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Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 358/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 358/26 (Beschluss) 10.07.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen. Drucksache 358/26 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren 1. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates (Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes). Der Bundesrat bekennt sich ausdrücklich zur allgemeinen Schulpflicht als unverzichtbare Grundlage eines leistungsfähigen, gerechten und integrationsstarken Bildungssystems in Deutschland. 2. Die allgemeine Schulpflicht ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, allen Kindern und Jugendlichen entsprechend ihren Fähigkeiten und, unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, sozialem Umfeld, Beeinträchtigung, Behinderung, sexueller Identität oder weltanschaulicher Prägung möglichst gleiche Bildungs- und Aufstiegschancen zu eröffnen und bestehende Bildungsungleichheiten wirksam zu verringern. 3. Schulen sind Orte des gemeinsamen Lernens und Lebens, an denen neben fachlichen Kompetenzen auch soziale und staatsbürgerliche Kompetenzen, insbesondere Leistungsbereitschaft, Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Respekt, Toleranz sowie das Verständnis für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vermittelt und eingeübt werden 4. Die allgemeine Schulpflicht leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zu Toleranz und Wertebildung und wirkt damit auch der Entstehung gesellschaftlicher Parallelstrukturen entgegen. 5. Zugleich muss die Durchsetzung der Schulpflicht mit frühzeitigen Unterstützungs- und Hilfsangeboten für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien verbunden sein, um Bildungsabbrüche und dauerhafte soziale Benachteiligungen zu verhindern. 6. Die allgemeine Schulpflicht gewährleistet verlässliche Bildungsstrukturen und trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Unabhängig von der beruflichen, zeitlichen oder finanziellen Situation der Eltern kann innerhalb der bestehenden Bildungsstrukturen der Bildungsanspruch von Kindern und Jugendlichen durch eine kontinuierliche pädagogische Begleitung und Betreuung dauerhaft sichergestellt und institutionell weiterentwickelt werden. 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Bedeutung der allgemeinen Schulpflicht für ein leistungsfähiges, gerechtes und integrationsstarkes Bildungssystem bei künftigen Gesetzesvorhaben und Maßnahmen mit Bezug zur schulischen Bildung zu berücksichtigen und Vorhaben entgegenzutreten, die geeignet sind, die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems zu schwächen. Begründung Die allgemeine Schulpflicht ist ein grundlegender Bestandteil der Bildungs- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrem familiären Umfeld oder weltanschaulichen Vorstellungen ihrer Eltern Zugang zu einer verbindlichen und qualitativ hochwertigen schulischen Bildung erhalten. Schule ist dabei weit mehr als ein Ort reiner Wissensvermittlung. Auch soziale und staatsbürgerliche Kompetenzen, insbesondere Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Team- und Konfliktfähigkeit und Respekt gegenüber anderen Menschen und demokratischen Institutionen werden dort vermittelt und im sozialen Miteinander eingeübt. Im gemeinsamen Lernen erfahren Kinder und Jugendliche gesellschaftliche Vielfalt, erwerben soziale Kompetenzen und entwickeln ein Verständnis für die Werte und Regeln des Zusammenlebens in einer freiheitlichen Demokratie. Die allgemeine Schulpflicht leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Chancengerechtigkeit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verhindert, dass Kinder und Jugendliche dauerhaft aus Bildungs- und Integrationsprozessen herausgelöst werden, und schützt sie vor sozialer Isolation. Der Schule kommt als Ort demokratischer Bildung und gesellschaftlicher Integration besondere Bedeutung zu. Bestrebungen, die allgemeine Schulpflicht zugunsten einer Bildungspflicht aufzuweichen, würden diese bewährten Strukturen gefährden. Eine Bildungspflicht könnte weder die soziale Integrationsfunktion von Schule noch die Vermittlung verbindlicher Bildungsstandards in gleicher Weise gewährleisten. Verlässliche schulische Strukturen sind für viele Familien eine zentrale Voraussetzung dafür, Erwerbstätigkeit und familiäre Verantwortung miteinander vereinbaren zu können. Insbesondere Alleinerziehende sowie Familien mit begrenzten finanziellen oder zeitlichen Ressourcen wären durch eine stärkere Verlagerung von Bildungsaufgaben in den häuslichen Bereich überproportional belastet. Die allgemeine Schulpflicht trägt daher auch dazu bei, soziale Ungleichheiten nicht weiter zu vertiefen. Zugleich ist klar, dass Schulabsentismus häufig auch Ausdruck persönlicher, familiärer oder psychischer Belastungen ist. Deshalb müssen konsequente Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht stets mit frühzeitigen pädagogischen, psychologischen und sozialpädagogischen Unterstützungsangeboten verbunden werden. Der Bundesrat setzt mit der Entschließung ein klares Signal für den Erhalt der allgemeinen Schulpflicht als Fundament von Chancengerechtigkeit und gesellschaftlicher Integration in Deutschland.

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