Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren
Text
Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 358/26
09.06.26
Antrag
der Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für
Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
bewahren
Freistaat Thüringen Erfurt, 9. Juni 2026
Der Chef der Staatskanzlei
Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Thüringen und Sachsen-Anhalt haben beschlossen, dem
Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine
Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für
Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren
zuzuleiten.
Es wird gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung
der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 zu setzen und anschließend den
Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gruhner
Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für
Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat bekennt sich ausdrücklich zur allgemeinen Schulpflicht als
unverzichtbare Grundlage eines leistungsfähigen, gerechten und integrationsstarken
Bildungssystems in Deutschland.
2. Die allgemeine Schulpflicht ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, allen
Kindern und Jugendlichen unabhängig von Herkunft, sozialem Umfeld oder
weltanschaulicher Prägung möglichst gleiche Bildungs- und Aufstiegschancen zu
eröffnen und bestehende Bildungsungleichheiten wirksam zu verringern.
3. Schulen sind Orte des gemeinsamen Lernens und Lebens, an denen neben
fachlichen Kompetenzen insbesondere Leistungsbereitschaft,
Verantwortungsbewusstsein, Respekt, Toleranz sowie das Verständnis für die Werte der
freiheitlichdemokratischen Grundordnung vermittelt werden.
4. Die allgemeine Schulpflicht leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt, zu Toleranz und Wertebildung und wirkt damit
auch der Entstehung gesellschaftlicher Parallelstrukturen entgegen.
5. Zugleich muss die Durchsetzung der Schulpflicht mit frühzeitigen Unterstützungs-
und Hilfsangeboten für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien
verbunden sein, um Bildungsabbrüche und dauerhafte soziale Benachteiligungen
zu verhindern.
6. Die allgemeine Schulpflicht gewährleistet verlässliche Bildungsstrukturen und trägt
zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Unabhängig von der beruflichen,
zeitlichen oder finanziellen Situation der Eltern kann innerhalb der bestehenden
Bildungsstrukturen der Bildungsanspruch von Kindern und Jugendlichen durch eine
kontinuierliche pädagogische Begleitung und Betreuung dauerhaft sichergestellt
und institutionell weiterentwickelt werden.
7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die
Bedeutung der allgemeinen Schulpflicht für ein leistungsfähiges, gerechtes und
integrationsstarkes Bildungssystem bei künftigen Gesetzesvorhaben und
Maßnahmen mit Bezug zur schulischen Bildung zu berücksichtigen und Vorhaben
entgegenzutreten, die geeignet sind, die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip
des deutschen Bildungssystems zu schwächen.
Begründung
Die allgemeine Schulpflicht ist ein grundlegender Bestandteil der Bildungs- und
Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie gewährleistet, dass alle
Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrem familiären Umfeld
oder weltanschaulichen Vorstellungen ihrer Eltern Zugang zu einer verbindlichen und
qualitativ hochwertigen schulischen Bildung erhalten.
Schule ist dabei weit mehr als ein Ort reiner Wissensvermittlung. Sie vermittelt
Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Team- und Konfliktfähigkeit und
Respekt gegenüber anderen Menschen und demokratischen Institutionen. Im
gemeinsamen Lernen erfahren Kinder und Jugendliche gesellschaftliche Vielfalt, erwerben
soziale Kompetenzen und entwickeln ein Verständnis für die Werte und Regeln des
Zusammenlebens in einer freiheitlichen Demokratie.
Die allgemeine Schulpflicht leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur
Chancengerechtigkeit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verhindert, dass Kinder und
Jugendliche dauerhaft aus Bildungs- und Integrationsprozessen herausgelöst werden,
und schützt sie vor sozialer Isolation. Der Schule kommt als Ort demokratischer
Bildung und gesellschaftlicher Integration besondere Bedeutung zu.
Bestrebungen, die allgemeine Schulpflicht zugunsten einer Bildungspflicht
aufzuweichen, würden diese bewährten Strukturen gefährden. Eine Bildungspflicht könnte
weder die soziale Integrationsfunktion von Schule noch die Vermittlung verbindlicher
Bildungsstandards in gleicher Weise gewährleisten.
Verlässliche schulische Strukturen sind für viele Familien eine zentrale Voraussetzung
dafür, Erwerbstätigkeit und familiäre Verantwortung miteinander vereinbaren zu
können. Insbesondere Alleinerziehende sowie Familien mit begrenzten finanziellen oder
zeitlichen Ressourcen wären durch eine stärkere Verlagerung von Bildungsaufgaben
in den häuslichen Bereich überproportional belastet. Die allgemeine Schulpflicht trägt
daher auch dazu bei, soziale Ungleichheiten nicht weiter zu vertiefen.
Zugleich ist klar, dass Schulabsentismus häufig auch Ausdruck persönlicher, familiärer
oder psychischer Belastungen ist. Deshalb müssen konsequente Maßnahmen zur
Durchsetzung der Schulpflicht stets mit frühzeitigen pädagogischen, psychologischen
und sozialpädagogischen Unterstützungsangeboten verbunden werden.
Der Bundesrat setzt mit der Entschließung ein klares Signal für den Erhalt der
allgemeinen Schulpflicht als Fundament von Chancengerechtigkeit und gesellschaftlicher
Integration in Deutschland.
Drucksache 358/26 - 2 -
Relationen
- authored ← Brandenburg
- authored ← Bremen
- authored ← Hamburg
- authored ← Niedersachsen
- authored ← Saarland
- authored ← Sachsen
- authored ← Sachsen-Anhalt
- authored ← Thüringen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren (Länderantrag)