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Grundwasser in Deutschland - Messstellenabdeckung, Datenqualität, regionale Nutzungskonkurrenzen und politische Einflussfaktoren

dip / drucksache 19.08.2026 · WP 21 · 21/7646 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Grundwasser in Deutschland - Messstellenabdeckung, Datenqualität, regionale Nutzungskonkurrenzen und politische Einflussfaktoren Deutscher Bundestag Drucksache 21/7646 21. Wahlperiode 19.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Blos, Christan Reck und der Fraktion der AfD Grundwasser in Deutschland – Messstellenabdeckung, Datenqualität, regionale Nutzungskonkurrenzen und politische Einflussfaktoren Das Grundwasser ist die größte nicht gefrorene Süßwasserressource unserer Erde und erfüllt zentrale Funktionen für Trinkwasser, Bewässerung und Brauchwasser, für grundwasserabhängige Ökosysteme sowie für den regionalen Wasserhaushalt und die Stützung von Mindestabflüssen in Flüssen (https://hess.cop ernicus.org/articles/29/2925/2025). Grundwasser ist auch in Deutschland die mit Abstand wichtigste Quelle der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Aus Grundwasser wurden im Jahr 2022 rund 3,33 Milliarden Kubikmeter Wasser gewonnen; dies entsprach 62,5 Prozent der öffentlichen Wassergewinnung (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/08/PD24_304_3231 1.html). Insgesamt liegt das über viele Jahre gemittelte potenzielle Wasserdargebot in Deutschland bei 176 Milliarden Kubikmetern im Jahr. Davon wurden im Jahr 2022 in Deutschland 17,9 Milliarden Kubikmeter, das sind 10,1 Prozent des langjährigen potenziellen Wasserdargebots aus den Gewässern (Oberflächengewässer und Grundwasser) entnommen (www.umweltbundesamt.de/th emen/wasser/extremereignisseklimawandel/trockenheit-in-deutschland- fragenantworten, www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/wasser/was serressourcen-ihre-nutzung). Für das Jahr 2022 beträgt der gemittelte Gesamtniederschlag in Deutschland 670 Liter pro Quadratmeter, das entspricht übertragen auf die deutsche Staatsfläche 239,6 Milliarden Kubikmetern Niederschlagswasser (www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2022/2022123 0_deutschlandwetter_jahr2022.pdf). Umgerechnet wurden 2022 in Deutschland 7,47 Prozent des Niederschlagswassers durch den Menschen verwendet. Nach der Berichterstattung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL; s. Quelle unten und am Absatzende) befindet sich der überwiegende Teil der Grundwasserkörper in Deutschland mengenmäßig in einem guten Zustand. Nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) verfehlen aktuell 62 der 1 291 Grundwasserkörper den guten mengenmäßigen Zustand; dies entspricht 4,8 Prozent. Die Ursachen für einen schlechten mengenmäßigen Zustand werden unter anderem in Salzwasserintrusionen sowie in jahrzehntelangen bergbaubedingten Grundwasserabsenkungen gesehen (www.umweltbundesamt.de/t hemen/wasser/grundwasser/zustand-des-grundwassers/mengenmaessiger-zusta nd-des-grundwassers). Zugleich werden Prognosesysteme wie GRUVO genutzt, die an rund 120 bundesweiten Referenzmessstellen sowie über 4 200 Clustermessstellen Vorhersagen zur Entwicklung des mengenmäßigen Grundwasserzustands erstellen und gemessene, modellierte und prognostizierte Informationen miteinander verbinden (https://gruvo.bgr.de/website/stand). Grundwasserkörper sind dabei keine geologischen Körper im engeren Sinne, sondern Bewertungs- und Berichtseinheiten der Wasserrahmenrichtlinie. Sie werden als abgegrenzte Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter beschrieben (www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/zus tand-des-grundwassers). Für eine sachgerechte Bewertung der Entwicklung von Grundwasserständen kommt es daher nach Auffassung der Fragesteller nicht auf pauschale Durchschnittswerte oder politische Alarmbegriffe an, sondern auf Messstellenabdeckung, Messnetzzweck, Zeitreihenlänge, Messfrequenz, Datenqualität, Metadaten, hydrogeologische Einordnung und die Trennung zwischen Messwerten, interpolierten Werten, Modellwerten und Prognosen (Taylor, C. J. & Alley, W. M. [2001]: Ground-Water-Level Monitoring and the Importance of Long- Term Water-Level Data. U.S. Geological Survey Circular 1217. Denver: U.S. Geological Survey. https://pubs.usgs.gov/circ/circ1217/pdf/circular1217.pdf; Hannappel, S., Borrmann, S., Köpp, C. & Kappler, W. [2018]: Leitfaden zur Anwendung von Qualitätsanforderungen an Grundwasserstands- und - gütemessstellen nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen [LANUV NRW]. www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuv/wasser/pdf/QS-Leitfaden_Grundwa ssermessstellen_20181130_mit_Anhang_korr__01.pdf). Nach Angaben des Umweltbundesamts werden für die Überwachung des mengenmäßigen Zustands 7 715 Messstellen und für die Überwachung des chemischen Zustands 7 869 Messstellen herangezogen (www.umweltbundesamt.de/t hemen/wasser/gewaesser/grundwasser/ueberwachung-bewertung). Demgegenüber verzeichnet umwelt.info in seinem Datenkatalog zu Grundwasserständen und teils chemischen Messungen einen deutlich größeren öffentlichen Rohbestand an Messstellen; genannt werden unter anderem rund 97 000 Messstellen, 38 436 aktive Messstellen mit online verfügbaren Daten im Jahr 2007 und 29 380 Einträge für das Jahr 2023, wobei Datenbereitstellung und Online- Verfügbarkeit länderseitig unterschiedlich sind (https://umwelt.info/de/artikel/k arte_grundwasser). Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers wird lokal unterschiedlich beeinflusst. So wird in Teilen Deutschlands im Grundwasser eine erhöhte Nitratbelastung festgestellt. Die Ursachen hierfür sind komplex und regional unterschiedlich. Neben aktuellen Einträgen spielen auch langfristige Entwicklungen, natürliche Gegebenheiten sowie standortspezifische Einflussfaktoren eine Rolle. Vor diesem Hintergrund ist eine differenzierte Betrachtung von Einträgen erforderlich. Darüber hinaus werden Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände, per- und polyflourierte Alkylsubstanzen (PFAS), Sulfate, Chloride, Schwermetalle oder auch Pflanzenschutzmittel in Umweltmedien nachgewiesen (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz [BMUV]/UBA 2022. Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen. S. 67. Bonn, Dessau; www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-wasserrahmenrichtlinie-gew aesser-in-deutschland). Die Fragesteller halten es vor diesem Hintergrund für erforderlich, regionale Wasserprobleme nicht vorschnell unter klimapolitische Deutungsmuster zu stellen. Entnahmen, Grundwasserneubildung, Verdunstung, Niederschlagsverteilung, Oberflächenabfluss, Flächenversiegelung, Bodenverdichtung, lokale wetterrelevante bzw. klimatische Beeinflussung durch Windenergie (Bodini [2021], https://doi.org/10.1038/s41598-021-02089-2, insbesondere dortige Quellen; auch Al Fahel et al. [2020], https://link.springer.com/article/10.1007/s 42865-020-00012-7; Roy & Traiteur [2010], https://doi.org/10.1073/pnas.1000 493107, l’Agence nationale de la recherche [ANR] und dort „Scientific productions and patents“, https://anr.fr/en/funded-projects-and-impact/funded-project s/project/funded/project/b2d9d3668f92a3b9fbbf7866072501ef-279c9a2f01/?t x_anrprojects_funded%5Bcontroller%5D=Funded&cHash=09b9ec942e5532bd 8809438c246c7a9c). Landwirtschaft, Bergbaufolgen, Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung, Energieinfrastruktur, Stoffeinträge, Zustand der Wasserversorgungsinfrastruktur sowie Datenlücken sind gemeinsam und fachlich differenziert zu betrachten. Neue Daten des Umweltbundesamts zur Grundwasserneubildung und zur Nutzungsintensität beruhen unter anderem auf den im Forschungsvorhaben WADKlim erarbeiteten Datensätzen (www.umweltbundesam t.de/themen/neue-uba-daten-zur-grundwasserneubildung-in). Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Folgen der Klimakrise in Deutschland – Besonders betroffene Regionen“ auf Bundestagsdrucksache 21/1727 hat zudem gezeigt, dass der Bundesregierung zu mehreren regionalen Fragen keine vollständigen Erkenntnisse vorliegen, dass Angaben auf Ebene von Landkreisen bei Grundwasser teilweise fachlich nicht sinnvoll sind und dass geologische Einheiten nicht an Verwaltungsgrenzen gebunden sind. Die Fragesteller fragen daher nach den fachlichen, datenbezogenen und politischen Grundlagen der Grundwasserbewertung in Deutschland. Frühere Antworten der Bundesregierung zu Trockenheit, Wasserknappheit, Grundwasserständen, Nutzungskonkurrenzen und Wasserversorgung zeigen zudem, dass der Bundesregierung in den Jahren von 2017 bis 2019 zu lokalen Grundwasserständen, aktuellen Grundwasserzahlen, regionalen Entnahmebeschränkungen und temporären Engpässen teilweise keine eigenen oder keine aktuellen Erkenntnisse vorlagen (Bundestagsdrucksachen 18/13055, 19/3762 [Antworten der Bundesregierung zu Frage 141], 19/12849 [Antwort der Bundesregierung zu Frage 113] und 19/12713). In einer früheren Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Sicherheit der Wasserversorgung wurden Knappheiten der Sommer 2018 und 2019 überwiegend auf infrastrukturelle oder technische Beschränkungen zurückgeführt (Bundestagsdrucksache 19/14261). Fragen der Trinkwassernotversorgung und möglicher PFAS- Einträge sind ebenfalls Gegenstand früherer Antworten der Bundesregierung gewesen (Bundestagsdrucksache 19/20965 und Bundestagsdrucksache 21/3236 [Antwort der Bundesregierung zu Frage 178]). Vor diesem Hintergrund ist in den Augen der Fragesteller zu klären, welche Daten der Bundesregierung heute tatsächlich vorliegen und welche früheren Erkenntnislücken geschlossen wurden. Die Bundestagsdrucksachen 21/6476 und 20/11035 sind den Fragestellern bekannt, allerdings sind die darin enthaltenen Antworten der Bundesregierung für die Beantwortung der Fragen in der vorliegenden Bundestagsdrucksache nach Auffassung der Fragesteller nicht zweckdienlich und somit für sie nicht ausreichend. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Größenordnungen zwischen den für die Wasserrahmenrichtlinie (s. Vorbemerkung der Fragesteller) herangezogenen Messstellen zur Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper einerseits und dem deutlich größeren öffentlichen Rohbestand an Grundwassermessstellen im Datenkatalog von umwelt.info andererseits? a) Wie viele Grundwassermessstellen sind der Bundesregierung im Bundesgebiet insgesamt bekannt (bitte nach Bundesländern, Flussgebietseinheiten, Grundwasserkörpern, hydrogeologischen Großräumen, Grundwasserleitertypen, Messzweck, Messparametern, aktiven und inaktiven Messstellen sowie zuständiger Stelle aufschlüsseln)? b) Sind die Angaben des Umweltbundesamts zur Menge der Grundwassermessstellen für die Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustands aus dem Jahr 2022 weiterhin aktuell, und wenn nein, welche aktuellen Zahlen liegen der Bundesregierung diesbezüglich vor? c) Nach welchen fachlichen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung Messstellen für bundesweite, länderübergreifende oder modellgestützte Aussagen zur Entwicklung des mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustands ausgewählt oder ausgeschlossen? d) Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Messstellen nach bundesweitem Gesamtbestand, aktiven Messstellen, inaktiven Messstellen, Messstellen mit online verfügbaren Messdaten, Messstellen mit maschinenlesbar abrufbaren Zeitreihen, Messstellen zur Überwachung des mengenmäßigen Zustands nach Wasserrahmenrichtlinie und Messstellen zur Überwachung des chemischen Zustands nach Wasserrahmenrichtlinie? e) Wie viele Messstellen für den mengenmäßigen und chemischen Zustand dienen nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich der Überwachung des mengenmäßigen Zustands, wie viele ausschließlich der Überwachung des chemischen Zustands, und wie viele werden für beide Überwachungszwecke genutzt? f) Welche fachlichen, technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründe sprechen nach Kenntnis der Bundesregierung dafür oder dagegen, jede Grundwassermessstelle sowohl für mengenmäßige als auch für chemische Aussagen zu nutzen? g) Wie viele operative Messstellen zur Überwachung von Grundwasserkörpern im schlechten chemischen Zustand (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Einsatz, und wie hat sich deren Zahl seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahr, Grundwasserkörper, Ort und Einrichtung aufschlüsseln)? h) Wie viele Messstellen entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf das EUA-Grundwassermessnetz (EUA = Europäische Umweltagentur), das EU-Nitratmessnetz, das AVV-Ausweisungsmessnetz (AVV = Allgemeine Verwaltungsvorschrift) und weitere bundes- oder länderrelevante Messnetze, in welchem Umfang überschneiden sich diese Messnetze, und welche Messstellen aus den genannten Messnetzen werden für die Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustands verwendet (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Flussgebietseinheiten, Grundwasserkörpern, hydrogeologischen Großräumen, Grundwasserleitertypen und Messzweck auflisten)? i) Wie viele Grundwasserkörper werden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils durch eine, zwei, drei, vier, fünf oder mehr Messstellen überwacht, getrennt nach mengenmäßigem und chemischem Zustand? j) Welche Grundwasserkörper oder hydrogeologischen Räume weisen nach Kenntnis der Bundesregierung eine besonders geringe Messstellendichte auf (bitte begründen), und welche Bedeutung hat dies für die Aussagekraft der Bewertung des mengenmäßigen und chemischen Zustands? k) Liegt der Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Karte oder ein GIS-Datensatz (GIS = Geografisches Informationssystem) vor, die oder der Grundwasserkörper, Grundwassermessstellen, hydrogeologische Großräume und Grundwasserleitertypen gemeinsam darstellt, wenn ja, wo ist dieser abrufbar, und wenn nein, warum wird eine solche gemeinsame Darstellung bislang nicht bereitgestellt? l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung je nach Messnetz und Messzweck zum Zustand der Grundwassermessstellen und deren Eignung und Repräsentativität, vor dem Hintergrund, dass 2020 gravierende Mängel an Grundwassermessstellen festgestellt wurden (www.b auernverband-mv.de/gutachten-weist-gravierende-maengel-im-messst ellennetz-des-landes-nach/, www.agrarheute.com/pflanze/niedersachse n-fast-zweite-messstelle-hat-gravierende-maengel-566896), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sie ihre Daten ausschließlich von intakten, geeigneten und repräsentativen Messstellen bezieht? m) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Tatsache bei, dass anhand mangelhafter Messstellen Rote Gebiete ausgewiesen wurden (vgl. Frage 1l), was für Flächenbesitzer hohe finanzielle Verluste verursacht hat, und welche Maßstäbe setzt die Bundesregierung an die Zuverlässigkeit der Messstellen und Messnetze im Bundesgebiet? n) Was hat die Bundesregierung bisher gegebenenfalls unternommen, um Mängel an Messstellen und in Messnetzen zu beheben?  2. Wie unterscheidet die Bundesregierung fachlich und rechtlich zwischen Grundwasserkörpern im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie und Grundwasserleitern im hydrogeologischen Sinn? a) Inwiefern berücksichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Grundwasserkörper die geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten der Grundwasserleiter im Bundesgebiet? b) Welche Grundwasserleitertypen, insbesondere Poren-, Kluft- und Karstgrundwasserleiter sowie obere und tiefere Grundwasserstockwerke, sind nach Auffassung der Bundesregierung in den einzelnen Grundwasserkörpern jeweils maßgeblich? c) Welche hydrogeologischen Einheiten oder Grundwasserleitertypen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das WRRL-Messnetz nur eingeschränkt oder nicht repräsentativ abgedeckt? d) Welche Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen Grundwasserkörper und Grundwasserleiter nach Kenntnis der Bundesregierung für die Interpretation von Messwerten, Trends, chemischen Belastungen und regionalen Wasserbilanzen?  3. Welche Angaben liegen der Bundesregierung zu Zeitreihenlänge, Messfrequenz, Datenlücken und Qualitätssicherung der Grundwassermessstellen im Bundesgebiet vor? a) Wie viele Grundwassermessstellen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Zeitreihen von mindestens 10, 20, 30, 40, 50, 60 und 100 Jahren? b) Wie viele dieser Zeitreihen sind nach Kenntnis der Bundesregierung lückenlos oder nahezu lückenlos, und nach welchen Kriterien werden Datenlücken in Trendanalysen behandelt? c) Wie viele Grundwasserstandsmessstellen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990, 2000, 2010 und 2020 über mindestens monatliche Messwerte? d) Wie viele Messstellen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über durchgängige Monatswerte, wie viele über Jahresmittelwerte und wie viele lediglich über unregelmäßige Einzelmessungen? e) Welche Zeitreihen werden nach Kenntnis der Bundesregierung für bundesweite oder länderübergreifende Aussagen tatsächlich verwendet, und welche vorhandenen Messstellen werden wegen Datenlücken, kurzer Zeitreihen, anthropogener Beeinflussung oder fehlender Vergleichbarkeit ausgeschlossen? f) In welchen zeitlichen Abständen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Messwerte für den mengenmäßigen und chemischen Zustand erhoben, und wie einheitlich sind Messfrequenz, Messmethodik, Metadaten, Plausibilitätsprüfung und Qualitätskontrolle zwischen den Ländern? g) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Ausbautiefe, Filterstrecke, Erfassung des oberen oder tieferen Grundwasserleiters und möglichen anthropogenen Beeinflussung der Messstellen vor? h) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei Trendanalysen mit Messstellen umgegangen, deren Messfrequenz, Ausbautiefe, Filterstrecke, Betreiber, Messmethode oder Standortumfeld sich im Beobachtungszeitraum geändert hat? i) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass anthropogene lokale Einflüsse wie Wasserentnahmen, Entwässerung, Bergbau, Gewässerausbau, Versiegelung, landwirtschaftliche Beregnung oder bauliche Eingriffe nicht fälschlich als natürlich bedingte Grundwassertrends interpretiert werden?  4. Welche Grundwasserstandsdaten und Grundwasserbeschaffenheitsdaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit offen, maschinenlesbar, automatisiert abrufbar und regelmäßig aktualisiert verfügbar? a) In welchen Bundesländern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Defizite beim offenen, maschinenlesbaren und automatisierten Abruf von Grundwasserstandsdaten und Grundwasserbeschaffenheitsdaten? b) Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Ländern hinsichtlich Datenlizenz, Datenformat, Datenaktualität, API-Zugang (API = Application Programming Interface), Downloadmöglichkeit, Metadaten und Nachnutzbarkeit? c) Plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein einheitliches, maschinenlesbares und regelmäßig aktualisiertes Grundwasserdatenportal, und wenn nein, warum nicht? d) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung umwelt.info als zentralem Such- und Datenzugangsportal für Grundwasserdaten und andere umwelt- und naturschutzbezogene Themen bei, und welche Datenlücken oder Beschränkungen bestehen dort nach Kenntnis der Bundesregierung noch?  5. Welche wissenschaftliche Aussagekraft misst die Bundesregierung den langfristigen Projektionen des Datenportals GRUVO zu den Grundwasserständen bei, soweit diese auf Klimaszenarien beruhen, die inzwischen nicht mehr als plausibler Zukunftspfad gelten oder aus dem Spektrum plausibler Zukunftsszenarien herausgefallen sind, insbesondere dem früheren Worst-Case-Szenario RCP8.5 bzw. SSP5‑8.5, und vor dem Hintergrund, dass für langfristige Projektionen nur eine begrenzte Zahl von Referenzmessstellen herangezogen wird (https://climate.ec.europa.eu/news-o ther-reads/news/five-things-you-should-know-about-climate-scenarios-20 26-06-05_en) und lediglich 118 Referenzmessstellen dafür die Datengrundlage bilden (https://gruvo.bgr.de/website/methodik)? a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für fachpolitisches Handeln hinsichtlich der Prognose von Grundwasserständen und der Bereitstellung der dafür notwendigen Datengrundlage? b) Sind der Bundesregierung andere sich in der Entwicklung befindende Projekte und wissenschaftliche Untersuchungen bekannt, die dem Zweck der Prognose der Grundwasserstände dienen sollen, und inwieweit plant die Bundesregierung, gegebenenfalls hier neue Projekte und Untersuchungen durchzuführen (bitte nach Jahr der voraussichtlichen Fertigstellung, Förderungshöhe und Einrichtung aufschlüsseln)? c) Welche Unsicherheiten weist die Bundesregierung für die GRUVO- Vorhersagen und GRUVO-Projektionen aus, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr Handeln? d) Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die GRUVO- Prognosen validiert, und welche Abweichungen zwischen früheren Prognosen und später tatsächlich gemessenen Grundwasserständen wurden bislang festgestellt? e) Wann rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls mit einer Ausweitung der Messstellenbasis, einer Verbesserung der räumlichen Auflösung und einer Übertragung von Messstelleninformationen in die Fläche zum Zwecke der Prognose von Grundwasserständen?  6. Welche Grundwasserstandsdaten, Grundwasserbeschaffenheitsdaten und Zeitreihen lagen der Bundesregierung bei ihren früheren Antworten auf den Bundestagsdrucksachen 18/13055, 19/3762 (Antwort der Bundesregierung zu Frage 141) und 19/12849 (Antwort der Bundesregierung zu Frage 113) nicht vor, liegen ihr aber heute vor? a) Welche konkreten Datenbestände, Portale, Länderlieferungen, LAWA- Auswertungen (LAWA = Länderarbeitsgemeinschaft Wasser), Umweltbundesamtdaten, BGR-Anwendungen (BRG = Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe), GRUVO-, WADKlim- (Auswirkung des Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit – Anpassung an Trockenheit und Dürre in Deutschland), mGROWA- (Wasserhaushaltsmodell) oder sonstigen Forschungsergebnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 zu einer Verbesserung der bundesweiten Auswertbarkeit von Grundwasserständen geführt? b) Welche der in früheren Antworten der Bundesregierung genannten Erkenntnislücken zu lokalen Grundwasserständen, regionalen Grundwasserentwicklungen, Grundwasserknappheit, Entnahmebeschränkungen und temporären Engpässen kann oder konnte die Bundesregierung gegebenenfalls inzwischen schließen, welche dieser Erkenntnislücken bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin, und aus welchen fachlichen, rechtlichen, statistischen oder föderalen bzw. subsidiären Gründen? c) Wie unterscheidet die Bundesregierung bei Aktualisierungen früherer Antworten zwischen neu erhobenen Messdaten, nachträglich digitalisierten Zeitreihen, Ländermeldungen, Modellierungen, Interpolationen und Prognosen?  7. Wie haben sich die mengenmäßigen und chemischen Zustände der Grundwasserkörper im Bundesgebiet nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009, 2015, 2021 und bis zum neuesten verfügbaren Stand entwickelt? a) Wie haben sich die mengenmäßigen Zustände der Grundwasserkörper im Bundesgebiet nach Kenntnis der Bundesregierung für den genannten Zeitraum unter Berücksichtigung rein quantitativer Aspekte, ausgenommen Salzwasserintrusionen, entwickelt im Vergleich zu den Angaben des Umweltbundesamts, dessen Arbeitsdefinition für den Zustand des mengenmäßigen Zustands auch qualitative, ökologische Aspekte berücksichtigt, sofern der Bundesregierung Daten vorliegen (BMUV/UBA 2022. Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen., S. 62, Bonn, Dessau)? b) Welche fachlichen, hydrologischen Gründe sind der Bundesregierung bekannt, aufgrund derer das Umweltbundesamt für die Bewertung des quantitativen Zustands der Grundwasserkörper gegebenenfalls auch qualitative Aspekte berücksichtigt? c) Wie haben sich Zahl, Abgrenzung, Fläche und Zuordnung der Grundwasserkörper nach Kenntnis der Bundesregierung seit den Grundwasser-Bewirtschaftungsplänen 2009, 2015 und 2021 verändert? d) Welche Veränderungen beruhen nach Kenntnis der Bundesregierung auf tatsächlichen Zustandsänderungen und welche auf geänderter Abgrenzung, Methodik, Datenlage oder Berichterstattung? e) Welche Grundwasserkörper und hydrogeologischen Räume weisen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990, 2000, 2010 und 2020 fallende, stabile oder steigende Grundwasserstände auf (bitte Wasserstände und Reservoire bzw. Durchsätze nennen)? f) Welche Messwerte liegen der Bundesregierung zu räumlichen und saisonalen Schwankungen der Grundwasserspiegel (diese bitte angeben) im Bundesgebiet für die letzten 10, 20, 30 und 50 Jahre vor? g) Welche Regionen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als besonders von sinkenden Grundwasserständen, ungünstiger Grundwasserbilanz (bitte Wasserstände und Reservoire bzw. Durchsätze nennen) oder chemischer Belastung betroffen? h) Wie hat sich der Anteil der Stoffe und Stoffgruppen, die für die Einstufung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper herangezogen werden und zu einem schlechten chemischen Zustand führen, nach Kenntnis der Bundesregierung seit Veröffentlichung des Berichts „Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen“ entwickelt (bitte prozentual nach für die Einstufung maßgeblichen Stoffen und Stoffgruppen aufschlüsseln)? i) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber hinaus gegebenenfalls zu weiteren beobachteten Spurenstoffen, insbesondere PFAS, Arzneimittelrückständen, Industriechemikalien, Mikroplastik oder sonstigen persistenten Stoffen, im Grundwasser vor, soweit diese nicht oder nicht vollständig für die formale Einstufung des chemischen Zustands nach Wasserrahmenrichtlinie herangezogen werden, und welche regionalen Trends sind der Bundesregierung hierzu bekannt? j) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft des Befunds, dass der überwiegende Teil der Grundwasserkörper mengenmäßig in gutem Zustand ist, im Verhältnis zu etwaigen lokalen, saisonalen oder messstellenbezogenen Problemlagen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? k) Welche Grundwasserkörper befinden sich aufgrund von Bergbaufolgen, Sümpfungsmaßnahmen, Grubenwasseranstieg oder Salzwasserintrusionen in einem schlechten mengenmäßigen oder chemischen Zustand, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung dort bis 2030? l) Bei welchen Grundwasserkörpern und Grundwasserleitern in welchen Regionen des Bundesgebiets herrschen nach Kenntnis der Bundesregierung Zustände vor, die einen natürlichen Nitratabbau im Grundwasser bedingen, und inwiefern wird der mengenmäßige und chemische Zustand dieser Grundwasserkörper als gut oder nicht gut eingestuft, sofern der Bundesregierung Daten vorliegen (bitte inklusive der N2-Argon-Methode erläutern)? m) Welche Grundwasserkörper und Grundwasserleiter in welchen Regionen des Bundesgebiets wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Regionalisierungsverfahrens als Rote Gebiete eingestuft und weisen eine Nitratbelastung höher als 50 mg/Liter bzw. höher als 35 mg/Liter mit steigender Tendenz auf, und wie viele dieser Roten Gebiete sind gleichzeitig Trinkwasserschutzgebiete (bitte dazu die entsprechenden Karten mitsenden)?  8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Grundwasserneubildung für den Zeitraum von 1990 bis 2026 im Bundesgebiet (bitte nach hydrogeologischen Räumen, Grundwasserkörpern, Bundesländern und, soweit fachlich sinnvoll, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)? a) Welche regionalen Trends zeigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei Grundwasserneubildung, Verdunstung, Niederschlagsverteilung, Oberflächenabfluss, Bodeninfiltration und Speicherfähigkeit der Böden? b) Welche Regionen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung ein ungünstiges Verhältnis zwischen Grundwasserneubildung und tatsächlichen oder genehmigten Grundwasserentnahmen auf? c) Welche Ergebnisse aus WADKlim, mGROWA, Grundwassergewinnungsindex oder vergleichbaren Forschungsvorhaben nutzt die Bundesregierung für die Bewertung von Wasserbilanzrisikogebieten, insbesondere mit Blick auf die auf Bundestagsdrucksache 21/1727 genannte deutliche räumliche Differenzierung des Wasserdargebots? d) Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Flächenversiegelung, Bodenverdichtung, Entwässerung, Neubaugebiete, Gewerbegebiete, Verkehrsflächen, Windenergiegebiete und Siedlungsdruck für die Grundwasserneubildung? e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu, in welchem Umfang Starkregenereignisse aufgrund von Versiegelung, Kanalisation, Bodenverdichtung oder fehlender Rückhaltung oberflächlich abfließen, statt der Grundwasserneubildung zugutekommen zu können? f) Welche grundwasserabhängigen Landökosysteme, Feuchtgebiete, Moore oder Schutzgebiete sind nach Kenntnis der Bundesregierung von sinkenden Grundwasserständen, veränderter Grundwasserneubildung oder Wasserentnahmen betroffen?  9. Wie haben sich die wasserrechtlich zugelassenen und tatsächlich entnommenen Grundwassermengen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 entwickelt (bitte nach öffentlicher Wasserversorgung, privaten Haushalten und Kleingewerbe, Landwirtschaft, Industrie, Energieversorgung, Eigenversorgung und sonstigen Nutzungen aufschlüsseln)? a) Welche Erkenntnislücken entstehen dadurch, dass die amtliche Erhebung der Wasserwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung nur in größeren zeitlichen Abständen erfolgt, insbesondere für Trocken- und Dürrejahre zwischen den Erhebungsterminen? b) Welche Daten liegen der Bundesregierung zu tatsächlichen Entnahmen in den Trockenjahren 2018, 2019, 2022 und 2023 vor, und welche Daten fehlen ihr gegebenenfalls hierzu? c) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass kurzfristige regionale Entnahmespitzen durch landwirtschaftliche Beregnung, private Brunnen, Industrie, Gewerbe, Energieversorgung oder kommunale Verbrauchsspitzen überhaupt erkannt werden? d) Wie hat sich der Wasserverbrauch seit 2015 pro Kopf und absolut entwickelt, und welche regionalen Unterschiede zwischen urbanem und ländlichem Raum als auch Ursachen für die Unterschiede sind der Bundesregierung bekannt? e) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Grundwasser, Oberflächenwasser, Uferfiltrat, angereichertem Grundwasser und Talsperrenwasser an der öffentlichen Trinkwasserversorgung nach Bundesländern und Regionen? f) Welche Kommunen, Landkreise, Wasserversorger oder Wasserbehörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 Nutzungseinschränkungen, Entnahmeverbote, Bewässerungsverbote oder sonstige Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung angeordnet oder angekündigt? g) Welche Daten liegen der Bundesregierung zu privaten Brunnen, gewerblicher Eigenversorgung und nichtöffentlichen Grundwasserentnahmen vor? h) Welche Nutzungskonkurrenzen zwischen Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft, Industrie, Energieversorgung, Naturschutz und Siedlungsentwicklung sind der Bundesregierung bekannt? i) Welche gesetzlichen Regelungen, wasserbehördlichen Leitlinien, Verwaltungsvorgaben oder fachlichen Empfehlungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Priorisierung verschiedener Wassernutzungen bei regionaler Wasserknappheit, insbesondere zwischen öffentlicher Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft, Industrie, Energieversorgung, Naturschutz, Siedlungsentwicklung und privater Nutzung, und wie unterscheiden sich diese Vorgaben zwischen den Bundesländern? j) Sind der Bundesregierung Bestrebungen seitens der Landesregierungen dahin gehend bekannt, dass die Wasserentnahmerechte der Landwirtschaft eingeschränkt werden, und wenn ja, in welchen Bundesländern, in welcher Höhe und in welchen Entnahmezeiträumen? 10. Welche Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung, einschließlich Zuwanderung, Binnenwanderung, demografischer Entwicklung und kurzfristiger Unterbringungsbedarfe, werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Wasserbedarfsplanung des Bundes, der Länder und der kommunalen Versorger zugrunde gelegt? a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu, wie zusätzliche Wohngebiete, öffentliche Unterbringungseinrichtungen, Gewerbegebiete und Infrastruktureinrichtungen seit 2015 in der kommunalen Wasser- und Abwasserplanung berücksichtigt wurden? b) Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des Wasserbedarfs in Kommunen mit starkem Bevölkerungszuwachs seit 2015 vor? c) Sind der Bundesregierung Kommunen bekannt, die aufgrund starken Bevölkerungszuwachses, zusätzlicher Unterbringungskapazitäten oder neuer Siedlungsflächen ihre Trinkwasserversorgung, Abwasserinfrastruktur oder Fernwasserversorgung kurzfristig ausbauen mussten? d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu, in welchem Umfang seit 2015 durch neue Wohn-, Gewerbe-, Verkehrs-, Energie- und Unterbringungsflächen zusätzliche Flächenversiegelung entstanden ist und wie sich dies auf die Grundwasserneubildung und den Oberflächenabfluss auswirkt? 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Zustand der Wasserversorgungs- und Abwasserinfrastruktur im Bundesgebiet, insbesondere zu Wassergewinnung, Wasseraufbereitung, Leitungsnetzen, Speichern, Talsperren, Fernwasserversorgung, Notverbünden und Krisenplänen? a) Welche Investitionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Wasserversorgern, Leitungsnetzen, Speicheranlagen, Talsperren, Fernwasserversorgung und Abwasserinfrastruktur notwendig (bitte nach Bundesland, Art bzw. Zweck der Maßnahme, Kosten und Zeitbedarf aufschlüsseln)? b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Leitungsverluste in der öffentlichen Wasserversorgung seit 2015? c) Welche Regionen oder Versorgungsgebiete gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als besonders anfällig für Engpässe in Trockenperioden oder bei Verbrauchsspitzen? d) Welche der seit 2018 festgestellten oder gemeldeten Engpässe in der Trinkwasserversorgung waren nach Kenntnis der Bundesregierung auf tatsächliche Rohwasserknappheit und welche auf technische oder infrastrukturelle Beschränkungen zurückzuführen? e) Inwieweit teilt die Bundesregierung weiterhin frühere Bewertungen, wonach Knappheiten der Sommer 2018 und 2019 überwiegend auf infrastrukturelle oder technische Beschränkungen wie fehlende Druckerhöhungsanlagen, Hochbehälter oder Leitungsdimensionierungen zurückzuführen waren (Bundestagsdrucksache 19/14261), und welche aktualisierten Daten liegen ihr hierzu vor? f) Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Druckerhöhungsanlagen, Hochbehältern, Leitungsdimensionierung, Verbundleitungen, Spitzenlastfähigkeit und Redundanzen kommunaler Wasserversorger vor? g) Welche Förderprogramme des Bundes dienen aktuell gegebenenfalls der Sicherung der Trinkwasserinfrastruktur, der Sanierung von Leitungsnetzen, dem Bau von Speichern, der Vernetzung von Versorgern oder der Verbesserung der Wasserwiederverwendung, Kläranlagen eingeschlossen? h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Zustand und zur Funktionsfähigkeit der Trinkwassernotversorgung, insbesondere der Notbrunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz, ohne Offenlegung sicherheitsrelevanter Standorte? i) Wie haben sich Wartung, Betriebsfähigkeit, Instandhaltungsbedarf und Bundesmittel für Trinkwassernotbrunnen seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/20965 entwickelt? 12. Wie haben sich potenziell bewässerbare und tatsächlich bewässerte landwirtschaftliche Flächen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009, 2015 und 2019 bis zum neuesten verfügbaren Stand entwickelt (bitte nach Bundesländern, Regionen, Kulturen, Wasserherkunft und Entnahmerechten aufschlüsseln)? a) Welche landwirtschaftlichen und produktionsgartenbaulichen Kulturen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Regionen besonders auf zusätzliche Bewässerung angewiesen? b) Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung beim Bewässerungsbedarf der Landwirtschaft in den kommenden zehn Jahren, und welche Datengrundlagen nutzt sie hierfür? c) Welche wasserrechtlichen Entnahmebeschränkungen, Nutzungskonflikte oder Vorrangregelungen zwischen Landwirtschaft und öffentlicher Trinkwasserversorgung sind der Bundesregierung bekannt? d) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Speicherbecken, Wasserüberleitungen, betriebliches Wassermanagement, Tröpfchenbewässerung, Regenwasserrückhalt und sonstige Maßnahmen zur Entlastung regionaler Grundwasserkörper? e) Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Unterschieden im Bewässerungsbedarf zwischen konventionellen und ökologischen Anbaumethoden vor, und welche Ursachen sieht sie für etwaige Unterschiede? 13. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gereinigtes Abwasser unter Beachtung wasserrechtlicher, bodenschutzrechtlicher und hygienischer Anforderungen für landwirtschaftliche Bewässerung, Brauchwassernutzung, Waldstabilisierung, urbane Bewässerung oder technische Grundwasseranreicherung einzusetzen? a) Welche rechtlichen, technischen, hygienischen und stofflichen Hindernisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für eine stärkere Nutzung gereinigten Abwassers, insbesondere mit Blick auf Spurenstoffe, Arzneimittelrückstände, Mikroplastik, PFAS und Nährstoffe? b) Welche Pilotprojekte oder Regelungsvorhaben zur Wasserwiederverwendung sind der Bundesregierung gegebenenfalls bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Regionen mit saisonaler Wasserknappheit? 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaik, Windenergieanlagen (inklusive deren lokalen klimatischen Einflüssen; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), Zuwegungen, Fundamenten, Kabeltrassen, Umspannwerken und sonstiger Energieinfrastruktur auf Flächenversiegelung, Bodenverdichtung, Oberflächenabfluss und Grundwasserneubildung (auch durch Niederschläge im Zusammenhang mit der obigen Aufzählung)? a) Welche Anforderungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Planung, Bau und Betrieb von Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Wasserschutzgebieten, Trinkwassereinzugsgebieten und grundwassersensiblen Räumen, insbesondere mit Blick auf Windenergie-Vorranggebiete? b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen Auswirkungen von Waldrodungen, Bodenabtrag, Drainagen oder Baustelleneingriffen im Zuge des Ausbaus sogenannter erneuerbarer Energien auf den lokalen Wasserhaushalt, insbesondere mit Blick auf Windenergie-Vorranggebiete? c) Welche zusätzlichen Wasserbedarfe (bitte nach den unten erfragten Branchen und Projekten aufschlüsseln) erwartet die Bundesregierung durch Wasserstoffwirtschaft, Rechenzentren, Industrieansiedlungen, Batteriefertigung, Halbleiterindustrie oder sonstige energie- und wasserintensive Projekte, und wie werden diese zusätzlichen Wasserbedarfe nach Kenntnis der Bundesregierung in regionalen Wasserversorgungskonzepten und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren berücksichtigt? 15. Welche Erkenntnisse aus bundesweitem systematischem Monitoring oder aus fallbezogenen Studien hat die Bundesregierung zu möglichen Einträgen von PFAS oder anderen persistenten Stoffen durch Bau, Betrieb, Wartung oder Rückbau von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten, Trinkwassereinzugsgebieten oder im Umfeld von Talsperren bzw., soweit solche nicht vorhanden sein sollten, weshalb nicht? a) Welche Untersuchungen, Messprogramme oder Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort zu Frage 178 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 veranlasst oder ausgewertet, um mögliche PFAS-Einträge durch Bau, Betrieb, Wartung, Abrieb oder Rückbau von Windenergieanlagen in Grundwasser, Wasserschutzgebiete oder Talsperren zu prüfen? b) Inwieweit sind der Bundesregierung gegebenenfalls abgeschlossene oder laufende Untersuchungen zum Einfluss von Windenergieanlagen im Einzugsbereich von Talsperren auf das lokale Grundwasser und Talsperrenwasser bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Wasserschutzgebiete und Trinkwassereinzugsgebiete? c) Welche Talsperren im Bundesgebiet sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit PFAS belastet, welche Messwerte liegen vor, und welche Quellen oder Eintragspfade werden jeweils angenommen? d) Welche Mindestabstände, Prüfpflichten, Monitoring-Vorgaben oder Ausschlusskriterien gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten (insbesondere mit Blick auf Windenergie-Vorranggebiete), Trinkwassereinzugsgebieten und im Umfeld von Talsperren? e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu PFAS-haltigen Betriebsstoffen, Beschichtungen, Feuerlöschmitteln, technischen Bauteilen oder sonstigen Materialien im Zusammenhang mit Windenergieanlagen? 16. Ist der Bundesregierung der im November 2022 veröffentlichte Grundwasser-Atlas des Recherche-Netzwerks CORRECTIV (https://corre ctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2022/10/25/klimawandel-grundwasse r-in-deutschland-sinkt/) bekannt, und welche Bedeutung misst sie ihm gegebenenfalls für die fachliche Bewertung der Grundwasserentwicklung in Deutschland bei? a) Ist der Bundesregierung dessen Datengrundlage, Messstellenabdeckung, Methodik und regionale Aussagekraft bekannt, und hält sie die gegebenenfalls für ausreichend, um daraus bundesweite oder regionale politische Schlussfolgerungen abzuleiten? b) Wie bewertet gegebenenfalls die Bundesregierung, soweit ihr bekannt ist, die Tatsache, dass nichtamtliche oder journalistische Auswertungen von europäischen Institutionen zitiert werden (https://eur-lex.euro pa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025SC0025, dort Quelle 18), wenn gleichzeitig amtliche Daten je nach Bundesland nur eingeschränkt, nicht einheitlich oder nicht maschinenlesbar verfügbar sind (https://umwelt.info/de/artikel/karte_grundwasser)? c) Welche amtlichen Datenquellen haben aus Sicht der Bundesregierung Vorrang, wenn gegebenenfalls nichtamtliche Auswertungen von amtlichen Bewertungen abweichen? d) Plant die Bundesregierung Mindeststandards für Transparenz, Messstellenangaben, Zeitreihenlänge, Datenlücken und Methodik bei öffentlich verwendeten Grundwasserauswertungen? 17. Welche kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen sieht die Bundesregierung zur Stabilisierung des regionalen Wasserhaushalts, insbesondere in Regionen mit saisonal niedrigen Grundwasserständen, vor? a) Welche Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser, Entsiegelung, Versickerung, technischen Grundwasseranreicherung, Renaturierung, Speicherbildung, Verbesserung der Bodeninfiltration und Verringerung von Oberflächenabfluss hält die Bundesregierung für geeignet, und welche dieser Maßnahmen können nach Kenntnis der Bundesregierung ohne zusätzliche Belastung kommunaler Haushalte umgesetzt werden? b) Welche gesetzlichen, planerischen oder finanziellen Hemmnisse erschweren nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung von Wasserrückhalt, Speicherlösungen, Wasserwiederverwendung oder technischer Grundwasseranreicherung (bitte etwaige Finanzbedarfe und Projektdauern angeben)? c) Welche Bundesprogramme, Fördermittel oder Änderungen des Wasser-, Bau-, Naturschutz- oder Planungsrechts wären aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls erforderlich, um Kommunen, Landkreise, Wasserversorger und Landwirtschaft zu unterstützen? d) Wie bewertet die Bundesregierung eigene und, soweit sie ihr bekannt sind, gegebenenfalls in Zusammenschau mit anderen Maßnahmen, um in wasserreichen Perioden durch landwirtschaftliche, wasserbauliche oder landschaftsplanerische Maßnahmen den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern (bitte Annahmen zu Kosten und Nutzen gegenüberstellen)? 18. Welche der in dieser Kleinen Anfrage erfragten Daten liegen der Bundesregierung nicht oder nur unvollständig vor, und aus welchen Gründen? a) Welche Daten liegen ausschließlich den Ländern, Kommunen, Wasserbehörden oder Wasserversorgern vor, inwieweit plant die Bundesregierung gegebenenfalls die Erlangung solcher Daten, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bundespolitische Entscheidungen dennoch auf belastbaren Daten beruhen? b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um Daten zu Grundwasserständen, Grundwasserneubildung, Bodenfeuchte, Wasserentnahmen, Nutzungseinschränkungen, Leitungsverlusten und Wasserbedarfsplanung bundesweit vergleichbarer zu machen? c) Welche Rolle spielen Nationale Wasserstrategie, Wasserrahmenrichtlinie, Klimaanpassungsgesetz und andere Bundesprogramme für die Verbesserung der Datenlage und Versorgungssicherheit? d) Welche Faktoren gewichtet die Bundesregierung bei etwaigen regionalen Wasserproblemen jeweils, wie etwa Niederschlagsentwicklung, Verdunstung, Grundwasserneubildung, Entnahmen, Flächenversiegelung, Bodenverdichtung, Landnutzungsänderungen, Gewässerausbau, Bergbaufolgen, Siedlungsentwicklung, Bevölkerungsentwicklung, Landwirtschaft, Energieinfrastruktur und Zustand der Wasserversorgungsinfrastruktur? Berlin, den 29. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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