Entwicklungsfinanzierung in Tansania - Gewalt gegen indigene Maasai infolge von deutschem Naturschutz, Klimaschutz und Tourismus (Antwort zu Drs. 21/7592)
Text
Entwicklungsfinanzierung in Tansania - Gewalt gegen indigene Maasai infolge von deutschem Naturschutz, Klimaschutz und Tourismus (Antwort zu Drs. 21/7592)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8222
21. Wahlperiode 25.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree
Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7592 –
Entwicklungsfinanzierung in Tansania – Gewalt gegen indigene Maasai infolge
von deutschem Naturschutz, Klimaschutz und Tourismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit mehreren Jahren berichten internationale Medien,
Menschenrechtsorganisationen und lokale Gemeinschaften in Nordtansania über gewaltsame
Vertreibungen von indigenen Maasai aus angestammten Gebieten (https://taz.de/Vert
reibung-von-Maasai-in-Tansania/!5991870/). Diese Vorgänge stehen im
Zusammenhang mit Naturschutzinitiativen, Tourismusentwicklungen und
neuerdings auch mit Projekten im Bereich der CO2-Kompensation („carbon
credits“; https://registry.verra.org/app/projectDetail/VCS/4924), mit dem
deutsche Automobilkonzerne wie die Volkswagen AG Klimaschutz nachzuweisen
gedenken (www.survivalinternational.de/nachrichten/14518).
Besonders betroffen sind Gebiete im Umfeld der Ngorongoro Conservation
Area (NCA) sowie der Region Loliondo, in denen immer wieder
Zwangsumsiedlungen, Einschränkungen von Weiderechten und strukturelle Gewalt durch
staatliche und private Akteure dokumentiert wurden (https://taz.de/Maasai-in-
Tansania/!6014783/).
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) ist der bedeutendste bilaterale Geldgeber in diesem Risikobereich. Es
gibt an, in Tansania aktuell Projekte im Bereich Naturschutz in Tansania in
einer Größenordnung von etwa 145 Mio. Euro zu finanzieren (www.transpare
nzportal.bund.de/de/detailsuche?country=TZ&project_status=running§or
s=41&tab=list).
Beispielhaft für die Beteiligung an diesem strukturellen und langfristigen
Prozess stehen die Pläne des World Wide Fund For Nature (WWF) Deutschland
unter dem BMZ-finanzierten Projekt „Unganisha“. Mit dessen Unterstützung
sollen allein im Norden Tansanias im Rahmen der zwei Projektphasen (2018
bis 2035) Schutzgebiete in einer Größenordnung von 1,42 Millionen Hektar
ausgewiesen werden.
Für derartige Projektpläne finanziert das BMZ auch systematisch staatliche
Stellen. Die finanzierten Behörden wie das Ministry of Natural Resources and
Tourism (MNRT), die Tanzania National Parks (TANAPA) und die Tanzania
Wildlife Management Authority (TAWA) sind mittlerweile paramilitärisch
aufgestellt und stehen nachweislich in engem Zusammenhang mit gewaltsa-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
men Vertreibungen, willkürlicher Beschlagnahmung von Herden und
wiederholten Repressionen gegen die Maasai (siehe beispielsweise verschiedene MI-
SA-Newsletter [MISA = Maasai International Solidarity Alliance]: www.misa
solidarity.org/newsletter).
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben die Maasai eine Vision von
Naturschutz erarbeitet, welche die Koexistenz von Wildtieren mit den
Weidetieren der Maasai ins Zentrum stellt („Maasai Conservation Vision“, www.mis
asolidarity.org/our-conservation-vision). Diese wurde auch der
Bundesregierung mehrfach mit der Bitte um Aufnahme in ihre Förderprogramme und
Finanzierungen vorgelegt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang
deutsche Finanzierungsinstrumente, insbesondere über die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH), Projekte unterstützen, die – direkt oder
indirekt – zu solchen Menschenrechtsverletzungen beitragen oder Akteure
stärken, die an den Vertreibungen beteiligt sind. Ferner ist fraglich, wie die
völkerrechtlich verbindliche Konvention 169 der Internationalen
Arbeitsorganisation zu den Rechten indigener Völker berücksichtigt und angewendet
wird.
Obwohl zivilgesellschaftliche Organisationen und insbesondere die Maasai
selbst seit längerer Zeit versuchen, Transparenz über diese Finanzierungen zu
erhalten, blieben Fragen zu Projektstandorten, Projektaktivitäten,
Fördervolumina, Partnerorganisationen und menschenrechtlichen Risikoanalysen bisher
unbeantwortet.
1. Welche Finanzierungen im Bereich Naturschutz, Klima, Biodiversität,
Forstwirtschaft, nachhaltige Landnutzung oder Tourismusentwicklung
wurden seit 2016 in Tansania getätigt (bitte nach Projektname,
Themenschwerpunkt, Laufzeit und Fördervolumen auflisten, auch
Fondsfinanzierungen mit auflisten)?
2. In welchen Regionen und Distrikten Tansanias befinden sich die in
Frage 1 genannten Projekte jeweils (bitte nach Projekt, Region, Distrikt
und konkretem Durchführungsgebiet aufschlüsseln)?
3. Welche der in Frage 1 genannten Projekte umfassen Aktivitäten zur
Ausweisung, Erweiterung oder Verwaltung von Schutzgebieten, Wildlife
Corridors, Wildlife Management Areas (WMAs), Forest Reserves oder
vergleichbaren Flächenschutzinstrumenten?
4. Welche staatlichen Institutionen und privaten Unternehmen, Stiftungen,
NGOs sowie internationalen Organisationen sind an den in Frage 1
genannten Projekten als Co-Finanzierer und bzw. oder in der
Implementierung beteiligt (bitte nach Projekt aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Für Vorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) können die erbetenen Informationen zu
staatlichen Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der KfW Entwicklungsbank über das BMZ‑
Transparenzportal recherchiert werden https://www.transparenzportal.bund.de/de/.
Für Vorhaben privater bzw. nichtstaatlicher Träger (insbesondere
Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen, private Unternehmen und kirchliche Träger)
liegen dort ebenfalls detaillierte Angaben unter anderem zu Projektname,
Themenschwerpunkt, Laufzeit und Fördervolumen vor. Diese Vorhaben unterliegen
keiner direkten Steuerung der Bundesregierung.
Die für die Fragen 1 bis 4 relevanten Informationen können im BMZ‑
Transparenzportal über die Detailsuche wie folgt ermittelt werden:
• Unter „Länder und Regionen“ ist das Partnerland Tansania auszuwählen,
damit alle bilateralen Maßnahmen angezeigt werden. Für die Anzeige
regionaler Vorhaben mit Aktivitäten in Tansania ist die Region „Afrika“
auszuwählen, die Option „nur regionale Maßnahmen anzeigen“ zu aktivieren und
in der „Freitextsuche“ der Begriff „Tansania“ einzugeben.
• Im Bereich „Laufzeit“ kann über die Felder „Gestartet zwischen“ bzw.
„Laufend zwischen“ der Zeitraum ab 2016 eingestellt werden.
• Im Abschnitt „Themen“ (Unterpunkt „Sektoren“) können einschlägige
Sektoren, etwa im Bereich Umweltschutz und nachhaltige Landnutzung,
angewählt werden.
• Im Bereich „Partner“ (Unterpunkte „Durchführungsorganisation:
Organisationsart“ und „Durchführungsorganisation: Name“) können insbesondere
GIZ und KfW Entwicklungsbank ausgewählt werden.
• Im Abschnitt „Finanzen“ besteht die Möglichkeit, unter „Kofinanzierung“
das Kästchen „nur kofinanzierte Maßnahmen anzeigen“ zu aktivieren.
• Über die Freitextsuche können ergänzend Begriffe wie „Schutzgebiet“,
„Protected Area“, „Nationalpark“, „Wildlife Corridor“, „Wildlife
Management Area“ oder „Forest Reserve“ eingegeben werden.
Angaben zu konkreten Distrikten, Durchführungsregionen und detaillierten
Aktivitäten werden im Transparenzportal nicht durchgängig als eigene
Filterkategorien bereitgestellt, können jedoch in vielen Fällen den
Maßnahmensteckbriefen und den dort hinterlegten „weiterführenden Informationen“ entnommen
werden. Dort finden sich insbesondere Titel (Projektname), Kurzbeschreibung
und Sektor (Themenschwerpunkt und Flächenschutzkomponenten), Laufzeit,
Finanzierungsvolumen, Angaben zu Ländern, Regionen und Einsatzorten sowie
die benannten Durchführungsorganisationen, Umsetzungspartner und Co‑
Finanzierer.
Für Vorhaben der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) können alle
laufenden/abgeschlossenen Projekte mit Tansania (inkl. Projektname,
Themenschwerpunkt, Laufzeit, Fördervolumen, etc.) auf der folgenden Website
eingesehen werden: https://www.international-climate-initiative.com/projekte-suche
n/#/
5. Welche Projekte oder einzelnen Projektaktivitäten der in Frage 1
genannten Finanzierungen wurden aufgrund der Kritik von Maasai gestoppt?
Im Rahmen des Vorhabens „Nachhaltige Entwicklung Serengeti‑Ökosystem“
wurde die Unterstützung der Landnutzungsplanung, einschließlich der
Zuteilung von Zertifikaten, nach Ablehnung der erarbeiteten Pläne durch das
zuständige District Council nach Einspruch der betroffenen Zielgruppe beendet.
6. Welche der in Frage 1 genannten Finanzierungen befinden sich derzeit in
interner oder externer Überprüfung (bitte mit Benennung der jeweiligen
Kritikpunkte und Status (Stopp/Prüfung) auflisten)?
Keine.
7. Warum hat das BMZ bis heute Maasai-Vertreterinnen und Massai-
Vertreter auf deren Nachfrage keine detaillierten Informationen zu den
Projektfinanzierungen vorgelegt (beispielsweise Budgetlinien, disaggregiert
nach einzelnen Aktivitäten und Durchführungsorten)?
8. Bewertet die Bundesregierung das Vorenthalten solcher Informationen
als konform mit dem Völkerrecht, der ILO-Konvention 169 und dem
Grundsatz von FPIC, wenn ja, bitte ausführen?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die durchführenden
Partnerorganisationen verfügen über sämtliche Informationen zu den eingesetzten
Budgets, geplanten Aktivitäten und Infrastrukturmaßnahmen sowie Orten der
Durchführung. Die Bevölkerung wird vor Ort in die Planung und Finanzierung
der Aktivitäten und Infrastrukturmaßnahmen involviert. Sämtliche projekt- und
Aktivitäten bezogenen Informationen können bei Partnerorganisationen und
-Institutionen bzw. den Distriktverwaltungen und gewählten Vertretungen
(Council) erfragt werden. Es werden keine Informationen vorenthalten.
9. Welche staatlichen Behörden Tansanias sind oder waren in deutsche
Naturschutz-, Klima-, Biodiversitäts-, Tourismus- oder
Kohlenstoffvorhaben seit 2026 eingebunden (bitte nach Vorhaben und Rolle der jeweiligen
Behörde aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
10. Welche Finanzmittel flossen durch die unter Punkt 1 genannten Projekte
jeweils an
a) Ministry of Natural Resources and Tourism (MNRT),
b) Tanzania National Parks (TANAPA) und
c) Tanzania Wildlife Management Authority (TAWA) oder ihnen
unterstellte Strukturen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Mittelart,
Mittelhöhe)?
An das Ministerium (MNRT) sowie TANAPA und TAWA werden im Rahmen
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit keine Gelder direkt gezahlt.
TANAPA und TAWA sind Umsetzungspartner. Zweckgebundene Zahlungen
der KfW werden an Durchführungsorganisationen auf Basis von geschlossenen
Verträgen ausgezahlt. Die Projektdurchführung erfolgt durch die
Durchführungsorganisation gemeinsam mit dem Umsetzungspartner.
11. Welche der in Frage 1 genannten Projekte oder Partnerorganisationen
sind seit 2016 im Zusammenhang mit
a) Umsiedlungen,
b) Einschränkungen traditioneller Weiderechte,
c) Beschlagnahmung von Viehbeständen oder
d) Gewaltanwendung
durch Sicherheitskräfte oder Ranger gegenüber Maasai-Gemeinschaften
dem BMZ gegenüber bekannt (bitte nach Projekt, Partnerorganisation,
Vorfall (Buchstaben a bis d), Ort und Datum benennen)?
Die Bundesregierung trifft ausschließlich Aussagen zu von ihr finanzierten
Projekten sowie – soweit bekannt – zu Aktivitäten von Partnerorganisationen,
sofern diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Projektaktivitäten der
Bundesregierung stehen. In diesem Sinne sind der Bundesregierung keine
derartigen Vorfälle bekannt.
12. Welche menschenrechtlichen Risikoanalysen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung vor Projektbeginn bzw. während der Durchführung
erstellt (bitte auflisten, von welcher Organisation diese durchgeführt wurde
und mit welchem Titel, Erstellungsdatum und zentralen Ergebnissen)?
Die Bundesregierung verfügt für die von ihr finanzierten Projekte über
Nachhaltigkeitsrichtlinien sowie Umwelt- und Sozialstandards. Diese umfassen
insbesondere auch menschenrechtliche Risiken. Die Richtlinien und Standards
werden bei der Vorbereitung eines Projektes genau geprüft. Darüber hinaus
erhält die Bundesregierung im Rahmen der mit den Durchführungsorganisationen
vereinbarten Berichten Informationen über die Umsetzung dieser Richtlinien.
13. Hat das BMZ Pläne, einen Prozess der freien, vorherigen und
informierten Zustimmung (FPIC) mit Maasai-Gemeinden durchzuführen, um die
Zustimmung für die Projektaktivitäten bzw. deren Finanzierung durch
das BMZ einzuholen,welche Akteure werden dabei einbezogen, und
wenn nein, wird das BMZ die Projektaktivitäten bzw. deren Finanzierung
auch ohne FPIC der betroffenen indigenen Gemeinden fortführen?
Auf die Antwort auf Frage 7 wird verwiesen.
14. Welche Finanzmittel flossen über die in Frage 1 genannten Projekte an
die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF; bitte nach Projektnamen,
finanzierten Aktivitäten, Finanzierungsvolumen an die ZGF und
einzelnen Durchführungsstandorten [Dorfnamen, Wardnamen oder
Vergleichbares] auflisten)?
15. Welche Einzelaktivitäten der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt
wurden seit 2016 im Distrikt Ngorongoro finanziert (bitte nach Aktivität,
Durchführungszeitraum, Finanzierungsvolumen und Durchführungsort
auflisten)?
Frage 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Über die Maßnahmen der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit erfolgten seit
2016 bis heute Zahlungen in folgender Höhe und zu folgenden Aktivitäten an
die Frankfurter Zoologische Gesellschaft:
Projektname/Volumen in
Euro/Ort
Einzelaktivitäten
Nachhaltige
Entwicklung Serengeti-Ökosystem/
5.582.990/Distrik
Ngorongoro
• Trainings zu Community Conservation
Banks (COCOBA) und weiteren
einkommensschaffenden Maßnahmen wie Imkerei
• Periodisches Monitoring der COCOBA-
Gruppen
• Landnutzungsplanung
• Unterstützung bei der Demarkierung von
Wildlife Management Areas (WMAs) und
Waldgebieten
• Training von Village Game Scouts (VGS)
• Technische Unterstützung für den Partner
leisten
Nachhaltiges Management
des Selous-
Wildschutzgebietes/3.520.935/Selous
• Unterstützung der Partner beim General
Management Plan und Capacity Building
• Law Enforcement Training und
Unterstützung bei SOP (Standard Operating
Procedures)
• Training von Game Scouts im Rahmen von
Mensch-Wildtier-Konflikten
• Monitoring und Wildtierzählungen
Nachhaltige
Entwicklung von Schutzgebieten I/
3.541.248/Distrik
Ngorongoro
• Beschaffungsmanagement von
Dienstleistungen und Gütern
• Rehabilitierung und Überwachung von
kleineren Infrastrukturen (bspw. Landestreifen,
Müllaufbewahrungsstandorten oder bereits
existenten Ranger Unterkünften)
• Ausbildungsschaffende Maßnahmen wie
Technical Vocational Educational Training
• Durchführung von Studien zu den Themen
Tourismus, Law Enforcement und
Livelihood
• Management von Consultant-Verträgen von
Infrastruktur
Rettungsschirm für
Biodiversität in
Tansania/30.750.000/Distrikt
Ngorongoro
• Beschaffungsmanagement von
Dienstleistungen und Gütern
• Rehabilitierung und Überwachung von
kleineren Infrastrukturen (bspw. Landestreifen,
Müllaufbewahrungsstandorten oder bereits
existenten Ranger Unterkünften)
• Ausbildungsschaffende Maßnahmen wie
Technical Vocational Educational Training
• Durchführung von Studien zu den Themen
Tourismus, Law Enforcement und
Livelihood
• Management von Consultant-Verträgen von
Infrastruktur
16. Welche konkreten Aktivitäten der ZGF wurden und werden durch das
BMZ in und um den Wald Loliondo One finanziert (bitte nach
Einzelmaßnahmen, Durchführungszeitraum, Finanzierungsvolumen und
Durchführungsort auflisten)?
Loliondo One ist Teil des Distrikts Ngorongoro, in dem die unter Frage 15
genannten Einzelaktivitäten der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt
durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Aktivitäten wurde 2018 in und um den Wald
Loliondo One eine Vermessung vorgenommen.
17. Wurde die Demarkierung des Waldes Loliondo One im Rahmen eines
BMZVorhabens finanziert?
Nein.
18. Welche konkreten Aktivitäten finanziert das BMZ im Diskrikt
Ngorongoro (insbesondere Loliondo und Sale Division) über die ZGF im
Bereich „Rangeland Managment“ (bitte die jeweiligen Einzelmaßnahmen
beschreiben)?
Das BMZ finanziert im Distrikt Ngorongoro, insbesondere in der Loliondo
Division, über die ZGF im Bereich „Rangeland Management“ im Wesentlichen
zwei Aktivitätsbereiche. Neben der partizipativen Land- und
Ressourcennutzungsplanung (Umsetzung der Loliondo-CBNRM-Planung sowie Integration in
Landnutzungspläne) wird ein ökologisches und sozio-ökonomisches
Monitoring zur Fundierung von Managemententscheidungen umgesetzt.
19. In welchen Dörfern hat das BMZ seit 2016 Projekte der ZGF finanziert,
in denen Landzertifikate ausgestellt und bzw. oder Dorfnutzungspläne
erarbeitet wurden?
Die ZGF finanzierte und unterstützte anteilsweise die technische Vorbereitung
des Landnutzungs-Rahmenplans des Distrikts Ngorongoro. Der Entwurf des
Plans änderte weder den rechtlichen Status noch die vorgesehene Nutzung von
Flächen. Sie wurde vom District Council nicht gebilligt und daher nie
verabschiedet.
20. Gibt es vom BMZ finanzierte Projekte der ZGF, welche Landzertifikate
für die lokale Bevölkerung in Tansania ausstellen (bzw. dies
unterstützen), ohne dass damit gleichzeitig Landnutzungen durch neue
Flächenschutzinstrumente eingeschränkt werden, und wenn ja, in welchen
Dörfern in Tansania?
Nein.
21. Welche Finanzmittel flossen über die in Frage 1 erfragten Projekte an
den WWF Deutschland und gegebenenfalls andere WWF-Sektionen
(bitte nach Projektnamen, finanzierten Aktivitäten,
Finanzierungsvolumen an den WWF und einzelnen Durchführungsstandorten [Dorfnamen,
Wardnamen oder Vergleichbares] auflisten)?
Folgende Finanzmittel flossen über die in Frage 1 genannten Projekte an den
WWF Deutschland oder weitere WWF-Sektionen.
• Selous Vorhaben im Selous-Nationalpark: World Wide Fund:
2.025.843 EUR
• Blue Action Fund (Rufiji, Mafia and Kilwa Districts): World Wide Fund for
Nature: 3.057.571 EUR
22. Hat die Bundesregierung die Einhaltung von FPIC bei der Etablierung
oder Änderung von Schutzgebieten im Rahmen der Projekte in Tansania
sichergestellt (bitte nach Konsultationen inklusive Datum, eingeladenen
Gruppen und Dokumentennamen auflisten)?
In den Gebieten, deren Entwicklung durch die Bundesregierung unterstützt
wird, liegen keine Aktivitäten vor, die nach den einschlägigen Weltbank‑
Standards FPIC auslösen würden. Im Übrigen wird auf Frage 7 verwiesen.
23. Welche Schutzgebietstypen (Wildlife Corridors, Wildlife Management
Areas, Forest Reserves, Buffer Zones u. Ä.) beinhaltet die geplante
Etablierung von 461 000 Hektar neuer Schutzgebiete im Rahmen des
Projektes Unganisha II (bitte nach Namen, Typ und Hektargröße auflisten)?
24. Hat die Bundesregierung die Einhaltung von FPIC bei der geplanten
Etablierung von 461 000 Hektar neuer Schutzgebiete im Rahmen des
Projektes Unganisha II sichergestellt, wenn ja, mit welchen konkreten
Konsultationsmaßnahmen wurde dies sichergestellt (bitte nach
Veranstaltungsort, Datum, beteiligten Akteuren und besprochenen Inhalten
auflisten), und wurde die Zustimmung jeweils dokumentiert (bitte die
Dokumentennamen inklusive Datum und Ort auflisten)?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Über die Bundesregierung wird kein Projekt unter dem Namen Unganisha II
gefördert.
25. Welche Berichte zur Wirkung der Pilotimplementierung von Wildlife
Credits sind dem BMZ bekannt, und welche zentralen Erkenntnisse
ergeben sich für die Bundesregierung daraus?
Dem BMZ sind keine Berichte zur Wirkung der Pilotimplementierung von
Wildlife Credits bekannt.
26. Welche Akteure sind an dem Management bzw. der Governance der
Enduimet Wildlife Management Area beteiligt (bitte nach Organisation und
Funktion aufschlüsseln)?
27. Sind nach Kenntnis des BMZ private Akteure (wie Jagdfirmen,
Hotelketten, Naturschutzorganisationen) an den Verdiensten in den WMAs
beteiligt (wenn ja, welche, und in welchem Umfang)?
Die Fragen 26 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung kann zu den Fragen keine Aussage treffen, da ihr keine
Akteure bekannt sind, die am Management der Enduiment Wildife
Management Area beteiligt sind oder an dessen Verdiensten beteiligt werden.
28. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Workshops, Arbeitstreffen,
Austausche mit Projektimplementiererinnen und Projektimplementierern
oder sonstige Aktivitäten, bei denen die Umsetzung der Maasai
Conservation Vision besprochen wurde, wenn ja, bitte nach Datum und
anwesenden Akteuren (institutionelle Zugehörigkeit, nicht nur Namen)
auflisten, und zu welchen Ergebnissen führten diese Prozess (bitte nach
konkreten Projektanpassungen auflisten)?
29. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich Frage 28 Pläne zur
Durchführung von Workshops, Arbeitstreffen, Austausche mit
Projektimplementiererinnen und Projektimplementierern oder sonstige
Aktivitäten, bei denen die Umsetzung der Maasai Conservation Vision
besprochen werden soll (bitte nach zu adressierenden Akteuren und
Zeitplanung auflisten)?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Die Maasai Conservation Vision ist der Bundesregierung seit ihrer Übergabe an
das BMZ durch Vertreterinnen und Vertreter der Maasai im Januar 2025 in
Daressalam bekannt.
Die Aktivitäten in den Projektgebieten werden mit den jeweils gewählten
lokalen Vertreterinnen und Vertretern besprochen und geplant. Informationen und
Forderungen von Nichtregierungsorganisationen und NGO‑Verbänden – wie
die Maasai Conservation Vision – nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis.
Maßgeblich für die Ausgestaltung der Projektaktivitäten bleiben dabei in erster
Linie die Konsultationen mit der von den Maßnahmen betroffenen
Bevölkerung.
30. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Appell der Dorfvorsteher
(Councilors) des Distrikts Ngorongoro im Januar 2025, die
Naturschutzfinanzierungen in ihren Dörfern zu beenden?
31. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus dem Appell der
Dorfvorsteher (Councilors) des Distrikts Ngorongoro im Januar 2025, die
Naturschutzfinanzierungen in ihren Dörfern zu beenden, gezogen, und hat die
Bundesregierung oder haben Vertretende der Bundesregierung mit den
Dorfvorstehern weitere Gespräche geführt (und wenn ja, mit welchen
Ergebnissen)?
Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
An die deutsche Bundesregierung wurde kein solcher Appell herangetragen.
32. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Forderung der
Councilors des Distrikts Ngorongoro vom September 2023 gezogen, dass
die Zoologische Gesellschaft Frankfurt alle ihre Aktivitäten im Distrikt
einstellen soll, und haben die Bundesregierung und ihre Vertretenden
dazu mit diesen Dorfvorstehern weitere Gespräche geführt, und wenn ja,
mit welchen Ergebnissen?
Der Bundesregierung ist keine Forderung des Councilors des Distrikts
Ngorongoro vom September 2023 bekannt.
33. Gibt es konkrete Handlungsanweisungen, Handreichungen, Protokolle
etc. des BMZ, der KfW und bzw. oder der GIZ GmbH, die für die
Durchführung von Projekten, bei denen Indigene Völker betroffen sind,
Vorgehensweisen und Anweisungen zur Umsetzung von FPIC beschreiben
(bitte konkrete Dokumente auflisten und anfügen)?
BMZ, KfW und GIZ verfügen über interne und externe Leitlinien zur
Berücksichtigung von Menschenrechten und zur Einbeziehung betroffener
Gemeinschaften, darunter auch solche, die sich mit FPIC befassen. Diese Leitlinien
und Handreichungen werden in die verschiedenen Phasen der Planung,
Durchführung und Evaluierung von Vorhaben einbezogen.
Bei der Durchführung ihrer Aktivitäten haben die
Durchführungsorganisationen der Bundesregierung das jeweils geltende nationale Recht im Partnerland
zu beachten. Soweit nationale Regelungen die Anwendung bestimmter
Beteiligungsformate erschweren, werden projektspezifische Lösungen zur
Anwendung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten erarbeitet.
Zu den einschlägigen Dokumenten zählen insbesondere:
• menschenrechtliche Leitlinien und Strategien des BMZ für die staatliche
Entwicklungszusammenarbeit (https://www.bmz.de/de/themen/menschenre
chte/menschenrechtsleitfaden-292898; https://www.bmz.de/resource/blob/1
94624/menschenrechtskonzept-der-deutschen-entwicklungspolitik.pdf)
• Safeguard‑Systeme der KfW, einschließlich der Behandlung von
Umsiedlungsrisiken und Landrechtsfragen, https://www.kfw.de/nachhaltigkeit/%C3
%9Cber-die-KfW/Nachhaltigkeit/Strategie-Management/Umwelt-Sozialver
tr%C3%A4glichkeitspr%C3%BCfungen/
• Safeguards+Gender Managementsystem in der GIZ (siehe https://www.gi
z.de/de/ueber-uns/wie-wir-arbeiten/qualitaetsmanagement-mit-system#safe
guardsgender-managementsystem) sowie der GIZ Orientierungsrahmen
Menschenrechte im Biodiversitätserhalt (Siehe https://www.giz.de/sites/def
ault/files/media/document/2026-05/giz202-orientierungsrahmen-menschenr
echte-biodiversitatserhalt_0.pdf)
34. Wie misst die Bundesregierung die positiven Auswirkungen des
Tourismussektors auf die lokalen Maasai-Gemeinden, in denen sie
Tourismusentwicklung finanziert (bitte Methode, Quellen und Ergebnisse
disaggregiert nach Lokalität und Datum auflisten)?
Die Bundesregierung fördert keine Tourismusentwicklung in lokalen Maasai
Gemeinden.
35. Welche Tourismusakteure, die in Nordtansania aktiv sind, wurden seit
2015 vom BMZ gefördert (bitte nach Namen und
Finanzierungsinstrument auflisten)?
36. Welche Tourismusakteure und Camps wurden über die Beteiligung am
Fonds „Africa Conservation & Communities Tourism Fund“ in Tansania
finanziert (bitte nach Namen, Finanzierungsvolumen und
Finanzierungsziel auflisten)?
Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Aus dem Fonds „Africa Conservation & Communities Tourism Fund“ wird
u. a. ein Projekt in Tansania finanziert. Umsetzungspartner ist die Nomad
Conservation Group. Ziel der Zusammenarbeit ist die Bereitstellung von
Finanzierungen für Unternehmen im Bereich Naturschutztourismus zur Schaffung und
zum Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Gebieten. Das
Finanzierungsvolumen beträgt 3 Mio. US‑Dollar.
37. Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen den von ihr
finanzierten Naturschutzmaßnahmen und den Bestrebungen des
Autobauers Volkswagen, auf knapp 1 Million Hektar Land im Norden Tansanias,
einer Fläche, die mit Projektgebieten des BMZ erheblich überlappt,
Kohlenstoff-Kredite zu generieren?
Nein.
38. Ist die Bundesregierung dazu im Austausch mit Volkswagen,
Volkswagen Climatepartners oder dem Projektimplementierer Soils For the
Future gewesen, wenn ja, bitte Datum, Ort, Teilnehmende, Ergebnisse der
Gespräche benennen, und wenn nein, gibt es dazu Pläne?
Nein.
39. Wie viele Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen körperliche
Unversehrtheit, Straftaten gegen sexuelle Unversehrtheit und
Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Deutschland im Ausland finanzierter
Naturschutzvorhaben sind der Bundesregierung bekannt (bitte als
erweiterte Antwort wie in Anlage 3 [Verschlusssache] zur Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13354 nach Tatbestand, Datum,
Land, Tatort, Täter, Folgen und Vorhaben aufschlüsseln)?
40. Wie viele Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen körperliche
Unversehrtheit, Straftaten gegen sexuelle Unversehrtheit und
Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Deutschland im Ausland finanzierter
Klimaschutzvorhaben sind der Bundesregierung bekannt (bitte als
erweiterte Antwort wie in Anlage 3 [Verschlusssache] zur Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13354 nach Tatbestand, Datum,
Land, Tatort, Täter, Folgen und Vorhaben aufschlüsseln)?
41. Wie viele Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen körperliche
Unversehrtheit, Straftaten gegen sexuelle Unversehrtheit und
Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Deutschland im Ausland finanzierter
Tourismusvorhaben sind der Bundesregierung bekannt (bitte als
erweiterte Antwort wie in Anlage 3 [Verschlusssache] zur Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13354 nach Tatbestand, Datum,
Land, Tatort, Täter, Folgen und Vorhaben aufschlüsseln)?
Die Fragen 39, 40 und 41 werden gemeinsam und im Sinne der vorliegenden
kleinen Anfrage ausschließlich mit Bezug auf Tansania beantwortet.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die
Linke, Drucksache 20/12793, insbesondere zu den Fragen 13 und 14, bezog sich
global auf von Deutschland finanzierte Naturschutzvorhaben; hierbei wurden
keine entsprechenden Vorkommnisse in Tansania berichtet. Auch
bezugnehmend auf Klima‑ und Tourismusvorhaben sowie einen erweiterten Zeitraum
sind der Bundesregierung im Sinne der hier vorliegenden Anfrage keine
Meldungen über Straftaten gegen das Leben, die körperliche oder sexuelle
Unversehrtheit oder sonstige Menschenrechtsverletzungen im Rahmen oder im
Zusammenhang mit diesen Vorhaben bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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