polradar

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen

dip / drucksache 11.07.2025 · WP 21 · 135/25(B) · Beschluss · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen [Bundesrat Drucksache 135/25 (Beschluss) (Grunddrucksachen 135/25 und 136/25) 11.07.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen COM(2025) 88 final Drucksache: 135/25 in Verbindung mit Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern: Kompetenzen für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation COM(2025) 89 final Drucksache: 136/25 Der Bundesrat hat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilungen der Kommission zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen sowie zu einem Strategieplan für die Bildung in MINT- Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Er teilt die Auffassung der Kommission, dass Bildung und hier insbesondere die Grundkompetenzen sowie die Kompetenzen in MINT-Fächern für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen der Gegenwart eine grundlegende Rolle spielen. 2. Der Bundesrat bekräftigt gleichzeitig die bereits in seiner Stellungnahme vom 23. Mai 2025 zur Mitteilung der Kommission zur Union der Kompetenzen (BR- Drucksache 143/25 (Beschluss)) zum Ausdruck gebrachte kritische Haltung gegenüber dem den Mitteilungen zugrundeliegenden Verständnis einer auf die Zuführung von „Humankapital“ zum Arbeitsmarkt fokussierten Bildung. Er betont sein Verständnis eines ganzheitlichen Bildungsbegriffs, der auch die Entwicklung von sozialen, persönlichen und kulturellen Kompetenzen umfasst. 3. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission in Bezug auf die Darstellung und Analyse des Sachstands im Bereich Grundkompetenzen und auf deren Rückgang. Er distanziert sich hingegen von ihrer Behauptung, dass wegen überladener Lehrpläne die Entwicklung von Grundkompetenzen oft nicht ausreichend berücksichtigt werden könnte. Auf Ausgewogenheit bezüglich der Fachinhalte und fachbezogener Kompetenzorientierung, auf deren Bedeutsamkeit, Zielklarheit und Realisierbarkeit wird bei der Erstellung von Lehrplänen in Deutschland geachtet und werden alle neu gestalteten Lehrpläne auch entsprechend überprüft. 4. Der Bundesrat stimmt der Kommission dahingehend zu, dass neben den zur Entwicklung von Grundkompetenzen notwendigen Vorläuferkompetenzen auch ein Schwerpunkt der Kompetenzbildung im sozialen und personalen Bereich in der frühen Bildung liegen sollte. Diese unterstützt die grundlegenden Bildungsprozesse der Bildungsvermittlung und -begleitung in der Familie. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Kompetenzbildung im sozialen und personalen Bereich auch in der Primar- und Sekundarstufe weitergeführt werden muss, da nicht jedes Kind in der EU das Bildungssystem eines Mitgliedstaats von Anfang an durchläuft. 5. Der Bundesrat begrüßt die Aufnahme von bürgerschaftlicher Kompetenz und digitaler Kompetenz neben den klassischen Grundkompetenzen Rechnen, Schreiben und Lesen sowie der naturwissenschaftlichen Kompetenz. Er erkennt die zentrale Bedeutung der Demokratieerziehung und die Förderung bürgerschaftlicher Kompetenzen als grundlegenden Bestandteil schulischer Bildung ausdrücklich an. Zugleich weist er darauf hin, dass sich Kompetenzen in diesem Bereich – insbesondere Einstellungen und Haltungen – naturgemäß nur eingeschränkt objektiv erfassen und messen lassen. Deshalb sieht der Bundesrat die Entwicklung verbindlicher Bildungsstandards für die Demokratieerziehung mit Zurückhaltung. Es gilt, die besondere Eigenart und Komplexität demokratischer Bildung zu berücksichtigen, um der Vielfalt pädagogischer Ansätze und der Bedeutung individueller Entwicklung gerecht zu werden. Er steht daher der in der Mitteilung der Kommission angekündigten Festlegung und Überprüfung strategischer Ziele für Grundkompetenzen auf EU-Ebene durch eine künftige Europäische Beobachtungsstelle für Kompetenzen skeptisch gegenüber. Ziel bleibt es, Demokratiebildung nachhaltig zu stärken, ohne sie auf rein messbare Standards zu reduzieren. 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Aussage der Kommission, wonach Ressourcenmangel und Lehrplanbeschränkungen die Entwicklung von Grundkompetenzen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung beeinträchtigen, für die beruflichen Schulen in Deutschland differenziert betrachtet werden sollte. In der Berufsvorbereitung werden auf Basis des Lehrplans insbesondere die Grundkompetenzen gestärkt und die Berufsausbildung an den Berufsschulen (im Rahmen des dualen Systems) beziehungsweise Berufsfachschulen erfolgt im Rahmen von lernfeldorientierten Lehrplänen ausgesprochen ganzheitlich und adressiert neben der beruflichen Handlungskompetenz (Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz) auch Querschnittskompetenzen (Berufssprache Deutsch, Medienkompetenz) sowie Werte- und Demokratiebildung. Daneben werden gezielt auch Grundkompetenzen gefördert (zum Beispiel im Rahmen der zusätzlichen berufssprachlichen Förderung in Fachklassen). 7. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass bei der Förderung der Vermittlung und des Erlernens von Grundkompetenzen auch innovative Ansätze, die auf die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) setzen, sowohl förderungs- und unterstützungsbedürftigen als auch leistungsstärkeren Lernenden zugutekommen können. Er betont zugleich, dass die Möglichkeiten von KI den Erwerb individueller Lese- und Schreibkompetenzen nicht obsolet machen. Der souveräne Umgang mit KI erfordert ein hohes Maß an Schreib- und Lese- sowie Reflexions- und Urteilskompetenz. 8. Der Bundesrat begrüßt die Feststellung der Kommission, dass insbesondere Erwachsene mit geringen Grundkompetenzen schwer für Bildungsangebote zu erreichen sind und daher Wege entwickelt werden müssen, diese wirksam anzusprechen, um ihre Beteiligung an der Erwachsenenbildung zu erhöhen und damit auch ihre Grundkompetenzen zu stärken. Daher ist es wichtig, dass Angebote, die das Lebensumfeld und die Interessen der Erwachsenen ansprechen, auch jenseits der direkten Aus- und Weiterbildung, entwickelt, erprobt und nachhaltig verankert werden. Auf diesem Weg kann, durchaus auch integriert, eine Stärkung der Grundkompetenzen, der Digitalen Kompetenz und der bürgerschaftlichen Kompetenz Erwachsener erreicht werden. 9. Der Bundesrat begrüßt die mit der entsprechenden Mitteilung der Kommission einhergehende Schwerpunktsetzung auf MINT-Kompetenzen. Deutschland hat diesbezüglich bereits vielfältige Unterstützungs- und strategische Maßnahmen ergriffen, so zum Beispiel mit dem MINT-Aktionsplan 2.0 oder der im Jahr 2024 beschlossenen Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Stärkung der mathematisch-informatisch-naturwissenschaftlich-technischen Bildung. Diese sieht unter anderem eine stärkere Berücksichtigung der MINT-Fächer in den Stundentafeln aller Bildungsgänge sowie die Berücksichtigung von MINT- Themen im Sachunterricht des Primarbereichs vor. MINT-Kompetenzen sollten darüber hinaus auch in jeweils fachgebotener Form fachübergreifend berücksichtigt werden. Die Digitalisierung unserer Gesellschaft erfordert eine grundsätzliche Bildungstransformation, die den globalen Herausforderungen sowie der globalisierten Lebenswirklichkeit Rechnung trägt. Eine stärkere Verzahnung der Kompetenzförderung über alle Fächer hinaus muss stattfinden. 10. Der Bundesrat unterstützt nachdrücklich das von der Kommission proklamierte Ziel, mehr Frauen und Mädchen für MINT-bezogene Studiengänge und Ausbildungen zu gewinnen. Hierfür hält er es für wichtig, in allen Bildungsbereichen diversitätssensible Lernumgebungen zu ermöglichen beziehungsweise herzustellen. Darüber hinaus sollten weiterhin diskriminierende Strukturen, hier insbesondere Stereotype in Schulbüchern und Lehrplänen, weiter abgebaut und die Lernkultur im Bildungswesen diskriminierungssensibel gestaltet werden. 11. Der Bundesrat hält den in der Mitteilung der Kommission auf die Bereiche Mathematik und Naturwissenschaften gelegten Fokus aufgrund des hohen Bezugs dieser Disziplinen zu Problemlösekompetenzen für nachvollziehbar. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass dieser Fokus jedoch nicht den persönlichen Interessen und Fähigkeiten eines jeden Menschen gerecht wird. Daher regt der Bundesrat beispielsweise an, auch künstlerische Fächer im Sinne eines MINKT- beziehungsweise STEAM-Ansatzes stärker einzubeziehen und die Bedeutung der Geistes- und Sozialwissenschaften in ihrer Relevanz für Zukunftsthemen nicht zugunsten der MINT-Förderung aus dem Blick zu verlieren. 12. Der Bundesrat sieht die Vorgabe von quantitativen Zielgrößen (zum Beispiel zur Anzahl von Einschreibungen in MINT-bezogenen Studiengängen oder zum Anteil von Frauen bei den Einschreibungen) kritisch. Während solche Zielwerte als Orientierungsgrößen hilfreich sein mögen, sollten sie nicht als maßgebliche Parameter gelten. Die übermäßige Erfassung von Daten zu Kompetenzen und Bildung sieht der Bundesrat mit Skepsis. 13. Die Mitteilung der Kommission zur MINT-Bildung sieht vor, dass Zentren für Bildung in MINT-Fächern für die Schulbildung, einschließlich berufsbildender Schulen, in der gesamten EU erprobt werden sollen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es sich vor dem Hintergrund der Artikel 165/166 AEUV hierbei nur um ein freiwilliges Angebot handeln kann, so wie auch bestehende Initiativen im Kontext des strategischen Rahmens zur Vollendung eines gemeinsamen europäischen Bildungsraums (ET 2030), wie zum Beispiel die Centers for Vocational Excellence, nur auf Freiwilligkeit beruhen dürfen. 14. Der Bundesrat nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Kommission 2025 ein europäisches MINT-Exekutivgremium einrichten will, dass sich aus hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung zusammensetzen soll und in strategischen Fragen wie etwa Modernisierung der Lehrpläne oder auch Einbindung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen in die Bildung in MINT-Fächern berät. Der Bundesrat fordert hierbei eine frühzeitige und enge Einbeziehung der Mitgliedstaaten und Länder. 15. Der Bundesrat stellt fest, dass die Mitteilungen der Kommission zum einen auf die Ausweitung bestehender Initiativen im Kontext von ET 2030 abzielen und zum anderen weitere Initiativen für die kommenden Jahre ankündigen, für die zu diesem Zeitpunkt noch keine ausreichenden Informationen vorliegen. Vor diesem Hintergrund verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahmen vom 12. Februar 2021 zur Mitteilung der Kommission über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (BR-Drucksache 635/20 (Beschluss)) sowie vom 18. September 2020 zur Mitteilung der Kommission zu einer Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (BR-Drucksache 395/20 (Beschluss)). 16. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich die vorliegenden Mitteilungen der Kommission sowie die darin jeweils enthaltenen Einzelinitiativen mit Themen beschäftigen, die schwerpunktmäßig die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder im Bereich der schulischen Bildung, der Lehrkräfteausbildung, der beruflichen Bildung, der Hochschul- und der Erwachsenenbildung berühren. Dies betrifft nicht nur das übergreifende Ziel der Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraumes sowie seiner Eingliederung in den größeren Kontext der Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch zahlreiche vorgeschlagene Maßnahmen, etwa zu einer EU-Lehrkräfte-Agenda, zu EU-Schulallianzen, zur Einführung von Microcredentials, zur Entwicklung von Leitlinien zum Beispiel für die Lehrplanfunktion und -entwicklung, zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Abschlusses in der beruflichen Bildung und eines gemeinsamen Hochschulabschlusses für Ingenieurinnen und Ingenieure, zur Einrichtung von Kompetenzakademien für die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Industrie, Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen sowie zur Schaffung neuer Gremien, die einen zusätzlichen administrativen Aufwand befürchten lassen (zum Beispiel das Europäische MINT-Exekutivgremium). 17. Die vorgeschlagenen Maßnahmen und Initiativen im Bereich der Hochschulbildung liegen zum Teil in der Autonomie der Hochschulen und berühren die Wissenschaftsfreiheit. Teilweise gehen die vorgeschlagenen Initiativen deutlich über die unterstützende Zuständigkeit hinaus und geben daher Anlass zu kompetenzrechtlichen Bedenken. Das gilt vor allem für die angedachte Verbindung zwischen den MINT-Zielvorgaben und dem Europäischen Semester und den nationalen Plänen, in denen wichtige Reformen und Investitionen miteinander verknüpft werden sollen. 18. Der Bundesrat weist die Bundesregierung deshalb darauf hin, dass die vorliegende Stellungnahme des Bundesrates insoweit gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen ist. 19. Der Bundesrat behält sich gesonderte Stellungnahmen zu den in den Mitteilungen der Kommission angesprochenen Einzelinitiativen vor. 20. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.]

Relationen