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Frage von Stephan Brandner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)

dip / rede 12.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Stephan Brandner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666) Welche Bedeutung misst die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, dem Bürokratieabbau zu, und auf welche finanzielle Entlastung für Unternehmen und Privatpersonen beziffert sie die Einsparungen, die durch den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Bürokratieabbau möglich wären (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die spürbare Entlastung von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern von bürokratischen Belastungen ist ein Kernanliegen sowohl der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz als auch der Bundesregierung insgesamt. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie bis zum Ende der Legislaturperiode 25 Prozent der Bürokratiekosten und 10 Milliarden Euro Erfüllungsaufwand abbauen wird. Das sind ambitionierte Ziele, aber auch wir im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind davon überzeugt, dass wir hier echte Fortschritte brauchen und diese auch gemeinsam hinbekommen werden. Gleichzeitig ist es gerade für uns im Verbraucherschutzministerium wichtig, darauf hinzuweisen, dass Bürokratie regelmäßig eine wichtige Schutzfunktion erfüllt. Daher ist es ebenso richtig, dass im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, dass relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung von Steuerbetrug nicht abgesenkt werden sollen. Jedes Ressort trägt in eigener Verantwortung zu diesen Zielen bei. Mehrere Maßnahmen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Bürokratierückbau mit Entlastungswirkung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wurden bereits im Kabinett beschlossen. Dazu zählen – die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, – das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, – das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, – das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit. Das sind erste wichtige Schritte. Darüber hinaus arbeitet unser Haus an weiteren Maßnahmen zur Bürokratieentlastung: Unter anderem werden wir das Vorhaben zum Gebäudetyp-E-Gesetz umsetzen sowie die nationale Umsetzung des derzeit auf EU-Ebene in Verhandlungen befindlichen EU-Omnibus-Entlastungspakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den Weg bringen.

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