Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
In welchem Umfang hat die Bundesregierung die Hitzeschutzplanungen aus der vergangenen Wahlperiode umgesetzt, aufgegriffen und weiterentwickelt, und welche Maßnahmen zum vorbeugenden Hitzeschutz werden durch die jetzige Bundesregierung in den kommenden Jahren auf den Weg gebracht?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels:
Der Schutz der Gesundheit vor Hitze ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Dabei verfolgt die Bundesregierung einen ressortübergreifenden Ansatz.
Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Jahr 2023 auf die durch den Klimawandel immer häufiger auftretenden Hitzeperioden reagiert, um die Bevölkerung für kommende intensivere, häufigere und längere Hitzeperioden noch besser vorzubereiten und zu schützen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass im föderalen System in Deutschland die Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz für den Schutz der Gesundheit vor Hitze bei den Ländern und nicht dem Bund liegt. Die Initiative des BMG dient daher auch als Impuls, um die Akteurinnen und Akteure in den Ländern und Kommunen zu sensibilisieren, schnell zu reagieren und eigene, jeweils passgenaue Hitzeschutzmaßnahmen zu ergreifen und mit den bundesweiten Aktivitäten zu vernetzen.
Schutz vor Hitze wirkt in der Summe vieler Maßnahmen und durch die Zusammenarbeit der Verantwortlichen auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens. Daher steht das BMG im Austausch mit allen verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen sowie den Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen, den Sozialverbänden und den zivilgesellschaftlichen Akteuren, um einzelne im Hitzeschutzplan hinterlegte Maßnahmen zu verstetigen und weiterzuentwickeln. Neben kurzfristigen Maßnahmen wird mit allen Beteiligten auch eine langfristige Perspektive im Sinne einer kontinuierlichen Hitzeschutzplanung in den Blick genommen.
Der Schwerpunkt der durch das BMG weiterentwickelten Maßnahmen liegt wie schon in den vergangenen Sommerperioden vor allem auf der Information, Aufklärung und Sensibilisierung zum gesundheitlichen Hitzeschutz. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat im Zeitraum 2023 bis 2025 insgesamt rund 990 000 Euro für entsprechende Maßnahmen aufgewendet. Für das laufende Jahr 2026 stehen rund 197 000 Euro zur Verfügung. Mit dem vom BMG geförderten Portal „Hitzeservice.de“ wird insbesondere die Vernetzung von Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Landkreisen zum Hitzeschutz ausgebaut. Das Projekt wird im Zeitraum 2023 bis 2026 mit einem Finanzvolumen von insgesamt rund 711 000 Euro unterstützt.
Die Bundesregierung prüft außerdem übergreifende medizinische und gesundheitsbezogene Lösungen und Reaktionsmöglichkeiten für den Fall einer intensiven, außergewöhnlichen Hitzewelle. „Hitzewellen und Dürre“ werden in diesem Jahr als Krisenszenarien für die Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung (LÜKEX) Anwendung finden. Das BMG und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sind an der Planung und Vorbereitung der Übung aktiv beteiligt. Die zentrale Kernübung ist für November 2026 geplant. Damit soll eine stärkere Verzahnung von gesundheitlichem Hitzeschutz und Katastrophen- und Bevölkerungsschutz auf Bundes- und Landesebene sichergestellt werden.
Die Gesetzgeber hat im Jahr 2024 mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für eine vorsorgende Anpassung an den Klimawandel von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen. Die auf dieser Grundlage entwickelte „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024“ enthält als Schwerpunkt den Schutz der menschlichen Gesundheit, der auch den Schutz der Gesundheit vor Hitze umfasst. Darüber hinaus unterstützt das BMUKN Kommunen und soziale Einrichtungen mit zwei Förderrichtlinien bei der systematischen und nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel.
Das BMUKN lässt seit Ende des Jahres 2023 außerdem im Rahmen eines Ressortforschungsvorhabens „Möglichkeiten der Ausgestaltung und Umsetzung eines nationalen Hitzeaktionsplans für Deutschland“ untersuchen. In dem Vorhaben werden neben der inhaltlichen Ausgestaltung und Möglichkeiten einer rechtlichen Verankerung auch fachliche Anforderungen an ein länderübergreifendes System sowie Aspekte der Bund/Länder-Zuständigkeiten thematisiert. Das Forschungsprojekt wird im Jahr 2026 abgeschlossen.
Auch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt mit seinen Aktivitäten und Förderprogrammen eine klimaresiliente Stadtentwicklung und die Entwicklung an Hitze angepasster Siedlungsstrukturen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Gesundheitsgefahren durch Hitze. Im Zuständigkeitsbereich des BMWSB werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) Hitzeschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit dem Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ gefördert. Hiermit werden Grün- und Freiflächenmaßnahmen gefördert, die zum Beispiel Hitzevorsorge durch zusätzliche Frischluftschneisen oder Klimaoasen ermöglichen. Für das Programm steht im KTF im Haushaltsjahr 2026 ein Ausgabenansatz in Höhe von rund 255 Millionen Euro zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2025 betrug der Mittelabfluss rund 52 Millionen Euro.
Darüber hinaus leistet auch die Städtebauförderung des Bundes einen entsprechenden wesentlichen Beitrag. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind Fördervoraussetzung und werden als Teil von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen von den Kommunen umgesetzt. Insgesamt standen für die Förderung im Jahr 2025 790 Millionen Euro Bundesmittel – ergänzend kofinanziert durch Länder und Kommunen – zur Verfügung, dieses Jahr erstmalig 1 Milliarde Euro.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/1731, auf die Kleine Anfrage „Fehlender Hitzeschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen“ der Fraktion Die Linke auf sowie die Antworten der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 169 der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 4. August 2025 (Drucksache 21/1164 vom 08.08.2025, Seite 108), auf die schriftliche Frage 149 des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 10. November 2025 (Drucksache 21/2817 vom 14.11.2025, Seite 97), auf die schriftliche Frage 108 des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 5. Januar 2026 (Drucksache 21/3520 vom 09.01.2026, Seite 69) und auf die schriftliche Frage 224 des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 7. April 2026 (Drucksache 21/5249 vom 10.04.2026, Seite 146) verwiesen.
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