Schriftliche Frage 78 von Iris Nieland (AfD): Welche konkreten Ergebnisse wurden im Hinblick auf den Abbau unternehmensbezogener bundesrechtlicher Berichtspflichten und den Abbau von Dop…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 78 von Iris Nieland (AfD): Welche konkreten Ergebnisse wurden im Hinblick auf den Abbau unternehmensbezogener bundesrechtlicher Berichtspflichten und den Abbau von Dop…
Frage 78 (Iris Nieland, AfD):
Welche konkreten Ergebnisse wurden im Hinblick auf den Abbau unternehmensbezogener bundesrechtlicher Berichtspflichten und den Abbau von Doppelmeldungen erzielt, und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Fortführung des Bürokratieabbaus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 24. November 2025:
Der am 5. November 2025 vom Bundeskabinett beschlossene „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“ benennt in seinem ersten Abschnitt wichtige Vorhaben der Bundesregierung, die seit Beginn der Legislaturperiode mit einer substanziellen Entlastungswirkung von insgesamt mehr als 3 Mrd. Euro beschlossen wurden. Dazu gehören unter anderem das Standortfördergesetz mit administrativen Vereinfachungen im Finanzmarktaufsichtsrecht, die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung, die Vereinfachung von Meldepflichten in der Tierhaltung, die Anpassung nationaler Statistikregelungen an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige sowie das Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes. Zusätzlich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem die Abschaffung der Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorsieht. In seinem dritten Abschnitt adressiert der genannte Bericht exemplarisch über 50 weitere Bürokratierückbauvorhaben, die die Bundesregierung zum überwiegenden Teil im ersten Halbjahr 2026 verabschieden wird. Zu diesen Vorhaben gehören unter anderem die nationale Umsetzung des derzeit auf EU-Ebene in Verhandlungen befindlichen EU-Omnibus- Entlastungspakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie ein Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz. Jenseits des nationalen Rechts wird sich die Bundesregierung auch auf EU-Ebene für einen konsequenten Rückbau bürokratischer Hemmnisse für Unternehmen einsetzen und dafür konkrete Eckpunkte erarbeiten, die gegenüber der EU-Kommission zum Bürokratierückbau auf EU-Ebene eingebracht werden sollen. Entsprechenden Überlegungen widmet sich der vierte Abschnitt des genannten Berichts.
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