CO2-Vermeidungskosten politischer Maßnahmen (Antwort zu Drs. 21/296)
Text
CO2-Vermeidungskosten politischer Maßnahmen (Antwort zu Drs. 21/296)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/715
21. Wahlperiode 27.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm,
Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/296 –
CO2-Vermeidungskosten politischer Maßnahmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Haupt- oder Nebenziel zahlreicher Gesetze, Institutionen, Förderungen
und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung und der Europäischen Union
ist es, sogenannte Klimaneutralität zu erreichen. Die aktuellen
Regierungsparteien CDU, CSU und SPD halten an diesem Ziel fest und formulieren ihre
grundsätzliche Zustimmung in ihrem Koalitionsvertrag wie folgt: „Wir stehen
zu den deutschen und europäischen Klimazielen, wohlwissend, dass die
Erderwärmung ein globales Problem ist und die Weltgemeinschaft es gemeinsam
lösen muss. Dafür setzen wir das Pariser Klimaabkommen um und verfolgen
das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der
Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit
zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Wir wollen Industrieland bleiben
und klimaneutral werden“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitio
nsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf; Zeile 898–902).
Als ersten Weg, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in
Richtung einer sogenannten klimaneutralen Zukunft einschlägt, nennt es die
Vermeidung von CO2 (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/weiter
e-entwicklung-ccs-technologien.html). Diese Vermeidung ist aber nicht ohne
Kosten zu erreichen. Kosten, die bei der Vermeidung von CO2-Emissionen
entstehen, nennt man CO2-Vermeidungskosten. Über diese Kosten wird
teilweise in den Berichten des Bundesministeriums der Finanzen über die
Tätigkeit des Klima- und Transformationsfonds aufgeklärt (kurz KTF-Berichte,
www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/6121840/fd9f70ffac0efc1005021c
23573fd87a/ktf-bericht-pdf--data.pdf).
Die Fragesteller legen jedoch besonderen Wert auf Informationen zur relativen
Effizienz der einzelnen Maßnahmen zur Vermeidung von CO2-Emissionen.
Außerdem möchten die Fragesteller die Haltung der Bundesregierung zu den
betreffenden Maßnahmen erfahren.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 27. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wann will die Bundesregierung den nächsten bzw. 14. KTF-Bericht
veröffentlichen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung berichtet dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages gemäß § 8 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
„Klima- und Transformationsfonds“ (KTFG) jährlich bis zum 31. März über die
zweckentsprechende Verwendung der im Vorjahr verausgabten Mittel. Der
14. KTF-Bericht über die Verwendung der Mittel im Jahr 2024 ist dem
Haushaltsausschuss fristgerecht zugegangen. Über eine etwaige Veröffentlichung
des Berichts entscheidet der Haushaltsausschuss.
2. Priorisiert die Bundesregierung bestimmte Maßnahmen (Gesetze,
Rechtsverordnungen, Institutionen, Förderungen, Verbote) zur Senkung
des CO2-Ausstoßes, und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es
sich, und aus welchem Grund werden sie priorisiert?
7. Durch welche geltende Maßnahme der Bundesregierung (Gesetz,
Rechtsverordnung, Institution, Förderung, Verbot) mit direkter Minderung von
CO2-Emissionen kann nach Kenntnis oder Schätzung der
Bundesregierung die Emission von CO2 mit den geringsten CO2-Vermeidungskosten
erreicht werden?
a) Wie hoch sind die CO2-Vermeidungskosten dieser Maßnahme?
b) Wer trägt (anteilig oder vollständig) die CO2-Vermeidungskosten
dieser Maßnahme?
c) Welche CO2-Ausstoßmenge wird durch diese Maßnahme jährlich
eingespart?
d) Plant die Bundesregierung, den Umfang dieser Maßnahme
auszubauen oder einzuschränken, und wenn ja, warum, und auf welche Weise?
8. Durch welche geltende Maßnahme der Europäischen Union
(Verordnung, Richtlinie, Institution, Förderung, Verbot) mit direkter
Treibhausgasminderung kann nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung
CO2 mit den geringsten CO2-Vermeidungskosten eingespart werden?
a) Wie hoch sind die CO2-Vermeidungskosten dieser Maßnahme?
b) Wer trägt (anteilig oder vollständig) die CO2-Vermeidungskosten
dieser Maßnahme?
c) Wie viel CO2-Ausstoß wird durch diese Maßnahme jährlich
eingespart?
d) Plant die Bundesregierung, sich für den Ausbau oder die
Einschränkung dieser Maßnahme einzusetzen, und wenn ja, warum, und auf
welche Weise?
9. Durch welche geltende Maßnahme der Bundesregierung (Gesetz,
Rechtsverordnung, Institution, Förderung, Verbot) mit direkter
Treibhausgasminderung wird nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung
CO2 mit den höchsten CO2-Vermeidungskosten eingespart?
a) Wie hoch sind die CO2-Vermeidungskosten dieser Maßnahme?
b) Wer trägt (anteilig oder vollständig) die CO2-Vermeidungskosten
dieser Maßnahme?
c) Wie viel CO2-Ausstoß wird durch diese Maßnahme jährlich
eingespart?
d) Plant die Bundesregierung, den Umfang dieser Maßnahme
auszubauen oder einzuschränken, und wenn ja, warum, und auf welche Weise?
10. Durch welche geltende Maßnahme der Europäischen Union
(Verordnung, Richtlinie, Institution, Förderung, Verbot) mit direkter
Treibhausgasminderung wird nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung
CO2 mit den höchsten CO2-Vermeidungskosten eingespart?
a) Wie hoch sind die CO2-Vermeidungskosten dieser Maßnahme?
b) Wer trägt (anteilig oder vollständig) die CO2-Vermeidungskosten
dieser Maßnahme?
c) Wie viel CO2-Ausstoß wird durch diese Maßnahme jährlich
eingespart?
d) Plant die Bundesregierung, sich für den Ausbau oder die
Einschränkung dieser Maßnahme einzusetzen, und wenn ja, warum, und auf
welche Weise?
11. Von welchen geltenden Maßnahmen der Bundesregierung (Gesetz,
Rechtsverordnung, Institution, Förderung, Verbot), die direkt zur
Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen sollen, kennt die Bundesregierung die
zugehörigen CO2-Vermeidungskosten, wie hoch sind sie jeweils, und wie
viel CO2-Emissionen werden durch die entsprechenden Maßnahmen
jeweils eingespart?
12. Gibt es geltende Maßnahmen der Bundesregierung (Gesetz,
Rechtsverordnung, Institution, Förderung, Verbot), die direkt zur Senkung des
CO2-Ausstoßes beitragen sollen, von denen die Bundesregierung die
zugehörigen CO2-Vermeidungskosten nicht kennt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind das?
b) Wenn ja, wie viele CO2-Emissionen werden durch die
entsprechenden Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
eingespart?
c) Wenn ja, aus welchen Gründen kennt die Bundesregierung CO2-
Vermeidungskosten dieser Maßnahmen jeweils nicht?
d) Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Anstrengungen
unternommen, um die CO2-Vermeidungskosten auch dieser Maßnahmen
zu ermitteln, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
e) Plant die Bundesregierung, in Zukunft Anstrengungen zu
unternehmen, um die CO2-Vermeidungskosten auch dieser Maßnahmen zu
ermitteln, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
13. Von welchen geltenden Maßnahmen der Europäischen Union (Gesetz,
Verordnung, Institution, Förderung, Verbot), die direkt zur Senkung des
CO2-Ausstoßes beitragen sollen, kennt die Bundesregierung die
zugehörigen CO2-Vermeidungskosten, wie hoch sind sie jeweils, und wie viel
CO2-Emissionen werden durch die entsprechenden Maßnahmen jeweils
eingespart?
14. Gibt es geltende Maßnahmen der Europäischen Union (Verordnung,
Richtlinie, Institution, Förderung, Verbot), die direkt zur Senkung des
CO2-Ausstoßes beitragen sollen, von denen die Bundesregierung die
zugehörigen CO2-Vermeidungskosten nicht kennt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind das?
b) Wenn ja, wie viele CO2-Emissionen werden durch die
entsprechenden Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
eingespart?
c) Wenn ja, aus welchen Gründen kennt die Bundesregierung CO2-
Vermeidungskosten dieser Maßnahmen jeweils nicht?
d) Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Anstrengungen
unternommen, um die CO2-Vermeidungskosten auch dieser Maßnahmen
zu ermitteln oder von der Europäischen Union ermitteln zu lassen,
und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
e) Plant die Bundesregierung, in Zukunft Anstrengungen zu
unternehmen, um die CO2-Vermeidungskosten auch dieser Maßnahmen zu
ermitteln oder von der Europäischen Union ermitteln zu lassen, und
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
15. Wie viele CO2-Emissionen werden nach Kenntnis oder Schätzung der
Bundesregierung jährlich insgesamt eingespart durch geltende
Maßnahmen der Bundesregierung, deren direkter Zweck es ist, die CO2-
Emissionen zu senken?
16. Wie hoch sind nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die
durchschnittlichen CO2-Vermeidungskosten dieser eingesparten
Emissionen?
17. Wie viele CO2-Emissionen werden nach Kenntnis oder Schätzung der
Bundesregierung in Deutschland jährlich insgesamt eingespart durch
geltende Maßnahmen der Europäischen Union, deren direkter Zweck es ist,
die CO2-Emissionen zu senken?
18. Wie hoch sind nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die
durchschnittlichen CO2-Vermeidungskosten dieser eingesparten
Emissionen?
19. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Maßnahmen erwogen, die
zur Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen sollten, sie dann aber
letztendlich verworfen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie erwogen?
b) Wenn ja, aus welchem Grund hat sie die Maßnahmen nicht
durchgeführt?
Die Fragen 2 und 7 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland setzt zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein breites
Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen, die neben der
Minderung von Treibhausgasen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen
Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität
dienen. Die Ausgestaltung der Maßnahmen geht dabei über eine kurzfristige, rein
statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten hinaus. Nicht zuletzt führt
die Klimaschutzpolitik zu technischen und ökonomischen Entwicklungen, die
mit erheblichen dynamischen Kostensenkungen bei Klimaschutz- und
Energiewendetechnologien verbunden sind. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zur
Stärkung der mittel- und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Volkswirtschaft.
Die Treibhausgas-Minderungswirkungen einzelner Maßnahmen bzw.
Maßnahmenbündel auf deutscher und europäischer Ebene und ihre Beiträge zur
Erreichung der deutschen Klimaschutzziele werden im Bericht zu den Treibhausgas-
Projektionen 2025 des Umweltbundesamts (UBA) betrachtet (siehe www.umw
eltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-fuer-deutsch
land). Die THG-Fördereffizienz einzelner Fördermaßnahmen wird in den
Berichten des Bundesministeriums der Finanzen an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages über die Tätigkeit des Klima- und
Transformationsfonds (KTF-Berichte) beschrieben.
3. Gibt es bestehende Maßnahmen auf nationaler oder europäischer Ebene,
deren direkter Zweck es ist, den CO2-Ausstoß zu senken, welche die
Bundesregierung ablehnt und daher zu beenden plant?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn ja, aus welchem Grund möchte die Bundesregierung sie
beenden?
4. Plant die Bundesregierung, einzelne Maßnahmen, die zur Senkung des
CO2-Ausstoßes beitragen sollen, auszubauen oder einzuschränken, und
wenn ja, welche, in welchem Umfang, und warum?
5. Plant die Bundesregierung die Einführung von Maßnahmen (Gesetze,
Rechtsverordnungen, Institutionen, Förderungen, Verbote), die direkt
oder indirekt zur Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen sollen?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn ja, wie hoch werden die CO2-Vermeidungskosten nach
Schätzung der Bundesregierung dabei jeweils ausfallen?
6. Hat die Bundesregierung seit 2021 versucht, die Fördereffizienz von
Emissionsvermeidungen von CO2 insgesamt oder in Bezug auf einzelne
Fördermaßnahmen zu erhöhen?
a) Wenn ja, auf welche Weise und in welchem Umfang hat sie die
Fördereffizienz einzelner Maßnahmen erhöht?
b) Wenn ja, auf welche Weise und in welchem Umfang hat sie die
Fördereffizienz insgesamt erhöht?
22. Hat die Bundesregierung Novellierungen des bestehenden
Regelungsrahmens (Gesetze, Rechtsverordnungen, Richtlinien) vorgenommen, um die
Ergebnisse des „Berichtes des Bundesrechnungshofes nach § 88
Absatz 2 BHO an den Rechnungsprüfungsausschuss des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages – Ausgaben für den Klimaschutz müssen
sich stärker an der Fördereffizienz ausrichten“ zu berücksichtigten, und
wenn ja, welche?
23. Sollen nach den Plänen der Bundesregierung in der 21. Wahlperiode
Novellierungen des bestehenden Regelungsrahmens (Gesetze,
Rechtsverordnungen, Richtlinien) vorgenommen werden, um die Ergebnisse des
„Berichtes des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 BHO an den
Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages – Ausgaben für den Klimaschutz müssen sich stärker an der
Fördereffizienz ausrichten“ zu berücksichtigen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 3 bis 6b, 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegt, bekennt
sich die Bundesregierung zu den deutschen und europäischen Klimazielen,
wohlwissend, dass die Erderwärmung ein globales Problem ist und die
Weltgemeinschaft es gemeinsam lösen muss. Dafür setzt die Bundesregierung das
Pariser Klimaabkommen um und verfolgt das Ziel der Klimaneutralität 2045 in
Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen
setzt.
Die Bundesregierung wird im Einklang mit § 9 des Bundes-
Klimaschutzgesetzes (KSG) ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen mit dem zur Einhaltung
der Klimaziele notwendigen Emissionsminderungen zuverlässig erzielt werden
können. Bei der Ausgestaltung des Klimaschutzprogramms werden neben der
Treibhausgasminderung auch ökonomische, soziale und weitere ökologische
Aspekte berücksichtigt. Bei der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen
spielt für die Bundesregierung die Treibhausgas-Fördereffizienz neben
Kriterien wie etwa die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Förderung der
technologischen Entwicklung sowie der soziale Ausgleich eine wichtige Rolle.
20. Einen Temperaturanstieg der Erdoberfläche um wie viel Grad Kelvin
haben sämtliche Maßnahmen der Bundesregierung, deren direkter Zweck
es ist, die CO2-Emissionen zu senken, im Jahr 2024 nach Einschätzung
der Bundesregierung verhindert (bitte Methode bzw. Grundlage
erläutern)?
21. Einen Temperaturanstieg der Erdoberfläche um wie viel Grad Kelvin
haben nach Kenntnis der Bundesregierung sämtliche Maßnahmen der
Europäischen Union, deren direkter Zweck es ist, die CO2-Emissionen
zu senken, im Jahr 2024 nach Einschätzung der Bundesregierung
verhindert (bitte Methode bzw. Grundlage erläutern)?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Die Begrenzung des Klimawandels erfordert ein gemeinsames Vorgehen der
Staatengemeinschaft. Die Staaten leisten jeweils einen Beitrag über die
nationale Klimabeiträge (NDC), die Ziele und Maßnahmen definieren. Deutschland
ist mit seinen Klimaschutzzielen Teil des EU-NDCs. Die Wirkung von
Klimaschutzmaßnahmen kann nur aggregiert über alle Staaten abgeleitet werden. Vor
Abschluss des Pariser Klimaabkommens 2015 lagen die Projektionen der
internationalen Klimawissenschaftlerinnen und Klimawissenschaftler bei einem
durchschnittlichen Temperaturanstieg von 3,2 °C bis 4,8 °C (UNEP Emissions
Gap Report 2014). Die letzte Projektion im UNEP Emissions Gap Report
(2024) geht auf der Basis der eingereichten NDCs von einer Spanne von 2,6 °C
bis 3,1 °C aus. In diesem Fortschritt bilden sich auch die in der EU und in
Deutschland ergriffenen Ziele und Maßnahmen ab. Somit hat das Pariser
Klimaabkommen, das sowohl Deutschland als auch die EU unterzeichnet haben,
deutliche Wirkung gezeigt. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich,
um den Klimawandel auf einen Temperaturanstieg von 1,5 °C bis Ende des
Jahrhunderts zu begrenzen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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