Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-Pfalz und im Bundestagswahlkreis 207 Neustadt-Speyer im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-Pfalz und im Bundestagswahlkreis 207 Neustadt-Speyer im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7283
21. Wahlperiode 22.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon
Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka,
Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan
Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel
und der Fraktion der AfD
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-
Pfalz und im Bundestagswahlkreis 207 Neustadt-Speyer im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, die
nicht direkt den staatlichen Institutionen zugeordnet sind. Hierzu zählen
beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen,
Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche
Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie durch den
Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung,
teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar
durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des
Bundes befindliche Unternehmen.
Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik.
Ein Jurist kritisierte sie beispielsweise in der „F.A.Z.“ sogar als
verfassungswidrig (vgl. www.faz.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-ver
fassungswidrig-ist-110325753.html). Auch in Rheinland-Pfalz existiert eine
NGO-Förderung, die unter Titeln wie „Partnerschaften für Demokratie“ das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sekundiert. In Rheinland-Pfalz wurden
im Jahr 2024 insgesamt 19 „Partnerschaften für Demokratie“ mit über 2,2 Mio.
Euro gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD „Transparenz bei den Partnerschaften für Demokratie im Rahmen
des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘“ auf
Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 18 f.).
Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“ der
Kommunalverwaltung geleitet. Dieses federführende Amt agiert als
„Erstempfänger“ von Bundesmitteln aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an lokale
NGOs weiter, welche als „Letztempfänger“ konkrete Projekte umsetzen. Bei
der Entscheidung über die Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine
„Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine
lokale NGO, die vom jeweils zuständigen federführenden Amt eingesetzt wird.
Gemeinsam mit der Koordinierungs- und Fachstelle richtet das federführende
Amt zudem ein zivilgesellschaftliches „Bündnis“ und ein „Jugendforum“ ein.
Die Koordinierungs- und Fachstelle, das Bündnis und das Jugendforum sind
laut Auskunft von „Demokratie leben!“ explizit an der Vergabe und Umsetzung
von Förderungen beteiligt (www.demokratie-leben.de/dl/programm/programm
bereiche/partnerschaften-fuer-demokratie).
Im Bundestagswahlkreis 207 Neustadt-Speyer wird laut Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 19,
derzeit keine „Partnerschaft für Demokratie“ gefördert.
Ebenfalls an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen ist in jeder
„Partnerschaft für Demokratie“ ein lokaler „Begleitausschuss“ beteiligt. Über die
Kompetenzen des Begleitausschusses schreibt die Landesregierung Rheinland-
Pfalz: „Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet ein
Begleitausschuss. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst
allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher
Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen
Zivilgesellschaft an. Der Begleitausschuss ist das zentrale Gremium bei der Umsetzung
der Partnerschaft für Demokratie.“ (Antwort der Landesregierung Rheinland-
Pfalz auf die Kleine Anfrage der CDU „Umsetzung des Bundesprogramms
‚Demokratie Leben!‘ in Rheinland-Pfalz“ auf Landtagsdrucksache 18/2985,
S. 2 f., https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2985-18.pdf).
Über die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für
Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht
derzeit keine vollständige Transparenz. Insbesondere vor dem Hintergrund,
dass die Empfänger von Fördermitteln aus den „Partnerschaften für
Demokratie“ zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/04189, S. 5),
begehren die Fragesteller Auskunft über die Finanzierung, Organisation und
Tätigkeit der „Partnerschaften für Demokratie“ im Bundestagswahlkreis 207
Neustadt-Speyer.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Empfänger erhielten im Bundestagswahlkreis 207 Neustadt-Speyer
Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die im Rahmen der
„Partnerschaften für Demokratie“ im Bundesland Rheinland-Pfalz zugeteilt
wurden (Kapitel 17 02 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem
Haushaltsjahr 2020 nach Förderhöhe, Förderanteil von Bund, Land und
Kommune, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den
jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 207
Neustadt-Speyer „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden
sollen, und wenn ja, welche Verwaltungsbehörde ist nach Kenntnis der
Bundesregierung als federführendes Amt vorgesehen?
3. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 207
Neustadt-Speyer „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden
sollen, und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis der
Bundesregierung deren Koordinierungs- und Fachausschuss
zusammensetzen?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 207
Neustadt-Speyer „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden
sollen, und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis der
Bundesregierung deren „Bündnis“ zusammensetzen?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 207
Neustadt-Speyer „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden
sollen, und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis der
Bundesregierung deren „Jugendforum“ zusammensetzen?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Bundestagswahlkreis 207
Neustadt-Speyer „Partnerschaften für Demokratie“ eingerichtet werden
sollen, und wenn ja, aus welchen Organisationen soll sich nach Kenntnis der
Bundesregierung deren „Begleitausschuss“ zusammensetzen?
Berlin, den 9. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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