Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
Text
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/230
21. Wahlperiode 21.05.2025
Antrag
der Bundesregierung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 21. Mai 2025
beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
KFOR bei Fortgeltung der Protokollerklärung des Bundesministers des
Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vom 7. Juni
2000 (Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) zu.
2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage
a) der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
vom 10. Juni 1999;
b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen
Sicherheitspräsenz in Kosovo und den Regierungen der Bundesrepublik
Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999
sowie
c) des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 sowie im
Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel,
zuletzt des NATO-Gipfels von Brüssel am 14. Juni 2021.
Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an KFOR im Rahmen und
nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des
Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
3. Auftrag und Aufgaben
Die deutschen Streitkräfte haben den Auftrag, nach Maßgabe des Völkerrechts
und der Beschlüsse der NATO einen Beitrag zu KFOR zu leisten.
Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter
anderem folgende Aufgaben:
– Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung;
– Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und
internationalen zivilen Präsenz in der Republik Kosovo;
– Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen, demokratischen,
multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo;
– Beratung zur Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF)
als demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte
Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform als
Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen.
4. Einzusetzende Fähigkeiten
Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten
bereitgehalten:
– Führung;
– Kampf und Kampfunterstützung;
– Sicherung und Schutz;
– militärisches Nachrichtenwesen;
– Aufklärung;
– Führungsunterstützung;
– Einsatzunterstützung;
– sanitätsdienstliche Versorgung;
– zivil-militärische Kooperation.
5. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer
Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit
dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an KFOR die
genannten Fähigkeiten weiterhin zeitlich unbegrenzt anzuzeigen.
Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die in
Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gegeben sind
und KFOR auf Grundlage der maßgeblichen Resolution des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen fortgeführt wird.
6. Status und Rechte
Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht,
insbesondere nach
– den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen
Grundlagen,
– sowie den zwischen der NATO beziehungsweise der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Kosovo sowie mit anderen Staaten, deren
Gebiet insbesondere zu Zwecken der Vorausstationierung, des Zugangs, der
Versorgung sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen
beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen.
Die eingesetzten Kräfte verfügen zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das
Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer
Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch
die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer
Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, Kräfte verbündeter Nationen sowie zur
Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.
7. Einsatzgebiet
Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet der Republik Kosovo und den darüber
liegenden Luftraum.
Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken
des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.
Im Übrigen richten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden
internationalen Bestimmungen.
Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im
unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks
Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung
vor den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet
der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des
Bundesbesoldungsgesetzes.
8. Personaleinsatz
Es können bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in
Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.
Im Rahmen von KFOR kann der Einsatz von deutschem Personal in
Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach
Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents
bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei
den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer
Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im
Rahmen von KFOR teil.
Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im
Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1
Nummer 1 des Soldatenversorgungsgesetzes.
9. Ausgaben und Finanzierung
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR werden für weitere zwölf Monate
voraussichtlich insgesamt rund 38,9 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14
Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf die Haushaltsjahre
2025 und 2026 jeweils rund 19,45 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten
Zusatzausgaben wird im Bundeshaushalt 2025 und im Rahmen der Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.
Begründung
I. Politische Rahmenbedingungen
Deutschland trägt seit 1999 mit der Beteiligung von Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten zur militärischen
Absicherung der Friedenslösung in Kosovo bei. Grundlage für KFOR ist weiterhin die Resolution 1244 (1999) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Sowohl Kosovo als auch Serbien haben stets deutlich gemacht, dass sie
die Fortführung der KFOR-Präsenz wünschen.
Während die Lage in den übrigen Landesteilen in Kosovo überwiegend stabil ist, ist die Sicherheitslage im
mehrheitlich ethnisch serbischen Norden des Landes seit 2022 von Spannungen geprägt. Insbesondere die
gewalttätigen Auseinandersetzungen in der nördlichen Gemeinde Zvečan im Mai 2023, bei denen zahlreiche KFOR-
Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilistinnen und Zivilisten teilweise schwer verletzt wurden, sowie der gewalttätige
Angriff dutzender schwerbewaffneter, paramilitärischer kosovo-serbischer Kräfte in Banjska im September 2023
stellten eine Eskalation der Situation im Norden Kosovos dar. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter von
Banjska wird von serbischer Seite weiterhin nicht umgesetzt. Die Täterschaft des Sprengstoffanschlags auf den
Ibar-Lepenc-Wasserkanal im Norden Kosovos am 29. November 2024 blieb ungeklärt. Kosovo schloss 2024 und
Anfang 2025 zahlreiche serbische Einrichtungen in Kosovo (Postämter, Meldestellen, Sozialämter). Zudem
drängte die Regierung im Sommer 2024 mit Nachdruck auf eine rasche Öffnung der Brücke in Mitrovica für
Pkw-Verkehr, was Spannungen erhöhte. Die regulären kosovarischen Parlamentswahlen am 9. Februar 2025
verliefen indes friedlich und inklusiv, auch im Norden des Landes. Insgesamt wird die KFOR-Präsenz sowohl
von der kosovo-albanischen als auch der kosovo-serbischen Gemeinschaft in Kosovo als essentiell für die weitere
Stabilisierung des Landes gesehen.
Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist eine umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung
der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien. Die Bundesregierung unterstützt dafür den EU-geführten
Normalisierungsdialog zwischen beiden Ländern. Seit 1. Februar 2025 ist der EU-Diplomat Peter Sørensen EU-
Sonderbeauftragter für den Dialog. Die Bundesregierung hat seine Ernennung aktiv unterstützt und begrüßt. Sie
setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass vereinbarte Abkommen von beiden Seiten umgesetzt werden,
insbesondere das im Februar und März 2023 vereinbarte Normalisierungsabkommen inklusive seines Umsetzungsannexes
(„Ohrid“).
Auch angesichts der insgesamt nur geringen Fortschritte im Normalisierungsdialog bleibt die KFOR bis auf
weiteres der entscheidende und von beiden Seiten akzeptierte Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit.
Prioritäten des bilateralen Engagements der Bundesregierung in den Beziehungen zu Kosovo bleiben die
politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung, die Unterstützung der EU-Annäherung und
Integration in euro-atlantische Strukturen sowie die Normalisierung der kosovarisch-serbischen Beziehungen.
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau und die Stärkung nachhaltiger, demokratisch kontrollierter und
ethnisch inklusiver Sicherheitsstrukturen in Kosovo, einschließlich einer starken parlamentarischen und politischen
Kontrolle der Sicherheitsorgane.
Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zielt das Engagement Deutschlands, der EU
und der NATO auch darauf, die Resilienz der Länder der Region gegen hybride Destabilisierungsversuche Dritter
zu stärken.
II. Rolle des militärischen Beitrags von KFOR
Als wesentlicher Sicherheitsakteur im westlichen Balkan hat KFOR aufgrund der geographischen Nähe der
Region zu Deutschland unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit in Deutschland und der Europäischen Union.
Die deutsche Beteiligung an KFOR unterstreicht das Bekenntnis der Bundesregierung zu den
Bündnisverpflichtungen in der NATO, entspricht den Zielen der Nationalen Sicherheitsstrategie und liegt unverändert im
sicherheits- und europapolitischen Interesse Deutschlands.
Die Sicherheitslage im Norden Kosovos hat sich nach einer Serie von zum Teil gewaltsamen Zwischenfällen im
Jahr 2023 und trotz anhaltender politischer Spannungen wieder stabilisiert. Aufgrund des unverändert
existierenden politischen Spannungsfeldes sind kurzfristige Verschlechterungen und Zuspitzungen der Sicherheitslage
ohne nennenswerte Vorwarnzeit jederzeit möglich. Im Rahmen gewaltsamer Einzelaktionen wurden unter
anderem wiederholt Kräfte der Kosovo Police beschossen und verletzt. Ende November 2024 erfolgte ein
Sprengstoffanschlag auf kritische Infrastruktur, den Ibar-Lepenc-Wasserkanal, der zentral für Wasser- und
Stromversorgung des ganzen Landes ist. Die kosovarische Regierung geht weiterhin gegen Parallelstrukturen und
Netzwerke der Organisierten Kriminalität im Norden des Landes vor. Angesichts des weiterhin bestehenden
kurzfristigen Konflikts- und Eskalationspotenzials bleibt eine handlungsfähige KFOR-Präsenz unverändert notwendig.
Langfristiges Ziel bleibt unverändert die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die kosovarischen
Sicherheitsinstitutionen.
Der deutsche Beitrag zu KFOR umfasst unverändert Personal im KFOR Hauptquartier, einen Beitrag zu den
multinationalen Aufklärungskräften, ein nationales Unterstützungselement sowie eine deutsche
Einsatzkompanie. Die infanteriestarke deutsche Einsatzkompanie hat seit ihrer Etablierung Mitte April 2024 ihren Einsatzwert
in der angespannten Lage unter Beweis gestellt und erfährt innerhalb der KFOR-Mission hohe Anerkennung.
Neben KFOR engagiert sich die NATO mit einem Beratungs- und Verbindungsteam (NATO Advisory and
Liaison Team; NALT) in Kosovo, das den Fähigkeitsaufbau der Kosovo Security Force (KSF) unterstützt.
Schwerpunkte der Beratung liegen auf dem Fähigkeitsaufbau, der Ausbildungs- und Trainingskoordination sowie der
logistischen Beratung. Damit wird die Grundlage für die weitere Entwicklung der nachhaltigen, demokratisch
kontrollierten und ethnisch inklusiven Sicherheitsinstitutionen in der Republik Kosovo gestärkt. Deutschland
stellt weiterhin den Direktor NALT im Rang eines Brigadegenerals.
Die Bundesregierung unterstreicht mit dem Engagement bei KFOR und NALT den hohen Stellenwert der Region
für die Sicherheit Europas und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Stabilität und Sicherheit des Westbalkans.
Die 2024 zusätzlich eingebrachte Einsatzkompanie trägt auch dem Wunsch unserer Verbündeten und Partner
nach mehr deutschem Engagement auf dem westlichen Balkan Rechnung.
Durch die Beteiligung an KFOR zeigt Deutschland Präsenz in der geostrategischen Schlüsselregion Westbalkan,
mit direkter Relevanz für unsere nationalen Sicherheitsinteressen. Dies wurde so auch im Bericht der
Bundesregierung zu einer Evaluierung der laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr vom 24. Juni 2024
unterstrichen.
KFOR ist ein zentraler stabilisierender Akteur in Kosovo sowie auf dem westlichen Balkan und trägt
entscheidend zur nachhaltigen Stabilisierung der Sicherheitslage und der Entwicklung einer stabilen, demokratischen,
multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo bei. KFOR unterstützt weiterhin im Bedarfsfall die
kosovarischen Sicherheitskräfte und die Rechtstaatlichkeitsmission der EU (European Union Rule of Law Mission in
Kosovo – EULEX).
III. Weiteres Engagement der Bundesregierung
Im Sinne eines Ansatzes integrierter Sicherheit koordiniert die Bundesregierung ihr Engagement gesamtheitlich,
ressortübergreifend und in stetem Abgleich der politischen Rahmenbedingungen. Hierbei sind Fortschritte im
EU-geführten Normalisierungsdialog maßgeblich bei der Gestaltung der Beziehungen zu Kosovo und Serbien.
Verschiedene Programme unterstreichen das breite Engagement der Bundesregierung in Kosovo sowie regional
die Versöhnung und Stabilisierung. Die bilaterale Zusammenarbeit im Sicherheits- und Verteidigungsbereich
zielt auf die Fähigkeitsentwicklung der KSF im Einklang mit euro-atlantischen Standards und Werten.
Wesentliche Elemente der Kooperation sind die Militärische Ausbildungshilfe, in deren Rahmen Angehörige der KSF
in Deutschland ausgebildet werden, sowie zahlreiche gegenseitige Konsultationen und Gespräche mit
Expertinnen und Experten auf unterschiedlichen Ebenen.
Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung auch im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative seit 2019
bilateral in Kosovo, im Schwerpunkt durch Projekte zur Verbesserung des Zivil- und Katastrophenschutzes und zur
Unterstützung des international renommierten „Search And Rescue International Training Centre“ (SARITC).
Insgesamt wird die KFOR-Präsenz sowohl von der kosovo-albanischen als auch der kosovo-serbischen
Gemeinschaft in Kosovo als essentiell für die weitere Stabilisierung des Landes gesehen.
KFOR arbeitet weiterhin eng mit der EU-Rechtsstaatsmission EULEX zusammen. Deutschland misst EULEX,
deren Monitoring und Beratung der kosovarischen Behörden im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und deren
internationalen Polizeieinheit besondere Relevanz bei. Deutschland trägt mit Personal zu EULEX, der OSZE-Mission
in Kosovo (OMIK) und den Vereinten Nationen (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo –
UNMIK) sowie den Kosovo-Sonderkammern (Kosovo Specialist Chambers) in Den Haag bei, die zur
strafrechtlichen Aufarbeitung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach
kosovarischem Recht eingerichtet wurden.
Deutschland unterstützt die soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Republik Kosovo und
die Heranführung Kosovos an die EU. Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen des Berlin Prozesses
gemeinsam mit den sechs Ländern des westlichen Balkans, Partnerländern, regionalen und EU-Institutionen für
die regionale Kooperation, Konnektivität, zwischenmenschliche Verbindungen und gutnachbarschaftliche
Beziehungen mit dem Ziel der Überwindung bestehender Konflikte und ethnischer Trennungslinien. Der Berlin
Prozess-Gipfel wird 2025 vom Vereinigten Königreich durchgeführt.
Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa in den Ländern des westlichen
Balkans inklusive Kosovo und Serbien zahlreiche Projekte zur Krisenprävention, Friedenserhaltung und
Konfliktbewältigung, u. a. auch zum internen interethnischen Dialog in Kosovo; des Weiteren fördert die
Bundesregierung die weitere Demokratisierung und die Stärkung des Rechtsstaats. Deutschland unterstützt Kosovo im
Bereich der Klima- und Energiepolitik im Rahmen der Regionalen Klimapartnerschaft Deutschlands mit dem
westlichen Balkan sowie in der bilateralen Zusammenarbeit bei Klimapolitik und Energiewende.
Die entwicklungspolitischen Beiträge Deutschlands für die Republik Kosovo belaufen sich seit 1999 auf rund
880 Millionen Euro. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit liegen derzeit in den Bereichen Energie,
Abwasserentsorgung, Kreislaufwirtschaft sowie berufliche Bildung und nachhaltiges Wachstum. Mit deutscher
Unterstützung wurden beispielsweise die Hauptstadtregion mit frischem Trinkwasser versorgt, die ersten Kläranlagen des
Landes gebaut und eine flächendeckende Abfallwirtschaft eingeführt. Der kosovarische Energiesektor wird bei
der Steigerung der Energieeffizienz sowie beim Ausbau der Solarenergie und der Stromübertragungsnetze
unterstützt. Leuchtturmprojekt der Entwicklungszusammenarbeit ist der Ausbau des ehemaligen Feldlagers Prizren zu
einem Innovations- und Technologiepark.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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