polradar

Erklärung von Johannes Schätzl (SPD) – Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des …

dip / rede 09.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 89. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 14: Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Das Protokoll 21/89 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.07.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

Im Graph öffnen

Text

Erklärung von Johannes Schätzl (SPD) – Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des … Wir debattieren hier über ein legitimes Ziel, das wir alle unterstützen: die Bekämpfung von Extremismus, Terrorismusfinanzierung und illegitimer Einflussnahme aus Drittstaaten. Das Vereinsleben ist eine der großen Stärken unseres Landes. Gerade die vielen Ausländervereine sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie sind kulturelle Brückenbauer, Anlaufstellen für Familien und wichtige Partner für Kommunen. Die große Mehrheit dieser Vereine leistet wertvolle Arbeit, auf die wir nicht verzichten können: Koreanische Kulturvereine, die Zuwanderern mit Sprachkursen helfen – und dabei, mit deutschen Behörden zurechtzukommen. Südamerikanische Studierendenvereine, die wissen, wie man in Berlin für das erste Semester eine Wohnung findet und wie der Arbeitsmarkt funktioniert. Das kann aber auch ein jüdischer Gedenkverein sein, der Stolpersteine pflegt, Bildungsfahrten organisiert und mit Yad Vashem kooperiert. Diese Vereine sind keine Gefahr. Sie sind Teil unserer Zivilgesellschaft. Das alles sind Strukturen, die wir über staatliche Stellen überhaupt nicht ersetzen könnten. Und das wollen wir auch nicht. Dass es bei manchen Ausländervereinen auch zu Problemen kommt, gehört an dieser Stelle zur Ehrlichkeit dazu – selten, aber in einzelnen Fällen höchstproblematisch. Es gibt Vereine, die in enger Verbindung zu anderen Staaten oder religiösen Strukturen stehen, die diese Vereine finanzieren und versuchen, politischen und gesellschaftlichen Einfluss in unserem Land auszuüben. Wir beobachten in einzelnen Fällen auch, dass extremistische Bestrebungen unterstützt werden. Selbstverständlich müssen dem alle Werkzeuge unseres demokratischen Rechtsstaats entgegenstellt werden. Ein Beispiel ist das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg. Dort haben Sicherheitsbehörden nach langen Ermittlungen gehandelt. Das zeigt: Der Rechtsstaat ist handlungsfähig. Aber es zeigt auch: Er muss genau unterscheiden zwischen extremistischen Strukturen und friedlichem religiösen, kulturellen oder migrantischen Engagement. Das Ausländervereinsregister in seiner aktuellen Form ist sinnvoll. Es dient dem Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden und damit auch der präventiven Gefahrenabwehr. Die Pläne aus dem Änderungsentwurf gehen aber weit darüber hinaus. Anmeldepflichten, Auskunftsverlangen von Mitgliederlisten, Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden und das weitgehend ohne genaue Anlassdefinition – die Arbeit von Ausländervereinen wird praktisch unter Generalverdacht gestellt. Und ich muss das hier einmal sehr deutlich sagen: Es besteht an diesem Entwurf deutlicher Änderungsbedarf. Ja, wir müssen Extremismus entschlossen bekämpfen. Wir müssen in der Lage sein, zu sehen und zu verhindern, dass Vereine für verfassungsfeindliche Zwecke missbraucht werden. Wir müssen in der Lage sein, Finanzströme aus Drittstaaten zu ermitteln und zu unterbinden. Aber genau deshalb müssen unsere Gesetze besonders präzise und verhältnismäßig sein. Sicherheit entsteht nicht durch bloßes Datensammeln, sie entsteht nicht dadurch, dass wir ehrenamtlich engagierte Menschen unter einen Generalverdacht stellen, weil sie im örtlichen Kulturverein ihrer Heimat ein Fußballturnier für Kinder organisieren. Sicherheit entsteht, wenn unsere Sicherheitsbehörden zielgerichtete Maßnahmen auf Grundlage konkreter Anhaltspunkte durchführen. Wenn Vereine jetzt fürchten müssen, ohne qualifizierten Anlass die Gesamtheit ihrer Mitgliederlisten offenlegen zu müssen oder dass ihre Daten ohne Zustimmung auch zweckverändert weiterverarbeitet werden dürfen, verlieren wir Vertrauen. Wenn sie befürchten müssen, durch sehr enge Meldefenster mit hohen Bußgeldern belegt zu werden, wenn sie durch ungenaue Definitionen im Gesetz und fehlende Mehrsprachigkeit vielleicht das Beste wollen, aber schlicht nicht leisten können – dann verspielen wir Vertrauen. Und dieses Vertrauen brauchen wir als Staat. Auch für den Kampf gegen den Extremismus. Erfolgreiche Prävention lebt auch von der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und staatlichen Strukturen. Deshalb braucht der Gesetzentwurf eine Kurskorrektur. Eingriffe in die Rechte von Vereinen müssen an konkrete Voraussetzungen, realistische Fristen und das notwendige Maß gekoppelt sein. Für uns gilt: Sicherheit ja, Generalverdacht nein. Wir nutzen alle Mittel unseres Rechtsstaats, um diesen zu schützen. Und wir übernehmen Verantwortung für diejenigen, die sich für ein friedliches Miteinander einsetzen.

Relationen