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Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland seit dem Jahr 2000

dip / drucksache 17.04.2025 · WP 21 · 21/54 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland seit dem Jahr 2000 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/54 21. Wahlperiode 17.04.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Dr. Paul Schmidt, Carolin Bachmann und der Fraktion der AfD Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland seit dem Jahr 2000 Die Kernkraftwerke in Deutschland haben über Jahrzehnte hinweg einen erheblichen Beitrag zur Stromerzeugung geleistet und dabei auch steuerliche Einnahmen für den Bund, die Länder und die Gemeinden generiert. Mit dem Atomausstieg im Jahr 2023 stellt sich für die Fragesteller die Frage, wie hoch diese Einnahmen insgesamt waren und welche fiskalischen Auswirkungen der Ausstieg hat. Um eine vollständige Bewertung zu ermöglichen, ist in den Augen der Fragesteller eine detaillierte Aufschlüsselung der Steuereinnahmen erforderlich, unabhängig von der jeweiligen Erhebungsebene. Die Bundesregierung ist als zentrale Instanz für die Finanz- und Energiepolitik in der Lage und verpflichtet, eine umfassende Übersicht über die fiskalischen Effekte der Kernkraftnutzung bereitzustellen. Eine Auskunft über die Steuereinnahmen ist essenziell, um die wirtschaftlichen Konsequenzen des Atomausstiegs zu bewerten und die öffentliche Debatte zu versachlichen. Eine bloße Verweisung auf die Zuständigkeit der Gemeinden wäre nach Auffassung der Fragesteller unzureichend, weil die Daten über bundes- und landesweite Steuerarten ohnehin zentral erfasst werden oder rekonstruiert werden können. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch waren die gesamten Steuereinnahmen (einschließlich Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und sonstiger relevanter Steuerarten) aus dem Betrieb aller Kernkraftwerke in Deutschland seit dem Jahr 2000 (bitte nach Steuerart und Jahr aufschlüsseln)? 2. Welche Beträge der in Frage 1 genannten Steuereinnahmen sind dem Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern und den Gemeinden jeweils zugeflossen, und wie wurden diese Beträge ermittelt (bitte nach Jahren auflisten, nach Kenntnis der Bundesregierung, welche Länder und Gemeinden wie viele Beträge erhalten haben)? 3. Welche Datengrundlage verwendet die Bundesregierung, um die Steuerbeiträge der Kernkraftwerksbetreiber zu erfassen, und wenn keine vollständigen Daten vorliegen, welche Schritte plant die Bundesregierung ggf., um diese rückwirkend zu erheben? 4. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer (Brennelementesteuer) von 2011 bis 2016, und wie wurden diese zwischen Bund und Ländern verteilt? 5. Welche steuerlichen Rückzahlungen (z. B. infolge der Verfassungswidrigkeit der Kernbrennstoffsteuer) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Betreiber der Kernkraftwerke seit 2000 geleistet, und wie haben diese die Netto-Steuereinnahmen beeinflusst? 6. Welche indirekten steuerlichen Effekte (z. B. durch Arbeitsplätze oder Zulieferunternehmen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Betrieb der Kernkraftwerke seit 2000 generiert, und wie schätzt die Bundesregierung diese ein? Berlin, den 7. April 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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