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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/230)

dip / drucksache 10.06.2025 · WP 21 · 21/444 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/230) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/444 21. Wahlperiode 10.06.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung – Drucksache 21/230 – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) A. Problem Während die Lage in den übrigen Landesteilen in Kosovo nach Auffassung der Bundesregierung überwiegend stabil sei, sei die Sicherheitslage im mehrheitlich ethnisch serbischen Norden des Landes seit 2022 von Spannungen geprägt. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter des gewalttätigen Angriffs in Banjska im September 2023 durch schwerbewaffnete, paramilitärische kosovo-serbische Kräfte werde von serbischer Seite weiterhin nicht umgesetzt. Die Täterschaft des Sprengstoffanschlags auf den Ibar-Lepenc-Wasserkanal im Norden Kosovos am 29. November 2024 sei ungeklärt geblieben. Kosovo habe 2024 und Anfang 2025 zahlreiche serbische Einrichtungen in Kosovo geschlossen (Postämter, Meldestellen, Sozialämter). Zudem habe die Regierung im Sommer 2024 mit Nachdruck auf eine rasche Öffnung der Brücke in Mitrovica für Pkw-Verkehr gedrängt, was Spannungen erhöht habe. Die regulären kosovarischen Parlamentswahlen am 9. Februar 2025 seien indes auch im Norden des Landes friedlich und inklusiv verlaufen. Insgesamt werde die KFOR-Präsenz sowohl von der kosovo- albanischen als auch von der kosovo-serbischen Gemeinschaft in Kosovo als essenziell für die weitere Stabilisierung des Landes gesehen. Angesichts des nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin bestehenden kurzfristigen Konflikt- und Eskalationspotenzials bleibe eine handlungsfähige KFOR-Präsenz unverändert notwendig. Langfristiges Ziel bleibe unverändert die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die kosovarischen Sicherheitsinstitutionen. Die Bundesregierung beantragt daher die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) bei Fortgeltung der Protokollerklärung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vom 7. Juni 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) mit bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten für weitere zwölf Monate. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf der Grundlage a) der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999, b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 sowie c) des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 sowie im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel, zuletzt des NATO-Gipfels von Brüssel am 14. Juni 2021. Nach Darlegung der Bundesregierung handelten die deutschen Streitkräfte bei der Beteiligung an KFOR im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergäben sich laut Antrag der Bundesregierung unter anderem folgende Aufgaben: Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationalen zivilen Präsenz in der Republik Kosovo; Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo; Beratung zur Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen. Die eingesetzten Kräfte verfügten zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge nach Darstellung der Bundesregierung auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, der Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet umfasse nach den Angaben der Bundesregierung das Staatsgebiet der Republik Kosovo und den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Im Übrigen richteten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen. B. Lösung Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/230 anzunehmen. Berlin, den 4. Juni 2025 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Jürgen Hardt Berichterstatter Gerold Otten Berichterstatter Nancy Faeser Berichterstatterin Boris Mijatović Berichterstatter Lea Reisner Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Gerold Otten, Nancy Faeser, Boris Mijatović und Lea Reisner I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/230 in seiner 8. Sitzung am 23. Mai 2025 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Während die Lage in den übrigen Landesteilen in Kosovo nach Auffassung der Bundesregierung überwiegend stabil sei, sei die Sicherheitslage im mehrheitlich ethnisch serbischen Norden des Landes seit 2022 von Spannungen geprägt. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter des gewalttätigen Angriffs in Banjska im September 2023 durch schwerbewaffnete, paramilitärische kosovo-serbische Kräfte werde von serbischer Seite weiterhin nicht umgesetzt. Die Täterschaft des Sprengstoffanschlags auf den Ibar-Lepenc-Wasserkanal im Norden Kosovos am 29. November 2024 sei ungeklärt geblieben. Kosovo habe 2024 und Anfang 2025 zahlreiche serbische Einrichtungen in Kosovo geschlossen (Postämter, Meldestellen, Sozialämter). Zudem habe die Regierung im Sommer 2024 mit Nachdruck auf eine rasche Öffnung der Brücke in Mitrovica für Pkw-Verkehr gedrängt, was Spannungen erhöht habe. Die regulären kosovarischen Parlamentswahlen am 9. Februar 2025 seien indes auch im Norden des Landes friedlich und inklusiv verlaufen. Insgesamt werde die KFOR-Präsenz sowohl von der kosovo- albanischen als auch von der kosovo-serbischen Gemeinschaft in Kosovo als essenziell für die weitere Stabilisierung des Landes gesehen. Angesichts des nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin bestehenden kurzfristigen Konflikt- und Eskalationspotenzials bleibe eine handlungsfähige KFOR-Präsenz unverändert notwendig. Langfristiges Ziel bleibe unverändert die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die kosovarischen Sicherheitsinstitutionen. Die Bundesregierung beantragt daher die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) bei Fortgeltung der Protokollerklärung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vom 7. Juni 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) mit bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten für weitere zwölf Monate. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf der Grundlage a) der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999, b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 sowie c) des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 sowie im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel, zuletzt des NATO-Gipfels von Brüssel am 14. Juni 2021. Nach Darlegung der Bundesregierung handelten die deutschen Streitkräfte bei der Beteiligung an KFOR im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergäben sich laut Antrag der Bundesregierung unter anderem folgende Aufgaben: Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationalen zivilen Präsenz in der Republik Kosovo; Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo; Beratung zur Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen. Die eingesetzten Kräfte verfügten zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge nach Darstellung der Bundesregierung auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, der Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet umfasse nach den Angaben der Bundesregierung das Staatsgebiet der Republik Kosovo und den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Im Übrigen richteten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/230 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/230 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/230 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/230 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage 20/230 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Berlin, den 4. Juni 2025 Jürgen Hardt Berichterstatter Gerold Otten Berichterstatter Nancy Faeser Berichterstatterin Boris Mijatović Berichterstatter Lea Reisner Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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