Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Welche „Berichts- und Dokumentationspflichten“ möchte die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten „34 Reformbeschlüsse“ konkret abschaffen, und welche „relevanten Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte“ sollen konkret nicht abgeschafft werden?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek:
Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ am 1. Juli 2026 unter anderem beschlossen, dass gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen im Rahmen eines Berichtsentlastungsgesetzes pauschal aufgehoben werden sollen. Aufrechterhalten bleiben sollen nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit explizit begründet wird (Beweislastumkehr) oder die mit entsprechender Begründung in Rechtsverordnungen des jeweils zuständigen Bundesministeriums als weiter geltend bestimmt werden. Zudem sollen alle Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten mit dem Ziel überprüft werden, in einem ersten Schritt mindestens jede vierte dieser Pflichten binnen zwölf Monaten abzuschaffen. Relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung von Steuerbetrug sollen dabei nicht abgesenkt werden. Die Bundesregierung prüft derzeit die nähere Umsetzung dieser Beschlüsse und wird anschließend geeignete Maßnahmen ergreifen.
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