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CO2-Vermeidungskosten politischer Maßnahmen (Antwort zu Drs. 21/296)

dip / drucksache 27.06.2025 · WP 21 · 21/715 · Antwort · Original ↗

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CO2-Vermeidungskosten politischer Maßnahmen (Antwort zu Drs. 21/296) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/715 21. Wahlperiode 27.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/296 – CO2-Vermeidungskosten politischer Maßnahmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Haupt- oder Nebenziel zahlreicher Gesetze, Institutionen, Förderungen und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung und der Europäischen Union ist es, sogenannte Klimaneutralität zu erreichen. Die aktuellen Regierungsparteien CDU, CSU und SPD halten an diesem Ziel fest und formulieren ihre grundsätzliche Zustimmung in ihrem Koalitionsvertrag wie folgt: „Wir stehen zu den deutschen und europäischen Klimazielen, wohlwissend, dass die Erderwärmung ein globales Problem ist und die Weltgemeinschaft es gemeinsam lösen muss. Dafür setzen wir das Pariser Klimaabkommen um und verfolgen das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Wir wollen Industrieland bleiben und klimaneutral werden“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitio nsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf; Zeile 898–902). Als ersten Weg, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Richtung einer sogenannten klimaneutralen Zukunft einschlägt, nennt es die Vermeidung von CO2 (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/weiter e-entwicklung-ccs-technologien.html). Diese Vermeidung ist aber nicht ohne Kosten zu erreichen. Kosten, die bei der Vermeidung von CO2-Emissionen entstehen, nennt man CO2-Vermeidungskosten. Über diese Kosten wird teilweise in den Berichten des Bundesministeriums der Finanzen über die Tätigkeit des Klima- und Transformationsfonds aufgeklärt (kurz KTF-Berichte, www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/6121840/fd9f70ffac0efc1005021c 23573fd87a/ktf-bericht-pdf--data.pdf). Die Fragesteller legen jedoch besonderen Wert auf Informationen zur relativen Effizienz der einzelnen Maßnahmen zur Vermeidung von CO2-Emissionen. Außerdem möchten die Fragesteller die Haltung der Bundesregierung zu den betreffenden Maßnahmen erfahren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 27. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wann will die Bundesregierung den nächsten bzw. 14. KTF-Bericht veröffentlichen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung berichtet dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gemäß § 8 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (KTFG) jährlich bis zum 31. März über die zweckentsprechende Verwendung der im Vorjahr verausgabten Mittel. Der 14. KTF-Bericht über die Verwendung der Mittel im Jahr 2024 ist dem Haushaltsausschuss fristgerecht zugegangen. Über eine etwaige Veröffentlichung des Berichts entscheidet der Haushaltsausschuss.  2. Priorisiert die Bundesregierung bestimmte Maßnahmen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Institutionen, Förderungen, Verbote) zur Senkung des CO2-Ausstoßes, und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und aus welchem Grund werden sie priorisiert?  7. Durch welche geltende Maßnahme der Bundesregierung (Gesetz, Rechtsverordnung, Institution, Förderung, Verbot) mit direkter Minderung von CO2-Emissionen kann nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die Emission von CO2 mit den geringsten CO2-Vermeidungskosten erreicht werden? a) Wie hoch sind die CO2-Vermeidungskosten dieser Maßnahme? b) Wer trägt (anteilig oder vollständig) die CO2-Vermeidungskosten dieser Maßnahme? c) Welche CO2-Ausstoßmenge wird durch diese Maßnahme jährlich eingespart? d) Plant die Bundesregierung, den Umfang dieser Maßnahme auszubauen oder einzuschränken, und wenn ja, warum, und auf welche Weise?  8. Durch welche geltende Maßnahme der Europäischen Union (Verordnung, Richtlinie, Institution, Förderung, Verbot) mit direkter Treibhausgasminderung kann nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung CO2 mit den geringsten CO2-Vermeidungskosten eingespart werden? a) Wie hoch sind die CO2-Vermeidungskosten dieser Maßnahme? b) Wer trägt (anteilig oder vollständig) die CO2-Vermeidungskosten dieser Maßnahme? c) Wie viel CO2-Ausstoß wird durch diese Maßnahme jährlich eingespart? d) Plant die Bundesregierung, sich für den Ausbau oder die Einschränkung dieser Maßnahme einzusetzen, und wenn ja, warum, und auf welche Weise?  9. Durch welche geltende Maßnahme der Bundesregierung (Gesetz, Rechtsverordnung, Institution, Förderung, Verbot) mit direkter Treibhausgasminderung wird nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung CO2 mit den höchsten CO2-Vermeidungskosten eingespart? a) Wie hoch sind die CO2-Vermeidungskosten dieser Maßnahme? b) Wer trägt (anteilig oder vollständig) die CO2-Vermeidungskosten dieser Maßnahme? c) Wie viel CO2-Ausstoß wird durch diese Maßnahme jährlich eingespart? d) Plant die Bundesregierung, den Umfang dieser Maßnahme auszubauen oder einzuschränken, und wenn ja, warum, und auf welche Weise? 10. Durch welche geltende Maßnahme der Europäischen Union (Verordnung, Richtlinie, Institution, Förderung, Verbot) mit direkter Treibhausgasminderung wird nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung CO2 mit den höchsten CO2-Vermeidungskosten eingespart? a) Wie hoch sind die CO2-Vermeidungskosten dieser Maßnahme? b) Wer trägt (anteilig oder vollständig) die CO2-Vermeidungskosten dieser Maßnahme? c) Wie viel CO2-Ausstoß wird durch diese Maßnahme jährlich eingespart? d) Plant die Bundesregierung, sich für den Ausbau oder die Einschränkung dieser Maßnahme einzusetzen, und wenn ja, warum, und auf welche Weise? 11. Von welchen geltenden Maßnahmen der Bundesregierung (Gesetz, Rechtsverordnung, Institution, Förderung, Verbot), die direkt zur Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen sollen, kennt die Bundesregierung die zugehörigen CO2-Vermeidungskosten, wie hoch sind sie jeweils, und wie viel CO2-Emissionen werden durch die entsprechenden Maßnahmen jeweils eingespart? 12. Gibt es geltende Maßnahmen der Bundesregierung (Gesetz, Rechtsverordnung, Institution, Förderung, Verbot), die direkt zur Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen sollen, von denen die Bundesregierung die zugehörigen CO2-Vermeidungskosten nicht kennt? a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind das? b) Wenn ja, wie viele CO2-Emissionen werden durch die entsprechenden Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eingespart? c) Wenn ja, aus welchen Gründen kennt die Bundesregierung CO2- Vermeidungskosten dieser Maßnahmen jeweils nicht? d) Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Anstrengungen unternommen, um die CO2-Vermeidungskosten auch dieser Maßnahmen zu ermitteln, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? e) Plant die Bundesregierung, in Zukunft Anstrengungen zu unternehmen, um die CO2-Vermeidungskosten auch dieser Maßnahmen zu ermitteln, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 13. Von welchen geltenden Maßnahmen der Europäischen Union (Gesetz, Verordnung, Institution, Förderung, Verbot), die direkt zur Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen sollen, kennt die Bundesregierung die zugehörigen CO2-Vermeidungskosten, wie hoch sind sie jeweils, und wie viel CO2-Emissionen werden durch die entsprechenden Maßnahmen jeweils eingespart? 14. Gibt es geltende Maßnahmen der Europäischen Union (Verordnung, Richtlinie, Institution, Förderung, Verbot), die direkt zur Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen sollen, von denen die Bundesregierung die zugehörigen CO2-Vermeidungskosten nicht kennt? a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind das? b) Wenn ja, wie viele CO2-Emissionen werden durch die entsprechenden Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eingespart? c) Wenn ja, aus welchen Gründen kennt die Bundesregierung CO2- Vermeidungskosten dieser Maßnahmen jeweils nicht? d) Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Anstrengungen unternommen, um die CO2-Vermeidungskosten auch dieser Maßnahmen zu ermitteln oder von der Europäischen Union ermitteln zu lassen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? e) Plant die Bundesregierung, in Zukunft Anstrengungen zu unternehmen, um die CO2-Vermeidungskosten auch dieser Maßnahmen zu ermitteln oder von der Europäischen Union ermitteln zu lassen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 15. Wie viele CO2-Emissionen werden nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung jährlich insgesamt eingespart durch geltende Maßnahmen der Bundesregierung, deren direkter Zweck es ist, die CO2- Emissionen zu senken? 16. Wie hoch sind nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die durchschnittlichen CO2-Vermeidungskosten dieser eingesparten Emissionen? 17. Wie viele CO2-Emissionen werden nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung in Deutschland jährlich insgesamt eingespart durch geltende Maßnahmen der Europäischen Union, deren direkter Zweck es ist, die CO2-Emissionen zu senken? 18. Wie hoch sind nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die durchschnittlichen CO2-Vermeidungskosten dieser eingesparten Emissionen? 19. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Maßnahmen erwogen, die zur Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen sollten, sie dann aber letztendlich verworfen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie erwogen? b) Wenn ja, aus welchem Grund hat sie die Maßnahmen nicht durchgeführt? Die Fragen 2 und 7 bis 19b werden gemeinsam beantwortet. Deutschland setzt zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen, die neben der Minderung von Treibhausgasen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität dienen. Die Ausgestaltung der Maßnahmen geht dabei über eine kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten hinaus. Nicht zuletzt führt die Klimaschutzpolitik zu technischen und ökonomischen Entwicklungen, die mit erheblichen dynamischen Kostensenkungen bei Klimaschutz- und Energiewendetechnologien verbunden sind. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der mittel- und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft. Die Treibhausgas-Minderungswirkungen einzelner Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel auf deutscher und europäischer Ebene und ihre Beiträge zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele werden im Bericht zu den Treibhausgas- Projektionen 2025 des Umweltbundesamts (UBA) betrachtet (siehe www.umw eltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-fuer-deutsch land). Die THG-Fördereffizienz einzelner Fördermaßnahmen wird in den Berichten des Bundesministeriums der Finanzen an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Tätigkeit des Klima- und Transformationsfonds (KTF-Berichte) beschrieben.  3. Gibt es bestehende Maßnahmen auf nationaler oder europäischer Ebene, deren direkter Zweck es ist, den CO2-Ausstoß zu senken, welche die Bundesregierung ablehnt und daher zu beenden plant? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich? b) Wenn ja, aus welchem Grund möchte die Bundesregierung sie beenden?  4. Plant die Bundesregierung, einzelne Maßnahmen, die zur Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen sollen, auszubauen oder einzuschränken, und wenn ja, welche, in welchem Umfang, und warum?  5. Plant die Bundesregierung die Einführung von Maßnahmen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Institutionen, Förderungen, Verbote), die direkt oder indirekt zur Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen sollen? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich? b) Wenn ja, wie hoch werden die CO2-Vermeidungskosten nach Schätzung der Bundesregierung dabei jeweils ausfallen?  6. Hat die Bundesregierung seit 2021 versucht, die Fördereffizienz von Emissionsvermeidungen von CO2 insgesamt oder in Bezug auf einzelne Fördermaßnahmen zu erhöhen? a) Wenn ja, auf welche Weise und in welchem Umfang hat sie die Fördereffizienz einzelner Maßnahmen erhöht? b) Wenn ja, auf welche Weise und in welchem Umfang hat sie die Fördereffizienz insgesamt erhöht? 22. Hat die Bundesregierung Novellierungen des bestehenden Regelungsrahmens (Gesetze, Rechtsverordnungen, Richtlinien) vorgenommen, um die Ergebnisse des „Berichtes des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 BHO an den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages – Ausgaben für den Klimaschutz müssen sich stärker an der Fördereffizienz ausrichten“ zu berücksichtigten, und wenn ja, welche? 23. Sollen nach den Plänen der Bundesregierung in der 21. Wahlperiode Novellierungen des bestehenden Regelungsrahmens (Gesetze, Rechtsverordnungen, Richtlinien) vorgenommen werden, um die Ergebnisse des „Berichtes des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 BHO an den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages – Ausgaben für den Klimaschutz müssen sich stärker an der Fördereffizienz ausrichten“ zu berücksichtigen, und wenn ja, welche? Die Fragen 3 bis 6b, 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegt, bekennt sich die Bundesregierung zu den deutschen und europäischen Klimazielen, wohlwissend, dass die Erderwärmung ein globales Problem ist und die Weltgemeinschaft es gemeinsam lösen muss. Dafür setzt die Bundesregierung das Pariser Klimaabkommen um und verfolgt das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Die Bundesregierung wird im Einklang mit § 9 des Bundes- Klimaschutzgesetzes (KSG) ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen mit dem zur Einhaltung der Klimaziele notwendigen Emissionsminderungen zuverlässig erzielt werden können. Bei der Ausgestaltung des Klimaschutzprogramms werden neben der Treibhausgasminderung auch ökonomische, soziale und weitere ökologische Aspekte berücksichtigt. Bei der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen spielt für die Bundesregierung die Treibhausgas-Fördereffizienz neben Kriterien wie etwa die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Förderung der technologischen Entwicklung sowie der soziale Ausgleich eine wichtige Rolle. 20. Einen Temperaturanstieg der Erdoberfläche um wie viel Grad Kelvin haben sämtliche Maßnahmen der Bundesregierung, deren direkter Zweck es ist, die CO2-Emissionen zu senken, im Jahr 2024 nach Einschätzung der Bundesregierung verhindert (bitte Methode bzw. Grundlage erläutern)? 21. Einen Temperaturanstieg der Erdoberfläche um wie viel Grad Kelvin haben nach Kenntnis der Bundesregierung sämtliche Maßnahmen der Europäischen Union, deren direkter Zweck es ist, die CO2-Emissionen zu senken, im Jahr 2024 nach Einschätzung der Bundesregierung verhindert (bitte Methode bzw. Grundlage erläutern)? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Die Begrenzung des Klimawandels erfordert ein gemeinsames Vorgehen der Staatengemeinschaft. Die Staaten leisten jeweils einen Beitrag über die nationale Klimabeiträge (NDC), die Ziele und Maßnahmen definieren. Deutschland ist mit seinen Klimaschutzzielen Teil des EU-NDCs. Die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen kann nur aggregiert über alle Staaten abgeleitet werden. Vor Abschluss des Pariser Klimaabkommens 2015 lagen die Projektionen der internationalen Klimawissenschaftlerinnen und Klimawissenschaftler bei einem durchschnittlichen Temperaturanstieg von 3,2 °C bis 4,8 °C (UNEP Emissions Gap Report 2014). Die letzte Projektion im UNEP Emissions Gap Report (2024) geht auf der Basis der eingereichten NDCs von einer Spanne von 2,6 °C bis 3,1 °C aus. In diesem Fortschritt bilden sich auch die in der EU und in Deutschland ergriffenen Ziele und Maßnahmen ab. Somit hat das Pariser Klimaabkommen, das sowohl Deutschland als auch die EU unterzeichnet haben, deutliche Wirkung gezeigt. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Klimawandel auf einen Temperaturanstieg von 1,5 °C bis Ende des Jahrhunderts zu begrenzen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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