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Aufwuchsbedarf der Feldjägertruppe im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung (Antwort zu Drs. 21/7470)

dip / drucksache 18.08.2026 · WP 21 · 21/7656 · Antwort · Original ↗

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Aufwuchsbedarf der Feldjägertruppe im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung (Antwort zu Drs. 21/7470) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7656 21. Wahlperiode 18.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Daniel Zerbin, Jan Ralf Nolte und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7470 – Aufwuchsbedarf der Feldjägertruppe im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Feldjägertruppe nimmt innerhalb der Bundeswehr eine besondere Rolle ein. Als militärpolizeiliche Truppengattung gewährleistet sie die militärische Ordnung und Disziplin, sichert militärische Bewegungen, unterstützt den Schutz militärischer Einrichtungen und übernimmt zahlreiche Aufgaben im nationalen sowie multinationalen Einsatz. Aufgrund der Dynamik auf sicherheitspolitischer Ebene gerät die Landes- und Bündnisverteidigung zunehmend in den Mittelpunkt, wodurch diese Fähigkeiten unabdingbar werden. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel eines deutlichen personellen Aufwuchses der Bundeswehr. Nach öffentlichen Verlautbarungen sollen die Streitkräfte mittelfristig auf mindestens 260 000 aktive Soldaten anwachsen (www.bundes regierung.de/breg-de/aktuelles/neuer-wehrdienst-gesetzentwurf-2381580). Parallel dazu wird der Ausbau der Reserve gefördert (www.bundesregierun g.de/breg-de/aktuelles/neuer-wehrdienst-gesetzentwurf-2381580). Darüber hinaus ergeben sich aus dem Operationsplan (OPLAN) Deutschland (www.b mvg.de/de/aktuelles/sicherheitspolitik-verteidigung-geht-alle-an-6099238), der verstärkten Verlegung alliierter Kräfte durch Deutschland im Rahmen von Host Nation Support (www.bundeswehr.de/de/auftrag/verteidigung/aufgaben/ deutschland-drehscheibe-der-nato), und der möglichen Wiedereinführung eines Wehrdienstes, zusätzliche Belastungen für die Feldjäger. Der Verschmelzung von innerer und äußerer Sicherheit muss nach Auffassung der Fragesteller Rechnung getragen werden: Die Feldjäger werden künftig nicht nur eine größere Zahl von Soldaten militärpolizeilich unterstützen müssen, sondern auch bei der Sicherung militärischer Infrastruktur, der Regelung umfangreicher Marschbewegungen sowie bei Schutz- und Sicherungsaufgaben im Spannungs- und Verteidigungsfall eine Schlüsselrolle einnehmen. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die derzeitige personelle und materielle Ausstattung der Feldjägertruppe den zukünftigen Anforderungen gerecht werden kann. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 18. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Beantwortung der Fragen 1 und 1b) bis 1c), 4d), 5 und 5a) bis 5c) sowie 6 und 6a) bis 6c) kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 13. März 2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde Rückschlüsse auf die planerischen Grundlagen und die weitere Ausgestaltung der Bundeswehr im Rahmen ihrer umfassenden Ausrichtung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie spezifische Fähigkeiten ermöglichen. Kenntnis dieser Informationen durch Unbefugte könnten die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen. Es wird hierzu auf die als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS- NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestufte Anlage 2 verwiesen. Die Beantwortung der Frage 1d) kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAU- LICH ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 13. März 2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse auf die Einsatzfähigkeit sowie Fähigkeiten der Bundeswehr zulassen, die sich bei Bekanntwerden nicht nur nachteilig, sondern möglicherweise schädlich auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken könnten. Es wird hierzu auf die als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS- VERTRAULICH eingestufte Anlage 3 verwiesen. Die Beantwortung der Fragen 4c) und 4e) wird verweigert. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass, gegebenenfalls auch sukzessive und durch Kumulation von offenen und eingestuften Informationen, Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die gegenwärtige und absehbare Leistungsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt werden. Mittels dieser Informationen wird im konkreten Fall eine detaillierte Lage über die Fähigkeiten der Militärpolizei der Bundeswehr für einen spezifischen Auftrag freigegeben. Eine offene Benennung der zur Abwehr von Drohnen verfügbaren Kräfte und Weiterentwicklungsabsichten bzw. -bedarfe ließe Rückschlüsse auf die konkreten Fähigkeiten der Militärpolizei der Bundeswehr sowie Rückschlüsse auf Fähigkeiten der Bundeswehr insgesamt für ein sensibles Handlungsfeld mit ausgeprägten Vulnerabilitäten zu. Diese Erkenntnisse könnten von potenziellen Störern oder Straftätern genutzt werden, um Abwehrmaßnahmen gezielt zu umgehen oder deren Wirksamkeit zu beeinträchtigen. Eine Offenlegung würde daher die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland berühren. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 1. Wie viele Dienstposten sind in der Feldjägertruppe derzeit ausgebracht, und wie stellt sich deren Besetzung dar? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* a) Wie viele Dienstposten sind planerisch ausgebracht? Mit Stand August 2026 sind 3.392 umfangsrelevante Dienstposten im Kommandobereich Feldjäger Bundeswehr ausgebracht. b) Wie viele Dienstposten sind besetzt? c) Wie viele Dienstposten sind unbesetzt? d) Wie verteilen sich die unbesetzten Dienstposten auf Verwendungsbereiche, Dienstgradgruppen und Laufbahnen? Zu den Fragen 1b bis 1d wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* 2. Welche Analysen hat die Bundesregierung zum zukünftigen Personalbedarf der Feldjägertruppe im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung durchgeführt? a) Welchen Bedarf identifiziert die Bundesregierung mittel- und langfristig bezüglich einer ausreichenden Soll-Personalstärke der Feldjägertruppe? b) Welche Auswirkungen hat ein Anstieg der Zahl der aktiven Soldaten und Reservisten auf den Personalbedarf der Feldjägertruppe? c) In welchem zeitlichen und personellen Ausmaß gibt es konkrete Planungen zum Aufwuchs der Feldjägertruppe? d) Welche Zielrelation von Feldjägern je 1 000 Soldaten hält die Bundesregierung künftig für erforderlich? Die Fragen 2 bis 2d werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung führt keine isolierte, ausschließlich militärpolizeispezifische Analyse durch, sondern bindet die Ressourcenbedarfsbestimmung des Kommandobereich Feldjäger Bundeswehr in die andauernden, ganzheitlichen, * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. streitkräfteplanerischen Untersuchungen ein. Der Personalbedarf wird dabei im Kontext des angestrebten Aufwuchses der Bundeswehr geprüft. Er orientiert sich dabei insbesondere an den Vorgaben der Gesamtkonzeption der Bundeswehr. 3. Welche Auswirkungen hätte die Wiedereinführung eines Wehrdienstes auf die Aufgabenwahrnehmung der Feldjägertruppe? a) Welche zusätzlichen Aufgaben erwartet die Bundesregierung im Zusammenhang mit einem Wehrdienstmodell? b) Welche Aufgaben übernehmen Feldjäger bei der Zuführung unerlaubt abwesender Soldaten? c) Welche Auswirkungen hätte ein Wehrdienstmodell auf den Personalbedarf der Feldjägertruppe? Die Fragen 3 bis 3c werden zusammen beantwortet. Die militärpolizeiliche Leistungserbringung in Deutschland wird ständig und flächendeckend wahrgenommen. Die Wiedereinführung des Wehrdienstes hat keine qualitativen Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung. Aussagen zu quantitativen Auswirkungen sind derzeit nicht belastbar möglich. Feldjäger führen auf Ersuchen von Disziplinarvorgesetzten Nachforschungen nach unerlaubt und eigenmächtig von der Truppe abwesenden Soldaten durch. Ziel ist die Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung und Disziplin sowie die Wiederherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Truppe. 4. Welche Rolle spielt die Feldjägertruppe bei der Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge? a) Welche Befugnisse besitzen Feldjäger derzeit im Bereich der Drohnenabwehr? b) Welche zusätzlichen Aufgaben sind vorgesehen? Die Fragen 4 bis 4b werden zusammen beantwortet. Die Befugnisse und die damit verbundene Rolle der Feldjäger im Sinne der Fragestellung sind in § 9 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen (UZwGBw) sowie im Gesetz zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr vom 9. Januar 2026 (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 7), das am 16. Januar 2026 in Kraft getreten ist, festgelegt. Zusätzliche Aufgaben sind derzeit nicht vorgesehen. c) Wie viele Feldjäger wurden bislang für Aufgaben der Drohnenabwehr qualifiziert? d) Welche Ausrüstung steht hierfür zur Verfügung? e) Welche weiteren Fähigkeiten werden als erforderlich angesehen? Zu den Fragen 4c bis 4e wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 5. Wie bewertet die Bundesregierung die personellen und infrastrukturellen Ausbildungskapazitäten der Feldjägertruppe? a) Welche Engpässe bestehen bei Ausbildungskapazitäten, Nachwuchsgewinnung und Lehrgangswesen? b) Wie viele Bewerber konnten in den vergangenen fünf Jahren aufgrund fehlender Ausbildungskapazitäten nicht berücksichtigt werden? c) Wie viele Lehrgangsplätze stehen jährlich für die Ausbildung von Feldjägern zur Verfügung? Die Fragen 5 bis 5c werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Reserve der Feldjägertruppe? a) Wie viele Reservisten der Feldjägertruppe existieren derzeit? b) Wie viele Reservistendienstposten sind beorderungsfähig? c) Wie hoch ist die Auffüllungsquote dieser Dienstposten? Die Fragen 6 bis 6c werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* 7. Welche strukturellen Anpassungen der Feldjägertruppe plant die Bundesregierung im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung gegebenenfalls? a) Welche Auswirkungen hätte ein großflächiger Spannungs- oder Verteidigungsfall auf die Einsatzbereitschaft der Feldjägertruppe? b) Plant die Bundesregierung die Neuaufstellung zusätzlicher Feldjägerkompanien, Feldjägerregimenter oder Feldjägerdienstkommandos, und wenn ja, an welchen Standorten? Die Fragen 7 bis 7b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung untersucht derzeit im Rahmen des Ansatzes zur Erreichung des im Fähigkeitsprofil der Bundeswehr definierten Zielbildes auch mögliche strukturelle Anpassungen der Militärpolizei der Bundeswehr. Die Einsatzbereitschaft der Militärpolizei der Bundeswehr ist eng an die allgemeine Fähigkeit der Streitkräfte geknüpft. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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