zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksache 21/600 - hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Text
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksache 21/600 - hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2011
21. Wahlperiode 20.10.2025
Beschlussempfehlung
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026)
– Drucksache 21/600 –
hier: Einzelplan 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Der Bundestag wolle beschließen,
den Entwurf des Einzelplans 11 mit den aus anliegender Zusammenstellung*
ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der
Abschlusssummen, im Übrigen unverändert nach der Vorlage – Drucksache 21/600 Anlage –
anzunehmen.
Berlin, den 16. Oktober 2025
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Dr. Yannick Bury
Berichterstatter
Ulrike Schielke-Ziesing
Berichterstatterin
Kathrin Michel
Berichterstatterin
Leon Eckert
Berichterstatter
Tamara Mazzi
Berichterstatterin
* Die Beschlüsse des Haushaltsausschusses zu den zurückgestellten Titeln folgen in einer Ergänzung zu dieser Beschlussempfehlung,
die in Einzelfällen auch Änderungen zu bereits gefassten Beschlüssen enthalten kann.
Zusammenstellung
des Entwurfs des Einzelplans 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
– Drucksache 21/600 Anlage –
mit den Beschlüssen des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
Kapitel 1102 – Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Tit. 636 06 Digitale Rentenübersicht Tit. 636 06 Digitale Rentenübersicht
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 600 T€ gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage eines Konzepts zur angekündigten
nutzendenzentrierten Weiterentwicklung der Digitalen
Rentenübersicht.
Kapitel 1104 – Unfallversicherung Bund und Bahn / Künstlersozialkasse
Tit. 636 02 Verwaltungskostenerstattung des Bundes an die
Künstlersozialkasse
Tit. 636 02 Verwaltungskostenerstattung des Bundes an die
Künstlersozialkasse
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage eines Konzepts zur Modernisierung der IT-
Fachanwendung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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