Die Standortentwicklung des Stasi-Unterlagen-Archivs und der Masterplan Bundesarchiv 2035 (Antwort zu Drs. 21/734)
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Die Standortentwicklung des Stasi-Unterlagen-Archivs und der Masterplan Bundesarchiv 2035 (Antwort zu Drs. 21/734)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/913
21. Wahlperiode 17.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin
Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/734 –
Die Standortentwicklung des Stasi-Unterlagen-Archivs und der Masterplan
Bundesarchiv 2035
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Häufig stehen die Archive nicht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses.
Vielmehr sind es die Erkenntnisse, die mithilfe des Archivguts gewonnen
werden, die die Aufmerksamkeit finden“, so ist es treffend im aktuellen Bericht
der SED-Opferbeauftragten des Deutschen Bundestages formuliert
(Bundestagsdrucksache 21/520, S. 76). An anderer Stelle heißt es: „Die Akten helfen
dabei, aufzuklären. […] Für die politischen Häftlinge sind die Akten, wie
beispielsweise die der Staatssicherheit, häufig die einzigen Zeugen des
begangenen Unrechts“ (ebd., S. 75). Dies unterstreicht nach Auffassung der
Fragesteller die herausragende Bedeutung der Unterlagen für die Aufarbeitung des
DDR-Unrechtsstaates.
Allerdings steht es um den Erhalt der Unterlagen nicht gut. „Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt erfüllen ca. 85 Prozent der Standorte des Stasi-Unterlagen-
Archivs – vor allem im Hinblick auf die dauerhafte physische Erhaltung der
Unterlagen – nicht die erforderlichen Bedingungen“, so der Bericht des
Bundesarchivs für den Zeitraum vom Januar 2021 bis Juni 2023
(Bundestagsdrucksache 20/8800, S. 13). Davon betroffen sind alle im Stasi-Unterlagen-
Gesetz (StUG) vorgesehenen fünf zentralen Archivstandorte und acht
Außenstellen (ebd.). Diese sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 StUG wie folgt
benannt: Berlin sowie die regionalen Standorte „Erfurt, Frankfurt (Oder),
Halle (Saale), Leipzig und Rostock“. Die Außenstellen sind in „Chemnitz,
Cottbus, Dresden, Gera, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin und Suhl“
vorgesehen (ebd.).
Um die erforderlichen Bedingungen für den dauerhaften physischen Erhalt der
Stasi-Unterlagen zu schaffen, wurde nach Aussage des Berichts des
Bundesarchivs „auf Anforderung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein
sogenannter Masterplan ‚Bundesarchiv 2035‘ entwickelt, der sich zurzeit noch
in der näheren Abstimmung mit dem BMF befindet“ (ebd.).
Am 9. Oktober 2024 berichtete der Präsident des Bundesarchivs in der
öffentlichen 63. Sitzung des Kulturausschusses dem Ausschuss für Kultur und
Medien im Deutschen Bundestag, dass das Bundesarchiv dabei sei, „einen
Masterplan umzusetzen. Dementsprechend werden alle Unterlagen zur Geschichte
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 16. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der DDR einschließlich der SBZ in Berlin-Lichtenberg gebündelt“ (Protokoll
der 63. Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien vom
9. Oktober 2024, S. 14). In diesem Zusammenhang verwies er auf die
schwierige Haushaltslage: „Der Haushalt umfasse 192 Mio. Euro, davon seien
118 Mio. Euro durch Personal und 69 Mio. Euro durch sächliche
Verwaltungsausgaben (davon 37,6 Mio. Euro für Mieten und 10 Mio. Euro für die
Bewirtschaftung der Liegenschaften) gebunden. Das bedeute, es fehlten Mittel für
die dringend benötigten Investitionen, insbesondere im Bereich
Digitalisierung“ (ebd.).
Des Weiteren seien 35 Stellen im Bereich des Gesetzes über die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik nicht besetzt, wobei sich dieser Wert erhöhe, wenn man die 80 nicht
besetzten Stellen für die sogenannten Querschnittsaufgaben wie IT,
Magazinwesen und Werkstätten einbeziehe (ebd.).
Die ebenfalls anwesende Vizepräsidentin des Bundesarchivs ergänzte hierzu,
dass „die Machbarkeitsstudien für die künftigen Archivstandorte“ bereits
vorlägen und das Votum des Bundesarchivs durch die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bestätigt worden sei. Daher könnten
„die für die Bau- und Finanzplanung notwendigen Unterlagen erstellt
werden“. Jedoch stehe der Umbau der anderen Dienststellen zu Auskunfts-,
Beratungs- und Informationsstandorten noch zurück, da zunächst „Klarheit über
die Errichtung der Archivstandorte“ benötigt werde (ebd.).
Bei der Berichterstattung im Ausschuss für Kultur und Medien war auch der
Vorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft
(UOKG) als Vertreter des Beratungsgremiums zur Begleitung des
Transformationsprozesses des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv (§ 39 StUG)
anwesend. Er deutete an, dass das Gremium mit den Arbeitsfortschritten nicht
zufrieden sei: „Die Stimmung sei besser als die Lage“ (ebd., S. 15). „Das
Konzept des Bundesarchivs zum Thema „Wissensvermittlung und Bildung sei
inhaltlich richtig, enthalte jedoch keinerlei Angaben zu Zeitplan,
Personalausstattung und Finanzen.“ Er fuhr fort, dass der Beirat mit einer Arbeitsgruppe
ein fundiertes Papier zu Inhalten und Personal für den Bildungsbereich sowie
für die Arbeit der Außenstellen beschlossen und als Empfehlung an die
Hausleitung und die Bundesregierung gegeben habe. Demnach entspreche der
derzeitige Personalbestand nicht dem tatsächlichen Personalbedarf (ebd.).
Zum Schluss merkte er an, dass vor dem Hintergrund der Aussage des
Präsidenten des Bundesarchivs, der Transformationsprozess werde noch zehn Jahre
dauern, der Gesetzgeber gebeten werde, die Laufzeit des Beratungsgremiums
zu verlängern: „Die Begleitung des Transformationsprozesses durch einen
sachkundigen Beirat sei nötig, wenn der Auftrag des Gesetzgebers erfüllt
werden solle“ (ebd., S. 16).
Die Vertreter der neuen Bundesregierung scheinen sich des Handlungsbedarfs
für den Erhalt des Archivguts bewusst zu sein, da sie im Koalitionsvertrag
2025 zwischen CDU, CSU und SPD ankündigen, dass man „die
Digitalisierung und die Standortentwicklung des Bundesarchivs mit seinen Außenstellen
des Stasi-Unterlagen-Archivs vorantreiben“ werde (www.koalitionsvertrag202
5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 121).
Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, den Stand der Umsetzung sowie die
weiteren Pläne der neuen Bundesregierung zu erfragen.
1. Ist der Masterplan „Bundesarchiv 2035“ einsehbar, und wenn ja, wo?
2. Ist die Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF)
bezüglich des Masterplans „Bundesarchiv 2035“ abgeschlossen (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 2b werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der „Masterplan Bundesarchiv 2035“ ist ein internes Perspektivpapier, das die
Weiterentwicklung und Verdichtung der Standorte des Bundesarchivs zum
Gegenstand hat. Nach Abschluss der Abstimmung mit dem Bundesministerium
der Finanzen ist beabsichtigt, Planungen zu Maßnahmen jeweils den
zuständigen parlamentarischen Gremien zur Kenntnis zu geben.
3. Für welche Standorte liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
die Machbarkeitsstudien vor, und wo sind diese abrufbar (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller, bitte einzeln für jeden Standort angeben sowie
zwischen dem Bereich Archiv und Auskunfts-, Beratungs- und
Information unterscheiden)?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass sie ausschließlich die Standorte
des Stasi-Unterlagen-Archivs betrifft. Für die künftigen Archivstandorte (§ 2
StUG) in Rostock, Frankfurt/Oder, Halle (Saale), Leipzig und Erfurt liegen die
Machbarkeitsstudien vor.
Für den Standort Berlin-Lichtenberg, an dem ein Archivzentrum zur SED-
Diktatur entstehen wird, wurde die Überarbeitung der Machbarkeitsstudie
abgeschlossen. Die Ergebnisse liegen seit Frühjahr 2025 ebenfalls vor und werden
aktuell ausgewertet.
Für die Außenstellen (ohne Archiv nach § 2 StUG – Schwerin,
Neubrandenburg, Magdeburg, Dresden, Chemnitz, Suhl und Gera) werden keine
Machbarkeitsstudien durchgeführt.
Die Machbarkeitsstudien dienen der weiteren Vorbereitung von
Entscheidungsprozessen und sind damit lediglich für die interne Verwendung bestimmt.
4. Wie hoch wird der Investitionsbedarf beziffert (vgl. Frage 3, bitte einzeln
für jeden Standort angeben, sowie zwischen dem Bereich Archiv und
Auskunfts-, Beratungs- und Information unterscheiden)?
Der in die Finanzplanung einzubringende Kostenrahmen (Projektkostenziel)
der einzelnen Standorte wird erst nach der Erstellung der jeweiligen finalen
Projektunterlagen feststehen. Ausschlaggebend für das Bundesarchiv ist die ab
dem Beginn der Nutzung zu investierende Kostenmiete.
5. Wie ist der Stand bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen für die
Bau- und Finanzplanung, und wie lange wird dieser Prozess
voraussichtlich noch dauern (vgl. Frage 3, bitte einzeln für jeden Standort angeben,
sowie zwischen dem Bereich Archiv und Auskunfts-, Beratungs- und
Information unterscheiden)?
Die Bedarfsplanungen zu den Archivstandorten sowie zum Archivzentrum
Berlin-Lichtenberg befinden sich in Abstimmung, weitere erforderliche Unterlagen
werden aktuell erstellt. Auch für die Außenstellen nach § 2 StUG werden die
erforderlichen Bedarfsunterlagen erstellt. Die Billigung durch BMF ist
Voraussetzung für weitere Ablauf- und Zeitplanungen.
6. Welche zusätzlichen Haushaltsmittel sind aus Sicht der Bundesregierung
in den Jahren 2026 bis 2030 für die Umsetzung des Masterplans in
Bezug auf die Standorte der Stasi-Unterlagen-Archive ggf. erforderlich?
Für die Bauprojekte sind Verpflichtungsermächtigungen für
Refinanzierungszusagen an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für Mietzahlungen über
30 Jahre ab Nutzungsbeginn in den Haushalt einzustellen. Der konkrete
Zeitpunkt hängt vom jeweiligen Bauprojekt ab, die Höhe ist erst nach
Fertigstellung der finalen Projektunterlagen konkret ermittelbar.
7. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem 9. Oktober 2024 zur
Umsetzung des Masterplans „Bundesarchiv 2035“ ggf. eingeleitet?
Der BKM hat dem BMF einen ergänzenden Bericht im Januar 2025 vorgelegt.
Zu den weiteren Schritten zur Umsetzung des Masterplans gehört die
Raumbedarfsplanung zu den einzelnen Standorten (siehe Antwort zu Frage 5).
8. Welche zeitlichen Meilensteine sind für die Umsetzung des Masterplans
in Bezug auf die Standorte der Stasi-Unterlagen-Archive ggf.
vorgesehen?
Die Meilensteine zur Umsetzung des Masterplans werden nach der Billigung
der Bedarfsplanung im Rahmen der Erarbeitung weiterer Planungsdokumente
festgelegt. Die Maßnahmen werden nach Dringlichkeit und zeitlicher
Realisierbarkeit priorisiert.
9. Welche Fortschritte wurden bislang bei der Digitalisierung der Stasi-
Unterlagen erzielt (bitte differenziert nach Umfang in Seiten bzw.
Aktenmetern, Zeitraum und Standort angeben)?
Bis Ende Juni 2025 wurden ca. 30 Millionen Seiten aus Akten und Karteien
digitalisiert. Dies entspricht ca. 2 Prozent des gesamten Bestands (= 2 100
laufende Meter). Eine Differenzierung nach Zeiträumen ist aufgrund der
Bestandstruktur nicht möglich. Ein Großteil der digitalisierten Unterlagen entfällt auf
den Standort Lichtenberg.
10. Wie hoch ist der derzeitige und zukünftige Finanzbedarf für die
Digitalisierung der betreffenden Unterlagen (vgl. Frage 9, bitte aufgeschlüsselt
nach Jahr und Standort angeben)?
Die Unterlagen werden in den eigenen Werkstätten und durch externe Firmen
digitalisiert. Für die Digitalisierung durch externe Firmen entstehen Kosten in
Höhe von 0,5 Mio. Euro pro Jahr. Eine Fortschreibung dieser Mittel für die
folgenden Haushalts-Jahre ist vorgesehen. Dadurch werden 0,5 Prozent des
Bestands pro Jahr digitalisiert (entspricht 7 Millionen Seiten). Eine
Hochskalierung ist durch die Inanspruchnahme von externen Firmen möglich und kostet
pro 0,5 Prozent des Bestandes 0,8 Mio. Euro. Ein Großteil der Unterlagen
entfällt auf den Standort Lichtenberg.
11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. zur
Verbesserung der IT-Infrastruktur an den Standorten des Stasi-Unterlagen-
Archivs?
Das Stasi-Unterlagen-Archiv ist seit der Transformation im Jahre 2021
Bestandteil des Bundesarchivs. Seit diesem Zeitpunkt werden die beiden vormals
getrennten IT-Infrastrukturen konsolidiert und harmonisiert. Ziel ist es, eine
gemeinsame, einheitliche und zukunftssichere IT-Infrastruktur zu schaffen, die
ungeachtet der verschiedenen Aufgaben das gesamte Bundesarchiv abdeckt.
12. Wie hoch ist der aktuelle Personalbedarf für die Umsetzung des
Masterplans im Bereich des Stasi-Unterlagen-Archivs sowie für den laufenden
Betrieb der Archiv- und Auskunftsstellen (bitte nach Aufgabenbereichen
differenzieren)?
Für die Aufgabenerfüllung des Stasi-Unterlagen-Archivs bestand zum
Zeitpunkt der letzten Personalbedarfsermittlung insgesamt ein Personalbedarf von
854 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Diese teilen sich auf in 607 VZÄ
Archivtätigkeiten (inkl. Auskunft) an allen Standorten, 76 VZÄ Vermittlung und
Forschung, 168 VZÄ Leitung, Sicherung und ortsbezogene Verwaltung der
Außenstellen sowie drei VZÄ für die Leitungsebene der zuständigen Vizepräsidentin.
Die Personalbedarfsermittlung wird fortlaufend an die politischen und
haushalterischen Vorgaben angepasst und stellt damit lediglich eine
Zeitpunktbetrachtung dar.
13. Wie viele Stellen sind derzeit im Bereich des Stasi-Unterlagen-Archivs
und den Querschnittsbereichen unbesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach
Archiv, Querschnittsbereichen, Digitalisierung und Bildung angeben)?
Für das Stasi-Unterlagen-Archiv und Querschnittsbereiche inkl. IT, welche
teilweise auch übergreifende Aufgaben für andere Fachbereiche des
Bundesarchivs wahrnehmen, bestehen zum Stand 1. Juli 2025 80 unbesetzte Stellen.
Entsprechende Besetzungsverfahren sind angelaufen oder werden vorbereitet.
Darunter befinden sich 16 Stellen für IT-Aufgaben, 29 Stellen für
Querschnittsaufgaben inklusive Sicherung der Dienststellen, fünf Stellen für die Digitalisierung
im Zusammenhang mit MfS-Unterlagen, 26 Stellen im Bereich Archiv
(inklusive Auskunft) und vier Stellen im Bereich Vermittlung und Forschung
(„Bildung“).
14. Welche Maßnahmen sind ggf. geplant, um offene Stellen (vgl. Frage 13)
insbesondere an den Standorten sowie den Bereichen IT, Magazinwesen,
Werkstätten und Bildung zeitnah zu besetzen?
Das Bundesarchiv passt seine Anforderungsprofile an den jeweiligen
regionalen Arbeitsmarkt an, um einen möglichst großen Bewerberkreis anzusprechen
und auch Quereinsteigern eine Bewerbung zu ermöglichen. In geeigneten
Bereichen (z. B. im IT-Bereich) werden Sammelausschreibungen geschaltet.
Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten werden zudem monetäre Anreize für
einen Wechsel ins Bundesarchiv geschaffen (z. B. Gewährung von IT-Zulagen).
Ausschreibungen im IT-Bereich werden unter Nutzung der einschlägigen
Onlineportale sehr breit gestreut. Durch Intensivierung des Arbeitgebermarketings
wird sukzessive die Sichtbarkeit und Attraktivität des Bundesarchivs als
Arbeitgeber gefördert (Karriereseite auf der Homepage, Teilnahme an Jobmessen
und öffentlichen Veranstaltungen des Bundesarchivs, auch in den Außenstellen
des Stasi-Unterlagen-Archivs). Durch bedarfsgerechte (Nach-)Qualifizierung
Beschäftigter wird die Voraussetzung geschaffen, auch höherwertige vakante
Stellen zeitnah intern nachbesetzen zu können.
15. Welche Empfehlungen des Beratungsgremiums wurden nach
Kenntnisstand der Bundesregierung bisher aufgegriffen und umgesetzt?
Das Bundesarchiv greift Vorschläge und Empfehlungen des
Beratungsgremiums nach § 39 StUG regelmäßig auf und berät eigene Planungen mit diesem,
so im Bereich der Kommunikation (z. B. neuer Internetauftritt, Social Media,
Imagebroschüre), zu die Archivarbeit betreffenden Themen (z. B. Bildung
eines sogenannten Kernbestands), zu neu entwickelten Konzepten für die
Vermittlungsarbeit und historisch-politischen Bildung in den Regionen sowie zur
Forschung im Stasi-Unterlagen-Archiv.
16. Plant die Bundesregierung, die Laufzeit des Beratungsgremiums zur
Begleitung des Transformationsprozesses des Stasi-Unterlagen-Archivs in
das Bundesarchiv (§ 39 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes) durch eine
entsprechende Gesetzesänderung zu verlängern?
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die für Kultur und Medien zuständige
oberste Bundesbehörde (BKM) dem Deutschen Bundestag nach Ablauf von
fünf Jahren nach Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes eine Evaluierung
vorlegt. Im Rahmen der Evaluierung kann geprüft werden, ob das Bestehen des
Beratungsgremiums für weitere fünf Jahre erforderlich sein wird. Die
konstituierende Sitzung des Gremiums fand im Juni 2022 statt, so dass die Amtszeit
des Gremiums noch bis zum Juni 2027 läuft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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