Frage von Jan Krampe (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Jan Krampe (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der deutschlandweiten Grundwasserstände in den letzten fünf Jahren vor, und welche Maßnahmen zur Gewährleistung einer hinreichenden Versorgung mit Lösch- und Trinkwasser sind mit Blick auf die Zunahme von Dürreperioden in Vorbereitung?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Bettina Hagedorn:
Daten zu Grundwasserständen werden durch die Fachbehörden der Länder im Rahmen ihrer Vollzugszuständigkeit erhoben. Durch Schnittstellen und Zugänge zu den Datenportalen der Länder können die Daten zunehmend bundesweit zusammengeführt werden. Auf dieser Grundlage sind zuletzt Fachanwendungen und Portale des Bundes entstanden. Dazu gehören GRUVO und NIWIS, die jeweils Daten zu Grundwasserständen in Deutschland bereitstellen. Langjährige Messreihen ermöglichen dabei eine Bewertung der Entwicklung der Grundwasserstände.
Der Wasserhaushalt in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. In vielen Regionen liegt die Grundwasserneubildung unter dem langjährigen Mittel. Besonders trocken waren die Jahre 2018 bis 2020. In dieser Zeit sanken die Grundwasserstände und die Quellschüttungen regional auf außergewöhnlich niedrige Werte. Das niederschlagsreiche Winterhalbjahr 2023/24 führte zu einer Erholung der oberflächennahen Grundwasserleiter. Diese Erholung war jedoch nicht von Dauer. In den Jahren 2025 und insbesondere 2026 waren die Niederschläge erneut deutlich geringer als langjährige Referenzwerte. Damit blieb auch die Grundwasserneubildung in vielen Regionen unterdurchschnittlich. Anfang September 2026 wiesen die verfügbaren Daten regional niedrige bis sehr niedrige Grundwasserstände aus.
Die Gewährleistung einer hinreichenden Versorgung mit Lösch- und Trinkwasser ist Bestandteil der Daseinsvorsorge. Sie liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer und Kommunen. Notwendige Maßnahmen müssen immer auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sein und können sich von Ort zu Ort stark unterscheiden.
Bundesseitig gibt die bereits im Jahr 2023 verabschiedete Nationale Wasserstrategie einen Orientierungsrahmen. In Kürze werden beispielsweise von Bund und Ländern gemeinsam entwickelte „Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit“ in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser verabschiedet. Diese Leitlinien sollen allen wasserwirtschaftlichen Akteuren Planungssicherheit geben und dazu beitragen, die öffentliche Wasserversorgung zu garantieren.
Weitere Maßnahmen der Wasserstrategie dienen der Wiederherstellung des Landschaftswasserhaushalts, um die Auswirkungen von Trockenheit und Dürre besser abpuffern zu können.
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