Ortsumfahrungen der Bundesstraßen 101 und 169 bei Elsterwerda und Plessa (Antwort zu Drs. 21/480)
Text
Ortsumfahrungen der Bundesstraßen 101 und 169 bei Elsterwerda und Plessa (Antwort zu Drs. 21/480)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/690
21. Wahlperiode 27.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Jorrit Bosch,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/480 –
Ortsumfahrungen der Bundesstraßen 101 und 169 bei Elsterwerda und Plessa
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits seit rund 25 Jahren gibt es den Plan, die beiden Orte Elsterwerda und
Plessa mit neuen Linien der Bundesstraßen (B) 101 und B 169 zu umfahren,
um Verkehrsflüsse für alle zügiger und vor allem emissionsfreier zu gestalten.
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat im
Jahr 2016 die im Vordringlichen Bedarf des aktuellen
Bundesverkehrswegeplanes enthaltenen Projekte B 101 OU (Ortsumgehung) Elsterwerda, B 169
OU Plessa und B 169 OU Elsterwerda übernommen (im Folgenden nur „das
Projekt“). Im Moment wird die Realisierbarkeit des Projekts nach Kenntnis
der Fragestellenden als gering eingeschätzt, da aufgrund der erheblich
gestiegenen Projektkosten die Wirtschaftlichkeit infrage gestellt ist. Das
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg hat
deshalb die DEGES mit Untersuchungen zur Verbesserung der
Projektwirtschaftlichkeit beauftragt (B 101/B 169: Ortsumgehungen Elsterwerda/Plessa –
DEGES GmbH; www.deges.de/projekte/projekt/b-101-b-169-ortsumgehunge
n-elsterwerda-plessa/).
1. Wie sieht die aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. das aktuelle
Nutzen-Kosten-Verhältnis für das Projekt aus (bitte alle Kriterien und der
Werte dazu genau auflisten sowie sonstige relevante Annahmen und
Einschätzungen darstellen; sofern keine genaue aktuelle Berechnung möglich
ist, bitte eine grobe Einschätzung vornehmen)?
2. Von welcher Baukostenprognose für das Projekt geht die Bundesregierung
aus (bitte nach den Varianten bzw. Vorzugstrassen für alle verfügbaren
Jahre aufschlüsseln)?
7. a) Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der
beauftragten Untersuchungen des Ministeriums für Infrastruktur und
Landesplanung des Landes Brandenburg zur weiteren Optimierung
des vorliegenden Projekts vorliegen?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 27. Juni 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
b) Welches Ziel der erneuten Untersuchung durch die DEGES wird nach
Kenntnis der Bundesregierung verfolgt?
Die Fragen 1, 2, 7a und 7b werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die laufenden verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen obliegen der im
Auftrag des Bundes planerisch zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes
Brandenburg. Vor Abschluss dieser ergänzenden Betrachtungen des Landes
sind Aussagen zu Kosten und Wirtschaftlichkeit nicht möglich.
3. Wann liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Genehmigung des
Bundesministeriums für Verkehr für die Entwurfsplanung mit den
Vorzugstrassen C 1, A 2 und B 2.1 vor?
4. In welchem Zeitraum soll nach Kenntnis der Bundesregierung die
Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für das Projekt vorliegen, und bis
wann ist mit einem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen?
5. Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, für das Projekt
die Planfeststellung zu beschleunigen, und lässt sich insbesondere eine
Veränderung der Rechtslage in den letzten Jahren für das Projekt nutzen?
6. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der
Baumaßnahmen bzw. der Verkehrsfreigabe des Projekts?
Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf Basis der derzeitigen Planungsstufe Vorplanung mit vorgenannten,
zunächst noch beim Land abzuschließenden Arbeiten, sind Aussagen zu den
weiteren Projektschritten, technischen Entwurfsplanung,
Planfeststellungsverfahren und baulichen Umsetzung nicht möglich.
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ISSN 0722-8333]
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