Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der Bundesverfassungsrichter am 11. Juli 2025
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Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der Bundesverfassungsrichter am 11. Juli 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/947
21. Wahlperiode 22.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bonhof, Tobias Matthias Peterka,
Ulrich von Zons, Knuth Meyer-Soltau, Gereon Bollmann, Sascha Lensing, Martina
Kempf, Dr. Christoph Birghan, Rainer Galla, Thomas Fetsch, Stefan Möller und
der Fraktion der AfD
Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
Dr. Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der
Bundesverfassungsrichter am 11. Juli 2025
Angesichts der gescheiterten Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht
zeigte sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie
Hubig, gegenüber der Rheinischen Post entsetzt: „Das Amt eines Richters oder
einer Richterin am Bundesverfassungsgericht ist eines der höchsten Ämter in
diesem Staat. Für die Besetzung gibt es ein etabliertes Verfahren, das sich
jahrzehntelang bewährt hat. Das Verfahren wurde ohne Not beschädigt und
beschädigt wurde auch eine sehr gute Kandidatin und anerkannte Wissenschaftlerin“,
äußerte Stefanie Hubig gegenüber der „Rheinischen Post“. Der Vorgang sei
„beispiellos und verantwortungslos und produziere sehr viele Verlierer“, wird
die Bundesministerin weiter zitiert (rp-online.de/politik/deutschland/richterwah
l-scheitert-im-bundestag-opposition-schiesst-sich-auf-jens-spahn-ein_aid-1309
45583).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Verfahren der erwähnten Richterwahl nach
Bundesverfassungsgerichtsgesetz wurden nach Ansicht der Bundesregierung durch
konkret welche Vorgänge verletzt (bitte auflisten)?
2. Was versteht die Bundesregierung unter dem „etablierten Verfahren“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und auf welcher Rechtsgrundlage beruht
es?
3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich das Vorschlagsrecht der
Bundesverfassungsrichter nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im
Deutschen Bundestag richten sollte, und wie begründet sie ihre Ansicht?
4. Welche Verlierer hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig als Mitglied
der Bundesregierung angesichts der Absetzung der Wahl der Richter für das
Bundesverfassungsgericht mithilfe welcher Methoden identifiziert (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller, bitte auflisten)?
5. Wie begründet die Bundesregierung die Aussage von
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die Absetzung der Wahl von der Tagesordnung des
Deutschen Bundestages sei „verantwortungslos“ (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
6. Welche Kriterien definiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die eine
„sehr gute Kandidatin“ für die Wahl zum Richter am
Bundesverfassungsgericht ausmachen, und was ist jeweils die gesetzliche Grundlage?
Berlin, den 18. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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