Folgen der China-Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, für Deutschlands Außenwirtschaft, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit (Antwort zu Drs. 21/6799)
Text
Folgen der China-Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, für Deutschlands Außenwirtschaft, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit (Antwort zu Drs. 21/6799)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7176
21. Wahlperiode 15.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stefan Keuter, Dr. Malte
Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6799 –
Folgen der China-Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie,
Katherina Reiche, für Deutschlands Außenwirtschaft, Versorgungssicherheit und
Wettbewerbsfähigkeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, reiste
nach Angaben der Bundesregierung vom 25. bis 29. Mai 2026 nach China.
Stationen der Reise waren Peking und Kanton. Die Bundesregierung teilte
mit, die Bundesministerin werde von einer Wirtschaftsdelegation mit rund 40
Unternehmen begleitet; Ziel der Reise seien politische Gespräche,
Unternehmensbesuche und der Austausch über wirtschaftspolitische Fragen sowie
gemeinsame Ziele, unter anderem bei Energietechnologien (Bundesregierung,
25. Mai 2026, „Wirtschaftsministerin Reiche in China“). In der öffentlichen
Berichterstattung wird die Reise als heikler Balanceakt zwischen der Wahrung
deutscher Geschäftsinteressen in China und einem zugleich schärferen
europäischen Kurs gegenüber Peking beschrieben. Zugleich wird hervorgehoben,
dass die Bundesministerin in China faire Wettbewerbsbedingungen, den
Abbau von Überkapazitäten, den Zugang zu kritischen Rohstoffen und belastbare
Lieferketten einfordert (Capital, 25. Mai 2026, „Wirtschaftsministerin Reiche:
Heikle Mission in China“).
Die Ausgangslage Deutschlands ist dabei bereits heute von erheblichen
Abhängigkeiten geprägt. Auswertungen auf Basis von Daten des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) zeigen, dass die Abhängigkeit von Importen aus
China in mehreren strategisch wichtigen Bereichen gestiegen ist, darunter bei
Lithium-Ionen-Akkus, Solarmodulen, Antibiotika und bestimmten Metallen.
So wurde unter Bezug auf Destatis-Daten berichtet, dass der Anteil Chinas an
den deutschen Einfuhren von Lithium-Ionen-Akkus binnen zwei Jahren von
knapp der Hälfte auf rund zwei Drittel gestiegen ist; bei Solarmodulen nahm
der Anteil von etwa 89 Prozent auf knapp 93 Prozent zu, bei Antibiotika von
gut 65 Prozent auf rund 73 Prozent (dpa/ZEIT online, 26. Mai 2026,
„Deutschland bei wichtigen Gütern immer abhängiger von China“).
Für die Arzneimittelversorgung verweisen Branchenstudien auf eine
besonders hohe Abhängigkeit von China. Ein vom Institut der deutschen Wirtschaft
im Auftrag des Pharmaverbandes Pro Generika erstelltes Gutachten kommt zu
dem Ergebnis, dass bei 20 von 56 untersuchten, als versorgungsrelevant
eingestuften Wirkstoffen ein hohes Kapazitätsrisiko besteht, weil ein erheblicher
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 13. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Teil der weltweiten Produktionskapazitäten in China liegt. Besonders
betroffen sind dem Gutachten zufolge Antibiotika, Schmerzmittel und
Diabetesmedikamente; bei einzelnen Wirkstoffen liegt der Anteil chinesischer
Produktionskapazitäten bei deutlich über 70 Prozent (IW Köln/Pro Generika,
„Strategische Abhängigkeiten bei wichtigen Arzneimitteln von China“, 2025; vgl.
dpa-AFX, 19. Oktober 2025, „Abhängigkeit von China gefährdet
Arzneiversorgung“).
Auf EU-Ebene wird die Verwundbarkeit bei kritischen Rohstoffen seit
Längerem thematisiert. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die
Versorgung der EU mit vielen kritischen Rohstoffen stark konzentriert ist und die
EU bei bestimmten Materialien in hohem Maße von einzelnen Lieferländern
abhängig ist. So liefert China nach Angaben der Kommission 100 Prozent der
schweren Seltenen Erden für die EU; bei weiteren Rohstoffen bestehen
ebenfalls sehr hohe Konzentrationen, was strukturelle Risiken für die
Versorgungssicherheit der europäischen Industrie begründet (Europäische Kommission,
„Critical raw materials“, abgerufen 2026). Der Critical Raw Materials Act soll
nach Darstellung der Kommission dazu beitragen, diese Risiken durch
Diversifizierung, eigene europäische Kapazitäten und strategische Reserven zu
verringern.
Im Agrar- und Ernährungsbereich wird zugleich auf das wachsende Gewicht
großer Schwellenländer im globalen Ernährungssystem verwiesen. Der OECD
(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)-FAO
(Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen)
Agricultural Outlook 2024–2033 beschreibt China weiterhin als einen der
prägenden Akteure in den globalen Agrar- und Lebensmittelmärkten, mit
erheblichem Einfluss auf Nachfrage, Handel und Preise (OECD/FAO, „Agricultural
Outlook 2024–2033“, 2024). Daraus ergeben sich nach Einschätzung der
Fragesteller auch Auswirkungen auf globale Vorleistungs- und Lieferketten. Für
Deutschland und die Europäische Union ist dies relevant, weil ein Teil der
Vorleistungen im Agrar- und Ernährungssektor, etwa bei Agrarchemie,
Zusatzstoffen und Verpackungsmaterialien, von Importen aus Drittstaaten,
darunter China, abhängt.
Auf europäischer Ebene besteht zudem Umsetzungsbedarf bei der Reform des
EU-Arzneimittelrechts. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) weist
darauf hin, dass die Reform des EU-Pharmarechts die Versorgungssicherheit
verbessern und die Verfügbarkeit von Arzneimitteln erhöhen soll und hierfür
eine Anpassung der nationalen Rechtsordnungen erforderlich ist (Europäische
Arzneimittel-Agentur, „Reform of the EU pharmaceutical legislation“, 14.
Januar 2025). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat darüber
hinaus am 18. Mai 2026 eine gemeinsame Erklärung Deutschlands und
Frankreichs zur Stärkung der europäischen Pharmaindustrie veröffentlicht
(Bundesministerium für Gesundheit, 18. Mai 2026).
Aus Sicht der Fragesteller deuten diese Entwicklungen darauf hin, dass
Deutschland und die Europäische Union bereits jetzt in zentralen Bereichen –
von Arzneimitteln über Umwelt- und Energietechnologien bis hin zu
kritischen Rohstoffen – in hohem Maße von China und chinesisch dominierten
Wertschöpfungsketten abhängig sind, während zugleich Standortbelastungen
wie hohe Energiepreise, Bürokratie, Abgabenlast, langsame Genehmigungen
und Investitionshemmnisse fortbestehen. Dies erschwert nach Einschätzung
der Fragesteller eine eigenständige Verringerung dieser Abhängigkeiten.
Hinzu kommt, dass handelspolitische Maßnahmen wie Zölle, Anti
Subventionsverfahren, Exportkontrollen und weitere Marktzutrittshürden im Verhältnis
zwischen der Europäischen Union und China zusätzliche Unsicherheiten für
Unternehmen schaffen können.
Die Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie nach China wirkt
aus Sicht der Fragesteller vor diesem Hintergrund wie ein Brennglas: Sie
macht bestehende Abhängigkeiten, strukturelle Standortprobleme und den
Handlungsdruck der Bundesregierung sichtbar. Vor diesem Hintergrund stellt
sich für die Fragesteller die Frage, ob und inwieweit die China-Reise der
Bundesministerin über allgemeine Ankündigungen hinaus zu konkreten
Fortschritten bei Rohstoffen, Marktzugang, Versorgungssicherheit und Außenwirtschaft
beiträgt, ob die Bundesregierung deutsche Interessen in Brüssel mit der
erforderlichen Klarheit und Durchsetzungskraft vertritt und ob sie die strukturellen
Standortnachteile Deutschlands tatsächlich abbaut oder ob fortbestehende
Standortprobleme einer Verringerung bestehender Abhängigkeiten von China
entgegenstehen.
1. Welche konkreten politischen, wirtschaftlichen und
außenwirtschaftlichen Ziele hatte die Bundesregierung für die China-Reise der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, definiert?
Übergeordnetes Ziel der Reise der Bundesministerin Katherina Reiche nach
China war es, Kooperations- und Investitionsmöglichkeiten auszuloten, um die
Beziehung mit der Volksrepublik China langfristig, strategisch und dabei auch
reziprok zu gestalten. An die Botschaften des Bundeskanzlers Friedrich Merz
bei seinem China-Besuch im Februar 2026 anknüpfend warb sie für eine
Zusammenarbeit auf der Grundlage von Offenheit und fairem Wettbewerb unter
Beachtung der sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands. Sie betonte
Reziprozität als Leitprinzip und skizzierte als denkbare Kooperationsfelder
Zukunftsthemen wie demographische Entwicklung, Digitalisierung und KI,
Energiesicherheit oder Mobilität. Dabei nutzte Bundesministerin Reiche alle
Gespräche auch, um fortbestehende Herausforderungen zu thematisieren,
insbesondere Ungleichgewichte in den bilateralen Handelsbeziehungen,
Marktzugangsbeschränkungen, Wettbewerbsverzerrungen, Subventionen, schädliche
Überkapazitäten und Exportbeschränkungen. Ein enger deutsch-chinesischer
Austausch über handels- und wirtschaftspolitische Fragestellungen in enger
Abstimmung mit der EU-Kommission ermöglicht, diese Herausforderungen im
Dialog zu adressieren.
2. Welche Unternehmen, Verbände, Kammern und sonstigen
Organisationen gehörten der Wirtschaftsdelegation an, und nach welchen Kriterien
erfolgte ihre Auswahl?
Die Auswahl der teilnehmenden Unternehmen von Wirtschaftsdelegationen des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgt im Rahmen öffentlicher
Interessenbekundungsverfahren an denen sich interessierte Firmen beteiligen
können.
Bei der Auswahl wird insbesondere auf eine ausgewogene Beteiligung von
kleinen und mittelständischen wie auch Großunternehmen, Branchen- und
Technologievielfalt, Beteiligung von Start-ups, Relevanz des regionalen
Geschäfts und eine hochrangige Vertretung der Unternehmen geachtet.
Der Wirtschaftsdelegation im Rahmen der China-Reise der Bundesministerin
Katharina Reiche gehörten Vertreter von 35 Unternehmen an. Die Namen der
teilnehmenden Unternehmen veröffentlicht das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes
nicht.
3. Wie viele Teilnehmer der Delegation waren nach Kenntnis der
Bundesregierung Großunternehmen, wie viele kleine und mittlere Unternehmen,
und wie viele Start-ups?
Die Teilnehmer der Wirtschaftsdelegation repräsentierten nach gängiger
Klassifikation 14 Großunternehmen, 21 KMU und vier Start-ups.
4. Welche Verbände oder Institutionen mit besonderem Bezug zur
Außenwirtschaft, Exportförderung oder Mittelstandsvertretung wurden in die
Vorbereitung der Reise einbezogen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kooperierte hier wie stets
bei der Vorbereitung von Auslandsdienstreisen mit den beiden zentralen
Institutionen der deutschen Außenwirtschaftsförderung, der Germany Trade &
Invest (GTAI) sowie den jeweiligen Auslandshandelskammern (AHK). Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Wie viele mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Industrie,
Logistik, Hafenwirtschaft, Agrar, Gesundheitswirtschaft und
Außenwirtschaft wurden für eine Teilnahme angefragt, jedoch nicht berücksichtigt,
und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Teilnehmer?
6. Welche Erwägungen waren für die Zusammensetzung der Delegation im
Hinblick auf Größe, Branche und Außenwirtschaftsbezug der
teilnehmenden Unternehmen maßgeblich?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. Welche Gespräche mit chinesischen Regierungsstellen, Unternehmen,
Verbänden und Institutionen fanden statt bzw. waren geplant (bitte nach
Datum, Ort und Gesprächspartnern auflisten)?
Die Bundesministerin Katharina Reiche führte am 27. Mai 2026 in Peking
politische Gespräche mit dem Vizepremierminister der Volksrepublik China, He,
dem Handelsminister der Volksrepublik China, Wang, sowie dem Vize-
Vorsitzenden der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission der
Volksrepublik China (NDRC), Zhou. In Kanton führte sie am 28. Mai 2026 politische
Gespräche mit dem Parteisekretär der Kommunistischen Partei Chinas für die
Provinz Guangdong, Huang, dem Gouverneur der chinesischen Provinz
Guangdong, Meng, und dem Vize-Handelsminister der Volksrepublik China, Ling.
Am 28. Mai 2026 in Kanton nahmen die Bundesministerin Katharina Reiche
und die deutsche Wirtschaftsdelegation an einer gemeinsamen deutsch-
chinesischen Wirtschaftsveranstaltung teil und besuchten das chinesische
Unternehmen Ehang, ein Technologieunternehmen für autonomes Fliegen.
8. Welche Hauptthemen wurden in diesen in Frage 7 erfragten Gesprächen
jeweils behandelt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus macht die
Bundesregierung zu den Inhalten vertraulicher Gespräche der Bundesministerin mit
Vertretern und Vertreterinnen ausländischer Regierungen keine Angaben.
Derartige Gespräche unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.
Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend
für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland
und damit auch aus Gründen des Staatswohls geboten. Würden diese unter der
Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte
Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden
sich die Gesprächspartner und Gesprächspartnerinnen bei einem zukünftigen
Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein
unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit
verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf
langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar
nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die
Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten.
9. Welche konkreten Vereinbarungen, Absichtserklärungen oder
Memoranda of Unterstanding wurden im Rahmen der China-Reise erzielt, welche
deutschen Unternehmen waren an welchen Vereinbarungen beteiligt
(bitte Unterzeichner, Projektpartner aufschlüsseln)?
Keine. Konkrete Vereinbarungen, Absichtserklärungen oder Memoranda of
Unterstanding waren nicht das Ziel der Reise.
10. Welche Themenbereiche bewertet die Bundesregierung nach der Reise
weiterhin als ungelöst oder konfliktbehaftet?
Die Wirtschaftskooperation mit der Volksrepublik China muss aus Sicht der
Bundesregierung dem Leitprinzip der Reziprozität folgen, da offene Märkte als
Voraussetzungen faire Wettbewerbsbedingungen, verlässliche Lieferketten und
ausgewogene Handelsbeziehungen benötigen. Ein enger chinesisch-deutscher
Austausch über handels- und wirtschaftspolitische Fragestellungen – in enger
Abstimmung mit der EU-Kommission – kann zu diesem Ziel beitragen.
11. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die
Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über Verlauf und Ergebnisse der
Reise zu unterrichten?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
12. Welche kritischen Rohstoffe im Sinne der EU-Liste kritischer Rohstoffe
waren Gegenstand der Gespräche der Bundesministerin in China?
13. Welche Fragen zu Exportkontrollen, Liefermengen, Preisentwicklung,
Krisenmechanismen und Vertragssicherheit bei kritischen Rohstoffen
wurden mit chinesischen Gesprächspartnern erörtert?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
14. Welche konkreten Zusagen oder belastbaren Vereinbarungen wurden zu
kritischen Rohstoffen wie Seltene Erden, Gallium, Germanium, Grafit
oder andere strategische Materialien erzielt?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die EU-Pläne zur gemeinsamen
Lagerung kritischer Rohstoffe?
16. Welche Rolle übernimmt Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung bei diesen in Frage 15 genannten EU-Plänen konkret?
17. Welche Position hat die Bundesregierung in Brüssel zu Finanzierung,
Beschaffung, Lagerung und Governance einer möglichen EU-
Rohstoffreserve vertreten?
18. In welchen Punkten konnte die Bundesregierung deutsche Interessen in
den Brüsseler Beratungen zu kritischen Rohstoffen aus ihrer Sicht
durchsetzen, und in welchen Punkten nicht?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die EU-Kommission in ihren Bemühungen,
einseitige Abhängigkeiten im Rohstoffbereich durch eine konsequente
Diversifizierung der Rohstofflieferketten zu reduzieren, wie dies durch den Critical
Raw Materials Act (CRMA) und den Aktionsplan RESourceEU angestrebt
wird. Deutschland bringt sich aktiv in die unter dem CRMA eingerichtete
„Koalition der Willigen“ zur Bevorratung kritischer Rohstoffe ein und hat sich
hier für eine Pilotphase bei der Lagerhaltung eingesetzt. Im Rahmen einer von
Deutschland geführten Arbeitsgruppe zum Thema „Nachfrage und Produktion“
beteiligt sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an
vorbereitenden technischen Arbeiten für das neu einzurichtende EU-Zentrum für
kritische Rohstoffe. Die konkrete Ausgestaltung unterliegt dem Kernbereich der
exekutiven Eigenverantwortung.
19. Welche zusätzlichen nationalen Maßnahmen plant die Bundesregierung
jenseits der EU-Instrumente, um Abhängigkeiten Deutschlands bei
kritischen Rohstoffen zu verringern?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Frage 93 des
Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 21/6457 wird verwiesen.
20. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
Abhängigkeit Deutschlands von China bei pharmazeutischen Wirkstoffen,
Antibiotika, Generika und sonstigen kritischen Arzneimitteln vor?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Lieferketten für pharmazeutische
Vorprodukte, insbesondere für Wirkstoffe und Ausgangsstoffe, global
organisiert sind. Ein erheblicher Teil der Herstellung erfolgt in asiatischen Staaten,
die sich im Zuge der Globalisierung zu zentralen Produktionsstandorten für
Wirkstoffe, Ausgangsstoffe und weitere pharmazeutische Vorprodukte
entwickelt haben. Hiervon sind insbesondere Generika betroffen.
Im Rahmen der Überarbeitung der europäischen Arzneimittelgesetzgebung ist
vorgesehen, für kritische Arzneimittel Vulnerabilitätsanalysen der Lieferketten
durchzuführen. Dabei werden unter anderem Abhängigkeiten innerhalb der
Lieferketten sowie potenzielle Risiken für die Versorgung bewertet. An diesen
Analysen werden die zuständigen nationalen Zulassungsbehörden beteiligt.
21. In welchem Umfang waren Arzneimittel, Wirkstoffe, Vorprodukte und
pharmazeutische Versorgungssicherheit Gegenstand der Gespräche der
Bundesministerin in China?
Die Federführung innerhalb der Bundesregierung für diese Themen liegt beim
Bundesministerium für Gesundheit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 und 8 verwiesen.
22. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in Brüssel zum EU-
Pharma-Paket mit Blick auf Versorgungssicherheit?
Die Regelungen zur Versorgungssicherheit im EU-Pharma-Paket sollen einen
Rechtsrahmen schaffen, der die Problematik von vulnerablen Lieferketten und
Lieferengpässen bei Arzneimitteln berücksichtigt und so die
Versorgungssicherheit stärkt. Die Bundesregierung hat sich insgesamt für verhältnismäßige
und für die Industrie umsetzbare Anforderungen eingesetzt.
23. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in Brüssel zum EU-
Pharma-Paket mit Blick auf Innovationsfähigkeit und Standortattraktivität?
Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen zum EU-Pharmapaket in
Brüssel für ein verlässliches, vorhersehbares und einfaches Anreizsystem
eingesetzt, um Arzneimittelinnovationen zu fördern und dadurch die
Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
24. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Umsetzung der
neuen EU-Pharmaregeln in deutsches Recht frühzeitig vorzubereiten?
Die Umsetzungs- und Anpassungsarbeiten laufen bereits.
25. Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Critical Medicines
Act, und welche nationalen Vorbereitungen oder Begleitmaßnahmen
wurden hierzu bislang ergriffen?
Die Bundesregierung unterstützt die Ziele des Critical Medicines Act (CMA)
ausdrücklich. Er zielt darauf ab, die Arzneimittelversorgung mit kritischen
Arzneimitteln nachhaltig zu stärken, den Zugang zu sogenannten Arzneimitteln
von gemeinsamem Interesse zu verbessern und kritische Abhängigkeiten zu
reduzieren. In Zeiten geopolitischer Herausforderungen ist es umso wichtiger, die
Europäische Union resilienter und souveräner aufzustellen. Zentrale
Regelungen des CMA umfassen Anreize zur Stärkung der europäischen
Produktionskapazitäten, zur Diversifizierung globaler Lieferketten, Maßnahmen zur
Verbesserung der Koordination zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie die
Förderung strategischer Partnerschaften.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat den finalen Verordnungstext zum
CMA mit Zustimmung der Bundesregierung am 30. Juni 2026 ratsseitig
bestätigt. Entsprechend dem weiteren Verfahren haben das Europäische Parlament
und der Rat noch die finale Zustimmung zu erteilen.
Die Bundesregierung wird die Prüfung, ob und inwieweit gesetzgeberischer
Anpassungsbedarf des nationalen Normenbestands an die mit ihrem
Inkrafttreten unmittelbar geltenden Regelungen der EU-Verordnung besteht, nach der
finalen Zustimmung durch das Europäische Parlament und den Rat auf
Grundlage der finalen Fassung des Verordnungstextes vornehmen.
26. Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass bislang keine
umfassende nationale Strategie zur Verringerung von Abhängigkeiten bei
Arzneimitteln und Wirkstoffen umgesetzt wurde, sofern sie eine solche
Strategie für erforderlich hält, und welche bestehenden Maßnahmen
betrachtet sie insoweit bereits als Teil eines nationalen Ansatzes?
Um die Versorgungssicherheit insbesondere bei den generischen Arzneimitteln
zu gewährleisten, wurden mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs-
und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das am 27. Juli 2023 in
Kraft getreten ist, entsprechende Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es, Anreize
zu schaffen, Wirkstoffe für wichtige Arzneimittel in Europa herzustellen und
über neue Preisgestaltungen die Lieferfähigkeit zu verbessern. Hierzu gehören
u. a. Bevorratungspflichten für Generika und Regelungen für die
Ausschreibung von Rabattverträgen über Antibiotika und Onkologika im Bereich der
Gesetzlichen Krankenversicherung, die die Wirkstoffherstellung in Europa stärken
sollen. Ein Großteil der Rabattverträge wurde bereits nach diesen Vorgaben
ausgeschrieben.
27. Welche Abhängigkeiten deutscher Agrar- und Ernährungswirtschaft von
China sind der Bundesregierung bei Vorprodukten, Verpackungen,
Zusatzstoffen, Betriebsmitteln, Agrarchemie oder sonstigen Vorleistungen
bekannt?
Eine generelle Abhängigkeit der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft
von China besteht nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Gleichwohl gibt
es bei einzelnen Warengruppen einen intensiven bilateralen Handel zwischen
Deutschland und China. So ist China beispielsweise ein bedeutender
Handelspartner für den Import von Fischrohwaren zur Weiterverarbeitung.
28. Welche dieser in Frage 27 genannten Themen wurden im Rahmen der
China-Reise angesprochen?
29. Welche Ergebnisse wurden hierzu erzielt (vgl. Frage 28)?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Die Federführung innerhalb der Bundesregierung für diese Themen liegt beim
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 8 verwiesen.
30. Welche Risiken für die Ernährungssicherheit in Deutschland und der
Europäischen Union erkennt die Bundesregierung gegebenenfalls aus
Konzentrationen bei Lieferketten und Vorprodukten mit starkem China-
Bezug?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht für die Ernährungssicherheit in
Deutschland kein Risiko. Der Selbstversorgungsgrad mit Lebensmitteln liegt
im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre bei rund 85 Prozent. Bei Getreide
und Kartoffeln liegt der Selbstversorgungsgrad bei 100 bzw. 145 Prozent. Bei
Obst und Gemüse stellt sich die Lage anders dar. 20 bis 40 Prozent des Bedarfs
an Obst und Gemüse können aus heimischem Anbau gedeckt werden, wobei
die Importe überwiegend aus anderen EU-Mitgliedstaaten stammen (fast
90 Prozent bei Gemüse, fast 60 Prozent bei Obst).
31. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die
Widerstandsfähigkeit von Agrar- und Ernährungswirtschaft gegenüber
solchen Abhängigkeiten zu stärken?
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit der Europäischen Union für
einen offenen, regelbasierten und freien Handel ein. Bilaterale
Freihandelsabkommen der EU schaffen für die exportorientierte deutsche Wirtschaft
(insbesondere auch für die Agrar- und Ernährungswirtschaft) widerstandsfähige,
diversifizierte Lieferketten und diversifizierte Handelsbeziehungen. Sie tragen
so dazu bei, die Resilienz der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu stärken und
einseitige Abhängigkeiten zu verringern. Daher unterstützt die
Bundesregierung die Aufnahme neuer und den Abschluss laufender Verhandlungen, die
Unterzeichnung ausverhandelter und die zügige Ratifizierung unterzeichneter
Freihandelsabkommen.
32. Welche spezifischen Anliegen des exportorientierten Mittelstands
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der China-Reise
abgefragt und in die Agenda aufgenommen?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 4 wird verwiesen. Über diese
anlassspezifischen wie auch über generelle Gesprächskanäle in das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie konnten Anliegen mittelständischer wie sonstiger
Unternehmen übermittelt und in den Gesprächen berücksichtigt werden. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
33. Welche Hindernisse für deutsche kleine und mittlere Unternehmen beim
China-Geschäft sind der Bundesregierung besonders häufig bekannt?
Der Bundesregierung ist bewusst, dass kleine und mittelständische
Unternehmen aufgrund begrenzter Ressourcen von manchen Herausforderungen im
Zusammenhang mit Aktivitäten in China besonders betroffen sind, etwa bei
Finanzierung, Compliance, Rechtsdurchsetzung oder Lieferketten-
Diversifizierung.
34. Welche Instrumente der Außenwirtschaftsförderung setzt die
Bundesregierung ein, um deutsche kleine und mittlere Unternehmen beim
China-Geschäft zu unterstützen?
Kleine und mittelständische deutsche Exportunternehmen können für ihre
Auslandsaktivitäten auf ein breites Portfolio von
Außenwirtschaftsförderinstrumenten zurückgreifen. Diese Angebote stehen überwiegend auch für Aktivitäten auf
dem chinesischen Markt zur Verfügung, soweit die jeweiligen
Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
35. Welche dieser Instrumente wurden im Zusammenhang mit der Reise
weiterentwickelt oder überprüft (vgl. Frage 34)?
Die Bundesregierung überprüft ihre außenwirtschaftsförderpolitischen
Instrumente fortlaufend und entwickelt sie im Einklang mit ihren strategischen
Zielsetzungen weiter. Dies erfolgt grundsätzlich unabhängig von Reisen in einzelne
Länder.
36. Wie bewertet die Bundesregierung die These der Fragesteller (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), dass strukturelle Standortnachteile
Deutschlands, insbesondere hohe Energiepreise, Bürokratie,
Abgabenlast, langsame Genehmigungen und regulatorische Unsicherheit,
deutsche Unternehmen im Wettbewerb mit chinesischen Konkurrenten
zusätzlich schwächen?
37. Welche Reformen zur Verbesserung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland hat die Bundesregierung seit
Amtsantritt gegebenenfalls konkret eingeleitet, die aus ihrer Sicht gerade im
Verhältnis zu China besondere Relevanz besitzen?
38. Welche dieser möglichen Reformen wurden bislang nicht umgesetzt, und
aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 36 bis 38 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung berichtet u. a. im Jahreswirtschaftsbericht (JWB) über die
wirtschaftspolitische Strategie und den Stand ihrer Maßnahmen zur Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Resilienz des Standorts Deutschland. Es
wird auf die Ausführungen im JWB 2026 (insbesondere Kapitel C) verwiesen.
39. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen
unterbliebenen Strukturreformen in Deutschland und der wachsenden
Verwundbarkeit deutscher Unternehmen gegenüber Liefer- und Wettbewerbsrisiken
aus China, und wenn ja, inwiefern?
Auf die Antwort zu den Fragen 36 bis 38 wird verwiesen. Mit der Bewältigung
der strukturellen Herausforderungen des heimischen Standorts entsprechend
der wirtschaftspolitischen Strategie der Bundesregierung gelingt eine Stärkung
der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit und Lieferkettenresilienz, unabhängig
von einzelnen Wettbewerbern.
40. Welche deutschen Positionen wurden im Vorfeld und während der China-
Reise gegebenenfalls gegenüber den Organen der Europäischen Union
abgestimmt?
41. Mit welchen Mitgliedstaaten erfolgte hierzu gegebenenfalls eine
Koordinierung (vgl. Frage 40)?
42. Sieht die Bundesregierung in konkreten Dossiers der EU-China-
Wirtschaftspolitik Deutschland derzeit als besonders durchsetzungsstark an,
und wenn ja, in welchen?
43. Woran macht die Bundesregierung diese Durchsetzungsstärke fest (vgl.
Frage 42)?
Die Fragen 40 bis 43 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung stimmt sich fortlaufend mit den einschlägigen
Institutionen der Europäischen Union, insbesondere der EU-Kommission, und den
Mitgliedstaaten ab und bringt so ihre Interessen in den gesamteuropäische Diskurs
ein, auch zu wirtschafts-, handels- und chinapolitischen Fragen. Die
Handelspolitik ist Zuständigkeit der EU-Kommission.
44. Welche Risiken sieht die Bundesregierung gegebenenfalls für deutsche
Industrie, Mittelstand und Versorgungssicherheit, wenn Deutschland auf
EU-Ebene bei Rohstoffen, Pharma und Außenwirtschaft seine Interessen
nicht hinreichend klar und durchsetzungsfähig vertritt?
Die Bundesregierung vertritt auf EU-Ebene die deutschen Interessen mit
Nachdruck und sieht insofern keine derartigen Risiken für die deutsche Industrie,
den Mittelstand oder die Versorgungssicherheit.
45. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen ihrem Ziel
der Verringerung von Abhängigkeiten von China und den von
Unternehmen geltend gemachten Standortbelastungen, insbesondere durch hohe
Energiepreise, regulatorische Belastungen und mangelnde Planbarkeit in
Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen.
46. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden waren mit
Bediensteten für Sicherheit, Protokoll, Presse- und Medienbetreuung (sowie
gegebenenfalls Dolmetschen und technische Unterstützung) an der
China-Reise der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beteiligt
(bitte je Ressort bzw. Behörde die Anzahl der entsandten Personen und
die Aufgabenbereiche angeben), und welche Kosten sind hierfür
angefallen bzw. veranschlagt (bitte nach Kostenarten wie Reisekosten,
Unterbringung, Sicherheitsaufwand, Logistik bzw. Transport, soweit
verfügbar, aufschlüsseln)?
An der Auslandsdienstreise nach China haben 18 Beschäftigte des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie teilgenommen. Daneben waren 28 in
Peking und 17 in Kanton ansässige Beschäftigte des Auswärtigen Amts
involviert. Die finale Abrechnung der Reisekosten ist noch nicht erfolgt, sodass
derzeit noch keine Auskunft zu angefallenen Reisekosten erteilt werden kann.
47. Wurden externe Agenturen, Kanzleien oder Lobbydienstleister im
Zusammenhang mit der Reisevorbereitung bzw. Delegationskoordination
eingebunden, und wenn ja, welche Kategorien, und auf welcher
Grundlage (Vergabe, Beauftragung)?
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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