Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit Kolumbien (Antwort zu Drs. 21/6536)
Text
Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit Kolumbien (Antwort zu Drs. 21/6536)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7218
21. Wahlperiode 16.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Luigi Pantisano,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6536 –
Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit
Kolumbien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Kolumbien haben im Juni
2023 eine bilaterale Klima- und Energiepartnerschaft (Alianza por el Clima y
una Transición Energética Justa) unterzeichnet. Die Partnerschaft soll
Kolumbien bei der Umsetzung seiner nationalen Klimaziele unterstützen,
insbesondere bei einer gerechten Energiewende sowie beim Schutz der Umwelt und
der Bewältigung des Klimawandels. Die Bundesregierung stellte Kolumbien
dafür bis zu 200 Mio. Euro an zusätzlicher Unterstützung in Aussicht (www.b
mz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/deutschland-kolumbien-vereinb
aren-klima-und-energiepartnerschaft-157084).
Kolumbien hat sich im Rahmen seiner aktualisierten nationalen Klimabeiträge
(NDC) das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 51 Prozent
gegenüber einem Business-as-usual-Szenario zu reduzieren, was unter
anderem den Ausstieg aus der Kohleerzeugung und eine Reduzierung der
Entwaldung beinhaltet. Gemäß der kolumbianischen Langzeitstrategie E2050 soll das
Land bis 2050 Treibhausgasneutralität erreichen (www.bmz.de/resource/blob/
206774/factsheet-p-kolumbien-de-05.pdf).
Die Partnerschaft soll die Klimaziele über eine intensivierte Zusammenarbeit
in den Handlungsfeldern Klimaschutz, gerechte Energiewende sowie Umwelt-
und Biodiversitätsschutz fördern. Im Mittelpunkt stehen ein verstärkter klima-
und energiepolitischer Dialog, die Förderung der Zusammenarbeit mit dem
Privatsektor, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft sowie eine verstärkte
Partizipation und verbesserte Zugangsmöglichkeiten für vulnerable
Bevölkerungsgruppen bei der gerechten Energiewende (www.bmz.de/resource/blob/20
6774/factsheet-p-kolumbien-de-05.pdf).
Deutschland hat seit 2004 über 115 Millionen Tonnen Steinkohle aus
Kolumbien importiert. Im Jahr 2025 waren es 4,4 Mio. Tonnen – fast 25 Prozent aller
Einfuhren (https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/43511/table/43
511-0002). Der vor allem für den Export wichtige Steinkohleabbau in
Kolumbien verursacht seit Jahrzehnten enorme Schäden an Mensch und Umwelt.
Kolumbianische Gerichte verurteilten die Tagebaubetreiber wiederholt wegen
Verstößen gegen Menschenrechte, Sozial- und Umweltnormen und stärkten
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Rechte vom Bergbau betroffener indigener und afrokolumbianischer
Gemeinden. Dennoch haben viele Betroffene bis heute gar nicht oder nur
unzureichend Wiedergutmachung erhalten, Umweltschäden wurden nicht behoben
und Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen kaum umgesetzt.
Ebenfalls nicht geregelt ist, wer für die sozialen und ökologischen Ewigkeitskosten
aufkommt, die der Steinkohlebergbau hinterlässt. Die meisten Tagebaue sollen
bis Ende der 2030er Jahre schließen – das Modell dafür liefern aktuell zwei
von Prodeco, einem Tochterunternehmen des Schweizer Bergbaukonzerns
Glencore, betriebene Tagebaue in Cesar. Die beiden Minen wurden im
Jahr 2021 vorzeitig geschlossen, bis heute ist jedoch nicht geregelt, wer für
die durch den dortigen Bergbau verursachten Schäden aufkommen muss – ein
umfassender Schließungsplan liegt bisher nicht vor (www.bundestag.de/resour
ce/blob/954322/WD-2-022-23-pdf.pdf).
Die Energiepolitik der bisherigen kolumbianischen Regierung von Präsident
Gustavo Petro schränkt die Nutzung von fossilen Energieträgern ein.
Gleichzeitig bleibt Kolumbien das Land mit den meisten dokumentierten Morden an
und Fällen von Verschwindenlassen von Umweltschützerinnen und
Umweltschützern weltweit, insbesondere wegen illegalen Bergbaus durch
unterschiedliche bewaffnete Gruppen, wobei ein Großteil der Opfer Mitglieder indigener
Gemeinschaften sind (https://globalwitness.org/en/press-releases/at-least-146-l
and-and-environmental-defenders-killed-or-disappeared-globally-in-2024/).
Die Lizenzvergabe für Steinkohle und Öl wurde weitestgehend ausgesetzt,
Fracking soll verboten werden. International unterstützt Kolumbien ein
Abkommen zum verpflichtenden Ausstieg aus dem Abbau fossiler Energieträger
und richtet dafür Ende April 2026 gemeinsam mit der Regierung der
Niederlande eine erste internationale Konferenz aus (https://fossilfueltreaty.org/first-i
nternational-conference). Durch Förderung von Solar- und Windkraft, der
Produktion grünen Wasserstoffs und Strukturwandelmaßnahmen in den
Steinkohleabbaugebieten soll die Energiewende vorangetrieben werden.
Gleichzeitig beabsichtigt die Regierung allerdings, den Abbau kritischer Rohstoffe für
die Energiewende voranzutreiben, insbesondere Kupfer, Nickel und Zink. Der
Abbau sog. Transition Minerals steht weltweit häufig im Zusammenhang mit
schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Und auch bei
Wind- und Solarkraftprojekten treten immer wieder soziale Landkonflikte auf.
Der enorme Bedarf an grüner Energie und Wasser für die Produktion grünen
Wasserstoffs könnte diese Konflikte verschärfen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist auf vielfältigen Ebenen beim Aufbau
einer Wasserstoffwirtschaft und dem Ausbau erneuerbarer Energien in
Kolumbien engagiert: Die deutsche Botschaft unterhält ein sogenanntes Wasserstoff-
Diplomatie-Büro, seit Anfang 2024 koordiniert eine hochrangige bilaterale
Steuerungsgruppe Wasserstoffkooperationen und über die
Subventionsprogramme der Bundesregierung H2Uppp und H2Global werden Projekte
kofinanziert (www.giz.de/de/projekte/h2-diplo-decarbonization-diplomacy). Die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) berät
Kolumbien beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, inklusive der
Herkunftszertifizierung grünen Wasserstoffs. Über die Deutschen Auslandshandelskammern
(AHK) wurden Umschulungen als Strukturwandelmaßnahme angeboten, und
die deutsche Botschaft fördert Dialogprozesse der Regierung Kolumbiens zu
Strukturwandel in den Steinkohleregionen (www.ahk-colombia.com/de/h2
uppp).
Für die fragestellende Fraktion ist nicht zu erkennen, inwieweit die
Bundesregierung in der energiepolitischen Zusammenarbeit und insbesondere der
Klimapartnerschaft mit Kolumbien eine wirksame Partizipation von Gemeinden
sicherstellt, auf die sich etwa der Steinkohlebergbau direkt auswirkt. Unklar
ist ebenfalls, ob die Bundesregierung direkt betroffene Gemeinden und von
Strukturwandel betroffene Tagebauarbeiterinnen und Tagebauarbeiter durch
Projekte direkt unterstützt, Abhilfe für die Schäden des Steinkohlebergbaus
leistet, für die auch Deutschland durch jahrzehntelange Steinkohleankäufe
Verantwortung trägt, oder Präventivmaßnahmen ergriffen hat, um neue
Menschen- und Umweltrechtsverstöße beim Ausbau Erneuerbarer, dem Abbau
kritischer Rohstoffe und dem Bau von Wasserstoffprojekten zu verhindern.
1. Welcher Betrag der bei Unterzeichnung der Klima- und
Energiepartnerschaft zugesagten Mittel wurde bis zum 31. Dezember 2025 ausgezahlt
(bitte nach Haushaltstitel und Haushaltsjahr in Euro auflisten)?
Bei der Unterzeichnung der Absichtserklärung der deutsch-kolumbianischen
bilateralen „Partnerschaft für Klima und eine gerechte Energiewende“ (Klima-
und Energiepartnerschaft = KEP) im Juni 2023 wurde eine verstärkte
Zusammenarbeit im Bereich Klima, Energiewende und Umweltschutz vereinbart. Es
wurden keine Mittel zugesagt. Zusagen erfolgen im Rahmen der regulären
Prozesse zur Mittelprogrammierung der Ressorts der Bundesregierung.
2. Welche konkreten Projekte werden im Rahmen der Klima- und
Energiepartnerschaft umgesetzt (bitte nach Projektname, Region, Projektpartner,
Projektdauer und Projektvolumen in Euro auflisten)?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
3. Bis zu welchem Datum ist die Finanzierung der Klima- und
Energiepartnerschaft vertraglich gesichert?
Es gibt keine vertragliche Grundlage für die Finanzierung der KEP. Sie basiert
auf einer gemeinsamen Absichtserklärung zwischen der deutschen
Bundesregierung und der kolumbianischen Regierung.
4. Existieren formalisierte Partizipationsformate für die Zivilgesellschaft
und betroffene Gemeinschaften im Rahmen der Klima- und
Energiepartnerschaft, und wenn ja, welche fanden zwischen 2023 und 2025 statt?
Beteiligungs- und Konsultationsformate sind regelmäßig Bestandteil der von
der Bundesregierung unterstützten Vorhaben, so auch im Rahmen der KEP. Es
handelt sich um viele unterschiedliche Formate, die hier nicht abschließend,
sondern nur exemplarisch dargestellt werden:
Als Teil der Unterstützung des kolumbianischen Umweltministeriums bei der
Aktualisierung der Nationalen Klimabeiträge (Nationally Determined
Contributions, NDC) wurden zwischen 2023 und 2025 regionale und sektorale
partizipative Formate zur Einbindung verschiedener gesellschaftlicher Akteure
gefördert. Diese richteten sich an zivilgesellschaftliche Organisationen, indigene
Völker, afrostämmige Gemeinschaften sowie Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene.
Zudem wurden 2024 und 2025 Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern
kolumbianischer Universitäten durchgeführt, um Beiträge des
Hochschulsektors zur Aktualisierung der NDC zu berücksichtigen. Ebenfalls 2025 wurden
drei regionale Workshops durchgeführt, in denen Beiträge verschiedener
lokaler Akteure erarbeitet wurden.
5. Plant die Bundesregierung eine Aufstockung der Mittel für die Klima-
und Energiepartnerschaft, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach
Haushaltstitel und Haushaltsjahr in Euro auflisten)?
Zur zukünftigen Ausgestaltung des BMZ-Haushalts können keine Aussagen
gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7218 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Welche Projekte der GIZ GmbH zur Unterstützung der Energiewende in
Kolumbien werden aktuell durchgeführt (bitte nach Projektnamen,
Region, Projektpartner, Projektdauer und Projektvolumen in Euro
auflisten)?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.*
7. Sind auf den Flächen, für die Raumordnungsverfahren mit deutscher
Unterstützung durchgeführt werden, Projekte im Bereich erneuerbare
Energien oder Wasserstoff geplant, und wenn ja, ist die Bundesregierung an
diesen Projekten direkt oder über die GIZ oder andere Organisationen
beteiligt?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass auf den
Flächen, in denen das aktuell einzige Projekt zu Raumordnungsverfahren mit
deutscher Unterstützung, „Paz Rural – Umsetzung des Mehrzweckkatasters zur
Förderung des Friedens in Kolumbien“ (siehe Antwort zu Frage 8) tätig ist,
konkrete Projekte im Bereich erneuerbare Energien oder Wasserstoff geplant sind.
Die Bundesregierung ist weder direkt noch über die GIZ GmbH oder andere
Durchführungsorganisationen an entsprechenden Maßnahmen in den
Projektgebieten des Vorhabens beteiligt.
8. Ist die Bundesregierung direkt oder über Durchführungsorganisationen
wie die GIZ GmbH an Raumordnungsverfahren und
Raumordnungsprojekten in Kolumbien beteiligt?
a) Wenn ja, in welchen Regionen?
b) Wenn ja, mit welchem Projektvolumen?
c) Wenn ja, werden in den Verfahren die Rechte indigener und
afrokolumbianischer Gemeinden sowie die Prozesse und Verfahren
indigener und afrokolumbianischer Gruppen zur Landverteilung und der
Bestimmung von rechtmäßigem Landbesitz berücksichtigt?
Die Fragen 8 bis 8c werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist über die GIZ GmbH mit dem in der Antwort zu
Frage 7 genannten Vorhaben „Paz Rural“ an Raumordnungsverfahren beteiligt.
Die Projektgebiete liegen in den Departamentos Meta, Caquetá und Valle del
Cauca. Das Projektvolumen beträgt 4 Mio. Euro. Ziel des Vorhabens ist die
Unterstützung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure bei der Umsetzung des
kolumbianischen Mehrzweckkatasters.
Die Berücksichtigung der Rechte sowie Beteiligung indigener und
afrokolumbianischer Gemeinschaften ist Bestandteil des Vorhabens.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7218 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen
oder Landkonflikten bei Steinkohleabbau mit Beteiligung deutscher
Unternehmen in Kolumbien, und wenn ja, welche?
10. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Beschwerden gegen deutsche
in Kolumbien aktive Unternehmen auf Grundlage des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gegeben, wenn ja, welche Maßnahmen hat das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jeweils
ergriffen (bitte nach Zeitpunkt der Beschwerde, Inhalt der Beschwerde,
Namen, Sektor und Ort des betroffenen Unternehmens, Stand der
Beschwerde und ergriffener Maßnahme durch das BAFA auflisten)?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2515 verwiesen. Der
Bundesregierung sind laufende Beschwerden des kolumbianischen
Opferverbands La Asamblea Campesina del Cesar por la Restitución de Tierras y el
Buen Vivir (Asamblea Campensina) und der Nichtregierungsorganisationen PAX
for Peace (PAX) und The Centre for Research on Multinational Corporations
(SOMO) gegen RWE AG und Uniper SE wegen möglicher Verstöße gegen die
OECD-Leitsätze bekannt. Darüber hinaus gehende eigene Erkenntnisse liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Seit 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches
Unternehmen im Anwendungsbereich des Gesetzes dazu verpflichtet, bestimmte
Menschenrechte und Umweltstandards innerhalb ihrer Lieferkette zu
adressieren. Das für die Kontrolle des LkSG zuständige Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird risikobasiert von Amts wegen sowie auf Antrag
tätig. Das BAFA erreichten ein Hinweis sowie ein Antrag mit Bezug zu dem
oben genannten Sachverhalt.
Der Antrag auf Tätigwerden stützt sich auf einen möglichen Landraub in einem
kolumbianischen Kohleabbaugebiet und eine mögliche Verbindung zu einem
deutschen Unternehmen. Die Prüfung der Beschwerde ist noch nicht
abgeschlossen. Entsprechend hat das BAFA noch keine gesicherten Erkenntnisse
und noch nicht über gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmen entschieden.
Deutsche Unternehmen sind, soweit der Bundesregierung bekannt, nicht
unmittelbar an Steinkohlebergbauprojekten in Kolumbien beteiligt, sondern treten
nur als Abnehmer von kolumbianischer Steinkohle in Erscheinung.
11. Sehen die Pläne und Vorhaben der Bundesregierung zur Unterstützung
der Energiewende in Kolumbien die Wiedergutmachung von
Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden vor, die im Zusammenhang mit
Steinkohle stehen, die nach Deutschland exportiert worden ist?
Die Bundesregierung sieht im Sinne der Fragestellung keine konkreten Pläne
oder Vorhaben vor, steht mit der kolumbianischen Regierung zu
Menschenrechtsthemen und zu den Bedingungen im Bergbau aber im regelmäßigen
Austausch.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Folgekosten des
kolumbianischen Steinkohleabbaus durch Umsiedlung, Enteignung,
Entschädigung, Gesundheitskosten, Renaturierung, etwa durch Studien (selbst
beauftragte Studien oder durch Dritte), wenn ja, welche, und wenn nein,
beabsichtigt die Bundesregierung die Beauftragung von Studien zu den
Folgeschäden?
Der Bundesregierung ist aus Dialogen mit Nichtregierungsorganisationen und
aus öffentlicher Berichterstattung bekannt, dass solche Folgekosten entstehen
können. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen
Erkenntnisse oder Studien zu Folgekosten des Steinkohlebergbaus in Kolumbien vor.
Es ist derzeit nicht beabsichtigt, solche Studien in Auftrag zu geben.
13. Sehen die Pläne und Vorhaben der Bundesregierung zur Unterstützung
der Energiewende in Kolumbien die Förderung alternativer
Einkommensprojekte für Betroffene vor, die Menschenrechtsverletzungen und
Umweltschäden durch den Steinkohlebergbau erlitten haben, und wenn
ja, welche (bitte nach Projektnamen, Region, Projektpartner,
Projektdauer, Haushaltstitel und Projektvolumen in Euro auflisten)
Die Bundesregierung fördert aktuell keine alternativen Einkommensprojekte im
Sinne der Fragestellung.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis über mögliche Schließungspläne des
Betreibers Glencore-Prodeco für die Steinkohle-Tagebaue La Jagua und
Calenturitas im Departamento Cesar, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, liegen der Bundesregierung eigene oder fremde
Einschätzungen dazu vor, ob die Pläne im Einklang mit der kolumbianischen
Gesetzgebung und Rechtsprechung stehen, und wenn ja, wie lauten
diese?
b) Wenn ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der
kolumbianischen Regierung für eine wirksame Beteiligung Betroffener
und der Zivilgesellschaft an der Erarbeitung von Schließungsplänen
ein?
c) Wenn ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die
Schließungspläne verbindliche Vorgaben zur Wiedergutmachung von
Schäden und zur Bereitstellung alternativer Einkommensquellen
machen?
d) Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis, ob der Betreiber
Glencore-Prodeco Schließungspläne für die beiden
Steinkohlekagebaue La Jagua und Calenturitas entwickelt hat, und wenn ja, welche?
Die Fragen 14 bis 14d werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen
aufgrund möglicher Schließungspläne und der potenziellen Folgen für die
Bevölkerung besorgt sind. Die Bundesregierung ist mit der kolumbianischen
Regierung zu Menschenrechtsthemen und zu den Bedingungen im Bergbau im
Austausch. Darüber hinaus gehende eigene Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung nicht vor.
15. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für Wiedergutmachung von
Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ein, die durch den
Steinkohleabbau in Kolumbien entstanden sind?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 13 verwiesen.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis des Verfassungsgerichtsurteils T‑029
vom Februar 2025 zu Partizipationsrechten Betroffener im
Zusammenhang mit Minenschließungen?
17. Unterstützt die Bundesregierung die kolumbianische Regierung bei der
Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils T‑029 vom Februar 2025?
a) Wenn ja, in welcher konkreten Form?
b) Wenn ja, wie hoch ist das Budget?
Fragen 16 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfassungsgerichtsurteil ist der Bundesregierung bekannt, vgl. zudem
auch Antwort zu Frage 11.
18. Hat sich die Bundesregierung gegenüber der kolumbianischen Regierung
für die vollständige und wirksame Umsetzung von Gerichtsurteilen in
Steinkohlebergbaugebieten eingesetzt?
a) Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
b) Wenn ja, gegenüber welchen Gesprächspartnern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
19. Unterhält die Bundesregierung direkten Kontakt zu Unternehmen, die in
Kolumbien Steinkohle abbauen, und wenn ja, zu welchen Unternehmen?
20. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, die in
Kolumbien Steinkohle abbauen, hatten Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre,
Ministerialbeamte, Botschaftsvertreter) seit 2021 Kontakt (bitte nach Jahr,
Ort, Anlass, Art und Thema des Kontakts, Namen und Funktion von
Unternehmensvertretung, Namen und Funktion von
Bundesregierungsvertretung auflisten)?
21. Hat die Bundesregierung gegenüber in Kolumbien Steinkohle
abbauenden Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und
Umweltstandards eingefordert?
a) Wenn ja, gegenüber welchen Unternehmen?
b) Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
c) Wenn ja, welche konkreten Standards wurden angesprochen?
Die Fragen 19 bis 21c werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist mit einzelnen Unternehmen zu Menschenrechtsthemen
und zu den Bedingungen im Bergbau in einem vertraulichen Austausch. Namen
einzelner Personen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt
werden. Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem
Parlament verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte
Dritter zu wahren. Zum Schutz der Grundrechte erfordert eine Veröffentlichung
dieser Angaben deswegen die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen
Unternehmen. Eine derartige Zustimmung wurde hier durch die Betroffenen nicht
erteilt.
Des Weiteren sind der Bundesregierung in Kolumbien keine deutschen
Unternehmen bekannt, die aktiv Steinkohle abbauen, entsprechend bestehen auch
keine Kontakte.
Die Aktivitäten deutscher Energieversorgungsunternehmen konzentrieren sich
auf den Import von Steinkohle aus Kolumbien. Der deutsche Kohleausstieg
(bis 2038 geplant) reduziert langfristig das Importvolumen. Kurzfristig bleibt
Kolumbien aber ein Lieferant für die noch laufenden Kohlekraftwerke.
22. Werden in von der Bundesregierung finanzierten oder unterstützten
Projekten Gewerkschaften aus den betroffenen Kohleregionen einbezogen?
Die Bundesregierung fördert über die nicht-staatliche
Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Projekts „Revitalisierung der Gewerkschaften für
Entwicklung und Demokratie in Lateinamerika“ Aktivitäten mit der
kolumbianischen Gewerkschaft der Kohlearbeiter (Sindicato de Trabajadores de la
Industria del Carbón, SINTRACARBON) und der kolumbianischen Nationalen
Gewerkschaft der Energiearbeiter (Sindicato Nacional de Trabajadores de la
Energia, SINTRAELECOL).
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Menschen- und
Umweltrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Abbau kritischer Rohstoffe
(Kupfer, Nickel, Zink, Lithium, seltene Erden) in Kolumbien?
a) Wenn ja, im Zusammenhang mit welchen Rohstoffen?
b) Wenn ja, in welchen Regionen?
Der Bundesregierung ist eine Vielzahl von Berichten über
Menschenrechtsverletzungen insbesondere im illegalen Bergbau im Zusammenhang mit dem
Abbau von kritischen Rohstoffen bekannt. Besonders betroffen sind die Regionen
Antioquia, Chocó, das Amazonasbecken sowie die Grenzregion zu Venezuela.
24. Fördert die Bundesregierung den Handel von in Kolumbien abgebauten
kritischen Mineralien mit Deutschland, und wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen und Instrumente?
25. Fördert die Bundesregierung deutsche Unternehmen, die am Abbau oder
Handel mit kritischen Mineralien aus Kolumbien beteiligt sind?
a) Wenn ja, welche Unternehmen werden gefördert?
b) Wenn ja, in welchem Umfang?
c) Wenn ja, über welche Förderinstrumente?
Die Fragen 24 bis 25c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung fördert keinen Handel von in Kolumbien abgebauten
kritischen Mineralien.
26. Plant die Bundesregierung, für den nationalen Rohstofffonds kritische
Mineralien aus Kolumbien anzukaufen oder den Ankauf durch
Privatunternehmen zu fördern?
a) Wenn ja, um welche Mineralien handelt es sich?
b) Wenn ja, in welchem Umfang?
Die Fragen 26 bis 26b werden zusammen beantwortet.
Der nationale Rohstofffonds ist nicht darauf ausgerichtet, kritische Mineralien
direkt anzukaufen oder den Rohstoffeinkauf privater Unternehmen zu fördern.
Stattdessen beteiligt sich der Bund über den Fonds an Unternehmen und
Projekten zur Rohstoffförderung, -verarbeitung und zum Recycling, um die
Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu sichern., bisher jedoch nicht in Kolumbien.
27. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in Kolumbien
involviert?
Die Bundesregierung verfügt über keine verbindliche Übersicht über sämtliche
deutsche Unternehmen, die in Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in
Kolumbien involviert sind.
28. Unterstützt die Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer
deutsche Unternehmen bei Projekten zur Erzeugung von
Wasserstoffprojekten in Kolumbien, und wenn ja, in welcher Art und Weise?
Die Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer (AHK
Kolumbien) ist Implementierungspartnerin des H2Uppp-Programms in Kolumbien und
unterstützt deutsche Unternehmen sowie relevante Akteure bei der Anbahnung
und Entwicklung von Projekten im Bereich grüner Wasserstoff und dessen
Derivate.
Die AHK Kolumbien ist insbesondere für die Umsetzung der Grünen
Wasserstoff- und Derivate-Tische verantwortlich. Diese Formate bringen
kolumbianische und deutsche Akteure aus dem Wasserstoffökosystem zusammen, um
regulatorische, technische und marktbezogene Fragestellungen zu diskutieren,
bestehende Hemmnisse für die Entwicklung von Projekten zu identifizieren
und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. Gleichzeitig dienen die Formate
dazu, Erfahrungen deutscher Projektentwickler und Technologieanbieter
sichtbar zu machen, den Austausch mit kolumbianischen Institutionen und
Unternehmen zu fördern und konkrete Synergien zwischen beiden Märkten zu
identifizieren. Darüber hinaus unterstützt die AHK Kolumbien im Rahmen von
H2Uppp die Vernetzung zwischen Unternehmen, Institutionen und
Projektentwicklern durch Matchmaking-Aktivitäten, bilaterale Gespräche,
Delegationsreisen, Informationsformate und weitere Maßnahmen zur Markt- und
Projektanbahnung.
29. Unterstützt die Bundesregierung über die GIZ GmbH die Entwicklung
eines Zertifizierungsprozesses für grünen Wasserstoff in Kolumbien?
a) Wenn ja, welche kolumbianischen Partner sind beteiligt?
b) Wenn ja, welche konkreten Leistungen erbringt die GIZ?
c) Wenn ja, umfasst das Zertifikat die Prüfung von
Menschenrechtsstandards?
Die Fragen 29 bis 29c werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt über die GIZ die Entwicklung von Grundlagen
und Kapazitäten für die Zertifizierung von grünem Wasserstoff in Kolumbien.
Zu den Partnern gehören insbesondere das kolumbianische Ministerium für
Bergbau und Energie (Ministerio de Minas y Energía), das Umweltministerium
(Ministerio de Ambiente y Desarrollo Sostenible) sowie der Netzbetreiber XM.
Darüber hinaus werden weitere öffentliche und private Akteure des
Wasserstoffsektors in entsprechende Dialog- und Schulungsmaßnahmen einbezogen.
Die GIZ unterstützt im Auftrag der Bundesregierung die Entwicklung von
Zertifizierungsansätzen für grünen Wasserstoff in Kolumbien insbesondere durch
technische Beratung, Studien und Schulungen. Hierzu zählen unter anderem:
• die Erstellung von Studien zu Zertifizierungssystemen sowie sozialen und
ökologischen Aspekten;
• Schulungen zu europäischen Anforderungen an die Zertifizierung von
Wasserstoff, insbesondere hinsichtlich des Nachweises der RFNBO-
Konformität;
• der fachliche Austausch mit der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank
(IDB) im Rahmen des CertHiLAC-Prozesses zur Entwicklung eines
Zertifizierungsansatzes für grünen Wasserstoff in Lateinamerika und der Karibik.
Die GIZ GmbH unterstützt im Auftrag der Bundesregierung Studien und
Qualifizierungsmaßnahmen, die neben Umweltaspekten auch soziale Standards
berücksichtigen. Hierzu zählen unter anderem Anforderungen in den Bereichen
Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Beteiligung und Information
betroffener Interessengruppen, Schutz indigener Gemeinschaften, Umgang mit
Umsiedlungen sowie soziale Folgenabschätzungen. Die konkrete Ausgestaltung
möglicher Zertifizierungssysteme oder Zertifikate und die Festlegung der
jeweils anzuwendenden Kriterien obliegen jedoch den hierfür zuständigen
nationalen Institutionen und Standardsetzern. Die GIZ GmbH unterstützt den
fachlichen Austausch und den Aufbau entsprechender Kapazitäten, entwickelt
jedoch kein eigenes Zertifizierungssystem.
30. Welche konkreten Projekte unterstützt die Bundesregierung über die GIZ
GmbH zum Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft in Kolumbien
(bitte nach Projektnamen, Region, Projektpartner, Projektdauer,
Haushaltstitel, Projektvolumen in Euro und Anzahl beteiligter Mitarbeitender,
geplantem Exportvolumen nach Europa/ bzw. Deutschland auflisten)?
Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7218 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
31. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen
oder Landkonflikten bei Wasserstoffprojekten mit deutscher Beteiligung
in Kolumbien, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/557 verwiesen. Darüber
hinaus gehende eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
32. Sehen die Förderinstrumente der Bundesregierung für
Wasserstoffprojekte Vorgaben zum Schutz von Menschenrechten vor?
a) Wenn ja, welche konkret?
b) Wenn ja, sind diese rechtsverbindlich?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 32 bis 32c werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist in ihrer internationalen Zusammenarbeit
menschenrechtlichen Standards verpflichtet. Die staatlichen
Durchführungsorganisationen haben dazu u. a. menschenrechtliche Beschwerdemechanismen
eingerichtet, die sich an international etablierten Standards orientieren. Zu diesen zählt
zum Beispiel Zugänglichkeit. Beschwerdemechanismen müssen weiterhin auch
für marginalisierte und benachteiligte Menschen zugänglich sein, wie zum
Beispiel Menschen mit Behinderungen oder in Armut lebende Menschen.
33. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Projekte im Bereich erneuerbare Energien in Kolumbien
involviert (bitte auch ausschließlich privatwirtschaftlich finanzierte
Unternehmen auflisten)?
Der Bundesregierung liegt keine Übersicht über sämtliche deutsche
Unternehmen vor, die in Kolumbien im Bereich erneuerbarer Energien in Projekte
involviert sind.
34. Welche konkreten Unterstützungsleistungen bietet die Deutsch-
Kolumbianische Industrie- und Handelskammer deutschen Unternehmen bei
Projekten im Bereich erneuerbare Energien in Kolumbien?
Die Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer (AHK
Kolumbien) unterstützt deutsche Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien
insbesondere durch Marktinformation, Vernetzung mit relevanten öffentlichen und
privaten Akteuren sowie durch die Schaffung von Dialogformaten zur
Identifizierung und Bearbeitung konkreter Markt- und Projektbarrieren. Ein Beispiel
hierfür ist die von der AHK Kolumbien unterstützte Abstimmung zwischen
deutschen Unternehmen des Strom- und Erneuerbare-Energien-Sektors und der
kolumbianischen Planungsbehörde UPME. In diesem Rahmen wurden Fragen
zur Netzanschlussfähigkeit, Transportkapazität, Kurzschlussleistung und zu
regulatorischen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Entwicklung von
Erneuerbare-Energien-Projekten erörtert. Die AHK übernimmt dabei eine
vermittelnde Rolle, indem sie Anliegen deutscher Unternehmen bündelt, den direkten
Austausch mit zuständigen Institutionen ermöglicht und zur Identifizierung
gemeinsamer Lösungsansätze beiträgt. Darüber hinaus unterstützt die AHK
deutsche Unternehmen durch Matchmaking, bilaterale Gespräche, Delegations- und
Informationsformate sowie durch die Begleitung beim Aufbau von Kontakten
zu potenziellen Partnern, Behörden und weiteren Marktakteuren in Kolumbien.
35. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen
oder Landkonflikten bei Projekten im Bereich erneuerbare Energien mit
deutscher Beteiligung in Kolumbien?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/557 verwiesen. Darüber
hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
36. Sehen die Förderinstrumente der Bundesregierung für Projekte im
Bereich erneuerbare Energien Vorgaben zum Schutz von Menschenrechten
vor?
a) Wenn ja, welche konkret?
b) Wenn ja, sind diese rechtsverbindlich?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 36 bis 36c werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
37. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die aktuelle Haltung der
größeren politischen Parteien des Landes zum Friedensprozess sowie
hinsichtlich einer menschenrechtsbasierten Innenpolitik, und wenn ja,
welche?
Es wird auf öffentlich zugängliche Informationen der Parteien bzw. ihrer
Spitzenkandidaten verwiesen: www.centrodemocratico.com/; www.presidenteivanc
epeda.com/plan-de-gobierno; https://defensoresdelapatria.com/.
38. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu
vor, welche Auswirkungen die Ergebnisse der Parlamentswahlen am
8. März 2026 auf die bilaterale Zusammenarbeit mit Kolumbien im
Zusammenhang des Schutzes der Menschenrechte haben, und wenn ja, wie
lauten diese?
Die Deutsche Botschaft Bogotà führt regelmäßig Gespräche und nimmt an
Veranstaltungen mit Kongressabgeordneten unterschiedlicher Parteien teil. Der am
8. März 2026 gewählte kolumbianische Kongress wird erstmals am 20. Juli
2026 zusammentreten. Die bilaterale Zusammenarbeit mit Kolumbien erfolgt in
erster Linie auf Regierungsebene. Unmittelbare Auswirkungen der
Parlamentswahlen auf die bilaterale Zusammenarbeit sind daher nicht zu erwarten.
39. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
Maßnahmen im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit im Kontext der
Energiewende einen Beitrag zur Wahrung der Menschenrechte leisten?
Alle Maßnahme im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit werden immer
auch unter dem Blickwinkel der Einhaltung der Menschenrechte geprüft.
Zudem sind Menschenrechte ein fester Bestandteil der Dialogformate mit der
kolumbianischen Regierung und anderer Partner vor Ort.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
1
Anlage 1 zu Frage 2 der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6536: Projekte der bilateralen
staatlichen Zusammenarbeit im Auftrag der Bundesregierung im Rahmen der Klima-
und Energiepartnerschaft (KEP)
Projektname Region /
Departam
ent*
Projektpartner Jahre/
Projektda
uer
Projektvolu
men in EUR
Bilaterale
Energiepartnerschafte
n; BMWE
(Anbahnungs-
Komponente)
Auf
Landesebe
ne
Energieministerium 2 /
01.2025-
Ende offen
Leistungen in
Höhe von ca
150.000 EUR
für die
Projektzeit
2024 bis Mai
2026
P+ Transformative
Energieprojekte in
kolumbianischen
Städten (SolER)
Bogotá und
Valle del
Cauca*
APC -
Präsidialagentur für
internationale
Zusammenarbeit
3 /
01.2025-
12.2027
4.000.000
Unterstützung
Kolumbiens bei der
Umsetzung seiner
Klima-, Energie- und
Biodiversitätsziele
Auf
Landesebe
ne
Umweltministerium,
Energieministerium,
Planungsbehörde
(Departamento
Nacional de
Planeación, DNP),
Handels- und
Industrieministerium,
Institute for
Hydrology,
Meteorology and
Environmental
Studies (IDEAM)
5 /
11.2023-
10.2028
11.500.000
Unterstützung der
sozial gerechten
Energiewende,
Klimaresilienz und
Ernährungssicherheit
in Kolumbien durch die
Einführung integrativer
Photovoltaiksysteme
für die Landwirtschaft
(JET-AgriSOL)
La Guajira,
Cesar,
Caquetá,
Valle del
Cauca und
Regionen
für
Kaffeeanb
au
Landwirtschaftsminist
erium,
Umweltministerium,
Energieministerium
8 /
11.2024-
12.2032
13.923.355,9
9
Lokale Wege zum
Ausstieg aus der Kohle
(CoL-JT)
César,
Magdalena
European University
of Flensburg, Center
of Studies for Social
Justice Tierra Digna
3 /
03.2025-
02.2028
28.177,48
Schutz von Meeren und
Küstenökosystemen
vor Geisternetzen und
Meeresmüll
Chocó Fundación para la
Investigación y
Conservacion
Biológica Marina
ecomares
1 /
08.2025-
08.2026
78.217,70
2
Resilientes
Management
strategischer
Ökosysteme und der
Biodiversität in
Kolumbiens Pazifik-
und Karibikregionen
Chocó,
San
Andrés und
Providenci
a,
Bolívar/Su
cre
Umweltministerium 5 /
02.2024-
01.2029
7.300.610
Stärkung junger
Führungskräfte für den
Waldschutz
Bolívar Botanical Garden of
Cartagena “Guillermo
Piñeres”
1 /
05.2025-
10.2026
124.929
Dekarbonisierung der
städtischen Mobilität in
Kolumbien
(PROMOVIS II)
Bogotá,
Valle del
Cauca
APC -
Präsidialagentur für
internationale
Zusammenarbeit,
Transportministerium
3 /
10.2025-
10.2028
3.500.000
Green Jobs –
Klimaschonende und
beschäftigungsfördern
de Kreislaufwirtschaft
in Kolumbien (PREVEC
III)
Bogotá,
Valle de
Cauca
APC -
Präsidialagentur für
internationale
Zusammenarbeit,
Transportministerium
Umweltministerium,
Handelsministerium
4 /
10.2025-
09.2029
10.400.000
Entwaldungsfreie und
klimafreundliche
Landnutzung
(ProBosque II)
Guaviare,
Meta,
Cauca,
Caqueta,
Landwirtschaftministe
rium,
Umweltministerium
3,5/
11.2023-
07.2027
8.000.000
Schutz der Biodiversität
durch Förderung
nachhaltiger und
entwaldungsfreier
Lieferketten in
Kolumbien
(Biocadenas)
Caquetá,
Guaviare,
Meta
Umweltministerium,
Landwirtschaftsminist
erium
3 /
11.2025-
10.2028
5.500.000
Landschaftswiederhers
tellung zur
Friedensförderung in
der kolumbianischen
Massiv-Ökoregion
Macizo Umweltministerium 16.100.000
Umsetzung der SDG-
Agenda im
Umweltbereich, Phase
V (Politikbasierte
Finanzierung)
Auf
Landesebe
ne
Finanzministerium
(Ministerio de
Hacienda y Crédito
Público, MHCP),
Planungsbehörde
(Departamento
Nacional de
Planeación, DNP)
11/2024 -
05/2026
150.000.000
(Darlehen)
Klimareformprogramm
zur Umsetzung der
NDC
Auf
Landesebe
ne
Finanzministerium
(Ministerio de
Hacienda y Crédito
Público, MHCP),
Planungsbehörde
12/2025 -
vrsl.
12/2026
200.000.000
(Darlehen)
3
(Departamento
Nacional de
Planeación, DNP)
Stärkung des
nationalen
Qualitätssystems
SICAL zur Förderung
der Kreislaufwirtschaft
(ARTICAL III) in
Kolumbien
Auf
Landesebe
ne,
hauptsächli
ch Bogotá
Ministerium für
Handel, Industrie und
Tourismus (MinCIT),
Direktion für
Regulierung
Institutionen des
nationalen
Qualitätssystems
SICAL (nationales
Metrologieinstitut
INM,
Normungsinstitut
ICONTEC,
Akkreditierungsstelle
ONAC) und
Industrieverband
ANDI
08/2024-
07/2027
1.200.000,
davon
400.000 für
den grünen
Wasserstoffs
ektor
Anlage 2 zu Frage 6 der Kleinen Anfrage 21/6536: Vorhaben zur Unterstützung der
Energiewende in Kolumbien im Auftrag der Bundesregierung, durchgeführt durch die
GIZ
Projektname Region /
Departame
nt*
Projektpartner Projektdauer,
Jahre/Projektanf
ang und
Projektende
Projektvolu
men in EUR
P+ Transformative
Energieprojekte in
kolumbianischen
Städten (SolER)
Bogotá und
Valle del
Cauca*
APC -
Präsidialagentur
für internationale
Zusammenarbeit
3 / 01.2025 –
12.2027
4.000.000
Green Jobs –
Klimaschonende
und
beschäftigungsförde
rnde
Kreislaufwirtschaft
in Kolumbien
(PREVEC III)
Bogotá und
Valle del
Cauca*
APC -
Präsidialagentur
für internationale
Zusammenarbeit
4 / 10.2025 –
09.2029
10.400.000
Dekarbonisierung
der städtischen
Mobilität in
Kolumbien
(PROMOVIS II)
Bogotá und
Valle del
Cauca*
APC -
Präsidialagentur
für internationale
Zusammenarbeit
3 / 11.2025 –
10.2028
3.500.000
Kolumbiens Klima-,
Energie- und
Biodiversitätsziele
umsetzen und
Wissensaustausch
fördern
Auf
Landesebe
ne
Umweltministeriu
m,
Energieministeri
um,
Planungsbehörd
e (DNP),
Handels- und
Industrieministeri
um
5 / 11.2023 –
10.2028
11.500.000
Regionalvorhaben:
Deutsche
Unterstützung zur
Green Transition in
Lateinamerika und
der Karibik
(EUROCLIMA)
Bogotá
(nationale
Ebene)
Umweltministeriu
m
11,5 / 08.2017 –
12.2028
Kolumbienant
eil: 2.100.000
Regionalvorhaben:
Innovationsregionen
für eine gerechte
Energiewende (IKI
JET)
La Guajira*
und Cesar*
Energieministeri
um
4,75 / 04.2022 –
01.2027
Kolumbienant
eil: 1.699.889
Globalvorhaben:
Kreislaufwirtschaft
etablieren (Go
Circular)
Atlántico*,
Nariño* und
Antioquia*
Umweltministeriu
m
4,5 / 07.2022 -
12.2026
Kolumbienant
eil:
1.507.334
Projektname Region /
Departame
nt*
Projektpartner Projektdauer,
Jahre/Projektanf
ang und
Projektende
Projektvolu
men in EUR
Globalvorhaben:
Bildung
(Build4Skills)
Bogotá
(nationale
Ebene)
APC -
Präsidialagentur
für internationale
Zusammenarbeit
7,5 / 01.2021 –
06.2028
Kolumbienant
eil: 1.197.501
Globalvorhaben
Mobilize Net-Zero –
Fazilität für die
globale
Verkehrswende
Auf
Landesebe
ne
Planungsbehörd
e (Departamento
Nacional de
Planeación,
DNP)
7 / 12/2022 –
01/30
Kolumbien
Anteil:
ca. 388.181
Globalvorhaben: E-
Motion E-Mobilität
und
kohlenstoffarmer
Transport (E-
Motion)
Auf
Landesebe
ne
Planungsministe
rium
4 / 12.2025 -
12.2029
Kolumbienant
eil: 2.720.000
Globalvorhaben:
weltweiter
Markthochlauf von
grünem Wasserstoff
(H2Uppp), Phase II
Auf
Landesebe
ne
Energieministeri
um
2,67 / 05.2024 –
12.2026
Kolumbienant
eil:
1.100.000
Globalvorhaben
Wasserstoffdiplomat
ie (H2-diplo)
Bogotá,
Antioquia
und Valle
del Cauca*
Energieministeri
um
2,5 / 04.2024 –
10.2026
Kolumbienant
eil: 1.285.714
Globalvorhaben:
Schaffung
langfristiger Wege
zur Abkehr von
fossilen
Brennstoffen durch
PtX (PtX Pathways)
Auf
Landesebe
ne
Energieministeri
um
4.11.2020 –
31.12.2029
Kolumbienant
eil:
500,000
Anlage 3 zu Frage 30 der Kleinen Anfrage 21/6536: Projekte zum Aufbau einer grünen
Wasserstoffwirtschaft in Kolumbien Auftrag der Bundesregierung, durchgeführt durch
GIZ
Projektname H2Uppp, AkuaippaHy
Project1
H2Uppp, Waawaata
Green Hydrogen Hub
PtX Pathways,
Pilotprojekt eSAF2
Region La Guajira La Guajira Cartagena
Projektpartner VIRIDI RE ENERTRAG and
Colibri Energy
Ecopetrol
Projektdauer Oktober 2024 –
September 2027
April 2026 –
Dezember 2026
Juni 2026 – Juni 2028
Haushaltstitel HH-Titel – 6092 896
01
„Wasserstoffstrategie
Außenwirtschaft -
Internationale
Kooperation
Wasserstoff“
HH-Titel – 6092 896
01
„Wasserstoffstrategie
Außenwirtschaft -
Internationale
Kooperation
Wasserstoff“
IKI-Signatur:
20_I_289_Global_G_PtX
Pathways
Projektvolumen in
Euro
öffentlicher Anteil bis
zu 200.000
öffentlicher Anteil bis
zu 165.000
öffentlicher Anteil bis zu
350.000
Anzahl beteiligter
Mitarbeitender in
Vollzeitäquivalenten
(VZÄ)
0,2 VZÄ (GIZ) 0,3 VZÄ (GIZ) 0,5 VZÄ (GIZ)
geplantes
Exportvolumen
nach Europa/
Deutschland
noch nicht bekannt noch nicht bekannt noch nicht bekannt
1 Die über H2Upp geförderten Projekte AkuaippaHy Project und Waawaata Green Hydrogen Hub
befinden sich in der Vormachbarkeitsphase, H2Uppp unterstützt die Entwicklung in der Frühphase
durch verschiedene Studien.
2 Im Rahmen von Pathways to X hat die GIZ in Kolumbien eine Vereinbarung mit Ecopetrol zur
Durchführung von Machbarkeits- und Ingenieurstudien in Cartagena und für eine Pilotanlage zur
Herstellung synthetischer Kraftstoffe unterzeichnet. Die GIZ wird spezialisiertes technisches Wissen
und internationale Erfahrung im Bereich Power-to-X-Technologien einbringen.
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit Kolumbien (Antwort)