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Abfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt durch private Parkraumbewirtschafter

dip / drucksache 11.06.2025 · WP 21 · 21/459 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Abfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt durch private Parkraumbewirtschafter [Deutscher Bundestag Drucksache 21/459 21. Wahlperiode 11.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans- Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD Abfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt durch private Parkraumbewirtschafter Private Parkraumbewirtschafter verwenden digitale Systeme zur Erfassung von Fahrzeugen und ermitteln über das Pkw-Zulassungszeichen beim Kraftfahrt- Bundesamt (KBA) gegebenenfalls den Halter eines Pkws (www.verbraucherze ntrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/knoellchen-auf-dem-supermar ktparkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016). Die Zulassungszeichen werden in der Regel durch Kameras erfasst. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen, insbesondere hinsichtlich der DS- GVO-Regelungen (DS-GVO = Datenschutz-Grundverordnung; www.dahag.de/ c/ratgeber/verkehrsrecht/verkehrsrecht-von-a-z/parkverstoesse-auf-privatparkpl aetzen). Es kommt jedoch auch zu fehlerhaften oder unvollständigen Kameraaufzeichnungen, die zu unberechtigten Strafzahlungsaufforderungen dem Kfz-Halter gegenüber führen (nachrichten.ostfriesischer-kurier.de/nachrichten/freispruch-n ach-technikfehler-4057.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es durch fehlerhafte Aufzeichnungen durch die Kamerasysteme privater Parkraumbewirtschafter zu unberechtigten Forderungen von Unternehmen gegenüber Fahrzeughaltern kommt? 2. Wie viele Abfragen zu Kfz-Kennzeichen auf Grundlage von § 39 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Rahmen privater Parkraumbewirtschaftung hat das Kraftfahrt-Bundesamt seit dem Jahr 2000 erhalten (bitte in Jahresscheiben angeben)? a) In wie vielen dieser Abfragen hat das Kraftfahrt-Bundesamt Halterdaten übermittelt (bitte seit dem Jahr 2000 in Jahresscheiben angeben)? b) In wie vielen dieser Abfragen hat das Kraftfahrt-Bundesamt keine Halterdaten übermittelt, und aus welchen Gründen (bitte seit dem Jahr 2000 in Jahresscheiben angeben)? c) Welche Kosten zur Ermittlung der Halter sind angefallen und wurden den privaten Parkraumbewirtschaftern in Rechnung gestellt (bitte seit dem Jahr 2000 in Jahresscheiben angeben)? 3. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der auf diesen Abfragen beruhenden Fälle später aufgrund von Fehlern bei der Kameraaufzeichnung vom Fahrzeughalter angefochten wurden (wenn ja, bitte ausführen)? 4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bestimmte private Parkraumbewirtschafter gibt, deren Zahlungsaufforderungen besonders häufig angefochten werden, und wenn ja, welche Unternehmen sind in dieser Weise besonders aufgefallen? 5. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es als Ursachen der in dieser Kleinen Anfrage beleuchteten Probleme systematische, also schon im Funktionsprinzip angelegte Mängel in den digitalen Systemen von privaten Parkraumbewirtschaftern gibt, und wenn ja, um welche Mängel handelt es sich? Berlin, den 2. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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