Kosten, Mietbindung, Betriebsdauer und Trägerschaft des Lernorts "Landshut" in Friedrichshafen (Antwort zu Drs. 21/7666)
Text
Kosten, Mietbindung, Betriebsdauer und Trägerschaft des Lernorts "Landshut" in Friedrichshafen (Antwort zu Drs. 21/7666)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7863
21. Wahlperiode 03.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller,
Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7666 –
Kosten, Mietbindung, Betriebsdauer und Trägerschaft des Lernorts „Landshut“
in Friedrichshafen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 13. Oktober 1977 wurde die Lufthansa-Maschine „Landshut“ entführt.
Die Entführer wollten die Freilassung inhaftierter Mitglieder der Roten Armee
Fraktion (RAF) erzwingen. Flugkapitän Jürgen Schumann wurde am
16. Oktober 1977 in Aden von den Entführern ermordet. In der Nacht zum
18. Oktober 1977 befreite die Grenzschutzgruppe 9 die Geiseln in
Mogadischu. Die Entführung gehört zu den prägenden Ereignissen des „Deutschen
Herbstes“. Im Jahr 2017 wurde das Flugzeug nach Deutschland zurückgeführt
und nach Friedrichshafen gebracht.
Seit Ende des Jahres 2020 verfolgt die Bundeszentrale für politische Bildung
(bpb) federführend das Vorhaben „Lernort Landshut. Der Demokratieraum in
Friedrichshafen“; institutioneller Träger ist das Dornier Museum
Friedrichshafen. Als endgültiger Standort wurde im Jahr 2022 die Halle Q, eine ehemalige
Flugzeugwerft am Rollfeld des Flughafens Friedrichshafen, festgelegt. Die
bauliche Herrichtung läuft seit Januar 2024; das Flugzeug wurde am 22.
Oktober 2024 in die Halle eingebracht (vgl. www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschic
hte/lernort-landshut/).
Presseberichten zufolge hat der Bund für das Vorhaben 15 Mio. Euro
bewilligt. Über die Halle sei ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren bei
einer Monatsmiete von 47 000 Euro geschlossen worden. Seit dem Jahr 2020
seien rund 3,3 Mio. Euro für Transport, Hallenherrichtung und Konservierung
sowie knapp 2,7 Mio. Euro für die Ausstellung verausgabt worden
(Schwäbische Zeitung, „‚Lernort Landshut‘ kostet 47 000 Euro Miete im Monat“).
Nach Presseberichten hat der Präsident der bpb, Sönke Rix, den ehemaligen
Geiseln mitgeteilt, ein Betrieb sei derzeit nur von Oktober 2027 bis April 2028
geplant; ein langfristiger Betrieb sei „aufgrund der angespannten
Haushaltslage“ nicht möglich. Ein Träger für einen Dauerbetrieb sei bislang nicht
gefunden worden. Die jährlichen Betriebskosten werden mit bis zu 800 000 Euro
bei zehn bis zwölf Beschäftigten angegeben, der Bedarf über zehn Jahre mit
rund 8 Mio. Euro (Schwäbische Zeitung, „‚Landshut‘ soll nur ein halbes Jahr
lang zu sehen sein“).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. September 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bei einer Monatsmiete von 47 000 Euro ergibt sich über 15 Jahre nach
Berechnung der Fragesteller eine Mietbindung von 8,46 Mio. Euro. Dieser
Betrag überschreitet den für zehn Jahre Betrieb angegebenen Bedarf von rund
8 Mio. Euro. Nach Auffassung der Fragesteller stellt sich daher nicht die
Frage, ob Mittel vorhanden sind, sondern die Frage, wie sie eingesetzt werden.
Regierungsamtlich belegt ist der Sachstand bislang im Wesentlichen nur bis
zum Jahr 2023. Die Bundesregierung hat zu dem Vorhaben in ihren Antworten
auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/21094 und
19/22721 sowie auf Bundestagsdrucksache 19/28566 und in ihren Antworten
auf mehrere Schriftliche Fragen der Jahre 2021 bis 2023 Auskunft gegeben. In
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5277 finden sich zum Lernort „Landshut“ ausschließlich
Ausgaben für Begleitprodukte: 50 868,84 Euro für Öffentlichkeitsarbeit,
34 492,15 Euro für den Instagram-Kanal „@demokratieraumdielandshut“,
1 500 Euro für ein Bildungspaket und 296 198 Euro für ein Computerspiel mit
dem Titel „6 Weeks“, das nach den dortigen Angaben ausdrücklich nicht als
Lernspiel, sondern als Unterhaltungsspiel für die Vertriebsplattform Steam
angelegt ist. Zu Bau, Miete und Betrieb des Lernorts enthält die Antwort der
Bundesregierung keine Angaben.
Ein eigener Haushaltstitel für den Lernort „Landshut“ besteht nicht. Im
Bundeshaushalt 2026 verfügt die bpb (Einzelplan 06, Kapitel 0635) unter anderem
über 17 Mio. Euro im Titel 686 01 („Förderung von Projekten für
demokratische Teilhabe und gegen Extremismus“) und über 34,3 Mio. Euro im Titel
532 02 („Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne
IT)“). Die mit dieser Kleinen Anfrage erbetenen Angaben sind nach Kenntnis
der Fragesteller nicht veröffentlicht und lassen sich mangels eines eigenen
Titels auch der Haushaltsrechnung des Bundes nicht entnehmen.
Die Fraktion der AfD hat mit dem Antrag auf Bundestagsdrucksache
19/25313 („Die Landshut endlich ausstellen – Ein Museum für die Opfer des
RAF-Terrorismus errichten“) die Errichtung eines Erinnerungsortes gefordert.
Der Deutsche Bundestag hat diesen Antrag am 20. Mai 2021 auf Empfehlung
des Ausschusses für Kultur und Medien (Bundestagsdrucksache 19/28971)
abgelehnt.
Halle, Flugzeug, Mietvertrag und Eröffnungstermin liegen vor. Nach
Auffassung der Fragesteller ist daher zu klären, aus welchen Gründen der
Publikumsbetrieb bereits nach sechs Monaten enden soll, obwohl der Bund sich
über 15 Jahre gebunden hat, und wie sich dies zu den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)
verhält.
1. Welche Ausgaben hat der Bund seit dem Jahr 2017 für die Rückführung,
die Erhaltung und die Ausstellung des Flugzeugs „Landshut“ sowie für
das Vorhaben „Lernort Landshut. Der Demokratieraum in
Friedrichshafen“ insgesamt geleistet (bitte die Ist-Ausgaben für jedes Haushaltsjahr
von 2017 bis 2025 sowie den Stand für das Haushaltsjahr 2026 zum
Zeitpunkt der Beantwortung jeweils in Euro angeben)?
Insgesamt wurden Ausgaben von 7.967.610,52 Euro geleistet. Diese schlüsseln
sich wie folgt auf die Jahre auf:
2017: 2 188.750,00 Euro
2018: 556.021,00 Euro
2020: 188.500,00 Euro
2021: 95.248,09 Euro
2022: 371.467,78 Euro
2023: 441.928,96 Euro
2024: 1.071.764,52 Euro
2025: 2.239.786,67 Euro
2026: 814.143,50 Euro
a) Welcher Anteil dieser Ausgaben entfiel auf Erwerb, Zerlegung,
Transport und Rückführung des Flugzeugs (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion
der AfD 19/21094 verwiesen.
b) Welcher Anteil entfiel auf die konservatorische Sicherung, die
Restaurierung und die Instandhaltung des Flugzeugs (bitte je Haushaltsjahr
angeben)?
Für die konservatorische Sicherung, Restaurierung und Instandhaltung des
Flugzeugs schlüsseln sich die Ausgaben wie folgt nach Jahren auf:
2023: 1.785,00 Euro
2024: 47.512,53 Euro
2025: 24.906,81 Euro
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD 19/21094 verwiesen.
c) Welcher Anteil entfiel auf die bauliche Herrichtung der Halle Q
einschließlich Miete, Nebenkosten und technischer Ausstattung (bitte je
Haushaltsjahr angeben)?
Für die bauliche Herrichtung der Halle Q schlüsseln sich die Ausgaben wie
folgt nach Jahren auf:
2021: 95.248,09 Euro
2022: 169.991,78 Euro
2023: 84.267,00 Euro
2024: 551.697,00 Euro
2025: 1.764.726,60 Euro
2026: 494.126,00 Euro
d) Welcher Anteil entfiel auf die Konzeption und den Bau der
Ausstellung einschließlich Medien- und Vermittlungstechnik (bitte je
Haushaltsjahr angeben)?
Für die Konzeption und den Bau der Ausstellung schlüsseln sich die Ausgaben
wie folgt nach Jahren auf:
2018: 556.021,00 Euro
2020: 188.500,00 Euro
2023: 26.039,71 Euro
2024: 3.683,71 Euro
2025: 7.027,19 Euro
2026: 1.851,93 Euro
e) Welcher Anteil entfiel auf Personal- und Verwaltungsausgaben der
Bundeszentrale für politische Bildung sowie auf externe Beratung und
Projektsteuerung (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
Für Personal- und Verwaltungsausgaben der Bundeszentrale für politische
Bildung (BpB) sowie externe Beratung schlüsseln sich die Ausgaben wie folgt
nach Jahren auf:
Externe Beratung:
2023: 4.081,70 Euro
Personalkosten:
2022: 201.476,00 Euro
2023: 324.138,00 Euro
2024: 388.360,00 Euro
2025: 407.033,00 Euro
2026 (Stand Juli 2026): 263.071 Euro
Die Verwaltungskosten werden in der BpB nicht separat erhoben.
f) Welcher Anteil entfiel auf Öffentlichkeitsarbeit und digitale
Begleitprodukte (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
Insgesamt lagen die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (inklusive Instagram) bei
2023: 3.325,20 Euro
2024: 61.358,99 Euro
2025: 35.721,53 Euro
2026: 36.773,98 Euro
g) Trifft es zu, dass für das Vorhaben insgesamt 15 Mio. Euro an
Bundesmitteln bewilligt wurden, und wenn ja, wann, durch welche Stelle und
auf welcher Grundlage wurde diese Bewilligung ausgesprochen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die BpB hat vom Haushaltsgesetzgeber finanzielle Mittel in Höhe von 8 Mio.
Euro erhalten.
h) In welcher Höhe sind von den bewilligten Mitteln bis heute Ausgaben
geleistet, und in welcher Höhe sind Verpflichtungen eingegangen
worden?
Bisher wurden durch BpB 504.427,21 Euro verausgabt. Diese Summe enthält
nicht Miet- und Mietnebenkosten der Halle Q. Es bestehen
Verpflichtungsermächtigungen für die Mietzahlungen in Höhe von insgesamt 9.495.000 Euro.
2. Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln des Bundeshaushalts
wurden die in Frage 1 erfragten Ausgaben geleistet (bitte je
Haushaltsjahr Einzelplan, Kapitel, Titel und Betrag angeben)?
a) Aus welchen Gründen wurde für das Vorhaben kein eigener
Haushaltstitel eingerichtet?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Veranschlagung eines
Vorhabens dieser Größenordnung ohne eigenen Haushaltstitel mit Blick
auf den Grundsatz der Einzelveranschlagung nach § 17
Absatz 1 BHO?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, für den Lernort „Landshut“ einen
eigenen Haushaltstitel auszubringen, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
Frage 2, 2a) bis 2c) wird im Sachzusammenhang beantwortet.
Für die Projektförderung Landshut wurden beim Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Mittel in Kapitel 0452, Titel 684 12 zu
Verfügung gestellt. Seit 2021 werden alle Ausgaben für das Projekt „Lernort
Landshut“ aus Einzelplan 06, Kapitel 0635 wie folgt geleistet: Mietkosten
Zwischenlagerung aus Titel 539 99; Mietkosten Halle Q aus Titel 518 02/verstärkt
aus 684 02; Nebenkosten aus 517 01/verstärkt aus 684 02; sonstige Ausgaben
aus 532 02 (bis 2024) bzw. 532 03 (seit 2025).
Die Ausgaben schlüsseln sich wie folgt nach Jahren auf:
Jahr Titel Summe
2021 532 02 95.248,09 Euro
2022 532 02 36.399,78 Euro
539 99 133.592,00 Euro
2023 532 02 37.108,96 Euro
539 99 80.682,00 Euro
2024 517 01 68.000,00 Euro
518 02 416.460,00 Euro
532 02 104.813,52 Euro
539 99 94.131,00 Euro
2025 517 01 102.000,00 Euro
518 02 639.189,00 Euro
532 03 68.027,07 Euro
711 01 1.023.537,60 Euro
Im Jahr 2021 wurde in Kapitel 0635 der Haushaltstitel 893 01 eingerichtet. Im
Haushaltsjahr 2025 wurde der Titel 532 03 eingerichtet und die im Titel 893 01
vorhandenen Mittel entsprechend übertragen und zur Selbstbewirtschaftung
zugewiesen. Die Titelumwandlung war notwendig, um auch
Investitionszuschüsse an einen Dritten zu ermöglichen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD 19/21094 verwiesen.
d) Wann und in welcher Form wurde der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages über das Vorhaben, über die eingegangenen
Verpflichtungen und über den Mietvertrag über die Halle Q unterrichtet?
Im Rahmen der Beantragung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
ist eine Beteiligung des Haushaltsausschusses unter Berücksichtigung des § 4
Absatz 2 Haushaltsgesetz (HG) 2023 nicht erfolgt. Der Deutsche Bundestag
wurde jedoch im Rahmen der vierteljährlichen Mitteilungen über die
überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung unterrichtet.
3. Welchen Inhalt hat der Miet- oder Nutzungsvertrag über die Halle Q am
Flughafen Friedrichshafen?
a) Wer sind die Vertragsparteien, und welche Stelle trägt die
Mietzahlungen?
Fragen 3 und 3a) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Der Mietvertrag
zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem
Eigentümer der Halle regelt Gegenstand und Gegenleistung der
Gebrauchsüberlassung gemäß § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Aufgrund eines Mietvertrags im Rahmen des Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement zwischen der BImA und der BpB ist die BpB die Untermieterin der
Halle. Die Mietzahlungen werden aus dem Haushalt der BpB über die BImA an
den Eigentümer geleistet.
b) Wann wurde der Vertrag geschlossen, und wann beginnt und endet die
vereinbarte Laufzeit?
Der Vertrag zwischen BImA und Eigentümer wurde am 1. August 2023
geschlossen. Der Vertrag zwischen BImA und BpB begann am 1. Mai 2024. Die
vereinbarte Laufzeit beider Mietverträge endet am 30. April 2039.
c) Wie hoch sind die vereinbarte monatliche Miete und die monatlichen
Nebenkosten, und ab welchem Zeitpunkt sind sie erstmals fällig?
Die monatliche Miete beträgt 53.265,75 Euro, die Nebenkosten 8.500 Euro/
Monat. Diese sind in dieser Höhe fällig seit dem 1. Januar 2025. Für das Jahr
2024 wurden insgesamt Mietkosten von 416.460 Euro sowie Nebenkosten von
68.000 Euro an die BImA erstattet. Aufgrund der laufenden Umbauten waren
die Beträge zunächst gestaffelt.
d) Welches Gesamtvolumen ergibt sich aus Miete und Nebenkosten über
die vereinbarte Laufzeit?
Das Gesamtvolumen beträgt 11.117.835 Euro.
e) Welche ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten
bestehen, und welche Fristen gelten dafür?
Aufgrund der Befristung des Mietvertrags gibt es keine Möglichkeiten der
ordentlichen Kündigung. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben für eine
außerordentliche Kündigung.
f) Welche Rückbau-, Instandsetzungs- oder sonstigen Verpflichtungen
bestehen bei Beendigung des Vertrags, und mit welchen Kosten
rechnet die Bundesregierung hierfür?
Hierzu wurden im Vertrag keine gesonderten Regelungen getroffen, im Übrigen
gelten die Vorgaben des BGB.
g) In welcher Höhe wurden für den Vertrag
Verpflichtungsermächtigungen nach § 38 BHO in Anspruch genommen, und in welchem Titel
sind diese ausgebracht?
Es wurden ursprünglich Verpflichtungsermächtigungen bei Titel 518 02 in
Höhe von 9.495.000 Euro ausgebracht und werden entsprechend in Anspruch
genommen.
4. Für welchen Zeitraum ist der Publikumsbetrieb des Lernorts „Landshut“
geplant?
a) Zu welchem Datum soll die Ausstellung eröffnet, und zu welchem
Datum soll sie geschlossen werden?
b) Trifft es zu, dass ein Betrieb derzeit nur für den Zeitraum von
Oktober 2027 bis April 2028 vorgesehen ist, und wenn ja, seit wann, und
auf welcher Entscheidungsgrundlage (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Fragen 4, 4a) und 4b) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die
Eröffnung der Ausstellung ist für den 18. Oktober 2027 geplant. Die Ausstellung
soll nach gegenwärtiger Planung bis zum 23. April 2028 laufen.
Die Bundesregierung stellt auf diese Weise sicher, dass nur die bislang zur
Verfügung gestellten Mittel für das Projekt ausgegeben werden. Ein weiterer
Betrieb ist auch abhängig von der Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel.
c) Welche Mittel sind für den Betrieb in den Haushaltsjahren 2027 und
2028 sowie in der geltenden Finanzplanung des Bundes veranschlagt
oder angemeldet (bitte je Haushaltsjahr, Kapitel und Titel angeben)?
d) Welchen Bedarf hat die Bundeszentrale für politische Bildung für den
Betrieb ab dem Haushaltsjahr 2028 angemeldet, und wann und mit
welchem Ergebnis wurde über diese Anmeldung entschieden?
Die Fragen 4c) und 4d) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Alle
Kosten für den Betrieb werden aus dem bislang existierenden Projektbudget
(Titel 532 03) bezahlt werden. Weitere Mittel sind nicht angemeldet worden. Das
Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre 2028 ff. hat noch nicht begonnen.
5. Wie hoch sind die von der Bundesregierung oder der Bundeszentrale für
politische Bildung kalkulierten jährlichen Betriebskosten des Lernorts
„Landshut“?
a) Wie verteilen sich diese Kosten auf Personal, Miete, Nebenkosten
und Betriebstechnik, konservatorische Betreuung, Sicherheit und
Bewachung, Vermittlungsprogramm, Öffentlichkeitsarbeit sowie
Versicherung?
b) Wie viele Planstellen, Stellen und sonstige
Beschäftigungsverhältnisse sind für den Betrieb vorgesehen (bitte nach Entgelt- und
Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?
c) Trifft es zu, dass von jährlichen Betriebskosten von bis zu
800 000 Euro, von zehn bis zwölf Beschäftigten und von einem
Bedarf von rund 8 Mio. Euro über zehn Jahre ausgegangen wird (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 5, 5a bis 5c werden im Sachzusammenhang beantwortet. Für den
halbjährlichen Betrieb sind keine neuen Planstellen, Stellen oder sonstige
Beschäftigungsverhältnisse vorgesehen.
Der langfristige Betrieb des „Lernort Landshut“ würde folgende Kalkulation
erfordern: Im Zeitraum 2028 bis 2031 jährlich ca. 1.951.000 Euro, aufgeteilt in
ca. 810.000 Euro für Personal, 741.000 Euro für Miete und 400.000 Euro für
sonstigen Betrieb. Für den Zeitraum 2032 bis 2039 ist zusätzlich mit einem
Puffer für mögliche Kostensteigerungen von bis zu 340.000 Euro kalkuliert
worden, also mit einer jährlichen Gesamtsumme von ca. 2.291.000 Euro.
Für das Personal für den Betrieb wurde in diesem Szenario mit folgenden
Entgeltgruppen kalkuliert: 1 EG 14, 4 EG 13, 3 EG 11, 1 EG 9b, 3 EG 7, 2
Minijob.
d) Welche Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Vermietung, Sponsoring oder
Drittmitteln werden für den Betrieb erwartet (bitte je Jahr angeben)?
Da der Betrieb noch nicht aufgenommen wurde, kann dazu noch keine
Prognose getroffen werden.
6. Welche Einrichtungen, Länder, Kommunen, Stiftungen, Verbände oder
privaten Träger haben die Bundesregierung oder die Bundeszentrale für
politische Bildung seit dem Jahr 2020 im Hinblick auf eine dauerhafte
Trägerschaft des Lernorts „Landshut“ angesprochen (bitte jeweils
Zeitpunkt, angesprochene Stelle und Ergebnis angeben)?
a) Welche Anforderungen wurden an einen künftigen Träger gestellt,
insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, der Personalausstattung
und der inhaltlichen Ausrichtung?
b) Wurden das Land Baden-Württemberg, der Bodenseekreis oder die
Stadt Friedrichshafen um eine Beteiligung an Trägerschaft oder
Finanzierung gebeten, und mit welchem Ergebnis?
c) Wurde das Dornier Museum Friedrichshafen um die Übernahme der
dauerhaften Trägerschaft gebeten, und welche Bedingungen hat es
hierfür genannt?
d) Bis zu welchem Zeitpunkt soll über die dauerhafte Trägerschaft
entschieden sein, und welche Schritte sind dafür vorgesehen?
Die Frage 6 wird inklusive aller Unterfragen im Sachzusammenhang
beantwortet. In den letzten Jahren wurden zu verschiedenen Zeitpunkten auf
unterschiedlichen Ebenen bei der BpB und im Bundesministerium des Innern (BMI)
Gespräche mit verschiedenen überregionalen und lokalen Einrichtungen sowie
bundesweiten Stiftungen über eine mögliche Trägerschaft geführt, jedoch
konnte bisher keine Institution gefunden werden, die die Organisation und Kosten
für den dauerhaften Betrieb tragen wollte.
Grundsätzlich muss eine finanzielle und inhaltliche Leistungsfähigkeit eines
potentiellen Trägers gegeben sein. Aufgrund der Vorbehalte in
Austauschgesprächen wurden keine konkreteren inhaltlichen und finanziellen
Anforderungen formuliert. Weiterhin fanden Gespräche am 16. Juli 2025 mit der Stadt
Friedrichshafen sowie am 18. September 2025 mit Vertretern des
Bodenseekreises statt. Ergebnisse waren, dass Stadt und Landkreis sich zurückhaltend
zeigen, was eine konkrete organisatorische und v. a. finanzielle Beteiligung an
einer Trägerstruktur betrifft. Nach Beauftragung der BpB hat die Stiftung
Dornier eine Übernahme der Trägerschaft ausgeschlossen.
7. Wer ist Eigentümer des Flugzeugs „Landshut“, und wie sind Eigentum,
Besitz und Nutzung seit dem Jahr 2017 vertraglich geregelt?
a) Was soll nach dem Ende des Publikumsbetriebs mit dem Flugzeug
geschehen?
b) Welche Optionen für Verbleib, Verlagerung, Übereignung,
Einlagerung oder Verwertung werden geprüft, und mit welchen Kosten wird
für die jeweilige Option gerechnet?
c) Welche Kosten entstünden für eine erneute Zerlegung, einen
Transport und eine sachgerechte Einlagerung des Flugzeugs?
d) Bestehen aus Zuwendungsbescheiden, Verträgen oder
denkmalschutzrechtlichen Auflagen Bindungen, die einer Veräußerung,
Verlagerung oder Verwertung entgegenstehen?
Die Frage 7 wird inklusive aller Unterfragen im Sachzusammenhang
beantwortet.
Das Flugzeug ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Derzeit prüft die Bundesregierung, was mit der „Landshut“ nach der
Ausstellung passiert.
Zu möglichen Optionen und deren Kosten können derzeit keine Aussagen
gemacht werden.
Bindungen, die einer Veräußerung, Verlagerung oder Verwertung
entgegenstünden, bestehen nicht.
8. Welche Ausgaben entstehen dem Bund in den Jahren, in denen die
Bindung aus dem Mietvertrag über die Halle Q fortbesteht, ohne dass ein
Publikumsbetrieb stattfindet (bitte für jedes Jahr der Vertragslaufzeit
gesondert in Euro angeben)?
a) Welcher Gesamtbetrag ergibt sich für den Zeitraum von Mai 2028 bis
zum Ende der Mietlaufzeit aus Miete, Nebenkosten, Bewachung,
Klimatisierung und konservatorischer Betreuung?
Die Fragen 8 und 8a) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Es werden
Kosten für Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 741.189 Euro/Jahr
entstehen. Insgesamt ergeben sich so weitere Kosten von 8.153.079 Euro. Diese
umfassen acht Monate im Jahr 2028, die Jahre 2029 bis 2038 und anteilig weitere
vier Monate im Jahr 2039.
b) Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 BHO
wurde vor Abschluss des Mietvertrags durchgeführt, wann, durch welche
Stelle, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen (bitte das Ergebnis
darstellen), und wurde diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
fortgeschrieben, nachdem die Begrenzung des Publikumsbetriebs auf sechs
Monate vorgesehen wurde, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?
Die BImA hat im Zuge des Erkundungsverfahrens im Jahr 2023 mehrere
Optionen geprüft und festgestellt, dass Halle Q die wirtschaftlichste Alternative im
Vergleich zum Teilabriss und Neubau einer Truppenunterkunft darstellte.
Im Rahmen des Erkundungsverfahrens zur Neuunterbringung des Lernortes
„Landshut“ wurden dabei zunächst alle grundsätzlich in Betracht kommenden
Unterbringungsmöglichkeiten geprüft. Ziel war es, eine geeignete,
wirtschaftliche und innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens realisierbare
Unterbringungslösung für den Bedarf der BpB zu finden.
Grundlage hierfür waren die im Erkundungsauftrag definierten
Nutzeranforderungen. Wesentliche Anforderungen waren insbesondere der Standort
Friedrichshafen, die Nutzungsaufnahme zum 1. Januar 2025, eine langfristige
Nutzungsdauer von 15 Jahren sowie ein Flächenbedarf von rund 2.000 m2 NUF
bzw. rund 2.600 m2 NRF. Zudem musste die Möglichkeit bestehen, die
Lufthansa-Maschine „Landshut“ als zentrales Exponat in einem geeigneten
Hauptraum zu präsentieren und die weiteren funktionalen Anforderungen des
Lernortes in angrenzenden Bereichen abzubilden.
Im Rahmen der Erkundung wurden mehrere Unterbringungsvarianten
betrachtet und hinsichtlich ihrer technischen, funktionalen und wirtschaftlichen
Eignung bewertet. Die Anmietung der Flugzeughalle Q in Friedrichshafen wurde
anschließend hinsichtlich ihrer funktionalen Eignung, des erforderlichen
nutzerspezifischen Ausbaus sowie der wirtschaftlichen Auswirkungen bewertet. Die
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgte durch Vergleich mit einer
marktüblichen Miete nebst den erforderlichen Zuschlägen für nutzerspezifische
Herrichtungsmaßnahmen. Dabei wurde nicht nur der reine Mietpreis betrachtet,
sondern eine Gesamtbetrachtung der erforderlichen Unterbringungslösung
vorgenommen. Hierdurch wurde berücksichtigt, dass es sich nicht um eine
Standardanmietung, sondern um eine speziell für den Bedarf der bpb herzurichtende
Liegenschaft handelt.
Im Ergebnis wurde die Anmietung der Flugzeughalle Q als geeignete und
wirtschaftliche Unterbringungsvariante bewertet.
Zur Frage der Fortschreibung: Nach Abschluss des Mietvertrages mit fester
Laufzeit bestand keine neue Beschaffungsentscheidung über die
Unterbringungslösung, die eine erneute Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erforderlich
gemacht hätte. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bezog sich auf die
Entscheidung über die geeignete Unterbringungsvariante vor Abschluss des
Mietvertrages. Nach Abschluss des Mietvertrages mit fester Laufzeit bestand keine neue
Beschaffungsentscheidung über die Unterbringungslösung. Die spätere
Begrenzung des Publikumsbetriebs betrifft die konkrete Nutzungsausgestaltung durch
die Bedarfsträgerin. Die zum Zeitpunkt der Anmietungsentscheidung bewertete
Wirtschaftlichkeit der Unterbringungsvariante bleibt hiervon unberührt.
c) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen einer
Mietbindung von 15 Jahren und einem Publikumsbetrieb von sechs
Monaten im Hinblick auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit nach § 7 Absatz 1 BHO?
d) Welche Nutzungsdauer wurde bei der Bewilligung der
Investitionsmittel für die bauliche Herrichtung und die Ausstellung zugrunde gelegt,
und wie bewertet die Bundesregierung eine lediglich sechsmonatige
öffentliche Nutzung im Verhältnis zu der bei Bewilligung zugrunde
gelegten Nutzungsdauer?
Die Fragen 8c) und 8d) werden im Sachzusammenzusammenhang beantwortet.
Vom Haushaltsgesetzgeber wurde die Einrichtung einer dauerhaften
Ausstellung unter Berücksichtigung eines Betriebskostenzuschusses bis 2031
vorgesehen. Dies wurde mit der BImA im Rahmen eines Erkundungsverfahrens auf
Wirtschaftlichkeit geprüft. Der gewählte Mietzeitraum entspricht dem
Standardvorgehen der BImA. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
e) Welche Möglichkeiten einer anderweitigen Nutzung oder einer
Untervermietung der Halle bestehen nach dem Mietvertrag, und welche
Einnahmen wären damit zu erzielen?
f) Welche Kosten entstünden bei einer vorzeitigen Beendigung des
Mietvertrags, und hat die Bundesregierung eine solche Beendigung
geprüft?
Die Fragen 8e) und 8f) werden im Sachzusammenzusammenhang beantwortet.
Hierüber kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
9. Aus welchen Erwägungen wurde die Bundeszentrale für politische
Bildung mit der Federführung für das Vorhaben betraut?
a) Wann und durch welche Stelle wurde diese Entscheidung getroffen?
b) Wurden andere Einrichtungen des Bundes, insbesondere die Stiftung
Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, die Stiftung
Deutsches Historisches Museum oder das Deutsche Museum, als
federführende Stelle oder als Träger geprüft, und mit welchem
Ergebnis?
Die Fragen 9, 9a) und 9b) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Der
Haushaltsgesetzgeber hat mit Bereinigungssitzung vom 26. November 2020
Mittel und Zuständigkeit für das „Ausstellung zur Boeing 737‑200C ‚Landshut‘
in Friedrichshafen“ der BpB zugewiesen. Welche Erwägungen dieser
Entscheidung zugrunde lagen und ob andere Institutionen als federführende Stelle in
Betracht gezogen wurden, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.
c) Über welche Erfahrung verfügt die Bundeszentrale für politische
Bildung im Betrieb musealer Dauerausstellungen sowie in der
Bewahrung großformatiger technischer Museumsobjekte?
d) Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung die
Zuständigkeit der Bundeszentrale für politische Bildung für Errichtung und
Betrieb einer ortsfesten Dauerausstellung?
Die Fragen 9c) und 9d) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die BpB
hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für
politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen
und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken (siehe hierzu Erlass
über die BpB, 2001). Ein Lernort ist hierfür ein geeignetes Format der
politischen Bildung. Bereits seit dem Jahr 2003 werden zeitlich befristete
Ausstellungen im Portfolio der BpB als Veranstaltungsformate geführt.
10. Welche Anteile des Ausstellungs- und Vermittlungskonzepts befassen
sich mit der Entführung der „Landshut“, mit dem Terrorismus der Roten
Armee Fraktion und mit den Opfern des „Deutschen Herbstes“ (bitte
nach Ausstellungsfläche in Quadratmetern und nach Zahl der
Ausstellungseinheiten angeben)?
a) Welche weiteren Themen behandelt die Ausstellung, und welche
Anteile an Fläche und an den Ausstellungsausgaben entfallen jeweils
darauf?
b) Wie ist die Bezeichnung „Demokratieraum“ im Titel des Vorhabens
zu verstehen, und wer hat sie festgelegt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
c) Werden die Opfer des Linksterrorismus in der Ausstellung
namentlich benannt und gewürdigt, und in welcher Form?
d) In welcher Weise werden andere Erscheinungsformen des
Terrorismus behandelt, und aus welchen Erwägungen wurde diese
Ausrichtung gewählt?
Die Fragen 10, 10a bis 10d werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Alle genannten Themen werden in der Ausstellung thematisiert. Der „Lernort
‚Landshut‘“ stellt die Geschichte der „Landshut“-Entführung in den
Mittelpunkt und nimmt sie als Startpunkt für eine Beschäftigung mit dem
Terrorismus der RAF. Dabei wird an die Taten der RAF und insbesondere an die Opfer
an entsprechenden Stellen in der Ausstellung erinnert. In der Ausstellung wird
neben Linksterrorismus auch palästinensischer Terrorismus behandelt, weil
palästinensische Terroristinnen und Terroristen die „Landshut“ entführten. Auch
aktuelle Formen von Linksextremismus werden behandelt. Über konkrete
Anteile von Flächen oder Einheiten können derzeit keine Angaben gemacht
werden, da die Ausstellung noch nicht produziert und in den Raum umgesetzt
wurde.
Die Bezeichnung „Demokratieraum“ war ein Arbeitstitel und ist nicht mehr
Teil des Titels des Vorhabens.
e) Welche Personen und Einrichtungen wirken an der inhaltlichen
Konzeption mit, und welche Honorare und Auftragssummen wurden
hierfür vereinbart oder gezahlt?
Das Konzept wurde von der BpB entwickelt. Zur wissenschaftlichen sowie
kuratorisch-vermittlerischen Begleitung des Projekts „Lernort Landshut“ hat die
BpB Anfang 2024 zwei Beratungskommissionen eingerichtet, das „Fachliche
Begleitgremium“ und den „Beirat Vermittlung & Kuration“. Mit den
Mitgliedern wurden Honorarverträge geschlossen, in denen folgende Honorare
vereinbart wurden: für einen ganzen Tag in Präsenz: 500 Euro, für einen halben Tag
in Präsenz: 250 Euro, für eine digitale Sitzung: 150 Euro.
Zudem gibt es Austausch mit Zeitzeugen, Betroffenen und Hinterbliebenen.
f) In welcher Weise wurden die ehemaligen Geiseln, die Angehörigen
des ermordeten Flugkapitäns Jürgen Schumann sowie Angehörige
weiterer Opfer des „Deutschen Herbstes“ in die Konzeption
einbezogen?
Die BpB steht in Kontakt mit über 20 Zeitzeuginnen und Zeitzeugen der
„Landshut“-Entführung, darunter ehemalige Passagiere und
Besatzungsmitglieder, ehemalige Kameraden der GSG 9, Angehörige, damals beteiligte Politiker
und andere. Die Einbeziehung findet in Form von gemeinsamen Workshops,
weiteren Treffen und Gesprächen – in Gruppen und Einzeln – statt. Die
Perspektiven der ehemaligen Geiseln, ihre Erfahrungen und Berichte werden mit
einem eigenen Kapitel einen zentralen Platz in der Ausstellung haben.
11. Auf welche konkreten Tatsachen stützt sich die Aussage, ein dauerhafter
Betrieb des Lernorts „Landshut“ sei aufgrund der Haushaltslage nicht
möglich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antworten zu Frage 4 und 6 verwiesen.
a) Welchen Anteil in Prozent hätten jährliche Betriebskosten von bis zu
800 000 Euro an den im Bundeshaushalt 2026 in Kapitel 0635
Titel 686 01 veranschlagten 17 Mio. Euro und an den in Titel 532 02
veranschlagten 34,3 Mio. Euro?
Der Fragestellerin liegen alle zur Beantwortung der Frage benötigten
Informationen vor.
b) Aus welchen Gründen ist eine Umschichtung innerhalb des
Kapitels 0635 zugunsten des Betriebs des Lernorts nicht möglich, und
welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des
Kapitels 0635 hat die Bundesregierung geprüft?
c) Hat die Bundeszentrale für politische Bildung eine Umschichtung
geprüft oder vorgeschlagen, und wenn ja, wann, und mit welchem
Ergebnis?
Die Fragen 11b) und 11c) werden im Sachzusammenzusammenhang
beantwortet. Eine Umschichtung innerhalb des Kapitels 0635 ist haushaltstechnisch
grundsätzlich möglich. Hinsichtlich alternativer Finanzierungsmöglichkeiten
liegen derzeit keine Kenntnisse vor. Eine Ausplanung der in den nächsten
Jahren zu Verfügung stehenden Mitteln ist derzeit noch nicht erfolgt.
d) In welcher Höhe sind Mittel des Kapitels 0635 in den Haushaltsjahren
2024 und 2025 nicht verausgabt worden (bitte je Titel und Jahr
angeben)?
Die Verausgabung der Mittel der BpB für die Jahre 2024 und 2025 sind der
Rechnungslegung zu entnehmen.
Für Titel 532 03 – der als Selbstbewirtschaftungstitel nicht ausgewiesen wird –
ergibt sich folgendes Bild: Nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel bis
31. Dezember 2025: 5.426.000 Euro
e) Welche Vorhaben der Bundeszentrale für politische Bildung wurden
seit dem Jahr 2024 neu begonnen, deren jährliche Ausgaben die für
den Lernort „Landshut“ angegebenen Betriebskosten erreichen oder
übersteigen?
Es gibt in der BpB keine seit dem Jahr 2024 neu begonnenen Einzelvorhaben,
deren jährliche Ausgaben die unter Frage 5 genannten Betriebskosten
übersteigen. Förderprogramme der BpB als Ganzes sind dabei nicht berücksichtigt.
f) Hat die Bundesregierung geprüft, die dauerhafte Trägerschaft und
Finanzierung des Lernorts künftig außerhalb der Bundeszentrale für
politische Bildung, insbesondere im Geschäftsbereich des für Kultur
und Medien zuständigen Bundesressorts, zu verorten, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 und 6 verwiesen.
12. Welche Ausgaben hat die Bundeszentrale für politische Bildung für
digitale und mediale Begleitprodukte des Vorhabens geleistet, insbesondere
für das in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5277 mit 296 198 Euro angegebene
Computerspiel „6 Weeks“, den mit 34 492,15 Euro angegebenen Instagram-
Kanal, die mit 50 868,84 Euro angegebene Öffentlichkeitsarbeit und das mit
1 500 Euro angegebene Bildungspaket (bitte den Stand zum Zeitpunkt
der Beantwortung angeben)?
Für das Projekt „Lernort Landshut“ wurden folgende Aufwendungen für
digitale und mediale Begleitprodukte veranschlagt:
Für den Instagram-Kanal „@demokratieraumdielandshut“: 131.631,33 Euro
Für weitere Öffentlichkeitsarbeit: 58.546,96 Euro
Bildungspaket: 1.500 Euro
Für das Computerspiel „SOKO 1977“ („6 Weeks“ ist der nicht mehr genutzte
Arbeitstitel des Projekts) wurden bisher 365.096,60 Euro ausgegeben. Hiervon
entfallen 309.000 Euro auf die Produktion des Spiels und 56.096,60 Euro auf
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Spiel.
Öffentlichkeitsarbeit zum Spiel „SOKO 1977“ (56.096,60 Euro)
März 2026, Konzeptionierung der Öffentlichkeitsarbeit, 3.570 Euro
April 2026, Konzeptionierung der Öffentlichkeitsarbeit, Presse-Kit,
4.069,80 Euro
Mai 2026, Pressemitteilung, Pressetermine und -management, 8.092 Euro
Juni 2026, Beginn Gamescom-Vorbereitung, Trailer-Konzeption,
12.066,60 Euro
Juli 2026, Gamescom-Terminkoordination, Trailer-Produktion, 28.298,20 Euro
Die Ausgaben für „SOKO 1977“ werden aus eigenen Projektmitteln
unabhängig vom Budget des Lernort Landshut getätigt. Es werden keine Mittel des
Lernort Landshut für „SOKO 1977“ aufgewendet.
a) Welche Einnahmen wurden oder werden aus dem Vertrieb des
Computerspiels „6 Weeks“ über die Vertriebsplattform Steam erzielt, wem
fließen diese Einnahmen zu, und wurden beziehungsweise werden
diese Einnahmen bei der Finanzierung des Lernorts berücksichtigt?
Das Spiel „SOKO 1977“ wird kostenlos auf der Vertriebsplattform Steam
sowie auf bpb.de erscheinen. Es wird dementsprechend keine Einnahmen geben.
b) Welche weiteren Begleitprodukte sind bis zum Jahr 2028 geplant, und
mit welchen Ausgaben ist dafür zu rechnen?
c) Sollen diese Produkte nach dem Ende des Publikumsbetriebs
fortgeführt werden, und mit welchen jährlichen Ausgaben?
d) Aus welchen Erwägungen werden Mittel für Begleitprodukte
bereitgestellt, während ein dauerhafter Betrieb der Ausstellung nach den
Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung an der Haushaltslage
scheitert?
Die Fragen 12b) bis 12d) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Es sind
keine weiteren Begleitprodukte geplant.
13. Hat der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung das
Vorhaben geprüft oder gegenüber der Bundesregierung Feststellungen
oder Bemerkungen dazu abgegeben, und wenn ja, wann, und mit
welchem Inhalt?
a) Wenn ja, welche Feststellungen des Bundesrechnungshofes liegen
der Bundesregierung gegebenenfalls zum Mietvertrag über die
Halle Q, zur Kostenentwicklung und zur Betriebsplanung vor?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag vor der
Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum
Bundeshaushalt 2027 ein Betriebs- und Trägerschaftskonzept für die Zeit nach
April 2028 vorzulegen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Frage 13 wird inklusive aller Unterfragen im Sachzusammenhang
beantwortet.
Eine Überprüfung durch den Bundesrechnungshof ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 und 6 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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