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Schriftliche Frage 172 von Julian Schmidt (AfD): Welche konkreten Melde-, Nachweis- und Dokumentationspflichten im Bereich Landwirtschaft will die Bundesregierung bis Ende 2026 abschaffen,…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 172 von Julian Schmidt (AfD): Welche konkreten Melde-, Nachweis- und Dokumentationspflichten im Bereich Landwirtschaft will die Bundesregierung bis Ende 2026 abschaffen,… Frage 172 (Julian Schmidt, AfD): Welche konkreten Melde-, Nachweis- und Dokumentationspflichten im Bereich Landwirtschaft will die Bundesregierung bis Ende 2026 abschaffen, vereinheitlichen oder digitalisieren, und welche Rechtsgrundlagen sollen dafür ggf. jeweils geändert werden (bitte nach den zehn zuletzt abgeschlossenen Maßnahmen und den zehn nächsten Maßnahmen aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 10. Februar 2026: Die Bundesregierung baut konsequent bürokratische Hürden für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung ab, um sie von unnötigem zeitlichen und personellen Aufwand zu entlasten und ihnen so neue Freiräume zu eröffnen. Die Bundesregierung wird ihre gesteckten Bürokratierückbauziele stringent verfolgen und die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten ressortspezifischen Bürokratierückbauprojekte konsequent umsetzen. Im Bereich der Landwirtschaft wurden seit Beginn dieser Legislatur Maßnahmen ergriffen, um den Bürokratierückbau voranzubringen. Beispiele hierfür sind die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung, Änderungen der Meldepflichten für die Antibiotika-Datenbank (Umstellung des bisherigen halbjährlichen Meldeturnus auf einen Jahresturnus zur Ermittlung der betrieblichen Therapiehäufigkeit, Verschiebung der Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung bei Hunden und Katzen auf das Jahr 2029), die Novelle des Agrarstatistikgesetzes (Nutzung vorliegender Verwaltungsdaten zur Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe) sowie Vereinfachungen im Milchproduktrecht. Ergänzend werden weitere Vorhaben zum Bürokratierückbau im Bereich der Landwirtschaft vorangetrieben. Dazu zählen zum Beispiel die Novellierung der Wein-Überwachungsverordnung, die Aufhebung von verschiedenen über das EU-Recht hinausgehenden Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die Reduzierung von Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung. Auf EU-Ebene setzt sich die Bundesregierung für Bürokratierückbau und substantielle Vereinfachungen ein. So sind die jüngsten Vereinfachungen in der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) auf die Positionierung der Bundesregierung zurückzuführen. Das mittlerweile in Kraft getretene Vereinfachungspaket der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die laufende Förderperiode sieht ebenfalls weitere Erleichterungen vor. Die Bundesregierung hat darüber hinaus mit den Modernisierungsagenden Bund und Föderal zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratierückbau und der Verwaltungsmodernisierung auf den Weg gebracht. Näheres dazu kann unter den Links https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisi erung/modernisierungsagenda-bund sowie https://bmds.bund.de/themen/ staatsmodernisierung/modernisierungsagenda-foederal eingesehen werden. Diese Maßnahmen zahlen unmittelbar und mittelbar auch auf den Bürokratierückbau in der Landwirtschaft ein. Da der Bürokratierückbau auf allen Ebenen im Bereich der Landwirtschaft angegangen wird, sind die aufgeführten Vorhaben nicht abschließend.

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