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Sicherheitspolitische Konsequenzen des unerlaubten Entfernens ukrainischer Soldaten (Deserteure) während der Ausbildung durch die Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/7986)

dip / drucksache 28.09.2026 · WP 21 · 21/8251 · Antwort · Original ↗

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Sicherheitspolitische Konsequenzen des unerlaubten Entfernens ukrainischer Soldaten (Deserteure) während der Ausbildung durch die Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/7986) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8251 21. Wahlperiode 28.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Zirwes, Andreas Paul, Thomas Ladzinski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7986 – Sicherheitspolitische Konsequenzen des unerlaubten Entfernens ukrainischer Soldaten (Deserteure) während der Ausbildung durch die Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bezugnehmend auf Medienberichte wurden seit dem 17. Oktober 2022 im Rahmen von Ausbildungsmaßnahmen der Bundeswehr auf diversen Standorten im Bundesgebiet etwa 25 000 ukrainische Soldaten ausgebildet (www.bun deswehr.de/de/auftrag/einsaetze/missionen/anerkannte-missionen/unterstuetzu ngsmision-eumam-ukraine, abgerufen am 24. August 2026). Berichten zufolge kam es hierbei in zahlreichen Fällen zum unerlaubten Entfernen von Truppenübungsplätzen durch ukrainische Soldaten (www.welt.de/politik/ausland/a rticle6a872227c3692834ff6d7936/ukrainische-soldaten-desertieren-bei-ausbil dung-in-deutschland-bericht-ueber-mehrere-hundert-faelle.html, abgerufen am 24. August 2026). In Sachsen-Anhalt soll es bereits mehr als 80 Fälle gegeben haben (www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/jerichow/deserteu re-fliehen-100,ukrainische-soldaten-122.html, abgerufen am 24. August 2026). Das unerlaubte Entfernen von Truppenübungsplätzen birgt nicht nur potenzielle Sicherheitsrisiken im Bundesgebiet, sondern wirft auch erhebliche aufenthalts- und ordnungsrechtliche Fragen auf. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Darüber hinaus erklärt die Bundesregierung die Entschlossenheit zur fortgesetzten Unterstützung der Ukraine in ihrem Abwehrkampf gegen den völkerrechtswidrigen und brutalen Angriffskrieg der Russischen Föderation, solange dies erforderlich ist. Dieser Angriffskrieg Russlands stellt die gesamte europäische regelbasierte Ordnung infrage, die sich der Kontinent nach dem Zweiten Weltkrieg gegeben hat. Zu dieser Unterstützung der Ukraine gehört auch die Ausbildung ukrainischer Kräfte auf deutschem Boden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 28. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie viele Fälle des unerlaubten Entfernens oder der Fahnenflucht von ukrainischen Soldaten während ihrer Ausbildung in Deutschland sind der Bundesregierung seit Beginn der Ausbildungsmaßnahmen im Jahr 2022 bundesweit bekannt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Beantwortung der Frage betrifft Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann. Die Veröffentlichung dieser Informationen über mehrere Jahre würde konkrete Einblicke in die Motivation, die Moral und den Zusammenhalt der ukrainischen Streitkräfte geben. Diese Informationen können von Russland genutzt werden, um die weiteren Risiken und Ressourcen der ukrainischen Streitkräfte zu analysieren und dadurch die eigenen Chancen im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu erhöhen. Zudem können aus der erbetenen Aufgliederung nach Bundesländern Rückschlüsse auf bislang nicht veröffentlichte Ausbildungsstandorte gezogen werden. Daraus könnten die ausgebildeten Fähigkeiten und der Fähigkeitszuwachs der Ukraine abgeleitet werden. Die Veröffentlichung dieser Informationen kann mithin negative Auswirkungen auf die außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland haben. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der ukrainischen Streitkräfte nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 2. Wie verteilt sich die Anzahl dieser Fälle (vgl. Frage 1) auf die jeweiligen Standorte und Truppenübungsplätze der Bundeswehr? Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine bei der Ausübung ihres Selbstverteidigungsrechts gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Aufgrund der erforderlichen Vertraulichkeit in der Zusammenarbeit mit der Ukraine bei der Ausübung ihres Selbstverteidigungsrechts sieht die Bundesregierung von Angaben ab, die Schlussfolgerungen auf die Fähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte zulassen. Eine Benennung der verschiedenen Standorte, an denen die Ausbildung der ukrainischen Streitkräfte stattfindet, könnte mittelbar oder unmittelbar Rückschlüsse auf Ausbildungsinhalte und damit auf die aktuellen bzw. künftigen Verteidigungsfähigkeiten der Ukraine zulassen. Dies könnte schwerwiegende Nachteile für die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine mit sich bringen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche rechtlichen Schritte und polizeilichen Fahndungsmaßnahmen leitet die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei in Absprache mit den Landesbehörden ein, wenn das unerlaubte Entfernen eines ukrainischen Soldaten festgestellt wird? Die zuständigen Landesbehörden werden zur Prüfung geeigneter Maßnahmen unterrichtet. Insofern betrifft die Frage der zu diesem Zeitpunkt eingeleiteten polizeilichen Fahndungsmaßnahmen grundsätzlich die Ausübung der den Ländern eingeräumten Aufgabe des Polizeirechts. Fragen zu Aktivitäten der Länder liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung, weshalb eine Stellungnahme hierzu unterbleibt. 4. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status besitzen die Betroffenen zum Zeitpunkt ihres Entfernens, und wie wird ihr Aufenthalt nach einem Entweichen rechtlich eingeordnet bzw. geahndet? Ukrainische Soldaten, die im Rahmen einer Trainingsmission nach Deutschland kommen und dort fahnenflüchtig werden, gelten nicht als Vertriebene im Sinne der Richtlinie 2001/55/EG und können grundsätzlich keinen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG stellen, da der persönliche Anwendungsbereich dieser Vorschrift auf Personen beschränkt ist, denen auf Grundlage des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 und der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird. Weil die Betroffenen zum Zweck der Teilnahme an einer Trainingsmission nach Deutschland gekommen sind, liegt kein illegaler Aufenthalt vor. Mit der Antragstellung eines Asylantrags ist der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet (§ 55 AsylG). Die Feststellung und Ahndung der Fahnenflucht obliegt den ukrainischen Behörden. 5. In wie vielen Fällen konnten bisher entweichende Soldaten aufgefunden, aufgegriffen oder an ukrainische Behörden bzw. Stellen überstellt werden? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung vor. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib der entweichenden Soldaten innerhalb des Bundesgebiets oder des Schengen- Raums? Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich diese teilweise bei den Ausländerbehörden der Länder gemeldet haben. Im Übrigen liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung vor. 7. Welche Sicherheitsüberprüfungen finden im Vorfeld der Einreise und der Ausbildung ukrainischer Soldaten auf deutschem Hoheitsgebiet statt, um sicherheitsrelevante Risiken zu minimieren? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 21/2261 wird verwiesen. 8. Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium der Verteidigung gegebenenfalls, um das Entweichen von ausländischen Soldaten auf deutschem Staatsgebiet künftig zu verhindern? Die disziplinare Zuständigkeit für die Soldatinnen und Soldaten liegt beim Entsendestaat. Das Bundesministerium der Verteidigung ist daher nicht dazu berufen, Maßnahmen im Sinne der Fragestellung zu ergreifen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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