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Rede von Jörg Cezanne (DIE LINKE) – Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des …

dip / rede 24.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 16a bis 16d: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubau.

Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Jörg Cezanne (DIE LINKE) – Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des … Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das angebliche Ziel dieses Gesetzes ist es, den Neubau von PV-Anlagen und Windkraftanlagen besser auf den Netzausbau abzustimmen. Dazu soll der gesetzlich vorgesehene Vorrang für den Anschluss neuer EE-Anlagen aufgehoben werden, wenn in einem Gebiet gelegentlich mehr Strom produziert wird, als das Netz aufnehmen kann. Außerdem soll der Entschädigungsanspruch von Betreibern abgeschafft werden, wenn aufgrund solcher Engpässe ein Windrad abgeschaltet werden muss. Das ist dieser ominöse Redispatch-Vorbehalt. Bei diesem gedanklichen Ansatz liegt einfach eine Verwechslung von Ursache und Wirkung vor. Alaa Alhamwi hat das gerade schon angesprochen: Das Problem ist nicht zu viel erneuerbare Energie. Ganz im Gegenteil: Deutschland hinkt bei den selbstgestellten Ausbauzielen noch immer hinterher. Um diese Ziele zu erreichen, müssen mehr EE-Anlagen in kürzerer Zeit zugebaut werden. – Ach, hören Sie doch mal auf mit dem Geschwätz! – Der Redispatch-Vorbehalt ist einfach der falsche Weg. Er und viele andere Regelungen im Gesetzentwurf untergraben die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Photovoltaik- oder Windkraftanlagen, sie verhindern oder verlangsamen den weiteren Ausbau. Dümmer geht’s nicht. Was ließe sich noch ansprechen? Erstens. Mehrere Anlagen, die selten zur gleichen Zeit die volle Leistung erreichen, sollten sich einen Netzanschluss teilen können, der dann besser ausgelastet wird. Der Fachbegriff lautet Überbauung. Da lässt sich noch was drehen. Statt ein Windrad abzustellen, wenn zu viel Strom ins Netz fließt, sollte die Einspeisung ins Netz geschlossen werden. Dann könnte die vom Windrad erzeugte, aber nicht sofort benötigte Energie in einen Batteriespeicher geleitet werden, anstatt sie völlig abzuregeln. Statt die gesetzliche Entschädigung von Betreibern bei Abschaltung zu streichen, sollten standardisierte, flexible Netzanschlussvereinbarungen zwischen Anlagen- und Netzbetreibern zur Regel gemacht werden. Und von wegen Priorisierung: In den Engpassgebieten, in denen häufiger mehr Strom anfällt, müssen gezielt und schnell Batteriespeicher oder Anlagen zur Umwandlung des Stroms in grünen Wasserstoff zugebaut werden. Da geht es nicht darum, ob die besonders reif sind. Und zu guter Letzt – damit Klaus Wiener noch etwas zum Freuen hat –: Wenn die Übertragungsnetze in Bundeshand überführt würden, –

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