Schriftliche Frage 29 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchen Mitgliedsorganisationen oder Einzelpersonen der CLAIM-Allianz liegen dem Bundesministerium des Innern Erkenntnisse vor, und von w…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 29 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchen Mitgliedsorganisationen oder Einzelpersonen der CLAIM-Allianz liegen dem Bundesministerium des Innern Erkenntnisse vor, und von w…
Frage 29 (Lamya Kaddor, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Zu welchen Mitgliedsorganisationen oder Einzelpersonen der CLAIM-Allianz liegen dem Bundesministerium des Innern Erkenntnisse vor, und von wann datieren diese Erkenntnisse (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2482)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Dezember 2025:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus (§ 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, BVerfSchG). Eine Stellungnahme zum Beobachtungsstatus einer Organisation außerhalb der Verfassungsschutzberichte ermöglicht Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Fragerechts mit den Folgen einer Beantwortung für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV ergibt sich, dass eine Beantwortung entsprechender Anfragen grundsätzlich nicht erfolgen kann. Das gilt auch für Organisationen, die niemals Beobachtungsobjekt des BfV waren, da andernfalls aus der Antwortverweigerung in vergleichbaren Fällen im Umkehrschluss gefolgert werden könnte, dass die dort in Rede stehende Organisation Beobachtungsobjekt ist. Ausgehend von diesem Grundsatz ergibt die Abwägung der widerstreitenden Belange in den vorliegenden Fällen, dass zur CLAIM-Allianz Folgendes mitgeteilt werden kann: Dem Bundesministerium des Innern (BMI) liegen vereinzelt Erkenntnisse unterschiedlicher Wertigkeit sowie Aktualität zu Mitgliedsorganisationen der CLAIM-Allianz vor. Darüber hinaus können keine näheren Angaben zu personenbezogenen Daten mit Rücksicht auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des bzw. der Betroffenen erfolgen. Den Informationsansprüchen des Parlaments stehen Grundrechte Dritter gegenüber, die bei einer Bekanntgabe durch die Bundesregierung verletzt würden. Dies betrifft vorrangig Persönlichkeitsrechte wie die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Privatsphäre, aber auch die informationelle Selbstbestimmung. Die Inhalte einer Beantwortung Ihrer Frage unterliegen dem Recht der Person auf informationelle Selbstbestimmung. Eine Einwilligung zur Veröffentlichung liegt nicht vor. Unter Abwägung mit der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts kommt die Bundesregierung nach intensiver Prüfung zu dem Entschluss, dass die angefragte Information – hier in Form personenbezogener Daten der Betroffenen – auch nicht in eingestufter Form übermittelt werden kann.
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