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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)

dip / drucksache 22.04.2026 · WP 21 · 21/5513 · Antrag · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 29. April 2026 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR bei Fortgeltung der Protokollerklärung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vom 7. Juni 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) zu. 2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage a) der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999; b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 sowie c) des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 sowie im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel, zuletzt des NATO-Gipfels von Brüssel am 10. Juli 2024. Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an KFOR im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. 3. Auftrag und Aufgaben Die deutschen Streitkräfte haben den Auftrag, nach Maßgabe des Völkerrechts und der Beschlüsse der NATO einen Beitrag zu KFOR zu leisten. Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter anderem folgende Aufgaben: – Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; – Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationalen zivilen Präsenz in der Republik Kosovo; – Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo; – Beratung zur Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisa- Deutscher Bundestag Drucksache 21/5513 21. Wahlperiode 22.04.2026 tion und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen. 4. Einzusetzende Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten: – Führung; – Kampf und Kampfunterstützung; – Sicherung und Schutz; – militärisches Nachrichtenwesen; – Aufklärung; – Führungsunterstützung; – Einsatzunterstützung; – sanitätsdienstliche Versorgung; – zivil-militärische Kooperation. 5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an KFOR die genannten Fähigkeiten weiterhin zeitlich unbegrenzt anzuzeigen. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gegeben sind und KFOR auf Grundlage der maßgeblichen Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen fortgeführt wird. 6. Status und Rechte Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht, insbesondere nach – den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie – den zwischen der NATO beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo sowie mit anderen Staaten, deren Gebiet insbesondere zu Zwecken der Vorausstationierung, des Zugangs, der Versorgung sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen. Die eingesetzten Kräfte verfügen zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt. 7. Einsatzgebiet Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet der Republik Kosovo und den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung von den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes. 8. Personaleinsatz Es können insgesamt bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Im Rahmen von KFOR kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen von KFOR teil. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. 9. Ausgaben und Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR werden für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 voraussichtlich insgesamt rund 35,7 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 jeweils rund 17,83 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben ist im Bundeshaushalt 2026 und wird im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. Begründung I. Politische Rahmenbedingungen Deutschland trägt seit 1999 mit der Beteiligung von Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten zur militärischen Absicherung der Friedenslösung in Kosovo bei. Grundlage für KFOR ist weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Sowohl Kosovo als auch Serbien haben deutlich gemacht, dass sie die Fortführung der KFOR-Präsenz wünschen. Während die Lage in den übrigen Landesteilen in Kosovo überwiegend stabil ist, war die Sicherheitslage im mehrheitlich ethnisch-serbischen Norden des Landes seit 2022 von Spannungen geprägt. Insbesondere die gewalttätigen Auseinandersetzungen in der nördlichen Gemeinde Zvečan im Mai 2023, bei denen zahlreiche KFOR-Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilistinnen und Zivilisten teilweise schwer verletzt wurden, sowie der gewalttätige Angriff dutzender schwerbewaffneter, paramilitärischer serbischer Kräfte in Banjska im September 2023 stellten eine Eskalation der Situation im Norden Kosovos dar. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter von Banjska wird von serbischer Seite weiterhin nicht umgesetzt. Die Täterschaft des Sprengstoffanschlags auf den Ibar-Lepenc-Wasserkanal im Norden Kosovos am 29. November 2024 bleibt ungeklärt. Der Kosovo schloss 2024 und Anfang 2025 zahlreiche serbisch finanzierte Parallelstrukturen (Postämter, Meldestellen, Sozialämter). Zudem drängte die Regierung im Sommer 2024 mit Nachdruck auf eine rasche Öffnung der Brücke in Mitrovica für Pkw-Verkehr, was Spannungen erhöhte. Im Juli 2025 erfolgte die symbolische Grundsteinlegung für zwei neue Brücken in unmittelbarer Nähe. Die Öffnung der ersten dieser beiden neuen Brücken erfolgte im August 2025, die zweite Brücke wurde im Dezember 2025 für den Fußgängerverkehr freigegeben. Die Umsetzung des Gesetzes über Ausländer mit möglichen Statusschwierigkeiten für die kosovarisch-serbische Minderheit und in Kosovo lebende serbische Staatsangehörige schafft Unsicherheit. Die vollständige Implementierung sollte ab 15. März 2026 erfolgen. Mit der Ausstellung temporärer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sowie der vorübergehenden Anerkennung serbischer Personalausweise wurden seitens der kosovarischen Regierung und in Abstimmung mit dem EU-Sondergesandten Peter Sørensen kurzfristig und pragmatisch flankierende Maßnahmen geschaffen, um Härten für die Betroffenen abzuwenden. Die regulären kosovarischen Parlamentswahlen am 9. Februar 2025 sowie die nach gescheiteter Regierungsbildung notwendig gewordenen vorgezogenen Parlamentswahlen am 28. Dezember 2025 verliefen friedlich und inklusiv, auch im Norden des Landes. Auch die Lokalwahlen im Herbst 2025 verliefen insgesamt ruhig und ohne Zwischenfälle. Die EU-geführte Diplomatic Watch stellte keine gravierenden Mängel fest. In den kosovo- serbisch dominierten Gemeinden fanden die Wahlen unter sichtbar erhöhter Polizeipräsenz statt. Im Dezember 2025 übernahmen die vier kosovarisch-serbischen Wahlsieger der Serbischen Liste (SL) ihre Bürgermeisterämter in den vier nördlichen Gemeinden Nord-Mitrovica, Leposavić, Zubin Potok und Zvečan. Die Amtseinführung verlief ordnungsgemäß. Im Zuge dessen hat Kommissions-Präsidentin von der Leyen Ende 2025 angekündigt, dass die EU-Maßnahmen gegen Kosovo Anfang 2026 vollständig aufgehoben werden. Insgesamt wird die KFOR- Präsenz sowohl von der kosovo-albanischen als auch der kosovo-serbischen Gemeinschaft in Kosovo als essentiell für die weitere Stabilisierung des Landes gesehen. Am 5. März 2026 gelang es dem kosovarischen Parlament nicht, einen neuen Staatspräsidenten innerhalb der von der Verfassung vorgegebenen 30-Tage-Frist vor Ende der Amtszeit des amtierenden Staatsoberhaupts zu wählen. Am 6. März 2026 ordnete Staatspräsidentin Vjosa Osmani die Auflösung des Parlaments unter Berufung auf die verletzte 30-Tage-Frist an und rief Neuwahlen aus, wogegen die Partei des Ministerpräsidenten Albin Kurti Verfassungsbeschwerde einlegte. Am 9. März 2026 verhängte das Verfassungsgericht mit Blick auf die Parlamentsauflösung eine vorläufige Maßnahme, mit der Staatspräsidentin Osmani bis zum 31. März 2026 jegliche Handlung in Zusammenhang mit dem Dekret zur Auflösung des Parlaments, etwa die Ansetzung eines Wahltermins, untersagt wurde. Auch der parlamentarische Betrieb wurde bis Ende der Maßnahme ausgesetzt. Am 25. März 2026 entschied das Verfassungsgericht, dass das Dekret von Präsidentin Osmani zur Auflösung des Parlaments keine Wirkung entfaltet. Demnach hat das Parlament ab dem 25. März 2026 34 Tage Zeit, um StP-Nachfolge zu wählen. Falls dies nicht gelinge, sei das Parlament „ex constitutione“ aufgelöst. Neuwahlen müssten dann binnen 45 Tagen stattfinden. Perspektivisch ist zentrales Anliegen der Bundesregierung eine umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien. Die Bundesregierung unterstützt dafür den EU- geführten Normalisierungsdialog zwischen beiden Ländern. Seit 1. Februar 2025 ist der EU-Diplomat Peter Sørensen EU-Sonderbeauftragter für den Dialog. Die Bundesregierung hat seine Ernennung aktiv unterstützt und begrüßt. Sie setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass vereinbarte Abkommen von beiden Seiten umgesetzt werden, insbesondere das im Februar und März 2023 vereinbarte Normalisierungsabkommen inklusive seines Umsetzungsannexes („Ohrid“). Auch angesichts der nur geringen Fortschritte im Normalisierungsdialog bleibt die KFOR bis auf weiteres der entscheidende und von beiden Seiten akzeptierte Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit. Neben der Normalisierung der kosovarisch-serbischen Beziehungen bleiben die politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung sowie die Unterstützung der EU-Annäherung und Integration in euro- atlantische Strukturen Prioritäten des bilateralen Engagements der Bundesregierung in den Beziehungen zu Kosovo. Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau und die Stärkung nachhaltiger, demokratisch kontrollierter und ethnisch inklusiver Sicherheitsstrukturen in Kosovo, einschließlich einer starken parlamentarischen und politischen Kontrolle der Sicherheitsorgane. Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zielt das Engagement Deutschlands, der EU und der NATO auch darauf, die Resilienz der Länder der Region gegen hybride Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken. II. Rolle des militärischen Beitrages von KFOR Als wesentlicher Sicherheitsakteur im westlichen Balkan hat KFOR aufgrund der geographischen Nähe der Region zu Deutschland unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit in Deutschland und der Europäischen Union. Die deutsche Beteiligung an KFOR unterstreicht das Bekenntnis der Bundesregierung zu den Bündnisverpflichtungen in der NATO, entspricht den Zielen der Nationalen Sicherheitsstrategie und liegt unverändert im sicherheits- und europapolitischen Interesse Deutschlands. Die Sicherheitslage im Norden Kosovos hat sich nach einer Serie von zum Teil gewaltsamen Zwischenfällen im Jahr 2023 und trotz anhaltender politischer Spannungen wieder stabilisiert. Aufgrund der andauernden Spannungen sind jedoch Verschlechterungen und Zuspitzungen der Sicherheitslage jedoch weiter jederzeit möglich. Im Rahmen gewaltsamer Einzelaktionen wurden unter anderem wiederholt Kräfte der Kosovo Police beschossen und verletzt. Ende November 2024 erfolgte ein Sprengstoffanschlag auf kritische Infrastruktur, den Ibar-Lepenc- Wasserkanal, der zentral für Wasser- und Stromversorgung des ganzen Landes ist. Die kosovarische Regierung geht weiterhin gegen serbische Parallelstrukturen und Netzwerke der Organisierten Kriminalität im Norden des Landes vor. Die von der kosovarischen Regierung vorangetriebene Transformation der kosovarischen Sicherheitskräfte (Kosovos Security Force, KSF) in reguläre Streitkräfte wird seitens Serbien als Bruch des bestehenden völkerrechtlichen Rahmens und sicherheitspolitisches Risiko wahrgenommen. Angesichts des weiterhin bestehenden kurzfristigen Konflikt- und Eskalationspotenzials bleibt eine handlungsfähige KFOR unverändert notwendig. Langfristiges Ziel bleibt unverändert die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die kosovarischen Sicherheitsinstitutionen. Der deutsche Beitrag zu KFOR umfasst unverändert Personal im KFOR-Hauptquartier, einen Beitrag zu den multinationalen Aufklärungskräften, ein nationales Unterstützungselement sowie die deutschen Kräfte Regionalkommando Ost (Einsatzkompanie u. ergänzende Fähigkeiten (z. B. Feldjägerkräfte)). Die infanteriestarken deutschen Kräfte im Regionalkommando Ost haben seit ihrer Etablierung Mitte April 2024 ihren Einsatzwert in der angespannten Lage unter Beweis gestellt und erfahren innerhalb der KFOR-Mission hohe Anerkennung. Seit Oktober 2025 verstärkt ein litauischer Infanteriezug die deutschen Kräfte im Regionalkommando Ost und stärkt so deren Einsatzwert weiter. Die Integration des litauischen Zuges ist ein Musterbeispiel bilateraler Kooperation unter dem Dach der NATO. Neben KFOR engagiert sich die NATO im Rahmen eines Beratungs- und Verbindungsteam (NATO Advisory and Liaison Team; NALT) in Kosovo, das den Fähigkeitsaufbau der KSF unterstützt. Schwerpunkte der Beratung liegen auf dem Fähigkeitsaufbau, der Ausbildungs- und Trainingskoordination sowie der logistischen Beratung. Damit wird die Grundlage für die weitere Entwicklung der nachhaltigen, demokratisch kontrollierten und ethnisch inklusiven Sicherheitsinstitutionen in der Republik Kosovo gestärkt. Deutschland stellt weiterhin den Direktor des NALT im Rang eines Brigadegenerals. Die Bundesregierung unterstreicht mit dem Engagement bei KFOR und NALT den hohen Stellenwert der Region für die Sicherheit Europas und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Stabilität und Sicherheit des Westbalkans. Die 2024 zusätzlich eingebrachte Einsatzkompanie trägt auch dem Wunsch unserer Verbündeten und Partner nach mehr deutschem Engagement auf dem westlichen Balkan Rechnung. Durch die Beteiligung an KFOR zeigt Deutschland Präsenz in der geostrategischen Schlüsselregion Westbalkan, mit direkter Relevanz für unsere nationalen Sicherheitsinteressen. Dies wurde so auch im Bericht der Bundesregierung zu einer Evaluierung der laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr vom 24. Juni 2024 unterstrichen. Die KFOR-Mission ist ein zentraler stabilisierender Akteur in Kosovo sowie auf dem westlichen Balkan und trägt entscheidend zur nachhaltigen Stabilisierung der Sicherheitslage und der Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo bei. Die KFOR-Mission unterstützt weiterhin im Bedarfsfall die kosovarischen Sicherheitskräfte und die Rechtstaatlichkeitsmission der EU (European Union Rule of Law Mission in Kosovo – EULEX). III. Weiteres Engagement der Bundesregierung Die Bundesregierung setzt auf einen integrierten Ansatz, der Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik verknüpft. In diesem Sinne koordiniert die Bundesregierung ihr Engagement gesamtheitlich, ressortübergreifend und in stetem Abgleich der politischen Rahmenbedingungen. Hierbei sind Fortschritte im EU-geführten Normalisierungsdialog maßgeblich bei der Gestaltung der Beziehungen zu Kosovo und Serbien. Verschiedene Programme unterstreichen das breite Engagement der Bundesregierung in Kosovo sowie regional die Versöhnung und Stabilisierung. Die bilaterale Zusammenarbeit im Sicherheits- und Verteidigungsbereich zielt auf die Fähigkeitsentwicklung der KSF im Einklang mit euro-atlantischen Standards und Werten. Wesentliche Elemente der Kooperation sind die Militärische Ausbildungshilfe, in deren Rahmen Angehörige der KSF in Deutschland ausgebildet werden, sowie zahlreiche gegenseitige Konsultationen und Gespräche mit Expertinnen und Experten auf unterschiedlichen Ebenen. Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung auch im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative seit 2019 bilateral in Kosovo, bisher u. a. durch Projekte zur Verbesserung des Zivil- und Katastrophenschutzes und zur Unterstützung des international renommierten „Search And Rescue International Training Centre“ (SARITC). Für 2026 sind u. a. Projekte zur Stärkung insbesondere der Sanitäts- und Logistikkräfte der KSF geplant. Die KFOR-Mission arbeitet weiterhin eng mit der EU-Rechtsstaatsmission EULEX zusammen. Deutschland misst EULEX, deren Monitoring und Beratung der kosovarischen Behörden im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und deren internationalen Polizeieinheit besondere Relevanz bei. Deutschland trägt mit Personal zu EULEX, der OSZE-Mission in Kosovo (OMIK) und den Vereinten Nationen (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo – UNMIK) sowie den Kosovo-Sonderkammern (Kosovo Specialist Chambers) in Den Haag bei, die zur strafrechtlichen Aufarbeitung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach kosovarischem Recht eingerichtet wurden. Deutschland unterstützt die soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Republik Kosovo und die Heranführung Kosovos an die EU. Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen des Berlin Prozesses gemeinsam mit den sechs Ländern des westlichen Balkans, Partnerländern, regionalen und EU-Institutionen für die regionale Kooperation, Konnektivität, zwischenmenschliche Verbindungen und gutnachbarschaftliche Beziehungen mit dem Ziel der Überwindung bestehender Konflikte und ethnischer Trennungslinien. Der Berlin Prozess-Gipfel wird 2026 von Montenegro durchgeführt. Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa in den Ländern des westlichen Balkans inklusive Kosovo und Serbien zahlreiche Projekte zur Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung, u. a. die Beschaffung eines mobilen Röntgenscanner-Großgeräts (3,5 Millionen Euro) zur Schließung sicherheitsrelevanter Kapazitätslücken an der kosovo-serbischen Grenze und einhergehenden Absicherung der politischen Vereinbarung zur CEFTA-Deblockade, Unterstützung für den auf die EU-Fazilität gestützten Normalisierungsdialog sowie diverse grenzübergreifende Dialogformate. Des Weiteren fördert die Bundesregierung die weitere Demokratisierung und die Stärkung des Rechtsstaats. Deutschland unterstützt Kosovo im Bereich der Klima- und Energiepolitik im Rahmen der Regionalen Klimapartnerschaft Deutschlands mit dem westlichen Balkan sowie durch eine bilaterale Klimapartnerschaft hinsichtlich Kosovos Klimapolitik und Energiewende. Das entwicklungspolitische Engagement Deutschlands für die Republik Kosovo unterstützt die EU-Integration und umfasst vor allem die Bereiche Energie/Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft sowie berufliche Bildung, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und gute Regierungsführung. In diesem Rahmen werden u. a. junge Menschen durch eine nachfrageorientierte Berufsausbildung unterstützt und dadurch auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt. Kleine und Mittlere Unternehmen erhalten zinsverbilligte Kredite und es werden Lösungen für die zum Teil auch politisch schwierige Situation in der Abfall- und Abwasserwirtschaft gefunden. Der kosovarische Energiesektor wird bei der Steigerung der Energieeffizienz sowie beim Ausbau der Solarenergie und der Stromübertragungsnetze – auch in die Region hinein – unterstützt. Ein Leuchtturmprojekt der Entwicklungszusammenarbeit ist der Ausbau des ehemaligen KFOR-Feldlagers Prizren zu einem Innovations- und Technologiepark. Darüber hinaus fördert die deutsche Entwicklungspolitik die regionale Kooperation zwischen den sechs Westbalkanstaaten. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig zu den laufenden Einsätzen der Bundeswehr. Die Überprüfung der Einsätze erfolgt im Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen. Einsätze der Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen strategischen Überprüfungen stetig evaluiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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