Zu den Aufsichts- und Kontrollmandaten der Bundesnetzagentur im Bereich der Digitalpolitik
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Zu den Aufsichts- und Kontrollmandaten der Bundesnetzagentur im Bereich der Digitalpolitik
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3724
21. Wahlperiode 20.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Micha Fehre, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard,
Bernd Schattner, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Zu den Aufsichts- und Kontrollmandaten der Bundesnetzagentur im Bereich der
Digitalpolitik
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) soll laut Selbstverständnis den Rahmen setzen
für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb der Anbieter und neuen
Unternehmen den Marktzugang bahnen. Sie steht für Investitionen in die Netze und
damit für einen modernen leistungsfähigen Staat. Zudem schützt sie die
Verbraucher, die diese Netze nutzen (www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Die
Bundesnetzagentur/AufgabenStruktur/start.html).
Im Bereich der Telekommunikation soll die Bundesnetzagentur für einen fairen
Wettbewerb sorgen, auch in der Fläche. Sie verwaltet Frequenzen und
Rufnummern, klärt Funkstörungen auf und tritt als Beratung der Bürger auf (www.bund
esnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/AufgabenStruktur/sta
rt.html). In den vergangenen Jahren sind zu diesen im weiteren Sinn
infrastrukturellen Aufgaben auch jene der Aufsicht hinzugekommen. So soll nach
bisherigen Plänen die Bundesnetzagentur eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der
KI-Verordnung (AI Act; KI bzw. AI = Künstliche Intelligenz) der Europäischen
Union in nationales Recht übernehmen. Diese Verordnung (https://digital-strate
gy.ec.europa.eu/de/policies/regulatory-framework-ai) verfolgt das Ziel,
vertrauenswürdige Lösungen Künstlicher Intelligenz in der EU zu fördern; die
Bundesnetzagentur hat ein KI-Service Desk aufgesetzt, um Unternehmen und
Behörden in den Fragen der EU-Verordnung Orientierung zu bieten (www.bundes
netzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/start_ki.html).
Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur einen sogenannten Digital Services
Coordinator (DSC) eingerichtet, der die nationale Einhaltung des Digital
Services Acts (DSA; https://germany.representation.ec.europa.eu/digital-services-a
ct-dsa-eu-regeln-fur-digitale-plattformen-schutz-der-meinungsfreiheit-und-vo
n_de) überwacht. Zur Unterstützung bei dieser Kontrollaufgabe zertifiziert die
Bundesnetzagentur sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber, die
mutmaßlich rechtswidrige Inhalte im Netz melden können.
Der Etat der Bundesnetzagentur wird im Haushaltsentwurf 2026 im Kapitel 18
mit 303 Mio. Euro angegeben, das ist ein Minus von 13 Mio. Euro im
Vergleich zum Vorjahr. Die Personalausgaben werden mit 204 Mio. Euro
veranschlagt, was einem Zuwachs in Höhe von 1 Mio. Euro im Vergleich zum
Vorjahr entspricht (Bundestagsdrucksache 21/600, Einzelplan 09, S. 177).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) sind derzeit bei der
Bundesnetzagentur beschäftigt, und wie hat sich die Beschäftigtenzahl in den
vergangenen fünf Jahren entwickelt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller;
bitte ausführen)?
2. Ist seitens der Pläne der Bundesregierung bis zum Ende der laufenden
Legislatur mit einer Ausweitung des Etats der Bundesnetzagentur zu
rechnen, wenn ja, wie hoch wird die Ausweitung des Etats sein, und wie wird
sie begründet?
3. Wie viele der in Frage 1 erfragten Mitarbeiter sind für den Teilbereich
Telekommunikation zuständig und davon wiederum mit Aufsichts- und
Kontrollaufgaben zur Umsetzung der EU-Verordnungen (DSA, AI Act) in
nationales Recht betraut (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
ausführen)?
4. Über welche Grundqualifikationen verfügen jene Mitarbeiter, zu deren
Aufgaben die Überwachung der Bestimmungen des DSA und des AI Acts
zählen, und in welchem Rhythmus, mit welchen Inhalten und von welchen
Dienstleistern werden jene Mitarbeiter bei der Wahrnehmung ihrer
genannten Aufgaben geschult?
5. Beschäftigt die Bundesnetzagentur zur Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und
Kontrollaufgaben zum DSA und zum AI Act auch externe Berater und
Dienstleister?
a) Wenn ja, wie sind diese externen Berater qualifiziert, und wie werden
sie ausgewählt?
b) Wenn ja, welche Kosten sind für die Beschäftigung externer Berater
und Dienstleister entstanden (bitte für die letzten fünf Jahre
aufschlüsseln)?
c) Wenn nein, ist – auch fallweise – die Beschäftigung externer Berater
und Dienstleister zu den angegebenen Zwecken geplant?
6. Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Wahrnehmung der
genannten Aufsichts- und Kontrollmandate im Bereich der Digitalpolitik
durch die Bundesnetzagentur zu Überschneidungen und Duplizierungen
mit anderen Aufsichts- und Kontrollbehörden?
a) Wenn ja, um welche Aufsichts- und Kontrollbehörden handelt es sich
hierbei?
b) Wenn ja, um welche Verordnungen, Richtlinien und Gesetze handelt
es sich hierbei?
c) Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um derlei
Überschneidungen und Redundanzen aufzuheben?
d) Wenn nein, kann die Bundesregierung kraft ihres jetzigen
Kenntnisstandes Überschneidungen und Redundanzen mit anderen
Kontrollbehörden auch künftig ausschließen?
7. Wird die geplante Abnahme an Finanzmitteln für die Bundesnetzagentur
zu einer Schwächung der Aufsichts- und Kontrollmandate bei der
Digitalpolitik führen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
8. Wird der geplante Zuwachs an Personalmitteln für die Bundesnetzagentur
zu einer Stärkung der Aufsichts- und Kontrollmandate bei der
Digitalpolitik führen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
9. Plant die Bundesregierung eine Evaluation der Effizienz der Arbeit der
Bundesnetzagentur als Aufsichts- und Kontrollbehörde in der
Digitalpolitik?
a) Wenn ja, wann, durch wen, und mit welchen Mitteln?
b) Wenn nein, warum nicht?
10. Besteht eine Kontrollinstanz, die die Aufsichts- und Kontrollmandate der
Bundesnetzagentur in der Digitalpolitik ihrerseits begleitet, kontrolliert
und gegebenenfalls sanktioniert?
a) Wenn ja, ist es eine interne Abteilung, und mit welcher personellen,
finanziellen und zeitlichen Ausstattung?
b) Wenn ja, ist es eine dritte Behörde respektive ein Bundesministerium,
und mit welcher personellen, finanziellen und zeitlichen Ausstattung?
c) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
11. Liegen der Bundesregierung kritische Äußerungen Dritter zur
Machtkonzentration bei der Bundesnetzagentur als Aufsichts- und Kontrollbehörde
bei der Digitalpolitik vor?
a) Wenn ja, von welchen Akteuren, und wo und wie begründet
artikuliert?
b) Wenn ja, wie reagiert die Bundesregierung auf die genannte Kritik?
12. Welchem Bundesministerium ist die Bundesnetzagentur im Allgemeinen
und deren Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde der Digitalpolitik im
Besonderen nachgeordnet (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
ausführen)?
13. Kann die Bundesnetzagentur angesichts des laufenden Aufbaus des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ihre
Aufsichts- und Kontrollmandate bei der Digitalpolitik nach Einschätzung
der Bundesregierung vollumfänglich wahrnehmen (siehe www.bundesregi
erung.de/resource/blob/992814/2345476/cdff731d8650c3ea9281853dedf4
6d2c/2025-05-06-organisationserlass-data.pdf, hier S. 6; bitte ausführen)?
14. Wann wird das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung öffentlich über seine Organisationsstruktur in Form eines
vollständigen Organisationsplans (statt nur eines Entwurfs) informieren (https://bmd
s.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Organigramm_BMDS_08202
5.pdf)?
15. Hat die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der EU-Verordnungen
zur Digitalpolitik in nationales Recht Alternativen zur Einsetzung der
Bundesnetzagentur als nationale Aufsichtsbehörde geprüft?
a) Wenn ja, um welche Instanzen handelte es sich dabei, und wie sah das
Prüfergebnis aus?
b) Wenn ja, welche Gründe gaben den Ausschlag zugunsten der
Bundesnetzagentur?
c) Wenn nein, warum nicht?
16. Hält die Bundesregierung an ihren Plänen fest, auch im Falle der
Umsetzung des Data Acts der Europäischen Union in nationales Recht die
Bundesnetzagentur zur nationalen Aufsichtsbehörde zu ernennen (siehe www.
dr-datenschutz.de/data-act-der-eu-diskussion-um-die-aufsichtsstruktur/;
bitte ausführen)?
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Maßnahmen der
Strafverfolgungsbehörden und über deren Ergebnisse vor, als Reaktion auf
die 884 im Berichtsjahr 2024 beim Beschwerdeportal des Digital Services
Coordinators der Bundesnetzagentur eingegangenen Meldungen (siehe
www.dsc.bund.de/DSC/DE/Aktuelles/Downloads/DSC_Bericht2024.pdf
?__blob=publicationFile&v=4, hier S. 7; bitte ausführen)?
18. Hat die Bundesnetzagentur im Rahmen der Wahrnehmung ihrer
Aufsichts- und Kontrollmandate bei der Digitalpolitik im Berichtsjahr
2024 Sanktionen gegen Unternehmen verhängt, die gegen den DSA der
EU verstoßen haben (bitte nach Unternehmen, Grund der Sanktion sowie
deren Höhe aufschlüsseln)?
19. Wie viele Anfragen von Unternehmen bzw. Behörden zum AI Act der EU
sind seit der Einrichtung des KI-Service Desks der Bundesnetzagentur
dortselbst eingegangen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach
Seitenaufruf und Kontaktaufnahme differenzieren, bitte nach
Unternehmen bzw. Behörden sowie deren Anliegen aufschlüsseln)?
Berlin, den 14. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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