Aufwuchsbedarf der Feldjägertruppe im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung (Antwort zu Drs. 21/7470)
Text
Aufwuchsbedarf der Feldjägertruppe im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung (Antwort zu Drs. 21/7470)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7656
21. Wahlperiode 18.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Daniel Zerbin, Jan Ralf Nolte und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7470 –
Aufwuchsbedarf der Feldjägertruppe im Rahmen der Landes- und
Bündnisverteidigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Feldjägertruppe nimmt innerhalb der Bundeswehr eine besondere Rolle
ein. Als militärpolizeiliche Truppengattung gewährleistet sie die militärische
Ordnung und Disziplin, sichert militärische Bewegungen, unterstützt den
Schutz militärischer Einrichtungen und übernimmt zahlreiche Aufgaben im
nationalen sowie multinationalen Einsatz. Aufgrund der Dynamik auf
sicherheitspolitischer Ebene gerät die Landes- und Bündnisverteidigung zunehmend
in den Mittelpunkt, wodurch diese Fähigkeiten unabdingbar werden.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel eines deutlichen personellen
Aufwuchses der Bundeswehr. Nach öffentlichen Verlautbarungen sollen die Streitkräfte
mittelfristig auf mindestens 260 000 aktive Soldaten anwachsen (www.bundes
regierung.de/breg-de/aktuelles/neuer-wehrdienst-gesetzentwurf-2381580).
Parallel dazu wird der Ausbau der Reserve gefördert (www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/neuer-wehrdienst-gesetzentwurf-2381580). Darüber
hinaus ergeben sich aus dem Operationsplan (OPLAN) Deutschland (www.b
mvg.de/de/aktuelles/sicherheitspolitik-verteidigung-geht-alle-an-6099238),
der verstärkten Verlegung alliierter Kräfte durch Deutschland im Rahmen von
Host Nation Support (www.bundeswehr.de/de/auftrag/verteidigung/aufgaben/
deutschland-drehscheibe-der-nato), und der möglichen Wiedereinführung
eines Wehrdienstes, zusätzliche Belastungen für die Feldjäger.
Der Verschmelzung von innerer und äußerer Sicherheit muss nach Auffassung
der Fragesteller Rechnung getragen werden: Die Feldjäger werden künftig
nicht nur eine größere Zahl von Soldaten militärpolizeilich unterstützen
müssen, sondern auch bei der Sicherung militärischer Infrastruktur, der Regelung
umfangreicher Marschbewegungen sowie bei Schutz- und
Sicherungsaufgaben im Spannungs- und Verteidigungsfall eine Schlüsselrolle einnehmen. Vor
diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die derzeitige
personelle und materielle Ausstattung der Feldjägertruppe den zukünftigen
Anforderungen gerecht werden kann.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 18. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Beantwortung der Fragen 1 und 1b) bis 1c), 4d), 5 und 5a) bis 5c) sowie 6
und 6a) bis 6c) kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als
Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE-
BRAUCH ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.
Nach § 2 Absatz 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 13. März 2023 sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann,
entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen würde Rückschlüsse auf die planerischen Grundlagen und die weitere
Ausgestaltung der Bundeswehr im Rahmen ihrer umfassenden Ausrichtung auf
die Landes- und Bündnisverteidigung sowie spezifische Fähigkeiten
ermöglichen. Kenntnis dieser Informationen durch Unbefugte könnten die
Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen.
Es wird hierzu auf die als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-
NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestufte Anlage 2 verwiesen.
Die Beantwortung der Frage 1d) kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAU-
LICH ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.
Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 13. März
2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein
kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort
der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse auf die
Einsatzfähigkeit sowie Fähigkeiten der Bundeswehr zulassen, die sich bei Bekanntwerden
nicht nur nachteilig, sondern möglicherweise schädlich auf die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland auswirken könnten.
Es wird hierzu auf die als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-
VERTRAULICH eingestufte Anlage 3 verwiesen.
Die Beantwortung der Fragen 4c) und 4e) wird verweigert. Das
verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von
Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen
zählen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass,
gegebenenfalls auch sukzessive und durch Kumulation von offenen und
eingestuften Informationen, Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres
Staates sowie die gegenwärtige und absehbare Leistungsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt werden. Mittels dieser Informationen
wird im konkreten Fall eine detaillierte Lage über die Fähigkeiten der
Militärpolizei der Bundeswehr für einen spezifischen Auftrag freigegeben. Eine offene
Benennung der zur Abwehr von Drohnen verfügbaren Kräfte und
Weiterentwicklungsabsichten bzw. -bedarfe ließe Rückschlüsse auf die konkreten
Fähigkeiten der Militärpolizei der Bundeswehr sowie Rückschlüsse auf Fähigkeiten
der Bundeswehr insgesamt für ein sensibles Handlungsfeld mit ausgeprägten
Vulnerabilitäten zu. Diese Erkenntnisse könnten von potenziellen Störern oder
Straftätern genutzt werden, um Abwehrmaßnahmen gezielt zu umgehen oder
deren Wirksamkeit zu beeinträchtigen. Eine Offenlegung würde daher die
Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland berühren.
Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so
sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung
und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
1. Wie viele Dienstposten sind in der Feldjägertruppe derzeit ausgebracht,
und wie stellt sich deren Besetzung dar?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
a) Wie viele Dienstposten sind planerisch ausgebracht?
Mit Stand August 2026 sind 3.392 umfangsrelevante Dienstposten im
Kommandobereich Feldjäger Bundeswehr ausgebracht.
b) Wie viele Dienstposten sind besetzt?
c) Wie viele Dienstposten sind unbesetzt?
d) Wie verteilen sich die unbesetzten Dienstposten auf
Verwendungsbereiche, Dienstgradgruppen und Laufbahnen?
Zu den Fragen 1b bis 1d wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.*
2. Welche Analysen hat die Bundesregierung zum zukünftigen
Personalbedarf der Feldjägertruppe im Rahmen der Landes- und
Bündnisverteidigung durchgeführt?
a) Welchen Bedarf identifiziert die Bundesregierung mittel- und
langfristig bezüglich einer ausreichenden Soll-Personalstärke der
Feldjägertruppe?
b) Welche Auswirkungen hat ein Anstieg der Zahl der aktiven Soldaten
und Reservisten auf den Personalbedarf der Feldjägertruppe?
c) In welchem zeitlichen und personellen Ausmaß gibt es konkrete
Planungen zum Aufwuchs der Feldjägertruppe?
d) Welche Zielrelation von Feldjägern je 1 000 Soldaten hält die
Bundesregierung künftig für erforderlich?
Die Fragen 2 bis 2d werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung führt keine isolierte, ausschließlich
militärpolizeispezifische Analyse durch, sondern bindet die Ressourcenbedarfsbestimmung des
Kommandobereich Feldjäger Bundeswehr in die andauernden, ganzheitlichen,
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
streitkräfteplanerischen Untersuchungen ein. Der Personalbedarf wird dabei im
Kontext des angestrebten Aufwuchses der Bundeswehr geprüft. Er orientiert
sich dabei insbesondere an den Vorgaben der Gesamtkonzeption der
Bundeswehr.
3. Welche Auswirkungen hätte die Wiedereinführung eines Wehrdienstes auf
die Aufgabenwahrnehmung der Feldjägertruppe?
a) Welche zusätzlichen Aufgaben erwartet die Bundesregierung im
Zusammenhang mit einem Wehrdienstmodell?
b) Welche Aufgaben übernehmen Feldjäger bei der Zuführung unerlaubt
abwesender Soldaten?
c) Welche Auswirkungen hätte ein Wehrdienstmodell auf den
Personalbedarf der Feldjägertruppe?
Die Fragen 3 bis 3c werden zusammen beantwortet.
Die militärpolizeiliche Leistungserbringung in Deutschland wird ständig und
flächendeckend wahrgenommen. Die Wiedereinführung des Wehrdienstes hat
keine qualitativen Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung. Aussagen zu
quantitativen Auswirkungen sind derzeit nicht belastbar möglich. Feldjäger
führen auf Ersuchen von Disziplinarvorgesetzten Nachforschungen nach
unerlaubt und eigenmächtig von der Truppe abwesenden Soldaten durch. Ziel ist die
Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung und Disziplin sowie die
Wiederherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Truppe.
4. Welche Rolle spielt die Feldjägertruppe bei der Abwehr unbemannter
Luftfahrzeuge?
a) Welche Befugnisse besitzen Feldjäger derzeit im Bereich der
Drohnenabwehr?
b) Welche zusätzlichen Aufgaben sind vorgesehen?
Die Fragen 4 bis 4b werden zusammen beantwortet.
Die Befugnisse und die damit verbundene Rolle der Feldjäger im Sinne der
Fragestellung sind in § 9 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über
die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer
Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter
Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen (UZwGBw) sowie im Gesetz zur
Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr vom 9. Januar 2026
(Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 7), das am 16. Januar 2026 in Kraft getreten ist,
festgelegt.
Zusätzliche Aufgaben sind derzeit nicht vorgesehen.
c) Wie viele Feldjäger wurden bislang für Aufgaben der Drohnenabwehr
qualifiziert?
d) Welche Ausrüstung steht hierfür zur Verfügung?
e) Welche weiteren Fähigkeiten werden als erforderlich angesehen?
Zu den Fragen 4c bis 4e wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die personellen und infrastrukturellen
Ausbildungskapazitäten der Feldjägertruppe?
a) Welche Engpässe bestehen bei Ausbildungskapazitäten,
Nachwuchsgewinnung und Lehrgangswesen?
b) Wie viele Bewerber konnten in den vergangenen fünf Jahren aufgrund
fehlender Ausbildungskapazitäten nicht berücksichtigt werden?
c) Wie viele Lehrgangsplätze stehen jährlich für die Ausbildung von
Feldjägern zur Verfügung?
Die Fragen 5 bis 5c werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Reserve der Feldjägertruppe?
a) Wie viele Reservisten der Feldjägertruppe existieren derzeit?
b) Wie viele Reservistendienstposten sind beorderungsfähig?
c) Wie hoch ist die Auffüllungsquote dieser Dienstposten?
Die Fragen 6 bis 6c werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
7. Welche strukturellen Anpassungen der Feldjägertruppe plant die
Bundesregierung im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung
gegebenenfalls?
a) Welche Auswirkungen hätte ein großflächiger Spannungs- oder
Verteidigungsfall auf die Einsatzbereitschaft der Feldjägertruppe?
b) Plant die Bundesregierung die Neuaufstellung zusätzlicher
Feldjägerkompanien, Feldjägerregimenter oder Feldjägerdienstkommandos, und
wenn ja, an welchen Standorten?
Die Fragen 7 bis 7b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung untersucht derzeit im Rahmen des Ansatzes zur
Erreichung des im Fähigkeitsprofil der Bundeswehr definierten Zielbildes auch
mögliche strukturelle Anpassungen der Militärpolizei der Bundeswehr. Die
Einsatzbereitschaft der Militärpolizei der Bundeswehr ist eng an die allgemeine
Fähigkeit der Streitkräfte geknüpft.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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