Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland Pfalz und im Bundestagswahlkreis 199 Mosel/Rhein-Hunsrück im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7292)
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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland Pfalz und im Bundestagswahlkreis 199 Mosel/Rhein-Hunsrück im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7292)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7767
20. Wahlperiode 28.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Sebastian Maack, Martin
Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/7292 –
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-
Pfalz und im Bundestagswahlkreis 199 Mosel/Rhein-Hunsrück im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen,
die nicht direkt den staatlichen Institutionen zugeordnet sind. Hierzu zählen
beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen,
Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche
Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie
durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller
Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise
unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im
Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.
Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik.
Ein Jurist kritisierte sie beispielsweise in der „F.A.Z.“ sogar als
verfassungswidrig (vgl. www.faz.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-v
erfassungswidrig-ist-110325753.html). Auch in Rheinland-Pfalz existiert eine
NGO-Förderung, die unter Titeln wie „Partnerschaften für Demokratie“ das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sekundiert. In Rheinland-Pfalz wurden
im Jahr 2024 insgesamt 19 „Partnerschaften für Demokratie“ mit über
2,2 Mio. Euro gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD „Transparenz bei den Partnerschaften für Demokratie im
Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘“ auf
Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 18 f.).
Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“
der Kommunalverwaltung geleitet. Dieses „federführende Amt“ agiert als
Erstempfänger von Bundesmitteln aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an
lokale NGOs weiter, welche als Letztempfänger konkrete Projekte umsetzen.
Bei der Entscheidung über die Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine
„Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine
lokale NGO, die vom jeweils zuständigen „federführenden Amt“ eingesetzt
wird. Gemeinsam mit der „Koordinierungs- und Fachstelle“ richtet das
„federführende Amt“ zudem ein zivilgesellschaftliches „Bündnis“ und ein
„Jugendforum“ ein. Die „Koordinierungs- und Fachstelle“, das „Bündnis“ und das
„Jugendforum“ sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“ explizit an der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 27. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt (www.demokratie-lebe
n.de/dl/programm/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokratie).
Im Bundestagswahlkreis 199 Mosel/Rhein-Hunsrück wird laut Antwort der
Bundesregierung vom 12. September 2025 auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 19, derzeit keine
„Partnerschaft für Demokratie“ gefördert.
Ebenfalls an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen ist in jeder
„Partnerschaft für Demokratie“ ein lokaler „Begleitausschuss“ beteiligt. Über die
Kompetenzen des „Begleitausschusses“ schreibt die Landesregierung
Rheinland-Pfalz: „Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet
ein „Begleitausschuss“. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus
möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer
staatlicher Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen
Zivilgesellschaft an. Der „Begleitausschuss“ ist das zentrale Gremium bei der
Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie.“ (Antwort der Landesregierung
Rheinland-Pfalz auf die Kleine Anfrage der CDU „Umsetzung des
Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘ in Rheinland-Pfalz“ auf Landtagsdrucksache
18/2985, S. 2 f., https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2985-1
8.pdf).
Über die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für
Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht
derzeit keine vollständige Transparenz. Insbesondere vor dem Hintergrund,
dass die Empfänger von Fördermitteln aus den „Partnerschaften für
Demokratie“ zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/4189, S. 5), begehren die Fragesteller Auskunft über die
Finanzierung, Organisation und Tätigkeit der „Partnerschaften für Demokratie“ im
Bundestagswahlkreis 199 Mosel/Rhein-Hunsrück.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine
Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sog.
„Nichtregierungsorganisation" erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation
(Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert
und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.
1. Welche Empfänger erhielten im Bundestagswahlkreis 199 Mosel/Rhein-
Hunsrück Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die im
Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ im Bundesland Rheinland-
Pfalz zugeteilt wurden (Kapitel 17 02 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel
684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und
Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Förderhöhe, Förderanteil von
Bund, Land und Kommune, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und
Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Eine Partnerschaft für Demokratie liegt im Wahlkreis 199 im erfragten
Zeitraum 2020 bis 2026 nicht vor. Mithin gibt es keine Empfänger von Mitteln im
Rahmen einer Partnerschaft für Demokratie.
2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 199
Mosel/Rhein-Hunsrück „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden
sollen, und wenn ja, welche Verwaltungsbehörde ist nach Kenntnis der
Bundesregierung als „federführendes Amt“ vorgesehen?
3. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 199
Mosel/Rhein-Hunsrück „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden
sollen, und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis
der Bundesregierung deren Koordinierungs- und Fachausschuss
zusammensetzen?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 199
Mosel/Rhein-Hunsrück „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden
sollen, und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis
der Bundesregierung deren „Bündnis“ zusammensetzen?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 199
Mosel/Rhein-Hunsrück „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden
sollen, und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis
der Bundesregierung deren „Jugendforum“ zusammensetzen?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 199
Mosel/Rhein-Hunsrück „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden
sollen, und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis
der Bundesregierung deren „Begleitausschuss“ zusammensetzen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 6 zusammen
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
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