Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Nach welchen ermessensleitenden Kriterien hat das Bundesministerium des Innern (BMI) die Verbändeauswahl zur Versendung des Entwurfs für ein Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts mit der Bitte um Stellungnahme unter Berücksichtigung von Verbänden und Fachkreisen getroffen, wobei nach meiner Kenntnis die als fachkundig geltende Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) in diesem Fall nicht um eine Stellungnahme gebeten wurde (bitte die Auswahlkriterien im Einzelnen nennen und erläutern und die Nichtberücksichtigung der GFF anhand der Kriterien ausführlich begründen), und trifft es zu, dass die nach meiner Kenntnis ausdrücklich erbetene Stellungnahme von Reporter ohne Grenzen e. V. (ROG) im Unterschied zu anderen Verbändestellungnahmen nicht auf der Homepage des BMI veröffentlicht wurde, und, wenn ja, nach welchen ermessensleitenden Kriterien werden erbetene Stellungnahmen von der Veröffentlichung auf der Homepage des BMI ausgeschlossen (bitte Kriterien im Einzelnen nennen und erläutern und insbesondere die Nichtberücksichtigung von ROG ausführlich begründen)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Die Verbändebeteiligung diente dazu, spezifisch betroffenen Gruppen über eine Kollektivorganisation (Verbände) vorab Gehör zu geben. So erfolgte die Beteiligung des Reporters ohne Grenzen e. V. als Interessenverband von Journalisten, die durch spezifische Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern – unter anderem Journalisten – speziell betroffen sind. Der Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. ist kein Verband, der Interessen einer besonderen Gruppe (wie einer Wirtschaftsbranche oder etwa der abhängig Beschäftigten) als kollektive Interessenvertretung organisiert, sondern ein Verein, der allgemeine rechtspolitische Ziele verfolgt. Die durchgeführte Verbändeanhörung diente nicht dazu, solche allgemeinen rechtspolitischen Einschätzungen einzuholen.
Verbände, die auf Aufforderung eine Stellungnahme übersandt haben, sind um Zustimmung zur Veröffentlichung auf der Homepage des BMI gebeten worden. Die Stellungnahmen der Verbände, die zugestimmt haben, sind auf der BMI-Homepage publiziert worden.
Dass Reporter ohne Grenzen e. V. seine Zustimmung erteilt hat, war hier bei Auswertung der Rückläufe zunächst übersehen worden, da die Antwort nur an ein persönliches Postfach adressiert worden war. Der Fehler ist zwischenzeitlich korrigiert. Die Stellungnahme von Reporter ohne Grenzen ist nunmehr auf der BMI-Homepage veröffentlicht.
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