Rekordwerte bei der Bestandsdatenauskunft - Technische Abwicklung, automatisierte Behördenabfragen und IT-Infrastruktur der Bundesnetzagentur
Text
Rekordwerte bei der Bestandsdatenauskunft - Technische Abwicklung, automatisierte Behördenabfragen und IT-Infrastruktur der Bundesnetzagentur
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7874
21. Wahlperiode 07.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Rekordwerte bei der Bestandsdatenauskunft – Technische Abwicklung,
automatisierte Behördenabfragen und IT-Infrastruktur der Bundesnetzagentur
Die Bestandsdatenauskunft nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) stellt
für deutsche Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden eines der am
häufigsten genutzten Ermittlungswerkzeuge im digitalen Zeitalter dar. Sie ermöglicht
es Behörden, bei Telekommunikationsdienstleistern Informationen darüber
abzufragen, welchem Anschlussinhaber eine bestimmte Rufnummer, IP‑Adresse
oder ein Internetanschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war
(www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__174.html). Während die gesetzlichen
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft in den vergangenen Jahren mehrfach
reformiert und durch das Bundesverfassungsgericht an strenge
verfassungsrechtliche Hürden geknüpft wurden, verzeichnen die tatsächlichen
Abfragezahlen in der Praxis eine kontinuierliche und dynamische Steigerung.
Die Dimension dieser behördlichen Praxis wird durch die jüngsten Statistiken
der Bundesnetzagentur für das Jahr 2025 verdeutlicht. Demnach stieg die Zahl
der automatisierten Datenabfragen auf einen historischen Rekordwert von
35,11 Millionen (https://netzpolitik.org/2026/bestandsdatenauskunft-2025-beho
erden-fragen-oefter-als-jede-sekunde-wem-eine-telefonnummer-gehoert/). Dies
stellt nicht nur einen erheblichen Anstieg gegenüber den Vorjahren dar, in
denen sich die Abfragen meist im Bereich von rund 27 Millionen bewegten,
sondern bedeutet auch eine statistische Verdopplung der behördlichen
Abfrageaktivitäten innerhalb der letzten fünf Jahre (https://netzpolitik.org/2026/bestand
sdatenauskunft-2025-behoerden-fragen-oefter-als-jede-sekunde-wem-eine-telef
onnummer-gehoert/). Rein rechnerisch wird in Deutschland damit jede
Sekunde mindestens eine Bestandsdatenauskunft durch eine berechtigte Stelle
eingeleitet.
Dieser massive Anstieg wirft grundlegende Fragen zur Effizienz, zur
technischen Infrastruktur sowie zur Verhältnismäßigkeit des Verfahrens auf. Es gilt
daher zu klären, wie die technischen Schnittstellen der Bundesnetzagentur
sowie die Systeme der Telekommunikationsanbieter diese datenintensive
Dauerlast bewältigen, welche finanziellen Ressourcen hierdurch gebunden werden
und in welchem Umfang fehlerhafte oder ins Leere laufende Abfragen das
System belasten.
Gleichzeitig verlangt die Masse der Abfragen eine transparente Überprüfung
der rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen. Da ein Großteil der Verfahren
automatisiert abläuft, bleibt für die parlamentarische Kontrolle weitgehend
intransparent, welche Behörden in welchem Maße von diesem Instrument
Gebrauch machen, wie hoch der Anteil rein zivilrechtlicher Auskunftsbegehren im
Vergleich zur Strafverfolgung ist und wie effektiv die Protokollierung sowie
Missbrauchskontrolle bei einer derart hohen Taktung der Zugriffe technisch
gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches
parlamentarisches Informationsbedürfnis bezüglich des Ausmaßes, der technischen
Abwicklung und der behördlichen Praxis bei der Nutzung der
Bestandsdatenauskunft im Jahr 2025.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele automatisierte und manuelle Bestandsdatenabfragen wurden im
Jahr 2025 insgesamt über die IT-Schnittstellen der Bundesnetzagentur
(BNetzA) datentechnisch abgewickelt (bitte nach Quartalen, Bundes- und
Landesbehörden sowie Abfragearten wie Rufnummern- und IP-Adressen-
Abfragen aufschlüsseln)?
2. Wie erklärt die Bundesregierung den rasanten Anstieg der Abfragen auf
über 35 Millionen im Jahr 2025?
3. Sind die technischen Systeme der Bundesnetzagentur, die diese Abfragen
sekündlich verarbeiten, für diese Dauerlast ausgelegt, und wie bewertet
die Bundesregierung die technische Skalierbarkeit der BNetzA-Server-
Infrastruktur (bitte die durchschnittliche Server-Antwortzeit bzw. Latenz
pro Abruf angeben)?
4. Kam es in den Jahren 2024 und 2025 zu IT-Systemausfällen,
Überlastungen der Abrufschnittstellen, ungeplanten Wartungsfenstern oder sonstigen
technischen Einschränkungen bei der Bundesnetzagentur oder den
angeschlossenen Provider-Datenbanken (bitte unter Angabe von Datum, Dauer
und technischer Ursache auflisten)?
5. Wie hoch stellt sich das prozentuale Verhältnis zwischen
vollautomatisierten Abrufen und manuellen bzw. halbautomatischen Auskunftsersuchen,
die über die Systeme der BNetzA im Jahr 2025 elektronisch abgewickelt
wurden, datentechnisch dar?
6. Über welche konkreten technischen Schnittstellen, Übertragungswege und
Protokolle wird der Abruf der Bestandsdaten zwischen den abfragenden
Stellen, der Bundesnetzagentur und den Telekommunikationsanbietern im
Detail realisiert?
7. Auf welchen technischen Standards basiert das automatisierte
Abrufsystem der BNetzA, und in welchen standardisierten Datenformaten werden
die Bestandsdatensätze übermittelt?
8. Welche datentechnischen Suchkriterien und Suchmasken (z. B. exakte
Namensübereinstimmung, phonetische Suche, Platzhalter bzw. Wildcards
oder unvollständige Rufnummern) sind im automatisierten Abrufsystem
der BNetzA technisch implementiert?
9. Wie viele der im Jahr 2025 registrierten automatisierten Abfragen betrafen
die Identifizierung von Anschlussinhabern hinter dynamischen oder
statischen IP-Adressen?
10. Wie hoch ist der datentechnisch erfasste Anteil der IP-Abfragen, die rein
repressiv (Strafverfolgung) im Vergleich zu zivilrechtlichen
Auskunftsansprüchen (z. B. zur Durchsetzung von Urheberrechten gemäß § 101 des
Urheberrechtsgesetzes (UrhG)) über die Schnittstellen durchgeführt
wurden?
11. Welche Bundessicherheitsbehörden und Bundesministerien (z. B.
Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei, Zoll, Bundesamt für
Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst
(MAD)) verfügen über eine direkte, automatisierte Softwareschnittstelle
zum Abrufsystem der BNetzA, und wie oft haben diese im Jahr 2025
Gebrauch von der Schnittstelle gemacht (bitte nach Behörde,
Abrufhäufigkeit und genutzter Client-Software aufschlüsseln)?
12. Welche geschätzten IT-Investitions- und Betriebskosten entstanden dem
Bund in den Jahren 2024 und 2025 für die Wartung, Modernisierung und
den IT-Sicherheitsbetrieb der behördeneigenen Abruf-Clients?
13. Wie wird die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben technisch
und systemseitig kontrolliert und protokolliert?
14. Auf welche Weise wird die automatisierte, datenschutzkonforme
Löschung der Protokolldaten nach Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen systemseitig gesteuert und kontrolliert?
15. Gab es in den Jahren 2024 und 2025 dokumentierte IT-Sicherheitsvorfälle,
unberechtigte Datenzugriffe über die Schnittstellen oder Fälle, in denen
Behördenmitarbeiter nachweislich unberechtigte oder missbräuchliche
Bestandsdatenabfragen durchgeführt haben?
16. In wie vielen Fällen wurde bei den über die BNetzA-Schnittstellen
abgewickelten Abfragen im Jahr 2025 systemseitig eine nachträgliche
Benachrichtigung der betroffenen Bürger angestoßen oder datentechnisch erfasst?
17. Welche Bundes- und Landesbehörden außerhalb der klassischen
Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden (wie z. B. Rundfunkanstalten,
kommunale Ordnungsämter, Baubehörden oder Hauptzollämter) verfügen
über eine eigene gesetzliche Zugriffsberechtigung auf die
Bestandsdatenbanken der BNetzA, und wie oft haben diese im Jahr 2025 Daten
abgefragt (bitte einzeln auflisten)?
18. In wie vielen Fällen im Jahr 2025 wurde eine Bestandsdatenauskunft zur
Identifizierung von Internetnutzern im Zusammenhang mit dem Vorwurf
von „Äußerungsdelikten“ (insbesondere Beleidigung gemäß § 185 des
Strafgesetzbuches (StGB), Beleidigung von Personen des politischen
Lebens gemäß § 188 StGB oder Volksverhetzung gemäß § 130 StGB)
durchgeführt, und wie rechtfertigt die Bundesregierung die Aufhebung der
digitalen Anonymität bei solchen Delikten im Hinblick auf das
Übermaßverbot?
19. Gibt es statistische Erfassungen oder Schätzungen der Bundesregierung
darüber, in wie vielen Fällen im Jahr 2025 unbescholtene Bürger
fälschlicherweise ins Visier von Ermittlungsmaßnahmen gerieten, weil die vom
Provider übermittelten IP-Adressen-Zuordnungen unrichtig oder
fehlerhaft waren?
Berlin, den 3. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Alexander Arpaschi (Kleine Anfrage)
- asked ← Edgar Naujok (Kleine Anfrage)
- asked ← Lars Haise (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Kaufmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Robin Jünger (Kleine Anfrage)
- asked ← Ruben Rupp (Kleine Anfrage)
- asked ← Sebastian Maack (Kleine Anfrage)
- asked ← Steffen Janich (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Ladzinski (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Ebenberger (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Robin Jünger
- authored ← Ruben Rupp
- part_of_vorgang → Rekordwerte bei der Bestandsdatenauskunft - Technische Abwicklung, automatisierte Behördenabfragen und IT-Infrastruktur der Bundesnetzagentu (Kleine Anfrage)