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Kosten, Mietbindung, Betriebsdauer und Trägerschaft des Lernorts "Landshut" in Friedrichshafen (Antwort zu Drs. 21/7666)

dip / drucksache 03.09.2026 · WP 21 · 21/7863 · Antwort · Original ↗

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Kosten, Mietbindung, Betriebsdauer und Trägerschaft des Lernorts "Landshut" in Friedrichshafen (Antwort zu Drs. 21/7666) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7863 21. Wahlperiode 03.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7666 – Kosten, Mietbindung, Betriebsdauer und Trägerschaft des Lernorts „Landshut“ in Friedrichshafen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 13. Oktober 1977 wurde die Lufthansa-Maschine „Landshut“ entführt. Die Entführer wollten die Freilassung inhaftierter Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) erzwingen. Flugkapitän Jürgen Schumann wurde am 16. Oktober 1977 in Aden von den Entführern ermordet. In der Nacht zum 18. Oktober 1977 befreite die Grenzschutzgruppe 9 die Geiseln in Mogadischu. Die Entführung gehört zu den prägenden Ereignissen des „Deutschen Herbstes“. Im Jahr 2017 wurde das Flugzeug nach Deutschland zurückgeführt und nach Friedrichshafen gebracht. Seit Ende des Jahres 2020 verfolgt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) federführend das Vorhaben „Lernort Landshut. Der Demokratieraum in Friedrichshafen“; institutioneller Träger ist das Dornier Museum Friedrichshafen. Als endgültiger Standort wurde im Jahr 2022 die Halle Q, eine ehemalige Flugzeugwerft am Rollfeld des Flughafens Friedrichshafen, festgelegt. Die bauliche Herrichtung läuft seit Januar 2024; das Flugzeug wurde am 22. Oktober 2024 in die Halle eingebracht (vgl. www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschic hte/lernort-landshut/). Presseberichten zufolge hat der Bund für das Vorhaben 15 Mio. Euro bewilligt. Über die Halle sei ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren bei einer Monatsmiete von 47 000 Euro geschlossen worden. Seit dem Jahr 2020 seien rund 3,3 Mio. Euro für Transport, Hallenherrichtung und Konservierung sowie knapp 2,7 Mio. Euro für die Ausstellung verausgabt worden (Schwäbische Zeitung, „‚Lernort Landshut‘ kostet 47 000 Euro Miete im Monat“). Nach Presseberichten hat der Präsident der bpb, Sönke Rix, den ehemaligen Geiseln mitgeteilt, ein Betrieb sei derzeit nur von Oktober 2027 bis April 2028 geplant; ein langfristiger Betrieb sei „aufgrund der angespannten Haushaltslage“ nicht möglich. Ein Träger für einen Dauerbetrieb sei bislang nicht gefunden worden. Die jährlichen Betriebskosten werden mit bis zu 800 000 Euro bei zehn bis zwölf Beschäftigten angegeben, der Bedarf über zehn Jahre mit rund 8 Mio. Euro (Schwäbische Zeitung, „‚Landshut‘ soll nur ein halbes Jahr lang zu sehen sein“). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Bei einer Monatsmiete von 47 000 Euro ergibt sich über 15 Jahre nach Berechnung der Fragesteller eine Mietbindung von 8,46 Mio. Euro. Dieser Betrag überschreitet den für zehn Jahre Betrieb angegebenen Bedarf von rund 8 Mio. Euro. Nach Auffassung der Fragesteller stellt sich daher nicht die Frage, ob Mittel vorhanden sind, sondern die Frage, wie sie eingesetzt werden. Regierungsamtlich belegt ist der Sachstand bislang im Wesentlichen nur bis zum Jahr 2023. Die Bundesregierung hat zu dem Vorhaben in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/21094 und 19/22721 sowie auf Bundestagsdrucksache 19/28566 und in ihren Antworten auf mehrere Schriftliche Fragen der Jahre 2021 bis 2023 Auskunft gegeben. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5277 finden sich zum Lernort „Landshut“ ausschließlich Ausgaben für Begleitprodukte: 50 868,84 Euro für Öffentlichkeitsarbeit, 34 492,15 Euro für den Instagram-Kanal „@demokratieraumdielandshut“, 1 500 Euro für ein Bildungspaket und 296 198 Euro für ein Computerspiel mit dem Titel „6 Weeks“, das nach den dortigen Angaben ausdrücklich nicht als Lernspiel, sondern als Unterhaltungsspiel für die Vertriebsplattform Steam angelegt ist. Zu Bau, Miete und Betrieb des Lernorts enthält die Antwort der Bundesregierung keine Angaben. Ein eigener Haushaltstitel für den Lernort „Landshut“ besteht nicht. Im Bundeshaushalt 2026 verfügt die bpb (Einzelplan 06, Kapitel 0635) unter anderem über 17 Mio. Euro im Titel 686 01 („Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus“) und über 34,3 Mio. Euro im Titel 532 02 („Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)“). Die mit dieser Kleinen Anfrage erbetenen Angaben sind nach Kenntnis der Fragesteller nicht veröffentlicht und lassen sich mangels eines eigenen Titels auch der Haushaltsrechnung des Bundes nicht entnehmen. Die Fraktion der AfD hat mit dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/25313 („Die Landshut endlich ausstellen – Ein Museum für die Opfer des RAF-Terrorismus errichten“) die Errichtung eines Erinnerungsortes gefordert. Der Deutsche Bundestag hat diesen Antrag am 20. Mai 2021 auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (Bundestagsdrucksache 19/28971) abgelehnt. Halle, Flugzeug, Mietvertrag und Eröffnungstermin liegen vor. Nach Auffassung der Fragesteller ist daher zu klären, aus welchen Gründen der Publikumsbetrieb bereits nach sechs Monaten enden soll, obwohl der Bund sich über 15 Jahre gebunden hat, und wie sich dies zu den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verhält.  1. Welche Ausgaben hat der Bund seit dem Jahr 2017 für die Rückführung, die Erhaltung und die Ausstellung des Flugzeugs „Landshut“ sowie für das Vorhaben „Lernort Landshut. Der Demokratieraum in Friedrichshafen“ insgesamt geleistet (bitte die Ist-Ausgaben für jedes Haushaltsjahr von 2017 bis 2025 sowie den Stand für das Haushaltsjahr 2026 zum Zeitpunkt der Beantwortung jeweils in Euro angeben)? Insgesamt wurden Ausgaben von 7.967.610,52 Euro geleistet. Diese schlüsseln sich wie folgt auf die Jahre auf: 2017: 2 188.750,00 Euro 2018:   556.021,00 Euro 2020:   188.500,00 Euro 2021:    95.248,09 Euro 2022:   371.467,78 Euro 2023:   441.928,96 Euro 2024: 1.071.764,52 Euro 2025: 2.239.786,67 Euro 2026:   814.143,50 Euro a) Welcher Anteil dieser Ausgaben entfiel auf Erwerb, Zerlegung, Transport und Rückführung des Flugzeugs (bitte je Haushaltsjahr angeben)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD 19/21094 verwiesen. b) Welcher Anteil entfiel auf die konservatorische Sicherung, die Restaurierung und die Instandhaltung des Flugzeugs (bitte je Haushaltsjahr angeben)? Für die konservatorische Sicherung, Restaurierung und Instandhaltung des Flugzeugs schlüsseln sich die Ausgaben wie folgt nach Jahren auf: 2023:  1.785,00 Euro 2024: 47.512,53 Euro 2025: 24.906,81 Euro Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD 19/21094 verwiesen. c) Welcher Anteil entfiel auf die bauliche Herrichtung der Halle Q einschließlich Miete, Nebenkosten und technischer Ausstattung (bitte je Haushaltsjahr angeben)? Für die bauliche Herrichtung der Halle Q schlüsseln sich die Ausgaben wie folgt nach Jahren auf: 2021:    95.248,09 Euro 2022:   169.991,78 Euro 2023:    84.267,00 Euro 2024:   551.697,00 Euro 2025: 1.764.726,60 Euro 2026:   494.126,00 Euro d) Welcher Anteil entfiel auf die Konzeption und den Bau der Ausstellung einschließlich Medien- und Vermittlungstechnik (bitte je Haushaltsjahr angeben)? Für die Konzeption und den Bau der Ausstellung schlüsseln sich die Ausgaben wie folgt nach Jahren auf: 2018: 556.021,00 Euro 2020: 188.500,00 Euro 2023:  26.039,71 Euro 2024:   3.683,71 Euro 2025:   7.027,19 Euro 2026:   1.851,93 Euro e) Welcher Anteil entfiel auf Personal- und Verwaltungsausgaben der Bundeszentrale für politische Bildung sowie auf externe Beratung und Projektsteuerung (bitte je Haushaltsjahr angeben)? Für Personal- und Verwaltungsausgaben der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) sowie externe Beratung schlüsseln sich die Ausgaben wie folgt nach Jahren auf: Externe Beratung: 2023: 4.081,70 Euro Personalkosten: 2022: 201.476,00 Euro 2023: 324.138,00 Euro 2024: 388.360,00 Euro 2025: 407.033,00 Euro 2026 (Stand Juli 2026): 263.071 Euro Die Verwaltungskosten werden in der BpB nicht separat erhoben. f) Welcher Anteil entfiel auf Öffentlichkeitsarbeit und digitale Begleitprodukte (bitte je Haushaltsjahr angeben)? Insgesamt lagen die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (inklusive Instagram) bei 2023:  3.325,20 Euro 2024: 61.358,99 Euro 2025: 35.721,53 Euro 2026: 36.773,98 Euro g) Trifft es zu, dass für das Vorhaben insgesamt 15 Mio. Euro an Bundesmitteln bewilligt wurden, und wenn ja, wann, durch welche Stelle und auf welcher Grundlage wurde diese Bewilligung ausgesprochen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die BpB hat vom Haushaltsgesetzgeber finanzielle Mittel in Höhe von 8 Mio. Euro erhalten. h) In welcher Höhe sind von den bewilligten Mitteln bis heute Ausgaben geleistet, und in welcher Höhe sind Verpflichtungen eingegangen worden? Bisher wurden durch BpB 504.427,21 Euro verausgabt. Diese Summe enthält nicht Miet- und Mietnebenkosten der Halle Q. Es bestehen Verpflichtungsermächtigungen für die Mietzahlungen in Höhe von insgesamt 9.495.000 Euro.  2. Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln des Bundeshaushalts wurden die in Frage 1 erfragten Ausgaben geleistet (bitte je Haushaltsjahr Einzelplan, Kapitel, Titel und Betrag angeben)? a) Aus welchen Gründen wurde für das Vorhaben kein eigener Haushaltstitel eingerichtet? b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Veranschlagung eines Vorhabens dieser Größenordnung ohne eigenen Haushaltstitel mit Blick auf den Grundsatz der Einzelveranschlagung nach § 17 Absatz 1 BHO? c) Beabsichtigt die Bundesregierung, für den Lernort „Landshut“ einen eigenen Haushaltstitel auszubringen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Frage 2, 2a) bis 2c) wird im Sachzusammenhang beantwortet. Für die Projektförderung Landshut wurden beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Mittel in Kapitel 0452, Titel 684 12 zu Verfügung gestellt. Seit 2021 werden alle Ausgaben für das Projekt „Lernort Landshut“ aus Einzelplan 06, Kapitel 0635 wie folgt geleistet: Mietkosten Zwischenlagerung aus Titel 539 99; Mietkosten Halle Q aus Titel 518 02/verstärkt aus 684 02; Nebenkosten aus 517 01/verstärkt aus 684 02; sonstige Ausgaben aus 532 02 (bis 2024) bzw. 532 03 (seit 2025). Die Ausgaben schlüsseln sich wie folgt nach Jahren auf: Jahr Titel Summe 2021 532 02 95.248,09 Euro 2022 532 02 36.399,78 Euro 539 99 133.592,00 Euro 2023 532 02 37.108,96 Euro 539 99 80.682,00 Euro 2024 517 01 68.000,00 Euro 518 02 416.460,00 Euro 532 02 104.813,52 Euro 539 99 94.131,00 Euro 2025 517 01 102.000,00 Euro 518 02 639.189,00 Euro 532 03 68.027,07 Euro 711 01 1.023.537,60 Euro Im Jahr 2021 wurde in Kapitel 0635 der Haushaltstitel 893 01 eingerichtet. Im Haushaltsjahr 2025 wurde der Titel 532 03 eingerichtet und die im Titel 893 01 vorhandenen Mittel entsprechend übertragen und zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen. Die Titelumwandlung war notwendig, um auch Investitionszuschüsse an einen Dritten zu ermöglichen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD 19/21094 verwiesen. d) Wann und in welcher Form wurde der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über das Vorhaben, über die eingegangenen Verpflichtungen und über den Mietvertrag über die Halle Q unterrichtet? Im Rahmen der Beantragung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Beteiligung des Haushaltsausschusses unter Berücksichtigung des § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz (HG) 2023 nicht erfolgt. Der Deutsche Bundestag wurde jedoch im Rahmen der vierteljährlichen Mitteilungen über die überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung unterrichtet.  3. Welchen Inhalt hat der Miet- oder Nutzungsvertrag über die Halle Q am Flughafen Friedrichshafen? a) Wer sind die Vertragsparteien, und welche Stelle trägt die Mietzahlungen? Fragen 3 und 3a) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Der Mietvertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem Eigentümer der Halle regelt Gegenstand und Gegenleistung der Gebrauchsüberlassung gemäß § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Aufgrund eines Mietvertrags im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagement zwischen der BImA und der BpB ist die BpB die Untermieterin der Halle. Die Mietzahlungen werden aus dem Haushalt der BpB über die BImA an den Eigentümer geleistet. b) Wann wurde der Vertrag geschlossen, und wann beginnt und endet die vereinbarte Laufzeit? Der Vertrag zwischen BImA und Eigentümer wurde am 1. August 2023 geschlossen. Der Vertrag zwischen BImA und BpB begann am 1. Mai 2024. Die vereinbarte Laufzeit beider Mietverträge endet am 30. April 2039. c) Wie hoch sind die vereinbarte monatliche Miete und die monatlichen Nebenkosten, und ab welchem Zeitpunkt sind sie erstmals fällig? Die monatliche Miete beträgt 53.265,75 Euro, die Nebenkosten 8.500 Euro/ Monat. Diese sind in dieser Höhe fällig seit dem 1. Januar 2025. Für das Jahr 2024 wurden insgesamt Mietkosten von 416.460 Euro sowie Nebenkosten von 68.000 Euro an die BImA erstattet. Aufgrund der laufenden Umbauten waren die Beträge zunächst gestaffelt. d) Welches Gesamtvolumen ergibt sich aus Miete und Nebenkosten über die vereinbarte Laufzeit? Das Gesamtvolumen beträgt 11.117.835 Euro. e) Welche ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten bestehen, und welche Fristen gelten dafür? Aufgrund der Befristung des Mietvertrags gibt es keine Möglichkeiten der ordentlichen Kündigung. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben für eine außerordentliche Kündigung. f) Welche Rückbau-, Instandsetzungs- oder sonstigen Verpflichtungen bestehen bei Beendigung des Vertrags, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung hierfür? Hierzu wurden im Vertrag keine gesonderten Regelungen getroffen, im Übrigen gelten die Vorgaben des BGB. g) In welcher Höhe wurden für den Vertrag Verpflichtungsermächtigungen nach § 38 BHO in Anspruch genommen, und in welchem Titel sind diese ausgebracht? Es wurden ursprünglich Verpflichtungsermächtigungen bei Titel 518 02 in Höhe von 9.495.000 Euro ausgebracht und werden entsprechend in Anspruch genommen.  4. Für welchen Zeitraum ist der Publikumsbetrieb des Lernorts „Landshut“ geplant? a) Zu welchem Datum soll die Ausstellung eröffnet, und zu welchem Datum soll sie geschlossen werden? b) Trifft es zu, dass ein Betrieb derzeit nur für den Zeitraum von Oktober 2027 bis April 2028 vorgesehen ist, und wenn ja, seit wann, und auf welcher Entscheidungsgrundlage (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Fragen 4, 4a) und 4b) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die Eröffnung der Ausstellung ist für den 18. Oktober 2027 geplant. Die Ausstellung soll nach gegenwärtiger Planung bis zum 23. April 2028 laufen. Die Bundesregierung stellt auf diese Weise sicher, dass nur die bislang zur Verfügung gestellten Mittel für das Projekt ausgegeben werden. Ein weiterer Betrieb ist auch abhängig von der Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel. c) Welche Mittel sind für den Betrieb in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 sowie in der geltenden Finanzplanung des Bundes veranschlagt oder angemeldet (bitte je Haushaltsjahr, Kapitel und Titel angeben)? d) Welchen Bedarf hat die Bundeszentrale für politische Bildung für den Betrieb ab dem Haushaltsjahr 2028 angemeldet, und wann und mit welchem Ergebnis wurde über diese Anmeldung entschieden? Die Fragen 4c) und 4d) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Alle Kosten für den Betrieb werden aus dem bislang existierenden Projektbudget (Titel 532 03) bezahlt werden. Weitere Mittel sind nicht angemeldet worden. Das Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre 2028 ff. hat noch nicht begonnen.  5. Wie hoch sind die von der Bundesregierung oder der Bundeszentrale für politische Bildung kalkulierten jährlichen Betriebskosten des Lernorts „Landshut“? a) Wie verteilen sich diese Kosten auf Personal, Miete, Nebenkosten und Betriebstechnik, konservatorische Betreuung, Sicherheit und Bewachung, Vermittlungsprogramm, Öffentlichkeitsarbeit sowie Versicherung? b) Wie viele Planstellen, Stellen und sonstige Beschäftigungsverhältnisse sind für den Betrieb vorgesehen (bitte nach Entgelt- und Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? c) Trifft es zu, dass von jährlichen Betriebskosten von bis zu 800 000 Euro, von zehn bis zwölf Beschäftigten und von einem Bedarf von rund 8 Mio. Euro über zehn Jahre ausgegangen wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 5, 5a bis 5c werden im Sachzusammenhang beantwortet. Für den halbjährlichen Betrieb sind keine neuen Planstellen, Stellen oder sonstige Beschäftigungsverhältnisse vorgesehen. Der langfristige Betrieb des „Lernort Landshut“ würde folgende Kalkulation erfordern: Im Zeitraum 2028 bis 2031 jährlich ca. 1.951.000 Euro, aufgeteilt in ca. 810.000 Euro für Personal, 741.000 Euro für Miete und 400.000 Euro für sonstigen Betrieb. Für den Zeitraum 2032 bis 2039 ist zusätzlich mit einem Puffer für mögliche Kostensteigerungen von bis zu 340.000 Euro kalkuliert worden, also mit einer jährlichen Gesamtsumme von ca. 2.291.000 Euro. Für das Personal für den Betrieb wurde in diesem Szenario mit folgenden Entgeltgruppen kalkuliert: 1 EG 14, 4 EG 13, 3 EG 11, 1 EG 9b, 3 EG 7, 2 Minijob. d) Welche Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Vermietung, Sponsoring oder Drittmitteln werden für den Betrieb erwartet (bitte je Jahr angeben)? Da der Betrieb noch nicht aufgenommen wurde, kann dazu noch keine Prognose getroffen werden.  6. Welche Einrichtungen, Länder, Kommunen, Stiftungen, Verbände oder privaten Träger haben die Bundesregierung oder die Bundeszentrale für politische Bildung seit dem Jahr 2020 im Hinblick auf eine dauerhafte Trägerschaft des Lernorts „Landshut“ angesprochen (bitte jeweils Zeitpunkt, angesprochene Stelle und Ergebnis angeben)? a) Welche Anforderungen wurden an einen künftigen Träger gestellt, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, der Personalausstattung und der inhaltlichen Ausrichtung? b) Wurden das Land Baden-Württemberg, der Bodenseekreis oder die Stadt Friedrichshafen um eine Beteiligung an Trägerschaft oder Finanzierung gebeten, und mit welchem Ergebnis? c) Wurde das Dornier Museum Friedrichshafen um die Übernahme der dauerhaften Trägerschaft gebeten, und welche Bedingungen hat es hierfür genannt? d) Bis zu welchem Zeitpunkt soll über die dauerhafte Trägerschaft entschieden sein, und welche Schritte sind dafür vorgesehen? Die Frage 6 wird inklusive aller Unterfragen im Sachzusammenhang beantwortet. In den letzten Jahren wurden zu verschiedenen Zeitpunkten auf unterschiedlichen Ebenen bei der BpB und im Bundesministerium des Innern (BMI) Gespräche mit verschiedenen überregionalen und lokalen Einrichtungen sowie bundesweiten Stiftungen über eine mögliche Trägerschaft geführt, jedoch konnte bisher keine Institution gefunden werden, die die Organisation und Kosten für den dauerhaften Betrieb tragen wollte. Grundsätzlich muss eine finanzielle und inhaltliche Leistungsfähigkeit eines potentiellen Trägers gegeben sein. Aufgrund der Vorbehalte in Austauschgesprächen wurden keine konkreteren inhaltlichen und finanziellen Anforderungen formuliert. Weiterhin fanden Gespräche am 16. Juli 2025 mit der Stadt Friedrichshafen sowie am 18. September 2025 mit Vertretern des Bodenseekreises statt. Ergebnisse waren, dass Stadt und Landkreis sich zurückhaltend zeigen, was eine konkrete organisatorische und v. a. finanzielle Beteiligung an einer Trägerstruktur betrifft. Nach Beauftragung der BpB hat die Stiftung Dornier eine Übernahme der Trägerschaft ausgeschlossen.  7. Wer ist Eigentümer des Flugzeugs „Landshut“, und wie sind Eigentum, Besitz und Nutzung seit dem Jahr 2017 vertraglich geregelt? a) Was soll nach dem Ende des Publikumsbetriebs mit dem Flugzeug geschehen? b) Welche Optionen für Verbleib, Verlagerung, Übereignung, Einlagerung oder Verwertung werden geprüft, und mit welchen Kosten wird für die jeweilige Option gerechnet? c) Welche Kosten entstünden für eine erneute Zerlegung, einen Transport und eine sachgerechte Einlagerung des Flugzeugs? d) Bestehen aus Zuwendungsbescheiden, Verträgen oder denkmalschutzrechtlichen Auflagen Bindungen, die einer Veräußerung, Verlagerung oder Verwertung entgegenstehen? Die Frage 7 wird inklusive aller Unterfragen im Sachzusammenhang beantwortet. Das Flugzeug ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Derzeit prüft die Bundesregierung, was mit der „Landshut“ nach der Ausstellung passiert. Zu möglichen Optionen und deren Kosten können derzeit keine Aussagen gemacht werden. Bindungen, die einer Veräußerung, Verlagerung oder Verwertung entgegenstünden, bestehen nicht.  8. Welche Ausgaben entstehen dem Bund in den Jahren, in denen die Bindung aus dem Mietvertrag über die Halle Q fortbesteht, ohne dass ein Publikumsbetrieb stattfindet (bitte für jedes Jahr der Vertragslaufzeit gesondert in Euro angeben)? a) Welcher Gesamtbetrag ergibt sich für den Zeitraum von Mai 2028 bis zum Ende der Mietlaufzeit aus Miete, Nebenkosten, Bewachung, Klimatisierung und konservatorischer Betreuung? Die Fragen 8 und 8a) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Es werden Kosten für Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 741.189 Euro/Jahr entstehen. Insgesamt ergeben sich so weitere Kosten von 8.153.079 Euro. Diese umfassen acht Monate im Jahr 2028, die Jahre 2029 bis 2038 und anteilig weitere vier Monate im Jahr 2039. b) Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 BHO wurde vor Abschluss des Mietvertrags durchgeführt, wann, durch welche Stelle, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen (bitte das Ergebnis darstellen), und wurde diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fortgeschrieben, nachdem die Begrenzung des Publikumsbetriebs auf sechs Monate vorgesehen wurde, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die BImA hat im Zuge des Erkundungsverfahrens im Jahr 2023 mehrere Optionen geprüft und festgestellt, dass Halle Q die wirtschaftlichste Alternative im Vergleich zum Teilabriss und Neubau einer Truppenunterkunft darstellte. Im Rahmen des Erkundungsverfahrens zur Neuunterbringung des Lernortes „Landshut“ wurden dabei zunächst alle grundsätzlich in Betracht kommenden Unterbringungsmöglichkeiten geprüft. Ziel war es, eine geeignete, wirtschaftliche und innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens realisierbare Unterbringungslösung für den Bedarf der BpB zu finden. Grundlage hierfür waren die im Erkundungsauftrag definierten Nutzeranforderungen. Wesentliche Anforderungen waren insbesondere der Standort Friedrichshafen, die Nutzungsaufnahme zum 1. Januar 2025, eine langfristige Nutzungsdauer von 15 Jahren sowie ein Flächenbedarf von rund 2.000 m2 NUF bzw. rund 2.600 m2 NRF. Zudem musste die Möglichkeit bestehen, die Lufthansa-Maschine „Landshut“ als zentrales Exponat in einem geeigneten Hauptraum zu präsentieren und die weiteren funktionalen Anforderungen des Lernortes in angrenzenden Bereichen abzubilden. Im Rahmen der Erkundung wurden mehrere Unterbringungsvarianten betrachtet und hinsichtlich ihrer technischen, funktionalen und wirtschaftlichen Eignung bewertet. Die Anmietung der Flugzeughalle Q in Friedrichshafen wurde anschließend hinsichtlich ihrer funktionalen Eignung, des erforderlichen nutzerspezifischen Ausbaus sowie der wirtschaftlichen Auswirkungen bewertet. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgte durch Vergleich mit einer marktüblichen Miete nebst den erforderlichen Zuschlägen für nutzerspezifische Herrichtungsmaßnahmen. Dabei wurde nicht nur der reine Mietpreis betrachtet, sondern eine Gesamtbetrachtung der erforderlichen Unterbringungslösung vorgenommen. Hierdurch wurde berücksichtigt, dass es sich nicht um eine Standardanmietung, sondern um eine speziell für den Bedarf der bpb herzurichtende Liegenschaft handelt. Im Ergebnis wurde die Anmietung der Flugzeughalle Q als geeignete und wirtschaftliche Unterbringungsvariante bewertet. Zur Frage der Fortschreibung: Nach Abschluss des Mietvertrages mit fester Laufzeit bestand keine neue Beschaffungsentscheidung über die Unterbringungslösung, die eine erneute Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erforderlich gemacht hätte. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bezog sich auf die Entscheidung über die geeignete Unterbringungsvariante vor Abschluss des Mietvertrages. Nach Abschluss des Mietvertrages mit fester Laufzeit bestand keine neue Beschaffungsentscheidung über die Unterbringungslösung. Die spätere Begrenzung des Publikumsbetriebs betrifft die konkrete Nutzungsausgestaltung durch die Bedarfsträgerin. Die zum Zeitpunkt der Anmietungsentscheidung bewertete Wirtschaftlichkeit der Unterbringungsvariante bleibt hiervon unberührt. c) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen einer Mietbindung von 15 Jahren und einem Publikumsbetrieb von sechs Monaten im Hinblick auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 Absatz 1 BHO? d) Welche Nutzungsdauer wurde bei der Bewilligung der Investitionsmittel für die bauliche Herrichtung und die Ausstellung zugrunde gelegt, und wie bewertet die Bundesregierung eine lediglich sechsmonatige öffentliche Nutzung im Verhältnis zu der bei Bewilligung zugrunde gelegten Nutzungsdauer? Die Fragen 8c) und 8d) werden im Sachzusammenzusammenhang beantwortet. Vom Haushaltsgesetzgeber wurde die Einrichtung einer dauerhaften Ausstellung unter Berücksichtigung eines Betriebskostenzuschusses bis 2031 vorgesehen. Dies wurde mit der BImA im Rahmen eines Erkundungsverfahrens auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Der gewählte Mietzeitraum entspricht dem Standardvorgehen der BImA. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. e) Welche Möglichkeiten einer anderweitigen Nutzung oder einer Untervermietung der Halle bestehen nach dem Mietvertrag, und welche Einnahmen wären damit zu erzielen? f) Welche Kosten entstünden bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags, und hat die Bundesregierung eine solche Beendigung geprüft? Die Fragen 8e) und 8f) werden im Sachzusammenzusammenhang beantwortet. Hierüber kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.  9. Aus welchen Erwägungen wurde die Bundeszentrale für politische Bildung mit der Federführung für das Vorhaben betraut? a) Wann und durch welche Stelle wurde diese Entscheidung getroffen? b) Wurden andere Einrichtungen des Bundes, insbesondere die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, die Stiftung Deutsches Historisches Museum oder das Deutsche Museum, als federführende Stelle oder als Träger geprüft, und mit welchem Ergebnis? Die Fragen 9, 9a) und 9b) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Der Haushaltsgesetzgeber hat mit Bereinigungssitzung vom 26. November 2020 Mittel und Zuständigkeit für das „Ausstellung zur Boeing 737‑200C ‚Landshut‘ in Friedrichshafen“ der BpB zugewiesen. Welche Erwägungen dieser Entscheidung zugrunde lagen und ob andere Institutionen als federführende Stelle in Betracht gezogen wurden, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. c) Über welche Erfahrung verfügt die Bundeszentrale für politische Bildung im Betrieb musealer Dauerausstellungen sowie in der Bewahrung großformatiger technischer Museumsobjekte? d) Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung die Zuständigkeit der Bundeszentrale für politische Bildung für Errichtung und Betrieb einer ortsfesten Dauerausstellung? Die Fragen 9c) und 9d) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die BpB hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken (siehe hierzu Erlass über die BpB, 2001). Ein Lernort ist hierfür ein geeignetes Format der politischen Bildung. Bereits seit dem Jahr 2003 werden zeitlich befristete Ausstellungen im Portfolio der BpB als Veranstaltungsformate geführt. 10. Welche Anteile des Ausstellungs- und Vermittlungskonzepts befassen sich mit der Entführung der „Landshut“, mit dem Terrorismus der Roten Armee Fraktion und mit den Opfern des „Deutschen Herbstes“ (bitte nach Ausstellungsfläche in Quadratmetern und nach Zahl der Ausstellungseinheiten angeben)? a) Welche weiteren Themen behandelt die Ausstellung, und welche Anteile an Fläche und an den Ausstellungsausgaben entfallen jeweils darauf? b) Wie ist die Bezeichnung „Demokratieraum“ im Titel des Vorhabens zu verstehen, und wer hat sie festgelegt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? c) Werden die Opfer des Linksterrorismus in der Ausstellung namentlich benannt und gewürdigt, und in welcher Form? d) In welcher Weise werden andere Erscheinungsformen des Terrorismus behandelt, und aus welchen Erwägungen wurde diese Ausrichtung gewählt? Die Fragen 10, 10a bis 10d werden im Sachzusammenhang beantwortet. Alle genannten Themen werden in der Ausstellung thematisiert. Der „Lernort ‚Landshut‘“ stellt die Geschichte der „Landshut“-Entführung in den Mittelpunkt und nimmt sie als Startpunkt für eine Beschäftigung mit dem Terrorismus der RAF. Dabei wird an die Taten der RAF und insbesondere an die Opfer an entsprechenden Stellen in der Ausstellung erinnert. In der Ausstellung wird neben Linksterrorismus auch palästinensischer Terrorismus behandelt, weil palästinensische Terroristinnen und Terroristen die „Landshut“ entführten. Auch aktuelle Formen von Linksextremismus werden behandelt. Über konkrete Anteile von Flächen oder Einheiten können derzeit keine Angaben gemacht werden, da die Ausstellung noch nicht produziert und in den Raum umgesetzt wurde. Die Bezeichnung „Demokratieraum“ war ein Arbeitstitel und ist nicht mehr Teil des Titels des Vorhabens. e) Welche Personen und Einrichtungen wirken an der inhaltlichen Konzeption mit, und welche Honorare und Auftragssummen wurden hierfür vereinbart oder gezahlt? Das Konzept wurde von der BpB entwickelt. Zur wissenschaftlichen sowie kuratorisch-vermittlerischen Begleitung des Projekts „Lernort Landshut“ hat die BpB Anfang 2024 zwei Beratungskommissionen eingerichtet, das „Fachliche Begleitgremium“ und den „Beirat Vermittlung & Kuration“. Mit den Mitgliedern wurden Honorarverträge geschlossen, in denen folgende Honorare vereinbart wurden: für einen ganzen Tag in Präsenz: 500 Euro, für einen halben Tag in Präsenz: 250 Euro, für eine digitale Sitzung: 150 Euro. Zudem gibt es Austausch mit Zeitzeugen, Betroffenen und Hinterbliebenen. f) In welcher Weise wurden die ehemaligen Geiseln, die Angehörigen des ermordeten Flugkapitäns Jürgen Schumann sowie Angehörige weiterer Opfer des „Deutschen Herbstes“ in die Konzeption einbezogen? Die BpB steht in Kontakt mit über 20 Zeitzeuginnen und Zeitzeugen der „Landshut“-Entführung, darunter ehemalige Passagiere und Besatzungsmitglieder, ehemalige Kameraden der GSG 9, Angehörige, damals beteiligte Politiker und andere. Die Einbeziehung findet in Form von gemeinsamen Workshops, weiteren Treffen und Gesprächen – in Gruppen und Einzeln – statt. Die Perspektiven der ehemaligen Geiseln, ihre Erfahrungen und Berichte werden mit einem eigenen Kapitel einen zentralen Platz in der Ausstellung haben. 11. Auf welche konkreten Tatsachen stützt sich die Aussage, ein dauerhafter Betrieb des Lernorts „Landshut“ sei aufgrund der Haushaltslage nicht möglich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antworten zu Frage 4 und 6 verwiesen. a) Welchen Anteil in Prozent hätten jährliche Betriebskosten von bis zu 800 000 Euro an den im Bundeshaushalt 2026 in Kapitel 0635 Titel 686 01 veranschlagten 17 Mio. Euro und an den in Titel 532 02 veranschlagten 34,3 Mio. Euro? Der Fragestellerin liegen alle zur Beantwortung der Frage benötigten Informationen vor. b) Aus welchen Gründen ist eine Umschichtung innerhalb des Kapitels 0635 zugunsten des Betriebs des Lernorts nicht möglich, und welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des Kapitels 0635 hat die Bundesregierung geprüft? c) Hat die Bundeszentrale für politische Bildung eine Umschichtung geprüft oder vorgeschlagen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? Die Fragen 11b) und 11c) werden im Sachzusammenzusammenhang beantwortet. Eine Umschichtung innerhalb des Kapitels 0635 ist haushaltstechnisch grundsätzlich möglich. Hinsichtlich alternativer Finanzierungsmöglichkeiten liegen derzeit keine Kenntnisse vor. Eine Ausplanung der in den nächsten Jahren zu Verfügung stehenden Mitteln ist derzeit noch nicht erfolgt. d) In welcher Höhe sind Mittel des Kapitels 0635 in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 nicht verausgabt worden (bitte je Titel und Jahr angeben)? Die Verausgabung der Mittel der BpB für die Jahre 2024 und 2025 sind der Rechnungslegung zu entnehmen. Für Titel 532 03 – der als Selbstbewirtschaftungstitel nicht ausgewiesen wird – ergibt sich folgendes Bild: Nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel bis 31. Dezember 2025: 5.426.000 Euro e) Welche Vorhaben der Bundeszentrale für politische Bildung wurden seit dem Jahr 2024 neu begonnen, deren jährliche Ausgaben die für den Lernort „Landshut“ angegebenen Betriebskosten erreichen oder übersteigen? Es gibt in der BpB keine seit dem Jahr 2024 neu begonnenen Einzelvorhaben, deren jährliche Ausgaben die unter Frage 5 genannten Betriebskosten übersteigen. Förderprogramme der BpB als Ganzes sind dabei nicht berücksichtigt. f) Hat die Bundesregierung geprüft, die dauerhafte Trägerschaft und Finanzierung des Lernorts künftig außerhalb der Bundeszentrale für politische Bildung, insbesondere im Geschäftsbereich des für Kultur und Medien zuständigen Bundesressorts, zu verorten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 und 6 verwiesen. 12. Welche Ausgaben hat die Bundeszentrale für politische Bildung für digitale und mediale Begleitprodukte des Vorhabens geleistet, insbesondere für das in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5277 mit 296 198 Euro angegebene Computerspiel „6 Weeks“, den mit 34 492,15 Euro angegebenen Instagram- Kanal, die mit 50 868,84 Euro angegebene Öffentlichkeitsarbeit und das mit 1 500 Euro angegebene Bildungspaket (bitte den Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung angeben)? Für das Projekt „Lernort Landshut“ wurden folgende Aufwendungen für digitale und mediale Begleitprodukte veranschlagt: Für den Instagram-Kanal „@demokratieraumdielandshut“: 131.631,33 Euro Für weitere Öffentlichkeitsarbeit: 58.546,96 Euro Bildungspaket: 1.500 Euro Für das Computerspiel „SOKO 1977“ („6 Weeks“ ist der nicht mehr genutzte Arbeitstitel des Projekts) wurden bisher 365.096,60 Euro ausgegeben. Hiervon entfallen 309.000 Euro auf die Produktion des Spiels und 56.096,60 Euro auf Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Spiel. Öffentlichkeitsarbeit zum Spiel „SOKO 1977“ (56.096,60 Euro) März 2026, Konzeptionierung der Öffentlichkeitsarbeit, 3.570 Euro April 2026, Konzeptionierung der Öffentlichkeitsarbeit, Presse-Kit, 4.069,80 Euro Mai 2026, Pressemitteilung, Pressetermine und -management, 8.092 Euro Juni 2026, Beginn Gamescom-Vorbereitung, Trailer-Konzeption, 12.066,60 Euro Juli 2026, Gamescom-Terminkoordination, Trailer-Produktion, 28.298,20 Euro Die Ausgaben für „SOKO 1977“ werden aus eigenen Projektmitteln unabhängig vom Budget des Lernort Landshut getätigt. Es werden keine Mittel des Lernort Landshut für „SOKO 1977“ aufgewendet. a) Welche Einnahmen wurden oder werden aus dem Vertrieb des Computerspiels „6 Weeks“ über die Vertriebsplattform Steam erzielt, wem fließen diese Einnahmen zu, und wurden beziehungsweise werden diese Einnahmen bei der Finanzierung des Lernorts berücksichtigt? Das Spiel „SOKO 1977“ wird kostenlos auf der Vertriebsplattform Steam sowie auf bpb.de erscheinen. Es wird dementsprechend keine Einnahmen geben. b) Welche weiteren Begleitprodukte sind bis zum Jahr 2028 geplant, und mit welchen Ausgaben ist dafür zu rechnen? c) Sollen diese Produkte nach dem Ende des Publikumsbetriebs fortgeführt werden, und mit welchen jährlichen Ausgaben? d) Aus welchen Erwägungen werden Mittel für Begleitprodukte bereitgestellt, während ein dauerhafter Betrieb der Ausstellung nach den Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung an der Haushaltslage scheitert? Die Fragen 12b) bis 12d) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Es sind keine weiteren Begleitprodukte geplant. 13. Hat der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorhaben geprüft oder gegenüber der Bundesregierung Feststellungen oder Bemerkungen dazu abgegeben, und wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt? a) Wenn ja, welche Feststellungen des Bundesrechnungshofes liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zum Mietvertrag über die Halle Q, zur Kostenentwicklung und zur Betriebsplanung vor? b) Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag vor der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt 2027 ein Betriebs- und Trägerschaftskonzept für die Zeit nach April 2028 vorzulegen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Frage 13 wird inklusive aller Unterfragen im Sachzusammenhang beantwortet. Eine Überprüfung durch den Bundesrechnungshof ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 und 6 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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