Import von US-Fahrzeugen mit "Salvage"-Titel (Antwort zu Drs. 21/1819)
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Import von US-Fahrzeugen mit "Salvage"-Titel (Antwort zu Drs. 21/1819)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2336
21. Wahlperiode 20.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pierre Lamely, Wolfgang Wiehle, Peter
Boehringer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1819 –
Import von US-Fahrzeugen mit „Salvage“-Titel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren werden Fahrzeuge, die in den USA aufgrund erheblicher
Unfallschäden als Totalschaden eingestuft und mit einem sogenannten Salvage Title
versehen wurden, nach Europa exportiert. Diese Fahrzeuge werden häufig
zunächst in osteuropäischen Ländern notdürftig repariert und erhalten dort neue
Fahrzeugpapiere. Anschließend gelangen sie nach Deutschland, wo sie ohne
Offenlegung ihrer gravierenden Vorschäden als scheinbar unfallfreie
Gebrauchtwagen in Verkehr gebracht werden (www.carfax.eu/de/blog/salvage-tit
le-us-import).
Laut CARFAX-Datenbank wurden von 2001 bis 2021 2 147 799
Gebrauchtwagen nach Osteuropa importiert, davon 82,5 Prozent mit „Salvage“-Titel.
Direkt nach Deutschland wurden in diesem Zeitraum laut genannter Datenbank
1 177 078 aus den USA importiert, gut ein Drittel davon mit „Salvage-Titel“
(ebd.)
Durch mangelhafte Reparaturen besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko, weil
etwa Airbags, Knautschzonen und andere sicherheitsrelevante Systeme oft
nicht fachgerecht instandgesetzt werden. Verbraucher erleiden zusätzlich
wirtschaftliche Schäden, weil sie diese Fahrzeuge zu deutlich überhöhten Preisen
erwerben, ohne Kenntnis über die tatsächlichen Schäden zu haben. Geschätzte
100 000 solcher Fahrzeuge mit verschleierten Vorschäden sind derzeit allein in
Deutschland unterwegs (SWR-Doku vom 2. November 2022, www.youtub
e.com/watch?v=5UAZ5bb0-Ho, ungefähr Minute 8:30), was ein erhebliches
Sicherheits- und Verbraucherschutzproblem darstellt.
Laut der preisgekrönten SWR-Doku „Die Gebrauchtwagenfalle – das miese
Geschäft mit schrottreifen Autos“ (www.wirtschaftsjournalistin.com/
singlenews/uid-954738/thorsten-link-gewinnt-journalistenpreis/) ist die
Ermittlungsarbeit in Deutschland sehr schwierig, weil u. a. die Problematik bestehen
würde, dass die Fahrgestellnummer dem Datenschutz unterliegt und so kein
legaler Zugriff auf eine Datenbank besteht, um die Historie der Fahrzeuge zu
überprüfen (www.youtube.com/watch?v=5UAZ5bb0-Ho, ungefähr Minute 40:45).
Zudem zeigten Ermittlungen europäischer Strafverfolgungsbehörden (www.bi
ld.de/regional/rheinland-pfalz/codename-nimmersatt-31-mio-schaden-
schlaggegen-autohaendler-mafia-67ff48b90c382a037950fef7), dass organisierte
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 20. Oktober 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kriminelle Strukturen in mehreren EU-Staaten an diesem lukrativen Betrug
beteiligt seien. So habe die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) im
Frühjahr dieses Jahres in einer großangelegten Razzia, bei der 1 000 Ermittler
200 Objekte in zehn Ländern (u. a. auch in Deutschland) durchsucht hätten,
ein „extrem komplexes und kriminelles Netzwerk mit Verbindungen in
18 Länder[n]“ aufgedeckt (ebd.)
1. Wie viele Fahrzeuge mit US-Salvage-Titel wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland seit 2015 zugelassen (bitte nach Jahren
und summiert auflisten)?
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Eine
Erfassung von Salvage-Titeln ist bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen in
Deutschland nicht vorgesehen.
2. Wie viele Fahrzeuge mit US-Salvage-Titel wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Deutschland seit 2015 importiert (bitte nach
Jahren und summiert auflisten)?
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Bei der
Wareneinfuhr ist eine Dokumentation von Fahrzeugen mit Salvage-Titeln nicht
vorgesehen.
3. Welche konkreten Sicherheitsrisiken sind der Bundesregierung ggf.
bekannt, die von solchen Fahrzeugen aufgrund unzureichender Reparaturen
ausgehen?
Der Sachverhalt ist bislang in der Marktüberwachung des für derartige
Angelegenheiten zuständigen Kraftfahrt-Bundesamtes nicht bekannt.
4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf. aktuell, um
Verbraucher vor finanziellen Schäden durch verschleierte Vorschäden an
importierten Gebrauchtfahrzeugen zu schützen?
5. Sind der Bundesregierung Lücken im Zulassungs- und Kontrollverfahren
bekannt, welche es ermöglichen, Unfallfahrzeuge mit verschleierter
Historie in Deutschland neu zuzulassen, und wie plant sie ggf., diese Lücken
zu schließen?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbraucher wird regulativ
sichergestellt. Deutsche Zulassungsbehörden haben die Möglichkeit, bei einem zuvor in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassenen Fahrzeug
die dortigen technischen Fahrzeugdaten (u. a. Kilometerstand) elektronisch
abzurufen und damit bis zu einem gewissen Grad auch die Fahrzeughistorie
nachzuvollziehen. Bei einem Fahrzeug, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat
zugelassen war und welches aus einem Drittstaat importiert wurde, ist davon
auszugehen, dass dieses Fahrzeug mangels EU-Typgenehmigung zuvor ein
Gutachten eines Technischen Dienstes erhalten hat. Damit wurden derartige
Fahrzeuge bereits einer Begutachtung unterzogen, im Rahmen derer mögliche
Vorschäden aufgedeckt werden sollten.
6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller), dass die Ermittlungsarbeit in Deutschland dadurch erschwert
wird, dass die Fahrgestellnummer dem Datenschutz unterliegt, und wenn
ja, gibt es Pläne der Bundesregierung, dies zu ändern?
Strafverfolgungsbehörden dürfen auf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(FIN) zugreifen und auf Basis dieser Ermittlungen zur Fahrzeughistorie
anstellen, wenn diese für ein Strafverfahren relevant ist. In Deutschland sind im
Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) nach § 33 Absatz 1 des
Straßenverkehrsgesetzes (StVG) neben den Halterdaten auch weitere Daten zum Fahrzeug,
einschließlich der FIN gespeichert. Diese Daten dürfen nach § 35 Absatz 1 StVG
an Behörden für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten
übermittelt werden. Die Daten aus dem ZFZR sind im automatisierten
Verfahren nach § 36 StVG über das Zentrale Verkehrs-Informationssystem des
Kraftfahrt-Bundesamtes (ZEVIS) für die Strafverfolgungsbehörden abrufbar.
7. Aus welchen Gründen unterliegt nach Kenntnissen der Bundesregierung
die Fahrgestellnummer dem Datenschutz, und gibt es Pläne der
Bundesregierung, dies zu ändern?
Der Begriff des personenbezogenen Datums ist unionsrechtlich ausgestaltet.
Nach Artikel 4 Nummer 1 der Datenschutz-Grundverordnung sind
personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder
identifizierbare natürliche Person beziehen. Hierunter kann auch die FIN fallen, da sie
über die Zulassungsbescheinigung dem Halter des Fahrzeugs zugeordnet
werden kann. Deshalb erfährt die FIN nach § 45 Satz 2 StVG besonderen Schutz.
8. Arbeitet die Bundesregierung mit anderen EU-Staaten, insbesondere
osteuropäischen Ländern, zusammen, um die betrügerische Manipulation
von Fahrzeugpapieren zu verhindern, und wenn ja, inwiefern?
Das Recht der Zulassungsdokumente für Fahrzeuge ist durch die Richtlinie
1999/37/EG unionsrechtlich harmonisiert. Es bildet eine Grundlage der
Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich.
9. Welche Initiativen plant die Bundesregierung auf EU-Ebene ggf., um
eine EU-weit einheitliche Kennzeichnungspflicht oder eine zentrale
Erfassung der Historie von Fahrzeugen mit Salvage-Titel umzusetzen?
10. Wenn die Frage 9 bejaht wurde, welche konkreten Vorschläge wird die
Bundesregierung im EU-Rahmen ggf. einbringen, um Verbraucher- und
Verkehrssicherheit bei importierten Gebrauchtfahrzeugen aus
Drittstaaten, insbesondere den USA, zu verbessern?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4, 5 und 8 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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