Eigentumsansprüche der Linkspartei an den SED-Akten im Bundesarchiv
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Eigentumsansprüche der Linkspartei an den SED-Akten im Bundesarchiv
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7480
21. Wahlperiode 05.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Eigentumsansprüche der Linkspartei an den SED-Akten im Bundesarchiv
Der Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, Dr. Gregor Gysi, behauptete
am Mittwoch, dem 24. Juni 2026, in der 24. Sitzung des Ausschusses für
Kultur und Medien, dass er nach dem Ende des Regimes der Sozialistischen
Einheitspartei Deutschlands (SED) „mit der Bundesregierung Deutschlands einen
Vertrag geschlossen als Vorsitzender der PDS und da haben wir das ganze
SED-Archiv an das Bundesarchiv übergeben“. Allerdings stehe im Vertrag,
„dass wir [die PDS, heute Die Linke] Eigentümer bleiben“ (vgl.: https://apollo-
news.net/gregor-gysi-beansprucht-eigentumsrechte-der-linkspartei-an-den-
sedakten-im-bundesarchiv/ und www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=765
4646, ab ca. 01:14:30 min.).
Die Fragesteller gehen davon aus, dass Dr. Gregor Gysi hierbei über die Akten
der ehemaligen DDR-Massenorganisationen und der Staatspartei SED spricht,
die im Archiv der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der
DDR im Bundesarchiv“ (SAPMO) verwahrt werden. Es handelt sich hierbei
ausdrücklich nicht um die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit
(Stasi-Unterlagen).
Die Historie der Stiftung stellt sich wie folgt dar: Im Zuge der Verhandlungen
über den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (Inkrafttreten am 23.
September 1990) konnten sich die Vertragsparteien nicht auf eine abschließende
Regelung für das Archivgut der Parteien und Massenorganisationen der DDR
einigen. Das Einigungsvertragsgesetz stellte folglich nur diejenigen Unterlagen
unter den Schutz des Bundesarchivgesetzes, die bei staatlichen Stellen der
DDR entstanden waren – nicht jedoch das Schriftgut aus dem Zentralen
Parteiarchiv der SED. Über den Verbleib dieser hochgradig zeithistorisch relevanten
Akten entstand in der Folge ein politischer und rechtlicher Streit.
Die Unterlagen der SED sowie der übrigen Blockparteien und
Massenorganisationen der DDR sollten nur dann als Archivgut des Bundes behandelt und im
Bundesarchiv verwaltet werden, wenn sie die Wahrnehmung staatlicher
Aufgaben betrafen. Diese Abgrenzung erwies sich in der Praxis als äußerst
komplex, da die Strukturen der DDR-Staatspartei SED eng mit dem staatlichen
Apparat verzahnt waren. Ein Kompromiss führte schließlich zur Gründung der
unselbstständigen Stiftung SAPMO im Bundesarchiv (vgl. https://stiftungsarchiv
e.de/archive/6647).
Sie erhielt die Aufgabe, „die strittigen Unterlagen, Materialien und
Bibliotheksbestände zur deutschen Geschichte, insbesondere zur Geschichte der deutschen
und internationalen Arbeiterbewegung vollständig zu übernehmen, auf Dauer
zu sichern, nutzbar zu machen und zu ergänzen. Aufgegeben wurde der
Stiftung, mit den Eigentümern gesonderte Vereinbarungen zu schließen, wenn es
sich nicht um staatliche Unterlagen handelt“ (vgl.: ebd.).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die dringliche Frage, inwiefern Die Linke
bis heute rechtlich wirksame Eigentumsansprüche bezüglich des SED-
Parteiarchivs gegenüber dem Bundesarchiv geltend machen kann.
Zwar regelt § 4 des Bundesarchivgesetzes (BArchG) den Aufgabenbereich der
SAPMO als unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts im Bundesarchiv
und schließt in Absatz 3 die allgemeine 30‑jährige Schutzfrist für diese
Bestände aus. Eine explizite gesetzliche Regelung über die Eigentumsverhältnisse des
Archivguts der SAPMO geht aus dem Gesetzestext nach Kenntnis der
Fragesteller jedoch nicht hervor.
Die Klärung dieser Eigentumsverhältnisse ist aus Sicht der Fragesteller von
herausragender Bedeutung. Bereits im Jahr 2010 wurden Medienberichte
öffentlich, wonach Dr. Gregor Gysi als damaliger Vorsitzender der SED‑PDS im Jahr
1990 die Vernichtung bzw. „Entsorgung“ der zentralen SED-Mitgliederkartei
sowie weiterer sensibler Parteiunterlagen mitorganisiert und gebilligt haben
soll. Die Aktenvernichtung wurde einem Pressebericht zufolge auf
westdeutschem Boden von westdeutschen Firmen durchgeführt, womit die Frage der
möglichen Strafbarkeit dieser Aktion nach der Rechtslage in der damaligen
Bundesrepublik Deutschland im Raum steht (vgl. www.welt.de/politik/deutschl
and/article7663752/Zeitgeschichte-So-trickreich-entsorgte-die-SED-ihre-Verga
ngenheit.html). Ein potenzieller (Mit-)Eigentumsanspruch der Partei Die Linke
auf die verbliebenen Archivbestände und ein damit eventuell verbundener
Zugriff oder rechtliche Blockademöglichkeiten geben daher Anlass zu großer
Besorgnis.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Wer ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung Eigentümer der Akten und
Bestände des ehemaligen SED-Archivs, die in der SAPMO verwahrt
werden (bitte die genaue Rechtsgrundlage bzw. vertragliche Grundlage
angeben)?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Partei Die
Linke auf Basis der von Dr. Gregor Gysi behaupteten Vertragslage eine
Herausgabe oder rechtliche Verfügungsgewalt über Teile des Archivguts
erzwingen könnte, und wie wäre die Eigentumsnachfolge der SED-Bestände
im Falle einer Auflösung der Partei Die Linke geregelt?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Vertrag oder einer
schriftlichen Vereinbarung bezüglich des ehemaligen SED-Archivs, den Dr. Gregor
Gysi in seiner damaligen Funktion als Vorsitzender der PDS mit der
Bundesregierung oder Vertretern des Bundes geschlossen hat, und wenn ja,
a) wie lautet die genaue Bezeichnung dieser Vereinbarung bzw. dieses
Vertrages,
b) wann, und wo wurde diese Vereinbarung bzw. dieser Vertrag
geschlossen,
c) wer waren die jeweiligen Unterzeichner aufseiten der Bundesregierung
(bzw. nachgeordneter Behörden) und aufseiten der PDS,
d) wo und unter welcher Archivsignatur bzw. Dokumentennummer wird
dieses Dokument heute verwahrt, und
e) auf welche Weise und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen
können Mitglieder des Deutschen Bundestages Einsicht in diesen Vertrag
nehmen?
4. Existieren im Rahmen der SAPMO-Stiftungsvereinbarungen oder anderer
Verträge Sonderregelungen, die der Partei Die Linke (oder deren Vertretern)
bis heute ein Mitsprache-, Veto- oder Zustimmungsrecht bezüglich der
Einsichtnahme, Auswertung, Digitalisierung oder Veröffentlichung bestimmter
Archivbestände einräumen?
5. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Partei Die Linke oder
ihr nahestehende Organisationen (z. B. die Rosa-Luxemburg-Stiftung) die
Übergabe von relevantem Parteienschriftgut der SED-Ära an die SAPMO
verweigert oder unter Berufung auf private Eigentumsrechte
zurückgehalten haben?
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem
Umfang Dr. Gregor Gysi oder andere Funktionäre der SED-PDS nach der
Wende an der Vernichtung oder dem Entzug von SED-Archivgut (wie
beispielsweise der SED-Mitgliederkartei) beteiligt waren?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, seit wann liegen der Bundesregierung bzw. den
Bundesbehörden entsprechende Erkenntnisse vor?
c) Wenn ja, wurden behördliche oder strafrechtliche Maßnahmen seither
ergriffen, um diese Vorwürfe aufzuklären und den Verbleib der
Dokumente zu ermitteln, und wenn ja, welche?
Berlin, den 15. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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