Pläne der Bundesregierung für den Raumfahrtsektor
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Pläne der Bundesregierung für den Raumfahrtsektor
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2004
21. Wahlperiode 15.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Müller, Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Anja
Reinalter, Jeanne Dillschneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pläne der Bundesregierung für den Raumfahrtsektor
Die Raumfahrt und die Nutzung des Weltraums sind für unser tägliches Leben,
unsere Sicherheit und den Schutz unserer Erde von großer Bedeutung – u. a. in
den Bereichen Navigation und Kommunikation, Wetter- und
Klimabeobachtung. Raumfahrttechnologien ermöglichen Lösungen für gesellschaftliche
Herausforderungen wie Klimaschutz, Mobilität oder Sicherheit.
Wir stehen am Anfang einer rasanten Entwicklung. Seit einigen Jahren schaffen
Akteure aus Mittelstand und Start-ups in Europa neue Geschäftsmodelle für die
Raumfahrt und schreiten innovativ voran. Laut Prognosen von McKinsey
(www.mckinsey.com/featured-insights/themes/the-space-economy-is-
blastingoff) kann die Weltraumwirtschaft bis 2030 ein Volumen von bis zu 1 Bill. US-
Dollar erreichen. Dadurch entstehen neue Herausforderungen wie die
zunehmende Masse an Weltraummüll und die drohende Überbelegung des niedrigen
Erdorbits (Low Earth Orbit).
Am 25. Juni 2025 hat die Europäische Kommission die Vision für die
Europäische Weltraumwirtschaft (ESE-Vision) sowie den Entwurf des EU Space Act
(EUSA) veröffentlicht. Diese Initiativen sollen einheitliche und harmonisierte
Mindeststandards für nationale Genehmigungsverfahren in allen EU-
Mitgliedstaaten etablieren. Vor dem Hintergrund der zunehmenden
Privatisierung des Weltraums und angesichts des weltweiten Wettbewerbs in der
Raumfahrt ist es dringend notwendig, dass Europa in diesem Bereich einheitlich
auftritt und eine starke gemeinsame europäische Weltraumwirtschaft bildet.
Ende August 2025 beschlossen die französische und die deutsche Regierung in
ihrer neuen Wirtschaftsagenda eine gemeinsame Weltraum-Roadmap zu
entwickeln. Dabei wurde u. a. die Wichtigkeit eines unabhängigen und autonomen
Weltraumzugangs betont, das Ziel, eine robuste europäische „Landschaft von
Weltraumhäfen“ aufzubauen, den Weltraumhafen in Französisch-Guyana
stärker gemeinsam zu nutzen sowie IRIS² (Infrastructure for Resilience,
Interconnectivity and Security by Satellite) schnell voranzutreiben, um über ein sicheres
und widerstandsfähiges europäisches Satellitennetzwerk zu verfügen.
Im November 2025 wird in Bremen dann die Ministerratskonferenz der
European Space Agency (ESA) die Entwicklung der europäischen Raumfahrt in den
kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen. Laut der neuen
deutschfranzösischen Wirtschaftsagenda soll eine neue Taskforce die
deutschfranzösische Zusammenarbeit in diesem Bereich stärken und u. a. die
Konferenz mit vorbereiten.
Schon im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kündigte die
Bundesregierung an, Raumfahrt als Priorität zu setzen, und beschloss dafür
Verschiebungen der Zuständigkeiten zwischen den Bundesministerien.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist die formale Integration der Zuständigkeit für Raumfahrt in das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt so weit
vollzogen, dass eine Entscheidung über die mögliche Neuaufsetzung der
Raumfahrtstrategie getroffen werden konnte, wenn ja, mit welchem Ergebnis,
und wenn nein, bis wann ist dies geplant?
2. Welche Bundesministerien und anderen Organisationen, Verbände oder
Unternehmen sollen in der – in der deutsch-französischen
Wirtschaftsagenda angekündigten – Taskforce für die deutsch-französische
Raumfahrtkooperation beteiligt werden?
3. Wie viele Haushaltsmittel sind in den kommenden vier Jahren für die
Raumfahrt vorgesehen (inklusive Sondervermögen, KTF [
Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“] und Projekte in anderen
Bundesministerien; bitte nach Jahren und Bundesministerien auflisten)?
4. Welche konkreten zusätzlichen Projekte und Maßnahmen für den
Raumfahrtsektor sind ab Ende November 2025 vorgesehen, und zu welchen
verbindlichen Zeitpunkten sollen diese umgesetzt werden (bitte abellarisch
mit Projektbezeichnung, geplantem Starttermin, Meilensteinen,
verantwortlichen Ressorts und geplantem Budget aufstellen)?
5. Welche inhaltlichen und finanziellen Schwerpunkte plant die
Bundesregierung, bei der European-Space-Agency-Ministerratskonferenz im
November 2025 zu setzen, auch in Anbetracht der finanziellen Aussagen des
Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius anlässlich des BDI-
Weltraumkongresses (BDI = Bundesverband der Deutschen Industrie) am
25. September 2025 (vgl. www.bmvg.de/de/presse/rede-pistorius-3-bdi-w
eltraumkongress-berlin-5997822)?
6. Welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung die
Planungen und Aktivitäten der USA im Bereich Raumfahrt auf die deutsche
und europäische Raumfahrt, und wie will sie diesen begegnen, z. B. in
Bezug auf das Raumfahrtprogramm Artemis?
7. Aus welchen Gründen sind im Haushalt 2025 (939 Mio. Euro) und im
Haushalt 2026 (982 Mio. Euro) weniger Geld für die ESA zugewiesen als
im Jahr 2024 (1,04 Mrd. Euro), insbesondere angesichts der Ausrichtung
der Ministerratskonferenz der ESA im November 2025 in Deutschland?
8. Wie viele Haushaltsmittel plant die Bundesregierung, für die nächste
Finanzierungsphase der ESA bereitzustellen, und welche optionalen
Programme will Deutschland zu welcher Summe zeichnen?
9. Wie steht die Bundesregierung zu dem Prinzip des „Geographic Return“
der ESA, also der Handhabung, dass die Mitgliedstaaten im Verhältnis zu
ihren Beiträgen gleichwertige Hightech-Raumfahrtaufträge an ihre
nationalen Branchen zurückerhalten, und welche Veränderungen oder
Anpassungen plant die Bundesregierung am „Geographic Return“ (bitte
begründen)?
10. Welche strukturellen Maßnahmen hält die Bundesregierung für
notwendig, um, wie im Koalitionsvertrag beschrieben, „eine effizientere
Organisation der europäischen Raumfahrtaktivitäten“ zu erreichen?
11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer EU-
Raumfahrtagentur, die gewisse Teile der Fähigkeiten und Kompetenzen
von ESA, European Union Agency for the Space Programme (EUSPA),
nationalen Raumfahrtagenturen sowie der nach EU Space Act zu
schaffenden Agency bündelt?
12. Hält die Bundesregierung eine europäische Raumstation oder eine
europäische Beteiligung an einer Raumstation für Forschung und Produktion im
Orbit für sinnvoll und notwendig (bitte begründen), und welche generelle
Strategie verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf Raumstationen,
insbesondere vor dem Hintergrund des geplanten Auslaufens der
International Space Station (ISS) 2029?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines unabhängigen
Zugangs zum All für die EU, und strebt die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang an, mehr Raketen in unterschiedlicher Größe zur
Verfügung zu haben, inklusive einer Rakete für bemannte Missionen?
14. Befürwortet die Bundesregierung grundsätzlich den Aufbau eines
Europäischen Moon Valleys, also einer teilweise dauerhaften Besiedelung des
Mondes zu Forschungs- und Produktionszwecken (bitte begründen)?
15. Inwiefern werden durch eine Startplattform in der Nordsee, deren Aufbau
die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag unterstützen will, die
Genehmigungen für Raketenstarts vereinfacht, wenn auch weiterhin die
Notwendigkeit für Genehmigungen für den notwendigen Durchflug schottischer
und norwegischer Lufträume besteht?
16. Welche Vorteile sowie Zeit- und Kosteneinsparungen für die deutsche und
europäische Raumfahrt ergeben sich durch eine neue Startplattform in der
Nordsee gegenüber der Nutzung bereits existierender Infrastruktur für
künftige Raketenstarts, wie z. B. bei den Raketenstarts der Firmen Isar
Aerospace und HyImpulse von den Weltraumhäfen Andøya (Norwegen)
bzw. Saxavord (Schottland) schon geschehen?
17. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, neben einheitlichen
Vorschriften zur Registrierung, Versicherung etc. für Raketenstarts im
Rahmen der EU auch mit benachbarten Nicht-EU-Staaten wie Norwegen, UK
(United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland) oder der Schweiz
einheitliche Regelungen zu vereinbaren?
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zusätzliches privates
Kapital für die deutsche und europäische Raumfahrt zu mobilisieren (z. B.
über Public-Private-Partnership-Modelle, Förderbanken, Garantien oder
steuerliche Anreize), und welche konkreten Zielvolumina verfolgt sie
dabei?
19. Welche spezifischen Instrumente setzt die Bundesregierung ein, um
Startups im Raumfahrtsektor zu unterstützen (z. B. Zugang zu öffentlichen
Aufträgen, Testinfrastrukturen, Frühphasenfinanzierung,
Bürokratieabbau), und wie bewertet sie die Wirksamkeit der bislang ergriffenen
Maßnahmen?
20. Plant die Bundesregierung, den Space Innovation Hub mit ähnlichen
Freiheitsgraden auszustatten wie die Bundesagentur für Sprunginnovationen
(SPRIND), wenn ja, mit welchen, und wenn nein, warum nicht?
21. Auf welche Weise will die Bundesregierung Forschungsinstitutionen und
Hochschulen stärker in die deutsche und europäische Raumfahrtpolitik
einbinden, insbesondere im Hinblick auf den Transfer von
Forschungsergebnissen in industrielle Anwendungen sowie die Nachwuchsförderung?
22. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit innovative
Lösungen mittels Künstlicher Intelligenz (KI) und Satellitendaten bei
Ausschreibungen besser berücksichtigt werden und so mehr Chancen für
technologische Downstream-Start-ups zu schaffen?
23. Welche Maßnahmen zur Stärkung des Downstream-Sektors in
Deutschland, also zur breiteren Nutzung der vorhandenen Raumfahrtdaten durch
deutsche und europäische Unternehmen, plant die Bundesregierung?
24. Wann wird die Bundesregierung sich offiziell bezüglich des EU Space
Acts positionieren?
25. In welchen Aspekten sieht die Bundesregierung die größten Vor- und
Nachteile des von der Kommission vorgeschlagenen EU Space Acts, und
welche Auswirkung sollte der EU Space Act auf die deutsche
Raumfahrtindustrie nach Ansicht der Bundesregierung haben?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die vorgeschlagenen
Ausnahmeregelungen des EU Space Acts für den Verteidigungsbereich, und sieht sie hier
die Gefahr einer generellen Marktfragmentierung durch weite
Sicherheitsausnahmen?
27. Plant die Bundesregierung, den Entwurf für ein eigenes deutsches
Weltraumgesetz zu veröffentlichen, wenn ja, wann, mit welchem Inhalt, und
welche Behörde sollte die Umsetzung übernehmen?
28. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Nachhaltigkeit im
Weltraum zu fördern, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung und
Beseitigung von Weltraumschrott, und inwiefern beteiligt sich
Deutschland an der Forschung, Entwicklung oder Finanzierung entsprechender
Technologien und Standardisierungen?
29. Bis wann gedenkt die Bundesregierung, einen vollumfassenden Katalog
aller im Orbit befindlichen Objekte von mehr als 1 cm³
(Weltraumlagebild) unabhängig von Informationen außerhalb Europas erstellen zu
können, sind für solch ein Weltraumlagebild europäische Kooperationen
geplant, und wenn ja, welche?
30. Welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung die
Planungen und Aktivitäten der Volksrepublik China im Bereich Raumfahrt
auf die deutsche und europäische Raumfahrt, und wie will sie diesen
begegnen?
31. Gibt es seitens der Bundesregierung oder deutscher Institutionen
bestehende oder geplante Partnerschaften bzw. Kooperationsvorhaben mit
chinesischen Akteuren in diesem Bereich?
32. Auf welche Art und Weise beteiligt sich die Bundesregierung an einer
ISS-Nachfolgelösung, wie im o. g. Koalitionsvertrag angekündigt?
33. Welche weiteren internationalen Kooperationen strebt die
Bundesregierung in der Raumfahrt an?
Berlin, den 15. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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