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Abkommen zur Gasförderung - Geplante Projekte vor Borkum insbesondere im Hinblick auf Meeresschutzgebiete

dip / drucksache 16.04.2026 · WP 21 · 21/5392 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Abkommen zur Gasförderung - Geplante Projekte vor Borkum insbesondere im Hinblick auf Meeresschutzgebiete Deutscher Bundestag Drucksache 21/5392 21. Wahlperiode 16.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Katalin Gennburg, Christian Görke, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Bodo Ramelow, David Schliesing, Lisa Schubert, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Abkommen zur Gasförderung – Geplante Projekte vor Borkum insbesondere im Hinblick auf Meeresschutzgebiete Die Bundesregierung ist im Rahmen des europäischen und nationalen Naturschutzrechtes dem Meeresschutz verpflichtet. Zugleich sind in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Gasförderprojekte bzw. entsprechende Anträge und Pläne und bergrechtliche Verfahren bekannt, darunter Vorhaben im Bereich der deutschen Nordsee vor Borkum und auch unter Meeresschutzgebieten. Diese Vorhaben können erhebliche Auswirkungen auf empfindliche marine Lebensräume, gesetzlich geschützte Biotope sowie auf Natura 2000- Gebiete und weitere Schutzgebiete haben. Die niedersächsische Staatskanzlei schreibt in ei-nem internen Gutachten vom 15. Oktober 2025: „Der BVEG [Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie] und die One Dyas B.V. sind der Auffassung, dass nach der bisherigen Rechtslage die Förderung von Öl und Gas in Meeresschutzgebieten bereits die Ausnahme ist. Dem ist zuzustimmen: Von den knapp 20 Projekten in der Nordsee befinden sich nur drei Projekte in der Nähe zu Schutzgebieten der AWZ“ (www.duh.de/fileadmin/user_upload/do wnload/Pressemitteilungen/Energie/Borkum/Internes_Gutachten_der_Staatska nzlei.pdf). Das Unitarisierungsabkommen betrifft grenzüberschreitende Lagerstätten, „die vollständig oder teilweise im Küstenmeer der Vertragsparteien zwischen drei und zwölf Seemeilen liegt und die sich auf beide Seiten der Linie erstreckt, einschließlich weiterer geologischer Kohlenwasserstoffstrukturen, die in einer Druck- und Phasenverbindung mit einer grenzüberschreitenden Lagerstätte stehen“ (Artikel 1 Absatz 16 des Unitarisierungsabkommens). Vor diesem Hintergrund wird um Auskunft zu geplanten Projekten, Zuständigkeiten, Verfahrensständen, Abstimmungen mit Naturschutzbehörden sowie zum Anwendungsbereich des deutsch-niederländischen Unitarisierungsabkommens gebeten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche geplanten Gasförderprojekte gibt es aktuell in der deutschen AWZ?  2. Trifft die in der Vorbemerkung der Fragestellenden zitierte Einschätzung nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich von den knapp 20 Projekten in der Nordsee nur 3 Projekte in der Nähe zu Schutzgebieten der AWZ befinden, und wenn ja, welche Projekte sind damit gemeint (bitte alle Projekte namentlich nennen)?  3. Wie legt die Bundesregierung den Ausdruck „in der Nähe zu Schutzgebieten der AWZ“ aus (bitte die Distanz in Kilometern angeben)?  4. Was ist der aktuelle Stand der Genehmigungsverfahren eines jeden Projektes (bitte nach in Planung, Vorbereitung oder Durchführung aufschlüsseln)?  5. Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den Gasfeldern L1‑Alpha und L2‑Alpha, welche im Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund liegen und laut Betreiberangaben zusätzliche Plattformen benötigen (www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/neue-ausbauplae ne-fuer-gasfoerderung-vor-borkum-deutsche-umwelthilfe-fordert-stopp-de s-unitarisierungs/)?  6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Auswirkungen der Ausbaupläne auf das Natura 2000‑Gebiet?  7. Welche Plattformen sind nach Kenntnis der Bundesregierung (zusätzlich zu N05A und N04A) zur Förderung im GEMS-Gebiet (GEMS = Gateway to the Ems) in Planung?  8. Welche Gasförderpläne sind der Bundesregierung bekannt, die unter deutschen Naturschutzgebieten (einschließlich Natura 2000-Gebieten, Nationalparkflächen, sonstigen Schutzgebietskategorien) liegen oder diese untertunneln bzw. unterbohren könnten (bitte die Vorhaben namentlich nennen sowie die betroffenen Schutzgebiete angeben)?  9. Welche Bundesbehörde ist dafür verantwortlich, die Genehmigungsverfahren für Gasförderprojekte in der deutschen AWZ durchzuführen, und welche weiteren Bundes- und Landesbehörden werden beteiligt? 10. Welche Abstimmungen und welche Absprachen wurden zwischen der Bundesregierung und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie zwischen One-Dyas und dem BfN sowie zwischen dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie – Niedersachsen (LBEG) und dem BfN zu potenziellen Beeinträchtigungen von gesetzlich geschützten Biotopen, Natura 2000-Gebieten oder sonstigen Schutzgütern im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Projekten getätigt (bitte nach beteiligten Behörden, Inhalt der Absprachen und Ergebnissen aufschlüsseln)? 11. Welche Empfehlungen oder Einwände hat das BfN jeweils vorgebracht, und wie wurden diese im Verfahren berücksichtigt? 12. Welche gesetzlich geschützten Biotope – insbesondere geogene und biogene Riffe (entsprechend Lebensraumtyp [LRT] 1170), Sandbänke (LRT 1110) und Seegraswiesen (LRT 1160) oder vergleichbare Strukturen – können nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Projekte beeinträchtigt werden (bitte je Projekt benennen und räumlich zuordnen)? 13. Für welche Erdgasfelder bzw. Lagerstätten gilt nach Auffassung der Bundesregierung das Unitarisierungsabkommen (bitte namentlich benennen), einschließlich a) der Felder, die sich unmittelbar grenzüberschreitend erstrecken sowie b) derjenigen Felder bzw. Strukturen, die nicht grenzüberschreitend sind, aber nach Auffassung der Bundesregierung in einer Druck- und Phasenverbindung mit einer grenzüberschreitenden Lagerstätte stehen? Berlin, den 13. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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