Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland seit dem Jahr 2000 (Antwort zu Drs. 21/54)
Text
Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland seit dem Jahr 2000 (Antwort zu Drs. 21/54)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/102
21. Wahlperiode 30.04.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Dr. Paul
Schmidt, Carolin Bachmann und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/54 –
Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland seit dem
Jahr 2000
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Kernkraftwerke in Deutschland haben über Jahrzehnte hinweg einen
erheblichen Beitrag zur Stromerzeugung geleistet und dabei auch steuerliche
Einnahmen für den Bund, die Länder und die Gemeinden generiert. Mit dem
Atomausstieg im Jahr 2023 stellt sich für die Fragesteller die Frage, wie hoch
diese Einnahmen insgesamt waren und welche fiskalischen Auswirkungen der
Ausstieg hat. Um eine vollständige Bewertung zu ermöglichen, ist in den
Augen der Fragesteller eine detaillierte Aufschlüsselung der Steuereinnahmen
erforderlich, unabhängig von der jeweiligen Erhebungsebene.
Die Bundesregierung ist als zentrale Instanz für die Finanz- und Energiepolitik
in der Lage und verpflichtet, eine umfassende Übersicht über die fiskalischen
Effekte der Kernkraftnutzung bereitzustellen. Eine Auskunft über die
Steuereinnahmen ist essenziell, um die wirtschaftlichen Konsequenzen des
Atomausstiegs zu bewerten und die öffentliche Debatte zu versachlichen. Eine
bloße Verweisung auf die Zuständigkeit der Gemeinden wäre nach Auffassung
der Fragesteller unzureichend, weil die Daten über bundes- und landesweite
Steuerarten ohnehin zentral erfasst werden oder rekonstruiert werden können.
1. Wie hoch waren die gesamten Steuereinnahmen (einschließlich
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und sonstiger relevanter
Steuerarten) aus dem Betrieb aller Kernkraftwerke in Deutschland seit dem
Jahr 2000 (bitte nach Steuerart und Jahr aufschlüsseln)?
2. Welche Beträge der in Frage 1 genannten Steuereinnahmen sind dem
Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern und den
Gemeinden jeweils zugeflossen, und wie wurden diese Beträge ermittelt
(bitte nach Jahren auflisten, nach Kenntnis der Bundesregierung, welche
Länder und Gemeinden wie viele Beträge erhalten haben)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 30. April 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche Datengrundlage verwendet die Bundesregierung, um die
Steuerbeiträge der Kernkraftwerksbetreiber zu erfassen, und wenn keine
vollständigen Daten vorliegen, welche Schritte plant die Bundesregierung
ggf., um diese rückwirkend zu erheben?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Aus den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Statistiken können
keine Informationen über die Steuereinnahmen aus dem Betrieb von
Kernkraftwerken entnommen werden. Die vom Bundesministerium der Finanzen
monatlich erstellte Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen enthält keine
Unterteilung nach der wirtschaftlichen Betätigung der Steuerpflichtigen. Die von den
statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erstellten amtlichen
Steuerstatistiken (Körperschaftsteuerstatistik, Gewerbesteuerstatistik,
Umsatzsteuerstatistik etc.) enthalten eine Unterteilung nach Wirtschaftszweigen gemäß der
Klassifikation der Wirtschaftszweige. Für die Energieversorgung (Abschnitt D
der Klassifikation) ist jedoch keine Unterteilung nach dem für die
Energieerzeugung verwendeten Energieträger vorgesehen, sodass sich daraus keine
Informationen über die Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken
gewinnen lassen.
4. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer
(Brennelementesteuer) von 2011 bis 2016, und wie wurden diese zwischen Bund
und Ländern verteilt?
5. Welche steuerlichen Rückzahlungen (z. B. infolge der
Verfassungswidrigkeit der Kernbrennstoffsteuer) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
an die Betreiber der Kernkraftwerke seit 2000 geleistet, und wie haben
diese die Netto-Steuereinnahmen beeinflusst?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen weist für die
Kernbrennstoffsteuer in den Jahren 2011 bis 2019 die in der nachfolgenden Tabelle
dargestellten Beträge aus.
Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Einnahmen in
Mio. Euro
922,5 1 577,0 1 285,1 708,0 1 370,5 422,4 -7 261,9 -0,4 -0,5
Die negativen Beträge in den Jahren 2017 bis 2019 resultieren aus der
Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer (einschließlich Verzinsung) aufgrund des
Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 2017 zur
Unvereinbarkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes mit dem Grundgesetz (2 Bvl 6/13). In der
Summe der Jahre 2011 bis 2017 ergibt sich damit ein negatives Aufkommen in
Höhe von 977,3 Mio. Euro. Die Einnahmen standen in Gänze dem Bund zu.
6. Welche indirekten steuerlichen Effekte (z. B. durch Arbeitsplätze oder
Zulieferunternehmen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den
Betrieb der Kernkraftwerke seit 2000 generiert, und wie schätzt die
Bundesregierung diese ein?
Zu indirekten steuerlichen Effekten aus dem Betrieb von Kernkraftwerken
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
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