Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren
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Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 358/26 (Beschluss)
10.07.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für
Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
bewahren
Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 beschlossen, die aus der
Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Drucksache 358/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für
Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
bewahren
1. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates (Artikel 7
Absatz 1 des Grundgesetzes). Der Bundesrat bekennt sich ausdrücklich zur
allgemeinen Schulpflicht als unverzichtbare Grundlage eines leistungsfähigen,
gerechten und integrationsstarken Bildungssystems in Deutschland.
2. Die allgemeine Schulpflicht ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, allen
Kindern und Jugendlichen entsprechend ihren Fähigkeiten und, unabhängig von
ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, sozialem Umfeld,
Beeinträchtigung, Behinderung, sexueller Identität oder weltanschaulicher Prägung
möglichst gleiche Bildungs- und Aufstiegschancen zu eröffnen und bestehende
Bildungsungleichheiten wirksam zu verringern.
3. Schulen sind Orte des gemeinsamen Lernens und Lebens, an denen neben
fachlichen Kompetenzen auch soziale und staatsbürgerliche Kompetenzen,
insbesondere Leistungsbereitschaft, Durchsetzungsvermögen,
Verantwortungsbewusstsein, Respekt, Toleranz sowie das Verständnis für die Werte der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung vermittelt und eingeübt werden
4. Die allgemeine Schulpflicht leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und
zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zu Toleranz und Wertebildung und
wirkt damit auch der Entstehung gesellschaftlicher Parallelstrukturen entgegen.
5. Zugleich muss die Durchsetzung der Schulpflicht mit frühzeitigen
Unterstützungs- und Hilfsangeboten für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie
deren Familien verbunden sein, um Bildungsabbrüche und dauerhafte soziale
Benachteiligungen zu verhindern.
6. Die allgemeine Schulpflicht gewährleistet verlässliche Bildungsstrukturen und
trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Unabhängig von der
beruflichen, zeitlichen oder finanziellen Situation der Eltern kann innerhalb der
bestehenden Bildungsstrukturen der Bildungsanspruch von Kindern und
Jugendlichen durch eine kontinuierliche pädagogische Begleitung und Betreuung
dauerhaft sichergestellt und institutionell weiterentwickelt werden.
7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die
Bedeutung der allgemeinen Schulpflicht für ein leistungsfähiges, gerechtes und
integrationsstarkes Bildungssystem bei künftigen Gesetzesvorhaben und
Maßnahmen mit Bezug zur schulischen Bildung zu berücksichtigen und Vorhaben
entgegenzutreten, die geeignet sind, die allgemeine Schulpflicht als tragendes
Prinzip des deutschen Bildungssystems zu schwächen.
Begründung
Die allgemeine Schulpflicht ist ein grundlegender Bestandteil der Bildungs-
und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie gewährleistet,
dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft,
ihrem familiären Umfeld oder weltanschaulichen Vorstellungen ihrer Eltern
Zugang zu einer verbindlichen und qualitativ hochwertigen schulischen Bildung
erhalten.
Schule ist dabei weit mehr als ein Ort reiner Wissensvermittlung. Auch soziale
und staatsbürgerliche Kompetenzen, insbesondere Leistungsbereitschaft,
Verantwortungsbewusstsein, Team- und Konfliktfähigkeit und Respekt gegenüber
anderen Menschen und demokratischen Institutionen werden dort vermittelt
und im sozialen Miteinander eingeübt. Im gemeinsamen Lernen erfahren
Kinder und Jugendliche gesellschaftliche Vielfalt, erwerben soziale Kompetenzen
und entwickeln ein Verständnis für die Werte und Regeln des Zusammenlebens
in einer freiheitlichen Demokratie.
Die allgemeine Schulpflicht leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur
Chancengerechtigkeit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verhindert,
dass Kinder und Jugendliche dauerhaft aus Bildungs- und
Integrationsprozessen herausgelöst werden, und schützt sie vor sozialer Isolation. Der Schule
kommt als Ort demokratischer Bildung und gesellschaftlicher Integration
besondere Bedeutung zu.
Bestrebungen, die allgemeine Schulpflicht zugunsten einer Bildungspflicht
aufzuweichen, würden diese bewährten Strukturen gefährden. Eine
Bildungspflicht könnte weder die soziale Integrationsfunktion von Schule noch die
Vermittlung verbindlicher Bildungsstandards in gleicher Weise gewährleisten.
Verlässliche schulische Strukturen sind für viele Familien eine zentrale
Voraussetzung dafür, Erwerbstätigkeit und familiäre Verantwortung miteinander
vereinbaren zu können. Insbesondere Alleinerziehende sowie Familien mit
begrenzten finanziellen oder zeitlichen Ressourcen wären durch eine stärkere
Verlagerung von Bildungsaufgaben in den häuslichen Bereich überproportional
belastet. Die allgemeine Schulpflicht trägt daher auch dazu bei, soziale
Ungleichheiten nicht weiter zu vertiefen.
Zugleich ist klar, dass Schulabsentismus häufig auch Ausdruck persönlicher,
familiärer oder psychischer Belastungen ist. Deshalb müssen konsequente
Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht stets mit frühzeitigen
pädagogischen, psychologischen und sozialpädagogischen Unterstützungsangeboten
verbunden werden.
Der Bundesrat setzt mit der Entschließung ein klares Signal für den Erhalt der
allgemeinen Schulpflicht als Fundament von Chancengerechtigkeit und
gesellschaftlicher Integration in Deutschland.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren (Beschlussdrucksache)