Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von hohen Kraftstoff- und Gaspreisen durch den Irankonflikt (Antwort zu Drs. 21/7393)
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Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von hohen Kraftstoff- und Gaspreisen durch den Irankonflikt (Antwort zu Drs. 21/7393)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7566
21. Wahlperiode 11.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Henze, Marc Bernhard,
Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7393 –
Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von hohen Kraftstoff- und
Gaspreisen durch den Irankonflikt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch die Angriffe der USA und Israels im März 2026 auf den Iran kündigten
die iranischen Revolutionsgarden an, notfalls mit Gewalt Schiffe an der
Durchfahrt durch die für den internationalen Handel wichtige Straße von
Hormus zu hindern (www.zeit.de/politik/ausland/2026-03/strasse-von-hormus-ira
n-revolutionsgarden-kontrolle-faq).
Diese Ankündigung löste eine massive Steigerung der Rohölpreise auf dem
globalen Rohstoffmarkt aus (www.ndr.de/nachrichten/hamburg/tanken-imme
r-teurer-wer-dreht-gerade-an-der-preisschraube,benzinpreise-118.html).
Neben der Erhöhung der Preise für Kraftstoffe droht hierdurch auch eine
nachgelagerte Steigerung der Inflation durch gesteigerte Kosten für Transporte
und Logistik.
Die Bundesregierung entschied sich daraufhin, Bürger sowie die Wirtschaft zu
entlasten. Der Deutsche Bundestag beschloss daher am 24. April 2026 auf
Bundestagsdrucksache 21/5321, die Energiesteuer temporär für den Zeitraum
von zwei Monaten, beginnend ab dem 1. Mai 2026, zu reduzieren. Diese
Maßnahme endete am 30. Juni 2026. Am 1. Juli 2026 zogen die Kraftstoffpreise
im ganzen Bundesgebiet wieder deutlich an.
Die deutsche Wirtschaft verzeichnete im ersten Quartal 2026 lediglich ein
reales gesamtwirtschaftliches Wachstum von 0,3 Prozent (destatis.de/DE/Presse/
Pressemitteilungen/2026/05/PD26_173_811.html). Trotz Absichtserklärungen
und vereinzelten Schiffsverkehrs ist nicht absehbar, wie lange und unter
welchen Konditionen die Straße von Hormus wieder für den Schiffsverkehr
geöffnet sein wird. Daher stellen sich den Fragestellern mehrere Fragen zum
bisherigen und zum geplanten Vorgehen der Bundesregierung bezüglich hoher
Kraftstoffpreise und der daraus resultierenden Inflation.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. August 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Senkung der
Energiesteuer auf Benzin und Diesel auf die Einnahmen aus der Energiesteuer im
Bundeshaushalt ausgewirkt (bitte das Energiesteueraufkommen für
Kraftstoffe für den Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich April 2026
auflisten und den Daten aus Mai und Juni 2026 gegenüberstellen, soweit
verfügbar)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Senkung der
Energiesteuer auf Benzin und Diesel auf die Einnahmen aus der Umsatzsteuer im
Bundeshaushalt ausgewirkt (bitte das Umsatzsteueraufkommen für
Kraftstoffe für den Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich April 2026
auflisten und den Daten aus Mai und Juni 2026 gegenüberstellen, soweit
verfügbar)?
3. Welche tatsächlichen Kosten sind bei der Zollverwaltung durch die
Senkung der Energiesteuersätze entstanden?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium der Finanzen berichtet monatlich über die Entwicklung
der Steuereinnahmen im Rahmen des Monatsberichts. Daten zum Aufkommen
der Energiesteuer auf Sonstiges (Benzin, Diesel etc.) sowie zum Aufkommen
der Umsatzsteuer finden sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der
Finanzen unter:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuer
n/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/1-kassenmaessige-steuereinnahm
en-nach-steuerarten-und-gebietskoerperschaften.html.
Ausführungen zum Einfluss der gestiegenen Kraftstoffpreise auf das
Steueraufkommen und die Verfügbarkeit von entsprechenden Daten sind im Artikel des
Monatsberichts April 2026 im Fokusthema zu finden:
www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/04/Inhalte/K
apitel-3-Wirtschafts-und-Finanzlage/3-2-steuereinnahmen-maerz-2026.html.
Im Übrigen wird auf den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für
Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz) in der Bundestagsdrucksache 21/5321
verwiesen.
4. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung künftig
gegebenenfalls, um die Bürger an der Zapfsäule von der Energiesteuer und
der darauf zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie der CO2-Abgabe bzw. ab
2028 den Kosten des Europäische Emissionshandelssystems 2 (EU‑ETS 2)
zu entlasten?
Über etwaigen Handlungsbedarf wird die Bundesregierung unter
Berücksichtigung der Entwicklung der Energiepreise, der fiskalischen Rahmenbedingungen
sowie der klima- und europarechtlichen Vorgaben entscheiden.
5. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls
als geeignet an, um die indirekten, inflationssteigernden Effekte hoher
Kraftstoffpreise nach Auslaufen der temporären Energiesteuersenkung bei
den Transport- und Produktionskosten künftig auf einem niedrigen Niveau
zu halten?
6. Welche weiteren möglichen Maßnahmen sieht die Bundesregierung
gegebenenfalls als geeignetes Mittel an, um die Inflation nach Auslaufen der
Energiesteuerabsenkung zu bremsen?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Das Ziel der Preisniveaustabilität ist primär Aufgabe der Europäischen
Zentralbank.
Die Bundesregierung kann dieses Ziel nur indirekt unterstützen, z. B. durch
eine wachstumsorientierte Wirtschafts- und Finanzpolitik. Mit der Abschaffung
der Gasspeicherumlage, der Absenkung der Strom-Netzentgelte, der
Verstetigung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden
Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft sowie der Einführung eines
Industriestrompreises wurden bereits wirksame Maßnahmen zur Dämpfung der
Energiepreise umgesetzt.
7. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die
Energiesteuersenkung die bisher einzige wirksame Maßnahme gegen explodierende
Kraftstoffpreise gewesen ist, eine erneute Absenkung der Energiesteuer
oder anderer Steuern bzw. Abgaben, um Verbraucher und Unternehmen zu
entlasten, und wenn nein, warum nicht?
8. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung im Falle eines erneuten
Aufflammens des Irankriegs inklusive Sperrung der Straße von Hormus
und globaler Angebotsverknappung bei konventionellen Energieträgern
gegebenenfalls unmittelbar ergreifen, um Verbraucher von exogenen
Preisschocks zu entlasten und das Wirtschaftswachstum nicht zu
beeinträchtigen, bzw. welche ergriffenen Entlastungsmaßnahmen haben sich
nach Ansicht der Bundesregierung zwischen dem 28. Februar 2026 und
dem 30. Juni 2026 bewährt?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen auf den internationalen
Energie- und Rohstoffmärkten fortlaufend und bewertet deren Auswirkungen
auf die Energieversorgung sowie auf Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
die Wirtschaft. Über gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen wird sie unter
Berücksichtigung der jeweiligen Lage sowie der wirtschafts-, finanz-, energie-
und europarechtlichen Rahmenbedingungen entscheiden. Die Bewertung der
Wirksamkeit bereits ergriffener Maßnahmen hängt von den jeweiligen
Zielsetzungen und den konkreten Rahmenbedingungen ab; beispielsweise zeigen
vorliegende Daten, insbesondere auch der Monopolkommission, dass die
Absenkung der Energiesteuer zu einem großen Teil an die Verbraucherinnen und
Verbraucher sowie die Wirtschaft weitergegeben wurde.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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