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Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit Kolumbien (Antwort zu Drs. 21/6536)

dip / drucksache 16.07.2026 · WP 21 · 21/7218 · Antwort · Original ↗

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Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit Kolumbien (Antwort zu Drs. 21/6536) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7218 21. Wahlperiode 16.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6536 – Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit Kolumbien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Kolumbien haben im Juni 2023 eine bilaterale Klima- und Energiepartnerschaft (Alianza por el Clima y una Transición Energética Justa) unterzeichnet. Die Partnerschaft soll Kolumbien bei der Umsetzung seiner nationalen Klimaziele unterstützen, insbesondere bei einer gerechten Energiewende sowie beim Schutz der Umwelt und der Bewältigung des Klimawandels. Die Bundesregierung stellte Kolumbien dafür bis zu 200 Mio. Euro an zusätzlicher Unterstützung in Aussicht (www.b mz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/deutschland-kolumbien-vereinb aren-klima-und-energiepartnerschaft-157084). Kolumbien hat sich im Rahmen seiner aktualisierten nationalen Klimabeiträge (NDC) das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 51 Prozent gegenüber einem Business-as-usual-Szenario zu reduzieren, was unter anderem den Ausstieg aus der Kohleerzeugung und eine Reduzierung der Entwaldung beinhaltet. Gemäß der kolumbianischen Langzeitstrategie E2050 soll das Land bis 2050 Treibhausgasneutralität erreichen (www.bmz.de/resource/blob/ 206774/factsheet-p-kolumbien-de-05.pdf). Die Partnerschaft soll die Klimaziele über eine intensivierte Zusammenarbeit in den Handlungsfeldern Klimaschutz, gerechte Energiewende sowie Umwelt- und Biodiversitätsschutz fördern. Im Mittelpunkt stehen ein verstärkter klima- und energiepolitischer Dialog, die Förderung der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft sowie eine verstärkte Partizipation und verbesserte Zugangsmöglichkeiten für vulnerable Bevölkerungsgruppen bei der gerechten Energiewende (www.bmz.de/resource/blob/20 6774/factsheet-p-kolumbien-de-05.pdf). Deutschland hat seit 2004 über 115 Millionen Tonnen Steinkohle aus Kolumbien importiert. Im Jahr 2025 waren es 4,4 Mio. Tonnen – fast 25 Prozent aller Einfuhren (https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/43511/table/43 511-0002). Der vor allem für den Export wichtige Steinkohleabbau in Kolumbien verursacht seit Jahrzehnten enorme Schäden an Mensch und Umwelt. Kolumbianische Gerichte verurteilten die Tagebaubetreiber wiederholt wegen Verstößen gegen Menschenrechte, Sozial- und Umweltnormen und stärkten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. die Rechte vom Bergbau betroffener indigener und afrokolumbianischer Gemeinden. Dennoch haben viele Betroffene bis heute gar nicht oder nur unzureichend Wiedergutmachung erhalten, Umweltschäden wurden nicht behoben und Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen kaum umgesetzt. Ebenfalls nicht geregelt ist, wer für die sozialen und ökologischen Ewigkeitskosten aufkommt, die der Steinkohlebergbau hinterlässt. Die meisten Tagebaue sollen bis Ende der 2030er Jahre schließen – das Modell dafür liefern aktuell zwei von Prodeco, einem Tochterunternehmen des Schweizer Bergbaukonzerns Glencore, betriebene Tagebaue in Cesar. Die beiden Minen wurden im Jahr 2021 vorzeitig geschlossen, bis heute ist jedoch nicht geregelt, wer für die durch den dortigen Bergbau verursachten Schäden aufkommen muss – ein umfassender Schließungsplan liegt bisher nicht vor (www.bundestag.de/resour ce/blob/954322/WD-2-022-23-pdf.pdf). Die Energiepolitik der bisherigen kolumbianischen Regierung von Präsident Gustavo Petro schränkt die Nutzung von fossilen Energieträgern ein. Gleichzeitig bleibt Kolumbien das Land mit den meisten dokumentierten Morden an und Fällen von Verschwindenlassen von Umweltschützerinnen und Umweltschützern weltweit, insbesondere wegen illegalen Bergbaus durch unterschiedliche bewaffnete Gruppen, wobei ein Großteil der Opfer Mitglieder indigener Gemeinschaften sind (https://globalwitness.org/en/press-releases/at-least-146-l and-and-environmental-defenders-killed-or-disappeared-globally-in-2024/). Die Lizenzvergabe für Steinkohle und Öl wurde weitestgehend ausgesetzt, Fracking soll verboten werden. International unterstützt Kolumbien ein Abkommen zum verpflichtenden Ausstieg aus dem Abbau fossiler Energieträger und richtet dafür Ende April 2026 gemeinsam mit der Regierung der Niederlande eine erste internationale Konferenz aus (https://fossilfueltreaty.org/first-i nternational-conference). Durch Förderung von Solar- und Windkraft, der Produktion grünen Wasserstoffs und Strukturwandelmaßnahmen in den Steinkohleabbaugebieten soll die Energiewende vorangetrieben werden. Gleichzeitig beabsichtigt die Regierung allerdings, den Abbau kritischer Rohstoffe für die Energiewende voranzutreiben, insbesondere Kupfer, Nickel und Zink. Der Abbau sog. Transition Minerals steht weltweit häufig im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Und auch bei Wind- und Solarkraftprojekten treten immer wieder soziale Landkonflikte auf. Der enorme Bedarf an grüner Energie und Wasser für die Produktion grünen Wasserstoffs könnte diese Konflikte verschärfen. Die Bundesrepublik Deutschland ist auf vielfältigen Ebenen beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und dem Ausbau erneuerbarer Energien in Kolumbien engagiert: Die deutsche Botschaft unterhält ein sogenanntes Wasserstoff- Diplomatie-Büro, seit Anfang 2024 koordiniert eine hochrangige bilaterale Steuerungsgruppe Wasserstoffkooperationen und über die Subventionsprogramme der Bundesregierung H2Uppp und H2Global werden Projekte kofinanziert (www.giz.de/de/projekte/h2-diplo-decarbonization-diplomacy). Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) berät Kolumbien beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, inklusive der Herkunftszertifizierung grünen Wasserstoffs. Über die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) wurden Umschulungen als Strukturwandelmaßnahme angeboten, und die deutsche Botschaft fördert Dialogprozesse der Regierung Kolumbiens zu Strukturwandel in den Steinkohleregionen (www.ahk-colombia.com/de/h2 uppp). Für die fragestellende Fraktion ist nicht zu erkennen, inwieweit die Bundesregierung in der energiepolitischen Zusammenarbeit und insbesondere der Klimapartnerschaft mit Kolumbien eine wirksame Partizipation von Gemeinden sicherstellt, auf die sich etwa der Steinkohlebergbau direkt auswirkt. Unklar ist ebenfalls, ob die Bundesregierung direkt betroffene Gemeinden und von Strukturwandel betroffene Tagebauarbeiterinnen und Tagebauarbeiter durch Projekte direkt unterstützt, Abhilfe für die Schäden des Steinkohlebergbaus leistet, für die auch Deutschland durch jahrzehntelange Steinkohleankäufe Verantwortung trägt, oder Präventivmaßnahmen ergriffen hat, um neue Menschen- und Umweltrechtsverstöße beim Ausbau Erneuerbarer, dem Abbau kritischer Rohstoffe und dem Bau von Wasserstoffprojekten zu verhindern.  1. Welcher Betrag der bei Unterzeichnung der Klima- und Energiepartnerschaft zugesagten Mittel wurde bis zum 31. Dezember 2025 ausgezahlt (bitte nach Haushaltstitel und Haushaltsjahr in Euro auflisten)? Bei der Unterzeichnung der Absichtserklärung der deutsch-kolumbianischen bilateralen „Partnerschaft für Klima und eine gerechte Energiewende“ (Klima- und Energiepartnerschaft = KEP) im Juni 2023 wurde eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Klima, Energiewende und Umweltschutz vereinbart. Es wurden keine Mittel zugesagt. Zusagen erfolgen im Rahmen der regulären Prozesse zur Mittelprogrammierung der Ressorts der Bundesregierung.  2. Welche konkreten Projekte werden im Rahmen der Klima- und Energiepartnerschaft umgesetzt (bitte nach Projektname, Region, Projektpartner, Projektdauer und Projektvolumen in Euro auflisten)? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*  3. Bis zu welchem Datum ist die Finanzierung der Klima- und Energiepartnerschaft vertraglich gesichert? Es gibt keine vertragliche Grundlage für die Finanzierung der KEP. Sie basiert auf einer gemeinsamen Absichtserklärung zwischen der deutschen Bundesregierung und der kolumbianischen Regierung.  4. Existieren formalisierte Partizipationsformate für die Zivilgesellschaft und betroffene Gemeinschaften im Rahmen der Klima- und Energiepartnerschaft, und wenn ja, welche fanden zwischen 2023 und 2025 statt? Beteiligungs- und Konsultationsformate sind regelmäßig Bestandteil der von der Bundesregierung unterstützten Vorhaben, so auch im Rahmen der KEP. Es handelt sich um viele unterschiedliche Formate, die hier nicht abschließend, sondern nur exemplarisch dargestellt werden: Als Teil der Unterstützung des kolumbianischen Umweltministeriums bei der Aktualisierung der Nationalen Klimabeiträge (Nationally Determined Contributions, NDC) wurden zwischen 2023 und 2025 regionale und sektorale partizipative Formate zur Einbindung verschiedener gesellschaftlicher Akteure gefördert. Diese richteten sich an zivilgesellschaftliche Organisationen, indigene Völker, afrostämmige Gemeinschaften sowie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Zudem wurden 2024 und 2025 Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern kolumbianischer Universitäten durchgeführt, um Beiträge des Hochschulsektors zur Aktualisierung der NDC zu berücksichtigen. Ebenfalls 2025 wurden drei regionale Workshops durchgeführt, in denen Beiträge verschiedener lokaler Akteure erarbeitet wurden.  5. Plant die Bundesregierung eine Aufstockung der Mittel für die Klima- und Energiepartnerschaft, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Haushaltstitel und Haushaltsjahr in Euro auflisten)? Zur zukünftigen Ausgestaltung des BMZ-Haushalts können keine Aussagen gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7218 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  6. Welche Projekte der GIZ GmbH zur Unterstützung der Energiewende in Kolumbien werden aktuell durchgeführt (bitte nach Projektnamen, Region, Projektpartner, Projektdauer und Projektvolumen in Euro auflisten)? Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.*  7. Sind auf den Flächen, für die Raumordnungsverfahren mit deutscher Unterstützung durchgeführt werden, Projekte im Bereich erneuerbare Energien oder Wasserstoff geplant, und wenn ja, ist die Bundesregierung an diesen Projekten direkt oder über die GIZ oder andere Organisationen beteiligt? Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass auf den Flächen, in denen das aktuell einzige Projekt zu Raumordnungsverfahren mit deutscher Unterstützung, „Paz Rural – Umsetzung des Mehrzweckkatasters zur Förderung des Friedens in Kolumbien“ (siehe Antwort zu Frage 8) tätig ist, konkrete Projekte im Bereich erneuerbare Energien oder Wasserstoff geplant sind. Die Bundesregierung ist weder direkt noch über die GIZ GmbH oder andere Durchführungsorganisationen an entsprechenden Maßnahmen in den Projektgebieten des Vorhabens beteiligt.  8. Ist die Bundesregierung direkt oder über Durchführungsorganisationen wie die GIZ GmbH an Raumordnungsverfahren und Raumordnungsprojekten in Kolumbien beteiligt? a) Wenn ja, in welchen Regionen? b) Wenn ja, mit welchem Projektvolumen? c) Wenn ja, werden in den Verfahren die Rechte indigener und afrokolumbianischer Gemeinden sowie die Prozesse und Verfahren indigener und afrokolumbianischer Gruppen zur Landverteilung und der Bestimmung von rechtmäßigem Landbesitz berücksichtigt? Die Fragen 8 bis 8c werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung ist über die GIZ GmbH mit dem in der Antwort zu Frage 7 genannten Vorhaben „Paz Rural“ an Raumordnungsverfahren beteiligt. Die Projektgebiete liegen in den Departamentos Meta, Caquetá und Valle del Cauca. Das Projektvolumen beträgt 4 Mio. Euro. Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure bei der Umsetzung des kolumbianischen Mehrzweckkatasters. Die Berücksichtigung der Rechte sowie Beteiligung indigener und afrokolumbianischer Gemeinschaften ist Bestandteil des Vorhabens. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7218 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  9. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen oder Landkonflikten bei Steinkohleabbau mit Beteiligung deutscher Unternehmen in Kolumbien, und wenn ja, welche? 10. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Beschwerden gegen deutsche in Kolumbien aktive Unternehmen auf Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gegeben, wenn ja, welche Maßnahmen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jeweils ergriffen (bitte nach Zeitpunkt der Beschwerde, Inhalt der Beschwerde, Namen, Sektor und Ort des betroffenen Unternehmens, Stand der Beschwerde und ergriffener Maßnahme durch das BAFA auflisten)? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2515 verwiesen. Der Bundesregierung sind laufende Beschwerden des kolumbianischen Opferverbands La Asamblea Campesina del Cesar por la Restitución de Tierras y el Buen Vivir (Asamblea Campensina) und der Nichtregierungsorganisationen PAX for Peace (PAX) und The Centre for Research on Multinational Corporations (SOMO) gegen RWE AG und Uniper SE wegen möglicher Verstöße gegen die OECD-Leitsätze bekannt. Darüber hinaus gehende eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Seit 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches Unternehmen im Anwendungsbereich des Gesetzes dazu verpflichtet, bestimmte Menschenrechte und Umweltstandards innerhalb ihrer Lieferkette zu adressieren. Das für die Kontrolle des LkSG zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird risikobasiert von Amts wegen sowie auf Antrag tätig. Das BAFA erreichten ein Hinweis sowie ein Antrag mit Bezug zu dem oben genannten Sachverhalt. Der Antrag auf Tätigwerden stützt sich auf einen möglichen Landraub in einem kolumbianischen Kohleabbaugebiet und eine mögliche Verbindung zu einem deutschen Unternehmen. Die Prüfung der Beschwerde ist noch nicht abgeschlossen. Entsprechend hat das BAFA noch keine gesicherten Erkenntnisse und noch nicht über gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmen entschieden. Deutsche Unternehmen sind, soweit der Bundesregierung bekannt, nicht unmittelbar an Steinkohlebergbauprojekten in Kolumbien beteiligt, sondern treten nur als Abnehmer von kolumbianischer Steinkohle in Erscheinung. 11. Sehen die Pläne und Vorhaben der Bundesregierung zur Unterstützung der Energiewende in Kolumbien die Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden vor, die im Zusammenhang mit Steinkohle stehen, die nach Deutschland exportiert worden ist? Die Bundesregierung sieht im Sinne der Fragestellung keine konkreten Pläne oder Vorhaben vor, steht mit der kolumbianischen Regierung zu Menschenrechtsthemen und zu den Bedingungen im Bergbau aber im regelmäßigen Austausch. 12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Folgekosten des kolumbianischen Steinkohleabbaus durch Umsiedlung, Enteignung, Entschädigung, Gesundheitskosten, Renaturierung, etwa durch Studien (selbst beauftragte Studien oder durch Dritte), wenn ja, welche, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung die Beauftragung von Studien zu den Folgeschäden? Der Bundesregierung ist aus Dialogen mit Nichtregierungsorganisationen und aus öffentlicher Berichterstattung bekannt, dass solche Folgekosten entstehen können. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse oder Studien zu Folgekosten des Steinkohlebergbaus in Kolumbien vor. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, solche Studien in Auftrag zu geben. 13. Sehen die Pläne und Vorhaben der Bundesregierung zur Unterstützung der Energiewende in Kolumbien die Förderung alternativer Einkommensprojekte für Betroffene vor, die Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden durch den Steinkohlebergbau erlitten haben, und wenn ja, welche (bitte nach Projektnamen, Region, Projektpartner, Projektdauer, Haushaltstitel und Projektvolumen in Euro auflisten) Die Bundesregierung fördert aktuell keine alternativen Einkommensprojekte im Sinne der Fragestellung. 14. Hat die Bundesregierung Kenntnis über mögliche Schließungspläne des Betreibers Glencore-Prodeco für die Steinkohle-Tagebaue La Jagua und Calenturitas im Departamento Cesar, und wenn ja, welche? a) Wenn ja, liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, ob die Pläne im Einklang mit der kolumbianischen Gesetzgebung und Rechtsprechung stehen, und wenn ja, wie lauten diese? b) Wenn ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der kolumbianischen Regierung für eine wirksame Beteiligung Betroffener und der Zivilgesellschaft an der Erarbeitung von Schließungsplänen ein? c) Wenn ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Schließungspläne verbindliche Vorgaben zur Wiedergutmachung von Schäden und zur Bereitstellung alternativer Einkommensquellen machen? d) Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis, ob der Betreiber Glencore-Prodeco Schließungspläne für die beiden Steinkohlekagebaue La Jagua und Calenturitas entwickelt hat, und wenn ja, welche? Die Fragen 14 bis 14d werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung ist bekannt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen aufgrund möglicher Schließungspläne und der potenziellen Folgen für die Bevölkerung besorgt sind. Die Bundesregierung ist mit der kolumbianischen Regierung zu Menschenrechtsthemen und zu den Bedingungen im Bergbau im Austausch. Darüber hinaus gehende eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 15. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ein, die durch den Steinkohleabbau in Kolumbien entstanden sind? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 13 verwiesen. 16. Hat die Bundesregierung Kenntnis des Verfassungsgerichtsurteils T‑029 vom Februar 2025 zu Partizipationsrechten Betroffener im Zusammenhang mit Minenschließungen? 17. Unterstützt die Bundesregierung die kolumbianische Regierung bei der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils T‑029 vom Februar 2025? a) Wenn ja, in welcher konkreten Form? b) Wenn ja, wie hoch ist das Budget? Fragen 16 bis 17b werden gemeinsam beantwortet. Das Verfassungsgerichtsurteil ist der Bundesregierung bekannt, vgl. zudem auch Antwort zu Frage 11. 18. Hat sich die Bundesregierung gegenüber der kolumbianischen Regierung für die vollständige und wirksame Umsetzung von Gerichtsurteilen in Steinkohlebergbaugebieten eingesetzt? a) Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten? b) Wenn ja, gegenüber welchen Gesprächspartnern? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 19. Unterhält die Bundesregierung direkten Kontakt zu Unternehmen, die in Kolumbien Steinkohle abbauen, und wenn ja, zu welchen Unternehmen? 20. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, die in Kolumbien Steinkohle abbauen, hatten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Ministerialbeamte, Botschaftsvertreter) seit 2021 Kontakt (bitte nach Jahr, Ort, Anlass, Art und Thema des Kontakts, Namen und Funktion von Unternehmensvertretung, Namen und Funktion von Bundesregierungsvertretung auflisten)? 21. Hat die Bundesregierung gegenüber in Kolumbien Steinkohle abbauenden Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards eingefordert? a) Wenn ja, gegenüber welchen Unternehmen? b) Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten? c) Wenn ja, welche konkreten Standards wurden angesprochen? Die Fragen 19 bis 21c werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung ist mit einzelnen Unternehmen zu Menschenrechtsthemen und zu den Bedingungen im Bergbau in einem vertraulichen Austausch. Namen einzelner Personen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden. Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte Dritter zu wahren. Zum Schutz der Grundrechte erfordert eine Veröffentlichung dieser Angaben deswegen die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Unternehmen. Eine derartige Zustimmung wurde hier durch die Betroffenen nicht erteilt. Des Weiteren sind der Bundesregierung in Kolumbien keine deutschen Unternehmen bekannt, die aktiv Steinkohle abbauen, entsprechend bestehen auch keine Kontakte. Die Aktivitäten deutscher Energieversorgungsunternehmen konzentrieren sich auf den Import von Steinkohle aus Kolumbien. Der deutsche Kohleausstieg (bis 2038 geplant) reduziert langfristig das Importvolumen. Kurzfristig bleibt Kolumbien aber ein Lieferant für die noch laufenden Kohlekraftwerke. 22. Werden in von der Bundesregierung finanzierten oder unterstützten Projekten Gewerkschaften aus den betroffenen Kohleregionen einbezogen? Die Bundesregierung fördert über die nicht-staatliche Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Projekts „Revitalisierung der Gewerkschaften für Entwicklung und Demokratie in Lateinamerika“ Aktivitäten mit der kolumbianischen Gewerkschaft der Kohlearbeiter (Sindicato de Trabajadores de la Industria del Carbón, SINTRACARBON) und der kolumbianischen Nationalen Gewerkschaft der Energiearbeiter (Sindicato Nacional de Trabajadores de la Energia, SINTRAELECOL). 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Menschen- und Umweltrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Abbau kritischer Rohstoffe (Kupfer, Nickel, Zink, Lithium, seltene Erden) in Kolumbien? a) Wenn ja, im Zusammenhang mit welchen Rohstoffen? b) Wenn ja, in welchen Regionen? Der Bundesregierung ist eine Vielzahl von Berichten über Menschenrechtsverletzungen insbesondere im illegalen Bergbau im Zusammenhang mit dem Abbau von kritischen Rohstoffen bekannt. Besonders betroffen sind die Regionen Antioquia, Chocó, das Amazonasbecken sowie die Grenzregion zu Venezuela. 24. Fördert die Bundesregierung den Handel von in Kolumbien abgebauten kritischen Mineralien mit Deutschland, und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen und Instrumente? 25. Fördert die Bundesregierung deutsche Unternehmen, die am Abbau oder Handel mit kritischen Mineralien aus Kolumbien beteiligt sind? a) Wenn ja, welche Unternehmen werden gefördert? b) Wenn ja, in welchem Umfang? c) Wenn ja, über welche Förderinstrumente? Die Fragen 24 bis 25c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung fördert keinen Handel von in Kolumbien abgebauten kritischen Mineralien. 26. Plant die Bundesregierung, für den nationalen Rohstofffonds kritische Mineralien aus Kolumbien anzukaufen oder den Ankauf durch Privatunternehmen zu fördern? a) Wenn ja, um welche Mineralien handelt es sich? b) Wenn ja, in welchem Umfang? Die Fragen 26 bis 26b werden zusammen beantwortet. Der nationale Rohstofffonds ist nicht darauf ausgerichtet, kritische Mineralien direkt anzukaufen oder den Rohstoffeinkauf privater Unternehmen zu fördern. Stattdessen beteiligt sich der Bund über den Fonds an Unternehmen und Projekten zur Rohstoffförderung, -verarbeitung und zum Recycling, um die Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu sichern., bisher jedoch nicht in Kolumbien. 27. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in Kolumbien involviert? Die Bundesregierung verfügt über keine verbindliche Übersicht über sämtliche deutsche Unternehmen, die in Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in Kolumbien involviert sind. 28. Unterstützt die Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer deutsche Unternehmen bei Projekten zur Erzeugung von Wasserstoffprojekten in Kolumbien, und wenn ja, in welcher Art und Weise? Die Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer (AHK Kolumbien) ist Implementierungspartnerin des H2Uppp-Programms in Kolumbien und unterstützt deutsche Unternehmen sowie relevante Akteure bei der Anbahnung und Entwicklung von Projekten im Bereich grüner Wasserstoff und dessen Derivate. Die AHK Kolumbien ist insbesondere für die Umsetzung der Grünen Wasserstoff- und Derivate-Tische verantwortlich. Diese Formate bringen kolumbianische und deutsche Akteure aus dem Wasserstoffökosystem zusammen, um regulatorische, technische und marktbezogene Fragestellungen zu diskutieren, bestehende Hemmnisse für die Entwicklung von Projekten zu identifizieren und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. Gleichzeitig dienen die Formate dazu, Erfahrungen deutscher Projektentwickler und Technologieanbieter sichtbar zu machen, den Austausch mit kolumbianischen Institutionen und Unternehmen zu fördern und konkrete Synergien zwischen beiden Märkten zu identifizieren. Darüber hinaus unterstützt die AHK Kolumbien im Rahmen von H2Uppp die Vernetzung zwischen Unternehmen, Institutionen und Projektentwicklern durch Matchmaking-Aktivitäten, bilaterale Gespräche, Delegationsreisen, Informationsformate und weitere Maßnahmen zur Markt- und Projektanbahnung. 29. Unterstützt die Bundesregierung über die GIZ GmbH die Entwicklung eines Zertifizierungsprozesses für grünen Wasserstoff in Kolumbien? a) Wenn ja, welche kolumbianischen Partner sind beteiligt? b) Wenn ja, welche konkreten Leistungen erbringt die GIZ? c) Wenn ja, umfasst das Zertifikat die Prüfung von Menschenrechtsstandards? Die Fragen 29 bis 29c werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt über die GIZ die Entwicklung von Grundlagen und Kapazitäten für die Zertifizierung von grünem Wasserstoff in Kolumbien. Zu den Partnern gehören insbesondere das kolumbianische Ministerium für Bergbau und Energie (Ministerio de Minas y Energía), das Umweltministerium (Ministerio de Ambiente y Desarrollo Sostenible) sowie der Netzbetreiber XM. Darüber hinaus werden weitere öffentliche und private Akteure des Wasserstoffsektors in entsprechende Dialog- und Schulungsmaßnahmen einbezogen. Die GIZ unterstützt im Auftrag der Bundesregierung die Entwicklung von Zertifizierungsansätzen für grünen Wasserstoff in Kolumbien insbesondere durch technische Beratung, Studien und Schulungen. Hierzu zählen unter anderem: • die Erstellung von Studien zu Zertifizierungssystemen sowie sozialen und ökologischen Aspekten; • Schulungen zu europäischen Anforderungen an die Zertifizierung von Wasserstoff, insbesondere hinsichtlich des Nachweises der RFNBO- Konformität; • der fachliche Austausch mit der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank (IDB) im Rahmen des CertHiLAC-Prozesses zur Entwicklung eines Zertifizierungsansatzes für grünen Wasserstoff in Lateinamerika und der Karibik. Die GIZ GmbH unterstützt im Auftrag der Bundesregierung Studien und Qualifizierungsmaßnahmen, die neben Umweltaspekten auch soziale Standards berücksichtigen. Hierzu zählen unter anderem Anforderungen in den Bereichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Beteiligung und Information betroffener Interessengruppen, Schutz indigener Gemeinschaften, Umgang mit Umsiedlungen sowie soziale Folgenabschätzungen. Die konkrete Ausgestaltung möglicher Zertifizierungssysteme oder Zertifikate und die Festlegung der jeweils anzuwendenden Kriterien obliegen jedoch den hierfür zuständigen nationalen Institutionen und Standardsetzern. Die GIZ GmbH unterstützt den fachlichen Austausch und den Aufbau entsprechender Kapazitäten, entwickelt jedoch kein eigenes Zertifizierungssystem. 30. Welche konkreten Projekte unterstützt die Bundesregierung über die GIZ GmbH zum Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft in Kolumbien (bitte nach Projektnamen, Region, Projektpartner, Projektdauer, Haushaltstitel, Projektvolumen in Euro und Anzahl beteiligter Mitarbeitender, geplantem Exportvolumen nach Europa/ bzw. Deutschland auflisten)? Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.* * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7218 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 31. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen oder Landkonflikten bei Wasserstoffprojekten mit deutscher Beteiligung in Kolumbien, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/557 verwiesen. Darüber hinaus gehende eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 32. Sehen die Förderinstrumente der Bundesregierung für Wasserstoffprojekte Vorgaben zum Schutz von Menschenrechten vor? a) Wenn ja, welche konkret? b) Wenn ja, sind diese rechtsverbindlich? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 32 bis 32c werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung ist in ihrer internationalen Zusammenarbeit menschenrechtlichen Standards verpflichtet. Die staatlichen Durchführungsorganisationen haben dazu u. a. menschenrechtliche Beschwerdemechanismen eingerichtet, die sich an international etablierten Standards orientieren. Zu diesen zählt zum Beispiel Zugänglichkeit. Beschwerdemechanismen müssen weiterhin auch für marginalisierte und benachteiligte Menschen zugänglich sein, wie zum Beispiel Menschen mit Behinderungen oder in Armut lebende Menschen. 33. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Projekte im Bereich erneuerbare Energien in Kolumbien involviert (bitte auch ausschließlich privatwirtschaftlich finanzierte Unternehmen auflisten)? Der Bundesregierung liegt keine Übersicht über sämtliche deutsche Unternehmen vor, die in Kolumbien im Bereich erneuerbarer Energien in Projekte involviert sind. 34. Welche konkreten Unterstützungsleistungen bietet die Deutsch- Kolumbianische Industrie- und Handelskammer deutschen Unternehmen bei Projekten im Bereich erneuerbare Energien in Kolumbien? Die Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer (AHK Kolumbien) unterstützt deutsche Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien insbesondere durch Marktinformation, Vernetzung mit relevanten öffentlichen und privaten Akteuren sowie durch die Schaffung von Dialogformaten zur Identifizierung und Bearbeitung konkreter Markt- und Projektbarrieren. Ein Beispiel hierfür ist die von der AHK Kolumbien unterstützte Abstimmung zwischen deutschen Unternehmen des Strom- und Erneuerbare-Energien-Sektors und der kolumbianischen Planungsbehörde UPME. In diesem Rahmen wurden Fragen zur Netzanschlussfähigkeit, Transportkapazität, Kurzschlussleistung und zu regulatorischen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Erneuerbare-Energien-Projekten erörtert. Die AHK übernimmt dabei eine vermittelnde Rolle, indem sie Anliegen deutscher Unternehmen bündelt, den direkten Austausch mit zuständigen Institutionen ermöglicht und zur Identifizierung gemeinsamer Lösungsansätze beiträgt. Darüber hinaus unterstützt die AHK deutsche Unternehmen durch Matchmaking, bilaterale Gespräche, Delegations- und Informationsformate sowie durch die Begleitung beim Aufbau von Kontakten zu potenziellen Partnern, Behörden und weiteren Marktakteuren in Kolumbien. 35. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen oder Landkonflikten bei Projekten im Bereich erneuerbare Energien mit deutscher Beteiligung in Kolumbien? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/557 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 36. Sehen die Förderinstrumente der Bundesregierung für Projekte im Bereich erneuerbare Energien Vorgaben zum Schutz von Menschenrechten vor? a) Wenn ja, welche konkret? b) Wenn ja, sind diese rechtsverbindlich? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 36 bis 36c werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 37. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die aktuelle Haltung der größeren politischen Parteien des Landes zum Friedensprozess sowie hinsichtlich einer menschenrechtsbasierten Innenpolitik, und wenn ja, welche? Es wird auf öffentlich zugängliche Informationen der Parteien bzw. ihrer Spitzenkandidaten verwiesen: www.centrodemocratico.com/; www.presidenteivanc epeda.com/plan-de-gobierno; https://defensoresdelapatria.com/. 38. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welche Auswirkungen die Ergebnisse der Parlamentswahlen am 8. März 2026 auf die bilaterale Zusammenarbeit mit Kolumbien im Zusammenhang des Schutzes der Menschenrechte haben, und wenn ja, wie lauten diese? Die Deutsche Botschaft Bogotà führt regelmäßig Gespräche und nimmt an Veranstaltungen mit Kongressabgeordneten unterschiedlicher Parteien teil. Der am 8. März 2026 gewählte kolumbianische Kongress wird erstmals am 20. Juli 2026 zusammentreten. Die bilaterale Zusammenarbeit mit Kolumbien erfolgt in erster Linie auf Regierungsebene. Unmittelbare Auswirkungen der Parlamentswahlen auf die bilaterale Zusammenarbeit sind daher nicht zu erwarten. 39. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass Maßnahmen im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit im Kontext der Energiewende einen Beitrag zur Wahrung der Menschenrechte leisten? Alle Maßnahme im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit werden immer auch unter dem Blickwinkel der Einhaltung der Menschenrechte geprüft. Zudem sind Menschenrechte ein fester Bestandteil der Dialogformate mit der kolumbianischen Regierung und anderer Partner vor Ort. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 1 Anlage 1 zu Frage 2 der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6536: Projekte der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit im Auftrag der Bundesregierung im Rahmen der Klima- und Energiepartnerschaft (KEP) Projektname Region / Departam ent* Projektpartner Jahre/ Projektda uer Projektvolu men in EUR Bilaterale Energiepartnerschafte n; BMWE (Anbahnungs- Komponente) Auf Landesebe ne Energieministerium 2 / 01.2025- Ende offen Leistungen in Höhe von ca 150.000 EUR für die Projektzeit 2024 bis Mai 2026 P+ Transformative Energieprojekte in kolumbianischen Städten (SolER) Bogotá und Valle del Cauca* APC - Präsidialagentur für internationale Zusammenarbeit 3 / 01.2025- 12.2027 4.000.000 Unterstützung Kolumbiens bei der Umsetzung seiner Klima-, Energie- und Biodiversitätsziele Auf Landesebe ne Umweltministerium, Energieministerium, Planungsbehörde (Departamento Nacional de Planeación, DNP), Handels- und Industrieministerium, Institute for Hydrology, Meteorology and Environmental Studies (IDEAM) 5 / 11.2023- 10.2028 11.500.000 Unterstützung der sozial gerechten Energiewende, Klimaresilienz und Ernährungssicherheit in Kolumbien durch die Einführung integrativer Photovoltaiksysteme für die Landwirtschaft (JET-AgriSOL) La Guajira, Cesar, Caquetá, Valle del Cauca und Regionen für Kaffeeanb au Landwirtschaftsminist erium, Umweltministerium, Energieministerium 8 / 11.2024- 12.2032 13.923.355,9 9 Lokale Wege zum Ausstieg aus der Kohle (CoL-JT) César, Magdalena European University of Flensburg, Center of Studies for Social Justice Tierra Digna 3 / 03.2025- 02.2028 28.177,48 Schutz von Meeren und Küstenökosystemen vor Geisternetzen und Meeresmüll Chocó Fundación para la Investigación y Conservacion Biológica Marina ecomares 1 / 08.2025- 08.2026 78.217,70 2 Resilientes Management strategischer Ökosysteme und der Biodiversität in Kolumbiens Pazifik- und Karibikregionen Chocó, San Andrés und Providenci a, Bolívar/Su cre Umweltministerium 5 / 02.2024- 01.2029 7.300.610 Stärkung junger Führungskräfte für den Waldschutz Bolívar Botanical Garden of Cartagena “Guillermo Piñeres” 1 / 05.2025- 10.2026 124.929 Dekarbonisierung der städtischen Mobilität in Kolumbien (PROMOVIS II) Bogotá, Valle del Cauca APC - Präsidialagentur für internationale Zusammenarbeit, Transportministerium 3 / 10.2025- 10.2028 3.500.000 Green Jobs – Klimaschonende und beschäftigungsfördern de Kreislaufwirtschaft in Kolumbien (PREVEC III) Bogotá, Valle de Cauca APC - Präsidialagentur für internationale Zusammenarbeit, Transportministerium Umweltministerium, Handelsministerium 4 / 10.2025- 09.2029 10.400.000 Entwaldungsfreie und klimafreundliche Landnutzung (ProBosque II) Guaviare, Meta, Cauca, Caqueta, Landwirtschaftministe rium, Umweltministerium 3,5/ 11.2023- 07.2027 8.000.000 Schutz der Biodiversität durch Förderung nachhaltiger und entwaldungsfreier Lieferketten in Kolumbien (Biocadenas) Caquetá, Guaviare, Meta Umweltministerium, Landwirtschaftsminist erium 3 / 11.2025- 10.2028 5.500.000 Landschaftswiederhers tellung zur Friedensförderung in der kolumbianischen Massiv-Ökoregion Macizo Umweltministerium 16.100.000 Umsetzung der SDG- Agenda im Umweltbereich, Phase V (Politikbasierte Finanzierung) Auf Landesebe ne Finanzministerium (Ministerio de Hacienda y Crédito Público, MHCP), Planungsbehörde (Departamento Nacional de Planeación, DNP) 11/2024 - 05/2026 150.000.000 (Darlehen) Klimareformprogramm zur Umsetzung der NDC Auf Landesebe ne Finanzministerium (Ministerio de Hacienda y Crédito Público, MHCP), Planungsbehörde 12/2025 - vrsl. 12/2026 200.000.000 (Darlehen) 3 (Departamento Nacional de Planeación, DNP) Stärkung des nationalen Qualitätssystems SICAL zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (ARTICAL III) in Kolumbien Auf Landesebe ne, hauptsächli ch Bogotá Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus (MinCIT), Direktion für Regulierung Institutionen des nationalen Qualitätssystems SICAL (nationales Metrologieinstitut INM, Normungsinstitut ICONTEC, Akkreditierungsstelle ONAC) und Industrieverband ANDI 08/2024- 07/2027 1.200.000, davon 400.000 für den grünen Wasserstoffs ektor Anlage 2 zu Frage 6 der Kleinen Anfrage 21/6536: Vorhaben zur Unterstützung der Energiewende in Kolumbien im Auftrag der Bundesregierung, durchgeführt durch die GIZ Projektname Region / Departame nt* Projektpartner Projektdauer, Jahre/Projektanf ang und Projektende Projektvolu men in EUR P+ Transformative Energieprojekte in kolumbianischen Städten (SolER) Bogotá und Valle del Cauca* APC - Präsidialagentur für internationale Zusammenarbeit 3 / 01.2025 – 12.2027 4.000.000 Green Jobs – Klimaschonende und beschäftigungsförde rnde Kreislaufwirtschaft in Kolumbien (PREVEC III) Bogotá und Valle del Cauca* APC - Präsidialagentur für internationale Zusammenarbeit 4 / 10.2025 – 09.2029 10.400.000 Dekarbonisierung der städtischen Mobilität in Kolumbien (PROMOVIS II) Bogotá und Valle del Cauca* APC - Präsidialagentur für internationale Zusammenarbeit 3 / 11.2025 – 10.2028 3.500.000 Kolumbiens Klima-, Energie- und Biodiversitätsziele umsetzen und Wissensaustausch fördern Auf Landesebe ne Umweltministeriu m, Energieministeri um, Planungsbehörd e (DNP), Handels- und Industrieministeri um 5 / 11.2023 – 10.2028 11.500.000 Regionalvorhaben: Deutsche Unterstützung zur Green Transition in Lateinamerika und der Karibik (EUROCLIMA) Bogotá (nationale Ebene) Umweltministeriu m 11,5 / 08.2017 – 12.2028 Kolumbienant eil: 2.100.000 Regionalvorhaben: Innovationsregionen für eine gerechte Energiewende (IKI JET) La Guajira* und Cesar* Energieministeri um 4,75 / 04.2022 – 01.2027 Kolumbienant eil: 1.699.889 Globalvorhaben: Kreislaufwirtschaft etablieren (Go Circular) Atlántico*, Nariño* und Antioquia* Umweltministeriu m 4,5 / 07.2022 - 12.2026 Kolumbienant eil: 1.507.334 Projektname Region / Departame nt* Projektpartner Projektdauer, Jahre/Projektanf ang und Projektende Projektvolu men in EUR Globalvorhaben: Bildung (Build4Skills) Bogotá (nationale Ebene) APC - Präsidialagentur für internationale Zusammenarbeit 7,5 / 01.2021 – 06.2028 Kolumbienant eil: 1.197.501 Globalvorhaben Mobilize Net-Zero – Fazilität für die globale Verkehrswende Auf Landesebe ne Planungsbehörd e (Departamento Nacional de Planeación, DNP) 7 / 12/2022 – 01/30 Kolumbien Anteil: ca. 388.181 Globalvorhaben: E- Motion E-Mobilität und kohlenstoffarmer Transport (E- Motion) Auf Landesebe ne Planungsministe rium 4 / 12.2025 - 12.2029 Kolumbienant eil: 2.720.000 Globalvorhaben: weltweiter Markthochlauf von grünem Wasserstoff (H2Uppp), Phase II Auf Landesebe ne Energieministeri um 2,67 / 05.2024 – 12.2026 Kolumbienant eil: 1.100.000 Globalvorhaben Wasserstoffdiplomat ie (H2-diplo) Bogotá, Antioquia und Valle del Cauca* Energieministeri um 2,5 / 04.2024 – 10.2026 Kolumbienant eil: 1.285.714 Globalvorhaben: Schaffung langfristiger Wege zur Abkehr von fossilen Brennstoffen durch PtX (PtX Pathways) Auf Landesebe ne Energieministeri um 4.11.2020 – 31.12.2029 Kolumbienant eil: 500,000 Anlage 3 zu Frage 30 der Kleinen Anfrage 21/6536: Projekte zum Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft in Kolumbien Auftrag der Bundesregierung, durchgeführt durch GIZ Projektname H2Uppp, AkuaippaHy Project1 H2Uppp, Waawaata Green Hydrogen Hub PtX Pathways, Pilotprojekt eSAF2 Region La Guajira La Guajira Cartagena Projektpartner VIRIDI RE ENERTRAG and Colibri Energy Ecopetrol Projektdauer Oktober 2024 – September 2027 April 2026 – Dezember 2026 Juni 2026 – Juni 2028 Haushaltstitel HH-Titel – 6092 896 01 „Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft - Internationale Kooperation Wasserstoff“ HH-Titel – 6092 896 01 „Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft - Internationale Kooperation Wasserstoff“ IKI-Signatur: 20_I_289_Global_G_PtX Pathways Projektvolumen in Euro öffentlicher Anteil bis zu 200.000 öffentlicher Anteil bis zu 165.000 öffentlicher Anteil bis zu 350.000 Anzahl beteiligter Mitarbeitender in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) 0,2 VZÄ (GIZ) 0,3 VZÄ (GIZ) 0,5 VZÄ (GIZ) geplantes Exportvolumen nach Europa/ Deutschland noch nicht bekannt noch nicht bekannt noch nicht bekannt 1 Die über H2Upp geförderten Projekte AkuaippaHy Project und Waawaata Green Hydrogen Hub befinden sich in der Vormachbarkeitsphase, H2Uppp unterstützt die Entwicklung in der Frühphase durch verschiedene Studien. 2 Im Rahmen von Pathways to X hat die GIZ in Kolumbien eine Vereinbarung mit Ecopetrol zur Durchführung von Machbarkeits- und Ingenieurstudien in Cartagena und für eine Pilotanlage zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe unterzeichnet. Die GIZ wird spezialisiertes technisches Wissen und internationale Erfahrung im Bereich Power-to-X-Technologien einbringen.

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