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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-Pfalz und im Bundestagswahlkreis 208 Kaiserslautern im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7288)

dip / drucksache 28.08.2026 · WP 21 · 21/7763 · Antwort · Original ↗

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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-Pfalz und im Bundestagswahlkreis 208 Kaiserslautern im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7288) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7763 21. Wahlperiode 28.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Sebastian Maack, Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7288 – Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland- Pfalz und im Bundestagswahlkreis 208 Kaiserslautern im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, die nicht direkt den staatlichen Institutionen zugeordnet sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen. Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik. Ein Jurist kritisierte sie beispielsweise in der „F.A.Z.“ sogar als verfassungswidrig (vgl. www.faz.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-v erfassungswidrig-ist-110325753.html). Auch in Rheinland-Pfalz existiert eine NGO-Förderung, die unter Titeln wie „Partnerschaften für Demokratie“ das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sekundiert. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2024 insgesamt 19 „Partnerschaften für Demokratie“ mit über 2,2 Mio. Euro gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Transparenz bei den Partnerschaften für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘“ auf Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 18 f.). Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“ der Kommunalverwaltung geleitet. Dieses „federführende Amt“ agiert als Erstempfänger von Bundesmitteln aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an lokale NGOs weiter, welche als Letztempfänger konkrete Projekte umsetzen. Bei der Entscheidung über die Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine „Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine lokale NGO, die vom jeweils zuständigen „federführenden Amt“ eingesetzt wird. Gemeinsam mit der „Koordinierungs- und Fachstelle“ richtet das „federführende Amt“ zudem ein zivilgesellschaftliches „Bündnis“ und ein „Jugendforum“ ein. Die „Koordinierungs- und Fachstelle“, das „Bündnis“ und das „Jugendforum“ sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“ explizit an der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt (www.demokratie-lebe n.de/dl/programm/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokratie). Im Bundestagswahlkreis 208 Kaiserslautern wird laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 19, folgende „Partnerschaft für Demokratie“ gefördert: – Landkreis Kusel. Ebenfalls an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen ist in jeder „Partnerschaft für Demokratie“ ein lokaler „Begleitausschuss“ beteiligt. Über die Kompetenzen des „Begleitausschusses“ schreibt die Landesregierung Rheinland-Pfalz: „Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet ein „Begleitausschuss“. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Zivilgesellschaft an. Der „Begleitausschuss“ ist das zentrale Gremium bei der Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie“ (Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz auf die Kleine Anfrage der CDU „Umsetzung des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘ in Rheinland-Pfalz“, Landtagsdrucksache 18/2985, S. 2 f., https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2985-1 8.pdf). Über die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Empfänger von Fördermitteln aus den „Partnerschaften für Demokratie“ zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4189, S. 5), begehren die Fragesteller Auskunft über die Finanzierung, Organisation und Tätigkeit der „Partnerschaften für Demokratie“ im Bundestagswahlkreis 208 Kaiserslautern. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte „Nichtregierungsorganisation" erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.  1. Welche Empfänger erhielten Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die im Rahmen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ (Landkreis Kusel) im Bundesland Rheinland-Pfalz zugeteilt wurden (Kapitel 17 02 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Förderhöhe, Förderanteil von Bund, Land und Kommune, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Die Empfänger können der Anlage 1* entnommen werden. Die Übersicht der Letztempfänger aus der 2. Förderperiode (2020 bis 2024) kann sich in Einzelfällen im Zuge der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung noch ändern. Aktuelle Projektträger sind unter: https://www.demokratie-leben.de/dl/foerderu ng/wen-wir-foerdern veröffentlicht. Für die Jahre 2025 sowie 2026 liegen keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7763 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  2. Welche Verwaltungsbehörde ist nach Kenntnis der Bundesregierung als „federführendes Amt“ Träger der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026), und welche Rolle spielen die „federführenden Ämter“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“? Die Kommunen setzen die Partnerschaften für Demokratie in kommunaler Eigenverantwortung um. Die Rolle der federführenden Ämter ergibt sich aus der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.  3. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Koordinierungs- und Fachausschuss der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen die Koordinierungs- und Fachausschüsse konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“? Der Bundesregierung ist kein „Koordinierungs- und Fachausschuss“ bei den Partnerschaften für Demokratie bekannt. Die Rahmenbedingungen der Förderung ergeben sich aus der Förderrichtlinie. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  4. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Bündnis“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Bündnisse“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“? Die Rolle der Bündnisse und ihre Zusammensetzung ergeben sich aus der Förderrichtlinie.  5. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Jugendforum“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Jugendforen“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“? In den Jugendforen sind keine Organisationen vertreten. Die Rolle der Jugendforen ergibt sich aus der Förderrichtlinie.  6. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der „Begleitausschuss“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen, welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Begleitausschüsse“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“, und welche Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an Empfänger, deren Vertreter selbst im „Begleitausschuss“ vertreten sind? Die Zusammensetzung der Begleitausschüsse ergab sich aus der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für die 2. Förderperiode. Die 2. Förderperiode endete am 31. Dezember 2024.  7. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen durch die lokalen „Begleitausschüsse“ und die „federführenden Ämter“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“? Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als Zuwendungsbehörde prüft jährlich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung bzw. der Zwischennachweisprüfung (bei überjährigen Bewilligungen) im Rahmen der vorgegebenen Prüfaufträge die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen durch die jeweilige Kommune. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.  8. Sind externe Personen an der Entscheidung über die Förderanträge nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ beteiligt, wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund verfügen die Externen, und sind sie gegebenenfalls Mitglied in einer Organisation, die bereits Förderungen aus Bundesmitteln erhält?  9. Welche staatlichen Stellen sind an der Entscheidung über Anträge auf Zuwendungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bei der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ beteiligt? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das BAFzA prüft als Bewilligungsbehörde die Anträge der Kommunen und leitet die Prüfergebnisse an das BMBFSFJ weiter. Nach der finalen Entscheidung durch das Ministerium ergeht der Bewilligungsbescheid durch das BAFzA an die Kommune. In den jeweiligen Kommunen ist laut Richtlinie das federführende Amt für die ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der Fördermittel verantwortlich. 10. Wie viele Förderanträge wurden nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bei der in der Vorbemerkung genannten „Partnerschaft für Demokratie“ gestellt (bitte nach Jahren und Gründen der Bewilligung bzw. Ablehnung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Anträge werden bei den Kommunen gestellt, der Bundesregierung liegen deshalb hierzu keine Erkenntnisse vor. 11. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die Verwendungsnachweise der Fördergelder durch die lokalen „Begleitausschüsse“ und die „federführenden Ämter“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, wenn Verwendungsnachweise von Letztempfängern unvollständig oder nicht öffentlich einsehbar sind? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. Begleitausschüsse im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie gab es nur bis zum 31. Dezember 2024. Verwendungsnachweise werden durch das BAFzA geprüft. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften. Bei Verstößen gegen zuwendungsrechtliche Vorgaben sind unter anderem Rückforderungen gemäß der Bundeshaushaltsordnung möglich. a) In wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise gegebenenfalls rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind sie noch offen (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? b) Wie viele dieser Verwendungsnachweise waren gegebenenfalls zu beanstanden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 der Art der Beanstandung nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? c) Leitete die Bundesregierung gegebenenfalls nach dem Feststellen der Beanstandung Maßnahmen ein, wenn ja, welche, gegenüber wem, und wenn nein, warum nicht (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 und gegebenenfalls Art der Maßnahme nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? d) Wurde seit 2020 eine Förderung durch die Bundesregierung aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen oder zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund dafür? e) Wie hoch waren bzw. sind gegebenenfalls die Rückforderungen durch die Bundesregierung aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr 2020? f) Wie viele Mahnbescheide wurden gegebenenfalls durch die Bundesregierung ausgestellt? g) Wie hoch sind gegebenenfalls die Beträge, die bis jetzt von den betroffenen Zuwendungsempfängern der Bundesregierung rückerstattet wurden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 a) bis 11 g) gemeinsam beantwortet. Für die Jahre 2025 und 2026 ist die Verwendungsnachweisprüfung nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf Anlage 2* verwiesen. 12. Wurden seit 2020 Veranstaltungen durch die Bundesregierung ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Organisationen teilnahmen, die Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ erhalten haben, und wenn ja, welche (bitte jeweils nach Datum, Ort und Name der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Organisationen auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? 13. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den teilnehmenden Organisationen durch die Bundesregierung erstattet (bitte jeweils nach Datum, Ort und Name der Veranstaltung, den teilnehmenden Organisationen sowie Höhe und Art der Kostenerstattung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Derartige Angaben werden nicht erfasst. 14. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Organisationen, die seit 2020 Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ erhalten haben, Publikationen veröffentlicht (bitte gegebenenfalls nach Organisationen sowie Titeln und Veröffentlichungsdatum der Publikationen auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? 15. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaft für Demokratie“ geförderten Organisationen für ihre Mitwirkung an Publikationen der Bundesregierung erstattet (bitte gegebenenfalls nach Organisationen sowie Titeln, Veröffentlichungsdatum und erstatteten Kosten für die Publikationen auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Organisationen, die seit 2020 Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten haben, keine Publikationen veröffentlicht. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7763 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. KA21/7288 - Anlage zu Frage Nr. 1 Förderjahr: 2020 Lfd. Nr. Erstempfänger: Landkreis Kusel 125.000,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: CJD Rheinland-Pfalz/Mitte 55.000,00 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 CJD Rheinland-Pfalz/Mitte Onlinebefragung „Jugend in Kusel 2020“ 8.050,00 € 2 Evang. Jugendzentrale Kusel Aktionstage für Kinder „Ruth – Auf der Suche nach Heimat“ 1.405,00 € 3 Evang. Jugendzentrale Kusel in Kooperation mit Aktion "Ich denk an Dich" 2.000,00 € 4 Evangelische Jugendzentrale Kusel Seminar zur Politischen Bildung mit Besuch in Natzweiler/Struthof 3.964,88 € 5 Evangelische Kirchengemeinde Offenbach Vertrieben, ermordet, verstreut in alle Welt: Den Opfern des Holocausts aus unserer Ortsgemeinde im Internet eine neue Heimat geben …. 1.400,00 € 6 Förderverein der RS Plus Lauterecken-Wolfstein Jugendpolitisches Bildungsseminar mit dem Besuch des Konzentrationslagers Natzweiler-Struthof 7.000,00 € 7 Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland- Pfalz „ICH – DU – WIR - GEMEINSAM“ 962.59 € 8 Kontaktstelle Holler e.V. Wochenende Gegen Das Vergessen 6.320,00 € 9 Kreisjugendring Kusel e.V. Selbstbehauptung/Selbstverteidigung für Mädchen 0,00 € 10 Lebenshilfe Kreisvereinigung Kusel e.V. Kinderrecht gleich Grundrecht – eine Woche für alle! 1.000,00 € 11 SV Sand 1920 e.V. in Kooperation Sozialkompetenz - mit Herz, Spaß und Spiel 2.627,20 € Förderjahr: 2021 Lfd. Nr. Erstempfänger: Landkreis Kusel 125.000,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: CJD Rheinland-Pfalz/Mitte 55.000,00 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 BDKJ Region Nordpfalz (ehemals Dekanate Kusel, Kaiserslautern und Donnersberg Regionenfest - Nordpfalzparty 500,00 € 2 CJD Saarland/Pfalz Berlin unterm Hakenkreuz – politische Bildungsfahrt 7.000,00 € 3 CJD Saarland/Pfalz Diversität – unser Landkreis ist bunt! 7.000,00 € 4 Evangelische Jugendzentrale Kusel Aktionstage für Kinder - Mit Herz und Hand 1.200,00 € 5 Evangelische Jugendzentrale Kusel Selbstbehauptung/Selbstverteidigung für Mädchen 1.362,00 € 6 Evangelische Kirchengemeinde Offenbach Jugendbegegnung zwischen Stadt und Land sowie Ost und West: Stationen deutscher Demokratie 3.103,83 € 7 Förderverein der Jakob-Muth-Schule Kusel Gewalt ist keine Lösung - Sozialkompetenztraining Jakob-Muth-Schule 1.500,00 € 8 GOFORMUSIC gGmbH Ankommen und bleiben im Kreis Kuse-digitaler Austausch im Rahmen derInterkulturellen Woche 2021 495,00 € 9 GOFORMUSIC gGmbH Ankommen und bleiben im Kreis Kusel-digitaler Austausch im Rahmen derInterkulturellen Woche 2021Adressen 495,00 € 10 Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland- Pfalz GmbH (IKOKU) Interkulturelle Trainings, „ICH – DU – WIR - GEMEINSAM“ 840,00 € 11 Kontaktstelle Holler e.V. Esther Bajarano und die mircrophone Mafia - eine Überlebende berichtet 2.070,00 € 12 Kontaktstelle Holler e.V. Festival gegen Rechts, ein Wochenende für das Erinnern 5.940,00 € 13 Kontaktstelle Holler e.V. Love Music – Hate Racism/multikulturelles Konzert, 1.000,00 € KA21/7288 - Anlage zu Frage Nr. 1 14 Kontaktstelle Holler e.V. Vortrag und Workshop Verschwörungsmythen 280,80 € 15 Kreischorverband Nordwestpfalz Music makes the world go round 500,00 € 16 Kunstkreis Kusel e.V. Dein Mitmensch 4.527,25 € 17 Obst.- und Gartenbauverein Waldmohr e.V. Korbinians-Apfel – das etwas andere Gedenken 3.296,00 € 18 Prot. Kirchengemeinde Lauterecken („Tol(l)eranz – find‘ ich gut!“) „Warum ich ein Nazi wurde“ - im Gespräch mit Christian Ernst Weissgerber 2.070,00 € 19 Prot. Kirchengemeinde Lauterecken („Tol(l)eranz – find‘ ich gut!“) in Kooperation mit dem Stadtarchiv Lauterecken Stolpersteine App für die Region Lauterecken und Relsberg 3.690,00 € 20 Protestantische Kirchengemeinde Lauterecken Jugendliche #gestalten mit 2.422,00 € KA21/7288 - Anlage zu Frage Nr. 1 Förderjahr: 2022 Lfd. Nr. Erstempfänger: Landkreis Kusel 145.000,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: CJD Rheinland-Pfalz/Mitte 55.000,00 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 BDKJ Region Nordpfalz Regionenfahrt ins Phantasialand Brühl mit Teilhabe geflüchteter Jugendliche 565,00 € 2 Diakonisches Werk der evangelischen Kirche der Pfalz – Haus der Diakonie Kusel – Fachdienst Glücksspielsucht Philotes – ein Spiel um Freundschaft 5.676,00 € 3 Evangelische Jugendzentrale Kusel Aktionstage für Kinder - Vielfalt (er)leben 1.480,00 € 4 Evangelische Jugendzentrale Kusel Seminar zur politischen Bildung mit Besuch der Stadt München und der Konzentrationslagergedenkstätte Dachau 6.320,00 € 5 Förderverein der BBS Kusel Aus der Geschichte lernen – Besuch des KZ Hinzert 990,00 € 6 Förderverein der Grundschule Lauterecken e.V. Willkommen im WIR! - Lauterecken 4.320,00 € 7 Förderverein der Grundschule Rammelsbach Willkommen im WIR! - Rammelsbach 4.320,00 € 8 Förderverein der Grundschule Sankt Julian e.V. Willkommen im WIR! 4.320,00 € 9 Förderverein der IGS Schönenberg-Kübelberg Wir sprechen mit einem Aussteiger aus der rechten Szene 500,00 € 10 Förderverein Paul Moor Schule e.V. Spurensuche Demokratie – in der DDR und der Demokratie von heute 7.000,00 € 11 Förderverein Paul Moor Schule e.V. Spurensuche Demokratie in Bonn – die DDR und die BRD 1.507,50 € 12 Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland- Pfalz GmbH (IKOKU) „ICH – DU – WIR“ – II. 1.350,00 € 13 Kontaktstelle Holler e.V. „FLINTA*stic-Weekend“ – für geschlechtliche Vielfalt 3.150,00 € 14 Kontaktstelle Holler e.V. Kuseler Netzwerk gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit 1.260,00 € 15 Kontaktstelle Holler e.V. Refugees Welcome - Willkommensfest Ukraine 500,00 € 16 Kontaktstelle Holler e.V. Rettungsanker Musik – Seenot gestern und heute 1.250,00 € 17 Kreisjugendring Kusel Zirkus ohne Grenzen - gemeinsam in der Manege 3.550,00 € 18 Kreisjugendring Kusel e.V. Theater, Sophie Scholl - Die letzten Tage 6.900,00 € 19 Kreisjugendring Kusel e.V.in Kooperation mit der Evang. Jungenzentrale Kusel und der Sportjugend Selbstbehauptung / Selbstverteidigung für Mädchen 1.362,00 € 20 Verein zur Förderung der Grundschule Kusel e.V. Willkommen im WIR! - Kusel 4.320,00 € Förderjahr: 2023 Lfd. Nr. Erstempfänger: Landkreis Kusel 125.000,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: CJD Rheinland-Pfalz/Mitte 55.000,00 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 CJD Pfalz Bildungsseminar Dachau/München - aus der Geschichte lernen 8.271,00 € 2 CJD RLP Mitte Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung und Partizipation 7.000,00 € KA21/7288 - Anlage zu Frage Nr. 1 3 Evangelische Jugendzentrale Kusel "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt" - ein Sommer mit Astrid Lindgren 2.750,00 € 4 Evangelische Jugendzentrale Kusel "Licht in stürmischen Zeiten - Frieden für alle" 1.440,00 € 5 Evangelische Jugendzentrale Kusel Herbstfreizeit für Kinder - Die Goldene Regel (für Respekt und Toleranz) 2.830,00 € 6 Förderverein BBS Kusel Aus der Geschichte lernen - Besuch des KZ Hinzert 480,00 € 7 Förderverein der Freunde und Ehemaligen des Feldenz Gymnasium Lauterecken Projektwoche: "Demokratie leben!" 3.771,00 € 8 Förderverein der Realschule plus Kusel Anti-Mobbing - gemeinsam für ein starkes WIR 1.344,60 € 9 Förderverein ehem. Synagoge Odenbach e.V. Klezmer trifft Wandermusikanten - ein Abend zum jüdischen Leben in der Region Odenbach/Lauterecken 1.305,00 € 10 Förderverein Gymnasium Kusel Klassenzimmerstück: Tito, mein Vater und ich. 243,00 € 11 Förderverein Paul Moor Schule Kusel e.V. Spurensuche Demokratie - In der Zeit des Nationalsozialismus und der Demokratie von heute 7.000,00 € 12 Förderverein Realschule plus und FOS Lauterecken-Wolfstein Jugendpol. Bildungsseminar mit dem Besuch des KZ Natzweiler-Struthof 7.000,00 € 13 Förderverein zur Unterstützung des kirchl. Lebens der ev. Kirchengemeinden Wiesweiler- Medard e.V. Vortrag: Ein Staat im Staat - Reichsbürger und Selbstverwalter 1.270,00 € 14 Kontaktstelle Holler e.V. "Mehr Demokratie wagen..." 2.655,00 € 15 Kontaktstelle Holler e.V. Kann Mensch die Welt noch retten? 500,00 € 16 Kontaktstelle Holler e.V. Noch mehr Demokratie wagen... 500,00 € 17 Kreisjugendring Kusel Jugendfonds im Bundesprojekt "Demokratie leben" 2023 10.000,00 € 18 Pot. Kirchengemeinde Lauterecken "Tol(l)eranz - find ich gut!" Vortrag: "Rechte und rechtpopulistische Szenen in RLP" 855,00 € 19 Protest. Kirchengemeinde Herschweiler- Petersheim in Kooperation mit dem Kindergarten Wir. Hier. Gemeinsam - Eine Zeit der Vielfalt 5.028,00 € 20 Team Plan B Kreis Kusel Gemeinsam erleben - gemeinsam teilhaben 1.345,50 € 21 Turnverein 1878 Waldmohr e.V. Theateraufführung: "Bürckel! - Frau Gauleiter steht ihren Mann" 500,00 € 22 Turnverein Rammelsbach e.V. Demokratini Bambini, Projekttage Kinderrechte 3.837,00 € Förderjahr: 2024 Lfd. Nr. Erstempfänger: Landkreis Kusel 125.000,00 € Externe Koordinierungs- und Fachstelle: CJD Rheinland-Pfalz/Mitte 55.000,00 € Letztempfänger Titel der Maßnahme Fördersumme 1 Bündnis für Menschlichkeit und Toleranz In Gedenken an Esther Bejarano: "Nie wieder ist jetzt" 2.430,00 € 2 CJD RLP Bildungsseminar Natzweiler/Struthof - "wehret den Anfängen!" 5.346,52 € 3 CJD RLP Öeffentlichkeits- und Netzwerkarbeit 3.500,00 € 4 CJD RLP Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit 3.460,57 € 5 Evangelische Jugendzentrale Kusel "Das Leben ist nicht schwarz weiß! - ein Abend für den Frieden 3.150,00 € 6 Evangelische Jugendzentrale Kusel Herbstfreizeit für Kinder: Wasser - Leben für alle 2.800,00 € 7 Evangelische Jugendzentrale Kusel Seminar zur politischen Bildung mit Besuch der Konzentrationslagergedenkstätte Natzweiler-Struthof 5.238,00 € KA21/7288 - Anlage zu Frage Nr. 1 8 Förderverein der Freunde und Ehemaligen des Veldenz Gymnasium Lauterecken "Stark im Leben"- Abendvorträge zum Thema Mobbing und sexualisierte Gewalt 855,00 € 9 Förderverein der Freunde und Ehemaligen des Veldenz Gymnasium Lauterecken Workshop - Rechtsextremismus und Diskriminierung 831,60 € 10 Förderverein der Realschule plus Lauterecken Wolfstein Jugendpolitisches Bildungsseminar mit dem Besuch der KZ-Gedenkstätte Natzweiler/Struthof 7.000,00 € 11 Förderverein des Siebenpfeiffer Gymnasium Kusel Anti-Mobbing - Für ein friedliches Miteinander 2.700,00 € 12 Förderverein des Siebenpfeiffer Gymnasium Kusel Klassenzimmerstück - Die Blechtrommel 468,00 € 13 Förderverein ehemalige Synagoge Odenbach e.V. Wir ttragen Verantwortung für gesellschaftpolitische Auseinandersetzung 1.694,41 € 14 Förderverein Paul Moor Schule Kusel Auf den Spuren der Geschwister Scholl - eine Projektreihe mit Fahrt nach München, Dachau und Nürnberg 7.000,00 € 15 Freunde der BBS Kusel Produktion des Spiels "Fair@BBS Kusel" 930,00 € 16 IB Südwest GmbH - Bildungszentrum Poetry-Slam-Workshop 711,00 € 17 Interkulturelles Kompetenzzentrum IKUKO e.V. Anti-Rassismus - ein Projekt zur Sensibilisierung von SuS in der Orientierungsstufe 1.368,00 € 18 Kontaktstelle Holler e.V. Abend für Toleranz und Völkerverständigung - Gegen jeden Antisemitismus 1.305,00 € 19 Kontaktstelle Holler e.V. Ausstellung - Meine Welt! 500,00 € 20 Kontaktstelle Holler e.V. Ein Abend für Toleranz und Demokratie 4.257,00 € 21 Kontaktstelle Holler e.V. Fußball grenzenlos - für ein tolerantes Miteinander 900,00 € 22 Kreisjugendring Kusel Jugendfonds 8.000,00 € 23 Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Tol (l)leranz - find' ich gut! Jugendpolitische Bildungsfahrt mit der Besichtigung von Moschee und Synagoge in Mannheim 1.530,00 € 24 Team Plan B Kusel e.V. Best Practice Herbertshausen 495,00 € 25 Team Plan B Kusel e.V. Wir begegnen uns - Aktionen für ein Miteinander 2.182,50 € KA 21/7288 - Anlage zu Frage Nr. 11 Zuwendungsempfänger Fördergebiet Haushaltsjahr Fristgerechter Eingang des Verwendungsnachweises (Frage 11 a) wurden Beanstandungen festgestellt (Frage 11 b) Eingeleitete Maßnahmen (Frage 11 c) Grund für die eingeleitete Maßnahmen (Frage 11 c und d) Forderungssumme inkl. etwaiger Zinsforderungen (Frage 11 e) Anzahl der Mahnbescheide (Frage 11 f) Erstatte Beträge von betroffenen Zuwendungsempfängern (Frage 11 g) 2020 Nein nein 0 2021 Ja Ja Teilwiderruf Widerruf nicht (mehr) zweckentsprechend verwendeter Mittel und Erhebung entsprechender Zinsforderungen; Verletzung der Verbindlichkeit des Finanzierungsplanes bzw. des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes (einschließlich Stellenplan) 5.959,65 € 0 5.959,65 € 2022 Ja Ja Teilwiderruf Widerruf nicht (mehr) zweckentsprechend verwendeter Mittel und Erhebung entsprechender Zinsforderungen 3.857,18 € 0 3.857,18 € 2023 Nein Ja Teilwiderruf Widerruf nicht (mehr) zweckentsprechend verwendeter Mittel und Erhebung entsprechender Zinsforderungen 70,11 € 0 70,11 € 2024 Nein Landkreis Kusel Landkreis Kusel Der Abschluss der Prüfung steht noch aus Gesamtherstellung: H. 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