Aussagen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, zu der Berichterstattung über die Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Antwort zu Drs. 21/2356)
Text
Aussagen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, zu der Berichterstattung über die Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Antwort zu Drs. 21/2356)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2566
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Matzerath, Dr. Christoph
Birghan, Gereon Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2356 –
Aussagen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
Dr. Stefanie Hubig, zu der Berichterstattung über die Kandidatin für ein
Richteramt am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
äußerte sich neben anderen Mitgliedern der Bundesregierung unlängst zum
Rückzug der Kandidatur durch Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf für das
Richteramt am Bundesverfassungsgericht.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig behauptete, es wäre im Fall der
Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf „Kampagnenartig gesteuert
versucht worden, Zweifel an einer weithin anerkannten Staatsrechtlerin zu
säen“ (Beitrag der Bundesministerin vom 8. August 2025, www.instagram.com/
bundesjustizministerium/p/DNFdLDWNf-9/). Die Fragesteller interessieren
sich hierbei für das Verständnis der Bundesministerin von einer „Kampagne“
und die konkreten Belege, die sie dazu anführen kann. Vor diesem
Hintergrund bemerken die Fragesteller positiv, dass sich die Bundesministerin für
„mehr Sorgfalt und Objektivität in unseren Debatten“ aussprach (ebd.) und
hoffen daher auf eine ausführliche und vollständige Beantwortung der
gestellten Fragen.
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig bewertete ferner die fachliche
Kompetenz von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf und sprach von einer „fachlich
ausgezeichneten Besetzung“ (ebd.). Die Fragesteller interessieren sich daher
dafür, ob und ggf. welche Primärquellen in Form von Aufsätzen oder
Gutachten Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig von der Juristin Prof. Dr. Frauke
Brosius-Gersdorf persönlich gelesen und kritisch gewürdigt hat, die Dr.
Stefanie Hubig zu ihrer Annahme haben gelangen lassen.
Weiter nannte Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig das Geschehen einen
„Angriff auf die Demokratie“ (ebd.). Die Fragesteller wollen herausfinden, ob die
Bundesministerin damit auch rechtlich zulässige Medienberichterstattung
meint oder sich die Bundesministerin auch oder ausschließlich auf
rechtswidrige oder gar nur strafbare Handlungen bezog, die den behaupteten „Angriff“
darstellen würden.
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig schrieb am 8. August 2025 auf
Instagram im Wortlaut: „Ich bedauere den Rückzug von Frau Professor Brosius-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 4. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Gersdorf sehr und habe großen Respekt vor ihrer Entscheidung. In den
vergangenen Wochen waren sie und ihre Familie extremen persönlichen
Anfeindungen und Belastungen ausgesetzt. Kampagnenartig gesteuert wurde
versucht, Zweifel an einer weithin anerkannten Staatsrechtlerin zu säen“ (ebd.).
Und weiter: „Frauke Brosius-Gersdorf wäre fachlich und persönlich eine
ausgezeichnete Besetzung für das Bundesverfassungsgericht gewesen: Das hat sie
gerade auch in den vergangenen Wochen bewiesen, in denen sie sich souverän
und sachlich der öffentlichen Diskussion um ihre Positionen gestellt hat. Frau
Professor Brosius-Gersdorf ist eine überzeugte Demokratin, und sie hat sich
mit ihrer aufrechten Haltung um unseren Rechtstaat verdient gemacht.
Mir ist wichtig: Wir brauchen mehr Sorgfalt und Objektivität in unseren
Debatten. Solche Kampagnen dürfen nicht dazu führen, dass wir talentierte und
qualifizierte Bewerber – und vor allem Bewerberinnen – verlieren. Das ist
eine Entwicklung, die wir uns schlichtweg nicht leisten dürfen und die weder
im Interesse unseres Rechtsstaats noch des Bundesverfassungsgerichts ist.
Wir müssen daraus lernen – alle gemeinsam. Es geht um eine bessere
Diskussionskultur und darum, solchen Angriffen auf die Demokratie künftig besser
standzuhalten“ (ebd.).
1. Was versteht die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
Dr. Stefanie Hubig, unter einer „kampagnenartige[n] Steuerung“, deren
Existenz sie behauptete (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Anhand welcher Kriterien grenzt die Bundesjustizministerin Dr.
Stefanie Hubig ein „kampagnenartig gesteuertes“ Vorgehen einerseits
von kritischer und medialer Berichterstattung andererseits ab?
b) Anhand welcher Kriterien grenzt die Bundesministerin Dr. Stefanie
Hubig ein „kampagnenartig gesteuertes“ Vorgehen einerseits von
öffentlichen und kritischen Äußerungen von Bürgern andererseits ab?
2. Welche konkreten Akteure (Personen, Medien, Organisationen)
identifiziert die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig als diejenigen, die ihrer
Aussage nach die versuchte „kampagnenartige Steuerung“ ausgeübt
haben (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Liegen der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig konkrete Belege oder
Indizien vor, dass die Medienberichterstattung, die sich eher als kritisch
gegenüber der Kandidatin oder Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-
Gersdorf einordnen lässt, gegenüber der Medienberichterstattung, die
sich eher als positiv einordnen lässt, quantitativ und hinsichtlich der
Reichweite der Beiträge wesentlich überwog?
a) Wenn ja, welche Belege oder Indizien sind das konkret?
b) Wenn nein, hält die Bundesministerin dann ihre Behauptung einer
„Kampagne“ gleichwohl für gerechtfertigt, und wenn ja, warum?
4. Kann die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ihre Äußerung, dass
„Zweifel“ an der Kandidatin „gesät“ wurden, näher erläutern (bitte ggf.
ausführen)?
5. Ist die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig der Auffassung, dass
generell keine „Zweifel“ an der Eignung von „weithin anerkannten
Staatsrechtlern“ für ein Amt am Bundesverfassungsgericht gesät werden
dürfen?
6. Kann die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig einen Rechtsgrundsatz
benennen, nachdem eine „Kampagne“ zum „Säen von Zweifeln“
unzulässig wäre, ohne dass die Fragesteller an dieser Stelle über die Existenz
oder Nichtexistenz einer „Kampagne“ urteilen wollen?
Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Politische Äußerungen von Regierungsmitgliedern stehen für sich und werden
von der Bundesregierung weder kommentiert noch interpretiert. Entsprechende
Deutungen oder Erläuterungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen
Informationsrechts. Gleiches gilt im Übrigen für Abläufe des individuellen
Prozesses der Meinungsbildung, der einer entsprechenden politischen Äußerung
eines Regierungsmitglieds vorausgegangen ist. Nur ergänzend sei darauf
verwiesen, dass die Bundesministerin Dr. Hubig sich zu dem fraglichen
Sachverhalt, auf den sich die hier in Bezug genommenen, auf den 8. August 2025
datierten Äußerungen bezogen, seither noch mehrfach und ausführlich gegenüber
der Presse geäußert hat und sich in diesem Zusammenhang auch zu Fragen
verhalten hat, die an die hier in Bezug genommenen Äußerungen anknüpfen. Zu
nennen sind insoweit ein Interview mit der Tageszeitung „taz“ vom 24.
Oktober 2025, ein Interview mit „Die Zeit“ vom 18. Oktober 2025, ein Interview
mit „Die Rheinpfalz“ vom 4. September 2025 sowie ein Interview mit der
Zeitung „Handelsblatt“ vom 28. August 2025. Die fraglichen Passagen des
Interviews sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich. Auch die dort
getroffenen politischen Äußerungen stehen für sich und werden von der
Bundesregierung nicht kommentiert oder interpretiert.
7. Ist die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig der Ansicht, dass die
Äußerung von Zweifeln an der Richtigkeit von Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts durch Juristen, Wissenschaftler, Medien oder die
Öffentlichkeit ebenfalls als ein unzulässiges „Säen von Zweifeln“ an einer
Institution zu werten sein kann, und wenn ja, wann ist das der Fall (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig hat sich weder bei den hier in Rede
stehenden Äußerungen noch bei ihren anderen Äußerungen zu dem hier in
Rede stehenden Sachverhalt (vergleiche insoweit die Antwort zu Frage 1)
dahingehend geäußert, dass Kritik an Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts als solche in dem fraglichen Sinne zu bewerten sei.
8. Was versteht die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig unter dem von ihr
verwendeten Ausdruck „Angriff auf die Demokratie“ im Kontext dieses
Vorgangs (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und worin
konkret besteht dieser Angriff in seinen wesentlichen Merkmalen?
9. Bezog sich die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig bei ihrer Äußerung,
es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, auf eindeutig strafbare
Tathandlungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche strafbaren Tathandlungen waren das, und wann
wurden diese Taten der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig erstmals
bekannt?
b) Wenn nein, hält die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ihre
Bewertung, es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, vor diesem
Hintergrund dann weiterhin und trotzdem für gerechtfertigt, und wenn ja,
aus welchen Gründen?
10. Bezog sich die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig bei ihrer Äußerung,
es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, auf nicht strafbare, aber
sonst rechtswidrige Handlungen im zivilrechtlichen oder
öffentlichrechtlichen Sinn (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche waren das, und wann wurden diese Handlungen der
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig erstmals bekannt?
b) Wenn nein, hält die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ihre
Bewertung, es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, vor diesem
Hintergrund dann weiterhin und trotzdem für gerechtfertigt, und wenn ja,
aus welchen Gründen?
Die Fragen 8 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 wird verwiesen.
11. Sind der Bundesregierung oder der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie
Hubig mögliche Straftaten über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst
in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) bekannt
geworden, bei denen die Kandidatin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf
Geschädigte ist und die sich seit dem 1. Juli 2025 ereignet haben, und
welche waren das?
Straftaten, die aus einer politischen Motivation heraus begangen werden,
werden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) registriert. Der KPMD-PMK ist ein gemeinsames
System von Bund und Ländern, das zum 1. Januar 2001 eingeführt wurde. Es
gewährleistet bundesweit eine einheitliche, detaillierte und systematische
Erhebung der gesamten Straftaten zur Politisch motivierten Kriminalität. Im
Rahmen des KPMD-PMK werden politisch motivierte Straftaten durch die
zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer
zentralen Fallzahlendatei erfasst. In dieser erfolgt eine pseudonymisierte
Erfassung von Opfern. Ein Rückschluss auf die Personalien dieser Personen ist in
der Fallzahlendatei nicht möglich.
12. Liegen der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig irgendwelche
Informationen zu rechtskräftig oder noch nicht rechtskräftig ergangenen
zivilgerichtlichen Entscheidungen über falsche Tatsachenbehauptungen zum
Nachteil von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf vor?
a) Wenn ja, welche sind das?
b) Wenn nein, hält die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ihre
Bewertung, es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, vor diesem
Hintergrund dann weiterhin und trotzdem für gerechtfertigt, und wenn ja,
aus welchen Gründen?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Es liegen keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
13. Hat die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig wissenschaftliche
Primärquellen (Aufsätze, Gutachten oder andere Veröffentlichungen) von Prof.
Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, auf deren Basis sie deren Eignung als
„fachlich ausgezeichnete Besetzung“ bewertet, persönlich und zum
zumindest überwiegenden Teil gelesen und kritisch gewürdigt (Zitat, siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Texte waren das (bitte eindeutig benennen)?
b) Wenn nein, worauf stützt sich ihre fachliche Bewertung der Eignung
stattdessen?
14. Hat die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig die erhobenen Vorwürfe
bezüglich behaupteter Unregelmäßigkeiten in der Dissertation von Prof.
Dr. Frauke Brosius-Gersdorf persönlich zur Kenntnis genommen, diese
kritisch gewürdigt, und ist sie nach dieser Prüfung zu der
Schlussfolgerung gelangt, dass diese Vorwürfe entweder vollständig unbegründet
oder widerlegt sind (https://plagiatsgutachten.com/blog/ghostwriting-ver
dacht-brosius-gersdorf/)?
a) Wenn ja, welche Behauptungen in dem o. g. Gutachten hält die
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig konkret für nicht ausreichend belegt
oder widerlegt?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig
angesichts der offenstehenden Vorwürfe dann ihre Aussage, es
handle sich bei der Kandidatin um eine „fachlich ausgezeichnete
Besetzung“?
15. Wie ist die Aussage der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig, „solche
Kampagnen dürfen nicht dazu führen, dass wir talentierte und
qualifizierte Bewerber – und vor allem Bewerberinnen – verlieren“ genau zu
verstehen (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Ist die Aussage der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig so zu
verstehen, dass Medienberichte, wie sie beispielsweise von Apollo
News veröffentlicht wurden, ungeachtet ihres Inhalts und ihrer
Richtigkeit niemals zu einem Rückzug eines Kandidaten führen „darf“?
b) Wenn ja, aus welchen rechtlichen oder demokratietheoretischen
Gründen soll dieser Kausalzusammenhang untersagt sein?
Die Fragen 13 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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