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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5513)

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6054 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5513) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6054 21. Wahlperiode 20.05.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung – Drucksache 21/5513 – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) A. Problem Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der von ihr am 29. April 2026 beschlossenen Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR bei Fortgeltung der Protokollerklärung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vom 7. Juni 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) mit bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten bis zum 30. Juni 2027. Grundsätzlich sei das KFOR- Mandat zeitlich unbegrenzt. Die Sicherheitslage im Norden Kosovos habe sich nach einer Serie von zum Teil gewaltsamen Zwischenfällen im Jahr 2023 und trotz anhaltender politischer Spannungen wieder stabilisiert. Die kosovarische Regierung gehe weiterhin gegen serbische Parallelstrukturen und Netzwerke der Organisierten Kriminalität im Norden des Landes vor. Die von der kosovarischen Regierung vorangetriebene Transformation der kosovarischen Sicherheitskräfte (Kosovo Security Force, KSF) in reguläre Streitkräfte werde seitens Serbien als Bruch des bestehenden völkerrechtlichen Rahmens und sicherheitspolitisches Risiko wahrgenommen. Angesichts des laut Bundesregierung weiterhin bestehenden kurzfristigen Konflikt- und Eskalationspotenzials bleibe eine handlungsfähige KFOR unverändert notwendig. Langfristiges Ziel bleibe unverändert die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die kosovarischen Sicherheitsinstitutionen. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, zeige Deutschland durch die Beteiligung an KFOR Präsenz in der geostrategischen Schlüsselregion Westbalkan, die direkte Relevanz für deutsche Sicherheitsinteressen habe. Die KFOR-Mission sei ein zentraler stabilisierender Akteur in Kosovo sowie auf dem westlichen Balkan. Die Mission unterstütze weiterhin im Bedarfsfall die kosovarischen Sicherheitskräfte und die Rechtstaatlichkeitsmission der EU (EULEX). Perspektivisch sei das zentrale Anliegen der Bundesregierung eine umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien. Die Bundesregierung unterstütze dafür den EU-geführten Normalisierungsdialog zwischen beiden Ländern, der jedoch nur geringe Fortschritte mache, sodass KFOR bis auf weiteres der entscheidende und von beiden Seiten akzeptierte Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit bleibe. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf der Grundlage a) der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999, b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 sowie c) des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 sowie im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel, zuletzt des NATO-Gipfels von Brüssel am 10. Juli 2024. Nach Darlegung der Bundesregierung handelten die deutschen Streitkräfte bei der Beteiligung an KFOR im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergäben sich laut Antrag der Bundesregierung unter anderem folgende Aufgaben: Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationalen zivilen Präsenz in der Republik Kosovo; Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo; Beratung zur Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen. Die eingesetzten Kräfte verfügten zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge nach Darstellung der Bundesregierung auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, der Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet umfasse nach den Angaben der Bundesregierung das Staatsgebiet der Republik Kosovo und den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. B. Lösung Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5513 anzunehmen. Berlin, den 20. Mai 2026 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Ellen Demuth Berichterstatterin Gerold Otten Berichterstatter Nancy Faeser Berichterstatterin Boris Mijatović Berichterstatter Gökay Akbulut Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Ellen Demuth, Gerold Otten, Nancy Faeser, Boris Mijatović und Gökay Akbulut I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/5513 in seiner 77. Sitzung am 7. Mai 2026 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der von der Bundesregierung am 29. April 2026 beschlossenen Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR bei Fortgeltung der Protokollerklärung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vom 7. Juni 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3550 vom 8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III) mit bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten bis zum 30. Juni 2027. Grundsätzlich sei das KFOR-Mandat zeitlich unbegrenzt. Die Sicherheitslage im Norden Kosovos habe sich nach einer Serie von zum Teil gewaltsamen Zwischenfällen im Jahr 2023 und trotz anhaltender politischer Spannungen wieder stabilisiert. Die kosovarische Regierung gehe weiterhin gegen serbische Parallelstrukturen und Netzwerke der Organisierten Kriminalität im Norden des Landes vor. Die von der kosovarischen Regierung vorangetriebene Transformation der kosovarischen Sicherheitskräfte (Kosovo Security Force, KSF) in reguläre Streitkräfte werde seitens Serbien als Bruch des bestehenden völkerrechtlichen Rahmens und sicherheitspolitisches Risiko wahrgenommen. Angesichts des laut Bundesregierung weiterhin bestehenden kurzfristigen Konflikt- und Eskalationspotenzials bleibe eine handlungsfähige KFOR unverändert notwendig. Langfristiges Ziel bleibe unverändert die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die kosovarischen Sicherheitsinstitutionen. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, zeige Deutschland durch die Beteiligung an KFOR Präsenz in der geostrategischen Schlüsselregion Westbalkan, die direkte Relevanz für deutsche Sicherheitsinteressen habe. Die KFOR-Mission sei ein zentraler stabilisierender Akteur in Kosovo sowie auf dem westlichen Balkan. Die Mission unterstütze weiterhin im Bedarfsfall die kosovarischen Sicherheitskräfte und die Rechtstaatlichkeitsmission der EU (European Union Rule of Law Mission in Kosovo – EULEX). Perspektivisch sei das zentrale Anliegen der Bundesregierung eine umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien. Die Bundesregierung unterstütze dafür den EU- geführten Normalisierungsdialog zwischen beiden Ländern, der jedoch nur geringe Fortschritte mache, sodass KFOR bis auf weiteres der entscheidende und von beiden Seiten akzeptierte Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit bleibe. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf der Grundlage a) der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999, b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 sowie c) des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 sowie im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel, zuletzt des NATO-Gipfels von Brüssel am 10. Juli 2024. Nach Darlegung der Bundesregierung handelten die deutschen Streitkräfte bei der Beteiligung an KFOR im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergäben sich laut Antrag der Bundesregierung unter anderem folgende Aufgaben: Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationalen zivilen Präsenz in der Republik Kosovo; Unterstützung zur Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo; Beratung zur Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen. Die eingesetzten Kräfte verfügten zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge nach Darstellung der Bundesregierung auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, der Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet umfasse nach den Angaben der Bundesregierung das Staatsgebiet der Republik Kosovo und den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/5513 in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/5513 in seiner 28. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/5513 in seiner 24. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/5513 in seiner 21. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/5513 in seiner 24. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Berlin, den 20. Mai 2026 Ellen Demuth Berichterstatterin Gerold Otten Berichterstatter Nancy Faeser Berichterstatterin Boris Mijatović Berichterstatter Gökay Akbulut Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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