Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland seit dem Jahr 2000
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Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland seit dem Jahr 2000
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/54
21. Wahlperiode 17.04.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Dr. Paul Schmidt, Carolin Bachmann
und der Fraktion der AfD
Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland seit dem
Jahr 2000
Die Kernkraftwerke in Deutschland haben über Jahrzehnte hinweg einen
erheblichen Beitrag zur Stromerzeugung geleistet und dabei auch steuerliche
Einnahmen für den Bund, die Länder und die Gemeinden generiert. Mit dem
Atomausstieg im Jahr 2023 stellt sich für die Fragesteller die Frage, wie hoch diese
Einnahmen insgesamt waren und welche fiskalischen Auswirkungen der
Ausstieg hat. Um eine vollständige Bewertung zu ermöglichen, ist in den Augen
der Fragesteller eine detaillierte Aufschlüsselung der Steuereinnahmen
erforderlich, unabhängig von der jeweiligen Erhebungsebene.
Die Bundesregierung ist als zentrale Instanz für die Finanz- und Energiepolitik
in der Lage und verpflichtet, eine umfassende Übersicht über die fiskalischen
Effekte der Kernkraftnutzung bereitzustellen. Eine Auskunft über die
Steuereinnahmen ist essenziell, um die wirtschaftlichen Konsequenzen des
Atomausstiegs zu bewerten und die öffentliche Debatte zu versachlichen. Eine bloße
Verweisung auf die Zuständigkeit der Gemeinden wäre nach Auffassung der
Fragesteller unzureichend, weil die Daten über bundes- und landesweite
Steuerarten ohnehin zentral erfasst werden oder rekonstruiert werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die gesamten Steuereinnahmen (einschließlich
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und sonstiger relevanter
Steuerarten) aus dem Betrieb aller Kernkraftwerke in Deutschland seit dem Jahr
2000 (bitte nach Steuerart und Jahr aufschlüsseln)?
2. Welche Beträge der in Frage 1 genannten Steuereinnahmen sind dem Bund
und nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern und den Gemeinden
jeweils zugeflossen, und wie wurden diese Beträge ermittelt (bitte nach
Jahren auflisten, nach Kenntnis der Bundesregierung, welche Länder und
Gemeinden wie viele Beträge erhalten haben)?
3. Welche Datengrundlage verwendet die Bundesregierung, um die
Steuerbeiträge der Kernkraftwerksbetreiber zu erfassen, und wenn keine
vollständigen Daten vorliegen, welche Schritte plant die Bundesregierung ggf., um
diese rückwirkend zu erheben?
4. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer
(Brennelementesteuer) von 2011 bis 2016, und wie wurden diese zwischen Bund und
Ländern verteilt?
5. Welche steuerlichen Rückzahlungen (z. B. infolge der
Verfassungswidrigkeit der Kernbrennstoffsteuer) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
an die Betreiber der Kernkraftwerke seit 2000 geleistet, und wie haben
diese die Netto-Steuereinnahmen beeinflusst?
6. Welche indirekten steuerlichen Effekte (z. B. durch Arbeitsplätze oder
Zulieferunternehmen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den
Betrieb der Kernkraftwerke seit 2000 generiert, und wie schätzt die
Bundesregierung diese ein?
Berlin, den 7. April 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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