Schriftliche Frage 227 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Sind der Bundesregierung die in einer aktuellen Studie dokumentierten Vorwürfe, wonach von der KfW finanzierte Projekte in Indonesien, Mexik…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
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Schriftliche Frage 227 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Sind der Bundesregierung die in einer aktuellen Studie dokumentierten Vorwürfe, wonach von der KfW finanzierte Projekte in Indonesien, Mexik…
Frage 227 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke):
Sind der Bundesregierung die in einer aktuellen Studie dokumentierten Vorwürfe, wonach von der KfW finanzierte Projekte in Indonesien, Mexiko und Tansania zu Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen lokale Gemeinschaften geführt haben und zugleich strukturelle Defizite in den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten der KfW offenlegen, bekannt, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus (https://rightsindev elopment.org/wp-content/uploads/securepdfs/Kf W-Irresponsible-Bankingv3.pdf)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 8. Oktober 2025:
Die Bundesregierung nimmt die Kritik in dem oben genannten Bericht ernst und hat mit den Autoren bereits ein Gespräch hierzu geführt sowie die KfW zur Klärung der Vorwürfe um Stellungnahme gebeten. Die KfW weist die in dem Bericht gezogenen Schlussfolgerungen zurück. Die Kritik bezüglich des Beschwerdemechanismus sei bekannt und dessen Überarbeitung befinde sich bereits seit 2024 in der Umsetzung. Die KfW Entwicklungsbank hat darüber hinaus wiederholt Dialogbereitschaft gegenüber der Zivilgesellschaft signalisiert. Die Bundesregierung teilt grundsätzlich die Einschätzung der KfW und begrüßt die Bereitschaft der KfW, weiter an einer Optimierung der Verfahren zu arbeiten. Die Bundesregierung führt den dafür initiierten Dialog – auch mit der Zivilgesellschaft – zur Optimierung menschenrechtlicher Beschwerdemechanismen transparent und aktiv fort. Die KfW Entwicklungsbank wendet die einschlägigen Standards der Weltbankgruppe an und bezieht den „Menschenrechtsleitfaden“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) ein, der Repression von vulnerablen Gruppen und Personen, die die Menschenrechte verteidigen, adressiert. Die KfW unterstützt ihre Partner umfassend bei der Erstellung von Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudien sowie den damit verbundenen Managementplänen und prüft diese intensiv. Der Beschwerdemechanismus der KfW Entwicklungsbank wird derzeit unter Einbezug zivilgesellschaftlicher Akteure überarbeitet. Gleichzeitig ist die Übernahme von Verantwortung durch den Partner leitendes Motiv einer gleichberechtigten Zusammenarbeit.
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