Schutzstatus von Biosphärenreservaten (Antwort zu Drs. 21/7702)
Text
Schutzstatus von Biosphärenreservaten (Antwort zu Drs. 21/7702)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7892
21. Wahlperiode 07.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Harald Ebner, Lisa
Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7702 –
Schutzstatus von Biosphärenreservaten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Derzeit novelliert das Land Brandenburg die Verordnung des UNESCO-
Biosphärenreservats (UNESCO = United Nations Educational, Scientific and
Cultural Organization) Schorfheide-Chorin (www.nordkurier.de/regional/uckerma
rk/verordnung-fuer-schutzgebiet-stammt-noch-aus-der-ddr-und-soll-nun-erneu
ert-werden-4253616). Als Biosphärenreservat ist es Teil des UNESCO-
Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (Man and Biosphere [MAB]; vgl.
www.unesco.de/staette/schorfheide-chorin/). Dieser besondere Status und die
anstehende Novelle dürfen sich dabei nicht widersprechen, sonst ist zu
befürchten, dass mit der Novellierung der Verordnung der UNESCO-Status des
Biosphärenreservats verloren geht.
1. Wann erfolgten die letzten Reviews des MAB-Komitees (vgl. www.bf
n.de/das-deutsche-mab-nationalkomitee) der deutschen
Biosphärenreservate, und mit welchem Ergebnis (bitte entsprechend aufschlüsseln)?
Die Überprüfung der UNESCO-Biosphärenreservate erfolgt für jedes
Biosphärenreservat individuell im 10‑Jahresrhythmus.
Alle Biosphärenreservate haben diese Überprüfungen bestanden.
UNESCO-Biosphärenreservat (BR) Jahr der Überprüfung (Einreichung
bei der UNESCO)
BR Oberlausitzer Heide- und
Teichlandschaft
2016, nächste Überprüfung läuft
BR Flusslandschaft Elbe 2017
BR Thüringer Wald 2018
BR Schwäbische Alb 2019
BR Bliesgau 2019
BR Schaalsee 2020
BR Pfälzerwald/Nordvogesen
(international mit Frankreich und national)
2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 4. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
UNESCO-Biosphärenreservat (BR) Jahr der Überprüfung (Einreichung
bei der UNESCO)
BR Berchtesgaden 2022
BR Spreewald 2022
BR Schorfheide-Chorin 2022
BR Schleswig-Holsteinisches
Wattenmeer und Halligen
2022 (Erweiterungsantrag)
BR Hamburgisches Wattenmeer 2022
BR Niedersächsisches Wattenmeer 2022 (Erweiterungsantrag)
BR Südost-Rügen 2023
BR Rhön 2024
BR Schwarzwald erste Überprüfung in 2027
2. Sieht die Bundesregierung derzeit bei einem deutschen
Biosphärenreservat ein Risiko für den Verlust des UNESCO-Status, und wenn ja, bei
welchem?
Nein, die Bundesregierung sieht derzeit kein Risiko für den Verlust des
UNESCO-Status bei einem deutschen Biosphärenreservat. Eine etwaige
Beurteilung obliegt zudem dem MAB-Nationalkomitee.
3. Wie schätzt die Bundesregierung die mögliche landesrechtliche
Absenkung von Schutzstandards auf die Anerkennung eines
Biosphärenreservats ein?
Derartige Fragen und Bewertungen erfolgen durch das MAB-Nationalkomitee
und letztlich durch den Internationalen Koordinierungsrat des UNESCO-MAB-
Programms im Rahmen der periodischen Überprüfungen der UNESCO-
Biosphärenreservate. Das MAB-Nationalkomitee verwendet bei der Überprüfung
die nationalen Kriterien (www.bfn.de/sites/default/files/2025-11/2025-national
e-kriterien-deutsche-UNESCO-biosph%C3%A4renesrevate-pac.pdf). Mit
Bezug auf die rechtliche Sicherung wird auf Kriterium 8 verwiesen.
4. Hat die Bundesregierung als Vertragspartner der UNESCO Kenntnis von
den Plänen zur Novellierung der Biosphärenreservatsverordnung für
Schorfheide-Chorin?
Die Bundesregierung hat Kenntnis darüber, dass für die Verordnung über das
Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin eine Novellierung geplant ist. Ein
Entwurf der novellierten Schutzgebietsverordnung liegt der Bundesregierung nicht
vor.
5. Kann eine Novelle der in der Vorbemerkung der Fragestellenden
genannten Verordnung mit einer möglichen Absenkung des Schutzniveaus zu
einer nicht turnusgemäßen Zwischenevaluierung durch das MAB-
Nationalkomitee führen?
Die Zeiträume für die periodischen Überprüfungen der UNESCO-
Biosphärenreservate sind seitens der UNESCO vorgegeben, eine nicht turnusgemäße
Zwischenüberprüfung gibt es nicht.
6. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob
sich eine mögliche zukünftige Erleichterung von Bauvorhaben im
Außenbereich im Abstand von bis 300 m von Siedlungsrändern ohne
naturschutzfachliche Prüfung bzw. Genehmigung und somit eine verstärkte
Zersiedlung der Kulturlandschaft auf den UNESCO-Status des
Biosphärenreservats auswirken könnte, und wenn ja, wie lautet diese?
Nein, die Bundesregierung hat sich keine Auffassung zu dieser Frage gebildet.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.
7. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet,
welche Folgen für die Biodiversität eine mögliche Streichung oder
Einschränkung des bisher verankerten Leitbilds einer ökologischen
Landnutzung in der Schutzverordnung haben könnte, was zu einem hohen Anteil
von 70 Prozent Ökolandbau im Biosphärengebiet sowie zu einer
Steigerung der Feldvogelpopulation beigetragen hat (vgl. www.riffreporter.de/
de/umwelt/brandenburg-naturschutz-gefahr-entbuerokratisierung-biosph
aerenreservat), und wenn ja, wie lautet diese?
8. Welche Vorteile für die Realisierung von Naturschutzvorhaben bietet ein
Vorkaufsrecht für gemeinnützige Stiftungen für Flächen in
Naturschutzgebieten, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage
gebildet, welche möglichen Folgen eine Abschaffung dieses
Vorkaufsrechts im Biosphärenreservat Schorfheide generell haben könnte, und
wenn ja, wie lautet diese?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Nein, die Bundesregierung
hat sich keine Auffassung zu diesen Fragen gebildet.
9. Inwieweit ist es mit den Anforderungen der UNESCO an ein
Biosphärenreservat konform, wenn die in der bisherigen Verordnung verankerten
Gebote und Verbote gegebenenfalls zu Entwicklungszielen
heruntergestuft werden?
Es obliegt dem MAB-Nationalkomitee und letztlich dem Internationalen
Koordinierungsrat des UNESCO-MAB-Programms, dies jeweils im Rahmen der
periodischen Überprüfung der UNESCO-Biosphärenreservate zu bewerten.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Novellierungsvorhaben
bei Biosphärenreservatsverordnungen, und wenn ja, welche?
Im Jahr 2026 wurden die Verordnungen der Biosphärenreservate Oberlausitzer
Heide- und Teichlandschaft und Schwäbische Alb novelliert. Darüber hinaus
hat die Bundesregierung keine Kenntnis von weiteren Novellierungsvorhaben
bei Biosphärenreservatsverordnungen.
11. Wie groß ist die aktuelle Planstellenzahl in der MAB-Geschäftsstelle
(Bundesamt für Naturschutz [BfN]) für die Betreuung und Evaluierung
der Biosphärenreservate, sind hier Änderungen geplant, und wenn ja,
welche?
Die MAB-Geschäftsstelle ist im Bundesamt für Naturschutz (BfN) in der
Abteilung I 2 „Gesellschaft, Ökonomie und Internationaler Naturschutz“ und dort
im Fachgebiet I 2.4 „Internationaler Naturschutz“ angesiedelt. Die
Geschäftsführung wird durch die Abteilungsleiterin wahrgenommen. Des Weiteren
arbeiten zwei Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle mit. Anlassbezogen arbeiten
weitere Fachgebiete zu. Änderungen sind nicht geplant.
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den
regionalwirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Effekten der deutschen
Biosphärenreservate vor?
Im Rahmen mehrerer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hat das
Bundesamt für Naturschutz die regionalökonomischen Effekte des Tourismus für alle
deutschen Biosphärenreservaten, d. h. auch für das Biosphärenreservat
Schorfheide-Chorin, untersucht. Die Ergebnisse sind hier veröffentlicht:
www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-667-regionaloekonomisc
he-effekte-des-tourismus
13. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der möglichen
volkswirtschaftlichen Folgen eines Verlusts des UNESCO-Status des
Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese?
Nein, die Bundesregierung hat keine Bewertung der möglichen
volkswirtschaftlichen Folgen eines Verlusts des UNESCO-Status des
Biosphärenreservats Schorfheide Chorin vorgenommen.
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ISSN 0722-8333
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