Rede von Florian Oßner (CDU/CSU) – 4 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027
Teil von Protokoll der 91. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 4: 4 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027.
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Rede von Florian Oßner (CDU/CSU) – 4 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundesminister Steffen Bilger, herzlichen Glückwunsch zur heutigen Vereidigung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haushältern eilt ja der Ruf voraus, mit Staatsausgaben eher zurückhaltend zu sein. Unsere originäre Aufgabe ist es, mit den vorhandenen finanziellen Mitteln am Ende auszukommen.
Der Einzelplan 12, also der Verkehrshaushalt, stellt da aus meiner Sicht eine klare Ausnahme dar. Hier wollen wir mehr und klug investieren, hier wollen wir den Investitionshochlauf; denn eine funktionierende Infrastruktur in unserem Land ist auch ein Ausdruck funktionierender Volkswirtschaft, meine Damen und Herren.
Deshalb richten wir den Haushalt Schritt für Schritt neu aus: weg von immer höheren konsumtiven Ausgaben, stärker hin zu Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Wir konsolidieren, wir setzen Prioritäten und stärken zugleich die Investitionen in Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Denn wir brauchen in Deutschland eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur. Sie entscheidet am Ende darüber, ob Unternehmen weiterhin in Deutschland investieren und Arbeitsplätze schaffen. Daran muss sich alles ausrichten.
Der Verkehrsetat für das nächste Jahr umfasst rund 26,4 Milliarden Euro, rund 12,8 Milliarden Euro davon sind reine Investitionen. Damit bleibt der Verkehrsetat der größte Investitionshaushalt des Bundes. Aber wer nur auf den Kernhaushalt schaut, sieht nur einen Teil der Finanzierung; denn Verkehrsinfrastruktur wird über mehrere Säulen finanziert.
Das ist, ehrlich zugegeben, eine nicht ganz einfache Struktur: also, zuerst über den Verkehrsetat, das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, den Klima- und Transformationsfonds, das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“, aus Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMV und über den Einzelplan 14 mit verteidigungsrelevanten Verkehrsausgaben.
Die Investitionen im Verkehrsbereich belaufen sich einzelplanübergreifend summa summarum auf 39 Milliarden Euro. Das sind reine Investitionen. Wir stabilisieren damit mittelfristig diesen Bereich. Und das ist vor allem essenziell für die Planungssicherheit der Bauwirtschaft, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Im Einzelplan 14 stehen 2027 rund 6 Milliarden Euro für verteidigungsrelevante Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung: rund 1,8 Milliarden Euro für die Straße und gut 4,2 Milliarden Euro für die Schiene. Im Infrastruktur-Sondervermögen sind es knapp 17,7 Milliarden Euro, die dafür zur Verfügung stehen. Und erstmals werden im nächsten Jahr auch die Bundeswasserstraßen, lieber, sehr hoch geschätzter Kollege Uwe Schmidt, mit 1,2 Milliarden Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen berücksichtigt. Damit schaffen wir eine weitere Finanzierungsgrundlage auch für diesen zentralen Verkehrsträger für Industrie und Logistik. Da kann man definitiv von einem sehr großen Schritt nach vorne sprechen.
Für die Straße stehen aus dem Sondervermögen rund 2,8 Milliarden Euro insbesondere für Brücken und Tunnel bereit. Im Bereich der Schiene fließen rund 11,5 Milliarden Euro in die Erhaltung des Netzes – eine Rekordsumme – und weitere rund 2,2 Milliarden Euro in die Digitalisierung. Und ja, auch die Luftverkehrsabgabe muss meines Erachtens noch weiter runter.
Unser Ansatz ist deshalb eindeutig: Wir spielen die Verkehrsträger nicht gegeneinander aus. Deutschland braucht eine leistungsfähige Straße, eine zuverlässige Schiene, moderne Wasserstraßen und einen wettbewerbsfähigen Luftverkehr.
Das alles reicht jedoch leider bei Weitem nicht aus. Wir haben immer noch Lücken in der Finanzierung. Was Baurecht erteilt bekommen hat, muss am Ende auch umgesetzt werden. Deshalb wollen wir die Autobahn GmbH mit den Lkw-Maut-Einnahmen dazu befähigen, begrenzt kreditfähig zu sein, um kurzfristige Liquiditätsengpässe abzufedern und Ausschreibungen fortzusetzen. Wer schneller bauen will, braucht verlässliche Rahmenbedingungen und Flexibilität.
Die Reform muss jetzt zügig umgesetzt werden; denn Infrastruktur wird nicht in einzelnen starren Haushaltsjahren geschaffen.
Aber auch bei der Bahn braucht es trotz immenser Mittelzuweisungen eine Strukturverbesserung. Die Pünktlichkeit ist desaströs, die Korridorsanierungen laufen teilweise kostentechnisch und im Zeitverlauf aus dem Ruder. Es ist ein Riesenkraftakt, der hier zu bewältigen ist. Die Voraussetzungen müssen mit der Leistungsvereinbarung InfraGO geschaffen werden, welche bereits 2027 starten soll. Hier müssen wir seitens der Bundespolitik den Druck vernünftig aufrechterhalten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Haushalt 2027 setzen wir unseren Kurs konsequent fort. Wir prüfen Ausgaben genau und setzen Prioritäten. Unser Anspruch muss lauten: Jeder Euro, den wir effizienter einsetzen können, schafft zusätzliche Spielräume im Infrastrukturbereich. Verantwortungsvoll handelt der Staat da, wo er das Geld der Steuerzahler dort einsetzt, wo es schlichtweg den größten Nutzen für die Zukunft unseres Landes entfaltet, und das ist im Bereich der Verkehrsinfrastruktur.
Das muss Schritt für Schritt zum Grundprinzip unserer Haushaltspolitik werden; denn solide Finanzen und Investitionen sind keine Gegensätze. Eine zuverlässige Infrastruktur ist die Voraussetzung für Wachstum, für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand; sie ist ein Stück Freiheit für jeden einzelnen Bundesbürger. Darin legen wir unsere ganze Kraft; das muss auch in unseren weiteren Haushaltsverhandlungen unser Dogma sein. Das Gesamtwerk kann und muss noch besser werden.
Herzliches „Vergelts Gott!“ fürs Zuhören.
Relationen
- part_of → Protokoll der 91. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
- part_of_vorgang → Haushaltsbegleitgesetz 2027
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