Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-Pfalz und im Bundestagswahlkreis 208 Kaiserslautern im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7288)
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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-Pfalz und im Bundestagswahlkreis 208 Kaiserslautern im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7288)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7763
21. Wahlperiode 28.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Sebastian Maack,
Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7288 –
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-
Pfalz und im Bundestagswahlkreis 208 Kaiserslautern im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen,
die nicht direkt den staatlichen Institutionen zugeordnet sind. Hierzu zählen
beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen,
Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche
Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie
durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller
Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise
unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im
Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.
Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik.
Ein Jurist kritisierte sie beispielsweise in der „F.A.Z.“ sogar als
verfassungswidrig (vgl. www.faz.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-v
erfassungswidrig-ist-110325753.html). Auch in Rheinland-Pfalz existiert eine
NGO-Förderung, die unter Titeln wie „Partnerschaften für Demokratie“ das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sekundiert. In Rheinland-Pfalz wurden
im Jahr 2024 insgesamt 19 „Partnerschaften für Demokratie“ mit über
2,2 Mio. Euro gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD „Transparenz bei den Partnerschaften für Demokratie im
Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘“ auf
Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 18 f.).
Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“
der Kommunalverwaltung geleitet. Dieses „federführende Amt“ agiert als
Erstempfänger von Bundesmitteln aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an
lokale NGOs weiter, welche als Letztempfänger konkrete Projekte umsetzen.
Bei der Entscheidung über die Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine
„Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine
lokale NGO, die vom jeweils zuständigen „federführenden Amt“ eingesetzt
wird. Gemeinsam mit der „Koordinierungs- und Fachstelle“ richtet das
„federführende Amt“ zudem ein zivilgesellschaftliches „Bündnis“ und ein
„Jugendforum“ ein. Die „Koordinierungs- und Fachstelle“, das „Bündnis“ und das
„Jugendforum“ sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“ explizit an der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 28. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt (www.demokratie-lebe
n.de/dl/programm/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokratie).
Im Bundestagswahlkreis 208 Kaiserslautern wird laut Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 19, folgende „Partnerschaft für Demokratie“ gefördert:
– Landkreis Kusel.
Ebenfalls an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen ist in jeder
„Partnerschaft für Demokratie“ ein lokaler „Begleitausschuss“ beteiligt. Über die
Kompetenzen des „Begleitausschusses“ schreibt die Landesregierung
Rheinland-Pfalz: „Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet
ein „Begleitausschuss“. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus
möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer
staatlicher Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen
Zivilgesellschaft an. Der „Begleitausschuss“ ist das zentrale Gremium bei der
Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie“ (Antwort der Landesregierung
Rheinland-Pfalz auf die Kleine Anfrage der CDU „Umsetzung des
Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘ in Rheinland-Pfalz“, Landtagsdrucksache
18/2985, S. 2 f., https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2985-1
8.pdf).
Über die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für
Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht
derzeit keine vollständige Transparenz. Insbesondere vor dem Hintergrund,
dass die Empfänger von Fördermitteln aus den „Partnerschaften für
Demokratie“ zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/4189, S. 5), begehren die Fragesteller Auskunft über die
Finanzierung, Organisation und Tätigkeit der „Partnerschaften für Demokratie“ im
Bundestagswahlkreis 208 Kaiserslautern.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine
Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte
„Nichtregierungsorganisation" erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der
Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig
definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.
1. Welche Empfänger erhielten Mittel aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“, die im Rahmen der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaft für Demokratie“ (Landkreis Kusel) im
Bundesland Rheinland-Pfalz zugeteilt wurden (Kapitel 17 02 [Kinder- und
Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt,
Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach
Förderhöhe, Förderanteil von Bund, Land und Kommune, Kapiteln, Titeln,
Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten
Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Die Empfänger können der Anlage 1* entnommen werden. Die Übersicht der
Letztempfänger aus der 2. Förderperiode (2020 bis 2024) kann sich in
Einzelfällen im Zuge der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung noch ändern.
Aktuelle Projektträger sind unter: https://www.demokratie-leben.de/dl/foerderu
ng/wen-wir-foerdern veröffentlicht. Für die Jahre 2025 sowie 2026 liegen keine
Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7763 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
2. Welche Verwaltungsbehörde ist nach Kenntnis der Bundesregierung als
„federführendes Amt“ Träger der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand:
24. Juni 2026), und welche Rolle spielen die „federführenden Ämter“
konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von
Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?
Die Kommunen setzen die Partnerschaften für Demokratie in kommunaler
Eigenverantwortung um. Die Rolle der federführenden Ämter ergibt sich aus der
Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
3. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Koordinierungs- und Fachausschuss der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis
heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen die
Koordinierungs- und Fachausschüsse konkret bei der Entscheidung über
die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“?
Der Bundesregierung ist kein „Koordinierungs- und Fachausschuss“ bei den
Partnerschaften für Demokratie bekannt. Die Rahmenbedingungen der
Förderung ergeben sich aus der Förderrichtlinie. Es wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
4. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Bündnis“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
„Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni
2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Bündnisse“ konkret bei der Entscheidung über die
Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“?
Die Rolle der Bündnisse und ihre Zusammensetzung ergeben sich aus der
Förderrichtlinie.
5. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Jugendforum“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand:
24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Jugendforen“ konkret bei der Entscheidung über
die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“?
In den Jugendforen sind keine Organisationen vertreten. Die Rolle der
Jugendforen ergibt sich aus der Förderrichtlinie.
6. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der „Begleitausschuss“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand:
24. Juni 2026) zusammen, welche Rolle spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Begleitausschüsse“ konkret bei der Entscheidung über
die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“, und welche Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von
Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an Empfänger,
deren Vertreter selbst im „Begleitausschuss“ vertreten sind?
Die Zusammensetzung der Begleitausschüsse ergab sich aus der
Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für die 2. Förderperiode. Die
2. Förderperiode endete am 31. Dezember 2024.
7. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von
Förderungen durch die lokalen „Begleitausschüsse“ und die
„federführenden Ämter“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
„Partnerschaft für Demokratie“?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als
Zuwendungsbehörde prüft jährlich im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung bzw. der Zwischennachweisprüfung (bei überjährigen Bewilligungen) im
Rahmen der vorgegebenen Prüfaufträge die ordnungsgemäße und
richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen durch die jeweilige Kommune. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Sind externe Personen an der Entscheidung über die Förderanträge nach
dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ beteiligt,
wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund verfügen die Externen,
und sind sie gegebenenfalls Mitglied in einer Organisation, die bereits
Förderungen aus Bundesmitteln erhält?
9. Welche staatlichen Stellen sind an der Entscheidung über Anträge auf
Zuwendungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bei der
in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für
Demokratie“ beteiligt?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das BAFzA prüft
als Bewilligungsbehörde die Anträge der Kommunen und leitet die
Prüfergebnisse an das BMBFSFJ weiter. Nach der finalen Entscheidung durch das
Ministerium ergeht der Bewilligungsbescheid durch das BAFzA an die Kommune. In
den jeweiligen Kommunen ist laut Richtlinie das federführende Amt für die
ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der Fördermittel
verantwortlich.
10. Wie viele Förderanträge wurden nach dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ bei der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für
Demokratie“ gestellt (bitte nach Jahren und Gründen der Bewilligung bzw.
Ablehnung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Anträge werden bei den Kommunen gestellt, der Bundesregierung liegen
deshalb hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben die Verwendungsnachweise der Fördergelder durch die lokalen
„Begleitausschüsse“ und die „federführenden Ämter“ der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“, und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, wenn
Verwendungsnachweise von Letztempfängern unvollständig oder nicht öffentlich
einsehbar sind?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. Begleitausschüsse
im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie gab es nur bis zum 31.
Dezember 2024. Verwendungsnachweise werden durch das BAFzA geprüft. Die
Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der Allgemeinen Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und
Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften. Bei Verstößen gegen
zuwendungsrechtliche Vorgaben sind unter anderem Rückforderungen gemäß der
Bundeshaushaltsordnung möglich.
a) In wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise
gegebenenfalls rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind sie noch offen
(bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Jahresscheiben auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
b) Wie viele dieser Verwendungsnachweise waren gegebenenfalls zu
beanstanden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 der Art der Beanstandung
nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
c) Leitete die Bundesregierung gegebenenfalls nach dem Feststellen der
Beanstandung Maßnahmen ein, wenn ja, welche, gegenüber wem, und
wenn nein, warum nicht (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 und
gegebenenfalls Art der Maßnahme nach Jahresscheiben auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
d) Wurde seit 2020 eine Förderung durch die Bundesregierung aufgrund
von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen oder
zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund
dafür?
e) Wie hoch waren bzw. sind gegebenenfalls die Rückforderungen durch
die Bundesregierung aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr
2020?
f) Wie viele Mahnbescheide wurden gegebenenfalls durch die
Bundesregierung ausgestellt?
g) Wie hoch sind gegebenenfalls die Beträge, die bis jetzt von den
betroffenen Zuwendungsempfängern der Bundesregierung rückerstattet
wurden?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 a) bis 11 g)
gemeinsam beantwortet.
Für die Jahre 2025 und 2026 ist die Verwendungsnachweisprüfung nicht
abgeschlossen. Im Übrigen wird auf Anlage 2* verwiesen.
12. Wurden seit 2020 Veranstaltungen durch die Bundesregierung
ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Organisationen teilnahmen, die
Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“
erhalten haben, und wenn ja, welche (bitte jeweils nach Datum, Ort und
Name der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Organisationen
auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
13. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den teilnehmenden
Organisationen durch die Bundesregierung erstattet (bitte jeweils nach Datum, Ort
und Name der Veranstaltung, den teilnehmenden Organisationen sowie
Höhe und Art der Kostenerstattung auflisten und in maschinenlesbarer
Form bereitstellen)?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derartige Angaben werden nicht erfasst.
14. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Organisationen, die seit 2020
Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für
Demokratie“ erhalten haben, Publikationen veröffentlicht (bitte gegebenenfalls
nach Organisationen sowie Titeln und Veröffentlichungsdatum der
Publikationen auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
15. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den nach dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaft für Demokratie“ geförderten Organisationen für ihre
Mitwirkung an Publikationen der Bundesregierung erstattet (bitte
gegebenenfalls nach Organisationen sowie Titeln, Veröffentlichungsdatum
und erstatteten Kosten für die Publikationen auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Organisationen, die seit 2020
Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten haben, keine
Publikationen veröffentlicht.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7763 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
KA21/7288 - Anlage zu Frage Nr. 1
Förderjahr: 2020
Lfd. Nr. Erstempfänger: Landkreis Kusel 125.000,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: CJD Rheinland-Pfalz/Mitte 55.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 CJD Rheinland-Pfalz/Mitte Onlinebefragung „Jugend in Kusel 2020“ 8.050,00 €
2 Evang. Jugendzentrale Kusel Aktionstage für Kinder „Ruth – Auf der Suche nach Heimat“ 1.405,00 €
3 Evang. Jugendzentrale Kusel in Kooperation mit Aktion "Ich denk an Dich" 2.000,00 €
4 Evangelische Jugendzentrale Kusel Seminar zur Politischen Bildung mit Besuch in Natzweiler/Struthof 3.964,88 €
5 Evangelische Kirchengemeinde Offenbach Vertrieben, ermordet, verstreut in alle Welt: Den Opfern des Holocausts aus unserer Ortsgemeinde im
Internet eine neue Heimat geben ….
1.400,00 €
6 Förderverein der RS Plus Lauterecken-Wolfstein Jugendpolitisches Bildungsseminar mit dem Besuch des Konzentrationslagers Natzweiler-Struthof 7.000,00 €
7 Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-
Pfalz
„ICH – DU – WIR - GEMEINSAM“ 962.59 €
8 Kontaktstelle Holler e.V. Wochenende Gegen Das Vergessen 6.320,00 €
9 Kreisjugendring Kusel e.V. Selbstbehauptung/Selbstverteidigung für Mädchen 0,00 €
10 Lebenshilfe Kreisvereinigung Kusel e.V. Kinderrecht gleich Grundrecht – eine Woche für alle! 1.000,00 €
11 SV Sand 1920 e.V. in Kooperation Sozialkompetenz - mit Herz, Spaß und Spiel 2.627,20 €
Förderjahr: 2021
Lfd. Nr. Erstempfänger: Landkreis Kusel 125.000,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: CJD Rheinland-Pfalz/Mitte 55.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 BDKJ Region Nordpfalz (ehemals Dekanate Kusel,
Kaiserslautern und Donnersberg
Regionenfest - Nordpfalzparty 500,00 €
2 CJD Saarland/Pfalz Berlin unterm Hakenkreuz – politische Bildungsfahrt 7.000,00 €
3 CJD Saarland/Pfalz Diversität – unser Landkreis ist bunt! 7.000,00 €
4 Evangelische Jugendzentrale Kusel Aktionstage für Kinder - Mit Herz und Hand 1.200,00 €
5 Evangelische Jugendzentrale Kusel Selbstbehauptung/Selbstverteidigung für Mädchen 1.362,00 €
6 Evangelische Kirchengemeinde Offenbach Jugendbegegnung zwischen Stadt und Land sowie Ost und West: Stationen deutscher Demokratie 3.103,83 €
7 Förderverein der Jakob-Muth-Schule Kusel Gewalt ist keine Lösung - Sozialkompetenztraining Jakob-Muth-Schule 1.500,00 €
8 GOFORMUSIC gGmbH Ankommen und bleiben im Kreis Kuse-digitaler Austausch im Rahmen derInterkulturellen Woche 2021 495,00 €
9 GOFORMUSIC gGmbH Ankommen und bleiben im Kreis Kusel-digitaler Austausch im Rahmen derInterkulturellen Woche
2021Adressen
495,00 €
10 Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-
Pfalz GmbH (IKOKU)
Interkulturelle Trainings, „ICH – DU – WIR - GEMEINSAM“ 840,00 €
11 Kontaktstelle Holler e.V. Esther Bajarano und die mircrophone Mafia - eine Überlebende berichtet 2.070,00 €
12 Kontaktstelle Holler e.V. Festival gegen Rechts, ein Wochenende für das Erinnern 5.940,00 €
13 Kontaktstelle Holler e.V. Love Music – Hate Racism/multikulturelles Konzert, 1.000,00 €
KA21/7288 - Anlage zu Frage Nr. 1
14 Kontaktstelle Holler e.V. Vortrag und Workshop Verschwörungsmythen 280,80 €
15 Kreischorverband Nordwestpfalz Music makes the world go round 500,00 €
16 Kunstkreis Kusel e.V. Dein Mitmensch 4.527,25 €
17 Obst.- und Gartenbauverein Waldmohr e.V. Korbinians-Apfel – das etwas andere Gedenken 3.296,00 €
18 Prot. Kirchengemeinde Lauterecken („Tol(l)eranz
– find‘ ich gut!“)
„Warum ich ein Nazi wurde“ - im Gespräch mit Christian Ernst Weissgerber 2.070,00 €
19 Prot. Kirchengemeinde Lauterecken („Tol(l)eranz
– find‘ ich gut!“) in Kooperation mit dem
Stadtarchiv Lauterecken
Stolpersteine App für die Region Lauterecken und Relsberg 3.690,00 €
20 Protestantische Kirchengemeinde Lauterecken Jugendliche #gestalten mit 2.422,00 €
KA21/7288 - Anlage zu Frage Nr. 1
Förderjahr: 2022
Lfd. Nr. Erstempfänger: Landkreis Kusel 145.000,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: CJD Rheinland-Pfalz/Mitte 55.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 BDKJ Region Nordpfalz Regionenfahrt ins Phantasialand Brühl mit Teilhabe geflüchteter Jugendliche 565,00 €
2 Diakonisches Werk der evangelischen Kirche der
Pfalz – Haus der Diakonie Kusel – Fachdienst
Glücksspielsucht
Philotes – ein Spiel um Freundschaft 5.676,00 €
3 Evangelische Jugendzentrale Kusel Aktionstage für Kinder - Vielfalt (er)leben 1.480,00 €
4 Evangelische Jugendzentrale Kusel Seminar zur politischen Bildung mit Besuch der Stadt München und der Konzentrationslagergedenkstätte
Dachau
6.320,00 €
5 Förderverein der BBS Kusel Aus der Geschichte lernen – Besuch des KZ Hinzert 990,00 €
6 Förderverein der Grundschule Lauterecken e.V. Willkommen im WIR! - Lauterecken 4.320,00 €
7 Förderverein der Grundschule Rammelsbach Willkommen im WIR! - Rammelsbach 4.320,00 €
8 Förderverein der Grundschule Sankt Julian e.V. Willkommen im WIR! 4.320,00 €
9 Förderverein der IGS Schönenberg-Kübelberg Wir sprechen mit einem Aussteiger aus der rechten Szene 500,00 €
10 Förderverein Paul Moor Schule e.V. Spurensuche Demokratie – in der DDR und der Demokratie von heute 7.000,00 €
11 Förderverein Paul Moor Schule e.V. Spurensuche Demokratie in Bonn – die DDR und die BRD 1.507,50 €
12 Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-
Pfalz GmbH (IKOKU)
„ICH – DU – WIR“ – II. 1.350,00 €
13 Kontaktstelle Holler e.V. „FLINTA*stic-Weekend“ – für geschlechtliche Vielfalt 3.150,00 €
14 Kontaktstelle Holler e.V. Kuseler Netzwerk gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit 1.260,00 €
15 Kontaktstelle Holler e.V. Refugees Welcome - Willkommensfest Ukraine 500,00 €
16 Kontaktstelle Holler e.V. Rettungsanker Musik – Seenot gestern und heute 1.250,00 €
17 Kreisjugendring Kusel Zirkus ohne Grenzen - gemeinsam in der Manege 3.550,00 €
18 Kreisjugendring Kusel e.V. Theater, Sophie Scholl - Die letzten Tage 6.900,00 €
19 Kreisjugendring Kusel e.V.in Kooperation mit der
Evang. Jungenzentrale Kusel und der Sportjugend
Selbstbehauptung / Selbstverteidigung für Mädchen 1.362,00 €
20 Verein zur Förderung der Grundschule Kusel e.V. Willkommen im WIR! - Kusel 4.320,00 €
Förderjahr: 2023
Lfd. Nr. Erstempfänger: Landkreis Kusel 125.000,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: CJD Rheinland-Pfalz/Mitte 55.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 CJD Pfalz Bildungsseminar Dachau/München - aus der Geschichte lernen 8.271,00 €
2 CJD RLP Mitte Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung und Partizipation 7.000,00 €
KA21/7288 - Anlage zu Frage Nr. 1
3 Evangelische Jugendzentrale Kusel "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt" - ein Sommer mit Astrid Lindgren 2.750,00 €
4 Evangelische Jugendzentrale Kusel "Licht in stürmischen Zeiten - Frieden für alle" 1.440,00 €
5 Evangelische Jugendzentrale Kusel Herbstfreizeit für Kinder - Die Goldene Regel (für Respekt und Toleranz) 2.830,00 €
6 Förderverein BBS Kusel Aus der Geschichte lernen - Besuch des KZ Hinzert 480,00 €
7 Förderverein der Freunde und Ehemaligen des
Feldenz Gymnasium Lauterecken
Projektwoche: "Demokratie leben!" 3.771,00 €
8 Förderverein der Realschule plus Kusel Anti-Mobbing - gemeinsam für ein starkes WIR 1.344,60 €
9 Förderverein ehem. Synagoge Odenbach e.V. Klezmer trifft Wandermusikanten - ein Abend zum jüdischen Leben in der Region Odenbach/Lauterecken 1.305,00 €
10 Förderverein Gymnasium Kusel Klassenzimmerstück: Tito, mein Vater und ich. 243,00 €
11 Förderverein Paul Moor Schule Kusel e.V. Spurensuche Demokratie - In der Zeit des Nationalsozialismus und der Demokratie von heute 7.000,00 €
12 Förderverein Realschule plus und FOS
Lauterecken-Wolfstein
Jugendpol. Bildungsseminar mit dem Besuch des KZ Natzweiler-Struthof 7.000,00 €
13 Förderverein zur Unterstützung des kirchl.
Lebens der ev. Kirchengemeinden Wiesweiler-
Medard e.V.
Vortrag: Ein Staat im Staat - Reichsbürger und Selbstverwalter 1.270,00 €
14 Kontaktstelle Holler e.V. "Mehr Demokratie wagen..." 2.655,00 €
15 Kontaktstelle Holler e.V. Kann Mensch die Welt noch retten? 500,00 €
16 Kontaktstelle Holler e.V. Noch mehr Demokratie wagen... 500,00 €
17 Kreisjugendring Kusel Jugendfonds im Bundesprojekt "Demokratie leben" 2023 10.000,00 €
18 Pot. Kirchengemeinde Lauterecken "Tol(l)eranz -
find ich gut!"
Vortrag: "Rechte und rechtpopulistische Szenen in RLP" 855,00 €
19 Protest. Kirchengemeinde Herschweiler-
Petersheim in Kooperation mit dem
Kindergarten
Wir. Hier. Gemeinsam - Eine Zeit der Vielfalt 5.028,00 €
20 Team Plan B Kreis Kusel Gemeinsam erleben - gemeinsam teilhaben 1.345,50 €
21 Turnverein 1878 Waldmohr e.V. Theateraufführung: "Bürckel! - Frau Gauleiter steht ihren Mann" 500,00 €
22 Turnverein Rammelsbach e.V. Demokratini Bambini, Projekttage Kinderrechte 3.837,00 €
Förderjahr: 2024
Lfd. Nr. Erstempfänger: Landkreis Kusel 125.000,00 €
Externe Koordinierungs- und Fachstelle: CJD Rheinland-Pfalz/Mitte 55.000,00 €
Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme
1 Bündnis für Menschlichkeit und Toleranz In Gedenken an Esther Bejarano: "Nie wieder ist jetzt" 2.430,00 €
2 CJD RLP Bildungsseminar Natzweiler/Struthof - "wehret den Anfängen!" 5.346,52 €
3 CJD RLP Öeffentlichkeits- und Netzwerkarbeit 3.500,00 €
4 CJD RLP Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit 3.460,57 €
5 Evangelische Jugendzentrale Kusel "Das Leben ist nicht schwarz weiß! - ein Abend für den Frieden 3.150,00 €
6 Evangelische Jugendzentrale Kusel Herbstfreizeit für Kinder: Wasser - Leben für alle 2.800,00 €
7 Evangelische Jugendzentrale Kusel Seminar zur politischen Bildung mit Besuch der Konzentrationslagergedenkstätte Natzweiler-Struthof 5.238,00 €
KA21/7288 - Anlage zu Frage Nr. 1
8 Förderverein der Freunde und Ehemaligen des
Veldenz Gymnasium Lauterecken
"Stark im Leben"- Abendvorträge zum Thema Mobbing und sexualisierte Gewalt 855,00 €
9 Förderverein der Freunde und Ehemaligen des
Veldenz Gymnasium Lauterecken
Workshop - Rechtsextremismus und Diskriminierung 831,60 €
10 Förderverein der Realschule plus Lauterecken
Wolfstein
Jugendpolitisches Bildungsseminar mit dem Besuch der KZ-Gedenkstätte Natzweiler/Struthof 7.000,00 €
11 Förderverein des Siebenpfeiffer Gymnasium
Kusel
Anti-Mobbing - Für ein friedliches Miteinander 2.700,00 €
12 Förderverein des Siebenpfeiffer Gymnasium
Kusel
Klassenzimmerstück - Die Blechtrommel 468,00 €
13 Förderverein ehemalige Synagoge Odenbach e.V. Wir ttragen Verantwortung für gesellschaftpolitische Auseinandersetzung 1.694,41 €
14 Förderverein Paul Moor Schule Kusel Auf den Spuren der Geschwister Scholl - eine Projektreihe mit Fahrt nach München, Dachau und Nürnberg 7.000,00 €
15 Freunde der BBS Kusel Produktion des Spiels "Fair@BBS Kusel" 930,00 €
16 IB Südwest GmbH - Bildungszentrum Poetry-Slam-Workshop 711,00 €
17 Interkulturelles Kompetenzzentrum IKUKO e.V. Anti-Rassismus - ein Projekt zur Sensibilisierung von SuS in der Orientierungsstufe 1.368,00 €
18 Kontaktstelle Holler e.V. Abend für Toleranz und Völkerverständigung - Gegen jeden Antisemitismus 1.305,00 €
19 Kontaktstelle Holler e.V. Ausstellung - Meine Welt! 500,00 €
20 Kontaktstelle Holler e.V. Ein Abend für Toleranz und Demokratie 4.257,00 €
21 Kontaktstelle Holler e.V. Fußball grenzenlos - für ein tolerantes Miteinander 900,00 €
22 Kreisjugendring Kusel Jugendfonds 8.000,00 €
23 Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Tol (l)leranz -
find' ich gut!
Jugendpolitische Bildungsfahrt mit der Besichtigung von Moschee und Synagoge in Mannheim 1.530,00 €
24 Team Plan B Kusel e.V. Best Practice Herbertshausen 495,00 €
25 Team Plan B Kusel e.V. Wir begegnen uns - Aktionen für ein Miteinander 2.182,50 €
KA 21/7288 - Anlage zu Frage Nr. 11
Zuwendungsempfänger Fördergebiet Haushaltsjahr
Fristgerechter Eingang des
Verwendungsnachweises
(Frage 11 a)
wurden
Beanstandungen
festgestellt (Frage 11
b)
Eingeleitete
Maßnahmen
(Frage 11 c)
Grund für die eingeleitete Maßnahmen
(Frage 11 c und d)
Forderungssumme
inkl. etwaiger
Zinsforderungen
(Frage 11 e)
Anzahl der
Mahnbescheide
(Frage 11 f)
Erstatte Beträge von
betroffenen
Zuwendungsempfängern
(Frage 11 g)
2020 Nein nein 0
2021 Ja Ja Teilwiderruf
Widerruf nicht (mehr)
zweckentsprechend verwendeter Mittel
und Erhebung entsprechender
Zinsforderungen; Verletzung der
Verbindlichkeit des Finanzierungsplanes
bzw. des Haushalts- oder
Wirtschaftsplanes (einschließlich
Stellenplan)
5.959,65 € 0 5.959,65 €
2022 Ja Ja Teilwiderruf
Widerruf nicht (mehr)
zweckentsprechend verwendeter Mittel
und Erhebung entsprechender
Zinsforderungen
3.857,18 € 0 3.857,18 €
2023 Nein Ja Teilwiderruf
Widerruf nicht (mehr)
zweckentsprechend verwendeter Mittel
und Erhebung entsprechender
Zinsforderungen
70,11 € 0 70,11 €
2024 Nein
Landkreis Kusel Landkreis Kusel
Der Abschluss der Prüfung steht noch aus
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ISSN 0722-8333