Aussagen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, zu der Berichterstattung über die Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf
Text
Aussagen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, zu der Berichterstattung über die Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2356
21. Wahlperiode 21.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Matzerath, Dr. Christoph Birghan, Gereon Bollmann,
Sebastian Maack, Sergej Minich, Christoph Grimm und der Fraktion der AfD
Aussagen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
Dr. Stefanie Hubig, zu der Berichterstattung über die Kandidatin für ein
Richteramt am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf
Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
äußerte sich neben anderen Mitgliedern der Bundesregierung unlängst zum
Rückzug der Kandidatur durch Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf für das Richteramt
am Bundesverfassungsgericht.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig behauptete, es wäre im Fall der
Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf „Kampagnenartig gesteuert
versucht worden, Zweifel an einer weithin anerkannten Staatsrechtlerin zu
säen“ (Beitrag der Bundesministerin vom 8. August 2025, www.instagram.com/b
undesjustizministerium/p/DNFdLDWNf-9/). Die Fragesteller interessieren sich
hierbei für das Verständnis der Bundesministerin von einer „Kampagne“ und
die konkreten Belege, die sie dazu anführen kann. Vor diesem Hintergrund
bemerken die Fragesteller positiv, dass sich die Bundesministerin für „mehr
Sorgfalt und Objektivität in unseren Debatten“ aussprach (ebd.) und hoffen daher
auf eine ausführliche und vollständige Beantwortung der gestellten Fragen.
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig bewertete ferner die fachliche Kompetenz
von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf und sprach von einer „fachlich
ausgezeichneten Besetzung“ (ebd.). Die Fragesteller interessieren sich daher dafür,
ob und ggf. welche Primärquellen in Form von Aufsätzen oder Gutachten
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig von der Juristin Prof. Dr. Frauke Brosius-
Gersdorf persönlich gelesen und kritisch gewürdigt hat, die Dr. Stefanie Hubig
zu ihrer Annahme haben gelangen lassen.
Weiter nannte Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig das Geschehen einen
„Angriff auf die Demokratie“ (ebd.). Die Fragesteller wollen herausfinden, ob die
Bundesministerin damit auch rechtlich zulässige Medienberichterstattung meint
oder sich die Bundesministerin auch oder ausschließlich auf rechtswidrige oder
gar nur strafbare Handlungen bezog, die den behaupteten „Angriff“ darstellen
würden.
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig schrieb am 8. August 2025 auf Instagram
im Wortlaut: „Ich bedauere den Rückzug von Frau Professor Brosius-Gersdorf
sehr und habe großen Respekt vor ihrer Entscheidung. In den vergangenen
Wochen waren sie und ihre Familie extremen persönlichen Anfeindungen und
Belastungen ausgesetzt. Kampagnenartig gesteuert wurde versucht, Zweifel an
einer weithin anerkannten Staatsrechtlerin zu säen“ (ebd.).
Und weiter: „Frauke Brosius-Gersdorf wäre fachlich und persönlich eine
ausgezeichnete Besetzung für das Bundesverfassungsgericht gewesen: Das hat sie
gerade auch in den vergangenen Wochen bewiesen, in denen sie sich souverän
und sachlich der öffentlichen Diskussion um ihre Positionen gestellt hat. Frau
Professor Brosius-Gersdorf ist eine überzeugte Demokratin, und sie hat sich
mit ihrer aufrechten Haltung um unseren Rechtstaat verdient gemacht.
Mir ist wichtig: Wir brauchen mehr Sorgfalt und Objektivität in unseren
Debatten. Solche Kampagnen dürfen nicht dazu führen, dass wir talentierte und
qualifizierte Bewerber – und vor allem Bewerberinnen – verlieren. Das ist eine
Entwicklung, die wir uns schlichtweg nicht leisten dürfen und die weder im
Interesse unseres Rechtsstaats noch des Bundesverfassungsgerichts ist.
Wir müssen daraus lernen – alle gemeinsam. Es geht um eine bessere
Diskussionskultur und darum, solchen Angriffen auf die Demokratie künftig besser
standzuhalten“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was versteht die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
Dr. Stefanie Hubig, unter einer „kampagnenartige[n] Steuerung“, deren
Existenz sie behauptete (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Anhand welcher Kriterien grenzt die Bundesjustizministerin Dr.
Stefanie Hubig ein „kampagnenartig gesteuertes“ Vorgehen einerseits von
kritischer und medialer Berichterstattung andererseits ab?
b) Anhand welcher Kriterien grenzt die Bundesministerin Dr. Stefanie
Hubig ein „kampagnenartig gesteuertes“ Vorgehen einerseits von
öffentlichen und kritischen Äußerungen von Bürgern andererseits ab?
2. Welche konkreten Akteure (Personen, Medien, Organisationen)
identifiziert die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig als diejenigen, die ihrer
Aussage nach die versuchte „kampagnenartige Steuerung“ ausgeübt haben
(Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Liegen der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig konkrete Belege oder
Indizien vor, dass die Medienberichterstattung, die sich eher als kritisch
gegenüber der Kandidatin oder Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-
Gersdorf einordnen lässt, gegenüber der Medienberichterstattung, die sich
eher als positiv einordnen lässt, quantitativ und hinsichtlich der
Reichweite der Beiträge wesentlich überwog?
a) Wenn ja, welche Belege oder Indizien sind das konkret?
b) Wenn nein, hält die Bundesministerin dann ihre Behauptung einer
„Kampagne“ gleichwohl für gerechtfertigt, und wenn ja, warum?
4. Kann die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ihre Äußerung, dass
„Zweifel“ an der Kandidatin „gesät“ wurden, näher erläutern (bitte ggf.
ausführen)?
5. Ist die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig der Auffassung, dass generell
keine „Zweifel“ an der Eignung von „weithin anerkannten
Staatsrechtlern“ für ein Amt am Bundesverfassungsgericht gesät werden dürfen?
6. Kann die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig einen Rechtsgrundsatz
benennen, nachdem eine „Kampagne“ zum „Säen von Zweifeln“ unzulässig
wäre, ohne dass die Fragesteller an dieser Stelle über die Existenz oder
Nichtexistenz einer „Kampagne“ urteilen wollen?
7. Ist die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig der Ansicht, dass die
Äußerung von Zweifeln an der Richtigkeit von Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts durch Juristen, Wissenschaftler, Medien oder die
Öffentlichkeit ebenfalls als ein unzulässiges „Säen von Zweifeln“ an einer
Institution zu werten sein kann, und wenn ja, wann ist das der Fall (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Was versteht die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig unter dem von ihr
verwendeten Ausdruck „Angriff auf die Demokratie“ im Kontext dieses
Vorgangs (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und worin konkret
besteht dieser Angriff in seinen wesentlichen Merkmalen?
9. Bezog sich die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig bei ihrer Äußerung,
es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, auf eindeutig strafbare
Tathandlungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche strafbaren Tathandlungen waren das, und wann
wurden diese Taten der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig erstmals
bekannt?
b) Wenn nein, hält die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ihre
Bewertung, es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, vor diesem
Hintergrund dann weiterhin und trotzdem für gerechtfertigt, und wenn ja, aus
welchen Gründen?
10. Bezog sich die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig bei ihrer Äußerung,
es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, auf nicht strafbare, aber
sonst rechtswidrige Handlungen im zivilrechtlichen oder
öffentlichrechtlichen Sinn (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche waren das, und wann wurden diese Handlungen der
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig erstmals bekannt?
b) Wenn nein, hält die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ihre
Bewertung, es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, vor diesem
Hintergrund dann weiterhin und trotzdem für gerechtfertigt, und wenn ja, aus
welchen Gründen?
11. Sind der Bundesregierung oder der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie
Hubig mögliche Straftaten über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in
Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) bekannt
geworden, bei denen die Kandidatin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf
Geschädigte ist und die sich seit dem 1. Juli 2025 ereignet haben, und welche
waren das?
12. Liegen der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig irgendwelche
Informationen zu rechtskräftig oder noch nicht rechtskräftig ergangenen
zivilgerichtlichen Entscheidungen über falsche Tatsachenbehauptungen zum Nachteil
von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf vor?
a) Wenn ja, welche sind das?
b) Wenn nein, hält die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig ihre
Bewertung, es läge ein „Angriff auf die Demokratie“ vor, vor diesem
Hintergrund dann weiterhin und trotzdem für gerechtfertigt, und wenn ja, aus
welchen Gründen?
13. Hat die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig wissenschaftliche
Primärquellen (Aufsätze, Gutachten oder andere Veröffentlichungen) von Prof.
Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, auf deren Basis sie deren Eignung als
„fachlich ausgezeichnete Besetzung“ bewertet, persönlich und zum zumindest
überwiegenden Teil gelesen und kritisch gewürdigt (Zitat, siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Texte waren das (bitte eindeutig benennen)?
b) Wenn nein, worauf stützt sich ihre fachliche Bewertung der Eignung
stattdessen?
14. Hat die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig die erhobenen Vorwürfe
bezüglich behaupteter Unregelmäßigkeiten in der Dissertation von Prof.
Dr. Frauke Brosius-Gersdorf persönlich zur Kenntnis genommen, diese
kritisch gewürdigt, und ist sie nach dieser Prüfung zu der
Schlussfolgerung gelangt, dass diese Vorwürfe entweder vollständig unbegründet oder
widerlegt sind (https://plagiatsgutachten.com/blog/ghostwriting-verdacht-
brosius-gersdorf/)?
a) Wenn ja, welche Behauptungen in dem o. g. Gutachten hält die
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig konkret für nicht ausreichend belegt
oder widerlegt?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig
angesichts der offenstehenden Vorwürfe dann ihre Aussage, es handle
sich bei der Kandidatin um eine „fachlich ausgezeichnete Besetzung“?
15. Wie ist die Aussage der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig, „solche
Kampagnen dürfen nicht dazu führen, dass wir talentierte und qualifizierte
Bewerber – und vor allem Bewerberinnen – verlieren“ genau zu verstehen
(Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Ist die Aussage der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig so zu
verstehen, dass Medienberichte, wie sie beispielsweise von Apollo News
veröffentlicht wurden, ungeachtet ihres Inhalts und ihrer Richtigkeit
niemals zu einem Rückzug eines Kandidaten führen „darf“?
b) Wenn ja, aus welchen rechtlichen oder demokratietheoretischen
Gründen soll dieser Kausalzusammenhang untersagt sein?
Berlin, den 2. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Christoph Birghan (Kleine Anfrage)
- asked ← Christoph Grimm (Kleine Anfrage)
- asked ← Gereon Bollmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Markus Matzerath (Kleine Anfrage)
- asked ← Sebastian Maack (Kleine Anfrage)
- asked ← Sergej Minich (Kleine Anfrage)
- authored ← Christoph Birghan
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Markus Matzerath
- part_of_vorgang → Aussagen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, zu der Berichterstattung über die Kandidatin für ein (Kleine Anfrage)