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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)

dip / drucksache 21.05.2025 · WP 21 · 21/230 · Antrag · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/230 21. Wahlperiode 21.05.2025 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 21. Mai 2025 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR bei Fortgeltung der Protokollerklärung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vom 7. Juni 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) zu. 2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage a) der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999; b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 sowie c) des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 sowie im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel, zuletzt des NATO-Gipfels von Brüssel am 14. Juni 2021. Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an KFOR im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. 3. Auftrag und Aufgaben Die deutschen Streitkräfte haben den Auftrag, nach Maßgabe des Völkerrechts und der Beschlüsse der NATO einen Beitrag zu KFOR zu leisten. Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter anderem folgende Aufgaben: – Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; – Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationalen zivilen Präsenz in der Republik Kosovo; – Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo; – Beratung zur Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen. 4. Einzusetzende Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten: – Führung; – Kampf und Kampfunterstützung; – Sicherung und Schutz; – militärisches Nachrichtenwesen; – Aufklärung; – Führungsunterstützung; – Einsatzunterstützung; – sanitätsdienstliche Versorgung; – zivil-militärische Kooperation. 5. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an KFOR die genannten Fähigkeiten weiterhin zeitlich unbegrenzt anzuzeigen. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die in Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gegeben sind und KFOR auf Grundlage der maßgeblichen Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen fortgeführt wird. 6. Status und Rechte Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht, insbesondere nach – den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen, – sowie den zwischen der NATO beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo sowie mit anderen Staaten, deren Gebiet insbesondere zu Zwecken der Vorausstationierung, des Zugangs, der Versorgung sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen. Die eingesetzten Kräfte verfügen zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt. 7. Einsatzgebiet Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet der Republik Kosovo und den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Im Übrigen richten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen. Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung vor den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes. 8. Personaleinsatz Es können bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Im Rahmen von KFOR kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen von KFOR teil. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. 9. Ausgaben und Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR werden für weitere zwölf Monate voraussichtlich insgesamt rund 38,9 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils rund 19,45 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben wird im Bundeshaushalt 2025 und im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2026 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. Begründung I. Politische Rahmenbedingungen Deutschland trägt seit 1999 mit der Beteiligung von Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten zur militärischen Absicherung der Friedenslösung in Kosovo bei. Grundlage für KFOR ist weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Sowohl Kosovo als auch Serbien haben stets deutlich gemacht, dass sie die Fortführung der KFOR-Präsenz wünschen. Während die Lage in den übrigen Landesteilen in Kosovo überwiegend stabil ist, ist die Sicherheitslage im mehrheitlich ethnisch serbischen Norden des Landes seit 2022 von Spannungen geprägt. Insbesondere die gewalttätigen Auseinandersetzungen in der nördlichen Gemeinde Zvečan im Mai 2023, bei denen zahlreiche KFOR- Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilistinnen und Zivilisten teilweise schwer verletzt wurden, sowie der gewalttätige Angriff dutzender schwerbewaffneter, paramilitärischer kosovo-serbischer Kräfte in Banjska im September 2023 stellten eine Eskalation der Situation im Norden Kosovos dar. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter von Banjska wird von serbischer Seite weiterhin nicht umgesetzt. Die Täterschaft des Sprengstoffanschlags auf den Ibar-Lepenc-Wasserkanal im Norden Kosovos am 29. November 2024 blieb ungeklärt. Kosovo schloss 2024 und Anfang 2025 zahlreiche serbische Einrichtungen in Kosovo (Postämter, Meldestellen, Sozialämter). Zudem drängte die Regierung im Sommer 2024 mit Nachdruck auf eine rasche Öffnung der Brücke in Mitrovica für Pkw-Verkehr, was Spannungen erhöhte. Die regulären kosovarischen Parlamentswahlen am 9. Februar 2025 verliefen indes friedlich und inklusiv, auch im Norden des Landes. Insgesamt wird die KFOR-Präsenz sowohl von der kosovo-albanischen als auch der kosovo-serbischen Gemeinschaft in Kosovo als essentiell für die weitere Stabilisierung des Landes gesehen. Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist eine umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien. Die Bundesregierung unterstützt dafür den EU-geführten Normalisierungsdialog zwischen beiden Ländern. Seit 1. Februar 2025 ist der EU-Diplomat Peter Sørensen EU- Sonderbeauftragter für den Dialog. Die Bundesregierung hat seine Ernennung aktiv unterstützt und begrüßt. Sie setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass vereinbarte Abkommen von beiden Seiten umgesetzt werden, insbesondere das im Februar und März 2023 vereinbarte Normalisierungsabkommen inklusive seines Umsetzungsannexes („Ohrid“). Auch angesichts der insgesamt nur geringen Fortschritte im Normalisierungsdialog bleibt die KFOR bis auf weiteres der entscheidende und von beiden Seiten akzeptierte Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit. Prioritäten des bilateralen Engagements der Bundesregierung in den Beziehungen zu Kosovo bleiben die politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung, die Unterstützung der EU-Annäherung und Integration in euro-atlantische Strukturen sowie die Normalisierung der kosovarisch-serbischen Beziehungen. Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau und die Stärkung nachhaltiger, demokratisch kontrollierter und ethnisch inklusiver Sicherheitsstrukturen in Kosovo, einschließlich einer starken parlamentarischen und politischen Kontrolle der Sicherheitsorgane. Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zielt das Engagement Deutschlands, der EU und der NATO auch darauf, die Resilienz der Länder der Region gegen hybride Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken. II. Rolle des militärischen Beitrags von KFOR Als wesentlicher Sicherheitsakteur im westlichen Balkan hat KFOR aufgrund der geographischen Nähe der Region zu Deutschland unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit in Deutschland und der Europäischen Union. Die deutsche Beteiligung an KFOR unterstreicht das Bekenntnis der Bundesregierung zu den Bündnisverpflichtungen in der NATO, entspricht den Zielen der Nationalen Sicherheitsstrategie und liegt unverändert im sicherheits- und europapolitischen Interesse Deutschlands. Die Sicherheitslage im Norden Kosovos hat sich nach einer Serie von zum Teil gewaltsamen Zwischenfällen im Jahr 2023 und trotz anhaltender politischer Spannungen wieder stabilisiert. Aufgrund des unverändert existierenden politischen Spannungsfeldes sind kurzfristige Verschlechterungen und Zuspitzungen der Sicherheitslage ohne nennenswerte Vorwarnzeit jederzeit möglich. Im Rahmen gewaltsamer Einzelaktionen wurden unter anderem wiederholt Kräfte der Kosovo Police beschossen und verletzt. Ende November 2024 erfolgte ein Sprengstoffanschlag auf kritische Infrastruktur, den Ibar-Lepenc-Wasserkanal, der zentral für Wasser- und Stromversorgung des ganzen Landes ist. Die kosovarische Regierung geht weiterhin gegen Parallelstrukturen und Netzwerke der Organisierten Kriminalität im Norden des Landes vor. Angesichts des weiterhin bestehenden kurzfristigen Konflikts- und Eskalationspotenzials bleibt eine handlungsfähige KFOR-Präsenz unverändert notwendig. Langfristiges Ziel bleibt unverändert die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die kosovarischen Sicherheitsinstitutionen. Der deutsche Beitrag zu KFOR umfasst unverändert Personal im KFOR Hauptquartier, einen Beitrag zu den multinationalen Aufklärungskräften, ein nationales Unterstützungselement sowie eine deutsche Einsatzkompanie. Die infanteriestarke deutsche Einsatzkompanie hat seit ihrer Etablierung Mitte April 2024 ihren Einsatzwert in der angespannten Lage unter Beweis gestellt und erfährt innerhalb der KFOR-Mission hohe Anerkennung. Neben KFOR engagiert sich die NATO mit einem Beratungs- und Verbindungsteam (NATO Advisory and Liaison Team; NALT) in Kosovo, das den Fähigkeitsaufbau der Kosovo Security Force (KSF) unterstützt. Schwerpunkte der Beratung liegen auf dem Fähigkeitsaufbau, der Ausbildungs- und Trainingskoordination sowie der logistischen Beratung. Damit wird die Grundlage für die weitere Entwicklung der nachhaltigen, demokratisch kontrollierten und ethnisch inklusiven Sicherheitsinstitutionen in der Republik Kosovo gestärkt. Deutschland stellt weiterhin den Direktor NALT im Rang eines Brigadegenerals. Die Bundesregierung unterstreicht mit dem Engagement bei KFOR und NALT den hohen Stellenwert der Region für die Sicherheit Europas und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Stabilität und Sicherheit des Westbalkans. Die 2024 zusätzlich eingebrachte Einsatzkompanie trägt auch dem Wunsch unserer Verbündeten und Partner nach mehr deutschem Engagement auf dem westlichen Balkan Rechnung. Durch die Beteiligung an KFOR zeigt Deutschland Präsenz in der geostrategischen Schlüsselregion Westbalkan, mit direkter Relevanz für unsere nationalen Sicherheitsinteressen. Dies wurde so auch im Bericht der Bundesregierung zu einer Evaluierung der laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr vom 24. Juni 2024 unterstrichen. KFOR ist ein zentraler stabilisierender Akteur in Kosovo sowie auf dem westlichen Balkan und trägt entscheidend zur nachhaltigen Stabilisierung der Sicherheitslage und der Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo bei. KFOR unterstützt weiterhin im Bedarfsfall die kosovarischen Sicherheitskräfte und die Rechtstaatlichkeitsmission der EU (European Union Rule of Law Mission in Kosovo – EULEX). III. Weiteres Engagement der Bundesregierung Im Sinne eines Ansatzes integrierter Sicherheit koordiniert die Bundesregierung ihr Engagement gesamtheitlich, ressortübergreifend und in stetem Abgleich der politischen Rahmenbedingungen. Hierbei sind Fortschritte im EU-geführten Normalisierungsdialog maßgeblich bei der Gestaltung der Beziehungen zu Kosovo und Serbien. Verschiedene Programme unterstreichen das breite Engagement der Bundesregierung in Kosovo sowie regional die Versöhnung und Stabilisierung. Die bilaterale Zusammenarbeit im Sicherheits- und Verteidigungsbereich zielt auf die Fähigkeitsentwicklung der KSF im Einklang mit euro-atlantischen Standards und Werten. Wesentliche Elemente der Kooperation sind die Militärische Ausbildungshilfe, in deren Rahmen Angehörige der KSF in Deutschland ausgebildet werden, sowie zahlreiche gegenseitige Konsultationen und Gespräche mit Expertinnen und Experten auf unterschiedlichen Ebenen. Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung auch im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative seit 2019 bilateral in Kosovo, im Schwerpunkt durch Projekte zur Verbesserung des Zivil- und Katastrophenschutzes und zur Unterstützung des international renommierten „Search And Rescue International Training Centre“ (SARITC). Insgesamt wird die KFOR-Präsenz sowohl von der kosovo-albanischen als auch der kosovo-serbischen Gemeinschaft in Kosovo als essentiell für die weitere Stabilisierung des Landes gesehen. KFOR arbeitet weiterhin eng mit der EU-Rechtsstaatsmission EULEX zusammen. Deutschland misst EULEX, deren Monitoring und Beratung der kosovarischen Behörden im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und deren internationalen Polizeieinheit besondere Relevanz bei. Deutschland trägt mit Personal zu EULEX, der OSZE-Mission in Kosovo (OMIK) und den Vereinten Nationen (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo – UNMIK) sowie den Kosovo-Sonderkammern (Kosovo Specialist Chambers) in Den Haag bei, die zur strafrechtlichen Aufarbeitung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach kosovarischem Recht eingerichtet wurden. Deutschland unterstützt die soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Republik Kosovo und die Heranführung Kosovos an die EU. Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen des Berlin Prozesses gemeinsam mit den sechs Ländern des westlichen Balkans, Partnerländern, regionalen und EU-Institutionen für die regionale Kooperation, Konnektivität, zwischenmenschliche Verbindungen und gutnachbarschaftliche Beziehungen mit dem Ziel der Überwindung bestehender Konflikte und ethnischer Trennungslinien. Der Berlin Prozess-Gipfel wird 2025 vom Vereinigten Königreich durchgeführt. Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa in den Ländern des westlichen Balkans inklusive Kosovo und Serbien zahlreiche Projekte zur Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung, u. a. auch zum internen interethnischen Dialog in Kosovo; des Weiteren fördert die Bundesregierung die weitere Demokratisierung und die Stärkung des Rechtsstaats. Deutschland unterstützt Kosovo im Bereich der Klima- und Energiepolitik im Rahmen der Regionalen Klimapartnerschaft Deutschlands mit dem westlichen Balkan sowie in der bilateralen Zusammenarbeit bei Klimapolitik und Energiewende. Die entwicklungspolitischen Beiträge Deutschlands für die Republik Kosovo belaufen sich seit 1999 auf rund 880 Millionen Euro. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit liegen derzeit in den Bereichen Energie, Abwasserentsorgung, Kreislaufwirtschaft sowie berufliche Bildung und nachhaltiges Wachstum. Mit deutscher Unterstützung wurden beispielsweise die Hauptstadtregion mit frischem Trinkwasser versorgt, die ersten Kläranlagen des Landes gebaut und eine flächendeckende Abfallwirtschaft eingeführt. Der kosovarische Energiesektor wird bei der Steigerung der Energieeffizienz sowie beim Ausbau der Solarenergie und der Stromübertragungsnetze unterstützt. Leuchtturmprojekt der Entwicklungszusammenarbeit ist der Ausbau des ehemaligen Feldlagers Prizren zu einem Innovations- und Technologiepark. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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