Hitzekrise ernst nehmen - Hitzeschutz verbindlich, sozial gerecht und finanziell absichern
Text
Hitzekrise ernst nehmen - Hitzeschutz verbindlich, sozial gerecht und finanziell absichern
Antrag
der Abgeordneten Johannes Wagner, Julia Schneider, Dr. Janosch Dahmen,
Simone Fischer, Linda Heitmann, Misbah Khan, Dr. Alaa Alhamwi, Leon
Eckert, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Armin Grau, Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Ricarda Lang, Sven Lehmann, Claudia Müller, Karoline Otte, Sylvia
Rietenberg, Awet Tesfaiesus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hitzekrise ernst nehmen – Hitzeschutz verbindlich, sozial gerecht und
finanziell absichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Hitze tötet: Im Jahr 2025 starben in Deutschland nach Schätzungen des Robert Koch-
Instituts rund 2.500 Menschen an den Folgen von Hitze (www.rki.de/DE/Themen/
Gesundheit-und-Gesellschaft/Gesundheitliche-Einflussfaktoren-A-Z/H/Hitze/Be-
richt_Hitzemortalitaet.html). Seit 2000 sind in Deutschland 99 Prozent aller
extremwetterbedingten Todesfälle auf Hitzeereignisse zurückzuführen. Damit gilt Hitze als
das tödlichste Extremwetter (www.bundeswirtschaftsministerium.de/
Redaktion/DE/Downloads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-klimawandelfolgen-in-deutsch-
land-04.pdf). Künftige Hitzewellen werden jedoch noch deutlich extremer ausfallen.
Tage mit gefährlichen Hitzewarnungen in Europa im Zeitraum 2015 bis 2024 haben
im Vergleich zu 1991 bis 2000 um 318 Prozent zugenommen (www.thelan-
cet.com/journals/lancet/article/PIIS2468-2667(26)00025-3/fulltext). In Deutschland
hat sich die Häufigkeit und Intensität von Hitzewellen nachweislich verändert; bei
ungebremstem Treibhausgasausstoß werden bis zu 15 zusätzliche heiße Tage erwartet
(Klimafaktenpapier.de/Klimafaktenpapier2025.pdf). Wirksamer Hitzeschutz ist damit
eine dringende gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Gegenwart.
Hitzeschutz ist eine Frage sozialer Gerechtigkeit: Besonders gefährdet sind ältere und
pflegebedürftige Menschen, Säuglinge und Kleinkinder, Schwangere, Menschen mit
Vorerkrankungen sowie Personen, die im Freien arbeiten oder obdachlos sind. Hitze
trifft jedoch nicht alle gleich: Sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen in
städtischen Verdichtungsräumen leben häufig in schlecht isolierten Wohnungen und
Quartieren mit wenig Grün, viel versiegelter Fläche und hoher Verkehrsdichte – und
verfügen gleichzeitig über geringere Möglichkeiten, sich durch Klimatisierung,
Verschattung oder das Aufsuchen kühlerer Orte zu schützen. Hitze verstärkt bestehende soziale
Ungleichheiten damit unmittelbar und messbar (www.rki.de/DE/Themen/
Gesundheitund-Gesellschaft/Klimawandel/Klimawandel-Gesundheit-Sachstandsbericht.html).
Hitze bringt auch volkswirtschaftliche Verluste: Allein für die Hitze- und
Dürreextreme der Jahre 2018 und 2019 lassen sich wirtschaftliche Schäden von rund 35
Milliarden Euro erfassen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Down-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6343
21. Wahlperiode 09.06.2026
loads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-klimawandelfolgen-in-deutschland-04.pdf). Laut
einer Studie könnten Hitzewelle bis 2035 voraussichtlich zu jährlichen
Produktivitätsverlusten in Höhe von 2,4 Billionen US-Dollar führen. Ein Grund dafür sind mehr
Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Diagnosen wie Hitzschlag oder Sonnenstich
(www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2025-07/hitzewelle-wirtschaft-
folgenkrankheitstage-europa). Für Deutschland hat eine Untersuchung ergeben, dass sich bei
einer Wiederholung der Hitzewellen des vergangenen Jahrzehnts wirtschaftliche
Verluste in Höhe von rund 112,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 ergeben könnten.
Hitze ist somit längst kein kurzfristiges Wetterphänomen mehr, sondern stellt einen
strukturellen wirtschaftlichen Schock dar (www.spiegel.de/wirtschaft/hitzewellen-
untersuchung-warnt-vor-milliardenverlusten-fuer-deutschland-a-faa60e14-c9f9-4c8
ebdce-bd6ad979b204).
Hitze gefährdet sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit. Hohe
Temperaturen verstärken nachweislich Aggressionen, Stress sowie Schlafstörungen und
erhöhen die Suizidalität (www.bptk.de/pressemitteilungen/hitze-als-zunehmende-
gefahr-fuer-die-psychische-gesundheit/). Menschen mit psychischen Erkrankungen wie
Schizophrenie oder Suchterkrankungen weisen ein deutlich erhöhtes hitzebedingtes
Mortalitätsrisiko auf (https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC10015851/). Auch
andere Patient*innen sowie Pflegebedürftige zählen zu den vulnerabelsten Gruppen,
da sie häufig durch Alter, Vorerkrankungen oder eingeschränkte Mobilität stärker auf
extreme Hitze reagieren. Das stellt unser Gesundheits-, Pflege- und Sozialsystem vor
große Herausforderungen. Hinzu kommt, dass Einrichtungen mit älterer Bausubstanz
häufig nicht hinreichend isoliert sind. Investitionen in Hitzeschutzmaßnahmen an
Gebäuden scheitern häufig am geltenden Wirtschaftlichkeitsgebot im Sozialrecht, das
ökologische Nachhaltigkeit und energetische Sanierung bislang nicht als
förderungswürdiges Ziel anerkennt (www.oeko.de/blog/soziale-einrichtungen-und-
klimaschutzherausforderungen-fuer-die-gebaeudesanierung/).
Deutschland hinkt beim institutionellen Hitzeschutz hinterher: Kommunale
Hitzeaktionspläne sind bundesweit nicht flächendeckend etabliert, in ihrer Qualität höchst
unterschiedlich und werden teilweise nicht umgesetzt. Das Bundesministerium für
Gesundheit hat in den vergangenen Jahren zwar Grundlagen geschaffen wie zum Beispiel
Musterhitzeschutzpläne für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen,
Aufklärungsmaterialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), das
Vernetzungsportal Hitzeservice.de sowie eine Roadmap zur Weiterentwicklung des Hitzeschutzplans
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/H/-
Hitzeschutzplan/BMG_Roadmap_Hitzeschutzplanung_Sommer_2025.pdf ).
Zusätzlich unterstützt das Umweltbundesamt Kommunen bei der Aufklärungsarbeit vor Ort.
In der neuen Legislaturperiode scheinen diese Maßnahmen jedoch zu stagnieren. Für
eine effektive Umsetzung mangelt es häufig an klaren Zuständigkeiten,
Verbindlichkeit und Finanzierung. Die Kommunen haben zwar über das Sondervermögen (Lu-
KIFG) auch die Möglichkeit unter dem Investitionsbereich Bevölkerungsschutz in
Maßnahmen zum Hitzeschutz zu investieren – allerdings konkurrieren die Ausgaben
angesichts der schwierigen Finanzlage der Kommunen mit anderen wichtigen
Erneuerungen. Dafür müssen die Länder ihrer primären Finanzierungsverantwortung beim
Hitzeschutz stärker nachkommen.
Andere Länder zeigen, dass es beim Hitzeschutz besser geht: Frankreich hat nach der
verheerenden Hitzewelle 2003, bei der allein in Europa rund 70.000 Menschen starben,
ein umfassendes nationales Hitzeschutzsystem aufgebaut, das von frühzeitigen
Warnmeldungen über die Verlegung vulnerabler Personen in klimatisierte Räume bis hin zu
verbindlichen kommunalen Maßnahmen reicht (www.undrr.org/resource/
casestudy/country-heat-policy-review-france).
Die Bundesregierung muss Hitze als Risikofaktor endlich ernst nehmen. Ein
verbindlicher, sektorenübergreifender und sozial gerechter Hitzeschutz – von der kommunalen
Hitzevorsorge über den Schutz vulnerabler Gruppen im Gesundheits- und
Pflegesystem bis hin zu wirksamen Arbeitsschutzregelungen – ist überfällig.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Hitzeschutzplan für Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit
sektorenübergreifend weiterzuentwickeln und zügig umzusetzen, und dabei
insbesondere:
a. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass die Erstellung und
Umsetzung kommunaler Hitzeaktionspläne verbindlich verankert sowie
finanziell unterstützt wird;
b. darauf hinzuwirken, dass ein einheitliches Monitoring zum Stand
kommunaler und einrichtungsbezogener Hitzeschutzplanung aufgebaut wird, das nicht
nur das Vorhandensein von Plänen, sondern auch Umsetzung,
Zuständigkeiten, Maßnahmenaktivierung und Lernerfahrungen nach Hitzeereignissen
erfasst;
c. Synergien zu nutzen und deshalb beim Zentrum KlimaAnpassung eine Stelle
zur konkreten Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler
Hitzeaktionspläne und Hitzeschutzmaßnahmen zu schaffen;
2. gemeinsam mit den Ländern abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um den
Hitzeschutz finanziell sicherzustellen, indem:
a. ein Programm „Green Hospitals“ aufgesetzt wird, das Investitionen in
natürliche sowie bauliche und technische Klimaanpassungsmaßnahmen in
Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitszentren ermöglicht –
darunter Verschattung, Lüftung, Kühlung und Begrünung sowie Förderung der
energetischen Sanierung und Klimaneutralität;
b. für Pflegeeinrichtungen Investitionen in Hitzeschutz und baulich-technische
Maßnahmen bereitgestellt werden;
c. die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen” (AnpaSo)
aufgestockt wird, sodass die hohe Anzahl an Anträgen bewilligt werden
kann, und noch in diesem Jahr ein Förderaufruf ermöglicht wird, der auch
Maßnahmen zur Umsetzung von erstellten Konzepten finanziert; sowie bei
der geplanten Neuausrichtung der Förderrichtlinie eine Finanzierung
aufzustellen, die neben Modell- bzw. Pilotvorhaben weiterhin sowohl Konzepte
als auch konkrete Maßnahmen fördert, ebenso wie die übergeordnete
Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft”
weiter ermöglicht;
d. die im Klimaschutzprogramm 2026 ursprünglich eingeplante Förderung
„klimagerechter Sanierung sozialer Infrastruktur” eingeführt und ausreichend
ausgestattet wird, um die Dekarbonisierung und Klimaanpassung der
Gebäude von sozialen Diensten und Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich
des Bundes und der Sozialversicherungsträger zu unterstützen; und eine
Reform des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sozialrecht voranzubringen, sodass
ökologische Nachhaltigkeit als Ziel verankert wird, und es somit Trägern
sozialer Einrichtungen ermöglicht, Investitionen in energetische Sanierung von
Gebäuden zu finanzieren;
e. die kommunale Klimaanpassung und der Klimaschutz gestärkt werden,
beispielsweise durch eine Ausweitung der entsprechenden Förderprogramme
und einem Bereitstellen weiterer notwendiger Finanzierungsgrundlagen,
etwa durch Gemeinschafts- und Daueraufgaben in diesem Bereich, damit die
Kommunen mit Unterstützung vom Bund und den Ländern in die Lage
versetzt werden, wirksame, langfristig tragfähige und sozial gerechte
Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Klimakrise –
insbesondere vor extremer Hitze – eigenständig zu planen, umzusetzen und
nachhaltig zu sichern;
3. die Herausforderungen des Gesundheits- und Pflegesystems sowie pflegender
Angehöriger während Hitzewellen ernst zu nehmen und gegenzusteuern, indem:
a. verbindliche Hitzeschutzstandards für alle Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen sowie soziale Einrichtungen eingeführt werden, wie zum Beispiel für
Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegedienste,
Rehabilitationseinrichtungen sowie vertragsärztliche und -psychotherapeutische Praxen;
b. psychische Gesundheit konsequent im Hitzeschutz verankert wird, indem
psychisch erkrankte, suchterkrankte und obdachlose Menschen explizit als
Hochrisikogruppen in allen Hitzeaktionsplänen erfasst werden,
Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) als dezentrale Anlaufstellen gezielt gestärkt und für
hitzebedingte Belastungssituationen qualifiziert werden;
c. Hitzeschutz als Querschnittsthema verpflichtend in die Aus-, Fort- und
Weiterbildung aller Gesundheits- und Heilberufe sowie des Studiums der
sozialen Arbeit integriert wird – einschließlich des Humanmedizinstudiums, der
Pflegeausbildung, der Ausbildung medizinischer Fachangestellter sowie der
Approbationsordnung für Apotheker*innen – mit besonderem Fokus auf
Erkennung von Hitzesymptomen, hitzebedingte Medikationsanpassung und
Versorgung vulnerabler Gruppen;
d. quartiersnahe Gesundheitsvorsorge gestärkt wird, indem beim geplanten
Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz neben dem Community
Health Nursing auch das School Nursing als eine Ausprägung des Advanced
Practice Nursing implementiert wird;
4. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass die Kommunen die
Möglichkeit erhalten, konkrete Hitzeschutzmaßnahmen für besonders vulnerable
Gruppen vor Ort umzusetzen, wie zum Beispiel:
a. Schulen, Kitas und Spielplätze durch natürlich und bauliche Maßnahmen wie
Begrünung und Sonnensegel nachhaltig und langfristig zu beschatten und
kindgerechte Hitzeschutzangebote sicherzustellen;
b. Hitzebusse und mobile Kühlteams einzurichten, um insbesondere
wohnungslose Menschen während Hitzeperioden mit Wasser, Erster Hilfe und
Beratung zu versorgen;
c. mit lokalen „Cool Cards” auf kühle Orte in der Umgebung hinzuweisen, und
sogenannte „Cool Zones”, als klimatisierte, öffentlich zugängliche Räume
mit kostenlosem Trinkwasser, Sonnencreme, Toiletten und Möglichkeiten
zur Erstversorgung, zu schaffen und auszuweiten, und dafür konkret bei
Hitzewellen auch Sonntagsöffnungszeiten von klimatisierten Bibliotheken zu
ermöglichen sowie die Kirchen und kommunale Einrichtungen
einzubeziehen;
d. die Wasserqualität von öffentlichen Gewässern zu verbessern, für
Badezwecke und im Sinne der kostenlosen Abkühlung sowie einen bezahlbaren
Eintritt in kommunalen Schwimmbädern weiterhin zu ermöglichen;
e. besonders in dicht bebauten und stark versiegelten Gebieten mehr „Grüne
Oasen“ zu schaffen, indem zusätzliche Bäume gepflanzt und Parks
ausgeweitet werden, und dabei insbesondere Hitze-Hotspots und sozial-
benachteiligte Quartiere zu priorisieren, um städtische Wärmeinseln zu reduzieren und
den Zugang zu schattigen Erholungsräumen für alle Menschen zu
ermöglichen;
f. das bestehende Informations- und Warnsystem zu nutzen und
weiterzuentwickeln, um mehrsprachige und barrierefreie Angebote und Strukturen
auszubauen, die neben digitalen Anwendungen auch niedrigschwellige Formate
wie Telefonketten, SMS-Dienste und Aushänge umfassen, um alle
Bevölkerungsgruppen zu erreichen, und dafür vom Bund aus fachlich geprüfte,
standardisierte Vorlagen bereitzustellen, die von Kommunen übernommen und
lokal angepasst werden können;
g. Nachbarschaftshilfen in Form von „Hitzepatenschaften“ aufzubauen und zu
fördern, bei denen freiwillige Helfer*innen gefährdete, alleinlebende oder
sozial-isolierte Menschen unterstützen, und diese durch geeignete kommunale
Strukturen zu koordinieren;
5. Beschäftigte während Hitzewellen effektiv zu schützen, indem:
a. bestehende Regelungen zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz (wie die ASR A3.5
und die ASR A5.1 inklusive der Empfehlungen des ASTA in Bezug auf
Gefährdungen durch Hitze) konsequent umgesetzt und durchgesetzt werden.
Arbeitgeber*innen müssen bei hohen Temperaturen geeignete Maßnahmen
zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten ergreifen, insbesondere bei
Tätigkeiten im Freien oder körperlich besonders belastenden Arbeiten;
b. Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei im
Außeneinsatz durch spezifische hitzeadaptierte Einsatzkonzepte, verpflichtende
Erholungszeiten und geeignete Schutzausrüstung besonders berücksichtigt
werden;
c. saisonale und geringfügig Beschäftigte, insbesondere in der Landwirtschaft,
im Gartenbau und in der Gastronomie, durch eine gezielte Ausweitung des
Arbeitsschutzrechts auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse sowie verstärkte
Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden wirksam vor Hitzebelastung
geschützt werden.
Berlin, den 9. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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