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Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von hohen Kraftstoff- und Gaspreisen durch den Irankonflikt (Antwort zu Drs. 21/7393)

dip / drucksache 11.08.2026 · WP 21 · 21/7566 · Antwort · Original ↗

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Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von hohen Kraftstoff- und Gaspreisen durch den Irankonflikt (Antwort zu Drs. 21/7393) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7566 21. Wahlperiode 11.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Henze, Marc Bernhard, Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7393 – Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von hohen Kraftstoff- und Gaspreisen durch den Irankonflikt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch die Angriffe der USA und Israels im März 2026 auf den Iran kündigten die iranischen Revolutionsgarden an, notfalls mit Gewalt Schiffe an der Durchfahrt durch die für den internationalen Handel wichtige Straße von Hormus zu hindern (www.zeit.de/politik/ausland/2026-03/strasse-von-hormus-ira n-revolutionsgarden-kontrolle-faq). Diese Ankündigung löste eine massive Steigerung der Rohölpreise auf dem globalen Rohstoffmarkt aus (www.ndr.de/nachrichten/hamburg/tanken-imme r-teurer-wer-dreht-gerade-an-der-preisschraube,benzinpreise-118.html). Neben der Erhöhung der Preise für Kraftstoffe droht hierdurch auch eine nachgelagerte Steigerung der Inflation durch gesteigerte Kosten für Transporte und Logistik. Die Bundesregierung entschied sich daraufhin, Bürger sowie die Wirtschaft zu entlasten. Der Deutsche Bundestag beschloss daher am 24. April 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/5321, die Energiesteuer temporär für den Zeitraum von zwei Monaten, beginnend ab dem 1. Mai 2026, zu reduzieren. Diese Maßnahme endete am 30. Juni 2026. Am 1. Juli 2026 zogen die Kraftstoffpreise im ganzen Bundesgebiet wieder deutlich an. Die deutsche Wirtschaft verzeichnete im ersten Quartal 2026 lediglich ein reales gesamtwirtschaftliches Wachstum von 0,3 Prozent (destatis.de/DE/Presse/ Pressemitteilungen/2026/05/PD26_173_811.html). Trotz Absichtserklärungen und vereinzelten Schiffsverkehrs ist nicht absehbar, wie lange und unter welchen Konditionen die Straße von Hormus wieder für den Schiffsverkehr geöffnet sein wird. Daher stellen sich den Fragestellern mehrere Fragen zum bisherigen und zum geplanten Vorgehen der Bundesregierung bezüglich hoher Kraftstoffpreise und der daraus resultierenden Inflation. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel auf die Einnahmen aus der Energiesteuer im Bundeshaushalt ausgewirkt (bitte das Energiesteueraufkommen für Kraftstoffe für den Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich April 2026 auflisten und den Daten aus Mai und Juni 2026 gegenüberstellen, soweit verfügbar)? 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel auf die Einnahmen aus der Umsatzsteuer im Bundeshaushalt ausgewirkt (bitte das Umsatzsteueraufkommen für Kraftstoffe für den Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich April 2026 auflisten und den Daten aus Mai und Juni 2026 gegenüberstellen, soweit verfügbar)? 3. Welche tatsächlichen Kosten sind bei der Zollverwaltung durch die Senkung der Energiesteuersätze entstanden? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium der Finanzen berichtet monatlich über die Entwicklung der Steuereinnahmen im Rahmen des Monatsberichts. Daten zum Aufkommen der Energiesteuer auf Sonstiges (Benzin, Diesel etc.) sowie zum Aufkommen der Umsatzsteuer finden sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuer n/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/1-kassenmaessige-steuereinnahm en-nach-steuerarten-und-gebietskoerperschaften.html. Ausführungen zum Einfluss der gestiegenen Kraftstoffpreise auf das Steueraufkommen und die Verfügbarkeit von entsprechenden Daten sind im Artikel des Monatsberichts April 2026 im Fokusthema zu finden: www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/04/Inhalte/K apitel-3-Wirtschafts-und-Finanzlage/3-2-steuereinnahmen-maerz-2026.html. Im Übrigen wird auf den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz) in der Bundestagsdrucksache 21/5321 verwiesen. 4. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung künftig gegebenenfalls, um die Bürger an der Zapfsäule von der Energiesteuer und der darauf zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie der CO2-Abgabe bzw. ab 2028 den Kosten des Europäische Emissionshandelssystems 2 (EU‑ETS 2) zu entlasten? Über etwaigen Handlungsbedarf wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Energiepreise, der fiskalischen Rahmenbedingungen sowie der klima- und europarechtlichen Vorgaben entscheiden. 5. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls als geeignet an, um die indirekten, inflationssteigernden Effekte hoher Kraftstoffpreise nach Auslaufen der temporären Energiesteuersenkung bei den Transport- und Produktionskosten künftig auf einem niedrigen Niveau zu halten? 6. Welche weiteren möglichen Maßnahmen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls als geeignetes Mittel an, um die Inflation nach Auslaufen der Energiesteuerabsenkung zu bremsen? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Das Ziel der Preisniveaustabilität ist primär Aufgabe der Europäischen Zentralbank. Die Bundesregierung kann dieses Ziel nur indirekt unterstützen, z. B. durch eine wachstumsorientierte Wirtschafts- und Finanzpolitik. Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage, der Absenkung der Strom-Netzentgelte, der Verstetigung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft sowie der Einführung eines Industriestrompreises wurden bereits wirksame Maßnahmen zur Dämpfung der Energiepreise umgesetzt. 7. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Energiesteuersenkung die bisher einzige wirksame Maßnahme gegen explodierende Kraftstoffpreise gewesen ist, eine erneute Absenkung der Energiesteuer oder anderer Steuern bzw. Abgaben, um Verbraucher und Unternehmen zu entlasten, und wenn nein, warum nicht? 8. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung im Falle eines erneuten Aufflammens des Irankriegs inklusive Sperrung der Straße von Hormus und globaler Angebotsverknappung bei konventionellen Energieträgern gegebenenfalls unmittelbar ergreifen, um Verbraucher von exogenen Preisschocks zu entlasten und das Wirtschaftswachstum nicht zu beeinträchtigen, bzw. welche ergriffenen Entlastungsmaßnahmen haben sich nach Ansicht der Bundesregierung zwischen dem 28. Februar 2026 und dem 30. Juni 2026 bewährt? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen auf den internationalen Energie- und Rohstoffmärkten fortlaufend und bewertet deren Auswirkungen auf die Energieversorgung sowie auf Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft. Über gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen wird sie unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage sowie der wirtschafts-, finanz-, energie- und europarechtlichen Rahmenbedingungen entscheiden. Die Bewertung der Wirksamkeit bereits ergriffener Maßnahmen hängt von den jeweiligen Zielsetzungen und den konkreten Rahmenbedingungen ab; beispielsweise zeigen vorliegende Daten, insbesondere auch der Monopolkommission, dass die Absenkung der Energiesteuer zu einem großen Teil an die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft weitergegeben wurde. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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