polradar

Schutzstatus von Biosphärenreservaten (Antwort zu Drs. 21/7702)

dip / drucksache 07.09.2026 · WP 21 · 21/7892 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Schutzstatus von Biosphärenreservaten (Antwort zu Drs. 21/7702) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7892 21. Wahlperiode 07.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Harald Ebner, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7702 – Schutzstatus von Biosphärenreservaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Derzeit novelliert das Land Brandenburg die Verordnung des UNESCO- Biosphärenreservats (UNESCO = United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) Schorfheide-Chorin (www.nordkurier.de/regional/uckerma rk/verordnung-fuer-schutzgebiet-stammt-noch-aus-der-ddr-und-soll-nun-erneu ert-werden-4253616). Als Biosphärenreservat ist es Teil des UNESCO- Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (Man and Biosphere [MAB]; vgl. www.unesco.de/staette/schorfheide-chorin/). Dieser besondere Status und die anstehende Novelle dürfen sich dabei nicht widersprechen, sonst ist zu befürchten, dass mit der Novellierung der Verordnung der UNESCO-Status des Biosphärenreservats verloren geht.  1. Wann erfolgten die letzten Reviews des MAB-Komitees (vgl. www.bf n.de/das-deutsche-mab-nationalkomitee) der deutschen Biosphärenreservate, und mit welchem Ergebnis (bitte entsprechend aufschlüsseln)? Die Überprüfung der UNESCO-Biosphärenreservate erfolgt für jedes Biosphärenreservat individuell im 10‑Jahresrhythmus. Alle Biosphärenreservate haben diese Überprüfungen bestanden. UNESCO-Biosphärenreservat (BR) Jahr der Überprüfung (Einreichung bei der UNESCO) BR Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft 2016, nächste Überprüfung läuft BR Flusslandschaft Elbe 2017 BR Thüringer Wald 2018 BR Schwäbische Alb 2019 BR Bliesgau 2019 BR Schaalsee 2020 BR Pfälzerwald/Nordvogesen (international mit Frankreich und national) 2021 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 4. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. UNESCO-Biosphärenreservat (BR) Jahr der Überprüfung (Einreichung bei der UNESCO) BR Berchtesgaden 2022 BR Spreewald 2022 BR Schorfheide-Chorin 2022 BR Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen 2022 (Erweiterungsantrag) BR Hamburgisches Wattenmeer 2022 BR Niedersächsisches Wattenmeer 2022 (Erweiterungsantrag) BR Südost-Rügen 2023 BR Rhön 2024 BR Schwarzwald erste Überprüfung in 2027  2. Sieht die Bundesregierung derzeit bei einem deutschen Biosphärenreservat ein Risiko für den Verlust des UNESCO-Status, und wenn ja, bei welchem? Nein, die Bundesregierung sieht derzeit kein Risiko für den Verlust des UNESCO-Status bei einem deutschen Biosphärenreservat. Eine etwaige Beurteilung obliegt zudem dem MAB-Nationalkomitee.  3. Wie schätzt die Bundesregierung die mögliche landesrechtliche Absenkung von Schutzstandards auf die Anerkennung eines Biosphärenreservats ein? Derartige Fragen und Bewertungen erfolgen durch das MAB-Nationalkomitee und letztlich durch den Internationalen Koordinierungsrat des UNESCO-MAB- Programms im Rahmen der periodischen Überprüfungen der UNESCO- Biosphärenreservate. Das MAB-Nationalkomitee verwendet bei der Überprüfung die nationalen Kriterien (www.bfn.de/sites/default/files/2025-11/2025-national e-kriterien-deutsche-UNESCO-biosph%C3%A4renesrevate-pac.pdf). Mit Bezug auf die rechtliche Sicherung wird auf Kriterium 8 verwiesen.  4. Hat die Bundesregierung als Vertragspartner der UNESCO Kenntnis von den Plänen zur Novellierung der Biosphärenreservatsverordnung für Schorfheide-Chorin? Die Bundesregierung hat Kenntnis darüber, dass für die Verordnung über das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin eine Novellierung geplant ist. Ein Entwurf der novellierten Schutzgebietsverordnung liegt der Bundesregierung nicht vor.  5. Kann eine Novelle der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannten Verordnung mit einer möglichen Absenkung des Schutzniveaus zu einer nicht turnusgemäßen Zwischenevaluierung durch das MAB- Nationalkomitee führen? Die Zeiträume für die periodischen Überprüfungen der UNESCO- Biosphärenreservate sind seitens der UNESCO vorgegeben, eine nicht turnusgemäße Zwischenüberprüfung gibt es nicht.  6. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob sich eine mögliche zukünftige Erleichterung von Bauvorhaben im Außenbereich im Abstand von bis 300 m von Siedlungsrändern ohne naturschutzfachliche Prüfung bzw. Genehmigung und somit eine verstärkte Zersiedlung der Kulturlandschaft auf den UNESCO-Status des Biosphärenreservats auswirken könnte, und wenn ja, wie lautet diese? Nein, die Bundesregierung hat sich keine Auffassung zu dieser Frage gebildet. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.  7. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, welche Folgen für die Biodiversität eine mögliche Streichung oder Einschränkung des bisher verankerten Leitbilds einer ökologischen Landnutzung in der Schutzverordnung haben könnte, was zu einem hohen Anteil von 70 Prozent Ökolandbau im Biosphärengebiet sowie zu einer Steigerung der Feldvogelpopulation beigetragen hat (vgl. www.riffreporter.de/ de/umwelt/brandenburg-naturschutz-gefahr-entbuerokratisierung-biosph aerenreservat), und wenn ja, wie lautet diese?  8. Welche Vorteile für die Realisierung von Naturschutzvorhaben bietet ein Vorkaufsrecht für gemeinnützige Stiftungen für Flächen in Naturschutzgebieten, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, welche möglichen Folgen eine Abschaffung dieses Vorkaufsrechts im Biosphärenreservat Schorfheide generell haben könnte, und wenn ja, wie lautet diese? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Nein, die Bundesregierung hat sich keine Auffassung zu diesen Fragen gebildet.  9. Inwieweit ist es mit den Anforderungen der UNESCO an ein Biosphärenreservat konform, wenn die in der bisherigen Verordnung verankerten Gebote und Verbote gegebenenfalls zu Entwicklungszielen heruntergestuft werden? Es obliegt dem MAB-Nationalkomitee und letztlich dem Internationalen Koordinierungsrat des UNESCO-MAB-Programms, dies jeweils im Rahmen der periodischen Überprüfung der UNESCO-Biosphärenreservate zu bewerten. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Novellierungsvorhaben bei Biosphärenreservatsverordnungen, und wenn ja, welche? Im Jahr 2026 wurden die Verordnungen der Biosphärenreservate Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und Schwäbische Alb novelliert. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Kenntnis von weiteren Novellierungsvorhaben bei Biosphärenreservatsverordnungen. 11. Wie groß ist die aktuelle Planstellenzahl in der MAB-Geschäftsstelle (Bundesamt für Naturschutz [BfN]) für die Betreuung und Evaluierung der Biosphärenreservate, sind hier Änderungen geplant, und wenn ja, welche? Die MAB-Geschäftsstelle ist im Bundesamt für Naturschutz (BfN) in der Abteilung I 2 „Gesellschaft, Ökonomie und Internationaler Naturschutz“ und dort im Fachgebiet I 2.4 „Internationaler Naturschutz“ angesiedelt. Die Geschäftsführung wird durch die Abteilungsleiterin wahrgenommen. Des Weiteren arbeiten zwei Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle mit. Anlassbezogen arbeiten weitere Fachgebiete zu. Änderungen sind nicht geplant. 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den regionalwirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Effekten der deutschen Biosphärenreservate vor? Im Rahmen mehrerer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hat das Bundesamt für Naturschutz die regionalökonomischen Effekte des Tourismus für alle deutschen Biosphärenreservaten, d. h. auch für das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, untersucht. Die Ergebnisse sind hier veröffentlicht: www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-667-regionaloekonomisc he-effekte-des-tourismus 13. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der möglichen volkswirtschaftlichen Folgen eines Verlusts des UNESCO-Status des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese? Nein, die Bundesregierung hat keine Bewertung der möglichen volkswirtschaftlichen Folgen eines Verlusts des UNESCO-Status des Biosphärenreservats Schorfheide Chorin vorgenommen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen