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Entwicklungsfinanzierung in Tansania - Gewalt gegen indigene Maasai infolge von deutschem Naturschutz, Klimaschutz und Tourismus (Antwort zu Drs. 21/7592)

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 21/8222 · Antwort · Original ↗

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Entwicklungsfinanzierung in Tansania - Gewalt gegen indigene Maasai infolge von deutschem Naturschutz, Klimaschutz und Tourismus (Antwort zu Drs. 21/7592) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8222 21. Wahlperiode 25.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7592 – Entwicklungsfinanzierung in Tansania – Gewalt gegen indigene Maasai infolge von deutschem Naturschutz, Klimaschutz und Tourismus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit mehreren Jahren berichten internationale Medien, Menschenrechtsorganisationen und lokale Gemeinschaften in Nordtansania über gewaltsame Vertreibungen von indigenen Maasai aus angestammten Gebieten (https://taz.de/Vert reibung-von-Maasai-in-Tansania/!5991870/). Diese Vorgänge stehen im Zusammenhang mit Naturschutzinitiativen, Tourismusentwicklungen und neuerdings auch mit Projekten im Bereich der CO2-Kompensation („carbon credits“; https://registry.verra.org/app/projectDetail/VCS/4924), mit dem deutsche Automobilkonzerne wie die Volkswagen AG Klimaschutz nachzuweisen gedenken (www.survivalinternational.de/nachrichten/14518). Besonders betroffen sind Gebiete im Umfeld der Ngorongoro Conservation Area (NCA) sowie der Region Loliondo, in denen immer wieder Zwangsumsiedlungen, Einschränkungen von Weiderechten und strukturelle Gewalt durch staatliche und private Akteure dokumentiert wurden (https://taz.de/Maasai-in- Tansania/!6014783/). Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist der bedeutendste bilaterale Geldgeber in diesem Risikobereich. Es gibt an, in Tansania aktuell Projekte im Bereich Naturschutz in Tansania in einer Größenordnung von etwa 145 Mio. Euro zu finanzieren (www.transpare nzportal.bund.de/de/detailsuche?country=TZ&project_status=running&sector s=41&tab=list). Beispielhaft für die Beteiligung an diesem strukturellen und langfristigen Prozess stehen die Pläne des World Wide Fund For Nature (WWF) Deutschland unter dem BMZ-finanzierten Projekt „Unganisha“. Mit dessen Unterstützung sollen allein im Norden Tansanias im Rahmen der zwei Projektphasen (2018 bis 2035) Schutzgebiete in einer Größenordnung von 1,42 Millionen Hektar ausgewiesen werden. Für derartige Projektpläne finanziert das BMZ auch systematisch staatliche Stellen. Die finanzierten Behörden wie das Ministry of Natural Resources and Tourism (MNRT), die Tanzania National Parks (TANAPA) und die Tanzania Wildlife Management Authority (TAWA) sind mittlerweile paramilitärisch aufgestellt und stehen nachweislich in engem Zusammenhang mit gewaltsa- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. men Vertreibungen, willkürlicher Beschlagnahmung von Herden und wiederholten Repressionen gegen die Maasai (siehe beispielsweise verschiedene MI- SA-Newsletter [MISA = Maasai International Solidarity Alliance]: www.misa solidarity.org/newsletter). Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben die Maasai eine Vision von Naturschutz erarbeitet, welche die Koexistenz von Wildtieren mit den Weidetieren der Maasai ins Zentrum stellt („Maasai Conservation Vision“, www.mis asolidarity.org/our-conservation-vision). Diese wurde auch der Bundesregierung mehrfach mit der Bitte um Aufnahme in ihre Förderprogramme und Finanzierungen vorgelegt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang deutsche Finanzierungsinstrumente, insbesondere über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH), Projekte unterstützen, die – direkt oder indirekt – zu solchen Menschenrechtsverletzungen beitragen oder Akteure stärken, die an den Vertreibungen beteiligt sind. Ferner ist fraglich, wie die völkerrechtlich verbindliche Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation zu den Rechten indigener Völker berücksichtigt und angewendet wird. Obwohl zivilgesellschaftliche Organisationen und insbesondere die Maasai selbst seit längerer Zeit versuchen, Transparenz über diese Finanzierungen zu erhalten, blieben Fragen zu Projektstandorten, Projektaktivitäten, Fördervolumina, Partnerorganisationen und menschenrechtlichen Risikoanalysen bisher unbeantwortet.  1. Welche Finanzierungen im Bereich Naturschutz, Klima, Biodiversität, Forstwirtschaft, nachhaltige Landnutzung oder Tourismusentwicklung wurden seit 2016 in Tansania getätigt (bitte nach Projektname, Themenschwerpunkt, Laufzeit und Fördervolumen auflisten, auch Fondsfinanzierungen mit auflisten)?  2. In welchen Regionen und Distrikten Tansanias befinden sich die in Frage 1 genannten Projekte jeweils (bitte nach Projekt, Region, Distrikt und konkretem Durchführungsgebiet aufschlüsseln)?  3. Welche der in Frage 1 genannten Projekte umfassen Aktivitäten zur Ausweisung, Erweiterung oder Verwaltung von Schutzgebieten, Wildlife Corridors, Wildlife Management Areas (WMAs), Forest Reserves oder vergleichbaren Flächenschutzinstrumenten?  4. Welche staatlichen Institutionen und privaten Unternehmen, Stiftungen, NGOs sowie internationalen Organisationen sind an den in Frage 1 genannten Projekten als Co-Finanzierer und bzw. oder in der Implementierung beteiligt (bitte nach Projekt aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Für Vorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) können die erbetenen Informationen zu staatlichen Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der KfW Entwicklungsbank über das BMZ‑ Transparenzportal recherchiert werden https://www.transparenzportal.bund.de/de/. Für Vorhaben privater bzw. nichtstaatlicher Träger (insbesondere Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen, private Unternehmen und kirchliche Träger) liegen dort ebenfalls detaillierte Angaben unter anderem zu Projektname, Themenschwerpunkt, Laufzeit und Fördervolumen vor. Diese Vorhaben unterliegen keiner direkten Steuerung der Bundesregierung. Die für die Fragen 1 bis 4 relevanten Informationen können im BMZ‑ Transparenzportal über die Detailsuche wie folgt ermittelt werden: • Unter „Länder und Regionen“ ist das Partnerland Tansania auszuwählen, damit alle bilateralen Maßnahmen angezeigt werden. Für die Anzeige regionaler Vorhaben mit Aktivitäten in Tansania ist die Region „Afrika“ auszuwählen, die Option „nur regionale Maßnahmen anzeigen“ zu aktivieren und in der „Freitextsuche“ der Begriff „Tansania“ einzugeben. • Im Bereich „Laufzeit“ kann über die Felder „Gestartet zwischen“ bzw. „Laufend zwischen“ der Zeitraum ab 2016 eingestellt werden. • Im Abschnitt „Themen“ (Unterpunkt „Sektoren“) können einschlägige Sektoren, etwa im Bereich Umweltschutz und nachhaltige Landnutzung, angewählt werden. • Im Bereich „Partner“ (Unterpunkte „Durchführungsorganisation: Organisationsart“ und „Durchführungsorganisation: Name“) können insbesondere GIZ und KfW Entwicklungsbank ausgewählt werden. • Im Abschnitt „Finanzen“ besteht die Möglichkeit, unter „Kofinanzierung“ das Kästchen „nur kofinanzierte Maßnahmen anzeigen“ zu aktivieren. • Über die Freitextsuche können ergänzend Begriffe wie „Schutzgebiet“, „Protected Area“, „Nationalpark“, „Wildlife Corridor“, „Wildlife Management Area“ oder „Forest Reserve“ eingegeben werden. Angaben zu konkreten Distrikten, Durchführungsregionen und detaillierten Aktivitäten werden im Transparenzportal nicht durchgängig als eigene Filterkategorien bereitgestellt, können jedoch in vielen Fällen den Maßnahmensteckbriefen und den dort hinterlegten „weiterführenden Informationen“ entnommen werden. Dort finden sich insbesondere Titel (Projektname), Kurzbeschreibung und Sektor (Themenschwerpunkt und Flächenschutzkomponenten), Laufzeit, Finanzierungsvolumen, Angaben zu Ländern, Regionen und Einsatzorten sowie die benannten Durchführungsorganisationen, Umsetzungspartner und Co‑ Finanzierer. Für Vorhaben der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) können alle laufenden/abgeschlossenen Projekte mit Tansania (inkl. Projektname, Themenschwerpunkt, Laufzeit, Fördervolumen, etc.) auf der folgenden Website eingesehen werden: https://www.international-climate-initiative.com/projekte-suche n/#/  5. Welche Projekte oder einzelnen Projektaktivitäten der in Frage 1 genannten Finanzierungen wurden aufgrund der Kritik von Maasai gestoppt? Im Rahmen des Vorhabens „Nachhaltige Entwicklung Serengeti‑Ökosystem“ wurde die Unterstützung der Landnutzungsplanung, einschließlich der Zuteilung von Zertifikaten, nach Ablehnung der erarbeiteten Pläne durch das zuständige District Council nach Einspruch der betroffenen Zielgruppe beendet.  6. Welche der in Frage 1 genannten Finanzierungen befinden sich derzeit in interner oder externer Überprüfung (bitte mit Benennung der jeweiligen Kritikpunkte und Status (Stopp/Prüfung) auflisten)? Keine.  7. Warum hat das BMZ bis heute Maasai-Vertreterinnen und Massai- Vertreter auf deren Nachfrage keine detaillierten Informationen zu den Projektfinanzierungen vorgelegt (beispielsweise Budgetlinien, disaggregiert nach einzelnen Aktivitäten und Durchführungsorten)?  8. Bewertet die Bundesregierung das Vorenthalten solcher Informationen als konform mit dem Völkerrecht, der ILO-Konvention 169 und dem Grundsatz von FPIC, wenn ja, bitte ausführen? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die durchführenden Partnerorganisationen verfügen über sämtliche Informationen zu den eingesetzten Budgets, geplanten Aktivitäten und Infrastrukturmaßnahmen sowie Orten der Durchführung. Die Bevölkerung wird vor Ort in die Planung und Finanzierung der Aktivitäten und Infrastrukturmaßnahmen involviert. Sämtliche projekt- und Aktivitäten bezogenen Informationen können bei Partnerorganisationen und -Institutionen bzw. den Distriktverwaltungen und gewählten Vertretungen (Council) erfragt werden. Es werden keine Informationen vorenthalten.  9. Welche staatlichen Behörden Tansanias sind oder waren in deutsche Naturschutz-, Klima-, Biodiversitäts-, Tourismus- oder Kohlenstoffvorhaben seit 2026 eingebunden (bitte nach Vorhaben und Rolle der jeweiligen Behörde aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 10. Welche Finanzmittel flossen durch die unter Punkt 1 genannten Projekte jeweils an a) Ministry of Natural Resources and Tourism (MNRT), b) Tanzania National Parks (TANAPA) und c) Tanzania Wildlife Management Authority (TAWA) oder ihnen unterstellte Strukturen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Mittelart, Mittelhöhe)? An das Ministerium (MNRT) sowie TANAPA und TAWA werden im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit keine Gelder direkt gezahlt. TANAPA und TAWA sind Umsetzungspartner. Zweckgebundene Zahlungen der KfW werden an Durchführungsorganisationen auf Basis von geschlossenen Verträgen ausgezahlt. Die Projektdurchführung erfolgt durch die Durchführungsorganisation gemeinsam mit dem Umsetzungspartner. 11. Welche der in Frage 1 genannten Projekte oder Partnerorganisationen sind seit 2016 im Zusammenhang mit a) Umsiedlungen, b) Einschränkungen traditioneller Weiderechte, c) Beschlagnahmung von Viehbeständen oder d) Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte oder Ranger gegenüber Maasai-Gemeinschaften dem BMZ gegenüber bekannt (bitte nach Projekt, Partnerorganisation, Vorfall (Buchstaben a bis d), Ort und Datum benennen)? Die Bundesregierung trifft ausschließlich Aussagen zu von ihr finanzierten Projekten sowie – soweit bekannt – zu Aktivitäten von Partnerorganisationen, sofern diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Projektaktivitäten der Bundesregierung stehen. In diesem Sinne sind der Bundesregierung keine derartigen Vorfälle bekannt. 12. Welche menschenrechtlichen Risikoanalysen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor Projektbeginn bzw. während der Durchführung erstellt (bitte auflisten, von welcher Organisation diese durchgeführt wurde und mit welchem Titel, Erstellungsdatum und zentralen Ergebnissen)? Die Bundesregierung verfügt für die von ihr finanzierten Projekte über Nachhaltigkeitsrichtlinien sowie Umwelt- und Sozialstandards. Diese umfassen insbesondere auch menschenrechtliche Risiken. Die Richtlinien und Standards werden bei der Vorbereitung eines Projektes genau geprüft. Darüber hinaus erhält die Bundesregierung im Rahmen der mit den Durchführungsorganisationen vereinbarten Berichten Informationen über die Umsetzung dieser Richtlinien. 13. Hat das BMZ Pläne, einen Prozess der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) mit Maasai-Gemeinden durchzuführen, um die Zustimmung für die Projektaktivitäten bzw. deren Finanzierung durch das BMZ einzuholen,welche Akteure werden dabei einbezogen, und wenn nein, wird das BMZ die Projektaktivitäten bzw. deren Finanzierung auch ohne FPIC der betroffenen indigenen Gemeinden fortführen? Auf die Antwort auf Frage 7 wird verwiesen. 14. Welche Finanzmittel flossen über die in Frage 1 genannten Projekte an die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF; bitte nach Projektnamen, finanzierten Aktivitäten, Finanzierungsvolumen an die ZGF und einzelnen Durchführungsstandorten [Dorfnamen, Wardnamen oder Vergleichbares] auflisten)? 15. Welche Einzelaktivitäten der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt wurden seit 2016 im Distrikt Ngorongoro finanziert (bitte nach Aktivität, Durchführungszeitraum, Finanzierungsvolumen und Durchführungsort auflisten)? Frage 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Über die Maßnahmen der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit erfolgten seit 2016 bis heute Zahlungen in folgender Höhe und zu folgenden Aktivitäten an die Frankfurter Zoologische Gesellschaft: Projektname/Volumen in Euro/Ort Einzelaktivitäten Nachhaltige Entwicklung Serengeti-Ökosystem/ 5.582.990/Distrik Ngorongoro • Trainings zu Community Conservation Banks (COCOBA) und weiteren einkommensschaffenden Maßnahmen wie Imkerei • Periodisches Monitoring der COCOBA- Gruppen • Landnutzungsplanung • Unterstützung bei der Demarkierung von Wildlife Management Areas (WMAs) und Waldgebieten • Training von Village Game Scouts (VGS) • Technische Unterstützung für den Partner leisten Nachhaltiges Management des Selous- Wildschutzgebietes/3.520.935/Selous • Unterstützung der Partner beim General Management Plan und Capacity Building • Law Enforcement Training und Unterstützung bei SOP (Standard Operating Procedures) • Training von Game Scouts im Rahmen von Mensch-Wildtier-Konflikten • Monitoring und Wildtierzählungen Nachhaltige Entwicklung von Schutzgebieten I/ 3.541.248/Distrik Ngorongoro • Beschaffungsmanagement von Dienstleistungen und Gütern • Rehabilitierung und Überwachung von kleineren Infrastrukturen (bspw. Landestreifen, Müllaufbewahrungsstandorten oder bereits existenten Ranger Unterkünften) • Ausbildungsschaffende Maßnahmen wie Technical Vocational Educational Training • Durchführung von Studien zu den Themen Tourismus, Law Enforcement und Livelihood • Management von Consultant-Verträgen von Infrastruktur Rettungsschirm für Biodiversität in Tansania/30.750.000/Distrikt Ngorongoro • Beschaffungsmanagement von Dienstleistungen und Gütern • Rehabilitierung und Überwachung von kleineren Infrastrukturen (bspw. Landestreifen, Müllaufbewahrungsstandorten oder bereits existenten Ranger Unterkünften) • Ausbildungsschaffende Maßnahmen wie Technical Vocational Educational Training • Durchführung von Studien zu den Themen Tourismus, Law Enforcement und Livelihood • Management von Consultant-Verträgen von Infrastruktur 16. Welche konkreten Aktivitäten der ZGF wurden und werden durch das BMZ in und um den Wald Loliondo One finanziert (bitte nach Einzelmaßnahmen, Durchführungszeitraum, Finanzierungsvolumen und Durchführungsort auflisten)? Loliondo One ist Teil des Distrikts Ngorongoro, in dem die unter Frage 15 genannten Einzelaktivitäten der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Aktivitäten wurde 2018 in und um den Wald Loliondo One eine Vermessung vorgenommen. 17. Wurde die Demarkierung des Waldes Loliondo One im Rahmen eines BMZVorhabens finanziert? Nein. 18. Welche konkreten Aktivitäten finanziert das BMZ im Diskrikt Ngorongoro (insbesondere Loliondo und Sale Division) über die ZGF im Bereich „Rangeland Managment“ (bitte die jeweiligen Einzelmaßnahmen beschreiben)? Das BMZ finanziert im Distrikt Ngorongoro, insbesondere in der Loliondo Division, über die ZGF im Bereich „Rangeland Management“ im Wesentlichen zwei Aktivitätsbereiche. Neben der partizipativen Land- und Ressourcennutzungsplanung (Umsetzung der Loliondo-CBNRM-Planung sowie Integration in Landnutzungspläne) wird ein ökologisches und sozio-ökonomisches Monitoring zur Fundierung von Managemententscheidungen umgesetzt. 19. In welchen Dörfern hat das BMZ seit 2016 Projekte der ZGF finanziert, in denen Landzertifikate ausgestellt und bzw. oder Dorfnutzungspläne erarbeitet wurden? Die ZGF finanzierte und unterstützte anteilsweise die technische Vorbereitung des Landnutzungs-Rahmenplans des Distrikts Ngorongoro. Der Entwurf des Plans änderte weder den rechtlichen Status noch die vorgesehene Nutzung von Flächen. Sie wurde vom District Council nicht gebilligt und daher nie verabschiedet. 20. Gibt es vom BMZ finanzierte Projekte der ZGF, welche Landzertifikate für die lokale Bevölkerung in Tansania ausstellen (bzw. dies unterstützen), ohne dass damit gleichzeitig Landnutzungen durch neue Flächenschutzinstrumente eingeschränkt werden, und wenn ja, in welchen Dörfern in Tansania? Nein. 21. Welche Finanzmittel flossen über die in Frage 1 erfragten Projekte an den WWF Deutschland und gegebenenfalls andere WWF-Sektionen (bitte nach Projektnamen, finanzierten Aktivitäten, Finanzierungsvolumen an den WWF und einzelnen Durchführungsstandorten [Dorfnamen, Wardnamen oder Vergleichbares] auflisten)? Folgende Finanzmittel flossen über die in Frage 1 genannten Projekte an den WWF Deutschland oder weitere WWF-Sektionen. • Selous Vorhaben im Selous-Nationalpark: World Wide Fund: 2.025.843 EUR • Blue Action Fund (Rufiji, Mafia and Kilwa Districts): World Wide Fund for Nature: 3.057.571 EUR 22. Hat die Bundesregierung die Einhaltung von FPIC bei der Etablierung oder Änderung von Schutzgebieten im Rahmen der Projekte in Tansania sichergestellt (bitte nach Konsultationen inklusive Datum, eingeladenen Gruppen und Dokumentennamen auflisten)? In den Gebieten, deren Entwicklung durch die Bundesregierung unterstützt wird, liegen keine Aktivitäten vor, die nach den einschlägigen Weltbank‑ Standards FPIC auslösen würden. Im Übrigen wird auf Frage 7 verwiesen. 23. Welche Schutzgebietstypen (Wildlife Corridors, Wildlife Management Areas, Forest Reserves, Buffer Zones u. Ä.) beinhaltet die geplante Etablierung von 461 000 Hektar neuer Schutzgebiete im Rahmen des Projektes Unganisha II (bitte nach Namen, Typ und Hektargröße auflisten)? 24. Hat die Bundesregierung die Einhaltung von FPIC bei der geplanten Etablierung von 461 000 Hektar neuer Schutzgebiete im Rahmen des Projektes Unganisha II sichergestellt, wenn ja, mit welchen konkreten Konsultationsmaßnahmen wurde dies sichergestellt (bitte nach Veranstaltungsort, Datum, beteiligten Akteuren und besprochenen Inhalten auflisten), und wurde die Zustimmung jeweils dokumentiert (bitte die Dokumentennamen inklusive Datum und Ort auflisten)? Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet. Über die Bundesregierung wird kein Projekt unter dem Namen Unganisha II gefördert. 25. Welche Berichte zur Wirkung der Pilotimplementierung von Wildlife Credits sind dem BMZ bekannt, und welche zentralen Erkenntnisse ergeben sich für die Bundesregierung daraus? Dem BMZ sind keine Berichte zur Wirkung der Pilotimplementierung von Wildlife Credits bekannt. 26. Welche Akteure sind an dem Management bzw. der Governance der Enduimet Wildlife Management Area beteiligt (bitte nach Organisation und Funktion aufschlüsseln)? 27. Sind nach Kenntnis des BMZ private Akteure (wie Jagdfirmen, Hotelketten, Naturschutzorganisationen) an den Verdiensten in den WMAs beteiligt (wenn ja, welche, und in welchem Umfang)? Die Fragen 26 bis 27 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung kann zu den Fragen keine Aussage treffen, da ihr keine Akteure bekannt sind, die am Management der Enduiment Wildife Management Area beteiligt sind oder an dessen Verdiensten beteiligt werden. 28. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Workshops, Arbeitstreffen, Austausche mit Projektimplementiererinnen und Projektimplementierern oder sonstige Aktivitäten, bei denen die Umsetzung der Maasai Conservation Vision besprochen wurde, wenn ja, bitte nach Datum und anwesenden Akteuren (institutionelle Zugehörigkeit, nicht nur Namen) auflisten, und zu welchen Ergebnissen führten diese Prozess (bitte nach konkreten Projektanpassungen auflisten)? 29. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich Frage 28 Pläne zur Durchführung von Workshops, Arbeitstreffen, Austausche mit Projektimplementiererinnen und Projektimplementierern oder sonstige Aktivitäten, bei denen die Umsetzung der Maasai Conservation Vision besprochen werden soll (bitte nach zu adressierenden Akteuren und Zeitplanung auflisten)? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Die Maasai Conservation Vision ist der Bundesregierung seit ihrer Übergabe an das BMZ durch Vertreterinnen und Vertreter der Maasai im Januar 2025 in Daressalam bekannt. Die Aktivitäten in den Projektgebieten werden mit den jeweils gewählten lokalen Vertreterinnen und Vertretern besprochen und geplant. Informationen und Forderungen von Nichtregierungsorganisationen und NGO‑Verbänden – wie die Maasai Conservation Vision – nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis. Maßgeblich für die Ausgestaltung der Projektaktivitäten bleiben dabei in erster Linie die Konsultationen mit der von den Maßnahmen betroffenen Bevölkerung. 30. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Appell der Dorfvorsteher (Councilors) des Distrikts Ngorongoro im Januar 2025, die Naturschutzfinanzierungen in ihren Dörfern zu beenden? 31. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus dem Appell der Dorfvorsteher (Councilors) des Distrikts Ngorongoro im Januar 2025, die Naturschutzfinanzierungen in ihren Dörfern zu beenden, gezogen, und hat die Bundesregierung oder haben Vertretende der Bundesregierung mit den Dorfvorstehern weitere Gespräche geführt (und wenn ja, mit welchen Ergebnissen)? Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet. An die deutsche Bundesregierung wurde kein solcher Appell herangetragen. 32. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Forderung der Councilors des Distrikts Ngorongoro vom September 2023 gezogen, dass die Zoologische Gesellschaft Frankfurt alle ihre Aktivitäten im Distrikt einstellen soll, und haben die Bundesregierung und ihre Vertretenden dazu mit diesen Dorfvorstehern weitere Gespräche geführt, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Der Bundesregierung ist keine Forderung des Councilors des Distrikts Ngorongoro vom September 2023 bekannt. 33. Gibt es konkrete Handlungsanweisungen, Handreichungen, Protokolle etc. des BMZ, der KfW und bzw. oder der GIZ GmbH, die für die Durchführung von Projekten, bei denen Indigene Völker betroffen sind, Vorgehensweisen und Anweisungen zur Umsetzung von FPIC beschreiben (bitte konkrete Dokumente auflisten und anfügen)? BMZ, KfW und GIZ verfügen über interne und externe Leitlinien zur Berücksichtigung von Menschenrechten und zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften, darunter auch solche, die sich mit FPIC befassen. Diese Leitlinien und Handreichungen werden in die verschiedenen Phasen der Planung, Durchführung und Evaluierung von Vorhaben einbezogen. Bei der Durchführung ihrer Aktivitäten haben die Durchführungsorganisationen der Bundesregierung das jeweils geltende nationale Recht im Partnerland zu beachten. Soweit nationale Regelungen die Anwendung bestimmter Beteiligungsformate erschweren, werden projektspezifische Lösungen zur Anwendung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten erarbeitet. Zu den einschlägigen Dokumenten zählen insbesondere: • menschenrechtliche Leitlinien und Strategien des BMZ für die staatliche Entwicklungszusammenarbeit (https://www.bmz.de/de/themen/menschenre chte/menschenrechtsleitfaden-292898; https://www.bmz.de/resource/blob/1 94624/menschenrechtskonzept-der-deutschen-entwicklungspolitik.pdf) • Safeguard‑Systeme der KfW, einschließlich der Behandlung von Umsiedlungsrisiken und Landrechtsfragen, https://www.kfw.de/nachhaltigkeit/%C3 %9Cber-die-KfW/Nachhaltigkeit/Strategie-Management/Umwelt-Sozialver tr%C3%A4glichkeitspr%C3%BCfungen/ • Safeguards+Gender Managementsystem in der GIZ (siehe https://www.gi z.de/de/ueber-uns/wie-wir-arbeiten/qualitaetsmanagement-mit-system#safe guardsgender-managementsystem) sowie der GIZ Orientierungsrahmen Menschenrechte im Biodiversitätserhalt (Siehe https://www.giz.de/sites/def ault/files/media/document/2026-05/giz202-orientierungsrahmen-menschenr echte-biodiversitatserhalt_0.pdf) 34. Wie misst die Bundesregierung die positiven Auswirkungen des Tourismussektors auf die lokalen Maasai-Gemeinden, in denen sie Tourismusentwicklung finanziert (bitte Methode, Quellen und Ergebnisse disaggregiert nach Lokalität und Datum auflisten)? Die Bundesregierung fördert keine Tourismusentwicklung in lokalen Maasai Gemeinden. 35. Welche Tourismusakteure, die in Nordtansania aktiv sind, wurden seit 2015 vom BMZ gefördert (bitte nach Namen und Finanzierungsinstrument auflisten)? 36. Welche Tourismusakteure und Camps wurden über die Beteiligung am Fonds „Africa Conservation & Communities Tourism Fund“ in Tansania finanziert (bitte nach Namen, Finanzierungsvolumen und Finanzierungsziel auflisten)? Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet. Aus dem Fonds „Africa Conservation & Communities Tourism Fund“ wird u. a. ein Projekt in Tansania finanziert. Umsetzungspartner ist die Nomad Conservation Group. Ziel der Zusammenarbeit ist die Bereitstellung von Finanzierungen für Unternehmen im Bereich Naturschutztourismus zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Gebieten. Das Finanzierungsvolumen beträgt 3 Mio. US‑Dollar. 37. Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen den von ihr finanzierten Naturschutzmaßnahmen und den Bestrebungen des Autobauers Volkswagen, auf knapp 1 Million Hektar Land im Norden Tansanias, einer Fläche, die mit Projektgebieten des BMZ erheblich überlappt, Kohlenstoff-Kredite zu generieren? Nein. 38. Ist die Bundesregierung dazu im Austausch mit Volkswagen, Volkswagen Climatepartners oder dem Projektimplementierer Soils For the Future gewesen, wenn ja, bitte Datum, Ort, Teilnehmende, Ergebnisse der Gespräche benennen, und wenn nein, gibt es dazu Pläne? Nein. 39. Wie viele Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen sexuelle Unversehrtheit und Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Deutschland im Ausland finanzierter Naturschutzvorhaben sind der Bundesregierung bekannt (bitte als erweiterte Antwort wie in Anlage 3 [Verschlusssache] zur Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13354 nach Tatbestand, Datum, Land, Tatort, Täter, Folgen und Vorhaben aufschlüsseln)? 40. Wie viele Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen sexuelle Unversehrtheit und Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Deutschland im Ausland finanzierter Klimaschutzvorhaben sind der Bundesregierung bekannt (bitte als erweiterte Antwort wie in Anlage 3 [Verschlusssache] zur Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13354 nach Tatbestand, Datum, Land, Tatort, Täter, Folgen und Vorhaben aufschlüsseln)? 41. Wie viele Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen sexuelle Unversehrtheit und Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Deutschland im Ausland finanzierter Tourismusvorhaben sind der Bundesregierung bekannt (bitte als erweiterte Antwort wie in Anlage 3 [Verschlusssache] zur Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13354 nach Tatbestand, Datum, Land, Tatort, Täter, Folgen und Vorhaben aufschlüsseln)? Die Fragen 39, 40 und 41 werden gemeinsam und im Sinne der vorliegenden kleinen Anfrage ausschließlich mit Bezug auf Tansania beantwortet. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke, Drucksache 20/12793, insbesondere zu den Fragen 13 und 14, bezog sich global auf von Deutschland finanzierte Naturschutzvorhaben; hierbei wurden keine entsprechenden Vorkommnisse in Tansania berichtet. Auch bezugnehmend auf Klima‑ und Tourismusvorhaben sowie einen erweiterten Zeitraum sind der Bundesregierung im Sinne der hier vorliegenden Anfrage keine Meldungen über Straftaten gegen das Leben, die körperliche oder sexuelle Unversehrtheit oder sonstige Menschenrechtsverletzungen im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesen Vorhaben bekannt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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