Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/230)
Text
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/230)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/444
21. Wahlperiode 10.06.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 21/230 –
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
A. Problem
Während die Lage in den übrigen Landesteilen in Kosovo nach Auffassung der
Bundesregierung überwiegend stabil sei, sei die Sicherheitslage im mehrheitlich
ethnisch serbischen Norden des Landes seit 2022 von Spannungen geprägt. Die
strafrechtliche Verfolgung der Täter des gewalttätigen Angriffs in Banjska im
September 2023 durch schwerbewaffnete, paramilitärische kosovo-serbische
Kräfte werde von serbischer Seite weiterhin nicht umgesetzt. Die Täterschaft des
Sprengstoffanschlags auf den Ibar-Lepenc-Wasserkanal im Norden Kosovos am
29. November 2024 sei ungeklärt geblieben. Kosovo habe 2024 und Anfang 2025
zahlreiche serbische Einrichtungen in Kosovo geschlossen (Postämter,
Meldestellen, Sozialämter). Zudem habe die Regierung im Sommer 2024 mit Nachdruck
auf eine rasche Öffnung der Brücke in Mitrovica für Pkw-Verkehr gedrängt, was
Spannungen erhöht habe. Die regulären kosovarischen Parlamentswahlen am
9. Februar 2025 seien indes auch im Norden des Landes friedlich und inklusiv
verlaufen. Insgesamt werde die KFOR-Präsenz sowohl von der kosovo-
albanischen als auch von der kosovo-serbischen Gemeinschaft in Kosovo als essenziell
für die weitere Stabilisierung des Landes gesehen. Angesichts des nach Ansicht
der Bundesregierung weiterhin bestehenden kurzfristigen Konflikt- und
Eskalationspotenzials bleibe eine handlungsfähige KFOR-Präsenz unverändert
notwendig. Langfristiges Ziel bleibe unverändert die Übergabe der
Sicherheitsverantwortung an die kosovarischen Sicherheitsinstitutionen.
Die Bundesregierung beantragt daher die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo
(KFOR) bei Fortgeltung der Protokollerklärung des Bundesministers des
Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vom 7. Juni
2000 (Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) mit
bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten für weitere zwölf Monate.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf der Grundlage a) der Resolution
1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999,
b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen
Sicherheitspräsenz in Kosovo und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien
(jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 sowie c) des
Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 sowie im Rahmen
der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel, zuletzt des
NATO-Gipfels von Brüssel am 14. Juni 2021. Nach Darlegung der
Bundesregierung handelten die deutschen Streitkräfte bei der Beteiligung an KFOR im
Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im
Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergäben sich laut Antrag der
Bundesregierung unter anderem folgende Aufgaben: Beitrag zu einem sicheren Umfeld
und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Unterstützung und
Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationalen zivilen
Präsenz in der Republik Kosovo; Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen,
demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo; Beratung zur
Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als demokratisch
kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure
im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren
Einbindung in euro-atlantische Strukturen.
Die eingesetzten Kräfte verfügten zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über
das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer
Gewalt erfolge nach Darstellung der Bundesregierung auf der Grundlage und im
Rahmen des Völkerrechts. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum
Schutz eigener Kräfte, der Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Das
Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt.
Das Einsatzgebiet umfasse nach den Angaben der Bundesregierung das
Staatsgebiet der Republik Kosovo und den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende
Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs
und der Versorgung genutzt werden. Im Übrigen richteten sich Transit- und
Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen.
B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und
Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/230 anzunehmen.
Berlin, den 4. Juni 2025
Der Auswärtige Ausschuss
Armin Laschet
Vorsitzender
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Gerold Otten
Berichterstatter
Nancy Faeser
Berichterstatterin
Boris Mijatović
Berichterstatter
Lea Reisner
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Gerold Otten, Nancy Faeser, Boris
Mijatović und Lea Reisner
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/230 in seiner 8. Sitzung am 23. Mai 2025 beraten
und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96 GO-BT dem
Haushaltsausschuss überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Während die Lage in den übrigen Landesteilen in Kosovo nach Auffassung der Bundesregierung überwiegend
stabil sei, sei die Sicherheitslage im mehrheitlich ethnisch serbischen Norden des Landes seit 2022 von
Spannungen geprägt. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter des gewalttätigen Angriffs in Banjska im September 2023
durch schwerbewaffnete, paramilitärische kosovo-serbische Kräfte werde von serbischer Seite weiterhin nicht
umgesetzt. Die Täterschaft des Sprengstoffanschlags auf den Ibar-Lepenc-Wasserkanal im Norden Kosovos am
29. November 2024 sei ungeklärt geblieben. Kosovo habe 2024 und Anfang 2025 zahlreiche serbische
Einrichtungen in Kosovo geschlossen (Postämter, Meldestellen, Sozialämter). Zudem habe die Regierung im Sommer
2024 mit Nachdruck auf eine rasche Öffnung der Brücke in Mitrovica für Pkw-Verkehr gedrängt, was
Spannungen erhöht habe. Die regulären kosovarischen Parlamentswahlen am 9. Februar 2025 seien indes auch im Norden
des Landes friedlich und inklusiv verlaufen. Insgesamt werde die KFOR-Präsenz sowohl von der kosovo-
albanischen als auch von der kosovo-serbischen Gemeinschaft in Kosovo als essenziell für die weitere Stabilisierung
des Landes gesehen. Angesichts des nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin bestehenden kurzfristigen
Konflikt- und Eskalationspotenzials bleibe eine handlungsfähige KFOR-Präsenz unverändert notwendig.
Langfristiges Ziel bleibe unverändert die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die kosovarischen
Sicherheitsinstitutionen.
Die Bundesregierung beantragt daher die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) bei Fortgeltung der Protokollerklärung des
Bundesministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vom 7. Juni 2000
(Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) mit bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten für weitere
zwölf Monate.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf der Grundlage a) der Resolution 1244 (1999) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999, b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der
internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik
Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 sowie c) des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom
30. Januar 1999 sowie im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel, zuletzt des
NATO-Gipfels von Brüssel am 14. Juni 2021. Nach Darlegung der Bundesregierung handelten die deutschen
Streitkräfte bei der Beteiligung an KFOR im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger
kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergäben sich laut Antrag der Bundesregierung unter anderem folgende
Aufgaben: Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationalen zivilen Präsenz in der
Republik Kosovo; Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und
friedlichen Republik Kosovo; Beratung zur Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als
demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der
Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen.
Die eingesetzten Kräfte verfügten zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung
militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge nach Darstellung der Bundesregierung auf der
Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener
Kräfte, der Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe
unberührt.
Das Einsatzgebiet umfasse nach den Angaben der Bundesregierung das Staatsgebiet der Republik Kosovo und
den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu
Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Im Übrigen richteten sich Transit- und Überflugrechte
nach den bestehenden internationalen Bestimmungen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/230 in seiner 2. Sitzung
am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/230 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/230 in seiner
2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/230
in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage 20/230 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Berlin, den 4. Juni 2025
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Gerold Otten
Berichterstatter
Nancy Faeser
Berichterstatterin
Boris Mijatović
Berichterstatter
Lea Reisner
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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