Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen
[Bundesrat Drucksache 135/25 (Beschluss)
(Grunddrucksachen 135/25 und
136/25)
11.07.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen zu einem Aktionsplan für
Grundkompetenzen
COM(2025) 88 final
Drucksache: 135/25
in Verbindung mit
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Ein Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern: Kompetenzen
für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
COM(2025) 89 final
Drucksache: 136/25
Der Bundesrat hat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilungen der Kommission zu einem Aktionsplan
für Grundkompetenzen sowie zu einem Strategieplan für die Bildung in MINT-
Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Er teilt
die Auffassung der Kommission, dass Bildung und hier insbesondere die
Grundkompetenzen sowie die Kompetenzen in MINT-Fächern für die
Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Bewältigung gesellschaftlicher
Herausforderungen der Gegenwart eine grundlegende Rolle spielen.
2. Der Bundesrat bekräftigt gleichzeitig die bereits in seiner Stellungnahme vom
23. Mai 2025 zur Mitteilung der Kommission zur Union der Kompetenzen (BR-
Drucksache 143/25 (Beschluss)) zum Ausdruck gebrachte kritische Haltung
gegenüber dem den Mitteilungen zugrundeliegenden Verständnis einer auf die
Zuführung von „Humankapital“ zum Arbeitsmarkt fokussierten Bildung. Er betont
sein Verständnis eines ganzheitlichen Bildungsbegriffs, der auch die
Entwicklung von sozialen, persönlichen und kulturellen Kompetenzen umfasst.
3. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission in Bezug auf die
Darstellung und Analyse des Sachstands im Bereich Grundkompetenzen und auf deren
Rückgang. Er distanziert sich hingegen von ihrer Behauptung, dass wegen
überladener Lehrpläne die Entwicklung von Grundkompetenzen oft nicht
ausreichend berücksichtigt werden könnte. Auf Ausgewogenheit bezüglich der
Fachinhalte und fachbezogener Kompetenzorientierung, auf deren
Bedeutsamkeit, Zielklarheit und Realisierbarkeit wird bei der Erstellung von Lehrplänen in
Deutschland geachtet und werden alle neu gestalteten Lehrpläne auch
entsprechend überprüft.
4. Der Bundesrat stimmt der Kommission dahingehend zu, dass neben den zur
Entwicklung von Grundkompetenzen notwendigen Vorläuferkompetenzen auch
ein Schwerpunkt der Kompetenzbildung im sozialen und personalen Bereich in
der frühen Bildung liegen sollte. Diese unterstützt die grundlegenden
Bildungsprozesse der Bildungsvermittlung und -begleitung in der Familie. Der
Bundesrat weist darauf hin, dass eine Kompetenzbildung im sozialen und personalen
Bereich auch in der Primar- und Sekundarstufe weitergeführt werden muss, da
nicht jedes Kind in der EU das Bildungssystem eines Mitgliedstaats von Anfang
an durchläuft.
5. Der Bundesrat begrüßt die Aufnahme von bürgerschaftlicher Kompetenz und
digitaler Kompetenz neben den klassischen Grundkompetenzen Rechnen,
Schreiben und Lesen sowie der naturwissenschaftlichen Kompetenz. Er erkennt
die zentrale Bedeutung der Demokratieerziehung und die Förderung
bürgerschaftlicher Kompetenzen als grundlegenden Bestandteil schulischer Bildung
ausdrücklich an. Zugleich weist er darauf hin, dass sich Kompetenzen in diesem
Bereich – insbesondere Einstellungen und Haltungen – naturgemäß nur
eingeschränkt objektiv erfassen und messen lassen. Deshalb sieht der Bundesrat die
Entwicklung verbindlicher Bildungsstandards für die Demokratieerziehung mit
Zurückhaltung. Es gilt, die besondere Eigenart und Komplexität demokratischer
Bildung zu berücksichtigen, um der Vielfalt pädagogischer Ansätze und der
Bedeutung individueller Entwicklung gerecht zu werden. Er steht daher der in
der Mitteilung der Kommission angekündigten Festlegung und Überprüfung
strategischer Ziele für Grundkompetenzen auf EU-Ebene durch eine künftige
Europäische Beobachtungsstelle für Kompetenzen skeptisch gegenüber. Ziel
bleibt es, Demokratiebildung nachhaltig zu stärken, ohne sie auf rein messbare
Standards zu reduzieren.
6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Aussage der Kommission, wonach
Ressourcenmangel und Lehrplanbeschränkungen die Entwicklung von
Grundkompetenzen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung beeinträchtigen, für
die beruflichen Schulen in Deutschland differenziert betrachtet werden sollte. In
der Berufsvorbereitung werden auf Basis des Lehrplans insbesondere die
Grundkompetenzen gestärkt und die Berufsausbildung an den Berufsschulen
(im Rahmen des dualen Systems) beziehungsweise Berufsfachschulen erfolgt
im Rahmen von lernfeldorientierten Lehrplänen ausgesprochen ganzheitlich
und adressiert neben der beruflichen Handlungskompetenz (Fach-, Selbst- und
Sozialkompetenz) auch Querschnittskompetenzen (Berufssprache Deutsch,
Medienkompetenz) sowie Werte- und Demokratiebildung. Daneben werden gezielt
auch Grundkompetenzen gefördert (zum Beispiel im Rahmen der zusätzlichen
berufssprachlichen Förderung in Fachklassen).
7. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass bei der Förderung der
Vermittlung und des Erlernens von Grundkompetenzen auch innovative
Ansätze, die auf die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) setzen, sowohl
förderungs- und unterstützungsbedürftigen als auch leistungsstärkeren Lernenden
zugutekommen können. Er betont zugleich, dass die Möglichkeiten von KI den
Erwerb individueller Lese- und Schreibkompetenzen nicht obsolet machen. Der
souveräne Umgang mit KI erfordert ein hohes Maß an Schreib- und Lese- sowie
Reflexions- und Urteilskompetenz.
8. Der Bundesrat begrüßt die Feststellung der Kommission, dass insbesondere
Erwachsene mit geringen Grundkompetenzen schwer für Bildungsangebote zu
erreichen sind und daher Wege entwickelt werden müssen, diese wirksam
anzusprechen, um ihre Beteiligung an der Erwachsenenbildung zu erhöhen und
damit auch ihre Grundkompetenzen zu stärken. Daher ist es wichtig, dass
Angebote, die das Lebensumfeld und die Interessen der Erwachsenen ansprechen,
auch jenseits der direkten Aus- und Weiterbildung, entwickelt, erprobt und
nachhaltig verankert werden. Auf diesem Weg kann, durchaus auch integriert,
eine Stärkung der Grundkompetenzen, der Digitalen Kompetenz und der
bürgerschaftlichen Kompetenz Erwachsener erreicht werden.
9. Der Bundesrat begrüßt die mit der entsprechenden Mitteilung der Kommission
einhergehende Schwerpunktsetzung auf MINT-Kompetenzen. Deutschland hat
diesbezüglich bereits vielfältige Unterstützungs- und strategische Maßnahmen
ergriffen, so zum Beispiel mit dem MINT-Aktionsplan 2.0 oder der im Jahr
2024 beschlossenen Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Stärkung der
mathematisch-informatisch-naturwissenschaftlich-technischen Bildung. Diese
sieht unter anderem eine stärkere Berücksichtigung der MINT-Fächer in den
Stundentafeln aller Bildungsgänge sowie die Berücksichtigung von MINT-
Themen im Sachunterricht des Primarbereichs vor. MINT-Kompetenzen sollten
darüber hinaus auch in jeweils fachgebotener Form fachübergreifend
berücksichtigt werden. Die Digitalisierung unserer Gesellschaft erfordert eine
grundsätzliche Bildungstransformation, die den globalen Herausforderungen sowie
der globalisierten Lebenswirklichkeit Rechnung trägt. Eine stärkere
Verzahnung der Kompetenzförderung über alle Fächer hinaus muss stattfinden.
10. Der Bundesrat unterstützt nachdrücklich das von der Kommission proklamierte
Ziel, mehr Frauen und Mädchen für MINT-bezogene Studiengänge und
Ausbildungen zu gewinnen. Hierfür hält er es für wichtig, in allen Bildungsbereichen
diversitätssensible Lernumgebungen zu ermöglichen beziehungsweise
herzustellen. Darüber hinaus sollten weiterhin diskriminierende Strukturen, hier
insbesondere Stereotype in Schulbüchern und Lehrplänen, weiter abgebaut und die
Lernkultur im Bildungswesen diskriminierungssensibel gestaltet werden.
11. Der Bundesrat hält den in der Mitteilung der Kommission auf die Bereiche
Mathematik und Naturwissenschaften gelegten Fokus aufgrund des hohen Bezugs
dieser Disziplinen zu Problemlösekompetenzen für nachvollziehbar. Er weist
gleichzeitig darauf hin, dass dieser Fokus jedoch nicht den persönlichen
Interessen und Fähigkeiten eines jeden Menschen gerecht wird. Daher regt der
Bundesrat beispielsweise an, auch künstlerische Fächer im Sinne eines MINKT-
beziehungsweise STEAM-Ansatzes stärker einzubeziehen und die Bedeutung der
Geistes- und Sozialwissenschaften in ihrer Relevanz für Zukunftsthemen nicht
zugunsten der MINT-Förderung aus dem Blick zu verlieren.
12. Der Bundesrat sieht die Vorgabe von quantitativen Zielgrößen (zum Beispiel
zur Anzahl von Einschreibungen in MINT-bezogenen Studiengängen oder zum
Anteil von Frauen bei den Einschreibungen) kritisch. Während solche Zielwerte
als Orientierungsgrößen hilfreich sein mögen, sollten sie nicht als maßgebliche
Parameter gelten. Die übermäßige Erfassung von Daten zu Kompetenzen und
Bildung sieht der Bundesrat mit Skepsis.
13. Die Mitteilung der Kommission zur MINT-Bildung sieht vor, dass Zentren für
Bildung in MINT-Fächern für die Schulbildung, einschließlich berufsbildender
Schulen, in der gesamten EU erprobt werden sollen. Der Bundesrat weist darauf
hin, dass es sich vor dem Hintergrund der Artikel 165/166 AEUV hierbei nur
um ein freiwilliges Angebot handeln kann, so wie auch bestehende Initiativen
im Kontext des strategischen Rahmens zur Vollendung eines gemeinsamen
europäischen Bildungsraums (ET 2030), wie zum Beispiel die Centers for
Vocational Excellence, nur auf Freiwilligkeit beruhen dürfen.
14. Der Bundesrat nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Kommission 2025
ein europäisches MINT-Exekutivgremium einrichten will, dass sich aus
hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung
zusammensetzen soll und in strategischen Fragen wie etwa Modernisierung der
Lehrpläne oder auch Einbindung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen
und Unternehmen in die Bildung in MINT-Fächern berät. Der Bundesrat fordert
hierbei eine frühzeitige und enge Einbeziehung der Mitgliedstaaten und Länder.
15. Der Bundesrat stellt fest, dass die Mitteilungen der Kommission zum einen auf
die Ausweitung bestehender Initiativen im Kontext von ET 2030 abzielen und
zum anderen weitere Initiativen für die kommenden Jahre ankündigen, für die
zu diesem Zeitpunkt noch keine ausreichenden Informationen vorliegen. Vor
diesem Hintergrund verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahmen vom
12. Februar 2021 zur Mitteilung der Kommission über die Vollendung des
europäischen Bildungsraums bis 2025 (BR-Drucksache 635/20 (Beschluss)) sowie
vom 18. September 2020 zur Mitteilung der Kommission zu einer Europäischen
Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit
und Resilienz (BR-Drucksache 395/20 (Beschluss)).
16. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich die vorliegenden Mitteilungen der
Kommission sowie die darin jeweils enthaltenen Einzelinitiativen mit Themen
beschäftigen, die schwerpunktmäßig die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder
im Bereich der schulischen Bildung, der Lehrkräfteausbildung, der beruflichen
Bildung, der Hochschul- und der Erwachsenenbildung berühren. Dies betrifft
nicht nur das übergreifende Ziel der Weiterentwicklung des europäischen
Bildungsraumes sowie seiner Eingliederung in den größeren Kontext der
Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch zahlreiche vorgeschlagene Maßnahmen, etwa zu
einer EU-Lehrkräfte-Agenda, zu EU-Schulallianzen, zur Einführung von
Microcredentials, zur Entwicklung von Leitlinien zum Beispiel für die
Lehrplanfunktion und -entwicklung, zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen
Abschlusses in der beruflichen Bildung und eines gemeinsamen
Hochschulabschlusses für Ingenieurinnen und Ingenieure, zur Einrichtung von
Kompetenzakademien für die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Industrie, Hochschulen
und Berufsbildungseinrichtungen sowie zur Schaffung neuer Gremien, die
einen zusätzlichen administrativen Aufwand befürchten lassen (zum Beispiel das
Europäische MINT-Exekutivgremium).
17. Die vorgeschlagenen Maßnahmen und Initiativen im Bereich der
Hochschulbildung liegen zum Teil in der Autonomie der Hochschulen und berühren die
Wissenschaftsfreiheit. Teilweise gehen die vorgeschlagenen Initiativen deutlich
über die unterstützende Zuständigkeit hinaus und geben daher Anlass zu
kompetenzrechtlichen Bedenken. Das gilt vor allem für die angedachte Verbindung
zwischen den MINT-Zielvorgaben und dem Europäischen Semester und den
nationalen Plänen, in denen wichtige Reformen und Investitionen miteinander
verknüpft werden sollen.
18. Der Bundesrat weist die Bundesregierung deshalb darauf hin, dass die
vorliegende Stellungnahme des Bundesrates insoweit gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG
maßgeblich zu berücksichtigen ist.
19. Der Bundesrat behält sich gesonderte Stellungnahmen zu den in den
Mitteilungen der Kommission angesprochenen Einzelinitiativen vor.
20. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.]
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Beschlussdrucksache)
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