Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
Text
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
Antrag
der Bundesregierung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 29. April 2026
beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
KFOR bei Fortgeltung der Protokollerklärung des Bundesministers des
Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vom 7. Juni
2000 (Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) zu.
2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage
a) der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
vom 10. Juni 1999;
b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen
Sicherheitspräsenz in Kosovo und den Regierungen der Bundesrepublik
Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999
sowie
c) des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 sowie im
Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel,
zuletzt des NATO-Gipfels von Brüssel am 10. Juli 2024.
Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an KFOR im Rahmen und
nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des
Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
3. Auftrag und Aufgaben
Die deutschen Streitkräfte haben den Auftrag, nach Maßgabe des Völkerrechts
und der Beschlüsse der NATO einen Beitrag zu KFOR zu leisten.
Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter
anderem folgende Aufgaben:
– Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung;
– Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und
internationalen zivilen Präsenz in der Republik Kosovo;
– Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen, demokratischen,
multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo;
– Beratung zur Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF)
als demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisa-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5513
21. Wahlperiode 22.04.2026
tion und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform als
Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen.
4. Einzusetzende Fähigkeiten
Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten
bereitgehalten:
– Führung;
– Kampf und Kampfunterstützung;
– Sicherung und Schutz;
– militärisches Nachrichtenwesen;
– Aufklärung;
– Führungsunterstützung;
– Einsatzunterstützung;
– sanitätsdienstliche Versorgung;
– zivil-militärische Kooperation.
5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer
Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit
dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an KFOR die
genannten Fähigkeiten weiterhin zeitlich unbegrenzt anzuzeigen. Die hierfür
vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die unter Nummer 2
genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gegeben sind und KFOR
auf Grundlage der maßgeblichen Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen fortgeführt wird.
6. Status und Rechte
Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht,
insbesondere nach
– den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen
Grundlagen sowie
– den zwischen der NATO beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Kosovo sowie mit anderen Staaten, deren Gebiet
insbesondere zu Zwecken der Vorausstationierung, des Zugangs, der Versorgung
sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen beziehungsweise
zu treffenden Vereinbarungen.
Die eingesetzten Kräfte verfügen zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das
Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer
Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch
die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer
Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, Kräfte verbündeter Nationen sowie zur
Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.
7. Einsatzgebiet
Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet der Republik Kosovo und den darüber
liegenden Luftraum. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des
jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.
Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im
unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks
Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung
von den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet
der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des
Bundesbesoldungsgesetzes.
8. Personaleinsatz
Es können insgesamt bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in
Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.
Im Rahmen von KFOR kann der Einsatz von deutschem Personal in
Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach
Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents
bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei
den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer
Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im
Rahmen von KFOR teil.
Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im
Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1
Nummer 1 des Soldatenversorgungsgesetzes.
9. Ausgaben und Finanzierung
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an KFOR werden für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027
voraussichtlich insgesamt rund 35,7 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan
14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf die
Haushaltsjahre 2026 und 2027 jeweils rund 17,83 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten
Zusatzausgaben ist im Bundeshaushalt 2026 und wird im Rahmen der
Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.
Begründung
I. Politische Rahmenbedingungen
Deutschland trägt seit 1999 mit der Beteiligung von Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten zur militärischen
Absicherung der Friedenslösung in Kosovo bei. Grundlage für KFOR ist weiterhin die Resolution 1244 (1999) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Sowohl Kosovo als auch Serbien haben deutlich gemacht, dass sie die
Fortführung der KFOR-Präsenz wünschen.
Während die Lage in den übrigen Landesteilen in Kosovo überwiegend stabil ist, war die Sicherheitslage im
mehrheitlich ethnisch-serbischen Norden des Landes seit 2022 von Spannungen geprägt. Insbesondere die
gewalttätigen Auseinandersetzungen in der nördlichen Gemeinde Zvečan im Mai 2023, bei denen zahlreiche
KFOR-Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilistinnen und Zivilisten teilweise schwer verletzt wurden, sowie der
gewalttätige Angriff dutzender schwerbewaffneter, paramilitärischer serbischer Kräfte in Banjska im September
2023 stellten eine Eskalation der Situation im Norden Kosovos dar. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter von
Banjska wird von serbischer Seite weiterhin nicht umgesetzt. Die Täterschaft des Sprengstoffanschlags auf den
Ibar-Lepenc-Wasserkanal im Norden Kosovos am 29. November 2024 bleibt ungeklärt. Der Kosovo schloss
2024 und Anfang 2025 zahlreiche serbisch finanzierte Parallelstrukturen (Postämter, Meldestellen, Sozialämter).
Zudem drängte die Regierung im Sommer 2024 mit Nachdruck auf eine rasche Öffnung der Brücke in Mitrovica
für Pkw-Verkehr, was Spannungen erhöhte.
Im Juli 2025 erfolgte die symbolische Grundsteinlegung für zwei neue Brücken in unmittelbarer Nähe. Die
Öffnung der ersten dieser beiden neuen Brücken erfolgte im August 2025, die zweite Brücke wurde im Dezember
2025 für den Fußgängerverkehr freigegeben. Die Umsetzung des Gesetzes über Ausländer mit möglichen
Statusschwierigkeiten für die kosovarisch-serbische Minderheit und in Kosovo lebende serbische Staatsangehörige
schafft Unsicherheit. Die vollständige Implementierung sollte ab 15. März 2026 erfolgen. Mit der Ausstellung
temporärer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sowie der vorübergehenden Anerkennung serbischer
Personalausweise wurden seitens der kosovarischen Regierung und in Abstimmung mit dem EU-Sondergesandten Peter
Sørensen kurzfristig und pragmatisch flankierende Maßnahmen geschaffen, um Härten für die Betroffenen
abzuwenden.
Die regulären kosovarischen Parlamentswahlen am 9. Februar 2025 sowie die nach gescheiteter
Regierungsbildung notwendig gewordenen vorgezogenen Parlamentswahlen am 28. Dezember 2025 verliefen friedlich und
inklusiv, auch im Norden des Landes. Auch die Lokalwahlen im Herbst 2025 verliefen insgesamt ruhig und ohne
Zwischenfälle. Die EU-geführte Diplomatic Watch stellte keine gravierenden Mängel fest. In den kosovo-
serbisch dominierten Gemeinden fanden die Wahlen unter sichtbar erhöhter Polizeipräsenz statt. Im Dezember 2025
übernahmen die vier kosovarisch-serbischen Wahlsieger der Serbischen Liste (SL) ihre Bürgermeisterämter in
den vier nördlichen Gemeinden Nord-Mitrovica, Leposavić, Zubin Potok und Zvečan. Die Amtseinführung
verlief ordnungsgemäß. Im Zuge dessen hat Kommissions-Präsidentin von der Leyen Ende 2025 angekündigt, dass
die EU-Maßnahmen gegen Kosovo Anfang 2026 vollständig aufgehoben werden. Insgesamt wird die KFOR-
Präsenz sowohl von der kosovo-albanischen als auch der kosovo-serbischen Gemeinschaft in Kosovo als
essentiell für die weitere Stabilisierung des Landes gesehen.
Am 5. März 2026 gelang es dem kosovarischen Parlament nicht, einen neuen Staatspräsidenten innerhalb der
von der Verfassung vorgegebenen 30-Tage-Frist vor Ende der Amtszeit des amtierenden Staatsoberhaupts zu
wählen. Am 6. März 2026 ordnete Staatspräsidentin Vjosa Osmani die Auflösung des Parlaments unter Berufung
auf die verletzte 30-Tage-Frist an und rief Neuwahlen aus, wogegen die Partei des Ministerpräsidenten Albin
Kurti Verfassungsbeschwerde einlegte. Am 9. März 2026 verhängte das Verfassungsgericht mit Blick auf die
Parlamentsauflösung eine vorläufige Maßnahme, mit der Staatspräsidentin Osmani bis zum 31. März 2026
jegliche Handlung in Zusammenhang mit dem Dekret zur Auflösung des Parlaments, etwa die Ansetzung eines
Wahltermins, untersagt wurde. Auch der parlamentarische Betrieb wurde bis Ende der Maßnahme ausgesetzt.
Am 25. März 2026 entschied das Verfassungsgericht, dass das Dekret von Präsidentin Osmani zur Auflösung
des Parlaments keine Wirkung entfaltet. Demnach hat das Parlament ab dem 25. März 2026 34 Tage Zeit, um
StP-Nachfolge zu wählen. Falls dies nicht gelinge, sei das Parlament „ex constitutione“ aufgelöst. Neuwahlen
müssten dann binnen 45 Tagen stattfinden.
Perspektivisch ist zentrales Anliegen der Bundesregierung eine umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche
Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien. Die Bundesregierung unterstützt dafür den EU-
geführten Normalisierungsdialog zwischen beiden Ländern. Seit 1. Februar 2025 ist der EU-Diplomat Peter
Sørensen EU-Sonderbeauftragter für den Dialog. Die Bundesregierung hat seine Ernennung aktiv unterstützt und
begrüßt. Sie setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass vereinbarte Abkommen von beiden Seiten umgesetzt
werden, insbesondere das im Februar und März 2023 vereinbarte Normalisierungsabkommen inklusive seines
Umsetzungsannexes („Ohrid“). Auch angesichts der nur geringen Fortschritte im Normalisierungsdialog bleibt die
KFOR bis auf weiteres der entscheidende und von beiden Seiten akzeptierte Garant zur Aufrechterhaltung der
Sicherheit.
Neben der Normalisierung der kosovarisch-serbischen Beziehungen bleiben die politische, rechtsstaatliche und
wirtschaftlich-soziale Stabilisierung sowie die Unterstützung der EU-Annäherung und Integration in euro-
atlantische Strukturen Prioritäten des bilateralen Engagements der Bundesregierung in den Beziehungen zu Kosovo.
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau und die Stärkung nachhaltiger, demokratisch kontrollierter und
ethnisch inklusiver Sicherheitsstrukturen in Kosovo, einschließlich einer starken parlamentarischen und politischen
Kontrolle der Sicherheitsorgane.
Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zielt das Engagement Deutschlands, der EU
und der NATO auch darauf, die Resilienz der Länder der Region gegen hybride Destabilisierungsversuche Dritter
zu stärken.
II. Rolle des militärischen Beitrages von KFOR
Als wesentlicher Sicherheitsakteur im westlichen Balkan hat KFOR aufgrund der geographischen Nähe der
Region zu Deutschland unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit in Deutschland und der Europäischen Union.
Die deutsche Beteiligung an KFOR unterstreicht das Bekenntnis der Bundesregierung zu den
Bündnisverpflichtungen in der NATO, entspricht den Zielen der Nationalen Sicherheitsstrategie und liegt unverändert im
sicherheits- und europapolitischen Interesse Deutschlands.
Die Sicherheitslage im Norden Kosovos hat sich nach einer Serie von zum Teil gewaltsamen Zwischenfällen im
Jahr 2023 und trotz anhaltender politischer Spannungen wieder stabilisiert. Aufgrund der andauernden
Spannungen sind jedoch Verschlechterungen und Zuspitzungen der Sicherheitslage jedoch weiter jederzeit möglich. Im
Rahmen gewaltsamer Einzelaktionen wurden unter anderem wiederholt Kräfte der Kosovo Police beschossen
und verletzt. Ende November 2024 erfolgte ein Sprengstoffanschlag auf kritische Infrastruktur, den Ibar-Lepenc-
Wasserkanal, der zentral für Wasser- und Stromversorgung des ganzen Landes ist. Die kosovarische Regierung
geht weiterhin gegen serbische Parallelstrukturen und Netzwerke der Organisierten Kriminalität im Norden des
Landes vor. Die von der kosovarischen Regierung vorangetriebene Transformation der kosovarischen
Sicherheitskräfte (Kosovos Security Force, KSF) in reguläre Streitkräfte wird seitens Serbien als Bruch des bestehenden
völkerrechtlichen Rahmens und sicherheitspolitisches Risiko wahrgenommen. Angesichts des weiterhin
bestehenden kurzfristigen Konflikt- und Eskalationspotenzials bleibt eine handlungsfähige KFOR unverändert
notwendig. Langfristiges Ziel bleibt unverändert die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die kosovarischen
Sicherheitsinstitutionen.
Der deutsche Beitrag zu KFOR umfasst unverändert Personal im KFOR-Hauptquartier, einen Beitrag zu den
multinationalen Aufklärungskräften, ein nationales Unterstützungselement sowie die deutschen Kräfte
Regionalkommando Ost (Einsatzkompanie u. ergänzende Fähigkeiten (z. B. Feldjägerkräfte)). Die infanteriestarken
deutschen Kräfte im Regionalkommando Ost haben seit ihrer Etablierung Mitte April 2024 ihren Einsatzwert in der
angespannten Lage unter Beweis gestellt und erfahren innerhalb der KFOR-Mission hohe Anerkennung. Seit
Oktober 2025 verstärkt ein litauischer Infanteriezug die deutschen Kräfte im Regionalkommando Ost und stärkt
so deren Einsatzwert weiter. Die Integration des litauischen Zuges ist ein Musterbeispiel bilateraler Kooperation
unter dem Dach der NATO.
Neben KFOR engagiert sich die NATO im Rahmen eines Beratungs- und Verbindungsteam (NATO Advisory
and Liaison Team; NALT) in Kosovo, das den Fähigkeitsaufbau der KSF unterstützt. Schwerpunkte der Beratung
liegen auf dem Fähigkeitsaufbau, der Ausbildungs- und Trainingskoordination sowie der logistischen Beratung.
Damit wird die Grundlage für die weitere Entwicklung der nachhaltigen, demokratisch kontrollierten und
ethnisch inklusiven Sicherheitsinstitutionen in der Republik Kosovo gestärkt. Deutschland stellt weiterhin den
Direktor des NALT im Rang eines Brigadegenerals.
Die Bundesregierung unterstreicht mit dem Engagement bei KFOR und NALT den hohen Stellenwert der Region
für die Sicherheit Europas und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Stabilität und Sicherheit des Westbalkans.
Die 2024 zusätzlich eingebrachte Einsatzkompanie trägt auch dem Wunsch unserer Verbündeten und Partner
nach mehr deutschem Engagement auf dem westlichen Balkan Rechnung.
Durch die Beteiligung an KFOR zeigt Deutschland Präsenz in der geostrategischen Schlüsselregion Westbalkan,
mit direkter Relevanz für unsere nationalen Sicherheitsinteressen. Dies wurde so auch im Bericht der
Bundesregierung zu einer Evaluierung der laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr vom 24. Juni 2024
unterstrichen.
Die KFOR-Mission ist ein zentraler stabilisierender Akteur in Kosovo sowie auf dem westlichen Balkan und
trägt entscheidend zur nachhaltigen Stabilisierung der Sicherheitslage und der Entwicklung einer stabilen,
demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo bei. Die KFOR-Mission unterstützt weiterhin im
Bedarfsfall die kosovarischen Sicherheitskräfte und die Rechtstaatlichkeitsmission der EU (European Union Rule
of Law Mission in Kosovo – EULEX).
III. Weiteres Engagement der Bundesregierung
Die Bundesregierung setzt auf einen integrierten Ansatz, der Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik
verknüpft. In diesem Sinne koordiniert die Bundesregierung ihr Engagement gesamtheitlich, ressortübergreifend
und in stetem Abgleich der politischen Rahmenbedingungen. Hierbei sind Fortschritte im EU-geführten
Normalisierungsdialog maßgeblich bei der Gestaltung der Beziehungen zu Kosovo und Serbien.
Verschiedene Programme unterstreichen das breite Engagement der Bundesregierung in Kosovo sowie regional
die Versöhnung und Stabilisierung. Die bilaterale Zusammenarbeit im Sicherheits- und Verteidigungsbereich
zielt auf die Fähigkeitsentwicklung der KSF im Einklang mit euro-atlantischen Standards und Werten.
Wesentliche Elemente der Kooperation sind die Militärische Ausbildungshilfe, in deren Rahmen Angehörige der KSF
in Deutschland ausgebildet werden, sowie zahlreiche gegenseitige Konsultationen und Gespräche mit
Expertinnen und Experten auf unterschiedlichen Ebenen.
Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung auch im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative seit 2019
bilateral in Kosovo, bisher u. a. durch Projekte zur Verbesserung des Zivil- und Katastrophenschutzes und zur
Unterstützung des international renommierten „Search And Rescue International Training Centre“ (SARITC). Für
2026 sind u. a. Projekte zur Stärkung insbesondere der Sanitäts- und Logistikkräfte der KSF geplant.
Die KFOR-Mission arbeitet weiterhin eng mit der EU-Rechtsstaatsmission EULEX zusammen. Deutschland
misst EULEX, deren Monitoring und Beratung der kosovarischen Behörden im Bereich der Rechtsstaatlichkeit
und deren internationalen Polizeieinheit besondere Relevanz bei. Deutschland trägt mit Personal zu EULEX, der
OSZE-Mission in Kosovo (OMIK) und den Vereinten Nationen (United Nations Interim Administration Mission
in Kosovo – UNMIK) sowie den Kosovo-Sonderkammern (Kosovo Specialist Chambers) in Den Haag bei, die
zur strafrechtlichen Aufarbeitung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und weiteren
Straftaten nach kosovarischem Recht eingerichtet wurden.
Deutschland unterstützt die soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Republik Kosovo und
die Heranführung Kosovos an die EU. Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen des Berlin Prozesses
gemeinsam mit den sechs Ländern des westlichen Balkans, Partnerländern, regionalen und EU-Institutionen für
die regionale Kooperation, Konnektivität, zwischenmenschliche Verbindungen und gutnachbarschaftliche
Beziehungen mit dem Ziel der Überwindung bestehender Konflikte und ethnischer Trennungslinien. Der Berlin
Prozess-Gipfel wird 2026 von Montenegro durchgeführt.
Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa in den Ländern des westlichen
Balkans inklusive Kosovo und Serbien zahlreiche Projekte zur Krisenprävention, Friedenserhaltung und
Konfliktbewältigung, u. a. die Beschaffung eines mobilen Röntgenscanner-Großgeräts (3,5 Millionen Euro) zur
Schließung sicherheitsrelevanter Kapazitätslücken an der kosovo-serbischen Grenze und einhergehenden
Absicherung der politischen Vereinbarung zur CEFTA-Deblockade, Unterstützung für den auf die EU-Fazilität
gestützten Normalisierungsdialog sowie diverse grenzübergreifende Dialogformate. Des Weiteren fördert die
Bundesregierung die weitere Demokratisierung und die Stärkung des Rechtsstaats. Deutschland unterstützt Kosovo
im Bereich der Klima- und Energiepolitik im Rahmen der Regionalen Klimapartnerschaft Deutschlands mit dem
westlichen Balkan sowie durch eine bilaterale Klimapartnerschaft hinsichtlich Kosovos Klimapolitik und
Energiewende.
Das entwicklungspolitische Engagement Deutschlands für die Republik Kosovo unterstützt die EU-Integration
und umfasst vor allem die Bereiche Energie/Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft sowie berufliche Bildung,
nachhaltiges Wirtschaftswachstum und gute Regierungsführung. In diesem Rahmen werden u. a. junge
Menschen durch eine nachfrageorientierte Berufsausbildung unterstützt und dadurch auch dem Fachkräftemangel
entgegengewirkt. Kleine und Mittlere Unternehmen erhalten zinsverbilligte Kredite und es werden Lösungen für
die zum Teil auch politisch schwierige Situation in der Abfall- und Abwasserwirtschaft gefunden. Der
kosovarische Energiesektor wird bei der Steigerung der Energieeffizienz sowie beim Ausbau der Solarenergie und der
Stromübertragungsnetze – auch in die Region hinein – unterstützt. Ein Leuchtturmprojekt der
Entwicklungszusammenarbeit ist der Ausbau des ehemaligen KFOR-Feldlagers Prizren zu einem Innovations- und
Technologiepark. Darüber hinaus fördert die deutsche Entwicklungspolitik die regionale Kooperation zwischen den sechs
Westbalkanstaaten.
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig zu den laufenden Einsätzen der
Bundeswehr. Die Überprüfung der Einsätze erfolgt im Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen.
Einsätze der Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen strategischen Überprüfungen
stetig evaluiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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