Grundwasser in Deutschland - Messstellenabdeckung, Datenqualität, regionale Nutzungskonkurrenzen und politische Einflussfaktoren
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Grundwasser in Deutschland - Messstellenabdeckung, Datenqualität, regionale Nutzungskonkurrenzen und politische Einflussfaktoren
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7646
21. Wahlperiode 19.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Blos, Christan Reck und der Fraktion der AfD
Grundwasser in Deutschland – Messstellenabdeckung, Datenqualität,
regionale Nutzungskonkurrenzen und politische Einflussfaktoren
Das Grundwasser ist die größte nicht gefrorene Süßwasserressource unserer
Erde und erfüllt zentrale Funktionen für Trinkwasser, Bewässerung und
Brauchwasser, für grundwasserabhängige Ökosysteme sowie für den regionalen
Wasserhaushalt und die Stützung von Mindestabflüssen in Flüssen (https://hess.cop
ernicus.org/articles/29/2925/2025). Grundwasser ist auch in Deutschland die
mit Abstand wichtigste Quelle der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Aus
Grundwasser wurden im Jahr 2022 rund 3,33 Milliarden Kubikmeter Wasser
gewonnen; dies entsprach 62,5 Prozent der öffentlichen Wassergewinnung
(www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/08/PD24_304_3231
1.html). Insgesamt liegt das über viele Jahre gemittelte potenzielle
Wasserdargebot in Deutschland bei 176 Milliarden Kubikmetern im Jahr. Davon wurden
im Jahr 2022 in Deutschland 17,9 Milliarden Kubikmeter, das sind 10,1
Prozent des langjährigen potenziellen Wasserdargebots aus den Gewässern
(Oberflächengewässer und Grundwasser) entnommen (www.umweltbundesamt.de/th
emen/wasser/extremereignisseklimawandel/trockenheit-in-deutschland-
fragenantworten, www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/wasser/was
serressourcen-ihre-nutzung). Für das Jahr 2022 beträgt der gemittelte
Gesamtniederschlag in Deutschland 670 Liter pro Quadratmeter, das entspricht
übertragen auf die deutsche Staatsfläche 239,6 Milliarden Kubikmetern
Niederschlagswasser (www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2022/2022123
0_deutschlandwetter_jahr2022.pdf). Umgerechnet wurden 2022 in Deutschland
7,47 Prozent des Niederschlagswassers durch den Menschen verwendet.
Nach der Berichterstattung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL;
s. Quelle unten und am Absatzende) befindet sich der überwiegende Teil der
Grundwasserkörper in Deutschland mengenmäßig in einem guten Zustand.
Nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) verfehlen aktuell 62 der 1 291
Grundwasserkörper den guten mengenmäßigen Zustand; dies entspricht
4,8 Prozent. Die Ursachen für einen schlechten mengenmäßigen Zustand
werden unter anderem in Salzwasserintrusionen sowie in jahrzehntelangen
bergbaubedingten Grundwasserabsenkungen gesehen (www.umweltbundesamt.de/t
hemen/wasser/grundwasser/zustand-des-grundwassers/mengenmaessiger-zusta
nd-des-grundwassers). Zugleich werden Prognosesysteme wie GRUVO
genutzt, die an rund 120 bundesweiten Referenzmessstellen sowie über 4 200
Clustermessstellen Vorhersagen zur Entwicklung des mengenmäßigen
Grundwasserzustands erstellen und gemessene, modellierte und prognostizierte
Informationen miteinander verbinden (https://gruvo.bgr.de/website/stand).
Grundwasserkörper sind dabei keine geologischen Körper im engeren Sinne, sondern
Bewertungs- und Berichtseinheiten der Wasserrahmenrichtlinie. Sie werden als
abgegrenzte Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer
Grundwasserleiter beschrieben (www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/zus
tand-des-grundwassers).
Für eine sachgerechte Bewertung der Entwicklung von Grundwasserständen
kommt es daher nach Auffassung der Fragesteller nicht auf pauschale
Durchschnittswerte oder politische Alarmbegriffe an, sondern auf
Messstellenabdeckung, Messnetzzweck, Zeitreihenlänge, Messfrequenz, Datenqualität,
Metadaten, hydrogeologische Einordnung und die Trennung zwischen Messwerten,
interpolierten Werten, Modellwerten und Prognosen (Taylor, C. J. & Alley,
W. M. [2001]: Ground-Water-Level Monitoring and the Importance of Long-
Term Water-Level Data. U.S. Geological Survey Circular 1217. Denver: U.S.
Geological Survey. https://pubs.usgs.gov/circ/circ1217/pdf/circular1217.pdf;
Hannappel, S., Borrmann, S., Köpp, C. & Kappler, W. [2018]: Leitfaden zur
Anwendung von Qualitätsanforderungen an Grundwasserstands- und -
gütemessstellen nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen [LANUV
NRW]. www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuv/wasser/pdf/QS-Leitfaden_Grundwa
ssermessstellen_20181130_mit_Anhang_korr__01.pdf).
Nach Angaben des Umweltbundesamts werden für die Überwachung des
mengenmäßigen Zustands 7 715 Messstellen und für die Überwachung des
chemischen Zustands 7 869 Messstellen herangezogen (www.umweltbundesamt.de/t
hemen/wasser/gewaesser/grundwasser/ueberwachung-bewertung).
Demgegenüber verzeichnet umwelt.info in seinem Datenkatalog zu Grundwasserständen
und teils chemischen Messungen einen deutlich größeren öffentlichen
Rohbestand an Messstellen; genannt werden unter anderem rund 97 000 Messstellen,
38 436 aktive Messstellen mit online verfügbaren Daten im Jahr 2007 und
29 380 Einträge für das Jahr 2023, wobei Datenbereitstellung und Online-
Verfügbarkeit länderseitig unterschiedlich sind (https://umwelt.info/de/artikel/k
arte_grundwasser).
Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers wird lokal unterschiedlich
beeinflusst. So wird in Teilen Deutschlands im Grundwasser eine erhöhte
Nitratbelastung festgestellt. Die Ursachen hierfür sind komplex und regional
unterschiedlich. Neben aktuellen Einträgen spielen auch langfristige Entwicklungen,
natürliche Gegebenheiten sowie standortspezifische Einflussfaktoren eine
Rolle. Vor diesem Hintergrund ist eine differenzierte Betrachtung von
Einträgen erforderlich. Darüber hinaus werden Spurenstoffe wie
Arzneimittelrückstände, per- und polyflourierte Alkylsubstanzen (PFAS), Sulfate, Chloride,
Schwermetalle oder auch Pflanzenschutzmittel in Umweltmedien
nachgewiesen (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz [BMUV]/UBA 2022. Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer
in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen. S. 67. Bonn,
Dessau; www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-wasserrahmenrichtlinie-gew
aesser-in-deutschland).
Die Fragesteller halten es vor diesem Hintergrund für erforderlich, regionale
Wasserprobleme nicht vorschnell unter klimapolitische Deutungsmuster zu
stellen. Entnahmen, Grundwasserneubildung, Verdunstung,
Niederschlagsverteilung, Oberflächenabfluss, Flächenversiegelung, Bodenverdichtung, lokale
wetterrelevante bzw. klimatische Beeinflussung durch Windenergie (Bodini
[2021], https://doi.org/10.1038/s41598-021-02089-2, insbesondere dortige
Quellen; auch Al Fahel et al. [2020], https://link.springer.com/article/10.1007/s
42865-020-00012-7; Roy & Traiteur [2010], https://doi.org/10.1073/pnas.1000
493107, l’Agence nationale de la recherche [ANR] und dort „Scientific
productions and patents“, https://anr.fr/en/funded-projects-and-impact/funded-project
s/project/funded/project/b2d9d3668f92a3b9fbbf7866072501ef-279c9a2f01/?t
x_anrprojects_funded%5Bcontroller%5D=Funded&cHash=09b9ec942e5532bd
8809438c246c7a9c). Landwirtschaft, Bergbaufolgen, Bevölkerungs- und
Siedlungsentwicklung, Energieinfrastruktur, Stoffeinträge, Zustand der
Wasserversorgungsinfrastruktur sowie Datenlücken sind gemeinsam und fachlich
differenziert zu betrachten. Neue Daten des Umweltbundesamts zur
Grundwasserneubildung und zur Nutzungsintensität beruhen unter anderem auf den im
Forschungsvorhaben WADKlim erarbeiteten Datensätzen (www.umweltbundesam
t.de/themen/neue-uba-daten-zur-grundwasserneubildung-in).
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Folgen der Klimakrise in Deutschland –
Besonders betroffene Regionen“ auf Bundestagsdrucksache 21/1727 hat zudem
gezeigt, dass der Bundesregierung zu mehreren regionalen Fragen keine
vollständigen Erkenntnisse vorliegen, dass Angaben auf Ebene von Landkreisen bei
Grundwasser teilweise fachlich nicht sinnvoll sind und dass geologische
Einheiten nicht an Verwaltungsgrenzen gebunden sind. Die Fragesteller fragen
daher nach den fachlichen, datenbezogenen und politischen Grundlagen der
Grundwasserbewertung in Deutschland.
Frühere Antworten der Bundesregierung zu Trockenheit, Wasserknappheit,
Grundwasserständen, Nutzungskonkurrenzen und Wasserversorgung zeigen
zudem, dass der Bundesregierung in den Jahren von 2017 bis 2019 zu lokalen
Grundwasserständen, aktuellen Grundwasserzahlen, regionalen
Entnahmebeschränkungen und temporären Engpässen teilweise keine eigenen oder keine
aktuellen Erkenntnisse vorlagen (Bundestagsdrucksachen 18/13055, 19/3762
[Antworten der Bundesregierung zu Frage 141], 19/12849 [Antwort der
Bundesregierung zu Frage 113] und 19/12713). In einer früheren Antwort der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Sicherheit der Wasserversorgung
wurden Knappheiten der Sommer 2018 und 2019 überwiegend auf
infrastrukturelle oder technische Beschränkungen zurückgeführt (Bundestagsdrucksache
19/14261). Fragen der Trinkwassernotversorgung und möglicher PFAS-
Einträge sind ebenfalls Gegenstand früherer Antworten der Bundesregierung
gewesen (Bundestagsdrucksache 19/20965 und Bundestagsdrucksache 21/3236
[Antwort der Bundesregierung zu Frage 178]). Vor diesem Hintergrund ist in
den Augen der Fragesteller zu klären, welche Daten der Bundesregierung heute
tatsächlich vorliegen und welche früheren Erkenntnislücken geschlossen
wurden. Die Bundestagsdrucksachen 21/6476 und 20/11035 sind den Fragestellern
bekannt, allerdings sind die darin enthaltenen Antworten der Bundesregierung
für die Beantwortung der Fragen in der vorliegenden Bundestagsdrucksache
nach Auffassung der Fragesteller nicht zweckdienlich und somit für sie nicht
ausreichend.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Größenordnungen
zwischen den für die Wasserrahmenrichtlinie (s. Vorbemerkung der
Fragesteller) herangezogenen Messstellen zur Überwachung des
mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper einerseits und dem
deutlich größeren öffentlichen Rohbestand an Grundwassermessstellen im
Datenkatalog von umwelt.info andererseits?
a) Wie viele Grundwassermessstellen sind der Bundesregierung im
Bundesgebiet insgesamt bekannt (bitte nach Bundesländern,
Flussgebietseinheiten, Grundwasserkörpern, hydrogeologischen Großräumen,
Grundwasserleitertypen, Messzweck, Messparametern, aktiven und
inaktiven Messstellen sowie zuständiger Stelle aufschlüsseln)?
b) Sind die Angaben des Umweltbundesamts zur Menge der
Grundwassermessstellen für die Überwachung des mengenmäßigen und
chemischen Grundwasserzustands aus dem Jahr 2022 weiterhin aktuell, und
wenn nein, welche aktuellen Zahlen liegen der Bundesregierung
diesbezüglich vor?
c) Nach welchen fachlichen Kriterien werden nach Kenntnis der
Bundesregierung Messstellen für bundesweite, länderübergreifende oder
modellgestützte Aussagen zur Entwicklung des mengenmäßigen und
chemischen Grundwasserzustands ausgewählt oder ausgeschlossen?
d) Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Messstellen
nach bundesweitem Gesamtbestand, aktiven Messstellen, inaktiven
Messstellen, Messstellen mit online verfügbaren Messdaten,
Messstellen mit maschinenlesbar abrufbaren Zeitreihen, Messstellen zur
Überwachung des mengenmäßigen Zustands nach Wasserrahmenrichtlinie
und Messstellen zur Überwachung des chemischen Zustands nach
Wasserrahmenrichtlinie?
e) Wie viele Messstellen für den mengenmäßigen und chemischen
Zustand dienen nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich der
Überwachung des mengenmäßigen Zustands, wie viele ausschließlich
der Überwachung des chemischen Zustands, und wie viele werden für
beide Überwachungszwecke genutzt?
f) Welche fachlichen, technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen
Gründe sprechen nach Kenntnis der Bundesregierung dafür oder
dagegen, jede Grundwassermessstelle sowohl für mengenmäßige als auch
für chemische Aussagen zu nutzen?
g) Wie viele operative Messstellen zur Überwachung von
Grundwasserkörpern im schlechten chemischen Zustand (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im
Einsatz, und wie hat sich deren Zahl seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahr,
Grundwasserkörper, Ort und Einrichtung aufschlüsseln)?
h) Wie viele Messstellen entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung
auf das EUA-Grundwassermessnetz (EUA = Europäische
Umweltagentur), das EU-Nitratmessnetz, das AVV-Ausweisungsmessnetz
(AVV = Allgemeine Verwaltungsvorschrift) und weitere bundes- oder
länderrelevante Messnetze, in welchem Umfang überschneiden sich
diese Messnetze, und welche Messstellen aus den genannten
Messnetzen werden für die Überwachung des mengenmäßigen und
chemischen Grundwasserzustands verwendet (bitte aufgeschlüsselt nach
Bundesländern, Flussgebietseinheiten, Grundwasserkörpern,
hydrogeologischen Großräumen, Grundwasserleitertypen und Messzweck
auflisten)?
i) Wie viele Grundwasserkörper werden nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils durch eine, zwei, drei, vier, fünf oder mehr Messstellen
überwacht, getrennt nach mengenmäßigem und chemischem Zustand?
j) Welche Grundwasserkörper oder hydrogeologischen Räume weisen
nach Kenntnis der Bundesregierung eine besonders geringe
Messstellendichte auf (bitte begründen), und welche Bedeutung hat dies für die
Aussagekraft der Bewertung des mengenmäßigen und chemischen
Zustands?
k) Liegt der Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Karte oder ein
GIS-Datensatz (GIS = Geografisches Informationssystem) vor, die
oder der Grundwasserkörper, Grundwassermessstellen,
hydrogeologische Großräume und Grundwasserleitertypen gemeinsam darstellt,
wenn ja, wo ist dieser abrufbar, und wenn nein, warum wird eine
solche gemeinsame Darstellung bislang nicht bereitgestellt?
l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung je nach Messnetz und
Messzweck zum Zustand der Grundwassermessstellen und deren
Eignung und Repräsentativität, vor dem Hintergrund, dass 2020
gravierende Mängel an Grundwassermessstellen festgestellt wurden (www.b
auernverband-mv.de/gutachten-weist-gravierende-maengel-im-messst
ellennetz-des-landes-nach/, www.agrarheute.com/pflanze/niedersachse
n-fast-zweite-messstelle-hat-gravierende-maengel-566896), und wie
stellt die Bundesregierung sicher, dass sie ihre Daten ausschließlich
von intakten, geeigneten und repräsentativen Messstellen bezieht?
m) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Tatsache bei, dass
anhand mangelhafter Messstellen Rote Gebiete ausgewiesen wurden
(vgl. Frage 1l), was für Flächenbesitzer hohe finanzielle Verluste
verursacht hat, und welche Maßstäbe setzt die Bundesregierung an die
Zuverlässigkeit der Messstellen und Messnetze im Bundesgebiet?
n) Was hat die Bundesregierung bisher gegebenenfalls unternommen, um
Mängel an Messstellen und in Messnetzen zu beheben?
2. Wie unterscheidet die Bundesregierung fachlich und rechtlich zwischen
Grundwasserkörpern im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie und
Grundwasserleitern im hydrogeologischen Sinn?
a) Inwiefern berücksichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung die im
Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Grundwasserkörper
die geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten der
Grundwasserleiter im Bundesgebiet?
b) Welche Grundwasserleitertypen, insbesondere Poren-, Kluft- und
Karstgrundwasserleiter sowie obere und tiefere
Grundwasserstockwerke, sind nach Auffassung der Bundesregierung in den einzelnen
Grundwasserkörpern jeweils maßgeblich?
c) Welche hydrogeologischen Einheiten oder Grundwasserleitertypen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das WRRL-Messnetz
nur eingeschränkt oder nicht repräsentativ abgedeckt?
d) Welche Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen
Grundwasserkörper und Grundwasserleiter nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Interpretation von Messwerten, Trends, chemischen Belastungen und
regionalen Wasserbilanzen?
3. Welche Angaben liegen der Bundesregierung zu Zeitreihenlänge,
Messfrequenz, Datenlücken und Qualitätssicherung der
Grundwassermessstellen im Bundesgebiet vor?
a) Wie viele Grundwassermessstellen verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung über Zeitreihen von mindestens 10, 20, 30, 40, 50, 60
und 100 Jahren?
b) Wie viele dieser Zeitreihen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
lückenlos oder nahezu lückenlos, und nach welchen Kriterien werden
Datenlücken in Trendanalysen behandelt?
c) Wie viele Grundwasserstandsmessstellen verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1990, 2000, 2010 und 2020 über mindestens
monatliche Messwerte?
d) Wie viele Messstellen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung
über durchgängige Monatswerte, wie viele über Jahresmittelwerte und
wie viele lediglich über unregelmäßige Einzelmessungen?
e) Welche Zeitreihen werden nach Kenntnis der Bundesregierung für
bundesweite oder länderübergreifende Aussagen tatsächlich
verwendet, und welche vorhandenen Messstellen werden wegen Datenlücken,
kurzer Zeitreihen, anthropogener Beeinflussung oder fehlender
Vergleichbarkeit ausgeschlossen?
f) In welchen zeitlichen Abständen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung Messwerte für den mengenmäßigen und chemischen
Zustand erhoben, und wie einheitlich sind Messfrequenz, Messmethodik,
Metadaten, Plausibilitätsprüfung und Qualitätskontrolle zwischen den
Ländern?
g) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Ausbautiefe,
Filterstrecke, Erfassung des oberen oder tieferen Grundwasserleiters
und möglichen anthropogenen Beeinflussung der Messstellen vor?
h) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei Trendanalysen mit
Messstellen umgegangen, deren Messfrequenz, Ausbautiefe,
Filterstrecke, Betreiber, Messmethode oder Standortumfeld sich im
Beobachtungszeitraum geändert hat?
i) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass anthropogene lokale
Einflüsse wie Wasserentnahmen, Entwässerung, Bergbau,
Gewässerausbau, Versiegelung, landwirtschaftliche Beregnung oder bauliche
Eingriffe nicht fälschlich als natürlich bedingte Grundwassertrends
interpretiert werden?
4. Welche Grundwasserstandsdaten und Grundwasserbeschaffenheitsdaten
sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit offen,
maschinenlesbar, automatisiert abrufbar und regelmäßig aktualisiert verfügbar?
a) In welchen Bundesländern bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung Defizite beim offenen, maschinenlesbaren und automatisierten
Abruf von Grundwasserstandsdaten und
Grundwasserbeschaffenheitsdaten?
b) Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen den Ländern hinsichtlich Datenlizenz, Datenformat,
Datenaktualität, API-Zugang (API = Application Programming Interface),
Downloadmöglichkeit, Metadaten und Nachnutzbarkeit?
c) Plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein
einheitliches, maschinenlesbares und regelmäßig aktualisiertes
Grundwasserdatenportal, und wenn nein, warum nicht?
d) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung umwelt.info als
zentralem Such- und Datenzugangsportal für Grundwasserdaten und andere
umwelt- und naturschutzbezogene Themen bei, und welche
Datenlücken oder Beschränkungen bestehen dort nach Kenntnis der
Bundesregierung noch?
5. Welche wissenschaftliche Aussagekraft misst die Bundesregierung den
langfristigen Projektionen des Datenportals GRUVO zu den
Grundwasserständen bei, soweit diese auf Klimaszenarien beruhen, die inzwischen
nicht mehr als plausibler Zukunftspfad gelten oder aus dem Spektrum
plausibler Zukunftsszenarien herausgefallen sind, insbesondere dem
früheren Worst-Case-Szenario RCP8.5 bzw. SSP5‑8.5, und vor dem
Hintergrund, dass für langfristige Projektionen nur eine begrenzte Zahl von
Referenzmessstellen herangezogen wird (https://climate.ec.europa.eu/news-o
ther-reads/news/five-things-you-should-know-about-climate-scenarios-20
26-06-05_en) und lediglich 118 Referenzmessstellen dafür die
Datengrundlage bilden (https://gruvo.bgr.de/website/methodik)?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für
fachpolitisches Handeln hinsichtlich der Prognose von
Grundwasserständen und der Bereitstellung der dafür notwendigen
Datengrundlage?
b) Sind der Bundesregierung andere sich in der Entwicklung befindende
Projekte und wissenschaftliche Untersuchungen bekannt, die dem
Zweck der Prognose der Grundwasserstände dienen sollen, und
inwieweit plant die Bundesregierung, gegebenenfalls hier neue Projekte und
Untersuchungen durchzuführen (bitte nach Jahr der voraussichtlichen
Fertigstellung, Förderungshöhe und Einrichtung aufschlüsseln)?
c) Welche Unsicherheiten weist die Bundesregierung für die GRUVO-
Vorhersagen und GRUVO-Projektionen aus, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr Handeln?
d) Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die GRUVO-
Prognosen validiert, und welche Abweichungen zwischen früheren
Prognosen und später tatsächlich gemessenen Grundwasserständen
wurden bislang festgestellt?
e) Wann rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls mit einer
Ausweitung der Messstellenbasis, einer Verbesserung der räumlichen
Auflösung und einer Übertragung von Messstelleninformationen in die
Fläche zum Zwecke der Prognose von Grundwasserständen?
6. Welche Grundwasserstandsdaten, Grundwasserbeschaffenheitsdaten und
Zeitreihen lagen der Bundesregierung bei ihren früheren Antworten auf
den Bundestagsdrucksachen 18/13055, 19/3762 (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 141) und 19/12849 (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 113) nicht vor, liegen ihr aber heute vor?
a) Welche konkreten Datenbestände, Portale, Länderlieferungen, LAWA-
Auswertungen (LAWA = Länderarbeitsgemeinschaft Wasser),
Umweltbundesamtdaten, BGR-Anwendungen (BRG = Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe), GRUVO-, WADKlim-
(Auswirkung des Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit –
Anpassung an Trockenheit und Dürre in Deutschland), mGROWA-
(Wasserhaushaltsmodell) oder sonstigen Forschungsergebnisse haben
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 zu einer Verbesserung
der bundesweiten Auswertbarkeit von Grundwasserständen geführt?
b) Welche der in früheren Antworten der Bundesregierung genannten
Erkenntnislücken zu lokalen Grundwasserständen, regionalen
Grundwasserentwicklungen, Grundwasserknappheit,
Entnahmebeschränkungen und temporären Engpässen kann oder konnte die Bundesregierung
gegebenenfalls inzwischen schließen, welche dieser Erkenntnislücken
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin, und aus
welchen fachlichen, rechtlichen, statistischen oder föderalen bzw.
subsidiären Gründen?
c) Wie unterscheidet die Bundesregierung bei Aktualisierungen früherer
Antworten zwischen neu erhobenen Messdaten, nachträglich
digitalisierten Zeitreihen, Ländermeldungen, Modellierungen, Interpolationen
und Prognosen?
7. Wie haben sich die mengenmäßigen und chemischen Zustände der
Grundwasserkörper im Bundesgebiet nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2009, 2015, 2021 und bis zum neuesten verfügbaren Stand entwickelt?
a) Wie haben sich die mengenmäßigen Zustände der Grundwasserkörper
im Bundesgebiet nach Kenntnis der Bundesregierung für den
genannten Zeitraum unter Berücksichtigung rein quantitativer Aspekte,
ausgenommen Salzwasserintrusionen, entwickelt im Vergleich zu den
Angaben des Umweltbundesamts, dessen Arbeitsdefinition für den
Zustand des mengenmäßigen Zustands auch qualitative, ökologische
Aspekte berücksichtigt, sofern der Bundesregierung Daten vorliegen
(BMUV/UBA 2022. Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer in
Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen., S. 62, Bonn,
Dessau)?
b) Welche fachlichen, hydrologischen Gründe sind der Bundesregierung
bekannt, aufgrund derer das Umweltbundesamt für die Bewertung des
quantitativen Zustands der Grundwasserkörper gegebenenfalls auch
qualitative Aspekte berücksichtigt?
c) Wie haben sich Zahl, Abgrenzung, Fläche und Zuordnung der
Grundwasserkörper nach Kenntnis der Bundesregierung seit den
Grundwasser-Bewirtschaftungsplänen 2009, 2015 und 2021
verändert?
d) Welche Veränderungen beruhen nach Kenntnis der Bundesregierung
auf tatsächlichen Zustandsänderungen und welche auf geänderter
Abgrenzung, Methodik, Datenlage oder Berichterstattung?
e) Welche Grundwasserkörper und hydrogeologischen Räume weisen
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990, 2000, 2010 und 2020
fallende, stabile oder steigende Grundwasserstände auf (bitte
Wasserstände und Reservoire bzw. Durchsätze nennen)?
f) Welche Messwerte liegen der Bundesregierung zu räumlichen und
saisonalen Schwankungen der Grundwasserspiegel (diese bitte angeben)
im Bundesgebiet für die letzten 10, 20, 30 und 50 Jahre vor?
g) Welche Regionen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als
besonders von sinkenden Grundwasserständen, ungünstiger
Grundwasserbilanz (bitte Wasserstände und Reservoire bzw. Durchsätze nennen)
oder chemischer Belastung betroffen?
h) Wie hat sich der Anteil der Stoffe und Stoffgruppen, die für die
Einstufung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper
herangezogen werden und zu einem schlechten chemischen Zustand führen,
nach Kenntnis der Bundesregierung seit Veröffentlichung des Berichts
„Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer in Deutschland 2021.
Fortschritte und Herausforderungen“ entwickelt (bitte prozentual nach für
die Einstufung maßgeblichen Stoffen und Stoffgruppen
aufschlüsseln)?
i) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber hinaus
gegebenenfalls zu weiteren beobachteten Spurenstoffen, insbesondere
PFAS, Arzneimittelrückständen, Industriechemikalien, Mikroplastik
oder sonstigen persistenten Stoffen, im Grundwasser vor, soweit diese
nicht oder nicht vollständig für die formale Einstufung des
chemischen Zustands nach Wasserrahmenrichtlinie herangezogen werden,
und welche regionalen Trends sind der Bundesregierung hierzu
bekannt?
j) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft des Befunds, dass
der überwiegende Teil der Grundwasserkörper mengenmäßig in gutem
Zustand ist, im Verhältnis zu etwaigen lokalen, saisonalen oder
messstellenbezogenen Problemlagen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
k) Welche Grundwasserkörper befinden sich aufgrund von
Bergbaufolgen, Sümpfungsmaßnahmen, Grubenwasseranstieg oder
Salzwasserintrusionen in einem schlechten mengenmäßigen oder chemischen
Zustand, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung dort
bis 2030?
l) Bei welchen Grundwasserkörpern und Grundwasserleitern in welchen
Regionen des Bundesgebiets herrschen nach Kenntnis der
Bundesregierung Zustände vor, die einen natürlichen Nitratabbau im
Grundwasser bedingen, und inwiefern wird der mengenmäßige und
chemische Zustand dieser Grundwasserkörper als gut oder nicht gut
eingestuft, sofern der Bundesregierung Daten vorliegen (bitte inklusive der
N2-Argon-Methode erläutern)?
m) Welche Grundwasserkörper und Grundwasserleiter in welchen
Regionen des Bundesgebiets wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen des Regionalisierungsverfahrens als Rote Gebiete eingestuft
und weisen eine Nitratbelastung höher als 50 mg/Liter bzw. höher als
35 mg/Liter mit steigender Tendenz auf, und wie viele dieser Roten
Gebiete sind gleichzeitig Trinkwasserschutzgebiete (bitte dazu die
entsprechenden Karten mitsenden)?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur
Grundwasserneubildung für den Zeitraum von 1990 bis 2026 im Bundesgebiet (bitte nach
hydrogeologischen Räumen, Grundwasserkörpern, Bundesländern und,
soweit fachlich sinnvoll, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten
aufschlüsseln)?
a) Welche regionalen Trends zeigen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Grundwasserneubildung, Verdunstung,
Niederschlagsverteilung, Oberflächenabfluss, Bodeninfiltration und Speicherfähigkeit der
Böden?
b) Welche Regionen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung ein
ungünstiges Verhältnis zwischen Grundwasserneubildung und
tatsächlichen oder genehmigten Grundwasserentnahmen auf?
c) Welche Ergebnisse aus WADKlim, mGROWA,
Grundwassergewinnungsindex oder vergleichbaren Forschungsvorhaben nutzt die
Bundesregierung für die Bewertung von Wasserbilanzrisikogebieten,
insbesondere mit Blick auf die auf Bundestagsdrucksache 21/1727
genannte deutliche räumliche Differenzierung des Wasserdargebots?
d) Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung
Flächenversiegelung, Bodenverdichtung, Entwässerung, Neubaugebiete,
Gewerbegebiete, Verkehrsflächen, Windenergiegebiete und Siedlungsdruck
für die Grundwasserneubildung?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu, in
welchem Umfang Starkregenereignisse aufgrund von Versiegelung,
Kanalisation, Bodenverdichtung oder fehlender Rückhaltung
oberflächlich abfließen, statt der Grundwasserneubildung zugutekommen
zu können?
f) Welche grundwasserabhängigen Landökosysteme, Feuchtgebiete,
Moore oder Schutzgebiete sind nach Kenntnis der Bundesregierung
von sinkenden Grundwasserständen, veränderter
Grundwasserneubildung oder Wasserentnahmen betroffen?
9. Wie haben sich die wasserrechtlich zugelassenen und tatsächlich
entnommenen Grundwassermengen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
entwickelt (bitte nach öffentlicher Wasserversorgung, privaten Haushalten
und Kleingewerbe, Landwirtschaft, Industrie, Energieversorgung,
Eigenversorgung und sonstigen Nutzungen aufschlüsseln)?
a) Welche Erkenntnislücken entstehen dadurch, dass die amtliche
Erhebung der Wasserwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung nur in
größeren zeitlichen Abständen erfolgt, insbesondere für Trocken- und
Dürrejahre zwischen den Erhebungsterminen?
b) Welche Daten liegen der Bundesregierung zu tatsächlichen Entnahmen
in den Trockenjahren 2018, 2019, 2022 und 2023 vor, und welche
Daten fehlen ihr gegebenenfalls hierzu?
c) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass kurzfristige regionale
Entnahmespitzen durch landwirtschaftliche Beregnung, private Brunnen,
Industrie, Gewerbe, Energieversorgung oder kommunale
Verbrauchsspitzen überhaupt erkannt werden?
d) Wie hat sich der Wasserverbrauch seit 2015 pro Kopf und absolut
entwickelt, und welche regionalen Unterschiede zwischen urbanem und
ländlichem Raum als auch Ursachen für die Unterschiede sind der
Bundesregierung bekannt?
e) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von
Grundwasser, Oberflächenwasser, Uferfiltrat, angereichertem
Grundwasser und Talsperrenwasser an der öffentlichen
Trinkwasserversorgung nach Bundesländern und Regionen?
f) Welche Kommunen, Landkreise, Wasserversorger oder
Wasserbehörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018
Nutzungseinschränkungen, Entnahmeverbote, Bewässerungsverbote oder sonstige
Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung angeordnet oder
angekündigt?
g) Welche Daten liegen der Bundesregierung zu privaten Brunnen,
gewerblicher Eigenversorgung und nichtöffentlichen
Grundwasserentnahmen vor?
h) Welche Nutzungskonkurrenzen zwischen Trinkwasserversorgung,
Landwirtschaft, Industrie, Energieversorgung, Naturschutz und
Siedlungsentwicklung sind der Bundesregierung bekannt?
i) Welche gesetzlichen Regelungen, wasserbehördlichen Leitlinien,
Verwaltungsvorgaben oder fachlichen Empfehlungen bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung für die Priorisierung verschiedener
Wassernutzungen bei regionaler Wasserknappheit, insbesondere
zwischen öffentlicher Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft, Industrie,
Energieversorgung, Naturschutz, Siedlungsentwicklung und privater
Nutzung, und wie unterscheiden sich diese Vorgaben zwischen den
Bundesländern?
j) Sind der Bundesregierung Bestrebungen seitens der
Landesregierungen dahin gehend bekannt, dass die Wasserentnahmerechte der
Landwirtschaft eingeschränkt werden, und wenn ja, in welchen
Bundesländern, in welcher Höhe und in welchen Entnahmezeiträumen?
10. Welche Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung, einschließlich
Zuwanderung, Binnenwanderung, demografischer Entwicklung und kurzfristiger
Unterbringungsbedarfe, werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Wasserbedarfsplanung des Bundes, der Länder und der kommunalen
Versorger zugrunde gelegt?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu,
wie zusätzliche Wohngebiete, öffentliche
Unterbringungseinrichtungen, Gewerbegebiete und Infrastruktureinrichtungen seit 2015 in der
kommunalen Wasser- und Abwasserplanung berücksichtigt wurden?
b) Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des
Wasserbedarfs in Kommunen mit starkem Bevölkerungszuwachs seit 2015
vor?
c) Sind der Bundesregierung Kommunen bekannt, die aufgrund starken
Bevölkerungszuwachses, zusätzlicher Unterbringungskapazitäten oder
neuer Siedlungsflächen ihre Trinkwasserversorgung,
Abwasserinfrastruktur oder Fernwasserversorgung kurzfristig ausbauen mussten?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu, in
welchem Umfang seit 2015 durch neue Wohn-, Gewerbe-, Verkehrs-,
Energie- und Unterbringungsflächen zusätzliche Flächenversiegelung
entstanden ist und wie sich dies auf die Grundwasserneubildung und
den Oberflächenabfluss auswirkt?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Zustand der
Wasserversorgungs- und Abwasserinfrastruktur im Bundesgebiet,
insbesondere zu Wassergewinnung, Wasseraufbereitung, Leitungsnetzen,
Speichern, Talsperren, Fernwasserversorgung, Notverbünden und
Krisenplänen?
a) Welche Investitionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Wasserversorgern, Leitungsnetzen, Speicheranlagen, Talsperren,
Fernwasserversorgung und Abwasserinfrastruktur notwendig (bitte nach
Bundesland, Art bzw. Zweck der Maßnahme, Kosten und Zeitbedarf
aufschlüsseln)?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung der
Leitungsverluste in der öffentlichen Wasserversorgung seit 2015?
c) Welche Regionen oder Versorgungsgebiete gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung als besonders anfällig für Engpässe in
Trockenperioden oder bei Verbrauchsspitzen?
d) Welche der seit 2018 festgestellten oder gemeldeten Engpässe in der
Trinkwasserversorgung waren nach Kenntnis der Bundesregierung auf
tatsächliche Rohwasserknappheit und welche auf technische oder
infrastrukturelle Beschränkungen zurückzuführen?
e) Inwieweit teilt die Bundesregierung weiterhin frühere Bewertungen,
wonach Knappheiten der Sommer 2018 und 2019 überwiegend auf
infrastrukturelle oder technische Beschränkungen wie fehlende
Druckerhöhungsanlagen, Hochbehälter oder Leitungsdimensionierungen
zurückzuführen waren (Bundestagsdrucksache 19/14261), und welche
aktualisierten Daten liegen ihr hierzu vor?
f) Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Druckerhöhungsanlagen,
Hochbehältern, Leitungsdimensionierung, Verbundleitungen,
Spitzenlastfähigkeit und Redundanzen kommunaler Wasserversorger vor?
g) Welche Förderprogramme des Bundes dienen aktuell gegebenenfalls
der Sicherung der Trinkwasserinfrastruktur, der Sanierung von
Leitungsnetzen, dem Bau von Speichern, der Vernetzung von Versorgern
oder der Verbesserung der Wasserwiederverwendung, Kläranlagen
eingeschlossen?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Zustand und zur
Funktionsfähigkeit der Trinkwassernotversorgung, insbesondere der
Notbrunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz, ohne Offenlegung
sicherheitsrelevanter Standorte?
i) Wie haben sich Wartung, Betriebsfähigkeit, Instandhaltungsbedarf und
Bundesmittel für Trinkwassernotbrunnen seit der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/20965 entwickelt?
12. Wie haben sich potenziell bewässerbare und tatsächlich bewässerte
landwirtschaftliche Flächen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009,
2015 und 2019 bis zum neuesten verfügbaren Stand entwickelt (bitte nach
Bundesländern, Regionen, Kulturen, Wasserherkunft und
Entnahmerechten aufschlüsseln)?
a) Welche landwirtschaftlichen und produktionsgartenbaulichen Kulturen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Regionen
besonders auf zusätzliche Bewässerung angewiesen?
b) Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung beim
Bewässerungsbedarf der Landwirtschaft in den kommenden zehn Jahren, und
welche Datengrundlagen nutzt sie hierfür?
c) Welche wasserrechtlichen Entnahmebeschränkungen,
Nutzungskonflikte oder Vorrangregelungen zwischen Landwirtschaft und
öffentlicher Trinkwasserversorgung sind der Bundesregierung bekannt?
d) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Speicherbecken,
Wasserüberleitungen, betriebliches Wassermanagement,
Tröpfchenbewässerung, Regenwasserrückhalt und sonstige Maßnahmen zur
Entlastung regionaler Grundwasserkörper?
e) Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Unterschieden im
Bewässerungsbedarf zwischen konventionellen und ökologischen
Anbaumethoden vor, und welche Ursachen sieht sie für etwaige
Unterschiede?
13. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gereinigtes Abwasser
unter Beachtung wasserrechtlicher, bodenschutzrechtlicher und
hygienischer Anforderungen für landwirtschaftliche Bewässerung,
Brauchwassernutzung, Waldstabilisierung, urbane Bewässerung oder technische
Grundwasseranreicherung einzusetzen?
a) Welche rechtlichen, technischen, hygienischen und stofflichen
Hindernisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für eine stärkere
Nutzung gereinigten Abwassers, insbesondere mit Blick auf
Spurenstoffe, Arzneimittelrückstände, Mikroplastik, PFAS und Nährstoffe?
b) Welche Pilotprojekte oder Regelungsvorhaben zur
Wasserwiederverwendung sind der Bundesregierung gegebenenfalls bekannt, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Regionen mit
saisonaler Wasserknappheit?
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Auswirkungen von
Freiflächen-Photovoltaik, Windenergieanlagen (inklusive deren lokalen
klimatischen Einflüssen; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
Zuwegungen, Fundamenten, Kabeltrassen, Umspannwerken und sonstiger
Energieinfrastruktur auf Flächenversiegelung, Bodenverdichtung,
Oberflächenabfluss und Grundwasserneubildung (auch durch Niederschläge im
Zusammenhang mit der obigen Aufzählung)?
a) Welche Anforderungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
bei Planung, Bau und Betrieb von Windenergieanlagen und
Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Wasserschutzgebieten,
Trinkwassereinzugsgebieten und grundwassersensiblen Räumen, insbesondere
mit Blick auf Windenergie-Vorranggebiete?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen
Auswirkungen von Waldrodungen, Bodenabtrag, Drainagen oder
Baustelleneingriffen im Zuge des Ausbaus sogenannter erneuerbarer Energien
auf den lokalen Wasserhaushalt, insbesondere mit Blick auf
Windenergie-Vorranggebiete?
c) Welche zusätzlichen Wasserbedarfe (bitte nach den unten erfragten
Branchen und Projekten aufschlüsseln) erwartet die Bundesregierung
durch Wasserstoffwirtschaft, Rechenzentren, Industrieansiedlungen,
Batteriefertigung, Halbleiterindustrie oder sonstige energie- und
wasserintensive Projekte, und wie werden diese zusätzlichen
Wasserbedarfe nach Kenntnis der Bundesregierung in regionalen
Wasserversorgungskonzepten und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren
berücksichtigt?
15. Welche Erkenntnisse aus bundesweitem systematischem Monitoring oder
aus fallbezogenen Studien hat die Bundesregierung zu möglichen
Einträgen von PFAS oder anderen persistenten Stoffen durch Bau, Betrieb,
Wartung oder Rückbau von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten,
Trinkwassereinzugsgebieten oder im Umfeld von Talsperren bzw., soweit
solche nicht vorhanden sein sollten, weshalb nicht?
a) Welche Untersuchungen, Messprogramme oder Forschungsvorhaben
hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort zu Frage 178 auf
Bundestagsdrucksache 21/3236 veranlasst oder ausgewertet, um mögliche
PFAS-Einträge durch Bau, Betrieb, Wartung, Abrieb oder Rückbau
von Windenergieanlagen in Grundwasser, Wasserschutzgebiete oder
Talsperren zu prüfen?
b) Inwieweit sind der Bundesregierung gegebenenfalls abgeschlossene
oder laufende Untersuchungen zum Einfluss von Windenergieanlagen
im Einzugsbereich von Talsperren auf das lokale Grundwasser und
Talsperrenwasser bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus für Wasserschutzgebiete und Trinkwassereinzugsgebiete?
c) Welche Talsperren im Bundesgebiet sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mit PFAS belastet, welche Messwerte liegen vor, und
welche Quellen oder Eintragspfade werden jeweils angenommen?
d) Welche Mindestabstände, Prüfpflichten, Monitoring-Vorgaben oder
Ausschlusskriterien gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für
Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten (insbesondere mit Blick
auf Windenergie-Vorranggebiete), Trinkwassereinzugsgebieten und im
Umfeld von Talsperren?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu PFAS-haltigen
Betriebsstoffen, Beschichtungen, Feuerlöschmitteln, technischen
Bauteilen oder sonstigen Materialien im Zusammenhang mit
Windenergieanlagen?
16. Ist der Bundesregierung der im November 2022 veröffentlichte
Grundwasser-Atlas des Recherche-Netzwerks CORRECTIV (https://corre
ctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2022/10/25/klimawandel-grundwasse
r-in-deutschland-sinkt/) bekannt, und welche Bedeutung misst sie ihm
gegebenenfalls für die fachliche Bewertung der Grundwasserentwicklung
in Deutschland bei?
a) Ist der Bundesregierung dessen Datengrundlage,
Messstellenabdeckung, Methodik und regionale Aussagekraft bekannt, und hält sie die
gegebenenfalls für ausreichend, um daraus bundesweite oder regionale
politische Schlussfolgerungen abzuleiten?
b) Wie bewertet gegebenenfalls die Bundesregierung, soweit ihr bekannt
ist, die Tatsache, dass nichtamtliche oder journalistische
Auswertungen von europäischen Institutionen zitiert werden (https://eur-lex.euro
pa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025SC0025, dort
Quelle 18), wenn gleichzeitig amtliche Daten je nach Bundesland nur
eingeschränkt, nicht einheitlich oder nicht maschinenlesbar verfügbar
sind (https://umwelt.info/de/artikel/karte_grundwasser)?
c) Welche amtlichen Datenquellen haben aus Sicht der Bundesregierung
Vorrang, wenn gegebenenfalls nichtamtliche Auswertungen von
amtlichen Bewertungen abweichen?
d) Plant die Bundesregierung Mindeststandards für Transparenz,
Messstellenangaben, Zeitreihenlänge, Datenlücken und Methodik bei
öffentlich verwendeten Grundwasserauswertungen?
17. Welche kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen sieht
die Bundesregierung zur Stabilisierung des regionalen Wasserhaushalts,
insbesondere in Regionen mit saisonal niedrigen Grundwasserständen,
vor?
a) Welche Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser,
Entsiegelung, Versickerung, technischen Grundwasseranreicherung,
Renaturierung, Speicherbildung, Verbesserung der Bodeninfiltration und
Verringerung von Oberflächenabfluss hält die Bundesregierung für
geeignet, und welche dieser Maßnahmen können nach Kenntnis der
Bundesregierung ohne zusätzliche Belastung kommunaler Haushalte
umgesetzt werden?
b) Welche gesetzlichen, planerischen oder finanziellen Hemmnisse
erschweren nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung von
Wasserrückhalt, Speicherlösungen, Wasserwiederverwendung oder
technischer Grundwasseranreicherung (bitte etwaige Finanzbedarfe
und Projektdauern angeben)?
c) Welche Bundesprogramme, Fördermittel oder Änderungen des
Wasser-, Bau-, Naturschutz- oder Planungsrechts wären aus Sicht der
Bundesregierung gegebenenfalls erforderlich, um Kommunen,
Landkreise, Wasserversorger und Landwirtschaft zu unterstützen?
d) Wie bewertet die Bundesregierung eigene und, soweit sie ihr bekannt
sind, gegebenenfalls in Zusammenschau mit anderen Maßnahmen, um
in wasserreichen Perioden durch landwirtschaftliche, wasserbauliche
oder landschaftsplanerische Maßnahmen den Wasserrückhalt in der
Fläche zu verbessern (bitte Annahmen zu Kosten und Nutzen
gegenüberstellen)?
18. Welche der in dieser Kleinen Anfrage erfragten Daten liegen der
Bundesregierung nicht oder nur unvollständig vor, und aus welchen Gründen?
a) Welche Daten liegen ausschließlich den Ländern, Kommunen,
Wasserbehörden oder Wasserversorgern vor, inwieweit plant die
Bundesregierung gegebenenfalls die Erlangung solcher Daten, und wie stellt
die Bundesregierung sicher, dass bundespolitische Entscheidungen
dennoch auf belastbaren Daten beruhen?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um
Daten zu Grundwasserständen, Grundwasserneubildung,
Bodenfeuchte, Wasserentnahmen, Nutzungseinschränkungen, Leitungsverlusten
und Wasserbedarfsplanung bundesweit vergleichbarer zu machen?
c) Welche Rolle spielen Nationale Wasserstrategie,
Wasserrahmenrichtlinie, Klimaanpassungsgesetz und andere Bundesprogramme für die
Verbesserung der Datenlage und Versorgungssicherheit?
d) Welche Faktoren gewichtet die Bundesregierung bei etwaigen
regionalen Wasserproblemen jeweils, wie etwa Niederschlagsentwicklung,
Verdunstung, Grundwasserneubildung, Entnahmen,
Flächenversiegelung, Bodenverdichtung, Landnutzungsänderungen, Gewässerausbau,
Bergbaufolgen, Siedlungsentwicklung, Bevölkerungsentwicklung,
Landwirtschaft, Energieinfrastruktur und Zustand der
Wasserversorgungsinfrastruktur?
Berlin, den 29. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
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