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Folgen der China-Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, für Deutschlands Außenwirtschaft, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit (Antwort zu Drs. 21/6799)

dip / drucksache 15.07.2026 · WP 21 · 21/7176 · Antwort · Original ↗

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Folgen der China-Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, für Deutschlands Außenwirtschaft, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit (Antwort zu Drs. 21/6799) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7176 21. Wahlperiode 15.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6799 – Folgen der China-Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, für Deutschlands Außenwirtschaft, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, reiste nach Angaben der Bundesregierung vom 25. bis 29. Mai 2026 nach China. Stationen der Reise waren Peking und Kanton. Die Bundesregierung teilte mit, die Bundesministerin werde von einer Wirtschaftsdelegation mit rund 40 Unternehmen begleitet; Ziel der Reise seien politische Gespräche, Unternehmensbesuche und der Austausch über wirtschaftspolitische Fragen sowie gemeinsame Ziele, unter anderem bei Energietechnologien (Bundesregierung, 25. Mai 2026, „Wirtschaftsministerin Reiche in China“). In der öffentlichen Berichterstattung wird die Reise als heikler Balanceakt zwischen der Wahrung deutscher Geschäftsinteressen in China und einem zugleich schärferen europäischen Kurs gegenüber Peking beschrieben. Zugleich wird hervorgehoben, dass die Bundesministerin in China faire Wettbewerbsbedingungen, den Abbau von Überkapazitäten, den Zugang zu kritischen Rohstoffen und belastbare Lieferketten einfordert (Capital, 25. Mai 2026, „Wirtschaftsministerin Reiche: Heikle Mission in China“). Die Ausgangslage Deutschlands ist dabei bereits heute von erheblichen Abhängigkeiten geprägt. Auswertungen auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen, dass die Abhängigkeit von Importen aus China in mehreren strategisch wichtigen Bereichen gestiegen ist, darunter bei Lithium-Ionen-Akkus, Solarmodulen, Antibiotika und bestimmten Metallen. So wurde unter Bezug auf Destatis-Daten berichtet, dass der Anteil Chinas an den deutschen Einfuhren von Lithium-Ionen-Akkus binnen zwei Jahren von knapp der Hälfte auf rund zwei Drittel gestiegen ist; bei Solarmodulen nahm der Anteil von etwa 89 Prozent auf knapp 93 Prozent zu, bei Antibiotika von gut 65 Prozent auf rund 73 Prozent (dpa/ZEIT online, 26. Mai 2026, „Deutschland bei wichtigen Gütern immer abhängiger von China“). Für die Arzneimittelversorgung verweisen Branchenstudien auf eine besonders hohe Abhängigkeit von China. Ein vom Institut der deutschen Wirtschaft im Auftrag des Pharmaverbandes Pro Generika erstelltes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei 20 von 56 untersuchten, als versorgungsrelevant eingestuften Wirkstoffen ein hohes Kapazitätsrisiko besteht, weil ein erheblicher Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Teil der weltweiten Produktionskapazitäten in China liegt. Besonders betroffen sind dem Gutachten zufolge Antibiotika, Schmerzmittel und Diabetesmedikamente; bei einzelnen Wirkstoffen liegt der Anteil chinesischer Produktionskapazitäten bei deutlich über 70 Prozent (IW Köln/Pro Generika, „Strategische Abhängigkeiten bei wichtigen Arzneimitteln von China“, 2025; vgl. dpa-AFX, 19. Oktober 2025, „Abhängigkeit von China gefährdet Arzneiversorgung“). Auf EU-Ebene wird die Verwundbarkeit bei kritischen Rohstoffen seit Längerem thematisiert. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die Versorgung der EU mit vielen kritischen Rohstoffen stark konzentriert ist und die EU bei bestimmten Materialien in hohem Maße von einzelnen Lieferländern abhängig ist. So liefert China nach Angaben der Kommission 100 Prozent der schweren Seltenen Erden für die EU; bei weiteren Rohstoffen bestehen ebenfalls sehr hohe Konzentrationen, was strukturelle Risiken für die Versorgungssicherheit der europäischen Industrie begründet (Europäische Kommission, „Critical raw materials“, abgerufen 2026). Der Critical Raw Materials Act soll nach Darstellung der Kommission dazu beitragen, diese Risiken durch Diversifizierung, eigene europäische Kapazitäten und strategische Reserven zu verringern. Im Agrar- und Ernährungsbereich wird zugleich auf das wachsende Gewicht großer Schwellenländer im globalen Ernährungssystem verwiesen. Der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)-FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) Agricultural Outlook 2024–2033 beschreibt China weiterhin als einen der prägenden Akteure in den globalen Agrar- und Lebensmittelmärkten, mit erheblichem Einfluss auf Nachfrage, Handel und Preise (OECD/FAO, „Agricultural Outlook 2024–2033“, 2024). Daraus ergeben sich nach Einschätzung der Fragesteller auch Auswirkungen auf globale Vorleistungs- und Lieferketten. Für Deutschland und die Europäische Union ist dies relevant, weil ein Teil der Vorleistungen im Agrar- und Ernährungssektor, etwa bei Agrarchemie, Zusatzstoffen und Verpackungsmaterialien, von Importen aus Drittstaaten, darunter China, abhängt. Auf europäischer Ebene besteht zudem Umsetzungsbedarf bei der Reform des EU-Arzneimittelrechts. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) weist darauf hin, dass die Reform des EU-Pharmarechts die Versorgungssicherheit verbessern und die Verfügbarkeit von Arzneimitteln erhöhen soll und hierfür eine Anpassung der nationalen Rechtsordnungen erforderlich ist (Europäische Arzneimittel-Agentur, „Reform of the EU pharmaceutical legislation“, 14. Januar 2025). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat darüber hinaus am 18. Mai 2026 eine gemeinsame Erklärung Deutschlands und Frankreichs zur Stärkung der europäischen Pharmaindustrie veröffentlicht (Bundesministerium für Gesundheit, 18. Mai 2026). Aus Sicht der Fragesteller deuten diese Entwicklungen darauf hin, dass Deutschland und die Europäische Union bereits jetzt in zentralen Bereichen – von Arzneimitteln über Umwelt- und Energietechnologien bis hin zu kritischen Rohstoffen – in hohem Maße von China und chinesisch dominierten Wertschöpfungsketten abhängig sind, während zugleich Standortbelastungen wie hohe Energiepreise, Bürokratie, Abgabenlast, langsame Genehmigungen und Investitionshemmnisse fortbestehen. Dies erschwert nach Einschätzung der Fragesteller eine eigenständige Verringerung dieser Abhängigkeiten. Hinzu kommt, dass handelspolitische Maßnahmen wie Zölle, Anti Subventionsverfahren, Exportkontrollen und weitere Marktzutrittshürden im Verhältnis zwischen der Europäischen Union und China zusätzliche Unsicherheiten für Unternehmen schaffen können. Die Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie nach China wirkt aus Sicht der Fragesteller vor diesem Hintergrund wie ein Brennglas: Sie macht bestehende Abhängigkeiten, strukturelle Standortprobleme und den Handlungsdruck der Bundesregierung sichtbar. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Fragesteller die Frage, ob und inwieweit die China-Reise der Bundesministerin über allgemeine Ankündigungen hinaus zu konkreten Fortschritten bei Rohstoffen, Marktzugang, Versorgungssicherheit und Außenwirtschaft beiträgt, ob die Bundesregierung deutsche Interessen in Brüssel mit der erforderlichen Klarheit und Durchsetzungskraft vertritt und ob sie die strukturellen Standortnachteile Deutschlands tatsächlich abbaut oder ob fortbestehende Standortprobleme einer Verringerung bestehender Abhängigkeiten von China entgegenstehen.  1. Welche konkreten politischen, wirtschaftlichen und außenwirtschaftlichen Ziele hatte die Bundesregierung für die China-Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, definiert? Übergeordnetes Ziel der Reise der Bundesministerin Katherina Reiche nach China war es, Kooperations- und Investitionsmöglichkeiten auszuloten, um die Beziehung mit der Volksrepublik China langfristig, strategisch und dabei auch reziprok zu gestalten. An die Botschaften des Bundeskanzlers Friedrich Merz bei seinem China-Besuch im Februar 2026 anknüpfend warb sie für eine Zusammenarbeit auf der Grundlage von Offenheit und fairem Wettbewerb unter Beachtung der sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands. Sie betonte Reziprozität als Leitprinzip und skizzierte als denkbare Kooperationsfelder Zukunftsthemen wie demographische Entwicklung, Digitalisierung und KI, Energiesicherheit oder Mobilität. Dabei nutzte Bundesministerin Reiche alle Gespräche auch, um fortbestehende Herausforderungen zu thematisieren, insbesondere Ungleichgewichte in den bilateralen Handelsbeziehungen, Marktzugangsbeschränkungen, Wettbewerbsverzerrungen, Subventionen, schädliche Überkapazitäten und Exportbeschränkungen. Ein enger deutsch-chinesischer Austausch über handels- und wirtschaftspolitische Fragestellungen in enger Abstimmung mit der EU-Kommission ermöglicht, diese Herausforderungen im Dialog zu adressieren.  2. Welche Unternehmen, Verbände, Kammern und sonstigen Organisationen gehörten der Wirtschaftsdelegation an, und nach welchen Kriterien erfolgte ihre Auswahl? Die Auswahl der teilnehmenden Unternehmen von Wirtschaftsdelegationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgt im Rahmen öffentlicher Interessenbekundungsverfahren an denen sich interessierte Firmen beteiligen können. Bei der Auswahl wird insbesondere auf eine ausgewogene Beteiligung von kleinen und mittelständischen wie auch Großunternehmen, Branchen- und Technologievielfalt, Beteiligung von Start-ups, Relevanz des regionalen Geschäfts und eine hochrangige Vertretung der Unternehmen geachtet. Der Wirtschaftsdelegation im Rahmen der China-Reise der Bundesministerin Katharina Reiche gehörten Vertreter von 35 Unternehmen an. Die Namen der teilnehmenden Unternehmen veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes nicht.  3. Wie viele Teilnehmer der Delegation waren nach Kenntnis der Bundesregierung Großunternehmen, wie viele kleine und mittlere Unternehmen, und wie viele Start-ups? Die Teilnehmer der Wirtschaftsdelegation repräsentierten nach gängiger Klassifikation 14 Großunternehmen, 21 KMU und vier Start-ups.  4. Welche Verbände oder Institutionen mit besonderem Bezug zur Außenwirtschaft, Exportförderung oder Mittelstandsvertretung wurden in die Vorbereitung der Reise einbezogen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kooperierte hier wie stets bei der Vorbereitung von Auslandsdienstreisen mit den beiden zentralen Institutionen der deutschen Außenwirtschaftsförderung, der Germany Trade & Invest (GTAI) sowie den jeweiligen Auslandshandelskammern (AHK). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  5. Wie viele mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Logistik, Hafenwirtschaft, Agrar, Gesundheitswirtschaft und Außenwirtschaft wurden für eine Teilnahme angefragt, jedoch nicht berücksichtigt, und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Teilnehmer?  6. Welche Erwägungen waren für die Zusammensetzung der Delegation im Hinblick auf Größe, Branche und Außenwirtschaftsbezug der teilnehmenden Unternehmen maßgeblich? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  7. Welche Gespräche mit chinesischen Regierungsstellen, Unternehmen, Verbänden und Institutionen fanden statt bzw. waren geplant (bitte nach Datum, Ort und Gesprächspartnern auflisten)? Die Bundesministerin Katharina Reiche führte am 27. Mai 2026 in Peking politische Gespräche mit dem Vizepremierminister der Volksrepublik China, He, dem Handelsminister der Volksrepublik China, Wang, sowie dem Vize- Vorsitzenden der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission der Volksrepublik China (NDRC), Zhou. In Kanton führte sie am 28. Mai 2026 politische Gespräche mit dem Parteisekretär der Kommunistischen Partei Chinas für die Provinz Guangdong, Huang, dem Gouverneur der chinesischen Provinz Guangdong, Meng, und dem Vize-Handelsminister der Volksrepublik China, Ling. Am 28. Mai 2026 in Kanton nahmen die Bundesministerin Katharina Reiche und die deutsche Wirtschaftsdelegation an einer gemeinsamen deutsch- chinesischen Wirtschaftsveranstaltung teil und besuchten das chinesische Unternehmen Ehang, ein Technologieunternehmen für autonomes Fliegen.  8. Welche Hauptthemen wurden in diesen in Frage 7 erfragten Gesprächen jeweils behandelt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus macht die Bundesregierung zu den Inhalten vertraulicher Gespräche der Bundesministerin mit Vertretern und Vertreterinnen ausländischer Regierungen keine Angaben. Derartige Gespräche unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und damit auch aus Gründen des Staatswohls geboten. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner und Gesprächspartnerinnen bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten.  9. Welche konkreten Vereinbarungen, Absichtserklärungen oder Memoranda of Unterstanding wurden im Rahmen der China-Reise erzielt, welche deutschen Unternehmen waren an welchen Vereinbarungen beteiligt (bitte Unterzeichner, Projektpartner aufschlüsseln)? Keine. Konkrete Vereinbarungen, Absichtserklärungen oder Memoranda of Unterstanding waren nicht das Ziel der Reise. 10. Welche Themenbereiche bewertet die Bundesregierung nach der Reise weiterhin als ungelöst oder konfliktbehaftet? Die Wirtschaftskooperation mit der Volksrepublik China muss aus Sicht der Bundesregierung dem Leitprinzip der Reziprozität folgen, da offene Märkte als Voraussetzungen faire Wettbewerbsbedingungen, verlässliche Lieferketten und ausgewogene Handelsbeziehungen benötigen. Ein enger chinesisch-deutscher Austausch über handels- und wirtschaftspolitische Fragestellungen – in enger Abstimmung mit der EU-Kommission – kann zu diesem Ziel beitragen. 11. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über Verlauf und Ergebnisse der Reise zu unterrichten? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 12. Welche kritischen Rohstoffe im Sinne der EU-Liste kritischer Rohstoffe waren Gegenstand der Gespräche der Bundesministerin in China? 13. Welche Fragen zu Exportkontrollen, Liefermengen, Preisentwicklung, Krisenmechanismen und Vertragssicherheit bei kritischen Rohstoffen wurden mit chinesischen Gesprächspartnern erörtert? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 14. Welche konkreten Zusagen oder belastbaren Vereinbarungen wurden zu kritischen Rohstoffen wie Seltene Erden, Gallium, Germanium, Grafit oder andere strategische Materialien erzielt? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die EU-Pläne zur gemeinsamen Lagerung kritischer Rohstoffe? 16. Welche Rolle übernimmt Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen in Frage 15 genannten EU-Plänen konkret? 17. Welche Position hat die Bundesregierung in Brüssel zu Finanzierung, Beschaffung, Lagerung und Governance einer möglichen EU- Rohstoffreserve vertreten? 18. In welchen Punkten konnte die Bundesregierung deutsche Interessen in den Brüsseler Beratungen zu kritischen Rohstoffen aus ihrer Sicht durchsetzen, und in welchen Punkten nicht? Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Kommission in ihren Bemühungen, einseitige Abhängigkeiten im Rohstoffbereich durch eine konsequente Diversifizierung der Rohstofflieferketten zu reduzieren, wie dies durch den Critical Raw Materials Act (CRMA) und den Aktionsplan RESourceEU angestrebt wird. Deutschland bringt sich aktiv in die unter dem CRMA eingerichtete „Koalition der Willigen“ zur Bevorratung kritischer Rohstoffe ein und hat sich hier für eine Pilotphase bei der Lagerhaltung eingesetzt. Im Rahmen einer von Deutschland geführten Arbeitsgruppe zum Thema „Nachfrage und Produktion“ beteiligt sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an vorbereitenden technischen Arbeiten für das neu einzurichtende EU-Zentrum für kritische Rohstoffe. Die konkrete Ausgestaltung unterliegt dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. 19. Welche zusätzlichen nationalen Maßnahmen plant die Bundesregierung jenseits der EU-Instrumente, um Abhängigkeiten Deutschlands bei kritischen Rohstoffen zu verringern? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Frage 93 des Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 21/6457 wird verwiesen. 20. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Abhängigkeit Deutschlands von China bei pharmazeutischen Wirkstoffen, Antibiotika, Generika und sonstigen kritischen Arzneimitteln vor? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Lieferketten für pharmazeutische Vorprodukte, insbesondere für Wirkstoffe und Ausgangsstoffe, global organisiert sind. Ein erheblicher Teil der Herstellung erfolgt in asiatischen Staaten, die sich im Zuge der Globalisierung zu zentralen Produktionsstandorten für Wirkstoffe, Ausgangsstoffe und weitere pharmazeutische Vorprodukte entwickelt haben. Hiervon sind insbesondere Generika betroffen. Im Rahmen der Überarbeitung der europäischen Arzneimittelgesetzgebung ist vorgesehen, für kritische Arzneimittel Vulnerabilitätsanalysen der Lieferketten durchzuführen. Dabei werden unter anderem Abhängigkeiten innerhalb der Lieferketten sowie potenzielle Risiken für die Versorgung bewertet. An diesen Analysen werden die zuständigen nationalen Zulassungsbehörden beteiligt. 21. In welchem Umfang waren Arzneimittel, Wirkstoffe, Vorprodukte und pharmazeutische Versorgungssicherheit Gegenstand der Gespräche der Bundesministerin in China? Die Federführung innerhalb der Bundesregierung für diese Themen liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 8 verwiesen. 22. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in Brüssel zum EU- Pharma-Paket mit Blick auf Versorgungssicherheit? Die Regelungen zur Versorgungssicherheit im EU-Pharma-Paket sollen einen Rechtsrahmen schaffen, der die Problematik von vulnerablen Lieferketten und Lieferengpässen bei Arzneimitteln berücksichtigt und so die Versorgungssicherheit stärkt. Die Bundesregierung hat sich insgesamt für verhältnismäßige und für die Industrie umsetzbare Anforderungen eingesetzt. 23. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in Brüssel zum EU- Pharma-Paket mit Blick auf Innovationsfähigkeit und Standortattraktivität? Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen zum EU-Pharmapaket in Brüssel für ein verlässliches, vorhersehbares und einfaches Anreizsystem eingesetzt, um Arzneimittelinnovationen zu fördern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. 24. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Umsetzung der neuen EU-Pharmaregeln in deutsches Recht frühzeitig vorzubereiten? Die Umsetzungs- und Anpassungsarbeiten laufen bereits. 25. Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Critical Medicines Act, und welche nationalen Vorbereitungen oder Begleitmaßnahmen wurden hierzu bislang ergriffen? Die Bundesregierung unterstützt die Ziele des Critical Medicines Act (CMA) ausdrücklich. Er zielt darauf ab, die Arzneimittelversorgung mit kritischen Arzneimitteln nachhaltig zu stärken, den Zugang zu sogenannten Arzneimitteln von gemeinsamem Interesse zu verbessern und kritische Abhängigkeiten zu reduzieren. In Zeiten geopolitischer Herausforderungen ist es umso wichtiger, die Europäische Union resilienter und souveräner aufzustellen. Zentrale Regelungen des CMA umfassen Anreize zur Stärkung der europäischen Produktionskapazitäten, zur Diversifizierung globaler Lieferketten, Maßnahmen zur Verbesserung der Koordination zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie die Förderung strategischer Partnerschaften. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat den finalen Verordnungstext zum CMA mit Zustimmung der Bundesregierung am 30. Juni 2026 ratsseitig bestätigt. Entsprechend dem weiteren Verfahren haben das Europäische Parlament und der Rat noch die finale Zustimmung zu erteilen. Die Bundesregierung wird die Prüfung, ob und inwieweit gesetzgeberischer Anpassungsbedarf des nationalen Normenbestands an die mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar geltenden Regelungen der EU-Verordnung besteht, nach der finalen Zustimmung durch das Europäische Parlament und den Rat auf Grundlage der finalen Fassung des Verordnungstextes vornehmen. 26. Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass bislang keine umfassende nationale Strategie zur Verringerung von Abhängigkeiten bei Arzneimitteln und Wirkstoffen umgesetzt wurde, sofern sie eine solche Strategie für erforderlich hält, und welche bestehenden Maßnahmen betrachtet sie insoweit bereits als Teil eines nationalen Ansatzes? Um die Versorgungssicherheit insbesondere bei den generischen Arzneimitteln zu gewährleisten, wurden mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das am 27. Juli 2023 in Kraft getreten ist, entsprechende Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es, Anreize zu schaffen, Wirkstoffe für wichtige Arzneimittel in Europa herzustellen und über neue Preisgestaltungen die Lieferfähigkeit zu verbessern. Hierzu gehören u. a. Bevorratungspflichten für Generika und Regelungen für die Ausschreibung von Rabattverträgen über Antibiotika und Onkologika im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung, die die Wirkstoffherstellung in Europa stärken sollen. Ein Großteil der Rabattverträge wurde bereits nach diesen Vorgaben ausgeschrieben. 27. Welche Abhängigkeiten deutscher Agrar- und Ernährungswirtschaft von China sind der Bundesregierung bei Vorprodukten, Verpackungen, Zusatzstoffen, Betriebsmitteln, Agrarchemie oder sonstigen Vorleistungen bekannt? Eine generelle Abhängigkeit der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft von China besteht nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Gleichwohl gibt es bei einzelnen Warengruppen einen intensiven bilateralen Handel zwischen Deutschland und China. So ist China beispielsweise ein bedeutender Handelspartner für den Import von Fischrohwaren zur Weiterverarbeitung. 28. Welche dieser in Frage 27 genannten Themen wurden im Rahmen der China-Reise angesprochen? 29. Welche Ergebnisse wurden hierzu erzielt (vgl. Frage 28)? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Die Federführung innerhalb der Bundesregierung für diese Themen liegt beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 8 verwiesen. 30. Welche Risiken für die Ernährungssicherheit in Deutschland und der Europäischen Union erkennt die Bundesregierung gegebenenfalls aus Konzentrationen bei Lieferketten und Vorprodukten mit starkem China- Bezug? Aus Sicht der Bundesregierung besteht für die Ernährungssicherheit in Deutschland kein Risiko. Der Selbstversorgungsgrad mit Lebensmitteln liegt im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre bei rund 85 Prozent. Bei Getreide und Kartoffeln liegt der Selbstversorgungsgrad bei 100 bzw. 145 Prozent. Bei Obst und Gemüse stellt sich die Lage anders dar. 20 bis 40 Prozent des Bedarfs an Obst und Gemüse können aus heimischem Anbau gedeckt werden, wobei die Importe überwiegend aus anderen EU-Mitgliedstaaten stammen (fast 90 Prozent bei Gemüse, fast 60 Prozent bei Obst). 31. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die Widerstandsfähigkeit von Agrar- und Ernährungswirtschaft gegenüber solchen Abhängigkeiten zu stärken? Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit der Europäischen Union für einen offenen, regelbasierten und freien Handel ein. Bilaterale Freihandelsabkommen der EU schaffen für die exportorientierte deutsche Wirtschaft (insbesondere auch für die Agrar- und Ernährungswirtschaft) widerstandsfähige, diversifizierte Lieferketten und diversifizierte Handelsbeziehungen. Sie tragen so dazu bei, die Resilienz der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu stärken und einseitige Abhängigkeiten zu verringern. Daher unterstützt die Bundesregierung die Aufnahme neuer und den Abschluss laufender Verhandlungen, die Unterzeichnung ausverhandelter und die zügige Ratifizierung unterzeichneter Freihandelsabkommen. 32. Welche spezifischen Anliegen des exportorientierten Mittelstands wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der China-Reise abgefragt und in die Agenda aufgenommen? Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 4 wird verwiesen. Über diese anlassspezifischen wie auch über generelle Gesprächskanäle in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konnten Anliegen mittelständischer wie sonstiger Unternehmen übermittelt und in den Gesprächen berücksichtigt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 33. Welche Hindernisse für deutsche kleine und mittlere Unternehmen beim China-Geschäft sind der Bundesregierung besonders häufig bekannt? Der Bundesregierung ist bewusst, dass kleine und mittelständische Unternehmen aufgrund begrenzter Ressourcen von manchen Herausforderungen im Zusammenhang mit Aktivitäten in China besonders betroffen sind, etwa bei Finanzierung, Compliance, Rechtsdurchsetzung oder Lieferketten- Diversifizierung. 34. Welche Instrumente der Außenwirtschaftsförderung setzt die Bundesregierung ein, um deutsche kleine und mittlere Unternehmen beim China-Geschäft zu unterstützen? Kleine und mittelständische deutsche Exportunternehmen können für ihre Auslandsaktivitäten auf ein breites Portfolio von Außenwirtschaftsförderinstrumenten zurückgreifen. Diese Angebote stehen überwiegend auch für Aktivitäten auf dem chinesischen Markt zur Verfügung, soweit die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 35. Welche dieser Instrumente wurden im Zusammenhang mit der Reise weiterentwickelt oder überprüft (vgl. Frage 34)? Die Bundesregierung überprüft ihre außenwirtschaftsförderpolitischen Instrumente fortlaufend und entwickelt sie im Einklang mit ihren strategischen Zielsetzungen weiter. Dies erfolgt grundsätzlich unabhängig von Reisen in einzelne Länder. 36. Wie bewertet die Bundesregierung die These der Fragesteller (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), dass strukturelle Standortnachteile Deutschlands, insbesondere hohe Energiepreise, Bürokratie, Abgabenlast, langsame Genehmigungen und regulatorische Unsicherheit, deutsche Unternehmen im Wettbewerb mit chinesischen Konkurrenten zusätzlich schwächen? 37. Welche Reformen zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland hat die Bundesregierung seit Amtsantritt gegebenenfalls konkret eingeleitet, die aus ihrer Sicht gerade im Verhältnis zu China besondere Relevanz besitzen? 38. Welche dieser möglichen Reformen wurden bislang nicht umgesetzt, und aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 36 bis 38 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung berichtet u. a. im Jahreswirtschaftsbericht (JWB) über die wirtschaftspolitische Strategie und den Stand ihrer Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Resilienz des Standorts Deutschland. Es wird auf die Ausführungen im JWB 2026 (insbesondere Kapitel C) verwiesen. 39. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen unterbliebenen Strukturreformen in Deutschland und der wachsenden Verwundbarkeit deutscher Unternehmen gegenüber Liefer- und Wettbewerbsrisiken aus China, und wenn ja, inwiefern? Auf die Antwort zu den Fragen 36 bis 38 wird verwiesen. Mit der Bewältigung der strukturellen Herausforderungen des heimischen Standorts entsprechend der wirtschaftspolitischen Strategie der Bundesregierung gelingt eine Stärkung der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit und Lieferkettenresilienz, unabhängig von einzelnen Wettbewerbern. 40. Welche deutschen Positionen wurden im Vorfeld und während der China- Reise gegebenenfalls gegenüber den Organen der Europäischen Union abgestimmt? 41. Mit welchen Mitgliedstaaten erfolgte hierzu gegebenenfalls eine Koordinierung (vgl. Frage 40)? 42. Sieht die Bundesregierung in konkreten Dossiers der EU-China- Wirtschaftspolitik Deutschland derzeit als besonders durchsetzungsstark an, und wenn ja, in welchen? 43. Woran macht die Bundesregierung diese Durchsetzungsstärke fest (vgl. Frage 42)? Die Fragen 40 bis 43 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung stimmt sich fortlaufend mit den einschlägigen Institutionen der Europäischen Union, insbesondere der EU-Kommission, und den Mitgliedstaaten ab und bringt so ihre Interessen in den gesamteuropäische Diskurs ein, auch zu wirtschafts-, handels- und chinapolitischen Fragen. Die Handelspolitik ist Zuständigkeit der EU-Kommission. 44. Welche Risiken sieht die Bundesregierung gegebenenfalls für deutsche Industrie, Mittelstand und Versorgungssicherheit, wenn Deutschland auf EU-Ebene bei Rohstoffen, Pharma und Außenwirtschaft seine Interessen nicht hinreichend klar und durchsetzungsfähig vertritt? Die Bundesregierung vertritt auf EU-Ebene die deutschen Interessen mit Nachdruck und sieht insofern keine derartigen Risiken für die deutsche Industrie, den Mittelstand oder die Versorgungssicherheit. 45. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen ihrem Ziel der Verringerung von Abhängigkeiten von China und den von Unternehmen geltend gemachten Standortbelastungen, insbesondere durch hohe Energiepreise, regulatorische Belastungen und mangelnde Planbarkeit in Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. 46. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden waren mit Bediensteten für Sicherheit, Protokoll, Presse- und Medienbetreuung (sowie gegebenenfalls Dolmetschen und technische Unterstützung) an der China-Reise der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beteiligt (bitte je Ressort bzw. Behörde die Anzahl der entsandten Personen und die Aufgabenbereiche angeben), und welche Kosten sind hierfür angefallen bzw. veranschlagt (bitte nach Kostenarten wie Reisekosten, Unterbringung, Sicherheitsaufwand, Logistik bzw. Transport, soweit verfügbar, aufschlüsseln)? An der Auslandsdienstreise nach China haben 18 Beschäftigte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie teilgenommen. Daneben waren 28 in Peking und 17 in Kanton ansässige Beschäftigte des Auswärtigen Amts involviert. Die finale Abrechnung der Reisekosten ist noch nicht erfolgt, sodass derzeit noch keine Auskunft zu angefallenen Reisekosten erteilt werden kann. 47. Wurden externe Agenturen, Kanzleien oder Lobbydienstleister im Zusammenhang mit der Reisevorbereitung bzw. Delegationskoordination eingebunden, und wenn ja, welche Kategorien, und auf welcher Grundlage (Vergabe, Beauftragung)? Nein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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