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zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksache 21/600 - hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

dip / drucksache 20.10.2025 · WP 21 · 21/2011 · Beschlussempfehlung · Original ↗

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zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksache 21/600 - hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2011 21. Wahlperiode 20.10.2025 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) – Drucksache 21/600 – hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Der Bundestag wolle beschließen, den Entwurf des Einzelplans 11 mit den aus anliegender Zusammenstellung* ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlusssummen, im Übrigen unverändert nach der Vorlage – Drucksache 21/600 Anlage – anzunehmen. Berlin, den 16. Oktober 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Dr. Yannick Bury Berichterstatter Ulrike Schielke-Ziesing Berichterstatterin Kathrin Michel Berichterstatterin Leon Eckert Berichterstatter Tamara Mazzi Berichterstatterin * Die Beschlüsse des Haushaltsausschusses zu den zurückgestellten Titeln folgen in einer Ergänzung zu dieser Beschlussempfehlung, die in Einzelfällen auch Änderungen zu bereits gefassten Beschlüssen enthalten kann. Zusammenstellung des Entwurfs des Einzelplans 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – Drucksache 21/600 Anlage – mit den Beschlüssen des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € Kapitel 1102 – Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Tit. 636 06 Digitale Rentenübersicht Tit. 636 06 Digitale Rentenübersicht 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 600 T€ gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage eines Konzepts zur angekündigten nutzendenzentrierten Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht. Kapitel 1104 – Unfallversicherung Bund und Bahn / Künstlersozialkasse Tit. 636 02 Verwaltungskostenerstattung des Bundes an die Künstlersozialkasse Tit. 636 02 Verwaltungskostenerstattung des Bundes an die Künstlersozialkasse 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage eines Konzepts zur Modernisierung der IT- Fachanwendung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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