Schutz von Polizeibeamten im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität - Sperrung von Halterdaten und Melderegisterauskünften
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Schutz von Polizeibeamten im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität - Sperrung von Halterdaten und Melderegisterauskünften
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5218
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth,
Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen
Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Rainer Galla und der Fraktion der AfD
Schutz von Polizeibeamten im Bereich der Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität – Sperrung von Halterdaten und Melderegisterauskünften
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) stellt einen Schwerpunkt
der Inneren Sicherheit in Deutschland dar. Einsatzkräfte der Bundes- und
Landespolizei sind hierbei regelmäßig mit hochgradig vernetzten, gewaltbereiten
und konspirativ agierenden Täterstrukturen konfrontiert.
Nach Kenntnis der Fragesteller versuchen Angehörige der Organisierten
Kriminalität gezielt, personenbezogene Daten von Polizeibeamten zu erlangen, um
Druck auszuüben, Einschüchterungen vorzunehmen oder Repressalien im
privaten Umfeld zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Fragesteller der Schutz
personenbezogener Daten von Polizeibeamten von zentraler Relevanz für die
Sicherheit der eingesetzten Beamten. Insbesondere die Frage, inwieweit
Halterdaten von Privatfahrzeugen sowie Daten aus dem Melderegister
(Einwohnermeldeamt) geschützt oder gesperrt sind, ist hierbei von besonderer Bedeutung.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen – insbesondere im Bereich des
Melderechts sowie des Straßenverkehrsrechts – sehen Möglichkeiten zur
Auskunftssperre vor. Es stellt sich den Fragestellern jedoch die Frage, in welchem
Umfang diese Schutzmechanismen tatsächlich Anwendung finden und ob sie
angesichts der Gefährdungslage ausreichend sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Beamte der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung
der Landespolizeien sind aktuell (bitte nach Jahren seit 2020
aufschlüsseln) schwerpunktmäßig im Bereich der Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität eingesetzt?
2. Welche konkreten Gefährdungsbewertungen liegen der Bundesregierung
hinsichtlich dieser in Frage 1 erfragten Einsatzkräfte vor?
3. In wie vielen Fällen wurden seit 2020 Bedrohungen,
Einschüchterungsversuche oder Angriffe gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit deren
Tätigkeit im Bereich Organisierte Kriminalität registriert (bitte jährlich
aufschlüsseln und nach Bundes- und Landespolizei differenzieren)?
4. In wie vielen dieser in Frage 3 erfragten Fälle wurde ein Bezug zur
Ausspähung personenbezogener Daten festgestellt?
5. Welche Möglichkeiten bestehen aktuell für Polizeibeamte, eine
Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes zu
erwirken?
6. Werden Polizeibeamte, die im Bereich der Organisierten Kriminalität tätig
sind, standardmäßig über die Möglichkeit einer
Melderegisterauskunftssperre informiert?
7. Gibt es bundeseinheitliche Vorgaben oder interne Dienstanweisungen der
Bundespolizei bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Länder
zur Beantragung von Auskunftssperren im Melderegister?
8. Wie viele Polizeibeamte verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell über eine aktive Auskunftssperre im Melderegister (bitte nach
Bundes- und Landespolizei sowie – soweit möglich – nach
Einsatzbereichen differenzieren)?
9. Welche Möglichkeiten bestehen derzeit, Halterdaten von Privatfahrzeugen
von Polizeibeamten gegenüber Dritten zu schützen?
10. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, dass über
Halterabfragen (z. B. über Versicherungen, Werkstätten oder unberechtigte Abfragen)
personenbezogene Daten von Polizeibeamten erlangt werden können?
11. Welche Maßnahmen existieren, um missbräuchliche Halterabfragen zu
verhindern oder nachträglich zu sanktionieren?
12. Gibt es für Polizeibeamte des Bundes und nach Kenntnis der
Bundesregierung der Länder besondere Regelungen oder Verfahren zur Sperrung bzw.
Einschränkung der Abrufbarkeit von Halterdaten?
13. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Polizeibeamte über
ihre privaten Fahrzeuge identifiziert und lokalisiert werden können?
14. Werden Polizeibeamte im OK-Bereich angehalten oder verpflichtet,
besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer privaten Fahrzeuge zu
ergreifen?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Fälle vor, in denen
personenbezogene Daten von Polizeibeamten (Bund und nach Kenntnis
der Bundesregierung Länder) durch Organisierte Kriminalität
missbräuchlich beschafft und genutzt wurden?
16. Inwieweit existieren ggf. Kooperationen zwischen der Bundespolizei, den
Polizeibehörden der Länder und den Meldebehörden zur besseren
Sicherung personenbezogener Daten gefährdeter Beamter?
17. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen zur
Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten von Polizeibeamten,
insbesondere im Bereich Melderegister und Fahrzeughalterdaten?
18. Hat sich die Bundesregierung auseinandergesetzt mit der Möglichkeit der
Einführung einer automatischen Auskunftssperre für besonders gefährdete
Einsatzkräfte (z. B. im Bereich Organisierte Kriminalität), und wenn ja,
inwiefern, und welche Auffassung zu einer solchen Möglichkeit hat sich
die Bundesregierung dazu ggf. erarbeitet?
19. Welche internationalen Vergleichswerte oder Regelungen sind der
Bundesregierung ggf. bekannt, insbesondere in EU-Mitgliedstaaten, zum
Schutz personenbezogener Daten von Polizeibeamten?
20. Sieht die Bundesregierung Reformbedarf im Bundesmeldegesetz oder im
Straßenverkehrsrecht, um den Schutz von Polizeibeamten vor
Ausspähungen zu verbessern?
Berlin, den 7. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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