Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland Pfalz und im Bundestagswahlkreis 207 Neustadt-Speyer im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7283)
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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland Pfalz und im Bundestagswahlkreis 207 Neustadt-Speyer im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7283)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7758
21. Wahlperiode 28.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Sebastian Maack,
Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7283 –
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-
Pfalz und im Bundestagswahlkreis 207 Neustadt-Speyer im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen,
die nicht direkt den staatlichen Institutionen zugeordnet sind. Hierzu zählen
beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen,
Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche
Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie
durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller
Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise
unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im
Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.
Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik.
Ein Jurist kritisierte sie beispielsweise in der „F.A.Z.“ sogar als
verfassungswidrig (vgl. www.faz.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-v
erfassungswidrig-ist-110325753.html). Auch in Rheinland-Pfalz existiert eine
NGO-Förderung, die unter Titeln wie „Partnerschaften für Demokratie“ das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sekundiert. In Rheinland-Pfalz wurden
im Jahr 2024 insgesamt 19 „Partnerschaften für Demokratie“ mit über
2,2 Mio. Euro gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD „Transparenz bei den Partnerschaften für Demokratie im
Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘“ auf
Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 18 f.).
Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“
der Kommunalverwaltung geleitet. Dieses federführende Amt agiert als
„Erstempfänger“ von Bundesmitteln aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an
lokale NGOs weiter, welche als „Letztempfänger“ konkrete Projekte
umsetzen. Bei der Entscheidung über die Weiterleitung von Fördergeldern wirkt
eine „Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei handelt es sich ebenfalls um
eine lokale NGO, die vom jeweils zuständigen federführenden Amt eingesetzt
wird. Gemeinsam mit der Koordinierungs- und Fachstelle richtet das
federführende Amt zudem ein zivilgesellschaftliches „Bündnis“ und ein
„Jugendforum“ ein. Die Koordinierungs- und Fachstelle, das Bündnis und das
Jugendforum sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“ explizit an der Vergabe und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 28. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Umsetzung von Förderungen beteiligt (www.demokratie-leben.de/dl/program
m/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokratie).
Im Bundestagswahlkreis 207 Neustadt-Speyer wird laut Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 19,
derzeit keine „Partnerschaft für Demokratie“ gefördert.
Ebenfalls an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen ist in jeder
„Partnerschaft für Demokratie“ ein lokaler „Begleitausschuss“ beteiligt. Über die
Kompetenzen des Begleitausschusses schreibt die Landesregierung
Rheinland-Pfalz: „Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet
ein Begleitausschuss. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus
möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer
staatlicher Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen
Zivilgesellschaft an. Der Begleitausschuss ist das zentrale Gremium bei der
Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie.“ (Antwort der Landesregierung
Rheinland-Pfalz auf die Kleine Anfrage der CDU „Umsetzung des
Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘ in Rheinland-Pfalz“ auf Landtagsdrucksache
18/2985, S. 2 f., https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2985-1
8.pdf).
Über die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für
Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht
derzeit keine vollständige Transparenz. Insbesondere vor dem Hintergrund,
dass die Empfänger von Fördermitteln aus den „Partnerschaften für
Demokratie“ zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/04189, S. 5),
begehren die Fragesteller Auskunft über die Finanzierung, Organisation und
Tätigkeit der „Partnerschaften für Demokratie“ im Bundestagswahlkreis 207
Neustadt-Speyer.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine
Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sog.
„Nichtregierungsorganisation" erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation
(Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert
und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.
1. Welche Empfänger erhielten im Bundestagswahlkreis 207 Neustadt-
Speyer Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die im Rahmen
der „Partnerschaften für Demokratie“ im Bundesland Rheinland-Pfalz
zugeteilt wurden (Kapitel 17 02 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04
[Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte
ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Förderhöhe, Förderanteil von Bund,
Land und Kommune, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und
Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Eine Partnerschaft für Demokratie liegt im Wahlkreis 207 im erfragten
Zeitraum 2020 bis 2026 nicht vor. Mithin gibt es keine Empfänger von Mitteln im
Rahmen einer Partnerschaft für Demokratie.
2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 207
Neustadt-Speyer „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden sollen,
und wenn ja, welche Verwaltungsbehörde ist nach Kenntnis der
Bundesregierung als federführendes Amt vorgesehen?
3. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 207
Neustadt-Speyer „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden sollen,
und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis der
Bundesregierung deren Koordinierungs- und Fachausschuss zusammensetzen?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 207
Neustadt-Speyer „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden sollen,
und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis der
Bundesregierung deren „Bündnis“ zusammensetzen?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 207
Neustadt-Speyer „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden sollen,
und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis der
Bundesregierung deren „Jugendforum“ zusammensetzen?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 207
Neustadt-Speyer „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden sollen,
und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis der
Bundesregierung deren „Begleitausschuss“ zusammensetzen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5
und Nr. 6 zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine
Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
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