Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5513)
Text
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5513)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6054
21. Wahlperiode 20.05.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 21/5513 –
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
A. Problem
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der von ihr am 29. April 2026
beschlossenen Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR bei
Fortgeltung der Protokollerklärung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem
Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vom 7. Juni 2000
(Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) mit bis zu 400
Soldatinnen und Soldaten bis zum 30. Juni 2027. Grundsätzlich sei das KFOR-
Mandat zeitlich unbegrenzt.
Die Sicherheitslage im Norden Kosovos habe sich nach einer Serie von zum Teil
gewaltsamen Zwischenfällen im Jahr 2023 und trotz anhaltender politischer
Spannungen wieder stabilisiert. Die kosovarische Regierung gehe weiterhin gegen
serbische Parallelstrukturen und Netzwerke der Organisierten Kriminalität im
Norden des Landes vor. Die von der kosovarischen Regierung vorangetriebene
Transformation der kosovarischen Sicherheitskräfte (Kosovo Security Force, KSF) in
reguläre Streitkräfte werde seitens Serbien als Bruch des bestehenden
völkerrechtlichen Rahmens und sicherheitspolitisches Risiko wahrgenommen. Angesichts
des laut Bundesregierung weiterhin bestehenden kurzfristigen Konflikt- und
Eskalationspotenzials bleibe eine handlungsfähige KFOR unverändert notwendig.
Langfristiges Ziel bleibe unverändert die Übergabe der Sicherheitsverantwortung
an die kosovarischen Sicherheitsinstitutionen.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, zeige Deutschland durch die
Beteiligung an KFOR Präsenz in der geostrategischen Schlüsselregion Westbalkan, die
direkte Relevanz für deutsche Sicherheitsinteressen habe. Die KFOR-Mission sei
ein zentraler stabilisierender Akteur in Kosovo sowie auf dem westlichen Balkan.
Die Mission unterstütze weiterhin im Bedarfsfall die kosovarischen
Sicherheitskräfte und die Rechtstaatlichkeitsmission der EU (EULEX).
Perspektivisch sei das zentrale Anliegen der Bundesregierung eine umfassende,
nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen
Kosovo und Serbien. Die Bundesregierung unterstütze dafür den EU-geführten
Normalisierungsdialog zwischen beiden Ländern, der jedoch nur geringe Fortschritte
mache, sodass KFOR bis auf weiteres der entscheidende und von beiden Seiten
akzeptierte Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit bleibe.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf der Grundlage a) der Resolution
1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999,
b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen
Sicherheitspräsenz in Kosovo und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien
(jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 sowie c) des
Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 sowie im Rahmen
der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel, zuletzt des
NATO-Gipfels von Brüssel am 10. Juli 2024. Nach Darlegung der
Bundesregierung handelten die deutschen Streitkräfte bei der Beteiligung an KFOR im
Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im
Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergäben sich laut Antrag der
Bundesregierung unter anderem folgende Aufgaben: Beitrag zu einem sicheren Umfeld
und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Unterstützung und
Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationalen zivilen
Präsenz in der Republik Kosovo; Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen,
demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo; Beratung zur
Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als demokratisch
kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure
im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren
Einbindung in euro-atlantische Strukturen.
Die eingesetzten Kräfte verfügten zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über
das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer
Gewalt erfolge nach Darstellung der Bundesregierung auf der Grundlage und im
Rahmen des Völkerrechts. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum
Schutz eigener Kräfte, der Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Das
Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt.
Das Einsatzgebiet umfasse nach den Angaben der Bundesregierung das
Staatsgebiet der Republik Kosovo und den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende
Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs
und der Versorgung genutzt werden.
B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und
Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5513 anzunehmen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Der Auswärtige Ausschuss
Armin Laschet
Vorsitzender
Ellen Demuth
Berichterstatterin
Gerold Otten
Berichterstatter
Nancy Faeser
Berichterstatterin
Boris Mijatović
Berichterstatter
Gökay Akbulut
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Ellen Demuth, Gerold Otten, Nancy Faeser, Boris
Mijatović und Gökay Akbulut
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/5513 in seiner 77. Sitzung am 7. Mai 2026 beraten
und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96 GO-BT dem
Haushaltsausschuss überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der von der Bundesregierung am 29. April 2026 beschlossenen
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR bei Fortgeltung der Protokollerklärung des
Bundesministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vom 7. Juni 2000
(Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) mit bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten bis zum
30. Juni 2027. Grundsätzlich sei das KFOR-Mandat zeitlich unbegrenzt.
Die Sicherheitslage im Norden Kosovos habe sich nach einer Serie von zum Teil gewaltsamen Zwischenfällen
im Jahr 2023 und trotz anhaltender politischer Spannungen wieder stabilisiert. Die kosovarische Regierung gehe
weiterhin gegen serbische Parallelstrukturen und Netzwerke der Organisierten Kriminalität im Norden des Landes
vor. Die von der kosovarischen Regierung vorangetriebene Transformation der kosovarischen Sicherheitskräfte
(Kosovo Security Force, KSF) in reguläre Streitkräfte werde seitens Serbien als Bruch des bestehenden
völkerrechtlichen Rahmens und sicherheitspolitisches Risiko wahrgenommen. Angesichts des laut Bundesregierung
weiterhin bestehenden kurzfristigen Konflikt- und Eskalationspotenzials bleibe eine handlungsfähige KFOR
unverändert notwendig. Langfristiges Ziel bleibe unverändert die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die
kosovarischen Sicherheitsinstitutionen.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, zeige Deutschland durch die Beteiligung an KFOR Präsenz in der
geostrategischen Schlüsselregion Westbalkan, die direkte Relevanz für deutsche Sicherheitsinteressen habe. Die
KFOR-Mission sei ein zentraler stabilisierender Akteur in Kosovo sowie auf dem westlichen Balkan. Die Mission
unterstütze weiterhin im Bedarfsfall die kosovarischen Sicherheitskräfte und die Rechtstaatlichkeitsmission der
EU (European Union Rule of Law Mission in Kosovo – EULEX).
Perspektivisch sei das zentrale Anliegen der Bundesregierung eine umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche
Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien. Die Bundesregierung unterstütze dafür den EU-
geführten Normalisierungsdialog zwischen beiden Ländern, der jedoch nur geringe Fortschritte mache, sodass
KFOR bis auf weiteres der entscheidende und von beiden Seiten akzeptierte Garant zur Aufrechterhaltung der
Sicherheit bleibe.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf der Grundlage a) der Resolution 1244 (1999) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999, b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der
internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik
Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 sowie c) des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom
30. Januar 1999 sowie im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel, zuletzt des
NATO-Gipfels von Brüssel am 10. Juli 2024. Nach Darlegung der Bundesregierung handelten die deutschen
Streitkräfte bei der Beteiligung an KFOR im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger
kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergäben sich laut Antrag der Bundesregierung unter anderem folgende
Aufgaben: Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationalen zivilen Präsenz in der
Republik Kosovo; Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und
friedlichen Republik Kosovo; Beratung zur Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als
demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der
Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen.
Die eingesetzten Kräfte verfügten zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung
militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge nach Darstellung der Bundesregierung auf der
Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener
Kräfte, der Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe
unberührt.
Das Einsatzgebiet umfasse nach den Angaben der Bundesregierung das Staatsgebiet der Republik Kosovo und
den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu
Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/5513 in seiner 38.
Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/5513 in seiner 28. Sitzung am 20. Mai 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/5513 in seiner
24. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache
21/5513 in seiner 21. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/5513 in seiner 24. Sitzung am 20. Mai 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Berlin, den 20. Mai 2026
Ellen Demuth
Berichterstatterin
Gerold Otten
Berichterstatter
Nancy Faeser
Berichterstatterin
Boris Mijatović
Berichterstatter
Gökay Akbulut
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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